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Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...

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ekannt zu geben. Die Bekanntgabe des zu bezahlenden<br />

Preises gegenüber Konsumenten alle<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung ist nicht zulässig, jedoch<br />

als Ergänzung zur Angabe <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken<br />

möglich.<br />

Es kann aber vorkommen, dass für Gruppen o<strong>der</strong><br />

Sem<strong>in</strong>arteilnehmer e<strong>in</strong>e Fakturierung <strong>in</strong> Fremdwährung<br />

mit wahlweiser Bezahlung <strong>in</strong> Franken<br />

vorgenommen werden muss. Werden Rechnungen<br />

<strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung ausgestellt, so darf<br />

we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umrechnungskurs noch <strong>der</strong> auf das<br />

Entgelt entfallende Steuerbetrag <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong><br />

Franken ausgewiesen werden.<br />

Entgelte <strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung s<strong>in</strong>d zur Berechnung<br />

<strong>der</strong> MWSt im Zeitpunkt <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong><br />

Steuerfor<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken umzurechnen.<br />

Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>fachung dürfen für<br />

die Umrechnung die von <strong>der</strong> ESTV im Voraus öffentlich<br />

bekannt gegebenen Durchschnittskurse<br />

angewendet werden. Die Kurse werden jeweils<br />

am 25. bzw. am ersten Werktag nach dem 25. im<br />

Internet (www.estv.adm<strong>in</strong>.ch) für die im folgenden<br />

Monat entstehenden Steuerfor<strong>der</strong>ungen veröffentlicht.<br />

Bei Abrechnung nach vere<strong>in</strong>barten<br />

Entgelten gilt <strong>der</strong> Durchschnittskurs des Monats<br />

<strong>der</strong> Rechnungsstellung, bei Abrechnung nach vere<strong>in</strong>nahmtem<br />

Entgelt kommt <strong>der</strong> Durchschnittskurs<br />

des Monats <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>nahmung des Entgelts<br />

zur Anwendung.<br />

Die Umrechnung kann aber auch nach den am<br />

Tag <strong>der</strong> Rechnungsstellung bzw. Vere<strong>in</strong>nahmung<br />

im Inland geltenden Devisen-Tageskursen (Verkauf)<br />

vorgenommen werden. Die massgebenden<br />

Tageskurse können über Internet (www.estv.<br />

adm<strong>in</strong>.ch) abgefragt werden. Die Umrechnung<br />

zum Durchschnittskurs bzw. zum Tageskurs hat<br />

sowohl für die Berechnung <strong>der</strong> MWSt auf dem<br />

Umsatz als auch <strong>der</strong> abziehbaren Vorsteuern<br />

zu erfolgen. Das e<strong>in</strong>mal gewählte Vorgehen muss<br />

jedoch während m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr beibehalten<br />

werden und kann nur auf Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />

8<br />

neuen Kalen<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Geschäftsjahres gewechselt<br />

werden.<br />

Bei den Beispielen 11 und 12 (Seite 14) handelt es<br />

sich um Belege <strong>in</strong> Landeswährung. Ob <strong>der</strong> Kunde<br />

<strong>in</strong> Landeswährung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Fremdwährung bezahlt<br />

und das Retourgeld <strong>in</strong> Landeswährung o<strong>der</strong><br />

Fremdwährung erhält, ist nicht von Belang.<br />

Beim Beispiel 13 (Seite 15) gilt die Rechnung als <strong>in</strong><br />

Femdwährung ausgestellt. Es besteht bloss die<br />

Möglichkeit, auch <strong>in</strong> Landeswährung zu bezahlen.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Bezahlung <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken<br />

gelten die Regeln für die Fremdwährung.

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