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qatar pearl kg beteiligungsangebot - Fondsvermittlung24.de

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Qatar Pearl KG<br />

BeteiliGunGsanGeBot


INHALT<br />

1<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

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16<br />

17<br />

18<br />

19<br />

20<br />

Hinweis 4<br />

Vorwort 6<br />

Das Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />

Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 14<br />

Die Prospektverantwortung 24<br />

Die Standorte Qatar und Qatar Pearl 26<br />

Die Anlagestrategie 32<br />

Angaben über die Emittentin 40<br />

Angaben über Trend Capital Emissionen 50<br />

Wirtschaftliche Angaben 54<br />

Beteiligungsphase 60<br />

Sensitivitätsanalyse 68<br />

Die Beteiligung des Investors 72<br />

Die rechtlichen Angaben 78<br />

Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 86<br />

Die steuerlichen Angaben 90<br />

Wesentliche Vertragspartner 98<br />

Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 102<br />

Weitere Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV 104<br />

Die Verträge 106<br />

Der Gesellschaftsvertrag 106<br />

Der Treuhandvertrag 118<br />

Der Mittelverwendungskontrollvertrag 123<br />

Beitrittsunterlagen und Hinweise 126<br />

Hinweis nach § 2 (2) Vermögensanlagen-VerkProspV:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />

nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />

3


4<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I HinweiS<br />

KapiTel<br />

1<br />

HINweIs<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Es muss jedem Anleger ausdrücklich bewusst sein,<br />

dass die Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl KG ein erhebliches Risikopotenzial enthält.<br />

Diese Vermögensanlage ist auf Sicherheit bedachten<br />

Kapitalanlegern nicht zu empfehlen.<br />

Die Anleger erkennen an, dass weder der Emittent,<br />

deren Geschäftsführung, die Anbieterin, die Treuhand-<br />

kommanditistin, der Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der Vertrieb, die Produktgeber bzw. ihre Partner oder<br />

Anlageberater noch deren jeweilige Mitglieder und<br />

Beteiligungsgesellschaften den Anlegern im Rahmen<br />

dieses Prospektes Beratung in rechtlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />

finanzieller, steuerlicher oder buchhalterischer<br />

Hinsicht erteilen. Diese Aussage betrifft nicht den Inhalt<br />

des Prospekts.


6<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I VorworT<br />

KapiTel<br />

2<br />

VorworT


Sehr geehrte Investoren,<br />

in Dubai hat die Trend Capital mit ihren Fonds eine<br />

Erfolgsgeschichte geschrieben. Für Ende 2007 hatten wir<br />

uns vorgenommen, neu abzuwägen, ob und wie in<br />

diesem Markt weiter agiert werden kann. Unser Weg der<br />

Überlegungen und Recherchen führte uns ins Nachbar-<br />

land, nach Qatar. Dort entdeckten wir eine wahre Perle.<br />

Die kleine Halbinsel hat sich zielstrebig zu einer der<br />

reichsten Volkswirtschaften der Welt entwickelt.<br />

Ausgehend von den bisher gesammelten positiven Erfahrungen<br />

im Bereich der Immobilien im arabischen Raum<br />

haben wir uns dazu entschlossen, einen weiteren attraktiven<br />

Fonds auf den Markt zu bringen: den „Qatar Pearl“.<br />

Der Name leitet sich von der gleichnamigen künstlich<br />

errichteten Insel her. Wie auf den bekannten Palm-Inseln<br />

vor Dubai werden hier neue Immobilienstandorte von bester<br />

Qualität und Lage errichtet. 41.000 Menschen sollen<br />

nach Fertigstellung des Gesamtkomplexes im Jahr 2011<br />

auf Qatar Pearl wohnen. Doch dies wird nur einen Bruchteil<br />

des Wohnraums darstellen, der zukünftig benötigt<br />

wird.<br />

Qatar befindet sich auf sehr stabilem Wachstumskurs,<br />

der mit dem Aufbau moderner Industrie zu einer beachtlichen<br />

wirtschaftlichen Entwicklung geführt hat. Qatar<br />

gilt heute bereits als eines der reichsten Länder der Welt.<br />

Richtungsweisende Bedeutung für den Qatar Pearl Fonds<br />

kommt dabei den neuen Eigentumsregelungen zu, die es<br />

Ausländern erstmals erlauben, Eigentum zu erwerben.<br />

Das Management der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. konnte bereits einen Vorvertrag für einen Wohntower<br />

auf der Pearl im Gebiet „Viva Bahriya“ unterzeichnen.<br />

Alle rechtlichen Voraussetzungen und das neue Immobilienrecht<br />

tragen zu einer erhöhten Sicherheit für ausländische<br />

Investoren bei. Preissteigerungen für solche<br />

begrenzt vorhandenen Immobilienlagen sind absehbar.<br />

Trend Capital bietet Ihnen als interessiertem Investor eine<br />

Beteiligung am Immobilienmarkt in Qatar an.<br />

Wenn Sie die wirtschaftlichen Perspektiven dieses Beteiligungsangebotes<br />

näher kennen lernen möchten, lesen Sie<br />

bitte weiter …<br />

Ihre Trend Capital<br />

Peter Käsberger<br />

7


8<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />

KapiTel<br />

3<br />

QATAr PeArL KG<br />

DAs BeTeILIGuNGs-<br />

ANGeBoT Im ÜBerBLIcK


Hinweis<br />

Dieses Kapitel bietet dem interessierten Anleger eine<br />

Zusammenfassung der Rahmendaten des Beteiligungsangebotes<br />

und enthält daher nicht alle Informationen,<br />

die ein Anleger vor seinem Beitritt zur Trend Capital<br />

GmbH & Co. Qatar Pearl KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft<br />

genannt) berücksichtigen sollte. Für die umfassende<br />

Beurteilung der Vermögensanlage ist das sorgfältige<br />

Lesen des gesamten Prospektes daher unverzichtbar.<br />

Im Besonderen ist hier auf die Ausführungen unter dem<br />

Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“<br />

(Angaben gemäß VermVerkProspV sowie IDW S 4) zu<br />

verweisen.<br />

9


10<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />

KapiTel<br />

3<br />

DAs BeTeILIGuNGsANGeBoT Im ÜBerBLIcK<br />

Die Vermögensanlage – das Anlageobjekt<br />

Das Anlageobjekt der Trend Capital GmbH & Co. Qatar<br />

Pearl KG ist eine Kapitalbeteiligung an einer in Dubai<br />

ansässigen Kapitalgesellschaft, der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. Diese plant zum Beispiel zur Zeit, einen<br />

noch zu errichtenden Residential Tower auf der im arabischen<br />

Golf, direkt vor der Küste von Doha, der Hauptstadt<br />

Qatars, liegenden Insel „The Pearl“ im Gebiet Viva<br />

Bahriya zu erwerben, das Objekt aufzuteilen und die insgesamt<br />

155 Wohnungen noch vor der Fertigstellung des<br />

Gesamtobjektes einzeln zu veräußern.<br />

Die Art der Beteiligung<br />

Der Kapitalanleger beteiligt sich mittelbar oder unmittelbar<br />

über eine Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft.<br />

Die Dauer der Fondsgesellschaft orientiert sich an dem<br />

geplanten Zeitpunkt des Abverkaufs der Immobilieneinheiten<br />

durch die Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

Dieser soll planmäßig zum 31.08.2010 erfolgt sein, so dass<br />

auch die Dauer der Fondsgesellschaft bis zu diesem Datum<br />

befristet ist.<br />

Mindestzeichnungssumme und Fondsvolumen<br />

Das angestrebte Emissionsvolumen (Gesamtbetrag der<br />

angebotenen Vermögensanlage) beträgt 16,998.000 Euro,<br />

wobei der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass bereits bei<br />

Erreichen eines Mindestkommanditkapitals von 2,5 Mio.<br />

Euro eine Beteiligung an der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. erfolgen kann. Der vom beitretenden Anleger<br />

mindestens zu zeichnende Kommanditanteil (Mindestzeichnungssumme)<br />

beträgt 5.000 Euro oder 10.000 USD.<br />

Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />

sein – woraus sich rechnerisch maximal 3.999 mindestens<br />

jedoch ein Anteil ergibt. Der Erwerbspreis entspricht der<br />

übernommenen Zeichnungssumme, hinzu kommt das<br />

Agio von 5% der Zeichnungssumme.<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten ist die<br />

Kapitalbeteiligung an der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd.<br />

Die Zielgruppe<br />

Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />

die mittelbar über eine Beteiligung an einer in<br />

Dubai ansässigen Kapitalgesellschaft an der Realisierung<br />

von Gewinnen aus Immobilienhandel in Qatar partizipieren<br />

möchten und einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont<br />

haben. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />

Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />

und sie ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Rechte der Anleger<br />

Den Anlegern stehen gemäß Gesellschaftsvertrag Kontrollrechte,<br />

das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />

Stimmrechte, das Recht auf Teilhabe am Ergebnis<br />

und am Abfindungsguthaben sowie bei Ausscheiden<br />

auf ein Abfindungsguthaben zu. Den Rechten stehen<br />

Pflichten wie die Erbringung der Einlage nebst Agio und<br />

weitere Treuepflichten gegenüber.<br />

Im Ausland angebotener Teilbetrag<br />

Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt nur in<br />

Deutschland und wird ausschließlich in deutscher Sprache<br />

erstellt.<br />

Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />

Die Zeichnungsunterlagen nimmt die MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH,<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz, entgegen.<br />

Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes. Die Schließung des<br />

Fonds erfolgt am 31.10.2008.


Eine vorzeitige Schließung erfolgt, wenn ein Kapital von<br />

16.998.000 eingeworben ist. Die geschäftsführende Kom-<br />

manditistin kann gemeinsam mit der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin die Zeichnungsfrist einmalig bis zum<br />

30.04.2009 verlängern. Eine Kürzung von Zeichnungen,<br />

Anteilen bzw. Beteiligungen erfolgt nur dann, wenn ein<br />

Anleger den übernommenen Beteiligungsbetrag ganz<br />

oder teilweise nicht fristgerecht erbringt.<br />

Zahlstelle<br />

Zahlstelle ist die Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl<br />

KG,Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz. Diese Stelle hält<br />

auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />

Einzahlungen<br />

Die Einzahlung der Zeichnungssumme nebst Agio erfolgt<br />

in einer Zahlung. Diese ist fällig 14 Tage nach Mitteilung<br />

der Treuhänderin über die erfolgte Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandgesellschaft auf das nachbenannte<br />

Konto, über welches die Geschäftsleitung der<br />

Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur,<br />

der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Industriestraße 25 , 32549 Bad Oeynhausen,<br />

verfügungsberechtigt ist.<br />

Konto für Einzahlungen in Euro und USD:<br />

Kontoinhaber: Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />

Kontonummer: 01 383 450 00<br />

Bank: Bankhaus Reuschel & Co.<br />

Bankleitzahl: 700 303 00<br />

SWIFT-Code: REUCDEMM<br />

Im Verwendungszweck sind der Name des Anlegers sowie<br />

die mit der Annahmebestätigung übermittelte Beteiligungsnummer<br />

anzugeben.<br />

Dauer und Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />

Die Laufzeit der Beteiligung wird bis zum 31.08.2010 vereinbart.<br />

Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit durch<br />

Gesellschafterbeschluss über diesen Zeitpunkt hinaus,<br />

wenn wirtschaftliche Umstände dies erfordern sollten.<br />

Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den<br />

Bestimmungen des § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen) im<br />

Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Abtretung<br />

durch formlose Vereinbarung zwischen dem Übertragenden<br />

und dem Übertragungsempfänger entgeltlich<br />

oder unentgeltlich übertragen werden. Die Übertragung<br />

ist nur mit schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin möglich. Sie ist mindestens vier Wochen<br />

vor Vertragsabschluss der Treuhänderin anzuzeigen.<br />

Eine Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende<br />

und/oder entstehende Beteiligung mindestens 5.000<br />

Euro beträgt.<br />

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass<br />

es bisher keinen geregelten Zweitmarkt für derartige Beteiligungen<br />

gibt, so dass möglicherweise eine Veräußerung<br />

nicht oder nur eingeschränkt und nicht zu einem angemessenen<br />

Preis möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung<br />

sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem<br />

persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden.<br />

Der Übergang durch Erbfall (§ 21 des Gesellschaftsvertrages)<br />

ist jederzeit möglich. Die Erben des Gesellschafters<br />

treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung<br />

des Erblassers ein. Sie haben sich durch Vorlage<br />

eines Erbscheins zu legitimieren. Mehrere Erben haben<br />

zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte einen einheitlichen<br />

Vertreter zu bestimmen.<br />

11


12<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />

3<br />

KapiTel DAs BeTeILIGuNGsANGeBoT Im ÜBerBLIcK<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

Mittelherkunft in Euro in % vom in % vom<br />

Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />

Komplementärin 0,00 0,00<br />

Geschäftsführende Kommanditistin/<br />

Treuhandkommanditistin 2.000 0,01 0,01<br />

Kapitalanleger 16.998.000 99,99 95,23<br />

Gesamt 17.000.000 100,00 95,24<br />

zzgl. Agio Kapitalanleger 849.900 5,00 4,76<br />

Mittelverwendung<br />

Zielinvestition 14.060.000 82,70 78,77<br />

Konzeption 489.000 2,88 2,74<br />

Eigenkapitalbeschaffung 1.699.800 10,00 9,52<br />

Marketing 80.000 0,47 0,45<br />

Geschäftsführung, Fondsverwaltung 30.000 0,18 0,17<br />

Haftungsvergütung Komplementärin 2.500 0,01 0,01<br />

Prospekterstellung 166.600 0,98 0,93<br />

Treuhandschaft 40.460 0,24 0,23<br />

Mittelverwendungskontrolle 20.230 0,12 0,11<br />

Rechts- und Steuerberatung 192.185 1,13 1,08<br />

Liquiditätsrücklage allg. Verw.-Kosten 12.615 0,07 0,07<br />

Rückstellung Dienstleistungshonorare 206.610 1,22 1,16<br />

Gesamt 17.000.000 100,00 95,24<br />

zzgl. Vertriebskosten aus Agio 849.900 5,00 4,76<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen setzt sich zusammen<br />

aus der Position Eigenkapitalbeschaffung und der Höhe<br />

des Agios. Sie beläuft sich auf 15% des Kommaditkapitals.


Haftung der Anleger<br />

Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung,<br />

die über die zu leistende Einlage hinausgeht. Nach den<br />

gesetzlichen Bestimmungen lebt die Haftung allerdings<br />

dann wieder auf, wenn Entnahmen erfolgen, solange der<br />

Kapitalanteil durch Verlust unter die geleistete Einlage<br />

herabgemindert ist oder wird bzw. wenn die Einlage zurückbezahlt<br />

wird. Darüber hinaus hat der Anleger keine<br />

weiteren Leistungen insbesondere Zahlungen zu leisten.<br />

Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

Die Fondsgesellschaft wird vermögensverwaltend tätig,<br />

so dass der Anleger anteilig Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Diese Einkünfte<br />

werden ab 01.01.2009 gem. 32d EStG pauschal mit 25%<br />

(sog. Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer besteuert. Eine vertiefende Darstellung zur<br />

steuerlichen Konzeption und zur steuerlichen Behandlung<br />

der Vermögensanlage sind dem Kapitel 16 „Steuerliche<br />

Angaben“ zu entnehmen.<br />

Die Trend Capital Middle East GmbH als Anbieterin übernimmt<br />

nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />

Angestrebtes Investitionsergebnis<br />

Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

kommt es für den Anteil des Anlegers am Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er angehört.<br />

Der Zeitpunkt des Eingangs des Zeichnungsbetrages bei<br />

der Fondsgesellschaft ist hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit<br />

zu den Tranchen A bis E. Die ersten Zahlungseingänge<br />

vermitteln eine Zugehörigkeit zur Tranche A. Die<br />

letzten zur Tranche E. Die einzelnen den jeweiligen Teil<br />

des platzierten Kommanditkapitals betreffenden Tranchen<br />

und die mit ihnen verbundenen Gewinnbezugsrechte<br />

stellen sich wie folgt dar:<br />

Tranche Gewinn in %<br />

Stufe in Euro p.a.(*)<br />

A 5.000 - 2 Mio. 21<br />

B 2.001.000 - 6 Mio. 20<br />

C 6.001.000 - 9 Mio. 19<br />

D 9.001.000 - 13 Mio. 18<br />

E 13.001.000 - 17 Mio. 17<br />

* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />

Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des geplanten<br />

Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />

Auf der Grundlage der Planungen der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. und unter Berücksichtigung einer angestrebten<br />

Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft an der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. von 96,25%, wird ein<br />

Investitionsergebnis für die Anleger unter Berücksichtigung<br />

der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft von per<br />

Saldo durchschnittlich rund 36%, bezogen auf das anteilige<br />

Kommanditkapital, erwartet, was bei einer angestrebten<br />

Laufzeit von rund zwei Jahren einem durchschnittlichen<br />

Ertrag von rund 18% pro Jahr vor Steuern<br />

entspricht.<br />

13


14<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />

KapiTel<br />

4<br />

QATAr PeArL KG<br />

DIe weseNTLIcHeN<br />

rIsIKeN Der BeTeILIGuNG


16<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />

KapiTel<br />

4<br />

Allgemeine Hinweise<br />

DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />

Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der<br />

Anbieterin die für die Entscheidungsfindung des<br />

Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die<br />

umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />

sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />

Die mit der angebotenen Beteiligung verbundenen<br />

wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken werden<br />

nachfolgend zusammengefasst dargestellt.<br />

Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein geltende<br />

Gegebenheiten beschränken; zusätzliche Risiken,<br />

die in der individuellen Situation des Anlegers begründet<br />

sind, können von der Anbieterin nicht erfasst werden.<br />

Insoweit wird daher empfohlen, individuellen fachkundigen<br />

Rat zum Beispiel bei einem Steuerberater oder<br />

Rechtsanwalt einzuholen.<br />

Quasi unternehmerische Beteiligung<br />

Die Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co. Qatar<br />

Pearl KG stellt von ihren Auswirkungen eine unternehmerische<br />

Investition dar. Auch wenn die Fondsgesellschaft<br />

sich auf die Verwaltung ihres Vermögens beschränkt,<br />

folgt aus der Investition des Gesellschaftskapitals in eine<br />

andere Gesellschaft und der daraus folgenden Beteiligung<br />

am Gewinn dieser Gesellschaft das Eingehen diesbezüglicher<br />

unternehmerischer Risiken. Über die Beteiligung<br />

an der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai, die<br />

ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreiben wird,<br />

hängt das Ergebnis der Fondsgesellschaft von einer Vielzahl<br />

von Faktoren ab, deren künftige Entwicklung nicht<br />

verlässlich vorhergesehen und auch nicht beeinflusst<br />

werden kann. Als Folge dieser Risikofaktoren gibt es keine<br />

Sicherheit, dass der Fonds seine Anlageziele erreichen<br />

wird. Die Ergebnisse des Fonds sind nicht vorhersehbar.<br />

Ein Anleger sollte eine Beteiligung im Fonds daher nur als<br />

Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur<br />

dann investieren, wenn er einen nicht ausgeschlossenen<br />

Totalverlust der investierten Mittel in Kauf nehmen kann.<br />

Daher sollte die Beteiligung am Fonds nur einen gemäß<br />

der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen<br />

des Anlegers darstellen.<br />

Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit der einzelnen<br />

Risiken kann nicht abgegeben werden. Es ist möglich,<br />

dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und sich hierdurch<br />

negative Beeinflussungen des erwarteten Verlaufs<br />

überproportional auswirken („Kumulierungsrisiko“).<br />

Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener<br />

Risiken kann es für den Anleger zum Totalverlust des<br />

investierten Kapitals plus Agio und eventuell weiteren<br />

Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />

dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel ganz<br />

oder teilweise fremdfinanziert. Denn die Verpflichtungen<br />

aus einem entsprechenden Darlehensvertrag bleiben<br />

auch im Falle eines Misserfolges der Beteiligung bestehen<br />

und müssen alsdann aus dem sonstigen Vermögen des<br />

Anlegers zurüc<strong>kg</strong>eführt werden.<br />

Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten<br />

Kapitals und kann im Falle der Finanzierung der Beteiligung<br />

darüber hinaus gehen.<br />

Platzierung und Rückabwicklung<br />

Es ist vorgesehen, Eigenkapital in Höhe von 17 Mio. Euro<br />

zzgl. Agio einzuwerben. Zum 30.10.2008 ist die Schließung<br />

der Gesellschaft vorgesehen. Sofern bis zur Schließung<br />

das genannte Kapital nicht erreicht wird, ist, da<br />

Kosten und auch ein Teil der Vergütungen unabhängig<br />

von der Höhe des Kommanditkapitals anfallen, der für<br />

Investitionen zur Verfügung stehende Anteil geringer als<br />

bei einem höheren Kommanditkapital. Dementsprechend<br />

ergibt sich dann selbst bei einem prognosegemäßen<br />

Ergebnis der Beteiligung an der Zielgesellschaft in Dubai<br />

ein prozentual geringeres Ergebnis bei der Fondsgesell-


schaft. Dadurch ergäbe sich insoweit mittelbar, dass die<br />

Zielgesellschaft nur in geringerem Umfang Immobilien-<br />

handel betreiben könnte mit der Folge, dass eventuelle<br />

einzelne schlechtere Geschäfte sich auf den gesamten<br />

Handel entsprechend stärker auswirken würden als bei<br />

einer höheren Anzahl von Handelsobjekten.<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf ein Mindestkommanditka-<br />

pital von 2,5 Mio. Euro fixiert. Wird nur weniger als dieses<br />

Mindestkapital von Anlegern gezeichnet, muss der Fonds<br />

rückabgewickelt werden. Da auch in diesem Fall Kosten<br />

der Fondsgesellschaft und insbesondere auch<br />

Vertriebskosten anfallen, werden alsdann Teile der Anle-<br />

gergelder insbesondere die verausgabten Initial- und<br />

Vertriebskosten der Vermögensanlage sowie das Agio<br />

nicht zurückerstattet werden können. Der Anleger wird in<br />

diesem Fall also seine eingesetzten Mittel nicht in voller<br />

Höhe zurückerhalten.<br />

Genehmigungsrisiko<br />

Der Vertrag über die Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />

der Trend Capital Qatar Investments Ltd. bedarf zu seiner<br />

Wirksamkeit der Genehmigung durch die Free-Zone<br />

Authority der Jebel Ali Freezone in Dubai. Sollte diese<br />

Genehmigung nicht erteilt werden, ist die Erreichung<br />

des Gesellschaftszweckes der Fondsgesellschaft unmöglich,<br />

so dass die Fondsgesellschaft aufgelöst wird und die<br />

geplanten Erlöse für den Anleger ausbleiben.<br />

Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />

Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eine<br />

Investition, bei der die Gewinnbeteiligung selbst auf der<br />

Ebene der Zielgesellschaft liegt. Gewinnchancen entstehen<br />

daher noch nicht mit der Investition der Fondsgesellschaft<br />

in die Zielgesellschaft, sondern erst mit dem<br />

Immobilienhandel der Zielgesellschaft selbst. An- und<br />

Verkauf wird dabei unregelmäßig – je nach sich ergebenden<br />

Möglichkeiten – erfolgen. Zudem ist noch keine<br />

Investition erfolgt. Aus diesen Gründen kann keine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

im technischen Sinne auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft erstellt werden, sondern<br />

lediglich eine Prognose basierend auf den Planungen zur<br />

gedachten geschäftlichen Entwicklung der noch jungen<br />

Zielgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen als prognostiziert<br />

sind daher möglich. Im Falle ihres Eintrittes werden<br />

die prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />

nicht erreicht werden.<br />

Investitionsstrategien und -erfolg der Zielgesellschaft<br />

Die Immobilieninvestitionen der Zielgesellschaft stehen<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />

nicht fest. Ebenso wenig ist sicher, ob die Zielgesellschaft<br />

zu einem frühen Zeitpunkt Bauvorhaben<br />

mit den angenommenen Einkaufsnachlässen erwerben<br />

kann und mit den erwarteten Preisaufschlägen kurzfristig<br />

weiterverkaufen kann. Deshalb sind Zeitpunkte und<br />

Höhe von Rückflüssen bei der Zielgesellschaft und daher<br />

auch ein Anfall von Gewinnen bei dieser ungewiss. Bleiben<br />

Gewinne innerhalb der bis zum 31.07.2010 befristeten<br />

Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Zielgesellschaft<br />

aus, führt dies zu entsprechender negativer Beeinflussung<br />

des Ergebnisses bei der Fondsgesellschaft.<br />

Sollte sich nach Erwerb eines Immobilienprojektes durch<br />

die Zielgesellschaft herausstellen, dass eine Realisierung<br />

des Bauvorhabens durch den Verkäufer oder beauftragte<br />

Bauunternehmen scheitert oder auf lange Zeit nicht zu<br />

realisieren ist oder nur mangelhaft erfolgt, werden kurzfristige<br />

Weiterverkäufe mit Gewinn nicht möglich sein, so<br />

dass bei der Zielgesellschaft unter Umständen Verluste<br />

eintreten und damit auch bei der Fondsgesellschaft<br />

Gewinne aus der Beteiligung ausfallen. Verzögerungen<br />

oder Verteuerungen können sich auch aus ggf. ausstehenden<br />

behördlichen Genehmigungen oder ergehenden<br />

behördlichen oder sonstigen Auflagen im Rahmen des<br />

geplanten Bauvorhabens ergeben.<br />

17


18<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />

4<br />

KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />

Gegebenenfalls ergibt sich aus einer solchen Situation für<br />

die Zielgesellschaft der faktische Zwang, im Bestreben der<br />

Vermeidung weiterer Schäden, zusätzliche Mittel zur<br />

Rettung in dieses Projekt zu investieren, was dann eben-<br />

falls zu Lasten erwarteter Gewinne erfolgen würde.<br />

Die Zielgesellschaft strebt an, Kaufverträge dahingehend<br />

abzuschließen, dass ein großer Anteil des Kaufpreises erst<br />

längere Zeit nach Kaufvertragsabschluss fällig wird.<br />

In der Hoffnung, bis zur Fälligkeit dieser Kaufpreisteile<br />

einen Weiterverkauf vorgenommen zu haben, werden<br />

Kaufobjekte in einer Größenordnung gesucht werden,<br />

bei der die finanziellen Mittel der Zielgesellschaft<br />

möglichst vollständig eingesetzt werden. Sollte ein Wei-<br />

terverkauf nicht vor Eintritt der Fälligkeit des weiteren<br />

Kaufpreises bewerkstelligt werden können, wäre die Ziel-<br />

gesellschaft gezwungen, den restlichen Kaufpreis selbst<br />

aufzubringen. Sofern dies durch Aufnahme von Krediten<br />

möglich ist, würden die im Zusammenhang mit diesen<br />

Krediten entstehenden Kosten, deren Höhe heute nicht<br />

feststeht, negativ auf die Gewinnerwartung einwirken.<br />

Wäre eine Finanzierung nicht zu erhalten, könnte dies<br />

dazu führen, dass der Kaufvertrag über das Immobilien-<br />

projekt nicht durchgeführt wird, die Zielgesellschaft den<br />

bis dahin gezahlten Kaufpreisteil verliert und unter<br />

Umständen dem Verkäufer zusätzlich zur Leistung von<br />

Schadensersatz verpflichtet ist. Auch in diesem Fall<br />

würden Gewinne ausbleiben und die Fondsgesellschaft<br />

daher keine Gewinnanteile erhalten.<br />

Im Falle der Aufnahme von Fremdmitteln dienen die<br />

Immobilienobjekte grundsätzlich den Kreditgebern als<br />

Sicherheit. Sollte die Zielgesellschaft nicht in der Lage<br />

sein, den Kapitaldienst zu leisten, und sollte sie beschließen,<br />

kein weiteres Eigenkapital in das Immobilienobjekt<br />

zu investieren, oder sollte sie dies nicht können, so<br />

würde das Immobilienobjekt an den Kreditgeber fallen<br />

und die Zielgesellschaft würde das in dieses Projekt<br />

bereits investierte Eigenkapital verlieren. Soweit im<br />

Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme von<br />

Finanzierungen Absicherungen des Kreditgebers auch an<br />

anderen Objekten der Zielgesellschaft gefordert und<br />

bestellt werden, wären unter Umständen auch diese im<br />

Falle der Nichtbedienung des Kapitaldienstes verloren.<br />

Es besteht ebenso das Risiko, dass nicht für alle Investitionsmittel<br />

geeignete Immobilieninvestitionen gefunden<br />

werden, sowie, dass nicht für alle erworbenen Immobilienprojekte<br />

zeitnah potente Käufer gefunden werden, die<br />

einen entsprechend hohen Kaufpreis zahlen und bei<br />

deren Übernahme der Objekte der ursprüngliche Verkäufer<br />

die Zielgesellschaft aus ihren Verpflichtungen aus<br />

dem Ankaufvertrag ohne Nachwirkungenen entlässt.<br />

Als Folge der vorgenannten Risiken kann der Anlageerfolg<br />

beeinträchtigt werden bis hin zum Totalverlust des<br />

investierten Eigenkapitals.<br />

Dabei birgt die Anlage in einen kurzfristig angelegten<br />

Handel mit noch nicht fertiggestellten Immobilien auch<br />

insoweit ein höheres Risiko als übliche Immobilieninvestitionen,<br />

da eventuelle negative Tendenzen nicht durch<br />

Zuwarten und interimsweises Erzielen von Mieteinkünften<br />

wenigstens teilweise kompensiert werden können.<br />

Allgemeiner Immobilienmarkt, Schäden<br />

Der Immobilienmarkt entwickelt sich – wie andere<br />

Märkte auch – mit ausgeprägten Schwankungen. Immobilienwerte<br />

werden beeinflusst vom allgemeinen Wirtschaftsklima<br />

und von Zukunftserwartungen, lokalen und<br />

branchenspezifischen Bedingungen (zum Beispiel ein<br />

Überangebot von Immobilien zum Verkauf bzw. zur<br />

Vermietung oder ein Nachfragerüc<strong>kg</strong>ang), der Konkurrenzsituation<br />

basierend auf Mietpreisen, Standort und<br />

Attraktivität der Immobilien und den Veränderungen<br />

bei Bau- und Betriebskosten der Immobilien, ferner<br />

durch behördliche Einwirkungen, Zinsentwicklung, Verfügbarkeit<br />

von Fremdmitteln und potenzielle Haftung<br />

für Altlasten. Alle vorgenannten Faktoren, aber auch


außergewöhnliche unvorhersehbare Ereignisse wie Klimaveränderungen,<br />

Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Einflüsse<br />

höherer Gewalt und Strukturveränderungen (zum<br />

Beispiel verändertes Einkaufsverhalten) können negativen<br />

Einfluss auf Liquidität und Rentabilität betroffener Immobilieninvestitionen<br />

sowie Zeitpunkt und Höhe des erzielbaren<br />

Verkaufserlöses und damit das Ergebnis haben.<br />

Möglicherweise nach Erwerb von Immobilien festgestellte<br />

rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten,<br />

festgestellte Schadstoffe oder andere<br />

Mängel können das Ergebnis des Geschäftes nachhaltig<br />

beeinträchtigen.<br />

Bei Schadensfällen kann zudem ein nicht ausreichender<br />

Versicherungsschutz zu erheblichen Vermögensverlusten<br />

führen. Versicherungsunternehmen können die Übernahme<br />

bestimmter Risiken ausschließen, beschränken<br />

oder sehr verteuern. Insofern kann bei Eintritt des Schadensfalls<br />

das Ergebnis der Anlage negativ beeinträchtigt<br />

werden. Bei Projektentwicklungen können u.a. erwartete<br />

Behördengenehmigungen hinsichtlich Planung, Durchführung<br />

und Nutzung versagt werden oder mit zusätzlichen<br />

Kosten verbunden sein. Es können Kostenüberschreitungen<br />

sowie Zinsänderungen und Bauzeitverlängerungen eintreten<br />

und erwartete Belegungsraten und/oder Vermietungspreise<br />

nicht erreicht werden. Diese Risiken können<br />

das Ergebnis mindern.<br />

Die ausgehend von einem Nachfrageüberhang der ver-<br />

gangenen Jahre massiven Bauaktivitäten in Qatar und<br />

speziell in Doha haben zu Höchstpreisen für vermietete<br />

Bestandsimmobilien geführt. Dieser Trend wird aber in<br />

absehbarer Zukunft zur Folge haben, dass in einigen<br />

Bereichen ein übertriebenes Preisniveau („Immobilienblase“)<br />

und teilweise auch ein Überangebot an Immobilien<br />

entstehen wird. Somit besteht das Risiko von Preiskorrekturen,<br />

die das Ergebnis mindern können. Bei negativer<br />

Wertentwicklung können die investierten Gelder verloren<br />

sein, was insbesondere bei eintretender Häufung zu einer<br />

negativen Beeinflussung des Fondsergebnisses führt.<br />

Entscheidungsträger und wesentliche Vertragspartner<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft hängt<br />

maßgeblich auch von Erfahrung, Qualität, Kompetenz<br />

und Leistung des Managements der Zielgesellschaft bei<br />

der Auswahl der Immobilien, der Umsetzung der Wert-<br />

schöpfungsstrategien und dem abschließenden gewinnbringenden<br />

Verkauf innerhalb einer eher kurzen Haltedauer<br />

ab. Es gibt keine Gewissheit, dass zunächst zuständige<br />

Personen über die gesamte Dauer der Fondslaufzeit<br />

in der Capital Qatar Investments Ltd. verbleiben oder erforderlichenfalls<br />

durch kompetente Nachfolger ersetzt<br />

werden können.<br />

Die Zielgesellschaft wird bei den Immobilieninvestitionen<br />

Verträge mit Dritten, insbesondere Bauträgern, eingehen.<br />

Es kann nicht sichergestellt werden, dass diese Vertrags-<br />

partner das erwartete Ergebnis erreichen. Das Ergebnis<br />

kann sowohl durch Fehlentscheidungen verantwortlicher<br />

Personen beeinträchtigt werden als auch von der Leistung,<br />

der Qualität und der Vertragstreue der Vertragspartner.<br />

Hieraus können negative Auswirkungen für das Ergebnis<br />

resultieren. Dieses Risiko trägt die Fondsgesellschaft und<br />

damit auch der Anleger der Fondsgesellschaft.<br />

19


20<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />

4<br />

KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />

Internationale Verhältnisse, Drittland<br />

Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Dubai. Die Immobilienobjekte,<br />

mit denen die Zielgesellschaft Handel treibt,<br />

sollen in Qatar gelegen sein. Es ist nicht auszuschließen,<br />

dass Handelsbeschränkungen oder Beschränkungen des<br />

Kapitalverkehrs eingeführt werden könnten, welche die<br />

Aktivitäten der Zielgesellschaft beeinträchtigen oder ausschließen.<br />

Auch können Währungsrisiken negativen Einfluss<br />

entfalten. Ebenso ist die Einführung steuerlicher<br />

Regelungen mit negativer Wirkung für die Zielgesellschaft<br />

nicht ausgeschlossen. Da die Zielgesellschaft nicht<br />

am Ort des geplanten Immobilienhandels sitzt, ist nicht<br />

auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen<br />

aufgrund abweichender Handelsbräuche bzw. unterschiedlicher<br />

Rechtsordnungen erschwert ist.<br />

Ausschüttungen/Kapitalrückflüsse<br />

Der Beginn und die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse<br />

hängen vom Zeitpunkt der Investitionen in das Immobilienpaket<br />

und von deren wirtschaftlicher Entwicklung bis<br />

hin zur abschließenden Veräußerung der Investitionen<br />

sowie vom Zeitpunkt der Durchführung von Gewinnausschüttungen<br />

seitens der Zielgesellschaft ab. Es ist möglich,<br />

dass Immobilien mangels Liquidität auf den Märkten<br />

erst später verkauft werden können als geplant. Eine Verzögerung<br />

würde dazu führen, dass auch die Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft erst später Rückflüsse<br />

erhielten.<br />

Währungs- und Wechselkursrisiken<br />

Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der Basis<br />

von US-Dollar (USD) oder der Währung Qatar Rial<br />

(Qatar Rial = QAR) und enthalten daher aus Euro-Sicht<br />

Währungsrisiken. Die deutsche Fondsgesellschaft und<br />

damit auch der Anleger tragen somit das Risiko einer<br />

Reduzierung des Ergebnisses ihrer Anlage, wenn sich der<br />

Wechselkurs des Dollars zum Euro beim Umtausch der<br />

Kapitalrückflüsse im Vergleich zum Kauf der Dollar-Anla-<br />

gebeträge bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />

Auch ist nicht auszuschließen, dass die Kopplung des<br />

Dirham (AED) bzw. des Qatar Riyal (QAR) an den Dollarkurs<br />

aufgehoben werden könnte und insoweit eine<br />

eigene, unter Umständen im Verhältnis zum Euro auch<br />

nachteilige Entwicklung folgt.<br />

Auslandsrisiken<br />

Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />

Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen Risiken<br />

der Vereinigten Arabischen Emirate ausgesetzt. Durch die<br />

Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen maßgebliche<br />

Teile der Beteiligung diesem fremden Rechts- und<br />

Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken gegeben sind, wie<br />

z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch bedingten verringerten<br />

Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten, das<br />

Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs, abweichende Gepflogenheiten<br />

im Geschäftsverkehr oder bei der Abwicklung<br />

von Rechtsstreitigkeiten, Schwierigkeiten bei der<br />

Durchsetzung berechtigter Ansprüche und ein wegen<br />

des Unterfallens unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes<br />

Risiko möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />

auch in steuerlicher Hinsicht.<br />

Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />

und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />

Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf. anschließende<br />

Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />

tragen in den VAE, betroffen ist vorwiegend neben Dubai<br />

auch Qatar, aufgrund der anderen Rechtssysteme insbesondere<br />

ein hohes Kosten- und Zeitrisiko, da die VAE in<br />

wesentlichen Punkten vom deutschen Recht abweichen.<br />

Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />

in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />

zeigen.


Potenzielle Interessenkonflikte<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf. in<br />

weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder für andere<br />

Fondsgesellschaften und erhält insoweit möglicherweise<br />

auch erfolgsabhängige Honorierungen, was dazu<br />

führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />

nicht ausschließlich am Interesse der Fondsgesellschaft<br />

und der Fondsanleger, sondern auch an ihrem eigenen<br />

Honorarinteresse orientiert.<br />

Majorisierung<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin steht die<br />

ausschließliche Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht<br />

für die Fondsgesellschaft zu. Eine mögliche<br />

Einflussnahme des einzelnen Anlegers auf das Management<br />

des Fonds kann grundsätzlich nur durch Mehrheitsbeschluss<br />

innerhalb von Abstimmungen erfolgen. Diese<br />

so erzielten Entscheidungen sind für alle Anleger bindend,<br />

auch wenn diese durch Anleger oder Anlegergruppen<br />

beeinflusst werden, die nicht die Mehrheit der Anteile an<br />

der Fondsgesellschaft halten. Sowohl hierdurch als auch<br />

bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der einzelne<br />

Anleger regelmäßig in der Minderheit und kann ggf.<br />

seine Interessen im Fonds nicht durchsetzen. Er ist daher<br />

an Entscheidungen gebunden, auch wenn sie seinen Interessen<br />

nicht entsprechen. Hieraus können wirtschaftliche<br />

und steuerliche Nachteile für den Anleger eintreten.<br />

Risiko des Kapitalentzuges<br />

Sofern Anleger von Kündigungs- oder Widerrufsrechten<br />

Gebrauch machen, kann die Fondsgesellschaft gezwungen<br />

sein, Anlegern eingezahlte Gelder zu erstatten. Hierdurch<br />

könnte der Fondsgesellschaft Kapital entzogen werden,<br />

obwohl die Liquiditätslage eine Auszahlung nicht zulässt.<br />

Dies kann für einen Anleger, der die Auszahlung fordert, zu<br />

Verzögerungen oder Ausfällen führen. Für die Fondsgesellschaft<br />

kann dies zur Notwendigkeit der Aufnahme einer<br />

Finanzierung und damit zur Entstehung nicht kalkulierter<br />

Kosten bzw. sogar zur Insolvenz führen, so dass auch die<br />

verbliebenen Anleger Ausfälle erleiden.<br />

Mittelfreigabe<br />

Die Freigabe der Mittel erfolgt in Deutschland durch die<br />

WestAudit AG,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag. Ohne Mitwirkung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs erfolgt keine Freigabe der<br />

Mittel. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe kann zu steuerlichen,<br />

rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen.<br />

Die Mittelverwendungskontrolle bezieht sich nur auf<br />

die Investitionen der Mittel des Fonds. Die Investitionen der<br />

Zielgesellschaft unterliegen keiner Mittelverwendungskontrolle.<br />

Eventuelle Unregelmäßigkeiten werden daher erst<br />

später bekannt werden, wobei zu dieser Zeit bereits nicht<br />

zu revidierende Schädigungen eingetreten sein können.<br />

Laufzeit<br />

Die Fondsgesellschaft wurde mit bestimmter Dauer bis<br />

zum 31.08.2010 gegründet. Die Laufzeit kann durch Gesellschafterbeschluss<br />

verlängert werden, sollten sich nicht alle<br />

Bestandteile des Immobilienpaketes sinnvoll veräußern<br />

lassen. Eine längere Fondslaufzeit bedeutet, dass sich die<br />

Rückflüsse über einen längeren Zeitraum verteilen, was zu<br />

negativen Auswirkungen auf die Anlagerendite und auf<br />

den Kapitalrückfluss führen kann.<br />

Die Zielgesellschaft selbst endet nicht zu diesem Datum, so<br />

dass für sie nicht die Notwendigkeit der Beendigung der<br />

Handelsaktivitäten zu diesem Stichtag besteht. Zeitpunkt<br />

und Höhe von Kapitalrückflüssen sind daher nicht sicher<br />

vorhersehbar. Für Anleger, die darauf angewiesen sind, zu<br />

vorher feststehenden Zeitpunkten Kapitalrückflüsse zu realisieren,<br />

um hieraus Verpflichtungen zu erfüllen, ist daher<br />

die Anlage in diesem Fonds nicht geeignet.<br />

21


22<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />

4<br />

KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />

Steuerliche Risiken<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den einzelnen<br />

Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden, ohne<br />

dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung<br />

erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der Anleger dann<br />

aus seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />

Das Beteiligungskonzept geht davon aus, dass die in Dubai<br />

ansässige Trend Capital Qatar Investments Ltd. keine<br />

Steuerzahlungspflichten trifft. Sollten sich diesbezügliche<br />

gesetzliche Rahmenbedingungen, die derzeitige Verwaltungspraxis<br />

oder übliche Usancen ändern, würde der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. Liquidität entzogen,<br />

so dass Investitionen in nur geringerem Umfang getätigt<br />

werden könnten sowie Zahlungen an die Fondsgesellschaft<br />

im Zeitpunkt der Liquidation der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. geschmälert würden.<br />

Das Eintreten bestimmter steuerlichen Folgen, die ein Anleger<br />

mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft ggf.<br />

anstrebt, kann nicht garantiert werden. Über die Frage,<br />

ob erzielte Vermögenszuwächse steuerfrei gestellt oder<br />

vollständig bzw. teilweise der Besteuerung unterworfen<br />

werden, entscheidet die hiesige Finanzverwaltung. Das<br />

maximale Risiko aus einer abweichenden steuerlichen<br />

Behandlung der sich beim Anleger einstellenden Vermögenszuwächse<br />

liegt in der Besteuerung dieser mit dem<br />

für den Anleger maßgeblichen individuellen Steuersatz<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.<br />

Sollte die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Trend<br />

Capital Qatar Investments Ltd. bzw. die Beteiligung des<br />

Anlegers an der Fondsgesellschaft nicht über eine Laufzeit<br />

von mindestens einem Jahr aufrecht erhalten bleiben,<br />

wäre ein hieraus resultierender Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft<br />

i.S. §§ 22, 23 EStG zu behandeln. Die<br />

Folge hieraus wäre, dass der auf den Anleger entfallende<br />

Gewinn mit seinem individuellen Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer zu besteuern wäre.<br />

Die gleichen Besteuerungsfolgen würden eintreten, wenn<br />

der Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar als mit<br />

mindestens 1% am Kapital der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. beteiligt gilt. In einem solchen Fall würden<br />

Gewinne – unabhängig von der Beteiligungsdauer – als<br />

gewerbliche Einkünfte nach § 17 EStG qualifiziert. Sollte<br />

die Fondsgesellschaft lediglich das angestrebte Mindestplatzierungsvolumen<br />

von 2,5 Mio. Euro erreichen, würde<br />

eine wesentliche Beteiligung durch den Anleger bereits<br />

jenseits eines Kommanditanteils von ca. 25.000 Euro festzustellen<br />

sein.<br />

Haftung<br />

Auch wenn die unmittelbare Außenhaftung des Anlegers<br />

als Kommanditist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />

beschränkt ist und dann, wenn der Anleger seiner<br />

Verpflichtung zur Zahlung der Hafteinlage vollständig<br />

nachgekommen ist, nicht mehr besteht, kann nach §§<br />

169 ff. HGB bei Entnahmen die Haftung wieder aufleben,<br />

nämlich dann, wenn das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />

Verlusten den Stand der Einlage nicht wieder erreicht<br />

hat. Es könnte also die auf das gezeichnete Kapital<br />

beschränkte Kommanditistenhaftung wieder aufleben,<br />

sofern Ausschüttungen erfolgen, die das Kapitalkonto<br />

negativ werden lassen. Solch eine Rückzahlungsverpflichtung<br />

würde sich aus Ausschüttungen herleiten, die weder<br />

von den Rückflüssen der Zielobjekte noch Liquiditätsreserve<br />

gedeckt werden. Die Haftung in Höhe der gezeichneten<br />

Beteiligung gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden<br />

des Anlegers für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete<br />

Verbindlichkeiten fort.<br />

Der Anleger hat optional die Möglichkeit eines Direktbeitritts<br />

als Kommanditist und einer Eintragung ins


Handelsregister oder eines indirekten Beitritts als Treuge-<br />

ber über die MVT Mittelrheinische Treuhand- und Verwal-<br />

tungsgesellschaft mbH. Im Falle der mittelbaren Beteili-<br />

gung über die Treuhandkommanditistin treffen den Anle-<br />

ger wirtschaftlich die gleichen Folgen, da er die Treuhän-<br />

derin von allen eventuellen Haftungen aus der treuhän-<br />

derischen Übernahme der Beteiligung freizustellen hat.<br />

Eingeschränkte Fungibilität<br />

Bei den angebotenen Anteilen handelt es sich um eine<br />

Beteiligung, für die ein öffentlicher Markt nicht existiert.<br />

Die Kommanditanteile sind faktisch nicht frei handelbar.<br />

Der Wert der Anteile ist nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />

Kaufpreises festgeschrieben. Es besteht keine<br />

Gewähr, dass ein veräußerungswilliger Anleger einen<br />

Käufer findet. Weiterhin fehlt es bisher an objektiven<br />

Wertmaßstäben, die einer Preisfindung dienlich sind. Für<br />

den Anleger besteht somit die Gefahr, dass er seine Beteiligung<br />

eventuell nicht oder nur unter ihrem Wert veräußern<br />

kann.<br />

Ebenso besteht für den Anleger während der planmäßigen<br />

Laufzeit des Fonds keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit,<br />

so dass sich eine vorzeitige Lösung aus der<br />

Vermögensanlage als äußerst schwierig erweisen dürfte<br />

und vermutlich nur mit enormen finanziellen Einbußen<br />

für den Anleger durchführbar wäre, sofern es überhaupt<br />

gelänge.<br />

Anteilsfinanzierung<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft rät Anlegern<br />

davon ab, ihre Einlage in der Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl KG durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren.<br />

Anleger, die dennoch ihre Beteiligung durch Aufnahme<br />

eines persönlichen Darlehens ganz oder auch nur teilweise<br />

finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu<br />

berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für ein<br />

solches Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen<br />

Entwicklung der Vermögensanlage fällig werden. Im Falle<br />

der Nichtbedienung der aus dem Darlehnsvertrag geschuldeten<br />

Zahlungen können durch den Darlehnsgeber<br />

eventuell vom Anleger oder von Dritten gestellte Sicherheiten<br />

verwertet bzw. es kann aufgrund eines ggf. ergehenden<br />

Urteils gegen den Anleger in dessen Vermögen<br />

die Zwangsvollstreckung betrieben werden. In solchen<br />

Fällen kann daher auch das sonstige Vermögen des Anlegers<br />

oder eines eventuellen Mitverpflichteten aus dem<br />

Darlehnsvertrag oder eines Sicherheitengebers negativ<br />

betroffen werden. Auch steuerlich könnte eine Anteilsfinanzierung<br />

negative Folgen haben.<br />

Die Prospektherausgeberin rät daher von einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung durch den Anleger ab.<br />

Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche<br />

und unvorhersehbare Ereignisse, die auch<br />

durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können.<br />

Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder terroristische<br />

Anschläge. Es ist nicht auszuschließen, dass höhere<br />

Gewalt das Ergebnis der Fondsgesellschaft gefährden<br />

könnte.<br />

Sonstiges<br />

Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des<br />

Anbieters nicht.<br />

23


24<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die proSpeKTVeranTworTunG<br />

KapiTel<br />

5<br />

QATAr PeArL KG<br />

DIe ProsPeKT-<br />

V e r A N T wo rT u N G


Verantwortlich für den gesamten Inhalt dieses Verkaufs-<br />

prospektes ist die geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG, die Trend<br />

Capital Middle East GmbH mit Sitz in Mainz.<br />

Die Geschäftsanschrift lautet:<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz.<br />

Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres Wissens<br />

die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine<br />

wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />

Mainz, den 02.07.2008<br />

Datum der Prospektaufstellung<br />

Trend Capital Middle East GmbH, vertreten durch ihren<br />

Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger, geschäftsansässig<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

25


26<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />

KapiTel<br />

6<br />

D I e s TA N D o rT e<br />

QATAr uND QATAr PeArL


28<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />

KapiTel<br />

6<br />

DIe sTANDorTe QATAr uND QATAr PeArL<br />

Eine arabische Erfolgsstory<br />

Vor wenigen Jahren noch nicht wahrnehmbar, hat sich<br />

Qatar sehr schnell zu einem der reichsten Länder der Welt<br />

entwickelt. Qatar ist eine eindrucksvolle arabische Erfolgs-<br />

story. Das Land befindet sich auf stabilem Wachstums-<br />

kurs, der mit dem Aufbau moderner Industrie und eines<br />

leistungsstarken Dienstleistungssektors zu einer beachtlichen<br />

wirtschaftlichen Stärke geführt hat.<br />

Die Wirtschaft von Qatar<br />

Qatar ist ein besonders dynamischer Wirtschaftsstandort.<br />

Ausgehend von einer soliden Basis, befördert durch die<br />

Rekord-Öl- und -Gaspreise und auf Kurs gehalten durch<br />

schrittweise Liberalisierung, befinden sich fast alle Indikatoren<br />

auf Rekordniveau und eine Abkühlung der Rekordzahlen<br />

ist nicht in Sicht. Angetrieben wird diese rasante<br />

Entwicklung vom Erdgas. Allein das North Field, im<br />

Persischen Golf gelegen, gilt neben dem saudi-arabischen<br />

Ghawar-Erdölfeld als die größte fossile Energiequelle der<br />

Welt. Schon heute deckt Erdgas über ein Fünftel des weltweiten<br />

Energieverbrauchs. Das kleine Scheichtum verfügt<br />

über fast 15 Prozent der weltweiten Erdgasreserven, nur<br />

Russland und Iran haben noch mehr.<br />

Die politische Führung hält ihren Kurs einer schrittweisen<br />

Liberalisierung bei. Es befinden sich in den letzten fünf<br />

Jahren fast alle Entwicklungsindikatoren auf Rekordniveau.<br />

Das Bruttosozialprodukt (BSP) belief sich 2006 auf 52 Mrd.<br />

USD (+ 24,2%). In den Jahren 2002 bis 2006 betrug das<br />

durchschnittliche jährliche Wachstum 25%! Hauptmotor<br />

sind die gestiegenen Exporte. Öl und Gas liefern hier 62%<br />

des BSP. Auch im Haushalt spiegeln sich die Öl- und<br />

Gaserlöse in Form von Rekordeinnahmen und – zum wiederholten<br />

Mal in Folge – von Budgetüberschüssen wider.<br />

Eine Störgröße für die weitere Entwicklung könnte das<br />

stark gestiegene Preisniveau sein. Die Zentralbank gibt<br />

die Inflation in 2007 mit über 13% an. Experten gehen<br />

aufgrund der bei der Messung überbewerteten, oft subventionierten<br />

Basisprodukte von noch höheren Werten<br />

aus. Aufgrund der starken Lohnsteigerungen im öffentlichen<br />

Bereich, einer ohnehin hohen Inlandsnachfrage<br />

sowie wechselkursbedingt teurer Importe aus dem Euro-<br />

Raum wird die Inflation allerdings kurzfristig nicht unter<br />

10% sinken.<br />

Inflation in Qatar 2003 bis 2007<br />

16%<br />

14%<br />

12%<br />

10%<br />

8%<br />

6%<br />

4%<br />

2%<br />

0%<br />

2003 2004 2005 2006 2007<br />

Zukunft<br />

Das Land investiert Milliarden in neue Techniken zur Ausbeutung<br />

und Weiterverarbeitung der Gasvorkommen und<br />

auch in den Kauf von neuen Supertankern. Qatar Airways<br />

ist mittlerweile der größte Kunde bei Airbus mit 144<br />

laufenden Bestellungen. Der neue Flughafen soll im Jahr<br />

2010 50 Mi0. Passagiere abfertigen. Viele Tausende ausländischer<br />

Experten und Gastarbeiter haben mit ihrer<br />

24-Stunden-365-Tag-und-Nacht-Arbeit aus Qatar neben<br />

Dubai eine der größten Baustellen der Welt gemacht.<br />

Qatars Wirtschaft wuchs in den vergangenen Jahren<br />

rasant. Tendenz steigend. Und Qatars Pro-Kopf-Einkommen<br />

erreicht kein westlicher Industriestaat auch nur<br />

annähernd; es dürfte im Jahr 2007 75.000 Dollar übertreffen<br />

und damit leicht das der Schweiz, der USA oder<br />

Deutschlands hinter sich lassen.


Qatar treibt die wirtschaftliche Entwicklung und vor<br />

allem die Modernisierung und Diversifizierung des Landes<br />

konsequent voran. Richtungsweisende Bedeutung kommt<br />

dabei den neuen Eigentumsregelungen zu. Es kann nun<br />

100% Eigentum durch Ausländer in drei ausgewiesenen<br />

Gebieten erworben werden. Auf dem Prüfstand stehen in<br />

einigen Wirtschaftszweigen auch die Marktzugangsbeschränkungen<br />

für ausländische Unternehmen (bisher<br />

Erfordernis eines lokalen Mehrheitspartners oder<br />

„Sponsors“).<br />

Neben verbesserten Rahmenbedingungen sollen bestehende<br />

und neue Wirtschaftszweige modernisiert, ausgebaut<br />

bzw. angesiedelt werden. Im Energiesektor plant<br />

man, durch massive Investitionen in den Up- und<br />

Downstream-Bereich sowie alternative Energietechnologien<br />

einen höheren Wertschöpfungsanteil im Land zu<br />

halten und Kompetenz in Forschung und Entwicklung<br />

aufzubauen. Im Verarbeitungsbereich sollen die Standortvorteile<br />

(niedrige Energiekosten, verfügbares Kapital und<br />

Land, kaum Steuern) zur Ansiedlung industrieller Cluster<br />

(Stahl, Aluminium) genutzt werden. Wie bereits im Nachbarland<br />

VAE wird jetzt auch in Qatar der Tourismus durch<br />

Ausbau des Flughafens, Expansion der Airline Qatar<br />

Airways sowie den Bau neuer Luxushotels massiv gefördert.<br />

Für Deutschland ist Qatar ein wichtiger arabischer<br />

Handelspartner. Wichtigste Exportgüter sind Fahrzeuge,<br />

Energie- und Nachrichtentechnik sowie Maschinen.<br />

Was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft,<br />

belegt Qatar nach Einschätzung des Davos Economic<br />

Forums einen der Spitzenplätze in der Weltrangliste.<br />

In Qatar sind viele deutsche Firmen mit eigenen Repräsentanten<br />

vertreten.<br />

Die Hauptstadt Doha hat begonnen, sich eine Reputation<br />

als Zentrum mit einer innovativen, dynamischen und unternehmerisch<br />

orientierten Geschäftskultur aufzubauen.<br />

Diese Reputation wird durch außergewöhnliche Anfangs-<br />

investitionen weiter ausgebaut und mündet in nationale<br />

Projekte, die internationale Alleinstellungsmerkmale<br />

schaffen und so zusätzliches Investitionskapital aus dem<br />

Ausland akquirieren. Signifikantes Beispiel ist das Projekt<br />

Qatar Pearl.<br />

Der tatsächliche Anteil des Öl- und Gassektors am Brutto-<br />

inlandsprodukt geht wegen der stark steigenden Ver-<br />

kaufspreise nicht zurück. Politisch stabil profitiert Qatar<br />

von einer weitsichtigen, progressiven Regierung mit einer<br />

unternehmerischen Orientierung und besonderem Engagement<br />

im privaten Sektor.<br />

Unternehmensfreundliche Regularien und attraktive<br />

Steuer- und Zollrahmenbedingungen spielen eine entscheidende<br />

Rolle für die Anziehung von Kapital aus der<br />

ganzen Welt. Zu der besonderen Attraktivität des Standorts<br />

tragen weiterhin sehr wettbewerbsfähige Lohn- und<br />

Sozialversicherungskosten sowie die Verfügbarkeit gut<br />

bis hoch qualifizierter Arbeitskräfte bei. Die rapide Entwicklung<br />

und der Wohlstand Qatars locken Investitionskapital<br />

aus der ganzen Welt an. Es wurden noch nie so viele<br />

internationale Gelder in Qatar investiert wie in 2007.<br />

In dem modernen, sicheren Staat mit erstklassiger<br />

medizinischer Versorgung, modernem Bildungswesen,<br />

reichhaltigem Kultur- und Unterhaltungsangebot sowie<br />

besten Shopping- und Sportmöglichkeiten hat sich in<br />

Qatar vor allem die Region Doha zu einem attraktiven<br />

Standort für erfolgreiche Unternehmen sowie Arbeitnehmer<br />

entwickelt.<br />

29


30<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />

KapiTel<br />

6<br />

DIe sTANDorTe QATAr uND PeArL QATAr<br />

Der Immobilienmarkt in Qatar<br />

Viele in der Realisierung befindliche Großprojekte wie der<br />

Ausbau des Flughafens und der nationalen Fluglinie<br />

Qatar Airways haben zu einem massiven Zustrom von<br />

Arbeitnehmern aus aller Welt geführt. Diese Entwicklung<br />

führt zu einer stark gestiegenen Nachfrage im Bereich der<br />

Wohn- und Gewerbeimmobilien.<br />

Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. investiert ausschließlich<br />

in Gebiete, in denen es Ausländern erlaubt ist,<br />

100% Eigentum zu erwerben. Schwerpunkt ist „The Pearl<br />

Qatar“. Über drei Milliarden US-Dollar wird die künstliche<br />

Insel wohl verschlingen, bis sie endgültig fertig gestellt<br />

ist. Mehrere Fünfsternehotels, Shopping-Arkaden, exklusive<br />

Wohngebiete für 40.000 Menschen wachsen auf 400<br />

aufgeschütteten Hektar Land neu aus dem Meer. Vorbilder<br />

für „The Pearl Qatar“ sind die Inseln vor Dubai. Die<br />

Immobilienpreise auf diesen Inseln haben sich innerhalb<br />

der letzten zwei Jahre unglaublich nach oben entwickelt.<br />

Der Markt in Qatar ist geprägt von einem enormen Bedarf<br />

an Wohnimmobilien. Alte Gebäude werden in der Hauptstadt<br />

abgerissen, um Platz für moderne Wohnungen zu<br />

schaffen. Die Preise für Immobilien folgen der Inflation.<br />

Die Verkaufspreise von Wohnungen in Qatar sind, mit<br />

denen anderer Metropolen verglichen, trotz der Steigerungen<br />

der vergangenen Jahre immer noch attraktiv und<br />

günstig. Dies ist insbesondere deshalb so, weil der Eigentümer<br />

mit der Immobilie gleichzeitig die Grundlage für<br />

einen „Resident Status“ und damit eine unbeschränkte<br />

Aufenthaltserlaubnis erwerben kann.<br />

Projekte werden üblicherweise vor Fertigstellung vom<br />

Grundriss- und Floorplan abverkauft, wobei der Erstverkauf<br />

oftmals nur Monate dauert. Üblich ist die Anzahlung<br />

der Immobilie und weitere Bezahlung nach Baufortschritt.<br />

Die Mehrheit der Käufer von Immobilieneigentum in<br />

Qatar sind nicht Qatar-Staatsangehörige, sondern haben<br />

ihre Herkunft in den unterschiedlichsten Ländern der<br />

Erde. Benachbarte Staaten wie Saudi Arabien, Kuwait,<br />

Iran, Pakistan und Indien sind die wichtigsten Herkunftsländer<br />

der Käufer. Eine Sättigung der Nachfrage ist aufgrund<br />

der gegebenen Situation mittelfristig nicht zu<br />

erwarten.<br />

Die Inflation treibt die Immobilienpreise stark nach oben.<br />

Rohstoffe für den Bau von Häusern sind in den letzten<br />

Jahren durch den Bauboom und die weltweit steigende<br />

Nachfrage explodiert. Die Inflation betrug im letzten Jahr<br />

über 13%. Damit das Bauen überhaupt noch kalkulierbar<br />

und realisierbar bleibt, hat der Staat die Preise für Stahl,<br />

Zement und Steine im Mai 2008 für drei Jahre eingefroren<br />

und subventioniert diese zur Erhaltung der Preisstabilität.


32<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />

KapiTel<br />

7<br />

QATAr PeArL KG<br />

DIe ANLAGesTrATeGIe


Das Ziel der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG ist<br />

die Gewinnerzielung durch eine Kapitelbeteiligung an der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. mit Sitz in einer<br />

Freihandelszone im Emirat Dubai.<br />

Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. erzielt Gewinne<br />

durch den Ein- und Verkauf von Immobilieneinheiten in<br />

Qatar.<br />

„Im Einkauf liegt der Erfolg“<br />

Die geplanten Wertsteigerungen des Immobilienpaketes<br />

resultieren im Wesentlichen aus zwei Faktoren:<br />

a. aus dem Einkaufsvorteil im Vergleich zu „normalen“<br />

Marktteilnehmern durch den Erwerb im Paket und die<br />

Bündelung aller Investitionsmittel gegenüber nur wenigen<br />

Lieferanten (Durat al Doha, UDC etc.) sowie der<br />

Ausnutzung von Pre-Launch Angeboten.<br />

b. aus einer erwarteten kurzfristigen Preissteigerung<br />

resultierend aus der kleinteiligen Veräußerung der<br />

einzelnen Immobilien, bei einer geplanten Haltedauer<br />

einzelner Immobilieneinheiten von maximal 24<br />

Monaten.<br />

Die Anlagestrategie sieht keine Diversifizierung nach Nut-<br />

zungsarten des zu erwerbenden Immobilienpaketes vor.<br />

Es werden ausschließlich Wohnimmobilien erworben. Die<br />

von der Geschäftsführung der Trend Capital Qatar Invest-<br />

ments Ltd. angenommene Investitionsstrategie beinhal-<br />

tet nur Wohnraum in den Freehold-Gebieten in Qatar.<br />

Sie liegt allen Prognosen und Berechnungen dieses Ver-<br />

kaufsprospektes zugrunde.<br />

33


34<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />

KapiTel<br />

7<br />

Bauträger<br />

DIe ANLAGesTrATeGIe<br />

Die Trend Capital Qatar Investments Ltd., deren Geschäfts-<br />

führer Frank Simon mittlerweile rund sechs Jahre Erfahrung<br />

im arabischen Raum vorweisen kann, legt besonderen<br />

Wert auf die Auswahl der „Schlüsselpartner“ im<br />

Bereich der Erstellung der Immobilien.<br />

Die Zielimmobilien müssen nachfolgenden Anforderungen<br />

und Investitionskriterien genügen:<br />

1. Lage<br />

Die Lage des Zielobjektes muss in einer Freehold-Zone<br />

liegen, so dass die Gesellschaft als unbeschränkter Eigentümer<br />

des Grundstücks und der darauf errichteten Bauwerke<br />

eingetragen werden kann.<br />

2. Reputation<br />

Die Ersteller der Immobilien sollen anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />

sein, um das Insolvenzrisiko<br />

des Bauträgers zu minimieren. Außerdem kann so mit<br />

einer Fertigstellung der Zielobjekte innerhalb der vorgegebenen<br />

Bauzeit gerechnet werden. Durat al Doha zum<br />

Beispiel ist eine solche anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />

aus Doha; sie gehört zu Teilen der<br />

Qatar Islamic Bank.<br />

3. Design und Qualität<br />

Durat al Doha baut derzeit fünf Wohntürme auf der Qatar<br />

Pearl. Durat al Doha hat sich dem Anspruch verschrieben,<br />

eine bessere Zukunft für alle mitzugestalten und dies in<br />

den Entwürfen der fünf Wohntürme sichtbar werden zu<br />

lassen. Sie wurden entsprechend den fünf Kontinenten in<br />

einem individuellen Innendesign geplant.<br />

Um eine für den Anleger einfache und klar fokussierte<br />

Anlagestrategie zu verfolgen, werden bewusst nur wenige<br />

Partner in Qatar ausgewählt. Diese Konzentration ver-<br />

einfacht wesentlich den Auswahlprozess der Zielimmobilien,<br />

da keine ausführlichen Prüfungen (Due Dilligence)<br />

der ausführenden Entwicklungsgesellschaften vorzunehmen<br />

sind. Durch die Bündelung des Einkaufsvolumens<br />

erhöhen sich gleichzeitig die Chancen auf höhere Preisnachlässe.<br />

„Lage, Lage, Lage“<br />

Die Geschäftsführung der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. hält die Qatar Pearl für einen der besten Immobilienstandorte<br />

in Qatar. Eine kurzfristige Anlagestrategie<br />

entbindet nicht von der Verantwortung, die bestmöglichen<br />

Zielimmobilien hinsichtlich Preis und Lage<br />

auszuwählen. Dieser Verantwortung ist sich die Geschäftsführung<br />

der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

bewusst und ist bestrebt, ein Höchstmaß an Sorgfalt bei<br />

dieser Auswahl walten zu lassen. Mit der generellen Entscheidung,<br />

Zielobjekte innerhalb der Freehold Gebiete zu<br />

erwerben, ist das Management der Fondsgesellschaft der<br />

Meinung, diesem Anspruch so weit wie möglich gerecht<br />

geworden zu sein.<br />

Investitionszeitpunkt<br />

Ziel dieser Vermögensanlage ist der kurzfristige Handelsgewinn,<br />

der durch die Zielgesellschaft erwirtschaftet<br />

werden soll. Als wichtiger Ausgangspunkt für die bevorstehende<br />

Handelstransaktion ist der Ankaufszeitpunkt<br />

des Immobilienpaketes anzusehen. Der Handel der Trend<br />

Capital Qatar Investments Ltd. wird erst nach der kapitalistischen<br />

Beteiligung durch die Fondsgesellschaft erfolgen.<br />

Die setzt wiederum voraus, dass ein Mindestkommanditkapital<br />

von 2,5 Millionen Euro eingezahlt ist. Ziel des Managements<br />

der Fondsgesellschaft ist es, frühzeitig einen<br />

investitionsbereiten Zustand für die Gesellschaft zu erreichen,<br />

da sich Verzögerungen nachteilig auf die Rendite


der Anleger auswirken können (siehe hierzu das Kapitel<br />

„Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“).<br />

Um die Einwerbung des Mindestkommanditkapitals vor<br />

dem Hintergrund des Investitionsbeginns zu beschleunigen,<br />

wurden unterschiedliche Tranchen für die Einwerbung<br />

des Kommanditkapitals definiert. Jeder Anleger<br />

wird entsprechend dem zeitlichen Eingang seiner Beitrittserklärung<br />

einer Tranche zugeordnet. Die Tranchen<br />

haben ein unterschiedliches Volumen. An diese Tranchenzuordnung<br />

gekoppelt ist die Höhe der Gewinnbeteiligung<br />

der Anleger.<br />

Bei Beitritten binnen 14 Tagen nach Angebotsbeginn ist<br />

für die Trancheneinteilung das Datum einer zuvor<br />

erfolgten unverbindlichen schriftlichen Reservierung<br />

durch den Anleger maßgeblich.<br />

Gewinnverteilungsmatrix<br />

Kommanditkapital Gewinnbeteiligung<br />

Tranche in Euro in % p.a.(*)<br />

A 5.000 – 2 Mio. 21<br />

B 2.001.000 – 6 Mio. 20<br />

C 6.001.000 – 9 Mio. 19<br />

D 9.001.000 – 13 Mio. 18<br />

E 13.001.000 – 17 Mio. 17<br />

* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />

Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des<br />

geplanten Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />

Mittelverwendung<br />

Alle Mittelanforderungen der Fondsgesellschaft werden<br />

nach Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Finanzund<br />

Investitionsplan freigegeben. Angefangen bei der<br />

Einzahlung des Kommanditkapitals der Anleger über die<br />

Abrechnung der fondsbezogenen Kosten bis hin zur Investition<br />

in die Zielgesellschaft, werden in Deutschland von<br />

dem Mittelverwendungskontrolleur, der , WestAudit AG ,<br />

vorgenommen. Diese Mittelverwendungskontrolle, deren<br />

Wortlaut vollständig in dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

im Kapitel 20 „Die Verträge“ abgedruckt wurde,<br />

umfasst die Verwendung aller Ein- und Auszahlungen. Die<br />

Mittelverwendungskontrolle ist auf die erstmalige Verwendung<br />

des Kommanditkapitals in Deutschland beschränkt.<br />

Eine Kontrolle in Dubai oder Qatar findet nicht<br />

statt.<br />

Hebelwirkung<br />

Eine Hebelwirkung – oftmals auch als Leverage-Effekt<br />

bezeichnet – stellt dar, um welchen Faktor das bewegte<br />

Kapital (Wert des Immobilienpaketes) das eingesetzte<br />

Eigenkapital übersteigt. Durch dieses Ungleichverhältnis<br />

entsteht eine Hebelwirkung, die bei gewünschter Marktentwicklung<br />

eine überproportionale Rendite des eigenen<br />

Kapitals zur Folge hat.<br />

Die Aufnahme von Fremdkapital bei Banken ist in der<br />

Planung nicht vorgesehen. Sollten sich die Abverkäufe<br />

nicht zu den prognostizierten Preisen und in der ent-<br />

sprechenden Zeit umsetzen lassen, ist die Geschäftsfüh-<br />

rung der Trend Capital Qatar Investments Ltd. berechtigt,<br />

Fremdmittel zur weiteren Finanzierung der Kaufpreisraten<br />

aufzunehmen und somit die notwendige Liquidität sicher-<br />

zustellen. Hierzu wurden bereits positive informative Ge-<br />

spräche im Vorfeld mit diversen Kreditinstituten geführt.<br />

35


36<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />

KapiTel<br />

7<br />

Veräußerung des Immobilienpaketes<br />

Nach erfolgtem Einkauf eines Zielobjektes ist es das<br />

Bestreben des Managements der Trend Capital Qatar Ltd.,<br />

mit den Verkaufsbemühungen zu starten. Hierzu werden<br />

die entsprechenden Immobilieninformationen durch<br />

geeignete lokale Partner aufbereitet und einem internationalen<br />

Käuferpublikum über spezialisierte Maklerunternehmen<br />

angeboten.<br />

Anfallende Kosten dieser Verkaufsbemühungen sind in<br />

den Prognoserechnungen bereits kalkuliert.<br />

An- und Verkauf der Immobilien in Qatar<br />

Alle Aktivitäten der Trend Capital Qatar Investments Ltd.,<br />

insbesondere der An- und Verkauf der Immobilieneinheiten,<br />

werden in Dubai abgewickelt und erbracht.<br />

Mögliche Zielobjekte<br />

DIe ANLAGesTrATeGIe<br />

Die nachfolgende Darstellung bietet einen exemplarischen<br />

Überblick über mögliche Zielobjekte, welche die<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. identifiziert hat und<br />

in die ggf. investiert werden soll.


38<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />

KapiTel<br />

7<br />

DIe ANLAGesTrATeGIe<br />

The Pearl Qatar Viva Bahriya<br />

Das Design der künstlichen Halbinsel soll an vergangene<br />

Zeiten erinnern, während der Perlenhandel die wichtigste<br />

Einnahmequelle für das Land war.<br />

Wie es der Name schon vermuten lässt, stellt die Qatar<br />

Pearl einen Glanzpunkt im Immobiliensektor in Qatar dar.<br />

Für die Trend Capital Qatar Investments Ltd. stellen die<br />

Wohntürme auf der Qatar Pearl ein mögliches Zielobjekt<br />

dar, in dem noch vor Baubeginn in der Pre-Launch Phase<br />

entsprechende Einheiten erworben werden sollen. Die Lage<br />

vor der Hauptstadt Doha im Herzen der Bucht von<br />

Doha und das Design sind ausschlaggebend für eine<br />

potenziell gute Weiterveräußerung der Einheiten.<br />

Das Management der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. beschäftigt sich intensiv und sorgfältig mit einer Vielzahl<br />

von bestehenden und zukünftigen Objekten und Projekten<br />

innerhalb der genannten Entwicklungsgebiete.<br />

Hinsichtlich der Auswahl und des Einkaufs unterliegt die<br />

Gesellschaft den Marktgesetzmäßigkeiten in Qatar.<br />

Die Dynamik dieses Marktes steht dem Bestreben einer<br />

Projektbeschreibung im Wege. Angebote stehen zeitlich<br />

nur so kurz zur Verfügung, dass sie schnell angenommen<br />

werden müssen, bevor jemand anderes dies tut. Eine detaillierte<br />

Beschreibung und Prospektierung ist damit<br />

nicht in Einklang zu bringen.


40<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

KapiTel<br />

8<br />

QATAr PeArL KG<br />

ANGABeN ÜBer DeN<br />

emITTeNTeN


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

42<br />

KapiTel8 ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />

Grundsätzliche Angaben<br />

Beim Emittenten handelt es sich um die Trend Capital<br />

GmbH & Co. Qatar Pearl KG. Er hat seinen Sitz in Mainz.<br />

Die Geschäftsadresse lautet:Weißliliengasse 5 in 55116<br />

Mainz.<br />

Der Emittent wurde am 17.06.2008 gegründet. Nach den<br />

im Gesellschaftsvertrag getroffenen, durch Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung abänderbaren Regelungen<br />

ist die Gesellschaft bis zum 31.08.2010 befristet. Plangemäß<br />

wird sie daher rund 26 Monate bestehen.<br />

Beim Emittenten handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />

im Sinne von §§ 161 ff. HGB.<br />

Maßgeblich ist deutsches Recht.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist<br />

die Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, also eine<br />

Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer<br />

ist Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19. Das<br />

Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro ist voll eingezahlt.<br />

Somit ist unbeschränkt haftender Gesellschafter des Emittenten<br />

keine natürliche Person, die mit ihrem gesamten<br />

Privatvermögen haften würde, sondern eine Kapitalgesellschaft,<br />

deren Haftung sich auf deren Betriebsvermögen<br />

erstreckt.<br />

Der im Prospekt im Kapitel 20 im Wortlaut abgedruckte<br />

Gesellschaftsvertrag sieht abweichende Bestimmungen<br />

zu der gesetzlichen Regelung der Kommanditgesellschaft<br />

im Handelsgesetzbuch vor, die entsprechend den Vor-<br />

schriften der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />

im Prospekt anzugeben sind.<br />

Von der gesetzlichen Regelung abweichend, obliegt die<br />

Geschäftsführung und Vertretung des Emittenten nicht<br />

der vorgenannten persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

sondern der Trend Capital Middle East GmbH als so genannte<br />

geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Außerdem ist in Abweichung von den gesetzlichen Regelungen<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin, die keine<br />

Kapitaleinlage erbringt, nicht am Ergebnis der Gesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Abweichend von der gesetzlichen Regelung sieht der<br />

Gesellschaftsvertrag des Weiteren vor, dass die als Treuhandkommanditistin<br />

fungierende MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH berechtigt<br />

ist, ihren Kommanditanteil zu erhöhen bzw. Anleger als<br />

unmittelbar ins Handelsregister einzutragende Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen und diesbezüglich<br />

notwendige Erklärungen der Mitgesellschafter abzugeben.<br />

Dabei ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus<br />

vorgegeben, dass beitretende Gesellschafter bzw.<br />

von der Treuhandkommanditistin vorzunehmende Erhöhungen<br />

ihrer Beteiligung Mindestgrenzen von 5.000 Euro<br />

bzw. 10.000 USD nicht unterschreiten dürfen und, soweit<br />

sie darüber hinausgehen, durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein müssen.<br />

Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend findet<br />

sich im Gesellschaftsvertrag die Pflicht, dass unmittelbar<br />

im Handelsregister einzutragende Kommanditisten eine<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilen


müssen, wonach die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, sowie die Treu-<br />

handkommanditistin jeweils einzeln Anmeldungen zum<br />

Handelsregister auch im Namen des Kommanditisten<br />

tätigen können. Die Höhe der Beteiligung am Gesellschaftsergebnis<br />

ist abweichend von gesetzlichen Regelungen<br />

vereinbart. Laufende Ausschüttungen sind nicht<br />

vorgesehen, Gewinne sollen erst – und einmalig – bei der<br />

Liquidation der Gesellschaft ausgezahlt werden. Dabei<br />

hängt die Höhe der Beteiligung des einzelnen nicht nur<br />

von der Höhe seines Kapitalanteils sondern auch vom<br />

Zeitpunkt seines Beitritts ab.<br />

Abweichend von der gesetzlichen Regelung ist zudem die<br />

Abstimmung im so genannten schriftlichen Verfahren<br />

möglich. Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />

kann, was von der gesetzlichen Regelung abweicht,<br />

nur binnen 4 Wochen nach Versenden des Protokolls<br />

durch Klage geltend gemacht werden.<br />

Vom Gesetz abweichende Regelungen in der Satzung der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin sind nicht vorhanden.<br />

Gegenstand des Unternehmens des Emittenten ist gemäß<br />

§ 2 des Gesellschaftsvertrages die Begründung einer<br />

kapitalistischen Beteiligung an einer Kapital-Gesellschaft<br />

in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreibt.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und<br />

Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmensgegenstand<br />

dienen. Zuständiges Registergericht für den Emittenten<br />

ist das Amtsgericht Mainz. Eine Eintragung in das<br />

dortige Handelsregister wurde am 17.06.2008 beantragt.<br />

Eine Handelsregisternummer ist im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht zugeteilt und kann daher<br />

nicht angegeben werden.<br />

43


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

44<br />

KapiTel8<br />

Angaben über das Kapital des Emittenten<br />

Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das Kapital<br />

des Emittenten 2.000 Euro. Dies setzt sich zusammen aus<br />

jeweils zwei Kommanditanteilen von 1.000 Euro, die jeder<br />

der beiden Gründungskommanditisten übernommen hat.<br />

Die Einlagen sind noch nicht erbracht. Sie stehen aus. Be-<br />

teiligungsbeträge, die in US-Dollar übernommen werden,<br />

werden am Tage der Gutschrift auf dem Mittelverwen-<br />

dungskonto der Gesellschaft nach dem amtlichen Mittel-<br />

kurs in Euro umgerechnet. Maßgeblich sind alsdann diese<br />

Euro-Beträge. Die Beteiligungsbeträge entsprechen der<br />

Hafteinlage, sie sind zu 100% als Haftkapital im Handels-<br />

register einzutragen.<br />

Hiernach richten sich die Stimm- und Ergebnisbeteiligungsrechte,<br />

wobei letztere auch vom Beitrittszeitpunkt<br />

abhängig sind.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt über 50<br />

Stimmen. Im übrigen sind die Rechte und Pflichten der<br />

Gründungskommanditisten gleich. Es bestehen bis auf<br />

die Sonderstimmrechte der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

auch keine Unterschiede zu den Rechten und<br />

Pflichten beitretender Gesellschafter.<br />

Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />

des Emittenten<br />

Der Emittent wurde gegründet von<br />

1. Komplementär: Trend Capital Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse: Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz, HRB 8796, AG Mainz. Eine Einlage wurde von<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht über-<br />

nommen.<br />

ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />

2. Kommanditisten: a) mit der Funktion der geschäftsfüh-<br />

renden Kommanditistin Trend Capital Middle East GmbH,<br />

Sitz Mainz, Geschäftsadresse: Weißliliengasse 5, 55116<br />

Mainz, HRB 40672, AG Mainz. Übernommener Komman-<br />

ditanteil in Höhe von 1.000 Euro. Die Einlage wurde noch<br />

nicht eingezahlt.<br />

b) mit der Funktion der Treuhandkommanditistin MVT<br />

Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />

55116 Mainz, HRB 40631, AG Mainz. Übernommener Kom-<br />

manditanteil in Höhe von 1.000 Euro. Die Einlage wurde<br />

noch nicht eingezahlt.<br />

Die den vorgenannten Gründungsgesellschaftern zustehenden<br />

Honorare und Vergütungen sind in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

(Kapitel 20) geregelt.<br />

Die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />

beträgt 6,84% vom Eigenkapital der Gesellschaft<br />

inkl. Agio. Sie sind im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“<br />

Seite 56 unter der Position der Mittelverwendung einzeln<br />

aufgeführt.<br />

Den Gründungsgesellschaftern stehen keine weiteren<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Bezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />

jeder Art zu. Ihre Gewinnbeteiligungen entsprechen den<br />

Gewinnbeteiligungen der übrigen Gesellschafter.<br />

Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />

der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, oder<br />

solchen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />

stellen, oder an solchen Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur<br />

geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

Zu bestehenden Verpflechtungen wird auf das Kapitel 18<br />

„Kapitalmäßige und personelle Verpflechtungen“ ab Seite<br />

102 verwiesen.


Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />

des Emittenten<br />

Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten besteht<br />

in der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Dubai.<br />

Das konkrete Projekt für welches die Nettoeinnahmen aus<br />

dem Angebot genutzt werden, ist diese Kapitalbeteiligung<br />

an der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

Neben dieser geplanten Investitionstätigkeit in Umsetzung<br />

des vorliegenden Angebotes ist der Emittent nicht<br />

tätig.<br />

Als Realisierungsgrad der Kapitalbeteiligung wurde bisher<br />

erreicht, das der Beteiligungsvertrag unterzeichnet wurde.<br />

Weitere Schritte sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

noch nicht unternommen worden.<br />

Der Emittent ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />

oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />

Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder der Ertragslage<br />

des Emittenten sind.<br />

Vertragspartner des unter der aufschiebenden Bedingung<br />

der Genehmigung durch die Free-Zone Authority der Jebel<br />

Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrages ist<br />

die Trend Capital Qatar Investments Ltd., ansässig P.O. Box<br />

333 55 Dubai, UAE. Aus dieser Beteiligung erziehlt der<br />

Emittent seine Einkünfte. Mit Ausnahme von diesem Beteiligungsvertrag<br />

ist der Emittent nicht von Verträgen abhängig,<br />

die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />

oder die Ertragslage des Emittenten sind.<br />

Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />

Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben<br />

können, sind nicht gegeben. Auch ist die Tätigkeit des<br />

Emittenten nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />

worden.<br />

Wichtige laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht.<br />

Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik<br />

Zur Angabe über Anlageziele und Anlagepolitik finden<br />

sich Ausführungen an diversen Stellen dieses Prospektes.<br />

Insbesondere ist hierzu auf das Kapitel 10 „Wirtschafliche<br />

Angaben“ sowie das Kapitel 11 „Beteiligungsphase“ zu verweisen.<br />

Anlageobjekt des Emittenten ist die Beteiligung<br />

an der Kapitalgesellschaft Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. in Dubai. Der Beteiligungsvertrag ist abgeschlossen.<br />

Er steht unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung<br />

durch die Free-Zone Authority. Sein Inhalt ist auf<br />

Seite 85 beschrieben.<br />

Die den Immobilienhandel in Qatar betreffenden Anlageziele<br />

und die diesbezügliche Anlagepolitik werden von der<br />

Kapitalgesellschaft in Dubai bestimmt. Gleiches gilt für<br />

konkrete Immobilienobjekte, in welche die in Dubai ansässige<br />

Gesellschaft investieren wird, die zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Eine Beschreibung<br />

derselben ist daher nicht möglich. Es kann<br />

auch nicht angegeben werden, ob der Emittent, deren<br />

Gründungsgesellschafter, Mitglieder der Geschäftsführung<br />

oder des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten<br />

des Emittenten, oder solchen Personen, welche die<br />

Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, Eigentum oder sonstige<br />

dingliche Berechtigungen an Anlageobjekten zustehen<br />

wird. Dies ist jedoch äußerst unwahrscheinlich. Auch zu<br />

dinglichen Belastungen, rechtlichen oder tatsächlichen<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten von Immobilienobjekten<br />

sowie zum Vorliegen erforderlicher behördlicher<br />

Genehmigungen – ausgenommen der ausstehenden<br />

Genehmigung der Free-Zone Authority der Jebel<br />

Ali Free-Zone zum Beteiligungsvertrag zwischen der<br />

Fondsgesellschaft und der Immobilienhandelsgesellschaft<br />

in Dubai – kann eine Aussage im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

nicht getroffen werden.<br />

45


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

46<br />

KapiTel8<br />

ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />

Verträge über die Anschaffung oder die Herstellung von<br />

Anlageobjekten oder wesentliche Teile davon sind im Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung nicht geschlossen.<br />

Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt sind nicht<br />

erstellt, was die Angabe eines Datums und des Ergebnisses<br />

eines solchen Gutachtens ebenso unmöglich macht, wie<br />

die Angabe des Namens des Gutachters.<br />

Zur Beteiligung an der Trend Capital Qatar Investements<br />

Ltd. reichen die Nettoeinnahmen des Emittenten aus, die<br />

Aufnahme einer Finanzierung ist nicht vorgesehen.<br />

Die Nettoeinnahmen des Emittenten werden nicht für<br />

sonstige Zwecke genutzt.<br />

Das Eigentum an der Trend Capital Qatar Investements<br />

Ltd. steht Herrn Frank Simon zu, der u.a. Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin des Emittenten<br />

ist. Im übrigen stehen dem Emittenten, dessen Gründungsgesellschaftern,<br />

Mitgliedern der Geschäftsführung oder<br />

des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten des<br />

Emittenten oder solchen Personen welche die Herausgabe<br />

oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder<br />

den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />

beeinflusst haben weder Eigentum am Anlageobjekt<br />

oder an wesentlichen Teiles desselben noch eine dingliche<br />

Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />

Nicht nur unerhebliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

existieren ebensowenig wie rechtliche und/oder tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes.<br />

Die zur Wirksamkeit der Beteiligung am Anlageobjekt<br />

notwendige Genehmigung der Free-Zone Authority der<br />

Jebel Ali Free-Zone steht aus, darüber hinaus sind keine<br />

behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />

Vom Prospektverantworlichen, dem Emittenten, den<br />

Gründungsgesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung<br />

oder des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten<br />

des Emittenten, sowie von solchen Personen, die die<br />

Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />

oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />

wesentlich beeinflusst haben, werden keine nicht nur<br />

geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbracht.<br />

Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageangebotes<br />

und deren Aufgliederung wird auf das Kapitel 10<br />

„Wirtschaftliche Angaben“ verwiesen.<br />

Angaben über die Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage des Emittenten<br />

Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />

worden und hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.


Eröffnungsbilanz und Zwischenübersicht (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />

Eröffnungsbilanz (in TEUR) der Zwischenübersicht auf den 30.06.2008 (in TEUR) der<br />

Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />

Aktiva 17.06.2008 Aktiva 17.06.2008<br />

A. Ausstehende Einlagen 2 A. Ausstehende Einlagen 2<br />

Summe Aktiva zum 17.06.2008 2 Summe Aktiva zum 17.06.2008 2<br />

Passiva Passiva<br />

A. Kapital A. Kapital<br />

I. Eigenkapital I. Eigenkapital<br />

Komplementär Komplementär<br />

Kommanditisten 2 Kommanditisten 2<br />

Fehlbetrag der Periode *) -1 1<br />

B. Verbindlichkeiten 1<br />

Summe Passiva zum 17.06.2008 2 Summe Passiva zum 17.06.2008 2<br />

G+V der Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />

Zwischenübersicht für die Zeit vom 17. – 30.06.2008 (in TEUR)<br />

30.06.2008<br />

1. Einnahmen 0<br />

Summe Erträge 0<br />

2. Gründungskosten 1<br />

Summe Aufwendungen 1<br />

3. Gewinn zum 30.06.2008 -1<br />

*) Der Fehlbetrag der Periode resultiert aus Gründungskosten.<br />

47


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />

48<br />

KapiTel8<br />

Prognoseberechnungen (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 3 und 4 VermVerkProspV)<br />

Prognose der Vermögenslage (Planbilanz in TEUR) der Prognose der Finanzlage (Planliquiditätsrechnung in TEUR) der<br />

Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />

Aktiva 31.12.2008 31.12.2009 Aktiva 31.12.2008 31.12.2009<br />

A. Anlage Vermögen Einnahmen aus KG-Beteiligungen 17.000<br />

I. Finanzlagen 14.060 14.060 Zufluss Agio 850<br />

B. Umlaufvermögen Summe Zuflüsse 17.850<br />

I. Guthaben bei Kreditinstituten 194 96<br />

Summe Aktiva zum 31.12.2008 14.254 14.156 Beteiligungskapital 14.060<br />

Fondskosten Investitionsphase 3.571<br />

Passiva Fondskosten Nutzungsphase 20 93<br />

A. Kapital<br />

Allgemeine Verwaltungskosten 5 5<br />

I. Eigenkapital Summe Abflüsse 17.656 98<br />

Komplementär<br />

ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />

Kommanditisten 17.000 17.000 Liquiditätsergebnis lfd. Jahr 194 - 98<br />

II. Jahresfehlbetrag - 2.746 - 98 Ban<strong>kg</strong>uthaben 194<br />

III. Verlustvortrag - 2.746 Ausschüttungen<br />

Summe Passiva zum 31.12. 14.254 14.156 Liquidität zum 31.12. 194 96


Prognose der Ertragslage (Plan G+V in TEUR) der<br />

Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG (Plan G+V in TEUR)<br />

1. Einnahmen aus Finanzlagen<br />

Investition<br />

31.12.2008 31.12.2009<br />

Summe Erträge 0 0<br />

2. Fondskosten Investitionsphase (ohne Agio) 2.721<br />

Fondskosten Nutzungsphase 20 93<br />

3. Allgemeine Verwaltungskosten 5 5<br />

Summe Aufwendungen 2.746 98<br />

4. Gewinn -2.746 -98<br />

Prognose der Planzahlen der Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />

(Investitionen, Umsatz und Ergebnis in TEUR) *)<br />

2008 2009 2010 2011<br />

Beteiligungen 14.060<br />

Summe Investition 14.060 0 0 0<br />

Umsatz 0 0 0 0<br />

Einnahmen (Beteiligung) 6.174<br />

Summe Umsatz 0 0 6.174 0<br />

Ergebnis -2.746 - 98 6.078 0<br />

*) nach § 15 VermVerkProspV geforderte Angaben zu Planzahlen zu Produktionen entfallen,<br />

da die vorliegende Vermögensanlage derartige Betätigungen nicht zum Inhalt hat.<br />

Wesentliche Annahmen und<br />

Wirkungszusammenhänge zur<br />

voraussichtlichen Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage sowie<br />

zu den Planzahlen:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

Die im Jahr 2008 erworbene<br />

Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten<br />

angesetzt.<br />

Beteiligungserträge fallen<br />

planmäßig im Jahr 2010 an.<br />

Zinseinnahmen aus der kurz-<br />

bis mittelfristigen Anlage tem-<br />

porär nicht benötigter Liquidi-<br />

tät wurden nicht erfasst.<br />

Die einzelnen Aufwendungen<br />

entsprechen den vorliegenden<br />

vertraglichen Vereinbarungen.<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />

erfolgen planmäßig<br />

im Jahr 2010.<br />

Wegen der detaillierten Zusammensetzung<br />

der vorgenannten<br />

Planzahlen und<br />

ergänzender Informationen<br />

wird auf die Angaben im<br />

Kapitel 10 „Wirtschaftliche<br />

Angaben“ verwiesen.<br />

49


50<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer Trend CapiTal emiSSionen<br />

KapiTel<br />

9<br />

QATAr PeArL KG<br />

A N G A B e N Ü B e r<br />

TreND cAPITAL emIssIoNeN


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer Trend CapiTal emiSSionen<br />

52<br />

KapiTel9<br />

ANGABeN ÜBer TreND cAPITAL emIssIoNeN<br />

Die Trend Capital war bei diversen Kapitalmarktemissi-<br />

onen der jüngsten Vergangenheit involviert. Der nachfol-<br />

genden Übersicht kann entnommen werden, um welche<br />

Emissionen es sich im Einzelnen handelte. Hierbei wird<br />

Auskunft über das Emissionsvolumen, die jeweils ange-<br />

strebten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse<br />

sowie über den Grad der Realisierung der angestrebten<br />

Ergebnisse gegeben. Die jeweiligen Daten beziehen sich<br />

auf den Stand zum 30.06.2008.<br />

Kapitalmarktemission Emissions- Emissionsvolumen Wirtschaftliches Ergebnis Steuerliches Ergebnis<br />

zeitraum geplant /erreicht geplant /erreicht geplant /erreicht<br />

Trend Capital GmbH & Co. 01.03.2005 - 1.885.000 Ja, im Plan n.a.*1<br />

Algatec Solarwerke 30.06.2005 1.885.000<br />

Brandenburg KG<br />

Trend Capital GmbH & Co. 01.07.2005 - 8.260.000 Ja, im Plan n.a.*2<br />

Dubai Sports City KG 31.12.2005 9.026.105<br />

Trend Capital GmbH & Co. 09.12.2005 - 16.370.500 11,4 / 18,92 Ja, steuerfreie Aus-<br />

Dubai Business Bay KG 20.10.2006 16.370.500 schüttungen erreicht<br />

Trend Capital GmbH & Co. 01.01.2007 - 20.000.000 Ja, es erfolgt nur eine Endaus- Ja, steuerfreie Aus-<br />

Dubai Business Bay II KG 30.09.2007 20.665.481 schüttung. Ende 2008 schüttungen erreicht<br />

Trend Capital GmbH & Co. 17.06.2007 - 2.905.000 Rumpfgeschäftsjahr 2007 Ja, im Plan<br />

Solarfonds 2 KG 30.05.2008 2.905.000 wurde übertroffen<br />

Trend Capital GmbH & Co. 01.12.2007 - 20.000.000 Ja, es erfolgt nur eine Endaus- Ja, im Plan<br />

Dubai Business Bay III KG 28.02.2008 31.390.705 schüttung. Ende 2008<br />

*1 Keine weiteren Angaben möglich, da die Geschäftsführung in 2007 planmäßig abgegeben wurde.<br />

*2 Keine weiteren Angaben möglich, da die Geschäftsführung in 2006 planmäßig abgegeben wurde.


54<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />

10<br />

KapiTel<br />

QATAr PeArL KG<br />

wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />

56<br />

KapiTel10<br />

wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN<br />

Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, in welchem<br />

Umfang Kapital durch die Kommanditisten bzw. Anleger<br />

aufzubringen ist und welche konkreten Mittelverwen-<br />

dungspositionen hieraus bedient werden.<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />

für die Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />

Mittelherkunft in Euro in % vom in % vom<br />

Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />

Komplementärin 0 0,00 0,00<br />

Geschäftsführende Kommanditistin/<br />

Treuhandkommanditistin 2.000 0,01 0,01<br />

Kapitalanleger 16.998.000 99,99 95,23<br />

17.000.000 100,00 95,24<br />

zzgl. Agio Kapitalanleger 849.900 5,00 4,76<br />

Mittelverwendung<br />

Zielinvestitionen 14.060.000 82,70 78,77<br />

Konzeption 489.000 2,88 2,74<br />

Eigenkapitalbeschaffung 1.699.800 10,00 9,52<br />

Marketing 80.000 0,47 0,45<br />

Geschäftsführung, Fondsverwaltung 30.000 0,18 0,17<br />

Haftungsvergütung Komplementärin 2.500 0,01 0,01<br />

Prospekterstellung 166.600 0,98 0,93<br />

Treuhandschaft 40.460 0,24 0,23<br />

Mittelverwendungskontrolle 20.230 0,12 0,11<br />

Rechts- & Steuerberatung 192.185 1,13 1,08<br />

Liquiditätsrücklage allg. Verwaltungskosten 12.615 0,07 0,07<br />

Rückstellung Dienstleistungshonorare 206.610 1,22 1,16<br />

17.000.000 100,00 95,24<br />

Vertriebskosten aus Agio 849.900 5,00 4,76


Eine Klassifizierung, bei der zwischen der eigentlichen<br />

Zielinvestition, anfallenden Vergütungen und Neben-<br />

kosten unterschieden wird, hat folgendes Aussehen:<br />

in Euro in % vom in % vom<br />

Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />

1. Aufwand für den Erwerb der 14.060.000 82,70 78,77<br />

Vermögensanlage<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen 3.570.675 21,00 20,00<br />

2.2. Nebenkosten der<br />

Vermögensanlage 12.615 0,07 0,07<br />

3. Liquiditätsreserve 206.610 1,22 1,16<br />

gesamt 17.849.900 105,00 100,00<br />

57


58<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />

10<br />

KapiTel wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN<br />

Positionen der Mittelherkunft<br />

Kommanditkapital<br />

Die Treuhandkommanditistin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin haben jeweils einen Kommanditanteil in<br />

Höhe von 1.000 Euro übernommen. Für die Kapitalanleger<br />

ist ein verbleibendes Kommanditkapital von 16.998.000<br />

Euro reserviert.<br />

Agio<br />

Zusätzlich zu dem auf die Anleger entfallenden Kommanditanteil<br />

haben diese ein Agio in Höhe von 5% bezogen<br />

auf den gezeichneten Kapitalanteil zu entrichten. Die<br />

Zahlungen der Gesellschafter sind binnen 14 Tagen nach<br />

Mitteilung über die erfolgte Annahme der Beitrittserklärung<br />

durch die Treuhandkommanditistin und der hiermit<br />

verbundenen Aufforderung zur Zahlung zu leisten.<br />

Positionen der Mittelverwendung<br />

Zielinvestitionen<br />

Vom gesamten Kommanditkapital wird ein Betrag in Höhe<br />

von 14.060.000 Euro (82,71% des Gesellschaftskapitals)<br />

in den Erwerb einer 96,25%-igen Beteiligung an der Trend<br />

Capital Qatar Investments Ltd. investiert.<br />

Konzeptionskosten<br />

Für die Konzeption der Vermögensanlage erhält die Trend<br />

Capital Middle East GmbH oder eine von ihr beauftragte<br />

Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2,88% des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung<br />

Das Ziel-Kommanditkapital soll planmäßig bis zum<br />

31.10.2008 eingeworben werden, wobei die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft berechtigt ist, diesen Zeitraum<br />

um bis zu 6 Monate, also maximal bis zum 30.04.2009, zu<br />

verlängern.<br />

Mit der Platzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />

wurde die Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />

mit Sitz in Mainz exklusiv beauftragt und erhält hierfür<br />

eine prozentuale Vergütung bezogen auf das eingeworbene<br />

Eigenkapital in Höhe von 10% und das Agio. Die von<br />

der Trend Capital Servicegesellschaft mbH beauftragten<br />

Kooperationspartner sind nicht berechtigt, vom Verkaufsprospekt<br />

abweichende Aussagen zu treffen und Zusagen<br />

zu erteilen. Die Vergütung für die Einwerbung des<br />

Eigenkapitals wird anteilig nach wirksamem Beitritt der<br />

Anleger fällig und wöchentlich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

abgerechnet.<br />

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sieht das Umsatzsteuergesetz<br />

(UStG) keine Umsatzsteuerpflicht für die<br />

Leistungen der Trend Capital Servicegesellschaft mbH und<br />

deren Kooperationspartner vor, so dass dieser Kostenpunkt<br />

ohne Umsatzsteuer kalkuliert wurde. Sollte sich diese<br />

Rechtslage ändern, würden höhere fondsbezogene Kosten<br />

entstehen.<br />

Marketing- und PR-Kosten<br />

Die Trend Capital Middle East GmbH erhält für Marketing-<br />

und PR-Maßnahmen eine einmalige Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 0,47% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Kosten für die Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung obliegt der Trend Capital Middle<br />

East GmbH, die für die Übernahme eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,18% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />

Mehrwertsteuer erhält.


Haftungsvergütung Komplementär<br />

Für die Übernahme der Haftung erhält die Trend Capital<br />

Verwaltungsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe<br />

von 0,01% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />

Mehrwertsteuer.<br />

Prospekterstellung<br />

Die Aufwendungen für die Prospekterstellung umfassen<br />

im Wesentlichen die Kosten für Grafik, Bildrechte, redaktionelle<br />

Arbeiten und Druck. Für die Übernahme diesbezüglicher<br />

Tätigkeiten und Kosten werden der Trend Capital<br />

Middle East GmbH 0,98% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />

Treuhandvergütung<br />

Mit der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH, Mainz, wird jeweils ein Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag geschlossen, der im vollen Wortlaut<br />

indem Kapitel „Die Verträge“ abgedruckt ist.<br />

Die Treuhandgesellschaft erhält für die Übernahme der<br />

Treuhandschaft eine Vergütung in Höhe von 0,24% des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Mit der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

wurde am 20.06.2008 ein Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

geschlossen, der während der planmäßigen Dauer<br />

der Fondsgesellschaft in den Geschäftsjahren 2008 bis<br />

Anfang 2010 eine Gesamtvergütung von 0,11% des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer<br />

vorsieht.<br />

Kosten für Rechts- und Steuerberatung<br />

Für die Übernahme von Rechts- und Steuerberatungskosten<br />

im Zusammenhang mit der Gründung der Fondsgesellschaft<br />

und der Konzeption der Vermögensanlage<br />

werden der Trend Capital Middle East GmbH 1,13% des gezeichneten<br />

Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />

Allgemeine Verwaltungskosten<br />

Für allgemeine Verwaltungskosten (Porto, Telefon, Kontoführungsgebühren<br />

u.a.) wurde insgesamt 0,07% des<br />

gezeichneten Kommanditkapitals veranschlagt.<br />

Rückstellung Dienstleistungshonorar<br />

Zur Bestreitung der Kosten für die Geschäftsführung, die<br />

Haftungsvergütung des Komplementärs, die Treuhandschaft<br />

sowie die Rechts- und Steuerberatung werden<br />

Rückstellungen in Höhe von 1,22% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />

gebildet. Hierdurch werden die Kosten bis<br />

Mitte 2010 abgedeckt.<br />

59


60<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I proGnoSe<br />

11<br />

KapiTel<br />

QATAr PeArL KG<br />

BeTeILIGuNGsPHAse


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />

62<br />

KapiTel11 BeTeILIGuNGsPHAse<br />

Beteiligungsphase<br />

Im Rahmen der nachfolgenden Prognoserechnungen (alle<br />

in Euro) wurden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt,<br />

wie sie sich aus vertraglichen Vereinbarungen<br />

oder auf Schätzungen beruhend einstellen sollen. Die<br />

Zahlungsflüsse wurden hierbei dem jeweiligen Verursachungszeitraum<br />

zugeordnet. Durch zeitliche Verschiebungen<br />

können sich Abweichungen ergeben.<br />

Des Weiteren können Abweichungen deshalb auftreten,<br />

weil die zuverlässige Vorhersage zukünftiger Entwick-<br />

lungen bei Einnahmen und Ausgaben aktuell nicht mög-<br />

lich ist. Dennoch ermöglichen es die nachfolgenden Prog-<br />

noserechnungen, die auf realistischen Annahmen beru-<br />

henden geplanten Zahlungsströme zu veranschaulichen.<br />

Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft wird<br />

wesentlich davon beeinflusst, mit welchem Erfolg die<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. ihre Geschäftstätig-<br />

keit betreibt. Deshalb soll zunächst aufgezeigt werden,<br />

von welchen wirtschaftlichen Ergebnissen dort ausge-<br />

gangen wird.<br />

Die planmäßigen Einnahmen resultieren aus der Zuführung<br />

von Kapital aus dem Erwerb der Beteiligung durch<br />

die Fondsgesellschaft, erzielten Erlösen aus der Veräußerung<br />

von zuvor erworbenen Immobilien sowie aus Zinserträgen,<br />

die aus der Anlage temporär nicht benötigter<br />

Finanzmitteln stammen.<br />

Der Erwerb der Immobilien ist per Oktober 2008 geplant.<br />

Von den gesamten Anschaffungskosten sollen zunächst<br />

lediglich 10% sofort fällig werden. Weitere 5% sollen<br />

sechs Monate nach Erwerb, der Rest bei Fertigstellung fäl-<br />

lig sein. Der Abfluss kalkulierter Maklerkosten wird jedoch<br />

bereits vollständig zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs<br />

erwartet.<br />

Neben obligatorischen Kosten (Personal-, Büro-, Reise-,<br />

Rechts- und Steuerberatungskosten) werden weitere projektspezifische<br />

Kosten angesetzt. Hierbei handelt es sich<br />

um Marketingkosten, die mit dem Bewerben der zum Verkauf<br />

bestimmten Immobilien anfallen sowie die Kosten<br />

für die Bauabnahme der Projekte.<br />

Bei planmäßigem Verlauf wird die Trend Capital Qatar In-<br />

vestments Ltd. im Juni 2010 ein kumuliertes handelsrecht-<br />

liches Ergebnis von rd. 9,5 Mio. Euro erwirtschaftet haben.<br />

Hieran partizipiert die Fondsgesellschaft mit 96,25%.


Prognose Geschäftsverlauf Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

Liquiditätsergebnis 2008 2009 2010 Summen<br />

Beteiligungskapital TC GmbH & Co. Qatar Pearl KG 14.060.000 14.060.000<br />

Veräußerungserlöse 6.000.000 91.500.000 97.500.000<br />

Zinseinnahmen 105.750 18.473 124.223<br />

Summe Einnahmen 14.060.000 6.105.750 91.518.473 111.684.223<br />

Anschaffungskosten Immobilien 8.500.000 8.500.000 68.000.000 85.000.000<br />

Maklerkosten 1.700.000 1.700.000<br />

Personalkosten 90.000 180.000 180.000 450.000<br />

Büro- und Reisekosten 90.000 180.000 180.000 450.000<br />

Rechts- und Steuerberatung 35.000 35.000 35.000 105.000<br />

Marketingkosten 120.000 120.000 120.000 360.000<br />

Qualitätskontrolle/TÜV-Abnahmen 90.000 90.000<br />

Ausschüttungen an TC GmbH & Co. Qatar Pearl KG 23.174.127 23.174.127<br />

Summe Ausgaben 10.535.000 9.015.000 91.779.127 111.329.127<br />

Liquiditätsergebnis 3.525.000 -2.909.250 -260.654 335.096<br />

Liquiditätsergebnis, kumuliert 3.525.000 615.750 355.096<br />

Handelsrechtliches Ergebnis<br />

Erträge ohne Immobilienhandel 105.750 18.473 124.223<br />

Gewinne aus Immobilienhandel 664.615 10.135.385 10.800.000<br />

Aufwand -335.000 -515.000 -605.000 -1.455.000<br />

Handelsrechtliches Ergebnis -335.000 255.365 9.548.857 9.469.223<br />

Handelsrechtliches Ergebnis, kumuliert -335.000 - 79.635 9.469.223<br />

63


64<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />

11<br />

KapiTel<br />

BeTeILIGuNGsPHAse<br />

Prognose Fondsgesellschaft<br />

Wirtschaftliche Prognose 2008 2009 2010<br />

Der Fondsgesellschaft werden im Jahr 2008 planmäßig<br />

Mittel in Höhe von 17.849.900 Euro (Kommanditkapital<br />

zzgl. Agio der Anleger) zur Verfügung gestellt. Hieraus<br />

werden die Anschaffungskosten für die Beteiligung an<br />

der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Höhe von<br />

14.060.000 Euro sowie die Fondskosten der Investitionsphase<br />

bestritten.<br />

(6 Monate) (6 Monate)<br />

Einnahmen<br />

Kommanditkapital 17.000.000<br />

Agio 849.000<br />

Ausschüttungen Trend Capital Qatar Investments Ltd. 23.174.127<br />

Summe 17.849.900 23.174.127<br />

Ausgaben<br />

Beteiligungskapital 14.060.000<br />

Fondskosten Investitionsphase 3.570.675<br />

Geschäftsführung 30.000 30.000<br />

Haftungsvergütung Komplementär 2.500 2.500<br />

Treuhandschaft 40.460 40.460<br />

Rechts- und Steuerberatung 20.230 20.230 20.230<br />

Allgemeine Verwaltungskosten 5.000 5.000 2.615<br />

Ausschüttungen Anleger 23.174.127<br />

Summe 17.655.905 98.190 23.269.932<br />

Anfangsbestand Liquidität 193.995 95.805<br />

Einnahmen 17.849.900 23.174.127<br />

Ausgaben - 17.655.905 - 98.190 -23.269.932<br />

Endbestand Liquidität 193.995 95.805<br />

Die anfallenden laufenden Fondskosten (ab zweite Jahreshälfte<br />

2008 bis Mitte 2010) werden aus den in der<br />

Investitionsphase gebildeten Rücklagen bedient.<br />

Im Zeitpunkt der Liquidation der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. sollen an die Fondsgesellschaft und sodann<br />

im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft,<br />

neben dem investierten Beteiligungskapital deren Anteile<br />

an den kumulierten Gewinnen der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. an die Anleger ausgeschüttet werden.


Prognose Anleger<br />

Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

kommt es für den konkreten Anteil des Anlegers am Ergeb-<br />

nis der Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er an-<br />

gehört. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zeichnungsbe-<br />

trages bei der Fondsgesellschaft bzw. letztlich der Um-<br />

stand, zur Aufbringung welchen Teiles des Kommanditka-<br />

pitals der Fondsgesellschaft der eingezahlte Beteiligungs-<br />

betrag führt, ist hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit<br />

zu den Tranchen A bis E. Die ersten Zahlungseingänge ver-<br />

mitteln eine Zugehörigkeit zur Tranche A, die letzten zur<br />

Tranche E. Die einzelnen Tranchen und die mit ihnen ver-<br />

bundenen Gewinnbezugsrechte stellen sich wie folgt dar:<br />

Stufe Tranche in Euro Gewinn (*)<br />

A 2.000.000 21,00% p.a.<br />

B 4.000.000 20,00% p.a.<br />

C 3.000.000 19,00% p.a.<br />

D 4.000.000 18,00% p.a.<br />

E 4.000.000 17,00% p.a.<br />

Summe 17.000.000<br />

* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />

Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des geplanten<br />

Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />

Zieht man die Prognose der Fondsgesellschaft heran, um<br />

im Rahmen einer Kapitalflussrechnung aufzuzeigen,<br />

welches durchschnittliche wirtschaftliche Ergebnis Anleger<br />

mit einem Kommanditanteil von 50.000 Euro planmäßig<br />

erzielen, sind zusätzlich planmäßig anfallende Steuerzahlungen<br />

des Anlegers zu berücksichtigen.<br />

65


66<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />

KapiTel<br />

11 BeTeILIGuNGsPHAse<br />

Gemäß dieser Darstellung erzielt der Anleger Beteili-<br />

gungserträge vor Steuern in Höhe von 18.159 Euro, mithin<br />

36,32% bezogen auf sein anteiliges Kommanditkapital.<br />

Nach Berücksichtigung der pauschalen Einkommensteuer<br />

(in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%<br />

bezogen auf die Einkommensteuer) verbleiben Beteiligungserträge<br />

von 13.370 Euro bzw. 26,74% bezogen auf<br />

sein anteiliges Kommanditkapital.<br />

Wegen der zu berücksichtigenden steuerlichen Sachver-<br />

halte wird auf das Kapitel 16 „Steuerliche Angaben“<br />

verwiesen.<br />

2008 2009 2010 in % v. KG-Kapital<br />

Kapitaleinzahlung 52.500 105,00%<br />

Ausschüttungen 68.159 136,32%<br />

• davon Beteiligungserträge 18.159 36,32%<br />

• davon Kapitalrückzahlungen 50.000 100,00%<br />

Steuerzahlungen 4.789 - 9,58%<br />

Summe des Rückflusses 63.370 126,74%<br />

Gebundenes Kapital 52.500 52.500


68<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I SenSiTiViTäTSanalySe<br />

12<br />

KapiTel<br />

QATAr PeArL KG<br />

s e N s I T I V I T ä TsANALy s e


70<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I SenSiTiViTäTSanalySe<br />

12<br />

KapiTel<br />

s e N s I T I V I T ä TsANALy s e<br />

Abweichung von Prognoserechnungen<br />

Alle Betrachtungen innerhalb dieser Sensitivitätsanalyse<br />

dienen dem Zweck, interessierten Anlegern Abweichungen<br />

von den Prognosen und damit eine Einschätzungshilfe<br />

hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen zu geben, die sich<br />

bei sich ändernden Parametern ergeben können. Es ist darauf<br />

hinzuweisen, dass alle in der Sensitivitätsanalyse getroffenen<br />

Annahmen von prognostizierten Annahmen abhängen,<br />

deren Eintritt weder vorhergesagt noch gewährleistet<br />

werden kann.<br />

Um die für den wirtschaftlichen Erfolg der Investition<br />

wesentlichen Parameter und die bei einer Abweichung<br />

von der Prognose zu erwartenden Rückflüsse darzustellen,<br />

wurden unterschiedliche Szenarien aufgestellt, die<br />

Rückschlüsse auf das zu erwartende Ergebnis bei Abweichung<br />

der Einflussparameter vom Prognosewert zulassen<br />

sollen. Zu diesem Zweck wurden mögliche Szenarien<br />

berechnet, die<br />

a.) von den Planungen abweichende Preisnachlässe<br />

beim Einkauf von Immobilien durch die Trend Capital<br />

Qatar Investments Ltd. (Bandbreite von 3% bis 7%),<br />

b.) von den Planungen abweichende Preisaufschläge<br />

beim Verkauf von Immobilien der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. (Bandbreite von 2,5% bis 15%) und<br />

c.) Wechselkursschwankungen<br />

(Bandbreite des Verhältnisses USD zu EUR von USD 1,30:<br />

EUR 1,00 bis USD 1,70 : EUR 1,00)<br />

miteinander kombinieren.<br />

Der im Szenario 1 in der Mitte der Matrix dargestellte<br />

Wert von rd. 18% entspricht dem bereits ermittelten<br />

durchschnittlichen Vermögenszuwachs pro Jahr bei Eintreten<br />

der Planungsannahmen.<br />

Zusammenfassend ergeben sich nach dieser Sensitivitätsanalyse<br />

unterschiedliche Investitionsergebnisse von<br />

-4% bis + 44% jeweils bezogen auf das Kommanditkapital.<br />

Dies lässt den Anleger erkennen, welchen möglichen<br />

Einfluss bestimmte Faktoren auf das schlussendlich festzustellende<br />

Investitionsergebnis haben können.<br />

Eine Gewähr dafür, dass sich das Ergebnis innerhalb der<br />

genannten Bandbreite tatsächlich einstellt, kann indes<br />

nicht gegeben werden.


Abweichung von der Prognose<br />

Szenario 1: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />

1,50 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />

Einkauf 7,0% 38% 31% 23% 13% 7%<br />

Einkauf 6,0% 36% 28% 21% 11% 4%<br />

Einkauf 5,0% 33% 26% 18%* 8% 2%<br />

Einkauf 4,0% 31% 23% 16% 6% -1%<br />

Einkauf 3,0% 28% 21% 13% 3% -3%<br />

Szenario 2: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />

1,60 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />

Einkauf 7,0% 36% 29% 22% 12% 6%<br />

Einkauf 6,0% 34% 27% 19% 10% 4%<br />

Einkauf 5,0% 31% 24% 17% 8% 2%<br />

Einkauf 4,0% 29% 22% 15% 5% -1%<br />

Einkauf 3,0% 27% 19% 12% 3% -3%<br />

Szenario 3: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />

1,70 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />

Einkauf 7,0% 34% 27% 21% 12% 6%<br />

Einkauf 6,0% 32% 25% 18% 9% 4%<br />

Einkauf 5,0% 29% 23% 16% 7% 2%<br />

Einkauf 4,0% 27% 21% 14% 5% -1%<br />

Einkauf 3,0% 25% 18% 12% 3% -3%<br />

Szenario 4: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />

1,40 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />

Einkauf 7,0% 41% 33% 25% 14% 7%<br />

Einkauf 6,0% 39% 30% 22% 11% 5%<br />

Einkauf 5,0% 36% 28% 20% 9% 2%<br />

Einkauf 4,0% 33% 25% 17% 6% - 1%<br />

Einkauf 3,0% 30% 22% 14% 3% - 4%<br />

Szenario 5: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />

1,30 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />

Einkauf 7,0% 44% 36% 27% 15% 8%<br />

Einkauf 6,0% 41% 33% 24% 12% 5%<br />

Einkauf 5,0% 39% 30% 21% 9% 2%<br />

Einkauf 4,0% 36% 27% 18% 6% -1%<br />

Einkauf 3,0% 33% 24% 15% 4% -4%<br />

*Basis-Szenario<br />

71


72<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />

13<br />

KapiTel<br />

QATAr PeArL KG<br />

D I e B e T e I L I G u N G<br />

Des INVesTors


74<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />

13<br />

KapiTel<br />

Der Beitritt<br />

Die Investoren beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH,Weißliliengasse 5, 55116<br />

Mainz, an der Fondsgesellschaft.<br />

Grundlage für das Treuhandverhältnis ist der im Prospekt<br />

Kapitel 20 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

nebst dem auch insoweit in Bezug genommenen<br />

Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />

Die Treugeber haben das Recht, sich auch direkt als Kom-<br />

manditisten an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />

Hierfür hat der Treugeber eine notariell beglaubigte Han-<br />

delsregistervollmacht. Die Handelsregistervollmacht ist<br />

unwiderruflich und über den Tod hinaus zu erteilen und<br />

notariell zu beglaubigen. Eine Vorlage für die Vollmachts-<br />

erklärung kann bei der Treuhandkommanditistin angefor-<br />

dert werden. Bereits im Treuhand- und Verwaltungsver-<br />

trag erteilt der Anleger zudem der Treuhänderin für die-<br />

sen Fall eine umfassende Vollmacht, seine Rechte aus der<br />

Beteiligung, insbesondere das Stimmrecht, für ihn wahr-<br />

zunehmen.<br />

An der Gesellschaft können sich grundsätzlich nur volljäh-<br />

rige, natürliche Personen und juristische Personen als<br />

Kommanditisten beteiligen. Eine Beteiligung von Ehe-<br />

paaren oder BGB-Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />

Als Hauptmerkmal der Anteile ist das anteilige Bezugs-<br />

recht an den entstehenden Gewinnen der Gesellschaft zu<br />

erwähnen.<br />

DIe BeTeILIGuNG Des INVesTors<br />

Die Fondsanteile sind grundsätzlich nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrages, der im vollen Wortlaut in dem<br />

Kapitel „Die Verträge“ abgedruckt ist, übertragbar. Der Anleger<br />

haftet maximal mit seiner Kapitaleinlage. Diese<br />

Haftungsbegrenzung gilt für Direktkommanditisten ab<br />

Eintragung in das Handelsregister, die von der Komplementärin<br />

veranlasst wird.<br />

Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland<br />

angeboten.<br />

Die Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro oder 10.000<br />

USD; höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne<br />

Rest teilbar sein. Neben der Beteiligungssumme ist vom<br />

Anleger ein Agio in Höhe von 5% zu entrichten. Eine Mindestanzahl<br />

von Gesellschaftsanteilen und damit an Kommanditgesellschaftern<br />

ist nicht vorgesehen. Die Zahl der<br />

Anleger, die das angestrebte Kommanditkapital von<br />

17 Mio. Euro bzw. das Mindestkommanditkapital von 2,5<br />

Mio. Euro aufbringen, hängt von der Höhe der jeweils<br />

übernommenen Anteile ab. Bei Zugrundelegung des angestrebten<br />

Emissionsvolumens von 17 Mio. Euro ergeben<br />

sich maximal 3.400 Beteiligungen.<br />

Die Kosten, weitere Zahlungen<br />

Neben der Beteiligungssumme ist vom Anleger ein Agio<br />

in Höhe von 5% bezogen auf den Beteiligungsbetrag zu<br />

leisten. Außerdem hat er im Falle des Wunsches nach<br />

einer Direktbeteiligung als im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist die Kosten für die Vollmachtserteilung<br />

und die Handelsregistereintragung zu tragen.<br />

Soweit der Anleger selbst außerhalb der Konzeption<br />

Kosten veranlasst, z.B. für Beratung durch Rechts- und/<br />

oder Steuerberater im Rahmen des Beitritts oder einer<br />

Übertragung der Beteiligung, hat der Anleger diese<br />

Kosten zusätzlich zu tragen. Gleiches gilt für eventuelle<br />

Porto-, Telefon- und Reisekosten bei Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />

sowie eventuelle Kosten im Zusammenhang<br />

mit der Anmeldung von Sonderwerbungskosten<br />

bei der geschäftsführenden Kommanditistin (§ 18<br />

des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus entstehen mit<br />

dem Erwerb der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />

keine weiteren Kosten.


Der Platzierungszeitraum<br />

Die Platzierung des Kommanditkapitals soll planmäßig<br />

bis zum 30.10.2008 erfolgen. Mindestkommanditkapital<br />

sind 2,5 Mio. Euro. Angestrebtes Kommanditkapital innerhalb<br />

des planmäßigen Platzierungszeitraumes sind 17<br />

Mio. Euro. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />

berechtigt, die Platzierungsphase um maximal 6 Monate<br />

zu verlängern. Es ist nicht vorgesehen, die Zeichnungen,<br />

Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Die Zeichnungsfrist<br />

beginnt einen Werktag nach gestatteter Veröffentlichung<br />

des Verkaufsprospektes.<br />

Bislang wurden noch keine Anteile veräußert.<br />

Die Laufzeit der Beteiligung<br />

Die Gesellschaft endet zum 31. August 2010. Sollte das<br />

Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht wie geplant abgeschlossen<br />

sein, kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />

die Laufzeit entsprechend verlängert<br />

werden.<br />

Die prognostizierten Ausschüttungen<br />

Es ist nur eine Ausschüttung an die Investoren zum Ende<br />

der Laufzeit der Fondsgesellschaft geplant. Die Ausschüttung<br />

erfolgt nach Beschluss durch die Gesellschafterversammlung.<br />

Die Ausschüttungen und sonstige Zahlungen<br />

an die Investoren erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />

vertreten durch die Trend Capital Middle East GmbH in ihrer<br />

Funktion als Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft.<br />

Im Mittel (abhängig von der Tranchenzugehörigkeit des<br />

Anlegers) sind Ausschüttungen in Höhe von rund 136,32%,<br />

bezogen auf das Kommanditkapital des Anlegers und einschließlich<br />

der Rückzahlung des Beteiligungsbetrages im<br />

Jahr 2010 geplant.<br />

Die einkommensteuerliche Behandlung<br />

Die Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

stellen auf Seiten des Investors Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen dar. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer.<br />

Nähere Ausführungen zur steuerlichen Behandlung sind<br />

im Kapitel 16 „Die steuerlichen Angaben“ nachzulesen.<br />

Abwicklungshinweise<br />

Die Beitrittserklärung ist vom Investor vollständig<br />

auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben<br />

und per Fax (06131-5539999) vorab an die Treuhandgesellschaft<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH zu senden.<br />

Das Original ist per Post an die Adresse der Treuhandgesellschaft<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

zu senden.<br />

75


76<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />

13<br />

KapiTel<br />

DIe BeTeILIGuNG Des INVesTors<br />

Die Annahmeerklärung<br />

Die Treuhandgesellschaft wird das Angebot des Anlegers<br />

auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

annehmen und dem Anleger eine Bestätigung per Post<br />

unverzüglich nach Eingang des Originals der Beitrittserklärung<br />

zusenden.<br />

Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

Der Beteiligungsbetrag ist zzgl. des zu entrichtenden<br />

Agios innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung<br />

über die Annahme der Treuhänderin auf das Mittelverwendungskonto<br />

(Zahlstelle) der Gesellschaft<br />

Kontoinhaber: Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl KG<br />

Kontonummer: 01 383 450 00<br />

Bankleitzahl: 700 303 00<br />

Institut: Reuschel Bank<br />

zu überweisen. Die Verfügungsberechtigung über das<br />

Mittelverwendungskonto obliegt aufgrund des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

im Innenverhältnis untereinander<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nur<br />

gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Leistet der Investor die zu erbringende Einlage verspätet,<br />

nur teilweise oder gar nicht, wird die Treuhandkommanditistin<br />

für ihn keine Beteiligung an der Gesellschaft begründen.<br />

Der Beteiligungsbetrag kann herabgesetzt werden.<br />

Die genannte Zahlstelle ist ebenfalls zuständig für<br />

die bestimmungsgemäßen Zahlungen an die Investoren.<br />

Das Widerrufsrecht<br />

Der Investor kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist<br />

von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen<br />

widerrufen.<br />

Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.<br />

Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem Zeichnungsschein<br />

in drucktechnisch hervorgehobener Art und Weise<br />

enthalten.


78<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />

14<br />

KapiTel<br />

QATAr PeArL KG<br />

DIe recHTLIcHeN ANGABeN


Rechtliche Angaben<br />

Der Anleger beteiligt sich an einer deutschen Kommandit-<br />

gesellschaft, der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG.<br />

Dies ist nach Wahl des Anlegers dergestalt möglich, dass<br />

er entweder ohne persönliche Eintragung im Handelsregister<br />

mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligt ist oder dass er selbst namentlich<br />

als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />

wird.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung macht der<br />

Anleger der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH das Angebot auf Abschluss eines<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der dann mit entsprechender<br />

Annahme durch die Treuhandkommanditistin<br />

zustande kommt. Binnen 14 Tagen nach Information<br />

des Anlegers über die erfolgte Annahme hat der Anleger<br />

dann den übernommenen Beteiligungsbetrag nebst Agio<br />

auf das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />

– diese hat ein Konto für Einzahlungen in Euro und für Einzahlungen<br />

in USD eingerichtet – einzuzahlen. Beim<br />

Wunsch der eigenen namentlichen Eintragung als Kommanditist<br />

im Handelsregister hat der Anleger zudem auf<br />

eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

an die Treuhandkommanditistin zu senden.<br />

Nach Eingang der Zahlung und für den letzten Fall auch<br />

der Vollmacht, wird die Treuhandkommanditistin in Ausführung<br />

des ihr erteilten Auftrages die Beteiligung des<br />

Anlegers an der Fondsgesellschaft herbeiführen, wobei<br />

nach den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag die Beteiligung<br />

des Anlegers im Innenverhältnis wirksam wird<br />

mit der Erklärung der Treuhandkommanditistin an die<br />

geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft. Im<br />

Außenverhältnis wird die Beteiligung wirksam mit der<br />

entsprechenden Eintragung im Handelsregister. Diese Eintragungen<br />

wird die Treuhandkommanditistin halbjährlich<br />

für die Anleger veranlassen, die im abgelaufenen Kalenderhalbjahr<br />

beigetreten sind.<br />

79


80<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />

14<br />

KapiTel<br />

DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />

Trend Capital Middle East GmbH. Dieser Gesellschaft ist<br />

im Gesellschaftsvertrag auch die Vollmacht erteilt, die<br />

Fondsgesellschaft im Außenverhältnis zu vertreten.<br />

Sie wird daher im Rahmen ihrer Geschäftsführungstätigkeit<br />

nach Genehmigung des Beteiligungsvertrages<br />

mit der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

durch die Free-Zone Authority der Jebel Ali Freezone<br />

in Ausführung dieses Vertrages das zur Beteiligung<br />

an dieser Gesellschaft in Dubai vereinbarte Kapital<br />

an diese auszahlen, soweit das hierfür nach<br />

Gesellschaftsvertrag erforderliche Mindestkapital<br />

von 2,5 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt ist.<br />

Entsprechend den vereinbarten Verfügungsberechtigungen<br />

für das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />

wird die Bank Überweisungsaufträge der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin betreffend das<br />

Mittelverwendungskonto der Gesellschaft nur ausführen,<br />

wenn der Mittelverwendungskontrolleur, die West<br />

Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Überweisungsauftrag<br />

mit unterzeichnet. Dies wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />

dann tun, wenn die hierzu im<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen ihm und<br />

der Fondsgesellschaft geregelten Freigabevoraussetzungen<br />

nach seiner Prüfung erfüllt sind. Im Einzelnen:<br />

1. Vertrag der Kommanditgesellschaft (KG-Vertrag)<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Trend Capital GmbH &<br />

Co. Qatar Pearl KG vom 17.06.2008 ist im Kapitel 20 in<br />

vollem Wortlaut abgedruckt. Gemäß § 2 dieses Vertrages<br />

bildet den Gegenstand des Unternehmens die<br />

Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an<br />

einer Kapitalgesellschaft in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel<br />

in Qatar betreibt. Die Gesellschaft<br />

darf dabei alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen,<br />

die dem Unternehmensgegenstand dienen.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt allein<br />

der Trend Capital Middle East GmbH, der auch Vollmacht<br />

zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft unter<br />

Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen des<br />

§ 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) erteilt ist. In<br />

Ausführung der Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben<br />

wird die Trend Capital Middle East GmbH zum<br />

einen unter Beachtung des gemäß § 13 des KG-Vertrages<br />

vereinbarten Investitions- und Finanzplans die vertraglich<br />

geschuldeten Vergütungen, Honorare bzw. Kostenerstattungen<br />

für Aufbereitung und Vertrieb des vorliegenden<br />

Angebotes bei Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche unter<br />

Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs anweisen<br />

und zum anderen nach Erreichung des im Gesellschaftsvertrag<br />

vorgesehenen Mindestkommanditkapitals<br />

sowie Erteilung der Genehmigung durch die<br />

Freezone Authority in Ausführung des mit der Trend Capital<br />

Qatar Investments Ltd. unter der aufschiebenden<br />

Bedingung der Genehmigung durch die Free-Zone<br />

Authority der Jebel Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrages<br />

die in diesem Beteiligungsvertrag vereinbarte<br />

Einlage der Gesellschaft in Qatar überweisen.<br />

Die Gesellschaft fasst Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher<br />

Mehrheit der in einer Gesellschafterversammlung<br />

anwesenden Gesellschafter. Treugeber sind gleichermaßen<br />

zur Teilnahme und Stimmabgabe berechtigt.<br />

Sie können sich auf der Versammlung durch einen mit<br />

schriftlicher Vollmacht ausgestatteten anderen Gesellschafter,<br />

einen Ehegatten, ein volljähriges Kind<br />

oder einen ständigen Generalbevollmächtigten vertreten<br />

lassen. Je volle 1.000 Euro an eingezahltem Gesellschaftskapital<br />

wird eine Stimme gewährt. Besonders<br />

wichtige Beschlussgegenstände wie Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />

Ausschluss von Kommanditisten<br />

und Auflösung der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit<br />

von 75%. Die Unwirksamkeit von Beschlüssen kann<br />

nur binnen 4 Wochen nach Versendung des Protokolls


durch Klageerhebung geltend gemacht werden.<br />

Beschlüsse sind auch im schriftlichen Verfahren mög-<br />

lich. Insoweit gelten die Regelungen zur Beschlussfas-<br />

sung in Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />

Regelmäßige Gesellschafterversammlungen sollen,<br />

sofern keine Beschlussfassung im schriftlichen Ver-<br />

fahren erfolgt, bis zum 31.10. eines jeden Jahres abge-<br />

halten werden. In der ordentlichen Gesellschafterver-<br />

sammlung wird insbesondere über die Genehmigung<br />

des Jahresabschlusses entschieden. Außerordentliche<br />

Gesellschafterversammlungen beruft der geschäftsführende<br />

Kommanditist bei Bedarf ein. Sie sind zudem<br />

dann einzuberufen, wenn Gesellschafter, die zusammen<br />

mindestens 25% aller Stimmen repräsentieren,<br />

unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung<br />

einer außerordentlichen Versammlung beantragen.<br />

Die Frist, mit der zu einer Gesellschafterversammlung einzuberufen<br />

ist, soll mindestens zwei Wochen betragen, in<br />

Eilfällen kann diese Frist auf eine Woche verkürzt werden.<br />

Die Beteiligung am Ergebnis ist in § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Neben der Höhe der übernommenen<br />

und eingezahlten Beteiligungssumme – bei Einzahlungen<br />

in US-Dollar ist maßgebend der in Euro unter<br />

Berücksichtigung des amtlichen Mittelwertes am Tage<br />

des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft umgerechnete Eurowert – ist für<br />

die Ergebnisbeteiligung des einzelnen Anlegers maßgebend,<br />

wann er der Gesellschaft beigetreten ist. Einzahlungen<br />

in einer früheren Phase gewären eine höhere<br />

Beteiligung als solche in einer späteren Phase.<br />

Laufende Gewinne werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet.<br />

Planmäßig erfolgt nur eine Ausschüttung<br />

zum Ende der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation.<br />

Die Vergütung und insbesondere die Honorierung<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin sowie der<br />

Treuhandkommanditistin sind in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelt. Weitere Erläuterungen hierzu finden<br />

sich auch im Abschnitt „Beteiligungsphase“ im Kapitel 11.<br />

Die Fondsgesellschaft ist befristet bis zum 31.08.2010 abgeschlossen.<br />

Sie endet zu diesem Datum, sofern die Gesellschafterversammlung<br />

nichts anderes beschließt.<br />

Sonderwerbungskosten hat der Anleger der geschäfts-<br />

führenden Kommanditistin im ersten Quartal des Folgejahres<br />

mitzuteilen und durch Belege nachzuweisen.<br />

Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kann wegen des Verwaltungsmehraufwandes<br />

eine Bearbeitungsgebühr von<br />

150,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben werden. Eine<br />

Gewähr dafür, dass verspätet eingereichte Sonderwerbungskosten<br />

noch berücksichtigt werden können, wird<br />

nicht übernommen. Rechtsbehelfe im Zusammenhang<br />

mit der Steuerveranlagung der Gesellschaft dürfen vom<br />

Kommanditisten nur mit vorheriger Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin eingelegt werden.<br />

Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />

ist nicht vorgesehen. Ein Gesellschafter kann daher ausschließlich<br />

dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund<br />

hierfür vorliegt.<br />

Eine Übertragung der Beteiligung ist mit nur aus wichtigem<br />

Grund zu verweigernder Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin möglich. Teilübertragungen<br />

setzen voraus, dass die beiden entstehenden<br />

Beteiligungen jeweils mindestens 5.000 Euro betragen.<br />

Im Falle des Versterbens eines Gesellschafters geht dessen<br />

Beteiligung auf die Erben über. Erben sind verpflichtet,<br />

sich durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren,<br />

mehrere Erben sind zudem verpflichtet, einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten schriftlich mitzuteilen.<br />

81


82<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />

14<br />

KapiTel<br />

DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />

Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters erhält<br />

dieser ein Abfindungsguthaben, das sich nach dem tat-<br />

sächlichen Wert seiner Beteiligung am Tage des Ausschei-<br />

dens richtet. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in<br />

zwei gleichen Raten, die erste innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Feststellung, die zweite innerhalb von weiteren 6<br />

Monaten.<br />

Die Haftung der Anleger entspricht den gesetzlichen Re-<br />

gelungen über die Kommanditistenhaftung. Wenn die<br />

übernommene, zu 100% im Handelsregister als Haftkapi-<br />

tal eingetragene Kommanditeinlage – bei Einzahlungen<br />

in US-Dollar wiederum der nach dem amtlichen Mittelkurs<br />

am Tage des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft in Euro umgerechnete<br />

Betrag – eingezahlt ist, besteht so lange keine weitere<br />

Haftung des Kommanditisten, bis diese durch Entnahmen<br />

zu einem Zeitpunkt, zu dem keine entsprechenden<br />

Gewinne gegeben sind, herabgemindert ist oder wird<br />

bzw. zu dem die Einlage zurückerstattet wird. Alsdann<br />

haftet der Kommanditist wiederum bis zur Höhe der im<br />

Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.<br />

Da die Treuhandkommanditistin, soweit sie ihren eigenen<br />

Kommanditanteil in Erfüllung des Treuhandauftrages<br />

eines Anlegers erhöht und diesen erhöhten Anteil treuhänderisch<br />

für den Anleger hält, von diesem verlangen<br />

kann, von ihrer Haftung freigestellt zu werden, ergibt sich<br />

für die Haftung des Anlegers auch im Fall der mittelbaren<br />

Beteiligung eine entsprechende Lage.<br />

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesell-<br />

schaft, Mainz, vereinbart.<br />

2. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />

sind im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

geregelt. In diesem Vertrag, dessen Abschluss der Anleger<br />

der Treuhandkommanditistin mit Unterzeichnung der<br />

Beitrittserklärung, in welcher dieser die Höhe des von ihm<br />

gewünschten Beteiligungsbetrages und die Art seiner Beteiligung,<br />

nämlich als mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligter Treugeber oder als unmittelbar im<br />

Handelsregister einzutragender Kommanditist festlegt,<br />

anbietet, beauftragt der Anleger die Treuhandkommanditistin<br />

damit, seine Beteiligung zur Gesellschaft herbeizuführen<br />

und alsdann seine Beteiligung zu halten und zu<br />

verwalten. Die auch im Prospekt vollständig genannten<br />

Rechte und Pflichten des Anlegers und der Treuhandkommanditistin<br />

haben ihre Grundlage in dem im Kapitel 20<br />

im vollen Wortlaut abgedruckten Treuhandvertrag.<br />

Die Treuhandkommanditistin wird das Angebot des Anlegers<br />

annehmen und ihm von dieser erfolgten Annahme<br />

Mitteilung machen. Innerhalb von 14 Tagen nach dieser<br />

Mitteilung hat der Anleger unter Angabe seines Namens<br />

und der ihm von der Treuhandkommanditistin mitgeteilten<br />

Beteiligungsnummer den von ihm übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag zu 100% zzgl. des zu zahlenden Agio<br />

auf den Beteiligungsbetrag in Höhe von 5% auf das für<br />

die entsprechende Währung, in welcher der Anleger seinen<br />

Beteiligungsbetrag einzahlt, eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft einzuzahlen. Beim<br />

Wunsch nach einer eigenen Eintragung als Kommanditist<br />

im Handelsregister hat der Anleger der Treuhandkommanditistin<br />

zusätzlich und auf eigene Kosten – auch die<br />

Kosten seiner Eintragung im Handelsregister hat er selbst<br />

zu tragen – eine mit notariell beglaubigter Unterschrift<br />

versehene unwiderrufliche Handelsregistervollmacht zuzuleiten,<br />

wonach die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />

die geschäftsführende Kommanditistin sowie die<br />

Treuhandkommanditistin und zwar jeweils einzeln und<br />

mit dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten und<br />

unter Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) berechtigt<br />

sind, Anmeldungen zum Handelsregister auch namens<br />

des Anlegers zu erklären und entgegenzunehmen.


Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />

dieses Vertrags sind folgende:<br />

Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im Falle<br />

des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist nach Vorlage<br />

der notariellen Handelsregistervollmacht – wird die Treuhandkommanditistin<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Gesellschaft gegenüber den Beitritt des Anlegers<br />

erklären, im Falle der mittelbaren Beteiligung über<br />

die Treuhandkommanditistin dergestalt, dass sie ihren eigenen<br />

Kommanditanteil entsprechend erhöht. Außerdem<br />

wird sie halbjährlich die entsprechenden Eintragungen<br />

der Erhöhung ihres Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister<br />

für die im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen<br />

Anleger veranlassen.<br />

Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag geregelt,<br />

dass die Treuhandkommanditistin den entsprechend<br />

erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />

an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für den Anleger<br />

hält und verwaltet, wirtschaftlich so, als sei der Anleger<br />

unmittelbar beteiligt. Er hat insbesondere die Treuhandkommanditistin<br />

von allen Ansprüchen freizustellen, soweit<br />

sie aus dem treuhänderisch für ihn gehaltenen Anteil<br />

erwachsen. Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />

mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil<br />

erhält, insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />

Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />

Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der Anleger<br />

selbst als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />

wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits Vollmacht<br />

an die Treuhandkommanditistin, seinen Kommanditanteil<br />

für ihn zu halten und zu verwalten, insbesondere Ansprüche<br />

hieraus geltend zu machen. Die Treuhandkommanditistin<br />

wird sowohl mittelbar als auch unmittelbar beteiligte<br />

Anleger über die Verhältnisse der Gesellschaft informieren.<br />

Dritten gegenüber darf die Treuhandkommanditistin –<br />

ausgenommen der Finanzverwaltung – die Beteiligung<br />

nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen<br />

legen, es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />

gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />

zwingend erforderlich. Die Treuhandkommanditistin<br />

erhält für die Übernahme der Treuhandschaft ein Honorar<br />

von 0,24% und für die Treuhandtätigkeit 2009 und 2010<br />

nochmals 0,24% jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />

des Emittenten.<br />

Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />

fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr oblie-<br />

genden Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für den<br />

Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher Ziele<br />

wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Haftung ist auf<br />

die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages beschränkt.<br />

Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag verjähren<br />

Ansprüche, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />

Verjährungsfrist unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab<br />

Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen haf-<br />

tungsbegründenden Umstände. Die Vergütung der Treu-<br />

handkommanditistin ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />

Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die bereits<br />

zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung des<br />

Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />

Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Es endet automatisch mit Beendigung der<br />

Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund wird die<br />

Treuhandkommanditistin dem Anleger anbieten, seine<br />

bisher mittelbare Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung<br />

als unmittelbar im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist umzuwandeln. Dabei hat der Anleger eine<br />

notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen<br />

und die Kosten dieser Vollmacht sowie seiner Eintragung<br />

im Handelsregister zu tragen.<br />

83


84<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />

14<br />

KapiTel<br />

DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />

Verlangt der Anleger trotz diesbezüglicher Aufforderung<br />

mit Hinweis auf die Folgen des Unterbleibens keine eigene<br />

Eintragung als Kommanditist, wird die Treuhandkomman-<br />

ditistin insoweit ihre Kommanditbeteiligung an der Fonds-<br />

gesellschaft kündigen und das daraufhin erhaltene Abfin-<br />

dungsguthaben bei Eingang an den ausgeschiedenen Anleger<br />

weiterleiten.<br />

Die Treuhänderin ist berechtigt, die Treuhandfunktion auf<br />

eine andere geeignete Treuhandgesellschaft zu übertragen,<br />

sofern die Rechte der Treugeber aus dem Treuhandvertrag<br />

gewahrt bleiben.<br />

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus<br />

dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist Sitz der Treuhänderin,<br />

somit Mainz, vereinbart.<br />

3. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Im Mittelverwendungskontrollvertrag werden die wesentlichen<br />

Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

wie folgt geregelt:<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die erstmalige/einmalige<br />

Verwendung des Kommanditkapitals. Im<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

wird geregelt, dass der Mittelverwendungskontrolleur<br />

im Rahmen der zwischen der Fondsgesellschaft<br />

und der kontoführenden Bank vereinbarten gemeinschaftlichen<br />

Verfügungsbefugnis über das Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft (ein Konto sowohl für Beträge in<br />

Euro als auch für Beträge in US-Dollar) notwendigen Mitunterzeichnung<br />

der Überweisungsaufträge das Vorliegen<br />

bestimmter Voraussetzungen zu prüfen und bei Vorliegen<br />

dieser Voraussetzungen die Überweisungsaufträge mit zu<br />

unterzeichnen hat. Der Vertrag ist in vollem Wortlaut im<br />

Kapitel 20 abgedruckt. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

wird dem Mittelverwendungskontrolleur Unterlagen<br />

in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, aus denen<br />

neben der Höhe des Geldbetrages und Kontoverbindung<br />

des Empfängers der Zweck der Zahlung zu ersehen ist. Soweit<br />

es sich um die Erstattung verauslagter Mittel handelt,<br />

sind darüber hinaus Nachweise vorzulegen, aus denen die<br />

Verauslagung zu ersehen ist.<br />

Soweit es um die Begleichung der in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

geregelten Vergütungen und Kosten geht, wird<br />

der Mittelverwendungskontrolleur die Verfügungen freigeben,<br />

wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen die Übereinstimmung<br />

mit dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />

ergibt.<br />

Verfügungen betreffend die Investition in eine Kapitalgesellschaft<br />

in Dubai dürfen nur erfolgen, wenn durch Vorlage<br />

des entsprechenden Vertrages und der notwendigen<br />

Genehmigungen der Free-Zone Authority die wirksame Beteiligung<br />

an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen und<br />

zudem ein Mindestkommanditkapital von 2,5 Mio Euro<br />

ohne Agio vorhanden ist.<br />

Sollte es bis zum Ende der Zeichnungsfrist, also bis zum<br />

31.10.2008 bzw. der ggf. von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin verlängerten Zeichnungsfrist, nicht zur<br />

Erreichung dieses Kommanditkapitals kommen, ist der<br />

Mittelverwendungskontrolleur beauftragt, die alsdann<br />

nach Bedienung der Kosten auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft vorhandenen Finanzmittel anteilig<br />

in Höhe der ursprünglichen Einzahlung ohne Berücksichtigung<br />

von Zeitfaktoren an die beteiligten Anleger auszuzahlen.<br />

Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />

0,11% des eingezahlten Kommanditkapitals der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Der Vertrag mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft bzw. zuvor<br />

dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die<br />

Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten mit Rückzahlung<br />

der zu dieser Zeit auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen<br />

Gesellschaftereinlagen.


Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs wird nur<br />

für die Kontrolle der erstmaligen Verwendung des Kom-<br />

manditkapitals übernommen. Die Haftung des Mittelver-<br />

wendungskontrolleurs wird in Ergänzung der Geltung der<br />

allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002<br />

betragsmäßig auf 5 Mio. Euro begrenzt.<br />

4. Beteiligungsvertrag<br />

In dem unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung<br />

der Genehmigung einer solchen Beteiligung durch die Free-<br />

Zone Authority der Jebel Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrag<br />

zwischen der Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar KG, also der Fondsgesellschaft einerseits und der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai andererseits,<br />

wird geregelt, dass die Fondsgesellschaft mit einem bestimmten<br />

Kapitalanteil bei Erreichung des Platzierungszieles<br />

von 17 Mio. Euro und Umsetzung des in Kapitel 10<br />

abgedruckten Investitions- und Finanzplanes mit 96,25%<br />

an der eine entsprechende Kapitalerhöhung durchführenden<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai als Gesellschafter<br />

beteiligt ist. Die Fondsgesellschaft hat entsprechend<br />

diesem Vertrag Einlagen in Höhe von 82,70% des<br />

eingezahlten Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft zu<br />

leisten und ist am Gewinn und Verlust der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. beteiligt. Diese Beteiligung entspricht<br />

bis zum Erreichen eines handelsrechtlichen Ergebnisses der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. per 31.07.2010 in Höhe<br />

eines Betrages von 70% bezogen auf das Beteiligungskapital<br />

der Quote, mit der die Fondsgesellschaft an der Trend<br />

Capital Qatar Investments Ltd. beteiligt ist. An einem darüber<br />

hinausgehenden Gewinn ist die Fondsgesellschaft zu<br />

50% beteiligt.<br />

Der Vertrag wird auf eine feste Dauer bis zum 31.07.2010<br />

abgeschlossen. Eine vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem<br />

Grunde möglich. Zum vereinbarten Endzeitpunkt<br />

wird das Beteiligungsverhältnis mit der Trend Capital Qatar<br />

Investments Ltd. aufgelöst und das nach dem Ausgleich<br />

eventueller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen im<br />

Verhältnis der an dieser Gesellschaft bestehenden Beteiligungen<br />

zur Verteilung gebracht. Die Fondsgesellschaft ist<br />

aufgrund ihrer Beteiligung bei den Gesellschafterversammlungen<br />

der Trend Capital Qatar Investments Ltd. stimmberechtigt.<br />

Je 1.000 Euro Beteiligungsbetrag sollen eine<br />

Stimme gewähren. Der Geschäftsführer/Direktor der Trend<br />

Capital Qatar Investments Ltd., Herr Frank Simon, führt die<br />

Geschäfte dieser Gesellschaft, die im Grundstückhandel in<br />

Qatar bestehen, indessen aufgrund der ihm erteilten Geschäftsführungs-<br />

und Vertretungsbefugnis, ohne dass zuvor<br />

die Gesellschafterversammlung über Einzelmaßnahmen<br />

abstimmt. Die Abstimmung der Gesellschafter ist auf die<br />

Genehmigung des jeweils aufzustellenden Jahresabschlusses<br />

beschränkt.Weitere Gesellschafterbeschlüsse<br />

sind nur in außerordentlichen Fällen vorgesehen.<br />

Im Rahmen der Beschlussfassung über Jahresabrechnung<br />

wird auch über die Verwendung von Gewinnen beschlossen.<br />

Der Beteiligungsvertrag sieht jedoch vor, dass keine<br />

laufenden Ausschüttungen erfolgen, sondern nur eine Ausschüttung<br />

im Zuge der Beendigung der Beteiligung per<br />

31.07.2010 erfolgt.<br />

Der Beteiligungsvertrag unterliegt dem Recht der United<br />

Arab Emirates.<br />

5. Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />

In einem Vertrag zwischen der Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl KG und der Trend Capital Servicegesellschaft<br />

mbH wird die letztgenannte Gesellschaft von der Fondsgesellschaft<br />

beauftragt, Kapitalanleger nachzuweisen oder zu<br />

vermitteln, die bereit sind, sich an der Fondsgesellschaft zu<br />

beteiligen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung bzw.<br />

eines erfolgreichen Nachweises erhält die Trend Capital Servicegesellschaft<br />

mbH eine Provision in Höhe von 10% des<br />

jeweils übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrages<br />

sowie einen Betrag in Höhe des 5%-igen Agio auf<br />

diesen Beteiligungsbetrag.<br />

85


Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I reCHTliCHe anGaBen zur BeendiGunG der VermöGenSanlaGe<br />

86<br />

KapiTel15<br />

QATAr PeArL KG<br />

r e c H T L I c H e A N G A B e N<br />

z u r B e e N D I G u N G<br />

Der VermöGeNsANLAGe


88<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I reCHTliCHe anGaBen zur BeendiGunG der VermöGenSanlaGe<br />

15<br />

KapiTel<br />

recHTLIcHe ANGABeN zur BeeNDIGuNG<br />

Der VermöGeNsANLAGe<br />

Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />

31.08.2010 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt daher<br />

die Liquidation der Gesellschaft. Das heißt aus der Beendi-<br />

gung des zum 31.07.2010 endenden Beteiligungsvertrages<br />

mit der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai<br />

zurückfließenden Mitteln bestehend aus dem investierten<br />

Beteiligungsbetrag und noch nicht ausgezahlten Gewin-<br />

nen werden eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesell-<br />

schaft ausgeglichen. Der hiernach verbleibende Betrag<br />

wird anteilig unter Berücksichtigung des im Gesellschaftsvertrag<br />

(§ 14) vereinbarten Beteiligungsschlüssels von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

in ihrer Eigenschaft als Liquidatorin der Gesellschaft zur<br />

Verteilung gebracht. Eine vorherige Beendigung ist sowohl<br />

im Falle mittelbarer Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als<br />

Kommanditist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen Kündigung,<br />

so erhält ein unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />

gem. § 24 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung. Dieser<br />

richtet sich nach dem tatsächlichen Wert der Beteiligung<br />

am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung der Abfindung<br />

erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste innerhalb<br />

von 6 Monaten nach Feststellung der Abfindungshöhe und<br />

die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung der<br />

ersten Rate. Sofern die Liquiditätslage eine Zahlung zum<br />

vereinbarten Zeitpunkt nicht zuläßt hat die Gesellschaft<br />

Anspruch auf zinslose Stundung bis zur Liquidation der<br />

Fondsgesellschaft. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />

Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />

zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />

Abfindungsansprüche kann nicht verlangt werden. Bei<br />

Beendigung einer mittelbaren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />

wird die Treuhandkommanditistin<br />

dem betreffenden Anleger anbieten, ab Beendigung des<br />

Treuhandvertrages selbst als unmittelbar im Handelsregister<br />

eingetragener Kommanditist seine Beteiligung fortzusetzen.<br />

Sie wird ihn für diesen Fall auffordern, eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die<br />

Kosten der Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren<br />

Eintragung gehen zu Lasten des Anlegers.<br />

Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />

unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />

fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />

betreffend des treuhänderisch gehaltenen Anteils<br />

ihre Kommanditbeteiligung an der Trend Capital GmbH &<br />

Co. Qatar Pearl KG kündigen und dem Anleger ein ihr<br />

zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei Zufluss<br />

auszahlen.<br />

Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird auf<br />

das Kapitel 16 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.


90<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />

16<br />

KapiTel<br />

Wesentliche steuerliche Grundlagen<br />

Nachstehende Ausführungen gelten nur für natürliche<br />

Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten,<br />

keinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten haben und keine weiteren Einkünfte<br />

in den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielen. Sie<br />

beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

geltende Steuergesetzgebung, die veröffentlichte<br />

Rechtsprechung sowie die gängige Praxis der Finanzverwaltung.<br />

Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung<br />

der Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen<br />

unterliegen einem stetigen Wandel. Über die steuerliche<br />

Anerkennung der Konzeption wird im Steuerveranlagungsverfahren<br />

sowie im Rahmen einer steuerlichen<br />

Außenprüfung entschieden. Eine Haftung für die Anerkennung<br />

der steuerlichen Konzeption im Ganzen oder in<br />

Teilen durch die Finanzverwaltung kann von der Anbieterin<br />

nicht übernommen werden. Vor einer entsprechenden Beteiligung<br />

sollte sich der Anleger auch wegen seiner individuellen<br />

steuerlichen Situation mit seinem persönlichen<br />

steuerlichen Berater abstimmen.<br />

Die Gesellschaft übernimmt keine Steuern der Investoren,<br />

sondern ggf. nur solche Steuern, für die sie selbst als Steu-<br />

erschuldner anzusehen ist.<br />

DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />

Die Einkunftsart<br />

Die Fondsgesellschaft, die Trend Capital GmbH & Co.<br />

Qatar Pearl KG, erzielt aus dem Erwerb einer Beteiligung<br />

an der Trend Capital Qatar Investments Ltd., Dubai, Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />

Diese Einkünfte unterliegen beim Anleger in Höhe seines<br />

Anteils an diesen Einkünften der Besteuerung in<br />

Deutschland.<br />

Sowohl unter Berücksichtigung ihres Gesellschaftszweckes<br />

als auch wegen des Umstandes, dass ein Kommanditist<br />

zur Geschäftsführung befugt ist, werden die<br />

Voraussetzungen einer gewerblich tätigen oder gewerblich<br />

geprägten Personenhandelsgesellschaft gemäß § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht erfüllt. Die Fondsgesellschaft ist<br />

vermögensverwaltend tätig. Bei den Vermögensgegenständen<br />

der Gesellschaft handelt es sich um anteiliges<br />

Privatvermögen der Anleger.<br />

Die Verteilung von Gewinn und Verlust<br />

Am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

sind die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten<br />

beteiligt. Dabei ist es erheblich, zu<br />

welchem Zeitpunkt die Gesellschafter der KG beigetreten<br />

sind. Diese zeitliche Abhängigkeit der Gewinnverteilung<br />

ist im Tranchenmodell des § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />

festgehalten. Die Komplementärin ist nicht am Ergebnis<br />

der Gesellschaft beteiligt.<br />

Die Besteuerungsverfahren<br />

Die den Gesellschaftern zuzurechnenden einkommensteuerpflichtigen<br />

Einkünfte sind gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a<br />

AO gesondert und einheitlich für alle Gesellschafter festzustellen.<br />

Zuständig ist dabei das Betriebsfinanzamt<br />

gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Das Ergebnis der gesonderten<br />

Feststellung wird vom Betriebsfinanzamt den Wohnsitzfinanzämtern<br />

der jeweiligen Kommanditisten mitgeteilt<br />

und ist für diese bindend. Die Einkünfte werden beim<br />

einzelnen Kommanditisten nach seiner individuellen<br />

steuerlichen Situation berücksichtigt und besteuert und<br />

unterliegen neben der Einkommensteuer dem Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. der Kirchensteuer. Für die Höhe der<br />

steuerlichen Belastung ist zwischen den nachfolgend<br />

genannten Besteuerungszeiträumen und steuerlichen<br />

Tatbeständen zu unterscheiden.


a) Besteuerung bis 31.12.2008<br />

Laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die bis<br />

zum 31.12.2008 erzielt werden, sind in Höhe ihrer Hälfte<br />

nach § 3 Nr. 40 EStG der Besteuerung zu unterwerfen<br />

(sog.„Halbeinkünfte-Verfahren“). Kosten, die der Anle-<br />

ger bis zum v.g. Zeitpunkt selbst getragen hat, wie z.B.<br />

Zinsen aus einer Anteilsfinanzierung, Notar-, Bearbei-<br />

tungs- und Vermittlungsgebühren, Reisekosten, Porto-<br />

und Telefongebühren sowie andere Kosten, die im Zu-<br />

sammenhang mit dem Erwerb oder dem Halten der Be-<br />

teiligung entstanden sind, können grundsätzlich als<br />

Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden. Soweit<br />

diese jedoch mit steuerfreien Einnahmen in unmittel-<br />

barem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, schei-<br />

det eine Berücksichtigung gemäß den Bestimmungen<br />

des § 3c EStG aus. Dies bedeutet, dass solche Kosten<br />

wegen der hälftigen Steuerfreiheit der Einkünfte auch<br />

lediglich mit der Hälfte ihrer Summe berücksichti-<br />

gungsfähig sind.<br />

Die Sonderwerbungskosten sind zwingend in das Fest-<br />

stellungsverfahren bei der Gesellschaft einzubeziehen,<br />

da nur diese die Kosten im Rahmen der einheitlichen<br />

und gesonderten Feststellung der Einkünfte für den<br />

einzelnen Gesellschafter geltend machen kann. Die gesonderte<br />

Berücksichtigung bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />

ist hingegen nicht möglich.<br />

Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten kann<br />

nur erfolgen, wenn diese bis spätestens zum Ende des<br />

ersten Quartals des darauf folgenden Geschäftsjahres<br />

der Gesellschaft mitgeteilt und durch geeignete Originalbelege<br />

nachgewiesen werden. Die Gesellschaft ist<br />

berechtigt, von Investoren nicht fristgerecht eingereichte<br />

Sonderwerbungskosten im Rahmen der Feststellungserklärung<br />

nicht mehr zu berücksichtigen oder<br />

eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.<br />

b) Besteuerung ab 01.01.2009<br />

Für laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab<br />

dem Jahr 2009 gilt der mit Wirkung zum 01.01.2009<br />

eingeführte § 32d EStG, wonach solche Einkünfte<br />

grundsätzlich mit einem pauschalen Steuersatz von<br />

25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die pauschalierte<br />

Einkommensteuer besteuert werden.<br />

Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />

scheidet dann nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 9<br />

EStG aus.<br />

Ausnahmen hiervon bestehen in den auf Grundlage<br />

des vorliegenden Konzeptes kaum denkbaren Konstellationen,<br />

dass ein Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25% an der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd. oder zu mindestens<br />

1% beteiligt und beruflich für diese tätig ist. Dann<br />

könnte auf Antrag eine Besteuerung beantragt werden,<br />

bei der die Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG n.F. in Höhe<br />

von 40% von der Besteuerung freigestellt würden und<br />

der steuerpflichtige Teil gemeinsam mit den übrigen<br />

steuerpflichtigen Einkünften des Anlegers mit dem<br />

persönlichen Steuersatz besteuert würden.<br />

Zur möglichen Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />

gilt dann, dass nach den Bestimmungen des<br />

§ 3c EStG die Berücksichtigung eines Anteils dieser Kosten<br />

analog zur Steuerfreistellung der diesbezüglichen<br />

Einkünfte (in Höhe von 40%) ausscheidet.<br />

91


92<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />

16<br />

KapiTel<br />

DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />

Die Gewinnerzielungsabsicht<br />

Grundsätzliche Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />

von Einkünften – insbesondere im Falle des Entstehens<br />

steuerlicher Verluste – durch das Finanzamt ist das<br />

Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />

muss dabei sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

als auch auf der Ebene des jeweiligen<br />

Kommanditisten gegeben sein. Nach Rechtsprechung des<br />

Bundesfinanzhofes (BFH) erzielt eine Personengesellschaft<br />

dann der Besteuerung zugrunde zu legende<br />

Einkünfte, wenn sie beabsichtigt, aus ihrer Tätigkeit einen<br />

Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt<br />

dann vor, wenn die Gesellschaft eine Vermögensmehrung<br />

in Form eines Totalgewinnes anstrebt. Die Erzielung eines<br />

Totalgewinns liegt dann vor, wenn die Summe aller steuerlichen<br />

Jahresergebnisse positiv ist. Erzielte oder erzielbare<br />

Steuervorteile sind für diese Betrachtung nicht<br />

relevant. Die Prognoserechnung lässt aufgrund plausibler<br />

Annahmen erwarten, dass die Gesellschaft einen Totalgewinn<br />

erzielen wird. Die Fondsgesellschaft handelt nach<br />

Auffassung der Anbieterin somit mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />

Wie bei der Gesellschaft werden auch bei jedem einzel-<br />

nen Kommanditisten die steuerlichen Ergebnisse nur<br />

dann als Einkünfte klassifiziert, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

tätig wird. Dies bedeutet, dass jeder einzelne<br />

Gesellschafter unter Berücksichtigung seiner persönlichen<br />

Sonderwerbungskosten einen Totalgewinn anstreben<br />

muss. Würden allerdings während der Totalperiode<br />

auf Gesellschafterebene die zusätzlichen Sonderwerbungskosten<br />

den kalkulierten Totalgewinn der Gesellschaft<br />

aufzehren, entstünde insgesamt beim Anleger kein<br />

Totalgewinn. Insbesondere im Falle einer teilweisen oder<br />

vollständigen Fremdfinanzierung der Einlage wird jedem<br />

Anleger empfohlen, das Bestehen seiner persönlichen<br />

Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und zu dokumentie-<br />

ren sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines Totalgewinns<br />

von seinem persönlichen steuerlichen Berater ermitteln<br />

zu lassen.<br />

Eine Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsab-<br />

sicht eines Gesellschafters durch das Finanzamt kann<br />

auch durch die Veräußerung des Kommanditanteils vor<br />

dem Zeitpunkt des Eintritts des Totalgewinns beeinflusst<br />

werden. Im Falle einer vorzeitigen Anteilsveräußerung<br />

könnte die Finanzverwaltung zu dem Schluss gelangen,<br />

dass beim Gesellschafter von Anfang an keine Gewinner-<br />

zielungsabsicht bestanden habe. Auch im Falle eines<br />

möglicherweise beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens<br />

aus der Beteiligungsgesellschaft oder einer Schenkung<br />

sollte daher der Gesellschafter seinen steuerlichen Berater<br />

zu Rate ziehen.<br />

Die Begrenzung des Verlustausgleichs<br />

a) § 15a EStG<br />

Gemäß § 15a Abs. 1 EStG werden Verlustzuweisungen<br />

nur bis zur Höhe der geleisteten Kommanditeinlage<br />

anerkannt. Der Kommanditist kann (grundsätzlich,<br />

vorbehaltlich nachstehender Ausführungen) steuerliche<br />

Verluste der Gesellschaft bis zu dieser Höhe mit<br />

seinen anderen positiven Einkünften verrechnen. Steuerliche<br />

Verluste, die über das genannte Verlustausgleichsvolumen<br />

des § 15a Abs. 1 EStG hinausgehen,<br />

dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften des<br />

Steuerpflichtigen im Jahr ihrer Entstehung ausgeglichen<br />

werden (§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG). In dieser Höhe<br />

entsteht ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters.<br />

Diese sog. verrechenbaren Verluste können jedoch<br />

mit aus der Gesellschaft in den Folgejahren zugewiesenen<br />

und zu versteuernden Gewinnanteilen ausgeglichen<br />

werden (§ 15a Abs. 2 EStG).


Das Fondskonzept sieht bei planmäßigem Verlauf keine<br />

Ausschüttungen an die Gesellschafter vor. Sollte die<br />

Gesellschafterversammlung während der Laufzeit eine<br />

Ausschüttung beschließen, handelt es sich hierbei um<br />

Entnahmen. Soweit durch Entnahmen ein negatives<br />

Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich<br />

erhöht (Einlagenminderung) und soweit nicht auf<br />

Grund der Entnahme die Haftung des Kommanditisten<br />

gegenüber den Gläubigern wieder auflebt, ist der<br />

Betrag der Einlagenminderung grundsätzlich in dem<br />

Umfang als Gewinn zu versteuern, wie ein negatives<br />

Kapitalkonto entsteht oder sich ein bereits bestehendes<br />

negatives Kapitalkonto erhöht (§ 15a Abs. 3 EStG).<br />

Nach § 172 Abs. 4 HGB lebt die Haftung bis zur Höhe der<br />

gezeichneten Kommanditeinlage des Kommanditisten<br />

wieder auf, soweit die Einlage an ihn zurüc<strong>kg</strong>ezahlt<br />

wird oder soweit er Gewinnanteile entnimmt, während<br />

sein Kapitalkonto durch Verluste unter den Betrag der<br />

geleisteten Einlage herabgemindert ist oder soweit<br />

durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den<br />

bezeichneten Betrag herabgemindert wird.<br />

Das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führt<br />

damit steuerlich dazu, dass insoweit die Verluste ausgleichsfähig<br />

sind und ein Gewinn nach § 15a Abs. 3 Satz<br />

1 EStG nicht zu versteuern ist.<br />

Vom Kommanditisten selbst getragene Sonderwerbungskosten<br />

unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung<br />

nach § 15a EStG, da sie nicht als Anteil<br />

am Verlust der Gesellschaft – also als Verlust aus dem<br />

Gesamthandbereich im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG – zu<br />

qualifizieren sind.<br />

b) Fondserlass<br />

Eine steuerliche Berücksichtigung von laufenden handelsrechtlichen<br />

Verlusten der Fondsgesellschaft<br />

scheitert jedoch unter Berücksichtigung des sog.<br />

„Fondserlasses“ der Finanzverwaltung. In Bezug auf die<br />

steuerliche Behandlung der in der Investitionsphase<br />

entstehenden Kosten, insbesondere von Dienstleistungsvergütungen,<br />

ist nach der BFH-Rechtsprechung<br />

und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom<br />

20.10.2003 (BStBl. I 2003, S. 546) entscheidend, ob die<br />

Anleger die Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche<br />

Teile des Konzeptes der Vermögensanlage haben.<br />

Ist dies – wie vorliegend – nicht der Fall, werden die<br />

Kosten der Investitionsphase vollständig als Anschaffungskosten<br />

behandelt. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten<br />

scheidet demnach aus. Gleiches gilt für<br />

laufende Aufwendungen, die die Nutzungsphase<br />

betreffen und planmäßig aus der gebildeten Rücklage<br />

bestritten werden. Sämtliche Aufwendungen des Anlegers<br />

bzw. anteilig auf ihn entfallende Aufwendungen<br />

der Fondsgesellschaft stellen demnach steuerlich Anschaffungskosten<br />

dar.<br />

c) § 20 Abs. 6 EStG<br />

Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mit Einkünften<br />

aus anderen Einkunftsarten auszugleichen. Sie mindern<br />

jedoch solche Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />

der Anleger in folgenden Veranlagungszeiträumen<br />

erzielt.<br />

Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Maßgabe<br />

des § 20 Abs. 6 EStG in der ab 01.01.2009 geltenden<br />

Fassung mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

gem. § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 zu<br />

verrechnen. Dies gilt auch für gesondert festgestellte<br />

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus<br />

vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.<br />

93


94<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />

16<br />

KapiTel<br />

DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />

Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn<br />

Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils durch<br />

einen Gesellschafter bzw. im Falle der (Teil-)Veräußerung<br />

der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Trend Capital<br />

Qatar Investments Ltd. kann bei dem einzelnen Gesell-<br />

schafter grundsätzlich ein (anteiliger) einkommensteuer-<br />

pflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Der Veräuße-<br />

rungsgewinn ist der Betrag, um den der erzielte Veräuße-<br />

rungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die<br />

Anschaffungskosten des Kommanditisten übersteigt.<br />

Solche Gewinne sind nach derzeitiger Rechtslage auf der<br />

Ebene von Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />

halten, gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />

nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr seit dem<br />

Erwerb der Beteiligung steuerfrei. Bei Unterschreiten der<br />

vorgenannten Frist wäre ein Veräußerungsgewinn mit<br />

dem individuellen Steuersatz des Anlegers zu besteuern.<br />

Zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim<br />

Anleger könnte es nach derzeitiger Rechtslage auch dann<br />

kommen, wenn er die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber<br />

an eine Mindestbeteiligung (1%) innerhalb der letzten<br />

fünf Jahre knüpft, erfüllt. Gemäß § 17 EStG ist sowohl eine<br />

unmittelbare als auch eine mittelbare Beteiligung zu<br />

beachten. Ein Veräußerungsgewinn wäre dann nach<br />

§ 3 Nr. 40 EStG in Höhe von 50% (ab 01.01.2009: 60%) der<br />

Besteuerung zu unterwerfen.<br />

Bei einem angestrebten Kommanditkapital von 17 Mio.<br />

Euro und einem Beteiligungskapital von 14,06 Mio. Euro,<br />

welches eine Beteiligung von 96,25% an der Trend Capital<br />

Qatar Investments Ltd. vermittelt, gilt ein Anleger mit<br />

einem anteiligen Kommanditkapital von bis zu rd. 175.000<br />

Euro als nicht wesentlich beteiligt.<br />

Die Steuersätze<br />

Nach Überschreiten eines Grundfreibetrages von<br />

7.664 Euro p.a. wird das zu versteuernde Einkommen nach<br />

§ 32a EStG bis zu einem Höchstsatz von 45% besteuert.<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nach den obigen<br />

Ausführungen ab dem 01.01.2009 nach den Bestimmungen<br />

des § 32d EStG pauschal mit 25% besteuert.<br />

Zur festgesetzten Einkommensteuer kommt der Solidaritätszuschlag<br />

hinzu, der aktuell 5,5% bezogen auf die<br />

Einkommensteuer beträgt. Eine zeitliche Begrenzung des<br />

Solidaritätszuschlags ist derzeit nicht vorgesehen, so dass<br />

eine Änderung hinsichtlich dieser Steuerart nicht abzusehen<br />

ist. Eine Kirchensteuerbelastung liegt zwischen 8 %<br />

und 9% jeweils bezogen auf die Einkommensteuer.<br />

Die Gewerbesteuer<br />

Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig ist, unterliegt<br />

sie nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft wird nicht als Unternehmer im Sinne<br />

des UStG tätig. Betätigungen, die sich nur als Leistungen<br />

im Rechtssinn, nicht aber zugleich auch als Leistungen im<br />

wirtschaftlichen Sinne darstellen, werden von der Umsatzsteuer<br />

nicht erfasst. Das bloße Halten von Beteiligungen<br />

begründet für sich allein noch keine nachhaltige gewerbliche<br />

oder berufliche Tätigkeit i.S. des § 2. Abs. (1) UStG.<br />

Demnach ist die Fondsgesellschaft wegen ihr in Rechnung<br />

gestellter Umsatzsteuer nicht abzugsberechtigt.<br />

So wurden zum Beispiel die Kosten für die Steuerberatung,<br />

Mittelverwendungskontrolle, Treuhandschaft,<br />

Rechtsberatung, Fondskonzeption als Bruttobeträge<br />

berechnet und bei der Erstellung des Fondskonzeptes und<br />

der Kalkulationen berücksichtigt.


Die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Im Falle des unentgeltlichen Übergangs einer Fondsbeteiligung<br />

durch Erbschaft oder Schenkung kann Erbschaftbzw.<br />

Schenkungsteuer anfallen.<br />

Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

ist nach §§ 12 (1) ErbStG i.V.m. 9 BewG der sog.<br />

gemeine Wert, womit der Verkehrswert bezeichnet wird.<br />

Hierzu werden die Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten<br />

des Gesamthandvermögens bewertet und anteilig<br />

als Bruchteilseigentum zugerechnet. Die Höhe der<br />

Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bemisst sich nach unterschiedlichen<br />

Steuerklassen (§ 15 ErbStG), Freibeträgen<br />

(§§ 16, 17 ErbStG) und Steuersätzen (§ 19 ErbStG; zwischen<br />

7 und 50%).<br />

Mit Beschluss vom 07.11.2006 hat das Bundesverfassungs-<br />

gericht die ungleiche Behandlung von unterschiedlichen<br />

Vermögenspositionen für verfassungswidrig erklärt,<br />

da bisher die Erbschaftsteuer an Steuerwerte anknüpft,<br />

deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermö-<br />

gensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />

Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forst-<br />

wirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des<br />

Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 I GG nicht genügt.<br />

Da dem Gesetzgeber aufgegeben wurde, bis spätestens<br />

31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen, wird allgemein<br />

erwartet, dass sich in absehbarer Zeit die Bemessungsgrundlagen<br />

für die Besteuerung von Erbschaft und<br />

Schenkung näher am Verkehrswert der übertragenen<br />

Wirtschaftsgüter orientieren als bisher. Ob dies, wie<br />

aktuell vermutet, mit höheren Freibeträgen einhergehen<br />

wird, ist zur Zeit ungewiss.<br />

Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug<br />

1. Grundzüge des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)<br />

zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen<br />

Emiraten (VAE)<br />

Allgemeine Grundzüge<br />

Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder<br />

ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit<br />

allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten<br />

Einkommensteuerpflicht (Welteinkommensprinzip<br />

> H 1a {Allgemeines} EStR 2005). Es kommt hierbei<br />

nicht darauf an, ob der inländische Wohnsitz den Mittelpunkt<br />

der Lebensinteressen darstellt (BFH 24.01.2001,<br />

BFH/NV 2001, S. 1402). Der Umfang der Besteuerung kann<br />

insbesondere durch ein DBA eingeschränkt werden.<br />

Die DBA sehen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />

entweder die Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode<br />

vor. Das Abkommen zur Vermeidung der<br />

Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten (im Folgenden: DBA/BRD-<br />

VAE) gilt gemäß Artikel 1 DBA/BRD-VAE für die einzelnen<br />

Anteilseigner, da sie in der Bundesrepublik Deutschland<br />

ansässig sind. Personengesellschaften haben nach deutschem<br />

Recht keine steuerliche Eigenständigkeit. Deshalb<br />

steht deutschen Personengesellschaften der Abkommensschutz<br />

nicht aus eigenem Recht zu; die Abkommensberechtigung<br />

mit dem Erfordernis der Ansässigkeit ist vielmehr<br />

auf den einzelnen Gesellschafter zu beziehen.<br />

Für die Berücksichtigung des DBA/BRD-VAE ist von<br />

entscheidender Bedeutung, welche Einkunftsart maßgeb-<br />

lich ist.<br />

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96<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />

16<br />

KapiTel<br />

DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />

Die für die Fondsgesellschaft relevante Einkunftsart<br />

Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige<br />

Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige<br />

Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden<br />

(Art. 10 Abs. 1 DBA/BRD-VAE vom 09.04.1995). Der hierbei<br />

verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet auch sonstige<br />

Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die<br />

ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften<br />

aus Aktien gleichgestellt sind.<br />

Nach Art. 10 Abs. 2 des DBA können diese Dividenden<br />

auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende<br />

Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses<br />

Staates besteuert werden. Als Höchstsatz sind im DBA<br />

15% vereinbart. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />

regelt Art. 24 Abs. 1 b), dass eine in den Vereinigten<br />

Arabischen Emiraten gezahlte Steuer unter Beachtung<br />

der Vorschriften des deutschen Steuerrechts auf die deutsche<br />

Einkommensteuer angerechnet wird. Hierbei ist<br />

jedoch zu beachten, dass § 34c EStG bestimmt, dass die<br />

Anrechnung ausländischer Steuern nur in dem Umfang<br />

erfolgt, wie Einkommensteuer anteilig auf die ausländischen<br />

Einkünfte entfällt. Alternativ kann die gezahlte<br />

ausländische Steuer bei der Ermittlung der inländischen<br />

Einkünfte abgezogen werden. In der Regel ergibt sich<br />

durch diese Verfahrensweise keine vollständige Anrechnung<br />

ausländischer Steuern.<br />

Da die VAE von ihren Besteuerungsrechten jedoch keinen<br />

Gebrauch machen, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte<br />

im Inland nach den Ausführungen des Kapitels „Das Be-<br />

steuerungsverfahren“ und den hiernach folgenden<br />

Kapiteln.<br />

Geltungsdauer des Doppelbesteuerungsabkommens<br />

Nach Art. 30 Abs. 1 des Abkommens vom 09.04.1995 sollte<br />

es zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10.08.2006<br />

außer Kraft treten. In einer Verhandlungsrunde zwischen<br />

Delegationen beider Staaten im Juni 2006 wurde vereinbart,<br />

das Abkommen um zwei Jahre bis zum 09.08.2008<br />

zu verlängern. Ein diesbezügliches Protokoll datiert vom<br />

04.07.2006.<br />

Da Art. 30 Abs. 2 bestimmt, dass das Abkommen in beiden<br />

Vertragsstaaten letztmalig auf Steuern anzuwenden ist,<br />

die für den Veranlagungszeitraum erhoben werden, der in<br />

dem Jahr endet, in dem das Abkommen letztmalig in<br />

Kraft ist, gilt das Abkommen zunächst bis zum 31.12.2008.<br />

Aus derzeit stattfindenden Verhandlungen über die Aus-<br />

gestaltung eines neuen DBA werden keine für die Anleger<br />

nachteiligen Entwicklungen erwartet.<br />

2. Die steuerliche Behandlung der Gewinne der<br />

Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. hat ihren Sitz in<br />

der Freihandelszone Jebel Ali (Jebel Ali Free-Zone Authority<br />

– JAFZA). Die Freihandelszone liegt rd. 35 km von<br />

Dubai entfernt und bietet u.a. den Vorteil, dass erzielte<br />

Unternehmensgewinne unbesteuert bleiben.<br />

Auch solche Unternehmensgewinne, die aus der gewinnbringenden<br />

Veräußerung von in Qatar gelegenen<br />

Immobilien resultieren, bleiben sowohl in der Freihandelszone<br />

als auch in Qatar steuerfrei.


3. Rechtsfolgen nach dem Außensteuergesetz (AStG)<br />

Eine ausländische Gesellschaft wird nach §§ 7 Abs. 2 und 8<br />

Abs. 1, 3 als sog.„Zwischengesellschaft“ für Einkünfte, die<br />

einer niedrigen Besteuerung unterliegen, angesehen,<br />

wenn unbeschränkt Steuerpflichtige (hier: die Fondsgesellschafter)<br />

mehr als die Hälfte der Anteile oder der<br />

Stimmrechte an der Gesellschaft halten und die Ertragsteuerbelastung<br />

der Gesellschaft weniger als 25%<br />

beträgt. In einem solchen Fall bestimmt § 10 AStG, dass<br />

den Einkünften der unbeschränkt Steuerpflichtigen<br />

(Fondsgesellschafter) die Einkünfte hinzuzurechnen sind,<br />

die sich aus den Einkünften der ausländischen Gesellschaft<br />

abzgl. anteilig für sie erhobener Steuern ergeben.<br />

Eine ausländische Gesellschaft gilt jedoch dann nicht als<br />

Zwischengesellschaft, wenn ihre Einkünfte unter ande-<br />

rem aus dem Handel stammen und keiner der vorher<br />

genannten Beteiligten oder eine ihm nahestehende Person<br />

der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht<br />

an den gehandelten Gütern oder Waren verschafft. Selbst<br />

dann, wenn diese Voraussetzung – was im vorliegenden<br />

Fall nicht so ist – erfüllt wäre, würde die Gesellschaft dennoch<br />

nicht als Zwischengesellschaft anzusehen sein, da<br />

sie einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer<br />

Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme<br />

am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält<br />

und die Tätigkeiten ohne Mitwirkung der vorher<br />

genannten Beteiligten ausübt.<br />

Danach ist das AStG nach Auffassung der Prospekt-<br />

herausgeberin nicht anwendbar.<br />

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98<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weSenTliCHe VerTraGSparTner<br />

17<br />

KapiTel<br />

1) Emittentin, Fondsgesellschaft<br />

Firma Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Gründung 17.06.2008<br />

Die Anmeldung zum Handelsregister des zuständigen Registergerichts, des AG Mainz, ist am 19.06.2008 erfolgt.<br />

Eine Eintragung und die Zuteilung einer HRA-Nummer sind im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erfolgt.<br />

Gesellschafter:<br />

weseNTLIcHe VerTrAGsPArTNer<br />

A) Komplementärin:<br />

Firma Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19<br />

Gründung 17.02.2005<br />

Handelsregister-Nr. HRB 8796<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 08.03.2005<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital Global Research GmbH, Mainz<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8266 des AG Mainz<br />

2. Trend Capital AG, Mainz,<br />

HRB 8223 des AG Mainz<br />

B) Kommanditisten:<br />

Geschäftsführende Kommanditistin:<br />

Firma Trend Capital Middle East GmbH<br />

(vormals: Trend Capital USA Immobilien GmbH)<br />

Sitz: Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Peter Käsberger, 55271 Stadecken-Elsheim, Talstraße 73<br />

Gründung 10.05.2006<br />

Handelsregister-Nr. HRB 40672<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz


Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 16.05.2006<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital AG, Mainz,<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />

2. Peter Käsberger, Stadecken-Elsheim<br />

An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (ausstehend)<br />

übernommene Kommanditeinlage<br />

Treuhandkommanditistin:<br />

Firma MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführerin Gabriela Knauber, Sulzbach<br />

Gründung 28.02.2006<br />

Handelsregister-Nr. HRB 40631<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Tag der ersten Eintragung<br />

im Handelsregister<br />

11.05.2006<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital AG, Mainz,<br />

Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />

2. Gabriela Knauber, Sulzbach<br />

An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (ausstehend)<br />

übernommene Kommanditeinlage<br />

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100<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weSenTliCHe VerTraGSparTner<br />

17<br />

KapiTel<br />

2) Mittelverwendungskontrolleur<br />

Firma WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Sitz Bad Oeynhausen<br />

Geschäftsadresse Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />

Vorstände Wilhelm Bollmann, Hüllhorst<br />

Hermann Kruse, Bielefeld<br />

Joachim Möbius, Minden<br />

Gerhard Spielmann, Herford<br />

Herbert Wilkening, Hille<br />

Geschäftsadresse je Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />

Gründung 17.05.1980<br />

Handelsregister-Nr. HRB 3231<br />

Registergericht Amtsgericht Bad Oeynhausen<br />

Tag der ersten Eintragung 28.06.1980<br />

Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Cent Audit GmbH, Bad Oeynhausen<br />

Stimmrechten von mind. 25% 2. Revisions- und Treuhand Minden – Ravensburg GmbH<br />

3) Zielgesellschaft<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Porta Westfalica<br />

Firma Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />

Sitz Dubai, UAE<br />

Geschäftsadresse Sultan Business Center, Office 130, Dubai, P.O. Box 333 558<br />

Geschäftsführer (Director General) Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19<br />

Geschäftsadresse P.O. Box 333 558, Dubai, UAE<br />

Gründung 10.06.2008<br />

Registergericht JAFZA, Gouvernment of Dubai<br />

Tag der ersten Eintragung 15.06.2008<br />

im Handelsregister JAFZA, Jebel Ali Freezone Authority<br />

Zustängige Behörde Gouvernment of Dubai<br />

Handelsregister-Nr. Commercial Registration Certificate No. 001<br />

Stammkapital 1.000 UAE AED (voll eingezahlt)<br />

Gesellschafter mit Anteilen oder Frank Simon<br />

Stimmrechten von mind. 25%<br />

weseNTLIcHe VerTrAGsPArTNer


4) Vertriebsgesellschaft<br />

Firma Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />

Sitz Mainz<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Geschäftsführer Alexander Karg, Heimenkirch<br />

Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

Gründung 01.08.2007<br />

Handelsregister-Nr. HRB 41101<br />

Registergericht Amtsgericht Mainz<br />

Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Tag der ersten Eintragung 26.09.2007<br />

Gesellschafter mit Anteilen von mind. 25% 1. Trend Capital AG, Mainz<br />

2. Alexander Karg, Heimenkirch<br />

101


102<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I KapiTalmäSSiGe und perSonelle VerfleCHTunGen<br />

18<br />

KapiTel<br />

Die<br />

Trend Capital AG<br />

Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz, HRB 8266 AG Mainz,<br />

Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />

Vorstand: Frank Simon, Raunheim<br />

Aufsichtsratsvorsitzender: Kurt Simon, Raunheim<br />

hält<br />

48% der Anteile an der Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />

51% der Anteile an der Trend Capital Middle East GmbH und<br />

51% der Anteile an der MVT Mittelrheinische<br />

Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH sowie<br />

70% der Anteile an der Trend Capital Servicegesellschaft mbH.<br />

Frank Simon ist<br />

Vorstand der Trend Capital AG sowie<br />

Geschäftsführer der Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH und der<br />

Trend Capital Global Research GmbH sowie der Trend Capital Qatar Investments Ltd.,<br />

deren Alleingesellschafter er zudem ist.<br />

Kurt Simon ist der Vater von Frank Simon.<br />

Vereinbarungen betreffend die Anlageobjekte, ihre Herstellung,<br />

ihre Finanzierung, Nutzung oder Verwertung zwischen den<br />

wesentlichen Vertragspartnern<br />

bestehen nicht.<br />

KAPITALmässIGe uND<br />

PersoNeLLe VerfLecHTuNGeN


103


104<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weiTere pfliCHTanGaBen GemäSS „VermVerKproSpV“<br />

19<br />

KapiTel<br />

Negativtestate<br />

Die Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />

welche für den Inhalt von Prospekten maßgeblich ist, in<br />

denen ein öffentliches Angebot von Beteiligungen u.a. an<br />

geschlossenen Fonds enthalten ist, verlangt aufgrund<br />

ihres Bestrebens möglichst umfassend für unterschied-<br />

lichste Beteiligungsformen die angabepflichtigen Umstände<br />

aufzulisten regelmäßig auch Punkte, die im<br />

Einzelfall nicht einschlägig sind. Diese Punkte werden,<br />

soweit sie nicht im laufenden Text des Prospektes bereits<br />

abgehandelt sind, hier zusammenhängend dargestellt:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

w e I T e r e P f L I c H TA N G A B e N<br />

Gemäss „VermVerKProsPV“<br />

Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, so dass<br />

eine Beschreibung des Konzerns und der Einordnung<br />

des Emittenten in ihn nicht möglich ist.<br />

Bei dem prospektgegenständlichen Angebot auf Beteiligung<br />

an der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl<br />

KG handelt es sich um das erste Angebot des Emittenten.<br />

Bisher sind keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />

im Sinne des § 8 F Abs. 1 des Vermögensverkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben worden.<br />

Beim Emittenten handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft<br />

oder um eine Kommanditgesellschaft<br />

auf Aktien, so dass ein Nennbetrag umlaufender<br />

Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder<br />

Bezugsrecht auf Aktien einräumen, nicht anzugeben<br />

ist. Ebenso wenig sind dann natürlich die Bedingungen<br />

und das Verfahren für einen Umtausch oder<br />

einen Bezug zu nennen.<br />

Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten ist<br />

wegen seiner erst kürzlich erfolgten Gründung noch<br />

nicht gegeben, so dass Angaben für das letzte<br />

abgeschlossene Geschäftsjahr zu den Mitgliedern der<br />

Geschäftsführung oder des Vorstandes, von Aufsichtsgremien<br />

und Beiräten des Emittenten gewährten Gesamtbezügen,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungs-<br />

entgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />

getrennt nach Geschäftsführung oder Vorstand, Aufsichtsgremien<br />

und Beiräten, nicht gemacht werden<br />

können.<br />

5. Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes,<br />

von Aufsichtsgremien und Beiträten des<br />

Emittenten sind nicht tätig für Unternehmen, die mit<br />

dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />

bzw. solchen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />

des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />

Lieferungen oder Leistungen erbringen. Auf Verpflechtungen<br />

wurde bereits auf Seite 102 hingewiesen.<br />

6. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

der Treuhänderin begründen können, sind nicht gegeben.<br />

7. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können,<br />

sind nicht gegeben.<br />

8. Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis<br />

der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />

fallen, welche die Herausgabe oder den Inhalt<br />

des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage wesentlich aber beeinflusst<br />

haben.<br />

9. Für die angebotene Vermögensanlage hat keine juristische<br />

Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />

für die Verzinsung oder Rückzahlung übernommen.<br />

10. Ein Beirat oder sonstige Aufsichtsgremien des Emittenten<br />

sind nicht gebildet.<br />

11. Eine Funktionsaufteilung der Geschäftsführung des<br />

Emittenten ist nicht vereinbart.


105


106<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

Gesellschaftsvertrag der Trend Capital GmbH &<br />

Co. Qatar Pearl KG vom 17.06.2008<br />

Die unterzeichnenden Personen haben am 17.06.2008<br />

eine Kommanditgesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen<br />

der §§ 161 ff HGB gegründet. Mit ihrer Unterschrift<br />

setzen sie den nachfolgenden Gesellschaftsvertrag<br />

mit sofortiger Wirkung in Kraft:<br />

Die Kommanditgesellschaft beginnt im Innenverhältnis<br />

mit der Unterschrift des Gesellschaftsvertrages, im Außenverhältnis<br />

mit der Eintragung ins Handelsregister.<br />

Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt neu gefasst:<br />

§ 1 Firma, Sitz<br />

Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />

„Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG”,<br />

Sitz der Gesellschaft ist Mainz.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die Begründung einer<br />

kapitalistischen Beteiligung an einer Kapital-Gesellschaft<br />

in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreibt.<br />

Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen<br />

ergreifen, die dem Unternehmensgegenstand dienen.<br />

§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />

Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit Eintragung<br />

in das Handelsregister. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr,<br />

das am 31. Dezember 2008 endet.<br />

Die Gesellschaft wird auf bestimmte Zeit bis zum 31.<br />

August 2010 eingegangen und endet mit diesem Datum,<br />

sofern die Gesellschafterversammlung nicht anderes<br />

beschließt.<br />

§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />

1)<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />

ist die Trend Capital Verwaltungsgesellschaft<br />

mbH, Mainz, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Mainz unter HRB 8796. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin erbringt keine Kapitaleinlage.<br />

Sie ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />

2) Kommanditisten sind<br />

a. die Trend Capital Middle East GmbH, Mainz, eingetra-<br />

gen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter<br />

HRB 40672. Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe<br />

von 1.000 Euro übernommen. Diese ist zu 100% als<br />

Haftsumme im Handelsregister einzutragen. Diese<br />

Kommanditistin übernimmt die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft mit dem Recht und der Pflicht, die<br />

Gesellschaft befreit von den beschränkenden Bestimmungen<br />

des § 181 BGB allein zu vertreten. Sie wird<br />

nachfolgend bezeichnet als „geschäftsführende Kommanditistin“.<br />

b.<br />

die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treu-<br />

handgesellschaft mbH, Mainz, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Mainz unter HRB 40631.<br />

Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe von 1.000<br />

Euro, die vollständig als Haftsumme in das Handelsregister<br />

einzutragen ist, übernommen. Diese Kommanditistin<br />

wird nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />

genannt.<br />

3) Die Treuhandkommanditistin kann begrenzt auf einen<br />

Zeitraum bis zum 31.10.2008 das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft auf bis zu 17 Mio. Euro erhöhen. Bei<br />

Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

und der geschäftsführenden Kommanditistin kann<br />

diese Frist einmalig um bis zu 6 Monate verlängert<br />

werden.


§ 5 Aufnahme weiterer Gesellschafter, Beteiligungsbeträge<br />

Die Treuhandkommanditistin ist im in § 4 Abs. 3 aufgezeigten<br />

zeitlichen und betragsmäßigen Umfang berechtigt<br />

unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />

BGB und ohne ausdrückliche Zustimmung der weiteren<br />

Gesellschafter ermächtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital<br />

durch Erhöhung ihrer Einlage oder durch<br />

Aufnahme von Anlegern als unmittelbar ins Handelsregister<br />

einzutragende Kommanditisten einmalig oder in<br />

mehreren Abschnitten aufzustocken.<br />

Die Erhöhung kann dergestalt erfolgen, dass die Treu-<br />

handkommanditistin ihren eigenen Kommanditkapitalanteil<br />

erhöht und insoweit zwar rechtlich im eigenen Namen<br />

aber wirtschaftlich für Anleger hält und verwaltet,<br />

die sich so mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />

Grundlage für solche Treuhandverhältnisse ist der, der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bekannte Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag.<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro oder 10.000<br />

USD. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />

sein. Zusätzlich ist von neu beitretenden Gesellschaftern<br />

ein Agio in Höhe von 5% auf den Beteiligungsbetrag<br />

zu zahlen.<br />

Sowohl für die Festlegung der im Handelsregister einzutragenden<br />

Haftsumme als auch für die Gesellschafterkonten<br />

und die Ergebnisbeteiligung sowie die Stimmrechte<br />

wird vereinbart, dass bei der Übernahme von Beteiligungen<br />

in US-Dollar der nach dem amtlichen Devisenmittelkurs<br />

am Tage der Gutschrift des Beteiligungsbetrages<br />

auf dem Mittelverwendungskonto umgerechnete Wert in<br />

Euro maßgeblich ist.<br />

Die Aufnahme der Treugeber bzw. die Erhöhung des Anteils<br />

der Treuhandkommanditistin erfolgt durch Mitteilung<br />

der Treuhandkommanditistin an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin. Im Zeitraum zwischen der Mitteilung<br />

der Erhöhung bzw. des gewünschten unmittelbaren<br />

Beitritts und der entsprechenden Eintragung im Handelsregister<br />

gilt die Beteiligung als atypisch stille Beteiligung<br />

mit den Wirkungen einer entsprechenden Kommanditbeteiligung.<br />

Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung bzw.<br />

der Beitritt als Kommanditist werden im Außenverhältnis<br />

wirksam mit der Eintragung im Handelsregister. Der Erhöhungs-<br />

bzw. Beitrittsbetrag ist zu 100% als Haftsumme<br />

im Handelsregister einzutragen. Die Eintragung eines eigenen<br />

erhöhten Kommanditkapitals bei gewünschter<br />

mittelbarer Beteiligung bzw. eines neuen Kommanditkapitals<br />

eines unmittelbar beitretenden Anlegers im Handelsregister<br />

hat die Treuhandkommanditistin halbjährlich<br />

zu beantragen jeweils für die Anleger, die im abgelaufenen<br />

Kalenderhalbjahr beigetreten sind und den übernommenen<br />

Beteiligungsbetrag nebst Agio eingezahlt haben.<br />

An der Gesellschaft können sich als unmittelbare Kommanditisten<br />

grundsätzlich nur volljährige, natürliche Personen<br />

und juristische Personen einzeln beteiligen. Eine<br />

Beteiligung von Ehepaaren, BGB-Gesellschaften und sonstigen<br />

Gesellschaften oder Gemeinschaften ist ausgeschlossen.<br />

In Einzelfällen mögliche Ausnahmen bedürfen<br />

im Innenverhältnis der vorherigen Genehmigung durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin, ohne dass hierdurch<br />

die Vollmacht der Treuhandkommanditistin gem.<br />

Absatz 1 im Außenverhältnis eingeschränkt ist.<br />

107


108<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

§ 6 Unmittelbarer Beitritt, Vollmachten, Übertragung der<br />

Treuhänderstellung<br />

Die Anleger können von Anfang an oder auch später von<br />

der Treuhandkommanditistin schriftlich verlangen, mit<br />

dem übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrag<br />

als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen<br />

zu werden. Voraussetzung ist, dass der Treugeber unverzüglich<br />

eine umfassende Handelsregistervollmacht mit<br />

der Berechtigung zur jeweiligen Alleinvertretung erteilt,<br />

welche die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />

Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin<br />

zu allen Anmeldungen im Handelsregister<br />

bevollmächtigt, an denen ein Kommanditist mitzuwirken<br />

verpflichtet ist. Den Bevollmächtigten ist zu gestatten,<br />

Untervollmachten zu erteilen im gleichen Umfang, wie<br />

sie auch selbst bevollmächtigt sind.<br />

Die Vollmacht ist unwiderruflich und über den Tod hinaus<br />

zu erteilen und notariell zu beglaubigen. Die Kosten für<br />

die Vollmachtserteilung und die entsprechende Handelsregistereintragung<br />

sind vom jeweils einzutragenden Kommanditisten<br />

zu tragen.<br />

Beim Wunsch einer Direktbeteiligung nachdem die Treuhandkommanditistin<br />

bereits insoweit ihren eigenen Kommanditanteil<br />

erhöht hat, ist die Treuhandkommanditistin<br />

verpflichtet, ihren bis dahin für diesen Anleger treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil unter entsprechender Eintragung<br />

im Handelsregister auf diesen zu übertragen. Sie hat alsdann<br />

für diese Beteiligung nur noch die Funktion der Verwaltungstreuhänderin<br />

auszuüben. Dabei ist die Verwaltungstreuhänderin<br />

entsprechend der bereits im Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag enthaltenen Vollmacht zur vertretungsweisen<br />

Wahrnehmung der auf die Beteiligung des<br />

Direktkommanditisten entfallenden Rechte berechtigt.<br />

Die Treuhandkommanditistin kann die Treuhandfunktion<br />

an geeignete Dritte ganz oder teilweise übertragen,<br />

soweit hierbei die Rechte der Treugeber gewahrt bleiben.<br />

§ 7 Kapitaleinzahlungen<br />

Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages eines mittelbar<br />

beitretenden Treugebers oder eines unmittelbar beitretenden<br />

Kommanditisten, jeweils zuzüglich Agio in Höhe<br />

von 5% hierauf, ist fällig mit der Mitteilung der Treuhandkommanditistin<br />

über die Erhöhung bzw. den Beitritt. Sie<br />

hat zu erfolgen auf das jeweilige von der Gesellschaft für<br />

Einzahlungen in Euro bzw. in US-Dollar eingerichtete, auf<br />

das noch zu benennendes Mittelverwendungskonto der<br />

Gesellschaft.<br />

§ 8 Haftung der Kommanditisten<br />

Die Haftung des Kommanditisten ist auf die im Handelsregister<br />

eingetragene Haftsumme beschränkt. Der Beteiligungsbetrag<br />

wird zu 100% als Haftsumme in das Handelsregister<br />

eingetragen. Mit Einzahlung der eingetragenen<br />

Haftsumme ist die Haftung Dritten gegenüber<br />

erfüllt. Sie kann jedoch durch Entnahmen bis zu der im<br />

Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben.<br />

Im Zeitraum zwischen dem Beitritt zur Gesellschaft<br />

und der Eintragung im Handelsregister haften die Kommanditisten<br />

als atypisch stille Gesellschafter nur gegenüber<br />

der Gesellschaft in Höhe ihres übernommenen Beteiligungsbetrages<br />

zuzüglich 5% Agio.<br />

§ 9 Geschäftsführung, Vertretung<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin allein berechtigt und verpflichtet.<br />

Der geschäftsführenden Kommanditistin wird hiermit<br />

unwiderruflich Vollmacht erteilt, die Gesellschaft im Außenverhältnis<br />

allumfassend zu vertreten. Sie ist berechtigt,<br />

die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit ihr<br />

selbst oder als Vertreter eines Dritten alleine zu vertreten;<br />

sie ist zudem berechtigt, ganz oder teilweise Dritte unterzubevollmächtigen.<br />

Zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit<br />

darf sie sich geeigneter Personen oder


Gesellschaften als Erfüllungsgehilfen bedienen. Sie ist<br />

vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit und be-<br />

rechtigt, Beratungsleistungen und Geschäftsführungsauf-<br />

gaben auch für andere Gesellschaften zu erbringen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat die Geschäfte<br />

der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-<br />

manns zu führen. Sie ist in der Geschäftsführung frei, so-<br />

weit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />

Anweisung für die Geschäftsführung geben. Die in Verfol-<br />

gung des Gesellschaftszweckes vorzunehmende Zahlung<br />

einer Beteiligung an einer Immobilienhandelsgesellschaft<br />

in Dubai setzt jedoch voraus, dass das gezeichnete und<br />

eingezahlte Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

mindestens 2,5 Mio. Euro beträgt und die Beteiligung der<br />

Fondsgesellschaft an der Trend Capital Qatar Investments<br />

Ltd. von der Free-Zone Authority der Jebel Ali Freezone genehmigt<br />

wurde. Im Übrigen bedürfen Geschäfte und<br />

Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen<br />

des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, der<br />

Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt<br />

insbesondere für:<br />

a.<br />

b.<br />

c.<br />

d.<br />

e.<br />

Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstü-<br />

cken und grundstücksgleichen Rechten,<br />

die Übernahme von Bürgschaften und bürg-<br />

schaftsähnlichen Verpflichtungen, Eingehung von<br />

Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von<br />

Krediten und Hingabe von Sicherheiten,<br />

die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und<br />

Dritte,<br />

den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />

ausgenommen die nach dem Gesellschaftszweck vorgesehene<br />

Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in<br />

Dubai,<br />

die Errichtung und die Aufgabe von Zweigniederlas-<br />

sungen.<br />

In Eilfällen hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />

das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />

und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />

Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />

eines ordentlichen Kaufsmanns auch ohne vorherige<br />

Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. In einem<br />

solchen Fall hat sie die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />

Sofern am 30.10.2008 bzw. dem ggf. von der geschäfts-<br />

führenden Kommanditistin festgelegten späteren Termin,<br />

spätestens jedoch am 30.04.2009, nicht das Mindestkapi-<br />

tal von 2,5 Mio. Euro übernommen und eingezahlt ist,<br />

wird die Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren aufge-<br />

löst. Der Mittelverwendungskontrolleur wird im Mittel-<br />

verwendungskontrollvertrag für diesen Fall beauftragt<br />

werden, die nach Begleichung der unabhängig von einem<br />

Mindestkapital anfallenden Kosten, Vergütungen und Pro-<br />

visionen auf dem Mittelverwendungskontrollkonto ver-<br />

bliebenen Mittel auf die vorhandenen Gesellschafter<br />

anteilig entsprechend der eingezahlten Beträge zueinander<br />

auszuzahlen. Mit dieser Auszahlung ist alsdann die<br />

Gesellschaft beendet.<br />

Die Gesellschaft wird im Übrigen durch ihre persönlich<br />

haftende Gesellschafterin stets einzeln vertreten. Die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer<br />

sind berechtigt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften<br />

mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten<br />

uneingeschränkt zu vertreten. Sie ist zudem vom Wettbewerbsverbot<br />

befreit. Insbesondere ist sie auch berechtigt,<br />

Beratungsleistungen und Geschäftsführungsleistungen<br />

auch für andere Gesellschaften zu erbringen. Im Innenverhältnis<br />

der Gesellschaft verpflichtet sich die persönlich<br />

haftende Gesellschafterin die geschäftsführende Kommanditistin<br />

alleine als Geschäftsführerin und Vertreterin<br />

der Gesellschaft handeln zu lassen.<br />

109


110<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

§ 10 Rechenschaftsbericht, Kontrollrechte<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin verschickt einmal<br />

im Jahr, spätestens mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

bzw. der Aufforderung zur Stimmabgabe<br />

im schriftlichen Abstimmungsverfahren, einen<br />

Rechenschaftsbericht zur Lage der Gesellschaft. Dieser Bericht<br />

informiert über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge<br />

und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft.<br />

Dem Rechenschaftsbericht ist der Jahresabschluss beizufügen.<br />

Die mit der Erstellung des Rechenschaftsberichts<br />

verbundenen Kosten sind Aufwendungen der Gesellschaft.<br />

Den Kommanditisten steht das Kontrollrecht nach § 166<br />

HGB zu. Des Weiteren haben sie das Recht, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />

verpflichteten Sachverständigen am Sitz<br />

der Gesellschaft einsehen zu lassen. Die hiermit verbundenen<br />

Kosten sind vom Gesellschafter zu tragen.<br />

§ 11 Gesellschafterkonten<br />

Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft zwei<br />

Festkapitalkonten (I und II), ein Verrechnungskonto (III)<br />

und ein Verlustvortragskonto (IV) geführt. Auf das Festkapitalkonto<br />

(I) werden die Kommanditeinlagen gebucht.<br />

Das Kapitalkonto (I) ist fest und unveränderlich. Es ist<br />

maßgebend für das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung<br />

sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Auf das Kapitalkonto (II) wird das Agio gemäß § 5 Abs.<br />

2 dieses Vertrages gebucht. Auf das Verlustvortragskonto<br />

(IV) werden Verlustanteile sowie Gewinnanteile bis zum<br />

Ausgleich des Verlustvortragskontos gebucht. Darüber hinausgehende<br />

Gewinnanteile werden auf dem Verrechnungskonto<br />

erfasst. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr<br />

zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />

erfasst. Guthaben auf diesem Konto werden<br />

nicht verzinst. Negative Salden begründen keine Forderungen<br />

gegenüber den Kommanditisten (keine Nachschusspflicht).<br />

§ 12 Mittelverwendungskontrolle<br />

Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen sind<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Gesellschaft<br />

einzuzahlen. Die Mittelverwendungskontrolle wird vom<br />

Mittelverwendungskontrolleur unter Berücksichtigung des<br />

Investitions- und Finanzplans bis zur Vollbeendigung der<br />

Gesellschaft durchgeführt.<br />

§ 13 Investitions- und Finanzplan<br />

Die Gesellschaft wird ihrem Gesellschaftszweck nach<br />

Maßgabe des als Anlage beigefügten Investitions- und<br />

Finanzplans, der Teil des Gesellschaftsvertrags ist, nachkommen.<br />

Mit Beitritt zur Gesellschaft stimmt jeder Gesellschafter<br />

dem Investitions- und Finanzplan, der im Prospekt<br />

abgedruckt und Teil des Gesellschaftsvertrags ist, zu. (siehe<br />

Kapitel 11)<br />

§ 14 Ergebnisverteilung/Eigenkapitaltranchen<br />

Die Gesellschafter sind im Verhältnis des Kapitalkontos (I)<br />

gemäß § 11 S. 2 am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />

beteiligt; dabei ist es erheblich, zu welchem Zeitpunkt die<br />

Gesellschafter der KG beigetreten sind.<br />

Je nach Zeitpunkt der Einzahlung trägt die Beteiligung des<br />

einzelnen Anlegers zur Aufbringung bestimmter Tranchen<br />

des Fondskapitals bei. Die Ergebnisbeteiligung des einzelnen<br />

ist dabei davon abhängig, in welche der nachstehend<br />

festgesetzten Tranchen sein Beteiligungskapital eingegangen<br />

ist. Die Eigenkapitaltranchen und die daraus resultierende<br />

Gewinnbeteiligung des Gesellschafters am Ergebnis<br />

der Gesellschaft werden wie folgt festgelegt:


Die Verteilung der Gewinne der Gesellschafter ist an die<br />

Tranchenaufstellung gekoppelt.<br />

Tranche Beitritt bis zu einem Gewinn-<br />

Kommanditkapital in Euro beteiligung<br />

A von 2 Mio. Euro 21% p.a.<br />

B zwischen 2.001.000 – 6 Mio. 20% p.a.<br />

C zwischen 6.001.000 – 9 Mio. 19% p.a.<br />

D zwischen 9.001.000 – 13 Mio. 18% p.a.<br />

E zwischen 13.001.000 – 17 Mio. 17% p.a.<br />

Sie erfolgt dergestalt, dass die zur Verteilung zu brin-<br />

genden Gewinne entsprechend vorstehendem Prozent-<br />

satz-Schlüssel bezogen auf das jeweilige Kapitalkonto I<br />

berechnet und dem einzelnen zugewiesen werden.<br />

111


112<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

§ 15 Ausschüttungen<br />

Planmäßig ist nur eine Ausschüttung zum Ende der Gesellschaft<br />

vorgesehen. Sofern durch die Gesellschafterversammlung<br />

nichts Gegenteiliges beschlossen wird, schüttet<br />

die Gesellschaft einmal zum 31. August 2010 ihre Gewinne<br />

im Zuge der durchzuführenden Liquidation aus.<br />

Beschlüsse über zu tätigende Ausschüttungen bedürfen<br />

der einfachen Mehrheit der Gesellschafterversammlung,<br />

die im Umlaufverfahren abgehalten werden kann. Soweit<br />

Ausschüttungen Kapitalentnahmen im Sinne des § 172<br />

Abs. 4 HGB darstellen, lebt die Haftung des Kommanditisten<br />

bis zu seiner im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme wieder auf.<br />

§ 16 Vergütungen, sonstige Aufwendungen der<br />

Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft trägt alle Vergütungen und Aufwendungen,<br />

die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit anfallen.<br />

Die entstehenden Kosten sind als Aufwendungen vor der<br />

Gewinn- und Verlustverteilung im Jahresabschluss der<br />

Gesellschaft zu erfassen.<br />

a) Anfängliche Vergütungen<br />

aa)<br />

DIe VerTräGe<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebotes<br />

erbrachte Konzeptionsleistungen und in diesem<br />

Zusammenhang getätigte Aufwendungen pauschale<br />

Erstattungen, ohne dass es eines Nachweises<br />

der Leistungserbringung im Einzelnen bedarf<br />

aaa) für Konzeptionsleistungen 2,88% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

bbb) für die Prospekterstellung 0,98% des eingezahlten<br />

Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />

bb)<br />

cc)<br />

dd)<br />

ee)<br />

ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />

1,31% des eingezahlten Kommanditkapitals der<br />

Gesellschaft.<br />

Diese Erstattungen sind anteilig fällig in monatlichen<br />

Teilbeträgen am Ende eines jeden Monats, erstmals<br />

am 31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />

Monat erfolgten Einzahlungen auf das Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft, bei Zahlung zum 31.7.2008<br />

bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten Einzahlungen.<br />

Außerdem erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

für die Geschäftsführung und Fondsverwaltung<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,18% bezogen auf das<br />

eingezahlte Kommanditkapital der Gesellschaft, fällig<br />

in monatlichen Teilbeträgen am Ende eines jeden Monats,<br />

erstmals am 31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />

Monat erfolgten Einzahlungen auf das<br />

Kommanditkapital der Gesellschaft, bei Zahlung zum<br />

31.7.2008 bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten<br />

Einzahlungen.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />

Marketingaufwendungen 0,47%, fällig zum<br />

31.10.2008.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Haftungsübernahme für 2008 eine pauschale<br />

Vergütung von 2.500 Euro fällig zum 31.10.2008.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />

der Treuhandschaft ein Honorar in Höhe von<br />

0,24% bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft, fällig in monatlichen Teilbeträgen<br />

am Ende eines jeden Monats, erstmals am<br />

31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden Monat<br />

erfolgten Einzahlungen auf das Kommanditkapital


der Gesellschaft, bei der Zahlung zum 31.07.2008,<br />

bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten Einzah-<br />

lungen.<br />

b) Vergütungen während des Bestehens der Gesellschaft<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />

die Übernahme der Haftung im Jahr 2009 eine Vergü-<br />

tung in Höhe von 5.000 Euro und für das Jahr 2010<br />

eine Vergütung in Höhe von 2.500 Euro. Dieses Honorar<br />

wird jeweils am 30.06. fällig.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre<br />

Tätigkeit in den Jahren 2009 und 2010 als geschäftsführende<br />

Gesellschafterin eine Geschäftsführungsvergütung<br />

in Höhe von 0,18%. Dieses Honorar wird in<br />

monatlichen Teilbeträgen zum Monatsende fällig.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für die Treuhandschaft<br />

gemäß Treuhandvertrag eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,24% des endgültig platzierten Kommanditkapitals<br />

der Gesellschaft (Summe der Salden aller<br />

Kapitalkonten I). Dieses Honorar wird in Teilbeträgen<br />

von jeweils 1/3 am 30.06.2009, 31.12.2009 und<br />

30.06.2010 fällig.<br />

c) Soweit auf vorstehende Honorare bzw. sonstige Zah-<br />

lungspositionen Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den<br />

jeweiligen prozentual vereinbarten Beträgen enthalten<br />

und nicht gesondert zu entrichten.<br />

§ 17 Jahresabschluss, Steuererklärung<br />

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin binnen<br />

sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen<br />

und – sofern ein solcher von der Gesellschafterversammlung<br />

bestimmt wurde – durch einen Abschlussprüfer<br />

zu testieren. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat den – ggf. testierten – Jahresabschluss umgehend,<br />

spätestens jedoch mit Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />

bzw. der Aufforderung zur Stimmabgabe im<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren, allen Gesellschaftern<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

§ 18 Sonderbetriebsausgaben, Werbungskosten, Steuerfestsetzungsverfahren<br />

Die Kommanditisten müssen zum Zwecke der gesonderten<br />

und einheitlichen Gewinnfeststellung ihre Sonderwerbungskosten<br />

des Geschäftsjahres der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin im ersten Quartal des folgenden<br />

Geschäftsjahres melden und durch geeignete Belege<br />

nachweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, nicht fristgerecht<br />

eingereichte Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />

der Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen oder<br />

eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro zzgl.<br />

Mehrwertsteuer aufgrund des Verwaltungsmehraufwands<br />

zu erheben. Rechtsbehelfe, sonstige Rechtsmittel<br />

oder Anträge im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />

Gesellschaft dürfen von den Kommanditisten nur mit vorheriger<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

eingelegt werden.<br />

113


114<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

§ 19 Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, schrift-<br />

liches Abstimmungsverfahren<br />

Beschlüsse werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen<br />

gefasst. Die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />

ist einmal pro Jahr von der geschäftsführenden<br />

Gesellschafterin bis zum 31.10. eines jeden Jahres<br />

abzuhalten. Die geschäftsführende Kommanditistin ruft<br />

darüber hinaus dann eine Gesellschafterversammlung<br />

ein, wenn sie dies aus besonderem Grund für erforderlich<br />

hält oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />

25% des Kommanditkapitals der Gesellschaft auf sich vereinigen,<br />

dies unter Angabe einer Tagesordnung verlangen.<br />

Die Einladungen zur Gesellschafterversammlung sind von<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin mindestens<br />

zwei Wochen vor dem Termin allen Gesellschaftern und<br />

Treugebern schriftlich per Post an die der Gesellschaft zuletzt<br />

schriftlich mitgeteilte Adresse zuzuleiten. In Fällen<br />

besonderer Eilbedürftigkeit kann die Ladungsfrist auf eine<br />

Woche verkürzt werden.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin führt in der Gesellschafterversammlung<br />

den Vorsitz oder ernennt einen<br />

Dritten, der sie vertritt. Von der Versammlung ist ein Protokoll<br />

anzufertigen, das den Gesellschaftern spätestens<br />

zwei Wochen nach der Gesellschaftsversammlung per<br />

Post zuzusenden ist. Der Protokollführer wird von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin bestimmt.<br />

Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann sich auf der Ver-<br />

sammlung nur durch die Treuhandkommanditistin oder<br />

durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten an-<br />

deren Gesellschafter, einen Ehegatten, sein volljähriges<br />

Kind oder einen ständigen Generalbevollmächtigten ver-<br />

treten lassen. Dies gilt nicht für die Treuhandkommandi-<br />

tistin, die wegen des treuhänderisch gehaltenen Anteils<br />

auch vom jeweiligen Treugeber vertreten werden kann.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

alle Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß gela-<br />

den sind, die persönlich haftende Gesellschafterin, die ge-<br />

schäftsführende Kommanditistin sowie die Treuhand-<br />

kommanditistin anwesend oder vertreten sind und mindestens<br />

50% des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten<br />

ist.<br />

Sollte die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfä-<br />

hig sein, ist binnen vier Wochen eine neue Versammlung<br />

nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages einzu-<br />

berufen. Diese ist bezüglich der Tagesordnungspunkte der<br />

ehemals beschlussunfähigen Versammlung in jedem Falle<br />

beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.<br />

Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />

diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />

a.<br />

b.<br />

c.<br />

d.<br />

e.<br />

f.<br />

g.<br />

h.<br />

i.<br />

j.<br />

Entgegennahme des Geschäftsberichtes,<br />

Genehmigung des Jahresabschlusses des abgelaufe-<br />

nen Geschäftsjahres,<br />

Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin;<br />

Wahl eines Abschlussprüfers,<br />

Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />

außergewöhnliche Rechtsgeschäfts gemäß § 9 und<br />

Entscheidung über Entnahmen und die Verwendung<br />

des Jahresergebnisses,<br />

Aufnahme einer weiteren persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin oder Aufnahme einer persönlich<br />

haftenden Gesellschafterin anstelle der bisherigen<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />

Änderung des Gesellschaftervertrages,<br />

Ausschluss von Kommanditisten mit Ausnahme der in<br />

§ 23 dieses Vertrages vorgesehenen Fällen,<br />

Auflösung der Gesellschaft.<br />

Je volle 1.000 Euro des Gesellschaftskapitals gem. Kapital-<br />

konto I gewährt den Kommanditisten eine Stimme.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt über 50


Stimmen. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann seine<br />

Stimmen nur einheitlich abgeben. Dies gilt insoweit für<br />

die Treuhandkommanditistin nicht, als diese berechtigt ist,<br />

Stimmen bezogen auf einzelne treuhänderisch gehaltene<br />

Anteile abzugeben.<br />

Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung werden in<br />

allen Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit gefasst,<br />

soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht zwingend eine<br />

andere Mehrheit vorschreiben. Beschlüsse gemäß Ziffer<br />

h) – j) bedürfen einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />

Stimmen.<br />

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stim-<br />

men. Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />

kann nur binnen vier Wochen nach der Versendung des<br />

Protokolls an die Gesellschafter geltend gemacht werden,<br />

indem binnen dieser Frist Klage auf Feststellung der Un-<br />

wirksamkeit gegen die Gesellschaft erhoben wird. Nach<br />

Ablauf der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als<br />

geheilt.<br />

Alternativ kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />

auch zu Abstimmungen im schriftlichen Verfahren auffordern.<br />

Sie wird hierzu den Gesellschaftern und Treugebern<br />

an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />

Adresse einen Stimmzettel, in dem zu den anzugebenden<br />

Punkten mit „Ja“,„Nein“ oder „Enthaltung“ abgestimmt<br />

werden kann, mit einer Erläuterung zu den abstimmungsbedürftigen<br />

Punkten und einem Beschlussvorschlag zuleiten<br />

und eine Frist von mindestens 4 Wochen bestimmen,<br />

in denen der Stimmzettel bei der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin wieder eingegangen sein muss. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin wird unverzüglich nach<br />

Ablauf der Abstimmungsfrist die Stimmen auszählen und<br />

das Ergebnis den Gesellschaftern und Treugebern schriftlich<br />

bekannt geben. Die Klagefrist zur Geltendmachung<br />

der Unwirksamkeit eines Beschlusses beginnt in diesem<br />

Falle am Tage der Absendung des Schreibens, mit welchem<br />

das Ergebnis mitgeteilt wird. Beschlussfähigkeit für<br />

Beschlüsse im schriftlichen Verfahren ist dann gegeben,<br />

wenn mindestens 50% des stimmberechtigten Kapitals<br />

der Gesellschaft an der Abstimmung teilnimmt.<br />

§ 20 Kündigung durch einen Gesellschafter<br />

Den Gesellschaftern steht nur ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />

aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung<br />

hat durch eingeschriebenen Brief an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu erfolgen.<br />

Nach Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />

zwischen den anderen Gesellschaftern fortgeführt.<br />

Dem ausscheidenden Gesellschafter steht ein Abfindungsanspruch<br />

gemäß § 24 zu.<br />

Darüber hinaus ist die Treuhandkommanditistin bezogen<br />

auf einen treuhänderisch gehaltenen Anteil zur Kündigung<br />

berechtigt, wenn sie nachweist, dass der zugrunde<br />

liegende Treuhandvertrag sein Ende gefunden hat.<br />

§ 21 Tod eines Kommanditisten<br />

Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />

seinem Erben bzw. der Erbengemeinschaft fortgeführt.<br />

Die Erben haben sich durch Vorlage des Erbscheins zu<br />

legitimieren. Geht die Beteiligung auf mehrere Erben<br />

über, so sind diese verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu<br />

ernennen, der die Ausübung der Rechte aus der Beteiligung<br />

übernimmt.<br />

115


116<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

§ 22 Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen<br />

Eine vollständige oder teilweise Übertragung oder Belastung<br />

von Kommanditanteilen ist mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

möglich. Sie kann die Zustimmung nur aus wichtigem<br />

Grund verweigern. Ein solcher liegt insbesondere dann<br />

vor, wenn die Gesellschaft noch Ansprüche gegen den<br />

betreffenden Gesellschafter hat. Die Übertragung von<br />

Treugeberanteilen ist nur zusammen mit der gleichzeitigen<br />

Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem jeweils<br />

geschlossenen Treuhandvertrag möglich.<br />

Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen Dritten<br />

oder einen Treugeber nur dann berechtigt, wenn sie<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin nachweist, dass<br />

dies in Übereinstimmung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

geschieht.<br />

Soll eine Beteiligung an der Gesellschaft auf einen Dritten<br />

übertragen werden, ist die Übertragung mindestens vier<br />

Wochen vor Vertragsabschluss dem Treuhänder anzuzeigen,<br />

der die geschäftsführende Kommanditistin unmittelbar<br />

in Kenntnis setzt. Bei teilweiser Übertragung müssen<br />

der zu übertragende und der verbleibende Anteil mindestens<br />

5.000 Euro betragen. Ausnahmen können von der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin genehmigt werden.<br />

§ 23 Ausscheiden, Ausschließung eines Gesellschafters<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin kann einen<br />

Gesellschafter fristlos aus der Gesellschaft ausschließen,<br />

sofern<br />

• das Insolvenzverfahren über das Vermögen des<br />

Gesellschafters eröffnet oder die Eröffnung eines<br />

solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt<br />

worden ist,<br />

• oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist insoweit unter<br />

Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen des<br />

§ 181 BGB zur Abgabe aller in diesem Zusammenhang<br />

notwendigen oder zweckmäßigen Erklärungen bevollmächtigt.<br />

Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der<br />

Ausschließungserklärung oder zu einem in der Ausschlusserklärung<br />

zu nennenden späteren Zeitpunkt aus der Gesellschaft<br />

aus. Die Ausschließungserklärung gilt drei Tage<br />

nach Absendung an die der Fondsgesellschaft zuletzt<br />

schriftlich mitgeteilte Anschrift als zugegangen.<br />

Liegt in der Person eines Treugebers ein solcher Grund vor,<br />

kann die Treuhandkommanditistin bezogen auf den entsprechenden<br />

treuhänderischen Anteil ausgeschlossen<br />

werden.<br />

§ 24 Abfindungsansprüche bei Ausscheiden, Kündigung<br />

und Ausschluss eines Gesellschafters<br />

Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so<br />

richtet sich sein Abfindungsanspruch nach dem tatsächlichen<br />

Wert seiner Beteiligung am Tage seines Ausscheidens.<br />

Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in zwei gleichen<br />

Raten. Die Zahlung der ersten Rate hat in den ersten 6<br />

Monaten nach Feststellung der Abfindungshöhe zu erfolgen,<br />

die der zweiten Rate innerhalb eines halben Jahres<br />

nach Zahlung der ersten Rate. Die Raten sind spätestens<br />

mit Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />

zu begleichen.<br />

Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft eine Auszah-<br />

lung nicht zulässt, kann die Gesellschaft vom ausgeschie-<br />

denen Gesellschafter eine Stundung längstens jedoch bis<br />

zur Beendigung der Gesellschaft verlangen.<br />

Ausscheidende Gesellschafter können keine Verzinsung<br />

oder Sicherstellung ihrer Abfindung verlangen.


§ 25 Liquidation der Gesellschaft<br />

Die Gesellschaft tritt in Liquidation mit Ablauf der Zeit,<br />

für die sie eingegangen wurde bzw. dann, wenn die<br />

Gesellschafterversammlung die Auflösung beschließt. Die<br />

Liquidation obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />

Sie kann sich in ihrer Funktion als Liquidator durch<br />

eine andere – natürliche oder juristische – Person vertreten<br />

lassen.<br />

Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen der<br />

Gesellschaft verwertet, sodann werden die Verbindlichkeiten<br />

der Gesellschaft beglichen. Hiernach sowie nach<br />

Verteilung noch nicht verteilter Gewinne gem. § 14 verbleibendes<br />

Vermögen wird allen Gesellschaftern entsprechend<br />

dem Verhältnis ihrer Anteile am Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft zugerechnet und ausgezahlt.<br />

§ 26 Schriftform<br />

Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden wurden<br />

nicht getroffen und sind unwirksam. Änderungen und<br />

Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der<br />

Schriftform, um Wirksamkeit zu erlangen.<br />

§ 27 Salvatorische Klausel<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />

oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der<br />

nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

tritt eine Regelung, die dem tatsächlich und wirtschaftlich<br />

von den Parteien Gewollten am nächsten<br />

kommt. Enthält der Vertrag eine Lücke, so gilt die Regelung,<br />

welche die Parteien vereinbart hätten, hätten sie<br />

den fehlenden Punkt bedacht. Beruht die Unwirksamkeit<br />

oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />

darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder<br />

Termin), gilt das der Bestimmung am nächsten kommende<br />

zulässige Maß als vereinbart.<br />

§ 28 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />

Am Sitz der Gesellschaft sind alle Verpflichtungen aus diesem<br />

Vertrag zu erfüllen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />

dieses Vertrages ist ebenfalls Sitz der Gesellschaft.<br />

§ 29 Anwendbares Recht<br />

Der Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

Mainz, 17.06.2008<br />

Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Mainz, 17.06.2008<br />

Trend Capital Middle East GmbH<br />

Mainz, 17.06.2008<br />

Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

117


118<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />

zwischen der<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesell-<br />

schaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />

Gabriela Knauber,Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />

und<br />

der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG, vertreten<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin, die<br />

Trend Capital Middle East GmbH, diese wiederum<br />

vertreten durch den Geschäftsführer Peter Käsberger,<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />

– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />

sowie<br />

dem Anleger, der der vorgenannten Gesellschaft beitreten<br />

möchte<br />

DIe VerTräGe<br />

– nachfolgend auch „Treugeber“ genannt –<br />

§1 Abschluss und Inhalt des Treuhand- und Verwaltungsvertrags,<br />

Vollmacht<br />

1) Dieser Treuhandvertrag kommt durch die Annahme der<br />

vom Treugeber unterzeichneten Beitrittserklärung zur<br />

Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG durch die<br />

Treuhänderin zustande. Auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />

der Treuhänderin wird verzichtet; sie wird den<br />

Treugeber jedoch über die erfolgte Annahme informieren.<br />

2) Der Treugeber beauftragt die Treuhänderin auf der<br />

Grundlage dieses Vertrages, ihren Kommanditanteil an<br />

der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG in Höhe des<br />

vom Treugeber in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages zu erhöhen. Sie wird die Erhöhung<br />

ihres Kommanditanteils an der genannten Kommanditgesellschaft<br />

durch Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin dieser Gesellschaft vornehmen,<br />

sobald der Treuhandvertrag zustande gekommen ist und<br />

der Treugeber eine Zahlung in Höhe des von ihm gewünschten<br />

Beteiligungsbetrages zuzüglich Agio in Höhe<br />

von 5% auf das von der Gesellschaft für Einzahlungen in<br />

Euro bzw. in US-Dollar eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />

geleistet hat.<br />

3) Die Treuhänderin erwirbt den auftragsgemäß erhöhten<br />

Kommanditanteil im Auftrag des Treugebers im<br />

eigenen Namen aber für Rechnung des Treugebers, so<br />

dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist ist. Die<br />

Treuhänderin wird den erhöhten Anteil der Kommanditbeteiligung<br />

treuhänderisch für den Treugeber halten und<br />

verwalten nach Maßgabe dieses Vertrages sowie ergänzend<br />

nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

der Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist<br />

wesentlicher Bestandteil auch dieses Treuhandvertrages<br />

und ergänzend zu berücksichtigen, soweit in diesem<br />

Vertrag nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart<br />

wird. Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe<br />

des Gesellschaftsvertrages auf den Teil der Beteiligung,<br />

um den die Treuhänderin in Ausführung des ihr vom Treugeber<br />

erteilten Auftrags ihren Kommanditanteil an der<br />

Beteiligungsgesellschaft erhöht hat, und insoweit bezogen<br />

auf alle Rechte und Pflichten. Die sich aus dieser Beteiligung<br />

ergebenden wirtschaftlichen und steuerlichen<br />

Wirkungen treffen ausschließlich den Treugeber. Der Treugeber<br />

trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />

Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener<br />

Kommanditist. Entsprechend nimmt er am Gewinn<br />

und Verlust der Gesellschaft teil.


4) Der Treugeber kann auch verlangen gemäß den<br />

nachfolgenden Bestimmungen des § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />

eingetragen zu werden. In diesem Fall wird die<br />

Treuhänderin die auch rechtlich dem Treugeber unmittelbar<br />

zustehende Beteiligung als Vertreter des Anlegers in<br />

dessen Namen verwalten und insbesondere auch die<br />

hierauf entfallenden Stimmrechte in Vertretung wahrnehmen,<br />

soweit nicht der Anleger seine Rechte selbst<br />

wahrnimmt oder die Treuhänderin anders anweist.<br />

Für diesen Fall bevollmächtigt der Treugeber die Treuhänderin<br />

hiermit unter Befreiung von den beschränkenden<br />

Bestimmungen des § 181 BGB, die auf seinen Anteil entfallenden<br />

Ansprüche und Rechte geltend zu machen und<br />

alle den Anteil des Treugebers betreffenden Erklärungen<br />

gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie<br />

gegenüber Dritten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Es gelten die Rechte und Pflichten dieses Vertrages in<br />

entsprechender Weise fort, soweit sich aus der unmittelbaren<br />

Beteiligung nicht zwingend etwas anderes ergibt.<br />

5) Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers<br />

zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />

nach außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />

§ 2 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />

1) Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrag zzgl. eines Agios von 5% innerhalb<br />

von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die erfolgte<br />

Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />

auf das eingerichtete Mittelverwendungskonto der<br />

Gesellschaft zu überweisen.<br />

2) Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag und/oder<br />

das Agio trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder<br />

nicht in voller Höhe ein, so hat er Verzugszinsen in Höhe<br />

von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins auf den<br />

rückständigen Betrag zu zahlen. Alternativ ist die Treu-<br />

händerin berechtigt, die beauftragte Erhöhung auf den<br />

vom Treugeber eingezahlten Betrag zu beschränken oder<br />

von diesem Treuhandvertrag zurückzutreten und von der<br />

Ausführung des Auftrags abzusehen, so dass eine Beteiligung<br />

des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft unterbleibt.<br />

§ 3 Handelsregistereintragungen<br />

Die Treuhänderin erhöht ihre Einlage gegenüber der<br />

Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten<br />

und auf dem Mittelverwendungskonto eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />

bei Einzahlungen in US-Dollar in Höhe<br />

des sich bei Umrechnung in Euro nach dem am Tage des<br />

Eingangs auf dem Mittelverwendungskonto geltenden<br />

amtlichen Devisenmittelkurs ergebenden Betrages.<br />

Diese Einlage ist in gleicher Höhe als Haftsumme im<br />

Handelsregister einzutragen. Die Veranlassung der Eintragungen<br />

im Handelsregister hat durch die Treuhänderin<br />

halbjährlich zu erfolgen jeweils für die Treugeber, die im<br />

vorausgegangenen Kalenderhalbjahr ihren Beitritt erklärt<br />

und ihre Einzahlungen (Beteiligungsbetrag und vereinbartes<br />

Agio) vorgenommen haben. Die Kosten der Handelsregistereintragung<br />

einschließlich Notarkosten werden<br />

für mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />

beteiligte Treugeber von der Gesellschaft, im Übrigen vom<br />

jeweiligen unmittelbar beitretenden Treugeber getragen.<br />

§ 4 Mitwirkungs- und Teilhaberechte der Treugeber<br />

1) Die Treuhänderin nimmt unter Berücksichtigung der berechtigten<br />

Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und<br />

gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten des Treugebers<br />

aus der von ihr treuhänderisch für diesen<br />

gehaltenen bzw. aus dem von ihr für den unmittelbar eingetragenen<br />

Treugeber verwalteten Anteil wahr.<br />

119


120<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

2) Der Treugeber ist jedoch auch berechtigt, selbst an den<br />

Gesellschafterversammlungen teilzunehmen. Die Treuhän-<br />

derin bevollmächtigt den nur mittelbar beteiligten Treuge-<br />

ber dort, die auf den von ihr treuhänderisch für diesen Treu-<br />

geber gehaltenen Anteil entfallenden Kommanditistenrechte,<br />

insbesondere die Stimm- und Widerspruchsrechte<br />

sowie die nach § 166 HGB bestehenden Kontrollrechte<br />

wahrzunehmen. Entsprechendes gilt für schriftliche<br />

Abstimmungen.<br />

§ 5 Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />

1) Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers im<br />

Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand verwalten<br />

und dabei die Vereinbarungen in diesem Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag und im Gesellschaftsvertrag beachten.<br />

Sie ist verpflichtet, die im Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit<br />

erhaltenen Vermögenswerte von ihrem eigenen<br />

Vermögen getrennt zu halten. Die Treuhänderin wird<br />

alles, was sie aufgrund des Treuhandverhältnisses erhält,<br />

insbesondere anteilige Gewinnansprüche, Ausschüttungen<br />

und den Anteil des Treugebers an einem Liquiditätsüberschuss<br />

an den Treugeber herausgeben, soweit dies auf den<br />

treuhänderisch gehaltenen Anteil entfällt. Zurückbehaltungsrechte<br />

stehen der Treuhänderin nur insoweit zu, wie<br />

es zur Abwendung einer persönlichen Haftungsinanspruchnahme<br />

der Treuhänderin aufgrund ihrer Stellung als<br />

Treuhandkommanditistin betreffend den treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil erforderlich ist.<br />

2) Die Treuhänderin wird den Treugeber im erforderlichen<br />

Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft informieren.<br />

3) Die Treuhänderin darf gegenüber Dritten – mit Ausnah-<br />

me der Finanzverwaltung – die Beteiligung des Treugebers<br />

nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung<br />

offenlegen, soweit eine solche Offenlegung nicht zwin-<br />

gend gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Gesellschafts-<br />

zweck sie erfordert.<br />

DIe VerTräGe<br />

4) Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

über das Vermögen der Treuhänderin oder für den Fall,<br />

dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Mas-<br />

se abgelehnt wird oder für den Fall, dass ein Gläubiger der<br />

Treuhänderin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den<br />

Kommanditanteil betreibt, tritt die Treuhänderin hiermit<br />

dem dies annehmenden Treugeber den für den Treugeber<br />

treuhänderisch gehaltenen Anteil an ihrer Kommanditbeteiligung<br />

ab.<br />

§ 6 Freistellungsverpflichtung gegenüber der Treuhänderin<br />

Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, von dem Treugeber<br />

von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, denen<br />

sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />

Verwaltung der Beteiligung des Treugebers ausgesetzt<br />

ist.<br />

§ 7 Haftung der Treuhänderin<br />

1) Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen. Sie<br />

haftet dem Treugeber nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />

Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen<br />

aus diesem Vertrag. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />

insbesondere die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />

und steuerlichen Ziele, wird nicht übernommen.<br />

2) Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe des<br />

Beteiligungsbetrages des Treugebers beschränkt.<br />

3) Vorstehende Einschränkungen gelten nicht für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-<br />

sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der<br />

Treuhänderin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-<br />

lungsgehilfen der Treuhänderin beruhen.


4) Ansprüche gegen die Treuhänderin aus Schäden<br />

infolge Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten verjähren in drei<br />

Jahren, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjäh-<br />

rung gilt. Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ansprüche<br />

mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen<br />

Umstände durch den Treugeber, die eine Haftung der Treu-<br />

händerin begründen. Die Ausführung von Beschlüssen der<br />

Mehrheit der Treugeber stellt die Treuhänderin von jeder<br />

Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende ge-<br />

setzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

§ 8 Vergütung<br />

1) Die Vergütung der Treuhänderin bemisst sich nach<br />

§ 16 des Gesellschaftsvertrages und wird von der Gesellschaft<br />

getragen. Außergewöhnliche Aufwendungen der<br />

Treuhänderin für Prozess-, Verfahrens- und Beratungskosten,<br />

die im Interesse der Gesellschaft anfallen oder durch<br />

die Übernahme der Treuhandverwaltung entstehen, werden<br />

der Treuhänderin durch die Gesellschaft zusätzlich<br />

erstattet. Die Treuhänderin ist berechtigt, angemessene<br />

Vorschüsse zu verlangen.<br />

2) Zusätzlichen Aufwand für Sondertätigkeiten, die in der<br />

Person des einzelnen Treugebers begründet oder durch<br />

diesen veranlasst sind, kann die Treuhänderin dem Treuge-<br />

ber zusätzlich direkt in Rechnung stellen.<br />

§ 9 Sonderbetriebsausgaben/Werbungskosten<br />

Sonderbetriebsausgaben,Werbungskosten und sonstige<br />

steuerlich relevante Umstände sind entsprechend der<br />

Regelung in § 18 des Gesellschaftsvertrages der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Gesellschaft mitzuteilen<br />

und zu belegen. Für verspätete Mitteilungen kann gem.<br />

den Regelungen im Gesellschaftsvertrag eine pauschale<br />

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro zzgl. gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer erhoben werden.<br />

§ 10 Übertragung der Beteiligung/Rechtsnachfolge<br />

1) Die Übertragung und die Belastung der Beteiligung des<br />

Treugebers ist nur unter den Voraussetzungen des<br />

§ 22 des Gesellschaftsvertrages bei gleichzeitiger Übertragung<br />

der Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />

zulässig.<br />

2) Verstirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis<br />

mit dessen Erben fortgesetzt. Auf Verlangen der Treuhänderin<br />

sind die Erben verpflichtet, die Rechtsnachfolge<br />

durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen. Mehrere Erben<br />

sind verpflichtet, einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />

zu bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />

kann die Treuhänderin Zustellungen und Handlungen gegenüber<br />

jedem einzelnen Rechtsnachfolger mit Wirkung<br />

für und gegen alle Rechtsnachfolger vornehmen.<br />

§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />

1) Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />

Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf mit Abwicklung/Vollbeendigung der Gesellschaft.<br />

2) Die Treuhänderin kann bei gleichzeitiger Kündigung aller<br />

Treuhandverhältnisse über Beteiligungen an der Gesellschaft<br />

das Treuhandverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen<br />

zum Monatsende kündigen. In diesem Fall ist durch die<br />

Komplementärin eine neue Treuhänderin zu bestellen und<br />

dem Treugeber anzubieten, entweder mit der neuen Treuhänderin<br />

den Treuhandvertrag fortzusetzen oder als unmittelbarer<br />

Kommanditist entsprechend § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />

ins Handelsregister eingetragen zu werden.<br />

3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wich-<br />

tigem Grund bleibt unberührt.<br />

121


122<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

Im Falle einer solchen Kündigung ist die Treuhänderin ver-<br />

pflichtet, dem Treugeber betreffend den treuhänderisch<br />

gehaltenen Anteil anzubieten, seine unmittelbare Eintra-<br />

gung als Kommanditist im Handelsregister gem. § 6 des<br />

Gesellschaftsvertrages zu verlangen.<br />

Unterlässt der Treugeber trotz Fristsetzung und Ankündi-<br />

gung ein solches Verlangen, wird die Treuhänderin<br />

insoweit ihre Beteiligung gegenüber der Gesellschaft<br />

kündigen und ein daraufhin von der Gesellschaft zur<br />

Auszahlung gelangendes Abfindungsguthaben dem<br />

ehemaligen Treugeber auskehren.<br />

4) Kündigungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.<br />

5) Die Treuhänderin ist jederzeit berechtigt, die Treuhand-<br />

funktion sowie den von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditanteil an der Gesellschaft auf eine andere,<br />

geeignete Treuhandverwaltungsgesellschaft zu übertra-<br />

gen, sofern die Rechte der Treugeber aus diesem Vertrag<br />

gewahrt werden. Die Treuhandfunktion und der Kom-<br />

manditanteil können nur gemeinschaftlich und vollständig<br />

übertragen werden.<br />

§ 12 Schlussbestimmungen/Sonstiges<br />

1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.<br />

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />

der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung<br />

dieser Vereinbarung selbst.<br />

2) Der Treugeber erklärt sich damit einverstanden, dass<br />

seine personenbezogenen Daten auf der EDV der Treuhänderin<br />

gespeichert und für Zwecke der Durchführung<br />

dieses Vertrages verarbeitet werden. Eine Weitergabe der<br />

personenbezogenen Daten ist ausschließlich an die Komplementärin<br />

bzw. die geschäftsführende Kommanditistin<br />

im Rahmen von § 5 Ziffer 3 zulässig.<br />

3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus diesem Vertrag ist der Sitz der Treuhänderin.<br />

4) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen seiner<br />

persönlichen Verhältnisse, insbesondere Wohnsitz, Anschrift,<br />

Finanzamt und Steuernummer, unverzüglich der<br />

Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />

5) Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an den Treugeber<br />

gelten zwei Tage nach Aufgabe zur Post an die<br />

zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift des Treugebers als<br />

dem Treugeber zugegangen.<br />

6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Treuhand- und<br />

Verwaltungsvertrags, aus welchen Gründen auch immer,<br />

ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird<br />

dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung<br />

bzw. den unwirksamen Teil durch eine wirksame<br />

Bestimmung bzw. einen wirksamen Teil ersetzen,<br />

die im rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen<br />

Bestimmung und dem Gesamtzweck des<br />

Vertrages entspricht. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss<br />

des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />

ergeben sollte.<br />

Mainz, den 20.06.2008<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Knauber<br />

Mainz, den 20.06.2008<br />

Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />

vertreten durch Trend Capital Middle East GmbH<br />

als geschäftsführende Kommanditistin,<br />

diese vertreten durch Peter Käsberger als Geschäftsführer


Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

zwischen<br />

Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG,<br />

Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />

– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />

und<br />

WestAudit AG,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Industriestrasse 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />

– nachfolgend „Wirtschaftsprüfer“ genannt –<br />

Vorbemerkung<br />

Nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes sowie der<br />

betreffenden Vertrags- und sonstigen Zeichnungsunterlagen<br />

wird Anlegern angeboten, sich mit einem jeweils von<br />

ihnen übernommenen Beteiligungsbetrag zuzüglich<br />

eines Agios in Höhe von 5% auf den übernommenen Beteiligungsbetrag<br />

(nachfolgend zusammen als „Gesellschaftereinlagen“<br />

bezeichnet) der Gesellschaft mittelbar<br />

über die Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH als Treuhandkommanditistin oder als<br />

unmittelbar im Handelsregister einzutragender Kommanditist<br />

beizutreten. Zur Sicherstellung der zwec<strong>kg</strong>erechten<br />

Verwendung der Gesellschaftereinlagen wird folgendes<br />

vereinbart.<br />

§ 1 Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Die Fondsgesellschaft hat ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />

beim Bankhaus Reuschel & Co. BLZ 700 303 00,<br />

Konto-Nummer 01 383 450 00 eingerichtet, auf das sämtliche<br />

Gesellschaftereinlagen einzuzahlen sind. Über<br />

dieses Mittelverwendungskontrollkonto dürfen im Innenverhältnis<br />

ausschließlich die Gesellschaft und der Wirtschaftsprüfer<br />

gemeinsam nach Maßgabe dieses Vertrages<br />

verfügen. Die Gesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich,<br />

die ausschließlich gemeinsame Kontoverfügungsberechtigung<br />

an diesem Mittelverwendungskonto nicht ohne<br />

Zustimmung des Wirtschaftsprüfers zu ändern. Darüber<br />

hinaus ist zu gewährleisten, dass der Wirtschaftsprüfer<br />

jederzeit Einblick in das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

und sämtliche Kontounterlagen hat. Auf Verlangen des<br />

Wirtschaftsprüfers wird die Fondsgesellschaft dem Wirtschaftsprüfer<br />

ein Unterschriftenblatt der Personen zur<br />

Verfügung stellen, die der Bank gegenüber zu Kontoverfügungen<br />

berechtigt sind.<br />

§ 2 Durchführung der Mittelverwendung<br />

1) Die Gesellschaft wird erforderliche Finanzmittel schriftlich<br />

beim Wirtschaftsprüfer anfordern.<br />

2) Bei Anforderung der Mittel werden dem Wirtschaftsprüfer<br />

der Verwendungszweck mitgeteilt und schriftliche<br />

Nachweise in deutscher oder englischer Sprache, insbesondere<br />

Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen<br />

und dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck,<br />

die Höhe des Geldbetrages und die Kontoverbindung<br />

des Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />

Verauslagen die Fondsgesellschaft oder für sie ein Dritter<br />

Gelder, deren Erstattung begehrt wird, so sind über die<br />

vorerwähnten Unterlagen hinaus geeignete schriftliche<br />

Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren<br />

und aus denen die Kontoverbindung des Verauslagenden<br />

ersichtlich ist, und ob diese mit dem Konto übereinstimmt,<br />

auf welches die Erstattung erfolgen soll.<br />

123


124<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />

20<br />

KapiTel<br />

DIe VerTräGe<br />

3) Der Wirtschaftsprüfer wird die angeforderten Mittel<br />

nur dann anweisen, wenn er sich von dem Eintritt der fol-<br />

genden Voraussetzungen überzeugt hat.<br />

a.<br />

b.<br />

c.<br />

Nachweis der Platzierung von mindestens 2,5 Mio.<br />

Euro Kommanditkapital (ohne Agio) – vereinbarte Einzahlungen<br />

in USD werden dabei mit dem jeweiligen<br />

amtlichen Umrechnungskurs am Tage des Eingang<br />

des Beteiligungsbetrages auf dem Mittelverwendungskonto<br />

berücksichtigt und des Wirksamwerdens<br />

der Beteiligung der Gesellschaft an der Trend Capital<br />

Qatar Investments Ltd. durch Erteilung der Genehmigung<br />

zu dieser Beteiligung durch die Free-Zone<br />

Authority der Jebel Ali Freezone.<br />

Die Vergütungen gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

sowie die von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

zwischen- oder vorfinanzierten Kosten zur Vorbereitung<br />

der Durchführung der Vermögensanlage sind<br />

hiervon insoweit nicht betroffen, als die für diese<br />

Zwecke erforderlichen Mittel von dem Wirtschaftsprüfer<br />

bereits ausgezahlt werden dürfen, wenn weniger<br />

als 2,5 Mio. Euro Kommanditkapital platziert sind<br />

und<br />

Verwendungszweck und Höhe der angeforderten Mit-<br />

tel entsprechen dem Investitions- und Finanzplan der<br />

Gesellschaft.<br />

Die Zahlung der dem Gesellschaftszweck entspre-<br />

chenden Investitionen in eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />

in Dubai darf nur erfolgen, wenn<br />

durch Vorlage des entsprechenden Vertrages nebst erforderlichen<br />

Genehmigungen die wirksame Beteiligung<br />

an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen ist.<br />

4) Der Wirtschaftsprüfer ist zur Mittelfreigabe verpflichtet,<br />

wenn die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt<br />

sind.<br />

5) Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers beschränkt sich<br />

darauf, ob hinsichtlich der von der Gesellschaft angefor-<br />

derten Mittel die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

Der Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere nicht, ob die<br />

von der Gesellschaft erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />

oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen<br />

Gesichtspunkten notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll<br />

sind.<br />

6) Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche<br />

Nachweise zu erbringen sind, genügt die Vorlage von<br />

Fotokopien. Die Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit<br />

den jeweiligen Originalen übereinstimmen oder die<br />

Unterschriften auf den Fotokopien oder Originalurkunden<br />

von zeichnungsberechtigten Personen stammen, ist nicht<br />

Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />

7) Sofern am 30.10.2008 bzw. am Ende der ggf. von der ge-<br />

schäftsführenden Kommanditistin gemeinsam mit der<br />

persönlich haftenden Gesellschafterin verlängerten Frist,<br />

spätestens jedoch am 30.04.2009 nicht das Mindestkapi-<br />

tal von 2,5 Mio. Euro vertrieben und eingezahlt ist, wird<br />

die Gesellschaft gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages rück-<br />

abgewickelt. In diesem Fall wird der Mittelverwendungs-<br />

kontrolleur die auf den Mittelverwendungskonten der<br />

Gesellschaft dann noch vorhandenen, ggf. um bereits beglichene<br />

Kosten und Vergütungen gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />

geminderten Mittel an die Anleger<br />

anteilig im Verhältnis ihrer Einzahlungen zueinander auszahlen.


§ 3 Vergütung und Haftung<br />

1) Der Wirtschaftsprüfer erhält für seine Tätigkeit eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe 0,12% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />

der Gesellschaft, fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />

Ende eines jeden Monats, erstmals am 31.07.2008, bezogen<br />

auf die im ablaufenden Monat erfolgten Einzahlungen<br />

auf das Kommanditkapital der Gesellschaft, bei der Zahlung<br />

zum 31.07.2008 bezogen auf die bis zu diesem Tag<br />

erfolgten Einzahlungen.<br />

2) Für die Durchführung der Mittelverwendung und die<br />

Haftung des Wirtschaftsprüfers auch gegenüber Dritten<br />

gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />

und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag<br />

beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2002“. In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2<br />

ist die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen<br />

den Wirtschaftsprüfer aus diesem Vertrag auf einen<br />

Betrag von 5 Mio. Euro begrenzt. Letzteres gilt nicht für<br />

Ansprüche, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />

resultieren.<br />

§ 4 Vertragsdauer<br />

Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung der Gesellschaft<br />

bzw. in dem Fall, dass die Voraussetzungen für<br />

die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten, mit der Rückzahlung<br />

der zu dieser Zeit noch auf dem Mittelverwendungskonto<br />

vorhanden Gesellschaftereinlagen an die<br />

Investoren.<br />

§ 5 Schlussbestimmungen<br />

Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Änderung<br />

oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform,<br />

die mündlich nicht abbedungen werden kann.<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

sein oder werden, so wird die Gültigkeit des<br />

Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />

Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die<br />

dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn dieser<br />

Vertrag lückenhaft sein sollte.<br />

Mainz, 20.06.2008<br />

Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />

Bad Oeynhausen, 20.06.2008<br />

WestAuditAG<br />

125


126<br />

Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeiTriTTSunTerlaGen und HinweiSe<br />

21<br />

KapiTel<br />

BeITrITTsuNTerLAGeN uND HINweIse<br />

Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />

Sofern Sie sich zu einem Beitritt entschlossen haben, fül-<br />

len Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus und unterzeichnen<br />

diese sowie die auf der Beitrittserklärung abgedruckte<br />

Widerrufsbelehrung sowie die Bestätigung<br />

über den Erhalt des Prospektes.<br />

Mit der Beitrittserklärung erklärt der Anleger, dass er sich<br />

mit einem von ihm festzulegenden Betrag (mindestens<br />

5.000 Euro oder 10.000 USD, Mehrbeträge müssen durch<br />

1.000 teilbar sein – hinzu kommt das Agio in Höhe von<br />

5% bezogen auf den übernommenen Beteiligungsbetrag)<br />

an der<br />

Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />

beteiligen will.<br />

Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />

der Anleger der Treuhandkommanditistin ein Angebot auf<br />

Abschluss des in Kapitel 20 abgedruckten Treuhandver-<br />

trages. Sofern der Anleger nicht ausdrücklich erklärt, als<br />

selbst im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />

beteiligt sein zu wollen, wird die Treuhandkommanditis-<br />

tin rechtlich im eigenen Namen aber wirtschaftlich für<br />

Rechnung des Anlegers ihre Kommanditbeteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft um den vom Anleger gewünschten<br />

Betrag erhöhen und die Eintragung ihres entsprechend<br />

erhöhten Kommanditkapitalanteils an der Gesellschaft<br />

veranlassen.<br />

Alternativ kann der Anleger von Anfang an oder auch später<br />

die unmittelbare Eintragung als Kommanditist der<br />

Fondsgesellschaft wählen. In diesem Fall hat er zusätzlich<br />

der Treuhandkommanditistin auf seine Kosten eine notariell<br />

beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen,<br />

aufgrund derer die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die persönlich haftende Gesellschafterin und die Treu-<br />

handkommanditistin die entsprechende Eintragung im<br />

Handelsregister für den Anleger auf dessen Kosten sowie<br />

auch sonstige Eintragungen im Handelsregister, an denen<br />

ein Kommanditist mitwirken muss, beantragen kann.<br />

Die unterzeichnete Beitrittserklärung ist dann zu senden<br />

an die<br />

MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH<br />

Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Die Treuhandkommanditistin nimmt das Treuhandver-<br />

tragsangebot an und übersendet dem Anleger eine Nach-<br />

richt über die erfolgte Annahme. Gleichzeitig teilt sie das<br />

maßgebliche Mittelverwendungskonto der Gesellschaft,<br />

auf das der Anleger seinen Beteiligungsbetrag zzgl. 5%<br />

Agio binnen 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung un-<br />

ter Angabe des Namens und der mitgeteilten Beteiligungsnummer<br />

einzuzahlen hat, nochmals mit.<br />

Nach Zahlungseingang wird die Treuhandkommanditistin<br />

dann den gewünschten Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />

erklären.<br />

Für eine in US-Dollar erfolgte Beteiligung wird zudem bezogen<br />

auf den Tag des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />

der Gesellschaft unter Anwendung<br />

des amtlichen Mittelkurses dieses Tages der US-Dollar<br />

Betrag in Euro umgerechnet. Für die Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft ist dann dieser Euro-Betrag maßgebend.


127


Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />

Weißliliengasse 5<br />

55116 Mainz<br />

Telefon +49 (0)6131 55 3 99 0<br />

Telefax +49 (0)6131 55 3 99 99<br />

www.trendcapital.com

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