Mehrwertsteuer in der Schweizer Hotellerie - Sempachersee ...
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ekannt zu geben. Die Bekanntgabe des zu bezahlenden<br />
Preises gegenüber Konsumenten alle<strong>in</strong><br />
<strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung ist nicht zulässig, jedoch<br />
als Ergänzung zur Angabe <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken<br />
möglich.<br />
Es kann aber vorkommen, dass für Gruppen o<strong>der</strong><br />
Sem<strong>in</strong>arteilnehmer e<strong>in</strong>e Fakturierung <strong>in</strong> Fremdwährung<br />
mit wahlweiser Bezahlung <strong>in</strong> Franken<br />
vorgenommen werden muss. Werden Rechnungen<br />
<strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung ausgestellt, so darf<br />
we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Umrechnungskurs noch <strong>der</strong> auf das<br />
Entgelt entfallende Steuerbetrag <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong><br />
Franken ausgewiesen werden.<br />
Entgelte <strong>in</strong> frem<strong>der</strong> Währung s<strong>in</strong>d zur Berechnung<br />
<strong>der</strong> MWSt im Zeitpunkt <strong>der</strong> Entstehung <strong>der</strong><br />
Steuerfor<strong>der</strong>ung <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken umzurechnen.<br />
Im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er Vere<strong>in</strong>fachung dürfen für<br />
die Umrechnung die von <strong>der</strong> ESTV im Voraus öffentlich<br />
bekannt gegebenen Durchschnittskurse<br />
angewendet werden. Die Kurse werden jeweils<br />
am 25. bzw. am ersten Werktag nach dem 25. im<br />
Internet (www.estv.adm<strong>in</strong>.ch) für die im folgenden<br />
Monat entstehenden Steuerfor<strong>der</strong>ungen veröffentlicht.<br />
Bei Abrechnung nach vere<strong>in</strong>barten<br />
Entgelten gilt <strong>der</strong> Durchschnittskurs des Monats<br />
<strong>der</strong> Rechnungsstellung, bei Abrechnung nach vere<strong>in</strong>nahmtem<br />
Entgelt kommt <strong>der</strong> Durchschnittskurs<br />
des Monats <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong>nahmung des Entgelts<br />
zur Anwendung.<br />
Die Umrechnung kann aber auch nach den am<br />
Tag <strong>der</strong> Rechnungsstellung bzw. Vere<strong>in</strong>nahmung<br />
im Inland geltenden Devisen-Tageskursen (Verkauf)<br />
vorgenommen werden. Die massgebenden<br />
Tageskurse können über Internet (www.estv.<br />
adm<strong>in</strong>.ch) abgefragt werden. Die Umrechnung<br />
zum Durchschnittskurs bzw. zum Tageskurs hat<br />
sowohl für die Berechnung <strong>der</strong> MWSt auf dem<br />
Umsatz als auch <strong>der</strong> abziehbaren Vorsteuern<br />
zu erfolgen. Das e<strong>in</strong>mal gewählte Vorgehen muss<br />
jedoch während m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>em Jahr beibehalten<br />
werden und kann nur auf Beg<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es<br />
8<br />
neuen Kalen<strong>der</strong>- o<strong>der</strong> Geschäftsjahres gewechselt<br />
werden.<br />
Bei den Beispielen 11 und 12 (Seite 14) handelt es<br />
sich um Belege <strong>in</strong> Landeswährung. Ob <strong>der</strong> Kunde<br />
<strong>in</strong> Landeswährung o<strong>der</strong> <strong>in</strong> Fremdwährung bezahlt<br />
und das Retourgeld <strong>in</strong> Landeswährung o<strong>der</strong><br />
Fremdwährung erhält, ist nicht von Belang.<br />
Beim Beispiel 13 (Seite 15) gilt die Rechnung als <strong>in</strong><br />
Femdwährung ausgestellt. Es besteht bloss die<br />
Möglichkeit, auch <strong>in</strong> Landeswährung zu bezahlen.<br />
Auch bei <strong>der</strong> Bezahlung <strong>in</strong> <strong>Schweizer</strong> Franken<br />
gelten die Regeln für die Fremdwährung.