qatar pearl kg beteiligungsangebot - Fondsvermittlung24.de
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Qatar Pearl KG<br />
BeteiliGunGsanGeBot
INHALT<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
6<br />
7<br />
8<br />
9<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
19<br />
20<br />
Hinweis 4<br />
Vorwort 6<br />
Das Beteiligungsangebot im Überblick 8<br />
Die wesentlichen Risiken der Beteiligung 14<br />
Die Prospektverantwortung 24<br />
Die Standorte Qatar und Qatar Pearl 26<br />
Die Anlagestrategie 32<br />
Angaben über die Emittentin 40<br />
Angaben über Trend Capital Emissionen 50<br />
Wirtschaftliche Angaben 54<br />
Beteiligungsphase 60<br />
Sensitivitätsanalyse 68<br />
Die Beteiligung des Investors 72<br />
Die rechtlichen Angaben 78<br />
Rechtliche Angaben zur Beendigung der Vermögensanlage 86<br />
Die steuerlichen Angaben 90<br />
Wesentliche Vertragspartner 98<br />
Kapitalmäßige und personelle Verflechtungen 102<br />
Weitere Pflichtangaben gemäß VermVerkProspV 104<br />
Die Verträge 106<br />
Der Gesellschaftsvertrag 106<br />
Der Treuhandvertrag 118<br />
Der Mittelverwendungskontrollvertrag 123<br />
Beitrittsunterlagen und Hinweise 126<br />
Hinweis nach § 2 (2) Vermögensanlagen-VerkProspV:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist<br />
nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt<br />
für Finanzdienstleistungsaufsicht.<br />
3
4<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I HinweiS<br />
KapiTel<br />
1<br />
HINweIs<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Es muss jedem Anleger ausdrücklich bewusst sein,<br />
dass die Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl KG ein erhebliches Risikopotenzial enthält.<br />
Diese Vermögensanlage ist auf Sicherheit bedachten<br />
Kapitalanlegern nicht zu empfehlen.<br />
Die Anleger erkennen an, dass weder der Emittent,<br />
deren Geschäftsführung, die Anbieterin, die Treuhand-<br />
kommanditistin, der Mittelverwendungskontrolleur,<br />
der Vertrieb, die Produktgeber bzw. ihre Partner oder<br />
Anlageberater noch deren jeweilige Mitglieder und<br />
Beteiligungsgesellschaften den Anlegern im Rahmen<br />
dieses Prospektes Beratung in rechtlicher, aufsichtsrechtlicher,<br />
finanzieller, steuerlicher oder buchhalterischer<br />
Hinsicht erteilen. Diese Aussage betrifft nicht den Inhalt<br />
des Prospekts.
6<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I VorworT<br />
KapiTel<br />
2<br />
VorworT
Sehr geehrte Investoren,<br />
in Dubai hat die Trend Capital mit ihren Fonds eine<br />
Erfolgsgeschichte geschrieben. Für Ende 2007 hatten wir<br />
uns vorgenommen, neu abzuwägen, ob und wie in<br />
diesem Markt weiter agiert werden kann. Unser Weg der<br />
Überlegungen und Recherchen führte uns ins Nachbar-<br />
land, nach Qatar. Dort entdeckten wir eine wahre Perle.<br />
Die kleine Halbinsel hat sich zielstrebig zu einer der<br />
reichsten Volkswirtschaften der Welt entwickelt.<br />
Ausgehend von den bisher gesammelten positiven Erfahrungen<br />
im Bereich der Immobilien im arabischen Raum<br />
haben wir uns dazu entschlossen, einen weiteren attraktiven<br />
Fonds auf den Markt zu bringen: den „Qatar Pearl“.<br />
Der Name leitet sich von der gleichnamigen künstlich<br />
errichteten Insel her. Wie auf den bekannten Palm-Inseln<br />
vor Dubai werden hier neue Immobilienstandorte von bester<br />
Qualität und Lage errichtet. 41.000 Menschen sollen<br />
nach Fertigstellung des Gesamtkomplexes im Jahr 2011<br />
auf Qatar Pearl wohnen. Doch dies wird nur einen Bruchteil<br />
des Wohnraums darstellen, der zukünftig benötigt<br />
wird.<br />
Qatar befindet sich auf sehr stabilem Wachstumskurs,<br />
der mit dem Aufbau moderner Industrie zu einer beachtlichen<br />
wirtschaftlichen Entwicklung geführt hat. Qatar<br />
gilt heute bereits als eines der reichsten Länder der Welt.<br />
Richtungsweisende Bedeutung für den Qatar Pearl Fonds<br />
kommt dabei den neuen Eigentumsregelungen zu, die es<br />
Ausländern erstmals erlauben, Eigentum zu erwerben.<br />
Das Management der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. konnte bereits einen Vorvertrag für einen Wohntower<br />
auf der Pearl im Gebiet „Viva Bahriya“ unterzeichnen.<br />
Alle rechtlichen Voraussetzungen und das neue Immobilienrecht<br />
tragen zu einer erhöhten Sicherheit für ausländische<br />
Investoren bei. Preissteigerungen für solche<br />
begrenzt vorhandenen Immobilienlagen sind absehbar.<br />
Trend Capital bietet Ihnen als interessiertem Investor eine<br />
Beteiligung am Immobilienmarkt in Qatar an.<br />
Wenn Sie die wirtschaftlichen Perspektiven dieses Beteiligungsangebotes<br />
näher kennen lernen möchten, lesen Sie<br />
bitte weiter …<br />
Ihre Trend Capital<br />
Peter Käsberger<br />
7
8<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />
KapiTel<br />
3<br />
QATAr PeArL KG<br />
DAs BeTeILIGuNGs-<br />
ANGeBoT Im ÜBerBLIcK
Hinweis<br />
Dieses Kapitel bietet dem interessierten Anleger eine<br />
Zusammenfassung der Rahmendaten des Beteiligungsangebotes<br />
und enthält daher nicht alle Informationen,<br />
die ein Anleger vor seinem Beitritt zur Trend Capital<br />
GmbH & Co. Qatar Pearl KG (nachfolgend auch Fondsgesellschaft<br />
genannt) berücksichtigen sollte. Für die umfassende<br />
Beurteilung der Vermögensanlage ist das sorgfältige<br />
Lesen des gesamten Prospektes daher unverzichtbar.<br />
Im Besonderen ist hier auf die Ausführungen unter dem<br />
Kapitel „Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“<br />
(Angaben gemäß VermVerkProspV sowie IDW S 4) zu<br />
verweisen.<br />
9
10<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />
KapiTel<br />
3<br />
DAs BeTeILIGuNGsANGeBoT Im ÜBerBLIcK<br />
Die Vermögensanlage – das Anlageobjekt<br />
Das Anlageobjekt der Trend Capital GmbH & Co. Qatar<br />
Pearl KG ist eine Kapitalbeteiligung an einer in Dubai<br />
ansässigen Kapitalgesellschaft, der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. Diese plant zum Beispiel zur Zeit, einen<br />
noch zu errichtenden Residential Tower auf der im arabischen<br />
Golf, direkt vor der Küste von Doha, der Hauptstadt<br />
Qatars, liegenden Insel „The Pearl“ im Gebiet Viva<br />
Bahriya zu erwerben, das Objekt aufzuteilen und die insgesamt<br />
155 Wohnungen noch vor der Fertigstellung des<br />
Gesamtobjektes einzeln zu veräußern.<br />
Die Art der Beteiligung<br />
Der Kapitalanleger beteiligt sich mittelbar oder unmittelbar<br />
über eine Treuhandkommanditistin an der Fondsgesellschaft.<br />
Die Dauer der Fondsgesellschaft orientiert sich an dem<br />
geplanten Zeitpunkt des Abverkaufs der Immobilieneinheiten<br />
durch die Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
Dieser soll planmäßig zum 31.08.2010 erfolgt sein, so dass<br />
auch die Dauer der Fondsgesellschaft bis zu diesem Datum<br />
befristet ist.<br />
Mindestzeichnungssumme und Fondsvolumen<br />
Das angestrebte Emissionsvolumen (Gesamtbetrag der<br />
angebotenen Vermögensanlage) beträgt 16,998.000 Euro,<br />
wobei der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass bereits bei<br />
Erreichen eines Mindestkommanditkapitals von 2,5 Mio.<br />
Euro eine Beteiligung an der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. erfolgen kann. Der vom beitretenden Anleger<br />
mindestens zu zeichnende Kommanditanteil (Mindestzeichnungssumme)<br />
beträgt 5.000 Euro oder 10.000 USD.<br />
Höhere Beträge müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar<br />
sein – woraus sich rechnerisch maximal 3.999 mindestens<br />
jedoch ein Anteil ergibt. Der Erwerbspreis entspricht der<br />
übernommenen Zeichnungssumme, hinzu kommt das<br />
Agio von 5% der Zeichnungssumme.<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche des Emittenten<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten ist die<br />
Kapitalbeteiligung an der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd.<br />
Die Zielgruppe<br />
Das Beteiligungsangebot richtet sich an natürliche Personen,<br />
die mittelbar über eine Beteiligung an einer in<br />
Dubai ansässigen Kapitalgesellschaft an der Realisierung<br />
von Gewinnen aus Immobilienhandel in Qatar partizipieren<br />
möchten und einen kurz- bis mittelfristigen Anlagehorizont<br />
haben. Es wird davon ausgegangen, dass die<br />
Anleger in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind<br />
und sie ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
Rechte der Anleger<br />
Den Anlegern stehen gemäß Gesellschaftsvertrag Kontrollrechte,<br />
das Recht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlungen,<br />
Stimmrechte, das Recht auf Teilhabe am Ergebnis<br />
und am Abfindungsguthaben sowie bei Ausscheiden<br />
auf ein Abfindungsguthaben zu. Den Rechten stehen<br />
Pflichten wie die Erbringung der Einlage nebst Agio und<br />
weitere Treuepflichten gegenüber.<br />
Im Ausland angebotener Teilbetrag<br />
Das Angebot der Vermögensanlage erfolgt nur in<br />
Deutschland und wird ausschließlich in deutscher Sprache<br />
erstellt.<br />
Entgegennahme der Beitrittserklärung<br />
Die Zeichnungsunterlagen nimmt die MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH,<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz, entgegen.<br />
Vorgesehene Zeichnungsfrist<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes. Die Schließung des<br />
Fonds erfolgt am 31.10.2008.
Eine vorzeitige Schließung erfolgt, wenn ein Kapital von<br />
16.998.000 eingeworben ist. Die geschäftsführende Kom-<br />
manditistin kann gemeinsam mit der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin die Zeichnungsfrist einmalig bis zum<br />
30.04.2009 verlängern. Eine Kürzung von Zeichnungen,<br />
Anteilen bzw. Beteiligungen erfolgt nur dann, wenn ein<br />
Anleger den übernommenen Beteiligungsbetrag ganz<br />
oder teilweise nicht fristgerecht erbringt.<br />
Zahlstelle<br />
Zahlstelle ist die Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl<br />
KG,Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz. Diese Stelle hält<br />
auch den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit.<br />
Einzahlungen<br />
Die Einzahlung der Zeichnungssumme nebst Agio erfolgt<br />
in einer Zahlung. Diese ist fällig 14 Tage nach Mitteilung<br />
der Treuhänderin über die erfolgte Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandgesellschaft auf das nachbenannte<br />
Konto, über welches die Geschäftsleitung der<br />
Fondsgesellschaft nur gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur,<br />
der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Industriestraße 25 , 32549 Bad Oeynhausen,<br />
verfügungsberechtigt ist.<br />
Konto für Einzahlungen in Euro und USD:<br />
Kontoinhaber: Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />
Kontonummer: 01 383 450 00<br />
Bank: Bankhaus Reuschel & Co.<br />
Bankleitzahl: 700 303 00<br />
SWIFT-Code: REUCDEMM<br />
Im Verwendungszweck sind der Name des Anlegers sowie<br />
die mit der Annahmebestätigung übermittelte Beteiligungsnummer<br />
anzugeben.<br />
Dauer und Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />
Die Laufzeit der Beteiligung wird bis zum 31.08.2010 vereinbart.<br />
Es besteht eine Verlängerungsmöglichkeit durch<br />
Gesellschafterbeschluss über diesen Zeitpunkt hinaus,<br />
wenn wirtschaftliche Umstände dies erfordern sollten.<br />
Vor Ablauf dieser Frist kann die Beteiligung gemäß den<br />
Bestimmungen des § 22 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen) im<br />
Rahmen eines Verkaufs, einer Schenkung oder einer Abtretung<br />
durch formlose Vereinbarung zwischen dem Übertragenden<br />
und dem Übertragungsempfänger entgeltlich<br />
oder unentgeltlich übertragen werden. Die Übertragung<br />
ist nur mit schriftlicher Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin möglich. Sie ist mindestens vier Wochen<br />
vor Vertragsabschluss der Treuhänderin anzuzeigen.<br />
Eine Übertragung ist nur möglich, wenn die verbleibende<br />
und/oder entstehende Beteiligung mindestens 5.000<br />
Euro beträgt.<br />
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass<br />
es bisher keinen geregelten Zweitmarkt für derartige Beteiligungen<br />
gibt, so dass möglicherweise eine Veräußerung<br />
nicht oder nur eingeschränkt und nicht zu einem angemessenen<br />
Preis möglich ist. Vor Übertragung einer Beteiligung<br />
sollten die steuerlichen Konsequenzen mit dem<br />
persönlichen steuerlichen Berater erörtert werden.<br />
Der Übergang durch Erbfall (§ 21 des Gesellschaftsvertrages)<br />
ist jederzeit möglich. Die Erben des Gesellschafters<br />
treten mit allen Rechten und Pflichten in die Rechtsstellung<br />
des Erblassers ein. Sie haben sich durch Vorlage<br />
eines Erbscheins zu legitimieren. Mehrere Erben haben<br />
zur Wahrnehmung der Gesellschafterrechte einen einheitlichen<br />
Vertreter zu bestimmen.<br />
11
12<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I daS BeTeiliGunGSanGeBoT im ÜBerBliCK<br />
3<br />
KapiTel DAs BeTeILIGuNGsANGeBoT Im ÜBerBLIcK<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
Mittelherkunft in Euro in % vom in % vom<br />
Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />
Komplementärin 0,00 0,00<br />
Geschäftsführende Kommanditistin/<br />
Treuhandkommanditistin 2.000 0,01 0,01<br />
Kapitalanleger 16.998.000 99,99 95,23<br />
Gesamt 17.000.000 100,00 95,24<br />
zzgl. Agio Kapitalanleger 849.900 5,00 4,76<br />
Mittelverwendung<br />
Zielinvestition 14.060.000 82,70 78,77<br />
Konzeption 489.000 2,88 2,74<br />
Eigenkapitalbeschaffung 1.699.800 10,00 9,52<br />
Marketing 80.000 0,47 0,45<br />
Geschäftsführung, Fondsverwaltung 30.000 0,18 0,17<br />
Haftungsvergütung Komplementärin 2.500 0,01 0,01<br />
Prospekterstellung 166.600 0,98 0,93<br />
Treuhandschaft 40.460 0,24 0,23<br />
Mittelverwendungskontrolle 20.230 0,12 0,11<br />
Rechts- und Steuerberatung 192.185 1,13 1,08<br />
Liquiditätsrücklage allg. Verw.-Kosten 12.615 0,07 0,07<br />
Rückstellung Dienstleistungshonorare 206.610 1,22 1,16<br />
Gesamt 17.000.000 100,00 95,24<br />
zzgl. Vertriebskosten aus Agio 849.900 5,00 4,76<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen setzt sich zusammen<br />
aus der Position Eigenkapitalbeschaffung und der Höhe<br />
des Agios. Sie beläuft sich auf 15% des Kommaditkapitals.
Haftung der Anleger<br />
Die Anleger unterliegen grundsätzlich keiner Haftung,<br />
die über die zu leistende Einlage hinausgeht. Nach den<br />
gesetzlichen Bestimmungen lebt die Haftung allerdings<br />
dann wieder auf, wenn Entnahmen erfolgen, solange der<br />
Kapitalanteil durch Verlust unter die geleistete Einlage<br />
herabgemindert ist oder wird bzw. wenn die Einlage zurückbezahlt<br />
wird. Darüber hinaus hat der Anleger keine<br />
weiteren Leistungen insbesondere Zahlungen zu leisten.<br />
Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
Die Fondsgesellschaft wird vermögensverwaltend tätig,<br />
so dass der Anleger anteilig Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt. Diese Einkünfte<br />
werden ab 01.01.2009 gem. 32d EStG pauschal mit 25%<br />
(sog. Abgeltungsteuer) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer besteuert. Eine vertiefende Darstellung zur<br />
steuerlichen Konzeption und zur steuerlichen Behandlung<br />
der Vermögensanlage sind dem Kapitel 16 „Steuerliche<br />
Angaben“ zu entnehmen.<br />
Die Trend Capital Middle East GmbH als Anbieterin übernimmt<br />
nicht die Zahlung von Steuern für die Anleger.<br />
Angestrebtes Investitionsergebnis<br />
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
kommt es für den Anteil des Anlegers am Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er angehört.<br />
Der Zeitpunkt des Eingangs des Zeichnungsbetrages bei<br />
der Fondsgesellschaft ist hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit<br />
zu den Tranchen A bis E. Die ersten Zahlungseingänge<br />
vermitteln eine Zugehörigkeit zur Tranche A. Die<br />
letzten zur Tranche E. Die einzelnen den jeweiligen Teil<br />
des platzierten Kommanditkapitals betreffenden Tranchen<br />
und die mit ihnen verbundenen Gewinnbezugsrechte<br />
stellen sich wie folgt dar:<br />
Tranche Gewinn in %<br />
Stufe in Euro p.a.(*)<br />
A 5.000 - 2 Mio. 21<br />
B 2.001.000 - 6 Mio. 20<br />
C 6.001.000 - 9 Mio. 19<br />
D 9.001.000 - 13 Mio. 18<br />
E 13.001.000 - 17 Mio. 17<br />
* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />
Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des geplanten<br />
Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />
Auf der Grundlage der Planungen der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. und unter Berücksichtigung einer angestrebten<br />
Beteiligungsquote der Fondsgesellschaft an der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. von 96,25%, wird ein<br />
Investitionsergebnis für die Anleger unter Berücksichtigung<br />
der laufenden Kosten der Fondsgesellschaft von per<br />
Saldo durchschnittlich rund 36%, bezogen auf das anteilige<br />
Kommanditkapital, erwartet, was bei einer angestrebten<br />
Laufzeit von rund zwei Jahren einem durchschnittlichen<br />
Ertrag von rund 18% pro Jahr vor Steuern<br />
entspricht.<br />
13
14<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />
KapiTel<br />
4<br />
QATAr PeArL KG<br />
DIe weseNTLIcHeN<br />
rIsIKeN Der BeTeILIGuNG
16<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />
KapiTel<br />
4<br />
Allgemeine Hinweise<br />
DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />
Der vorliegende Verkaufsprospekt gibt aus Sicht der<br />
Anbieterin die für die Entscheidungsfindung des<br />
Anlegers wesentlichen Informationen wieder. Für die<br />
umfassende Beurteilung der Vermögensanlage ist das<br />
sorgfältige Lesen des gesamten Prospektes unverzichtbar.<br />
Die mit der angebotenen Beteiligung verbundenen<br />
wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen Risiken werden<br />
nachfolgend zusammengefasst dargestellt.<br />
Dabei kann sich diese Darstellung nur auf allgemein geltende<br />
Gegebenheiten beschränken; zusätzliche Risiken,<br />
die in der individuellen Situation des Anlegers begründet<br />
sind, können von der Anbieterin nicht erfasst werden.<br />
Insoweit wird daher empfohlen, individuellen fachkundigen<br />
Rat zum Beispiel bei einem Steuerberater oder<br />
Rechtsanwalt einzuholen.<br />
Quasi unternehmerische Beteiligung<br />
Die Beteiligung an der Trend Capital GmbH & Co. Qatar<br />
Pearl KG stellt von ihren Auswirkungen eine unternehmerische<br />
Investition dar. Auch wenn die Fondsgesellschaft<br />
sich auf die Verwaltung ihres Vermögens beschränkt,<br />
folgt aus der Investition des Gesellschaftskapitals in eine<br />
andere Gesellschaft und der daraus folgenden Beteiligung<br />
am Gewinn dieser Gesellschaft das Eingehen diesbezüglicher<br />
unternehmerischer Risiken. Über die Beteiligung<br />
an der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai, die<br />
ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreiben wird,<br />
hängt das Ergebnis der Fondsgesellschaft von einer Vielzahl<br />
von Faktoren ab, deren künftige Entwicklung nicht<br />
verlässlich vorhergesehen und auch nicht beeinflusst<br />
werden kann. Als Folge dieser Risikofaktoren gibt es keine<br />
Sicherheit, dass der Fonds seine Anlageziele erreichen<br />
wird. Die Ergebnisse des Fonds sind nicht vorhersehbar.<br />
Ein Anleger sollte eine Beteiligung im Fonds daher nur als<br />
Teil einer umfassenden Anlagestrategie erwägen und nur<br />
dann investieren, wenn er einen nicht ausgeschlossenen<br />
Totalverlust der investierten Mittel in Kauf nehmen kann.<br />
Daher sollte die Beteiligung am Fonds nur einen gemäß<br />
der Risikobereitschaft angemessenen Anteil der Kapitalanlagen<br />
des Anlegers darstellen.<br />
Eine Voraussage über die Eintrittswahrscheinlichkeit der einzelnen<br />
Risiken kann nicht abgegeben werden. Es ist möglich,<br />
dass mehrere Risiken gleichzeitig eintreten und sich hierdurch<br />
negative Beeinflussungen des erwarteten Verlaufs<br />
überproportional auswirken („Kumulierungsrisiko“).<br />
Insbesondere bei kumuliertem Eintritt verschiedener<br />
Risiken kann es für den Anleger zum Totalverlust des<br />
investierten Kapitals plus Agio und eventuell weiteren<br />
Vermögensnachteilen kommen. Letzteres insbesondere<br />
dann, wenn der Anleger seine investierten Mittel ganz<br />
oder teilweise fremdfinanziert. Denn die Verpflichtungen<br />
aus einem entsprechenden Darlehensvertrag bleiben<br />
auch im Falle eines Misserfolges der Beteiligung bestehen<br />
und müssen alsdann aus dem sonstigen Vermögen des<br />
Anlegers zurüc<strong>kg</strong>eführt werden.<br />
Das maximale Risiko besteht im Verlust des eingesetzten<br />
Kapitals und kann im Falle der Finanzierung der Beteiligung<br />
darüber hinaus gehen.<br />
Platzierung und Rückabwicklung<br />
Es ist vorgesehen, Eigenkapital in Höhe von 17 Mio. Euro<br />
zzgl. Agio einzuwerben. Zum 30.10.2008 ist die Schließung<br />
der Gesellschaft vorgesehen. Sofern bis zur Schließung<br />
das genannte Kapital nicht erreicht wird, ist, da<br />
Kosten und auch ein Teil der Vergütungen unabhängig<br />
von der Höhe des Kommanditkapitals anfallen, der für<br />
Investitionen zur Verfügung stehende Anteil geringer als<br />
bei einem höheren Kommanditkapital. Dementsprechend<br />
ergibt sich dann selbst bei einem prognosegemäßen<br />
Ergebnis der Beteiligung an der Zielgesellschaft in Dubai<br />
ein prozentual geringeres Ergebnis bei der Fondsgesell-
schaft. Dadurch ergäbe sich insoweit mittelbar, dass die<br />
Zielgesellschaft nur in geringerem Umfang Immobilien-<br />
handel betreiben könnte mit der Folge, dass eventuelle<br />
einzelne schlechtere Geschäfte sich auf den gesamten<br />
Handel entsprechend stärker auswirken würden als bei<br />
einer höheren Anzahl von Handelsobjekten.<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf ein Mindestkommanditka-<br />
pital von 2,5 Mio. Euro fixiert. Wird nur weniger als dieses<br />
Mindestkapital von Anlegern gezeichnet, muss der Fonds<br />
rückabgewickelt werden. Da auch in diesem Fall Kosten<br />
der Fondsgesellschaft und insbesondere auch<br />
Vertriebskosten anfallen, werden alsdann Teile der Anle-<br />
gergelder insbesondere die verausgabten Initial- und<br />
Vertriebskosten der Vermögensanlage sowie das Agio<br />
nicht zurückerstattet werden können. Der Anleger wird in<br />
diesem Fall also seine eingesetzten Mittel nicht in voller<br />
Höhe zurückerhalten.<br />
Genehmigungsrisiko<br />
Der Vertrag über die Beteiligung der Fondsgesellschaft an<br />
der Trend Capital Qatar Investments Ltd. bedarf zu seiner<br />
Wirksamkeit der Genehmigung durch die Free-Zone<br />
Authority der Jebel Ali Freezone in Dubai. Sollte diese<br />
Genehmigung nicht erteilt werden, ist die Erreichung<br />
des Gesellschaftszweckes der Fondsgesellschaft unmöglich,<br />
so dass die Fondsgesellschaft aufgelöst wird und die<br />
geplanten Erlöse für den Anleger ausbleiben.<br />
Renditeprognose/Rentabilitätsberechnung<br />
Bei dieser Vermögensanlage handelt es sich um eine<br />
Investition, bei der die Gewinnbeteiligung selbst auf der<br />
Ebene der Zielgesellschaft liegt. Gewinnchancen entstehen<br />
daher noch nicht mit der Investition der Fondsgesellschaft<br />
in die Zielgesellschaft, sondern erst mit dem<br />
Immobilienhandel der Zielgesellschaft selbst. An- und<br />
Verkauf wird dabei unregelmäßig – je nach sich ergebenden<br />
Möglichkeiten – erfolgen. Zudem ist noch keine<br />
Investition erfolgt. Aus diesen Gründen kann keine Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
im technischen Sinne auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft erstellt werden, sondern<br />
lediglich eine Prognose basierend auf den Planungen zur<br />
gedachten geschäftlichen Entwicklung der noch jungen<br />
Zielgesellschaft. Schlechtere Entwicklungen als prognostiziert<br />
sind daher möglich. Im Falle ihres Eintrittes werden<br />
die prognostizierten Ergebnisse der Fondsgesellschaft<br />
nicht erreicht werden.<br />
Investitionsstrategien und -erfolg der Zielgesellschaft<br />
Die Immobilieninvestitionen der Zielgesellschaft stehen<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufsprospektes<br />
nicht fest. Ebenso wenig ist sicher, ob die Zielgesellschaft<br />
zu einem frühen Zeitpunkt Bauvorhaben<br />
mit den angenommenen Einkaufsnachlässen erwerben<br />
kann und mit den erwarteten Preisaufschlägen kurzfristig<br />
weiterverkaufen kann. Deshalb sind Zeitpunkte und<br />
Höhe von Rückflüssen bei der Zielgesellschaft und daher<br />
auch ein Anfall von Gewinnen bei dieser ungewiss. Bleiben<br />
Gewinne innerhalb der bis zum 31.07.2010 befristeten<br />
Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Zielgesellschaft<br />
aus, führt dies zu entsprechender negativer Beeinflussung<br />
des Ergebnisses bei der Fondsgesellschaft.<br />
Sollte sich nach Erwerb eines Immobilienprojektes durch<br />
die Zielgesellschaft herausstellen, dass eine Realisierung<br />
des Bauvorhabens durch den Verkäufer oder beauftragte<br />
Bauunternehmen scheitert oder auf lange Zeit nicht zu<br />
realisieren ist oder nur mangelhaft erfolgt, werden kurzfristige<br />
Weiterverkäufe mit Gewinn nicht möglich sein, so<br />
dass bei der Zielgesellschaft unter Umständen Verluste<br />
eintreten und damit auch bei der Fondsgesellschaft<br />
Gewinne aus der Beteiligung ausfallen. Verzögerungen<br />
oder Verteuerungen können sich auch aus ggf. ausstehenden<br />
behördlichen Genehmigungen oder ergehenden<br />
behördlichen oder sonstigen Auflagen im Rahmen des<br />
geplanten Bauvorhabens ergeben.<br />
17
18<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />
4<br />
KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />
Gegebenenfalls ergibt sich aus einer solchen Situation für<br />
die Zielgesellschaft der faktische Zwang, im Bestreben der<br />
Vermeidung weiterer Schäden, zusätzliche Mittel zur<br />
Rettung in dieses Projekt zu investieren, was dann eben-<br />
falls zu Lasten erwarteter Gewinne erfolgen würde.<br />
Die Zielgesellschaft strebt an, Kaufverträge dahingehend<br />
abzuschließen, dass ein großer Anteil des Kaufpreises erst<br />
längere Zeit nach Kaufvertragsabschluss fällig wird.<br />
In der Hoffnung, bis zur Fälligkeit dieser Kaufpreisteile<br />
einen Weiterverkauf vorgenommen zu haben, werden<br />
Kaufobjekte in einer Größenordnung gesucht werden,<br />
bei der die finanziellen Mittel der Zielgesellschaft<br />
möglichst vollständig eingesetzt werden. Sollte ein Wei-<br />
terverkauf nicht vor Eintritt der Fälligkeit des weiteren<br />
Kaufpreises bewerkstelligt werden können, wäre die Ziel-<br />
gesellschaft gezwungen, den restlichen Kaufpreis selbst<br />
aufzubringen. Sofern dies durch Aufnahme von Krediten<br />
möglich ist, würden die im Zusammenhang mit diesen<br />
Krediten entstehenden Kosten, deren Höhe heute nicht<br />
feststeht, negativ auf die Gewinnerwartung einwirken.<br />
Wäre eine Finanzierung nicht zu erhalten, könnte dies<br />
dazu führen, dass der Kaufvertrag über das Immobilien-<br />
projekt nicht durchgeführt wird, die Zielgesellschaft den<br />
bis dahin gezahlten Kaufpreisteil verliert und unter<br />
Umständen dem Verkäufer zusätzlich zur Leistung von<br />
Schadensersatz verpflichtet ist. Auch in diesem Fall<br />
würden Gewinne ausbleiben und die Fondsgesellschaft<br />
daher keine Gewinnanteile erhalten.<br />
Im Falle der Aufnahme von Fremdmitteln dienen die<br />
Immobilienobjekte grundsätzlich den Kreditgebern als<br />
Sicherheit. Sollte die Zielgesellschaft nicht in der Lage<br />
sein, den Kapitaldienst zu leisten, und sollte sie beschließen,<br />
kein weiteres Eigenkapital in das Immobilienobjekt<br />
zu investieren, oder sollte sie dies nicht können, so<br />
würde das Immobilienobjekt an den Kreditgeber fallen<br />
und die Zielgesellschaft würde das in dieses Projekt<br />
bereits investierte Eigenkapital verlieren. Soweit im<br />
Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme von<br />
Finanzierungen Absicherungen des Kreditgebers auch an<br />
anderen Objekten der Zielgesellschaft gefordert und<br />
bestellt werden, wären unter Umständen auch diese im<br />
Falle der Nichtbedienung des Kapitaldienstes verloren.<br />
Es besteht ebenso das Risiko, dass nicht für alle Investitionsmittel<br />
geeignete Immobilieninvestitionen gefunden<br />
werden, sowie, dass nicht für alle erworbenen Immobilienprojekte<br />
zeitnah potente Käufer gefunden werden, die<br />
einen entsprechend hohen Kaufpreis zahlen und bei<br />
deren Übernahme der Objekte der ursprüngliche Verkäufer<br />
die Zielgesellschaft aus ihren Verpflichtungen aus<br />
dem Ankaufvertrag ohne Nachwirkungenen entlässt.<br />
Als Folge der vorgenannten Risiken kann der Anlageerfolg<br />
beeinträchtigt werden bis hin zum Totalverlust des<br />
investierten Eigenkapitals.<br />
Dabei birgt die Anlage in einen kurzfristig angelegten<br />
Handel mit noch nicht fertiggestellten Immobilien auch<br />
insoweit ein höheres Risiko als übliche Immobilieninvestitionen,<br />
da eventuelle negative Tendenzen nicht durch<br />
Zuwarten und interimsweises Erzielen von Mieteinkünften<br />
wenigstens teilweise kompensiert werden können.<br />
Allgemeiner Immobilienmarkt, Schäden<br />
Der Immobilienmarkt entwickelt sich – wie andere<br />
Märkte auch – mit ausgeprägten Schwankungen. Immobilienwerte<br />
werden beeinflusst vom allgemeinen Wirtschaftsklima<br />
und von Zukunftserwartungen, lokalen und<br />
branchenspezifischen Bedingungen (zum Beispiel ein<br />
Überangebot von Immobilien zum Verkauf bzw. zur<br />
Vermietung oder ein Nachfragerüc<strong>kg</strong>ang), der Konkurrenzsituation<br />
basierend auf Mietpreisen, Standort und<br />
Attraktivität der Immobilien und den Veränderungen<br />
bei Bau- und Betriebskosten der Immobilien, ferner<br />
durch behördliche Einwirkungen, Zinsentwicklung, Verfügbarkeit<br />
von Fremdmitteln und potenzielle Haftung<br />
für Altlasten. Alle vorgenannten Faktoren, aber auch
außergewöhnliche unvorhersehbare Ereignisse wie Klimaveränderungen,<br />
Naturkatastrophen, Kriegsereignisse, Einflüsse<br />
höherer Gewalt und Strukturveränderungen (zum<br />
Beispiel verändertes Einkaufsverhalten) können negativen<br />
Einfluss auf Liquidität und Rentabilität betroffener Immobilieninvestitionen<br />
sowie Zeitpunkt und Höhe des erzielbaren<br />
Verkaufserlöses und damit das Ergebnis haben.<br />
Möglicherweise nach Erwerb von Immobilien festgestellte<br />
rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten,<br />
festgestellte Schadstoffe oder andere<br />
Mängel können das Ergebnis des Geschäftes nachhaltig<br />
beeinträchtigen.<br />
Bei Schadensfällen kann zudem ein nicht ausreichender<br />
Versicherungsschutz zu erheblichen Vermögensverlusten<br />
führen. Versicherungsunternehmen können die Übernahme<br />
bestimmter Risiken ausschließen, beschränken<br />
oder sehr verteuern. Insofern kann bei Eintritt des Schadensfalls<br />
das Ergebnis der Anlage negativ beeinträchtigt<br />
werden. Bei Projektentwicklungen können u.a. erwartete<br />
Behördengenehmigungen hinsichtlich Planung, Durchführung<br />
und Nutzung versagt werden oder mit zusätzlichen<br />
Kosten verbunden sein. Es können Kostenüberschreitungen<br />
sowie Zinsänderungen und Bauzeitverlängerungen eintreten<br />
und erwartete Belegungsraten und/oder Vermietungspreise<br />
nicht erreicht werden. Diese Risiken können<br />
das Ergebnis mindern.<br />
Die ausgehend von einem Nachfrageüberhang der ver-<br />
gangenen Jahre massiven Bauaktivitäten in Qatar und<br />
speziell in Doha haben zu Höchstpreisen für vermietete<br />
Bestandsimmobilien geführt. Dieser Trend wird aber in<br />
absehbarer Zukunft zur Folge haben, dass in einigen<br />
Bereichen ein übertriebenes Preisniveau („Immobilienblase“)<br />
und teilweise auch ein Überangebot an Immobilien<br />
entstehen wird. Somit besteht das Risiko von Preiskorrekturen,<br />
die das Ergebnis mindern können. Bei negativer<br />
Wertentwicklung können die investierten Gelder verloren<br />
sein, was insbesondere bei eintretender Häufung zu einer<br />
negativen Beeinflussung des Fondsergebnisses führt.<br />
Entscheidungsträger und wesentliche Vertragspartner<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft hängt<br />
maßgeblich auch von Erfahrung, Qualität, Kompetenz<br />
und Leistung des Managements der Zielgesellschaft bei<br />
der Auswahl der Immobilien, der Umsetzung der Wert-<br />
schöpfungsstrategien und dem abschließenden gewinnbringenden<br />
Verkauf innerhalb einer eher kurzen Haltedauer<br />
ab. Es gibt keine Gewissheit, dass zunächst zuständige<br />
Personen über die gesamte Dauer der Fondslaufzeit<br />
in der Capital Qatar Investments Ltd. verbleiben oder erforderlichenfalls<br />
durch kompetente Nachfolger ersetzt<br />
werden können.<br />
Die Zielgesellschaft wird bei den Immobilieninvestitionen<br />
Verträge mit Dritten, insbesondere Bauträgern, eingehen.<br />
Es kann nicht sichergestellt werden, dass diese Vertrags-<br />
partner das erwartete Ergebnis erreichen. Das Ergebnis<br />
kann sowohl durch Fehlentscheidungen verantwortlicher<br />
Personen beeinträchtigt werden als auch von der Leistung,<br />
der Qualität und der Vertragstreue der Vertragspartner.<br />
Hieraus können negative Auswirkungen für das Ergebnis<br />
resultieren. Dieses Risiko trägt die Fondsgesellschaft und<br />
damit auch der Anleger der Fondsgesellschaft.<br />
19
20<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />
4<br />
KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />
Internationale Verhältnisse, Drittland<br />
Die Zielgesellschaft hat ihren Sitz in Dubai. Die Immobilienobjekte,<br />
mit denen die Zielgesellschaft Handel treibt,<br />
sollen in Qatar gelegen sein. Es ist nicht auszuschließen,<br />
dass Handelsbeschränkungen oder Beschränkungen des<br />
Kapitalverkehrs eingeführt werden könnten, welche die<br />
Aktivitäten der Zielgesellschaft beeinträchtigen oder ausschließen.<br />
Auch können Währungsrisiken negativen Einfluss<br />
entfalten. Ebenso ist die Einführung steuerlicher<br />
Regelungen mit negativer Wirkung für die Zielgesellschaft<br />
nicht ausgeschlossen. Da die Zielgesellschaft nicht<br />
am Ort des geplanten Immobilienhandels sitzt, ist nicht<br />
auszuschließen, dass die Durchsetzung von Ansprüchen<br />
aufgrund abweichender Handelsbräuche bzw. unterschiedlicher<br />
Rechtsordnungen erschwert ist.<br />
Ausschüttungen/Kapitalrückflüsse<br />
Der Beginn und die Höhe möglicher Kapitalrückflüsse<br />
hängen vom Zeitpunkt der Investitionen in das Immobilienpaket<br />
und von deren wirtschaftlicher Entwicklung bis<br />
hin zur abschließenden Veräußerung der Investitionen<br />
sowie vom Zeitpunkt der Durchführung von Gewinnausschüttungen<br />
seitens der Zielgesellschaft ab. Es ist möglich,<br />
dass Immobilien mangels Liquidität auf den Märkten<br />
erst später verkauft werden können als geplant. Eine Verzögerung<br />
würde dazu führen, dass auch die Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft erst später Rückflüsse<br />
erhielten.<br />
Währungs- und Wechselkursrisiken<br />
Die Investition und alle Rückflüsse erfolgen auf der Basis<br />
von US-Dollar (USD) oder der Währung Qatar Rial<br />
(Qatar Rial = QAR) und enthalten daher aus Euro-Sicht<br />
Währungsrisiken. Die deutsche Fondsgesellschaft und<br />
damit auch der Anleger tragen somit das Risiko einer<br />
Reduzierung des Ergebnisses ihrer Anlage, wenn sich der<br />
Wechselkurs des Dollars zum Euro beim Umtausch der<br />
Kapitalrückflüsse im Vergleich zum Kauf der Dollar-Anla-<br />
gebeträge bei Beginn der Investition verschlechtert.<br />
Auch ist nicht auszuschließen, dass die Kopplung des<br />
Dirham (AED) bzw. des Qatar Riyal (QAR) an den Dollarkurs<br />
aufgehoben werden könnte und insoweit eine<br />
eigene, unter Umständen im Verhältnis zum Euro auch<br />
nachteilige Entwicklung folgt.<br />
Auslandsrisiken<br />
Im Rahmen der Fondsaktivitäten sind die Anleger der<br />
Fondsgesellschaft den rechtlichen und politischen Risiken<br />
der Vereinigten Arabischen Emirate ausgesetzt. Durch die<br />
Beteiligung an der Zielgesellschaft unterliegen maßgebliche<br />
Teile der Beteiligung diesem fremden Rechts- und<br />
Kulturkreis, wodurch Auslandsrisiken gegeben sind, wie<br />
z.B. Ferne zum Objekt mit dadurch bedingten verringerten<br />
Erkenntnis- und Informationsmöglichkeiten, das<br />
Risiko der Freiheit des Kapitalverkehrs, abweichende Gepflogenheiten<br />
im Geschäftsverkehr oder bei der Abwicklung<br />
von Rechtsstreitigkeiten, Schwierigkeiten bei der<br />
Durchsetzung berechtigter Ansprüche und ein wegen<br />
des Unterfallens unter mehrere Rechtsordnungen gesteigertes<br />
Risiko möglicher negativer Veränderungen, beispielsweise<br />
auch in steuerlicher Hinsicht.<br />
Rechtliche Verfahren (z.B. Schadenersatz-, Gewährleistungs-<br />
und Mängelansprüche, Baurecht sowie die<br />
Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht und ggf. anschließende<br />
Vollstreckung sowie steuerliche Verfahren)<br />
tragen in den VAE, betroffen ist vorwiegend neben Dubai<br />
auch Qatar, aufgrund der anderen Rechtssysteme insbesondere<br />
ein hohes Kosten- und Zeitrisiko, da die VAE in<br />
wesentlichen Punkten vom deutschen Recht abweichen.<br />
Auswirkungen von Auslandsrisiken können sich insbesondere<br />
in verzögerten Ausschüttungen und Kapitalverlust<br />
zeigen.
Potenzielle Interessenkonflikte<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erbringt ggf. in<br />
weiteren Funktionen Leistungen für den Fonds oder für andere<br />
Fondsgesellschaften und erhält insoweit möglicherweise<br />
auch erfolgsabhängige Honorierungen, was dazu<br />
führen kann, dass sie ihre Geschäftsführungstätigkeiten<br />
nicht ausschließlich am Interesse der Fondsgesellschaft<br />
und der Fondsanleger, sondern auch an ihrem eigenen<br />
Honorarinteresse orientiert.<br />
Majorisierung<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin steht die<br />
ausschließliche Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht<br />
für die Fondsgesellschaft zu. Eine mögliche<br />
Einflussnahme des einzelnen Anlegers auf das Management<br />
des Fonds kann grundsätzlich nur durch Mehrheitsbeschluss<br />
innerhalb von Abstimmungen erfolgen. Diese<br />
so erzielten Entscheidungen sind für alle Anleger bindend,<br />
auch wenn diese durch Anleger oder Anlegergruppen<br />
beeinflusst werden, die nicht die Mehrheit der Anteile an<br />
der Fondsgesellschaft halten. Sowohl hierdurch als auch<br />
bei üblichen Zeichnungssummen befindet sich der einzelne<br />
Anleger regelmäßig in der Minderheit und kann ggf.<br />
seine Interessen im Fonds nicht durchsetzen. Er ist daher<br />
an Entscheidungen gebunden, auch wenn sie seinen Interessen<br />
nicht entsprechen. Hieraus können wirtschaftliche<br />
und steuerliche Nachteile für den Anleger eintreten.<br />
Risiko des Kapitalentzuges<br />
Sofern Anleger von Kündigungs- oder Widerrufsrechten<br />
Gebrauch machen, kann die Fondsgesellschaft gezwungen<br />
sein, Anlegern eingezahlte Gelder zu erstatten. Hierdurch<br />
könnte der Fondsgesellschaft Kapital entzogen werden,<br />
obwohl die Liquiditätslage eine Auszahlung nicht zulässt.<br />
Dies kann für einen Anleger, der die Auszahlung fordert, zu<br />
Verzögerungen oder Ausfällen führen. Für die Fondsgesellschaft<br />
kann dies zur Notwendigkeit der Aufnahme einer<br />
Finanzierung und damit zur Entstehung nicht kalkulierter<br />
Kosten bzw. sogar zur Insolvenz führen, so dass auch die<br />
verbliebenen Anleger Ausfälle erleiden.<br />
Mittelfreigabe<br />
Die Freigabe der Mittel erfolgt in Deutschland durch die<br />
WestAudit AG,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, gemäß<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag. Ohne Mitwirkung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs erfolgt keine Freigabe der<br />
Mittel. Eine nicht fristgerechte Mittelfreigabe kann zu steuerlichen,<br />
rechtlichen und wirtschaftlichen Nachteilen führen.<br />
Die Mittelverwendungskontrolle bezieht sich nur auf<br />
die Investitionen der Mittel des Fonds. Die Investitionen der<br />
Zielgesellschaft unterliegen keiner Mittelverwendungskontrolle.<br />
Eventuelle Unregelmäßigkeiten werden daher erst<br />
später bekannt werden, wobei zu dieser Zeit bereits nicht<br />
zu revidierende Schädigungen eingetreten sein können.<br />
Laufzeit<br />
Die Fondsgesellschaft wurde mit bestimmter Dauer bis<br />
zum 31.08.2010 gegründet. Die Laufzeit kann durch Gesellschafterbeschluss<br />
verlängert werden, sollten sich nicht alle<br />
Bestandteile des Immobilienpaketes sinnvoll veräußern<br />
lassen. Eine längere Fondslaufzeit bedeutet, dass sich die<br />
Rückflüsse über einen längeren Zeitraum verteilen, was zu<br />
negativen Auswirkungen auf die Anlagerendite und auf<br />
den Kapitalrückfluss führen kann.<br />
Die Zielgesellschaft selbst endet nicht zu diesem Datum, so<br />
dass für sie nicht die Notwendigkeit der Beendigung der<br />
Handelsaktivitäten zu diesem Stichtag besteht. Zeitpunkt<br />
und Höhe von Kapitalrückflüssen sind daher nicht sicher<br />
vorhersehbar. Für Anleger, die darauf angewiesen sind, zu<br />
vorher feststehenden Zeitpunkten Kapitalrückflüsse zu realisieren,<br />
um hieraus Verpflichtungen zu erfüllen, ist daher<br />
die Anlage in diesem Fonds nicht geeignet.<br />
21
22<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die weSenTliCHen riSiKen der BeTeiliGunG<br />
4<br />
KapiTel DIe weseNTLIcHeN rIsIKeN Der BeTeILIGuNG<br />
Steuerliche Risiken<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für den einzelnen<br />
Anleger Steuerzahlungen festgesetzt werden, ohne<br />
dass von dem Fonds eine entsprechende Ausschüttung<br />
erfolgt. Diese Steuerzahlungen müsste der Anleger dann<br />
aus seinem sonstigen Vermögen leisten.<br />
Das Beteiligungskonzept geht davon aus, dass die in Dubai<br />
ansässige Trend Capital Qatar Investments Ltd. keine<br />
Steuerzahlungspflichten trifft. Sollten sich diesbezügliche<br />
gesetzliche Rahmenbedingungen, die derzeitige Verwaltungspraxis<br />
oder übliche Usancen ändern, würde der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. Liquidität entzogen,<br />
so dass Investitionen in nur geringerem Umfang getätigt<br />
werden könnten sowie Zahlungen an die Fondsgesellschaft<br />
im Zeitpunkt der Liquidation der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. geschmälert würden.<br />
Das Eintreten bestimmter steuerlichen Folgen, die ein Anleger<br />
mit seiner Beteiligung an der Fondsgesellschaft ggf.<br />
anstrebt, kann nicht garantiert werden. Über die Frage,<br />
ob erzielte Vermögenszuwächse steuerfrei gestellt oder<br />
vollständig bzw. teilweise der Besteuerung unterworfen<br />
werden, entscheidet die hiesige Finanzverwaltung. Das<br />
maximale Risiko aus einer abweichenden steuerlichen<br />
Behandlung der sich beim Anleger einstellenden Vermögenszuwächse<br />
liegt in der Besteuerung dieser mit dem<br />
für den Anleger maßgeblichen individuellen Steuersatz<br />
zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.<br />
Sollte die Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Trend<br />
Capital Qatar Investments Ltd. bzw. die Beteiligung des<br />
Anlegers an der Fondsgesellschaft nicht über eine Laufzeit<br />
von mindestens einem Jahr aufrecht erhalten bleiben,<br />
wäre ein hieraus resultierender Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft<br />
i.S. §§ 22, 23 EStG zu behandeln. Die<br />
Folge hieraus wäre, dass der auf den Anleger entfallende<br />
Gewinn mit seinem individuellen Steuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer zu besteuern wäre.<br />
Die gleichen Besteuerungsfolgen würden eintreten, wenn<br />
der Anleger über die Fondsgesellschaft mittelbar als mit<br />
mindestens 1% am Kapital der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. beteiligt gilt. In einem solchen Fall würden<br />
Gewinne – unabhängig von der Beteiligungsdauer – als<br />
gewerbliche Einkünfte nach § 17 EStG qualifiziert. Sollte<br />
die Fondsgesellschaft lediglich das angestrebte Mindestplatzierungsvolumen<br />
von 2,5 Mio. Euro erreichen, würde<br />
eine wesentliche Beteiligung durch den Anleger bereits<br />
jenseits eines Kommanditanteils von ca. 25.000 Euro festzustellen<br />
sein.<br />
Haftung<br />
Auch wenn die unmittelbare Außenhaftung des Anlegers<br />
als Kommanditist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />
beschränkt ist und dann, wenn der Anleger seiner<br />
Verpflichtung zur Zahlung der Hafteinlage vollständig<br />
nachgekommen ist, nicht mehr besteht, kann nach §§<br />
169 ff. HGB bei Entnahmen die Haftung wieder aufleben,<br />
nämlich dann, wenn das Kapitalkonto nach vorhergegangenen<br />
Verlusten den Stand der Einlage nicht wieder erreicht<br />
hat. Es könnte also die auf das gezeichnete Kapital<br />
beschränkte Kommanditistenhaftung wieder aufleben,<br />
sofern Ausschüttungen erfolgen, die das Kapitalkonto<br />
negativ werden lassen. Solch eine Rückzahlungsverpflichtung<br />
würde sich aus Ausschüttungen herleiten, die weder<br />
von den Rückflüssen der Zielobjekte noch Liquiditätsreserve<br />
gedeckt werden. Die Haftung in Höhe der gezeichneten<br />
Beteiligung gilt bis zu fünf Jahre nach Ausscheiden<br />
des Anlegers für im Zeitpunkt des Ausscheidens begründete<br />
Verbindlichkeiten fort.<br />
Der Anleger hat optional die Möglichkeit eines Direktbeitritts<br />
als Kommanditist und einer Eintragung ins
Handelsregister oder eines indirekten Beitritts als Treuge-<br />
ber über die MVT Mittelrheinische Treuhand- und Verwal-<br />
tungsgesellschaft mbH. Im Falle der mittelbaren Beteili-<br />
gung über die Treuhandkommanditistin treffen den Anle-<br />
ger wirtschaftlich die gleichen Folgen, da er die Treuhän-<br />
derin von allen eventuellen Haftungen aus der treuhän-<br />
derischen Übernahme der Beteiligung freizustellen hat.<br />
Eingeschränkte Fungibilität<br />
Bei den angebotenen Anteilen handelt es sich um eine<br />
Beteiligung, für die ein öffentlicher Markt nicht existiert.<br />
Die Kommanditanteile sind faktisch nicht frei handelbar.<br />
Der Wert der Anteile ist nicht auf die Höhe des ursprünglichen<br />
Kaufpreises festgeschrieben. Es besteht keine<br />
Gewähr, dass ein veräußerungswilliger Anleger einen<br />
Käufer findet. Weiterhin fehlt es bisher an objektiven<br />
Wertmaßstäben, die einer Preisfindung dienlich sind. Für<br />
den Anleger besteht somit die Gefahr, dass er seine Beteiligung<br />
eventuell nicht oder nur unter ihrem Wert veräußern<br />
kann.<br />
Ebenso besteht für den Anleger während der planmäßigen<br />
Laufzeit des Fonds keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit,<br />
so dass sich eine vorzeitige Lösung aus der<br />
Vermögensanlage als äußerst schwierig erweisen dürfte<br />
und vermutlich nur mit enormen finanziellen Einbußen<br />
für den Anleger durchführbar wäre, sofern es überhaupt<br />
gelänge.<br />
Anteilsfinanzierung<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft rät Anlegern<br />
davon ab, ihre Einlage in der Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl KG durch eine Kreditaufnahme zu finanzieren.<br />
Anleger, die dennoch ihre Beteiligung durch Aufnahme<br />
eines persönlichen Darlehens ganz oder auch nur teilweise<br />
finanzieren, haben bei ihrer Anlageentscheidung zu<br />
berücksichtigen, dass Zins- und Tilgungsleistungen für ein<br />
solches Darlehen unabhängig von der wirtschaftlichen<br />
Entwicklung der Vermögensanlage fällig werden. Im Falle<br />
der Nichtbedienung der aus dem Darlehnsvertrag geschuldeten<br />
Zahlungen können durch den Darlehnsgeber<br />
eventuell vom Anleger oder von Dritten gestellte Sicherheiten<br />
verwertet bzw. es kann aufgrund eines ggf. ergehenden<br />
Urteils gegen den Anleger in dessen Vermögen<br />
die Zwangsvollstreckung betrieben werden. In solchen<br />
Fällen kann daher auch das sonstige Vermögen des Anlegers<br />
oder eines eventuellen Mitverpflichteten aus dem<br />
Darlehnsvertrag oder eines Sicherheitengebers negativ<br />
betroffen werden. Auch steuerlich könnte eine Anteilsfinanzierung<br />
negative Folgen haben.<br />
Die Prospektherausgeberin rät daher von einer Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung durch den Anleger ab.<br />
Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt sind von außen einwirkende, außergewöhnliche<br />
und unvorhersehbare Ereignisse, die auch<br />
durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können.<br />
Beispiele sind Naturkatastrophen, Kriege oder terroristische<br />
Anschläge. Es ist nicht auszuschließen, dass höhere<br />
Gewalt das Ergebnis der Fondsgesellschaft gefährden<br />
könnte.<br />
Sonstiges<br />
Weitere wesentliche Risiken existieren nach Kenntnis des<br />
Anbieters nicht.<br />
23
24<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die proSpeKTVeranTworTunG<br />
KapiTel<br />
5<br />
QATAr PeArL KG<br />
DIe ProsPeKT-<br />
V e r A N T wo rT u N G
Verantwortlich für den gesamten Inhalt dieses Verkaufs-<br />
prospektes ist die geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG, die Trend<br />
Capital Middle East GmbH mit Sitz in Mainz.<br />
Die Geschäftsanschrift lautet:<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz.<br />
Die Prospektverantwortliche erklärt, dass ihres Wissens<br />
die Angaben im Verkaufsprospekt richtig sind und keine<br />
wesentlichen Umstände ausgelassen sind.<br />
Mainz, den 02.07.2008<br />
Datum der Prospektaufstellung<br />
Trend Capital Middle East GmbH, vertreten durch ihren<br />
Geschäftsführer Herrn Peter Käsberger, geschäftsansässig<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
25
26<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />
KapiTel<br />
6<br />
D I e s TA N D o rT e<br />
QATAr uND QATAr PeArL
28<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />
KapiTel<br />
6<br />
DIe sTANDorTe QATAr uND QATAr PeArL<br />
Eine arabische Erfolgsstory<br />
Vor wenigen Jahren noch nicht wahrnehmbar, hat sich<br />
Qatar sehr schnell zu einem der reichsten Länder der Welt<br />
entwickelt. Qatar ist eine eindrucksvolle arabische Erfolgs-<br />
story. Das Land befindet sich auf stabilem Wachstums-<br />
kurs, der mit dem Aufbau moderner Industrie und eines<br />
leistungsstarken Dienstleistungssektors zu einer beachtlichen<br />
wirtschaftlichen Stärke geführt hat.<br />
Die Wirtschaft von Qatar<br />
Qatar ist ein besonders dynamischer Wirtschaftsstandort.<br />
Ausgehend von einer soliden Basis, befördert durch die<br />
Rekord-Öl- und -Gaspreise und auf Kurs gehalten durch<br />
schrittweise Liberalisierung, befinden sich fast alle Indikatoren<br />
auf Rekordniveau und eine Abkühlung der Rekordzahlen<br />
ist nicht in Sicht. Angetrieben wird diese rasante<br />
Entwicklung vom Erdgas. Allein das North Field, im<br />
Persischen Golf gelegen, gilt neben dem saudi-arabischen<br />
Ghawar-Erdölfeld als die größte fossile Energiequelle der<br />
Welt. Schon heute deckt Erdgas über ein Fünftel des weltweiten<br />
Energieverbrauchs. Das kleine Scheichtum verfügt<br />
über fast 15 Prozent der weltweiten Erdgasreserven, nur<br />
Russland und Iran haben noch mehr.<br />
Die politische Führung hält ihren Kurs einer schrittweisen<br />
Liberalisierung bei. Es befinden sich in den letzten fünf<br />
Jahren fast alle Entwicklungsindikatoren auf Rekordniveau.<br />
Das Bruttosozialprodukt (BSP) belief sich 2006 auf 52 Mrd.<br />
USD (+ 24,2%). In den Jahren 2002 bis 2006 betrug das<br />
durchschnittliche jährliche Wachstum 25%! Hauptmotor<br />
sind die gestiegenen Exporte. Öl und Gas liefern hier 62%<br />
des BSP. Auch im Haushalt spiegeln sich die Öl- und<br />
Gaserlöse in Form von Rekordeinnahmen und – zum wiederholten<br />
Mal in Folge – von Budgetüberschüssen wider.<br />
Eine Störgröße für die weitere Entwicklung könnte das<br />
stark gestiegene Preisniveau sein. Die Zentralbank gibt<br />
die Inflation in 2007 mit über 13% an. Experten gehen<br />
aufgrund der bei der Messung überbewerteten, oft subventionierten<br />
Basisprodukte von noch höheren Werten<br />
aus. Aufgrund der starken Lohnsteigerungen im öffentlichen<br />
Bereich, einer ohnehin hohen Inlandsnachfrage<br />
sowie wechselkursbedingt teurer Importe aus dem Euro-<br />
Raum wird die Inflation allerdings kurzfristig nicht unter<br />
10% sinken.<br />
Inflation in Qatar 2003 bis 2007<br />
16%<br />
14%<br />
12%<br />
10%<br />
8%<br />
6%<br />
4%<br />
2%<br />
0%<br />
2003 2004 2005 2006 2007<br />
Zukunft<br />
Das Land investiert Milliarden in neue Techniken zur Ausbeutung<br />
und Weiterverarbeitung der Gasvorkommen und<br />
auch in den Kauf von neuen Supertankern. Qatar Airways<br />
ist mittlerweile der größte Kunde bei Airbus mit 144<br />
laufenden Bestellungen. Der neue Flughafen soll im Jahr<br />
2010 50 Mi0. Passagiere abfertigen. Viele Tausende ausländischer<br />
Experten und Gastarbeiter haben mit ihrer<br />
24-Stunden-365-Tag-und-Nacht-Arbeit aus Qatar neben<br />
Dubai eine der größten Baustellen der Welt gemacht.<br />
Qatars Wirtschaft wuchs in den vergangenen Jahren<br />
rasant. Tendenz steigend. Und Qatars Pro-Kopf-Einkommen<br />
erreicht kein westlicher Industriestaat auch nur<br />
annähernd; es dürfte im Jahr 2007 75.000 Dollar übertreffen<br />
und damit leicht das der Schweiz, der USA oder<br />
Deutschlands hinter sich lassen.
Qatar treibt die wirtschaftliche Entwicklung und vor<br />
allem die Modernisierung und Diversifizierung des Landes<br />
konsequent voran. Richtungsweisende Bedeutung kommt<br />
dabei den neuen Eigentumsregelungen zu. Es kann nun<br />
100% Eigentum durch Ausländer in drei ausgewiesenen<br />
Gebieten erworben werden. Auf dem Prüfstand stehen in<br />
einigen Wirtschaftszweigen auch die Marktzugangsbeschränkungen<br />
für ausländische Unternehmen (bisher<br />
Erfordernis eines lokalen Mehrheitspartners oder<br />
„Sponsors“).<br />
Neben verbesserten Rahmenbedingungen sollen bestehende<br />
und neue Wirtschaftszweige modernisiert, ausgebaut<br />
bzw. angesiedelt werden. Im Energiesektor plant<br />
man, durch massive Investitionen in den Up- und<br />
Downstream-Bereich sowie alternative Energietechnologien<br />
einen höheren Wertschöpfungsanteil im Land zu<br />
halten und Kompetenz in Forschung und Entwicklung<br />
aufzubauen. Im Verarbeitungsbereich sollen die Standortvorteile<br />
(niedrige Energiekosten, verfügbares Kapital und<br />
Land, kaum Steuern) zur Ansiedlung industrieller Cluster<br />
(Stahl, Aluminium) genutzt werden. Wie bereits im Nachbarland<br />
VAE wird jetzt auch in Qatar der Tourismus durch<br />
Ausbau des Flughafens, Expansion der Airline Qatar<br />
Airways sowie den Bau neuer Luxushotels massiv gefördert.<br />
Für Deutschland ist Qatar ein wichtiger arabischer<br />
Handelspartner. Wichtigste Exportgüter sind Fahrzeuge,<br />
Energie- und Nachrichtentechnik sowie Maschinen.<br />
Was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen betrifft,<br />
belegt Qatar nach Einschätzung des Davos Economic<br />
Forums einen der Spitzenplätze in der Weltrangliste.<br />
In Qatar sind viele deutsche Firmen mit eigenen Repräsentanten<br />
vertreten.<br />
Die Hauptstadt Doha hat begonnen, sich eine Reputation<br />
als Zentrum mit einer innovativen, dynamischen und unternehmerisch<br />
orientierten Geschäftskultur aufzubauen.<br />
Diese Reputation wird durch außergewöhnliche Anfangs-<br />
investitionen weiter ausgebaut und mündet in nationale<br />
Projekte, die internationale Alleinstellungsmerkmale<br />
schaffen und so zusätzliches Investitionskapital aus dem<br />
Ausland akquirieren. Signifikantes Beispiel ist das Projekt<br />
Qatar Pearl.<br />
Der tatsächliche Anteil des Öl- und Gassektors am Brutto-<br />
inlandsprodukt geht wegen der stark steigenden Ver-<br />
kaufspreise nicht zurück. Politisch stabil profitiert Qatar<br />
von einer weitsichtigen, progressiven Regierung mit einer<br />
unternehmerischen Orientierung und besonderem Engagement<br />
im privaten Sektor.<br />
Unternehmensfreundliche Regularien und attraktive<br />
Steuer- und Zollrahmenbedingungen spielen eine entscheidende<br />
Rolle für die Anziehung von Kapital aus der<br />
ganzen Welt. Zu der besonderen Attraktivität des Standorts<br />
tragen weiterhin sehr wettbewerbsfähige Lohn- und<br />
Sozialversicherungskosten sowie die Verfügbarkeit gut<br />
bis hoch qualifizierter Arbeitskräfte bei. Die rapide Entwicklung<br />
und der Wohlstand Qatars locken Investitionskapital<br />
aus der ganzen Welt an. Es wurden noch nie so viele<br />
internationale Gelder in Qatar investiert wie in 2007.<br />
In dem modernen, sicheren Staat mit erstklassiger<br />
medizinischer Versorgung, modernem Bildungswesen,<br />
reichhaltigem Kultur- und Unterhaltungsangebot sowie<br />
besten Shopping- und Sportmöglichkeiten hat sich in<br />
Qatar vor allem die Region Doha zu einem attraktiven<br />
Standort für erfolgreiche Unternehmen sowie Arbeitnehmer<br />
entwickelt.<br />
29
30<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die STandorTe QaTar und QaTar <strong>pearl</strong><br />
KapiTel<br />
6<br />
DIe sTANDorTe QATAr uND PeArL QATAr<br />
Der Immobilienmarkt in Qatar<br />
Viele in der Realisierung befindliche Großprojekte wie der<br />
Ausbau des Flughafens und der nationalen Fluglinie<br />
Qatar Airways haben zu einem massiven Zustrom von<br />
Arbeitnehmern aus aller Welt geführt. Diese Entwicklung<br />
führt zu einer stark gestiegenen Nachfrage im Bereich der<br />
Wohn- und Gewerbeimmobilien.<br />
Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. investiert ausschließlich<br />
in Gebiete, in denen es Ausländern erlaubt ist,<br />
100% Eigentum zu erwerben. Schwerpunkt ist „The Pearl<br />
Qatar“. Über drei Milliarden US-Dollar wird die künstliche<br />
Insel wohl verschlingen, bis sie endgültig fertig gestellt<br />
ist. Mehrere Fünfsternehotels, Shopping-Arkaden, exklusive<br />
Wohngebiete für 40.000 Menschen wachsen auf 400<br />
aufgeschütteten Hektar Land neu aus dem Meer. Vorbilder<br />
für „The Pearl Qatar“ sind die Inseln vor Dubai. Die<br />
Immobilienpreise auf diesen Inseln haben sich innerhalb<br />
der letzten zwei Jahre unglaublich nach oben entwickelt.<br />
Der Markt in Qatar ist geprägt von einem enormen Bedarf<br />
an Wohnimmobilien. Alte Gebäude werden in der Hauptstadt<br />
abgerissen, um Platz für moderne Wohnungen zu<br />
schaffen. Die Preise für Immobilien folgen der Inflation.<br />
Die Verkaufspreise von Wohnungen in Qatar sind, mit<br />
denen anderer Metropolen verglichen, trotz der Steigerungen<br />
der vergangenen Jahre immer noch attraktiv und<br />
günstig. Dies ist insbesondere deshalb so, weil der Eigentümer<br />
mit der Immobilie gleichzeitig die Grundlage für<br />
einen „Resident Status“ und damit eine unbeschränkte<br />
Aufenthaltserlaubnis erwerben kann.<br />
Projekte werden üblicherweise vor Fertigstellung vom<br />
Grundriss- und Floorplan abverkauft, wobei der Erstverkauf<br />
oftmals nur Monate dauert. Üblich ist die Anzahlung<br />
der Immobilie und weitere Bezahlung nach Baufortschritt.<br />
Die Mehrheit der Käufer von Immobilieneigentum in<br />
Qatar sind nicht Qatar-Staatsangehörige, sondern haben<br />
ihre Herkunft in den unterschiedlichsten Ländern der<br />
Erde. Benachbarte Staaten wie Saudi Arabien, Kuwait,<br />
Iran, Pakistan und Indien sind die wichtigsten Herkunftsländer<br />
der Käufer. Eine Sättigung der Nachfrage ist aufgrund<br />
der gegebenen Situation mittelfristig nicht zu<br />
erwarten.<br />
Die Inflation treibt die Immobilienpreise stark nach oben.<br />
Rohstoffe für den Bau von Häusern sind in den letzten<br />
Jahren durch den Bauboom und die weltweit steigende<br />
Nachfrage explodiert. Die Inflation betrug im letzten Jahr<br />
über 13%. Damit das Bauen überhaupt noch kalkulierbar<br />
und realisierbar bleibt, hat der Staat die Preise für Stahl,<br />
Zement und Steine im Mai 2008 für drei Jahre eingefroren<br />
und subventioniert diese zur Erhaltung der Preisstabilität.
32<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />
KapiTel<br />
7<br />
QATAr PeArL KG<br />
DIe ANLAGesTrATeGIe
Das Ziel der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG ist<br />
die Gewinnerzielung durch eine Kapitelbeteiligung an der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. mit Sitz in einer<br />
Freihandelszone im Emirat Dubai.<br />
Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. erzielt Gewinne<br />
durch den Ein- und Verkauf von Immobilieneinheiten in<br />
Qatar.<br />
„Im Einkauf liegt der Erfolg“<br />
Die geplanten Wertsteigerungen des Immobilienpaketes<br />
resultieren im Wesentlichen aus zwei Faktoren:<br />
a. aus dem Einkaufsvorteil im Vergleich zu „normalen“<br />
Marktteilnehmern durch den Erwerb im Paket und die<br />
Bündelung aller Investitionsmittel gegenüber nur wenigen<br />
Lieferanten (Durat al Doha, UDC etc.) sowie der<br />
Ausnutzung von Pre-Launch Angeboten.<br />
b. aus einer erwarteten kurzfristigen Preissteigerung<br />
resultierend aus der kleinteiligen Veräußerung der<br />
einzelnen Immobilien, bei einer geplanten Haltedauer<br />
einzelner Immobilieneinheiten von maximal 24<br />
Monaten.<br />
Die Anlagestrategie sieht keine Diversifizierung nach Nut-<br />
zungsarten des zu erwerbenden Immobilienpaketes vor.<br />
Es werden ausschließlich Wohnimmobilien erworben. Die<br />
von der Geschäftsführung der Trend Capital Qatar Invest-<br />
ments Ltd. angenommene Investitionsstrategie beinhal-<br />
tet nur Wohnraum in den Freehold-Gebieten in Qatar.<br />
Sie liegt allen Prognosen und Berechnungen dieses Ver-<br />
kaufsprospektes zugrunde.<br />
33
34<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />
KapiTel<br />
7<br />
Bauträger<br />
DIe ANLAGesTrATeGIe<br />
Die Trend Capital Qatar Investments Ltd., deren Geschäfts-<br />
führer Frank Simon mittlerweile rund sechs Jahre Erfahrung<br />
im arabischen Raum vorweisen kann, legt besonderen<br />
Wert auf die Auswahl der „Schlüsselpartner“ im<br />
Bereich der Erstellung der Immobilien.<br />
Die Zielimmobilien müssen nachfolgenden Anforderungen<br />
und Investitionskriterien genügen:<br />
1. Lage<br />
Die Lage des Zielobjektes muss in einer Freehold-Zone<br />
liegen, so dass die Gesellschaft als unbeschränkter Eigentümer<br />
des Grundstücks und der darauf errichteten Bauwerke<br />
eingetragen werden kann.<br />
2. Reputation<br />
Die Ersteller der Immobilien sollen anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />
sein, um das Insolvenzrisiko<br />
des Bauträgers zu minimieren. Außerdem kann so mit<br />
einer Fertigstellung der Zielobjekte innerhalb der vorgegebenen<br />
Bauzeit gerechnet werden. Durat al Doha zum<br />
Beispiel ist eine solche anerkannte Immobilien-Entwicklungsgesellschaften<br />
aus Doha; sie gehört zu Teilen der<br />
Qatar Islamic Bank.<br />
3. Design und Qualität<br />
Durat al Doha baut derzeit fünf Wohntürme auf der Qatar<br />
Pearl. Durat al Doha hat sich dem Anspruch verschrieben,<br />
eine bessere Zukunft für alle mitzugestalten und dies in<br />
den Entwürfen der fünf Wohntürme sichtbar werden zu<br />
lassen. Sie wurden entsprechend den fünf Kontinenten in<br />
einem individuellen Innendesign geplant.<br />
Um eine für den Anleger einfache und klar fokussierte<br />
Anlagestrategie zu verfolgen, werden bewusst nur wenige<br />
Partner in Qatar ausgewählt. Diese Konzentration ver-<br />
einfacht wesentlich den Auswahlprozess der Zielimmobilien,<br />
da keine ausführlichen Prüfungen (Due Dilligence)<br />
der ausführenden Entwicklungsgesellschaften vorzunehmen<br />
sind. Durch die Bündelung des Einkaufsvolumens<br />
erhöhen sich gleichzeitig die Chancen auf höhere Preisnachlässe.<br />
„Lage, Lage, Lage“<br />
Die Geschäftsführung der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. hält die Qatar Pearl für einen der besten Immobilienstandorte<br />
in Qatar. Eine kurzfristige Anlagestrategie<br />
entbindet nicht von der Verantwortung, die bestmöglichen<br />
Zielimmobilien hinsichtlich Preis und Lage<br />
auszuwählen. Dieser Verantwortung ist sich die Geschäftsführung<br />
der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
bewusst und ist bestrebt, ein Höchstmaß an Sorgfalt bei<br />
dieser Auswahl walten zu lassen. Mit der generellen Entscheidung,<br />
Zielobjekte innerhalb der Freehold Gebiete zu<br />
erwerben, ist das Management der Fondsgesellschaft der<br />
Meinung, diesem Anspruch so weit wie möglich gerecht<br />
geworden zu sein.<br />
Investitionszeitpunkt<br />
Ziel dieser Vermögensanlage ist der kurzfristige Handelsgewinn,<br />
der durch die Zielgesellschaft erwirtschaftet<br />
werden soll. Als wichtiger Ausgangspunkt für die bevorstehende<br />
Handelstransaktion ist der Ankaufszeitpunkt<br />
des Immobilienpaketes anzusehen. Der Handel der Trend<br />
Capital Qatar Investments Ltd. wird erst nach der kapitalistischen<br />
Beteiligung durch die Fondsgesellschaft erfolgen.<br />
Die setzt wiederum voraus, dass ein Mindestkommanditkapital<br />
von 2,5 Millionen Euro eingezahlt ist. Ziel des Managements<br />
der Fondsgesellschaft ist es, frühzeitig einen<br />
investitionsbereiten Zustand für die Gesellschaft zu erreichen,<br />
da sich Verzögerungen nachteilig auf die Rendite
der Anleger auswirken können (siehe hierzu das Kapitel<br />
„Die wesentlichen Risiken der Beteiligung“).<br />
Um die Einwerbung des Mindestkommanditkapitals vor<br />
dem Hintergrund des Investitionsbeginns zu beschleunigen,<br />
wurden unterschiedliche Tranchen für die Einwerbung<br />
des Kommanditkapitals definiert. Jeder Anleger<br />
wird entsprechend dem zeitlichen Eingang seiner Beitrittserklärung<br />
einer Tranche zugeordnet. Die Tranchen<br />
haben ein unterschiedliches Volumen. An diese Tranchenzuordnung<br />
gekoppelt ist die Höhe der Gewinnbeteiligung<br />
der Anleger.<br />
Bei Beitritten binnen 14 Tagen nach Angebotsbeginn ist<br />
für die Trancheneinteilung das Datum einer zuvor<br />
erfolgten unverbindlichen schriftlichen Reservierung<br />
durch den Anleger maßgeblich.<br />
Gewinnverteilungsmatrix<br />
Kommanditkapital Gewinnbeteiligung<br />
Tranche in Euro in % p.a.(*)<br />
A 5.000 – 2 Mio. 21<br />
B 2.001.000 – 6 Mio. 20<br />
C 6.001.000 – 9 Mio. 19<br />
D 9.001.000 – 13 Mio. 18<br />
E 13.001.000 – 17 Mio. 17<br />
* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />
Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des<br />
geplanten Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />
Mittelverwendung<br />
Alle Mittelanforderungen der Fondsgesellschaft werden<br />
nach Überprüfung der Übereinstimmung mit dem Finanzund<br />
Investitionsplan freigegeben. Angefangen bei der<br />
Einzahlung des Kommanditkapitals der Anleger über die<br />
Abrechnung der fondsbezogenen Kosten bis hin zur Investition<br />
in die Zielgesellschaft, werden in Deutschland von<br />
dem Mittelverwendungskontrolleur, der , WestAudit AG ,<br />
vorgenommen. Diese Mittelverwendungskontrolle, deren<br />
Wortlaut vollständig in dem Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
im Kapitel 20 „Die Verträge“ abgedruckt wurde,<br />
umfasst die Verwendung aller Ein- und Auszahlungen. Die<br />
Mittelverwendungskontrolle ist auf die erstmalige Verwendung<br />
des Kommanditkapitals in Deutschland beschränkt.<br />
Eine Kontrolle in Dubai oder Qatar findet nicht<br />
statt.<br />
Hebelwirkung<br />
Eine Hebelwirkung – oftmals auch als Leverage-Effekt<br />
bezeichnet – stellt dar, um welchen Faktor das bewegte<br />
Kapital (Wert des Immobilienpaketes) das eingesetzte<br />
Eigenkapital übersteigt. Durch dieses Ungleichverhältnis<br />
entsteht eine Hebelwirkung, die bei gewünschter Marktentwicklung<br />
eine überproportionale Rendite des eigenen<br />
Kapitals zur Folge hat.<br />
Die Aufnahme von Fremdkapital bei Banken ist in der<br />
Planung nicht vorgesehen. Sollten sich die Abverkäufe<br />
nicht zu den prognostizierten Preisen und in der ent-<br />
sprechenden Zeit umsetzen lassen, ist die Geschäftsfüh-<br />
rung der Trend Capital Qatar Investments Ltd. berechtigt,<br />
Fremdmittel zur weiteren Finanzierung der Kaufpreisraten<br />
aufzunehmen und somit die notwendige Liquidität sicher-<br />
zustellen. Hierzu wurden bereits positive informative Ge-<br />
spräche im Vorfeld mit diversen Kreditinstituten geführt.<br />
35
36<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />
KapiTel<br />
7<br />
Veräußerung des Immobilienpaketes<br />
Nach erfolgtem Einkauf eines Zielobjektes ist es das<br />
Bestreben des Managements der Trend Capital Qatar Ltd.,<br />
mit den Verkaufsbemühungen zu starten. Hierzu werden<br />
die entsprechenden Immobilieninformationen durch<br />
geeignete lokale Partner aufbereitet und einem internationalen<br />
Käuferpublikum über spezialisierte Maklerunternehmen<br />
angeboten.<br />
Anfallende Kosten dieser Verkaufsbemühungen sind in<br />
den Prognoserechnungen bereits kalkuliert.<br />
An- und Verkauf der Immobilien in Qatar<br />
Alle Aktivitäten der Trend Capital Qatar Investments Ltd.,<br />
insbesondere der An- und Verkauf der Immobilieneinheiten,<br />
werden in Dubai abgewickelt und erbracht.<br />
Mögliche Zielobjekte<br />
DIe ANLAGesTrATeGIe<br />
Die nachfolgende Darstellung bietet einen exemplarischen<br />
Überblick über mögliche Zielobjekte, welche die<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. identifiziert hat und<br />
in die ggf. investiert werden soll.
38<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die anlaGeSTraTeGie<br />
KapiTel<br />
7<br />
DIe ANLAGesTrATeGIe<br />
The Pearl Qatar Viva Bahriya<br />
Das Design der künstlichen Halbinsel soll an vergangene<br />
Zeiten erinnern, während der Perlenhandel die wichtigste<br />
Einnahmequelle für das Land war.<br />
Wie es der Name schon vermuten lässt, stellt die Qatar<br />
Pearl einen Glanzpunkt im Immobiliensektor in Qatar dar.<br />
Für die Trend Capital Qatar Investments Ltd. stellen die<br />
Wohntürme auf der Qatar Pearl ein mögliches Zielobjekt<br />
dar, in dem noch vor Baubeginn in der Pre-Launch Phase<br />
entsprechende Einheiten erworben werden sollen. Die Lage<br />
vor der Hauptstadt Doha im Herzen der Bucht von<br />
Doha und das Design sind ausschlaggebend für eine<br />
potenziell gute Weiterveräußerung der Einheiten.<br />
Das Management der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. beschäftigt sich intensiv und sorgfältig mit einer Vielzahl<br />
von bestehenden und zukünftigen Objekten und Projekten<br />
innerhalb der genannten Entwicklungsgebiete.<br />
Hinsichtlich der Auswahl und des Einkaufs unterliegt die<br />
Gesellschaft den Marktgesetzmäßigkeiten in Qatar.<br />
Die Dynamik dieses Marktes steht dem Bestreben einer<br />
Projektbeschreibung im Wege. Angebote stehen zeitlich<br />
nur so kurz zur Verfügung, dass sie schnell angenommen<br />
werden müssen, bevor jemand anderes dies tut. Eine detaillierte<br />
Beschreibung und Prospektierung ist damit<br />
nicht in Einklang zu bringen.
40<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
KapiTel<br />
8<br />
QATAr PeArL KG<br />
ANGABeN ÜBer DeN<br />
emITTeNTeN
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
42<br />
KapiTel8 ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />
Grundsätzliche Angaben<br />
Beim Emittenten handelt es sich um die Trend Capital<br />
GmbH & Co. Qatar Pearl KG. Er hat seinen Sitz in Mainz.<br />
Die Geschäftsadresse lautet:Weißliliengasse 5 in 55116<br />
Mainz.<br />
Der Emittent wurde am 17.06.2008 gegründet. Nach den<br />
im Gesellschaftsvertrag getroffenen, durch Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung abänderbaren Regelungen<br />
ist die Gesellschaft bis zum 31.08.2010 befristet. Plangemäß<br />
wird sie daher rund 26 Monate bestehen.<br />
Beim Emittenten handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft<br />
im Sinne von §§ 161 ff. HGB.<br />
Maßgeblich ist deutsches Recht.<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin des Emittenten ist<br />
die Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, also eine<br />
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsführer<br />
ist Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19. Das<br />
Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro ist voll eingezahlt.<br />
Somit ist unbeschränkt haftender Gesellschafter des Emittenten<br />
keine natürliche Person, die mit ihrem gesamten<br />
Privatvermögen haften würde, sondern eine Kapitalgesellschaft,<br />
deren Haftung sich auf deren Betriebsvermögen<br />
erstreckt.<br />
Der im Prospekt im Kapitel 20 im Wortlaut abgedruckte<br />
Gesellschaftsvertrag sieht abweichende Bestimmungen<br />
zu der gesetzlichen Regelung der Kommanditgesellschaft<br />
im Handelsgesetzbuch vor, die entsprechend den Vor-<br />
schriften der Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung<br />
im Prospekt anzugeben sind.<br />
Von der gesetzlichen Regelung abweichend, obliegt die<br />
Geschäftsführung und Vertretung des Emittenten nicht<br />
der vorgenannten persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
sondern der Trend Capital Middle East GmbH als so genannte<br />
geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Außerdem ist in Abweichung von den gesetzlichen Regelungen<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin, die keine<br />
Kapitaleinlage erbringt, nicht am Ergebnis der Gesellschaft<br />
beteiligt.<br />
Abweichend von der gesetzlichen Regelung sieht der<br />
Gesellschaftsvertrag des Weiteren vor, dass die als Treuhandkommanditistin<br />
fungierende MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH berechtigt<br />
ist, ihren Kommanditanteil zu erhöhen bzw. Anleger als<br />
unmittelbar ins Handelsregister einzutragende Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen und diesbezüglich<br />
notwendige Erklärungen der Mitgesellschafter abzugeben.<br />
Dabei ist über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus<br />
vorgegeben, dass beitretende Gesellschafter bzw.<br />
von der Treuhandkommanditistin vorzunehmende Erhöhungen<br />
ihrer Beteiligung Mindestgrenzen von 5.000 Euro<br />
bzw. 10.000 USD nicht unterschreiten dürfen und, soweit<br />
sie darüber hinausgehen, durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />
sein müssen.<br />
Über die gesetzlichen Regelungen hinausgehend findet<br />
sich im Gesellschaftsvertrag die Pflicht, dass unmittelbar<br />
im Handelsregister einzutragende Kommanditisten eine<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht erteilen
müssen, wonach die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, sowie die Treu-<br />
handkommanditistin jeweils einzeln Anmeldungen zum<br />
Handelsregister auch im Namen des Kommanditisten<br />
tätigen können. Die Höhe der Beteiligung am Gesellschaftsergebnis<br />
ist abweichend von gesetzlichen Regelungen<br />
vereinbart. Laufende Ausschüttungen sind nicht<br />
vorgesehen, Gewinne sollen erst – und einmalig – bei der<br />
Liquidation der Gesellschaft ausgezahlt werden. Dabei<br />
hängt die Höhe der Beteiligung des einzelnen nicht nur<br />
von der Höhe seines Kapitalanteils sondern auch vom<br />
Zeitpunkt seines Beitritts ab.<br />
Abweichend von der gesetzlichen Regelung ist zudem die<br />
Abstimmung im so genannten schriftlichen Verfahren<br />
möglich. Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />
kann, was von der gesetzlichen Regelung abweicht,<br />
nur binnen 4 Wochen nach Versenden des Protokolls<br />
durch Klage geltend gemacht werden.<br />
Vom Gesetz abweichende Regelungen in der Satzung der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin sind nicht vorhanden.<br />
Gegenstand des Unternehmens des Emittenten ist gemäß<br />
§ 2 des Gesellschaftsvertrages die Begründung einer<br />
kapitalistischen Beteiligung an einer Kapital-Gesellschaft<br />
in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreibt.<br />
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und<br />
Maßnahmen ergreifen, die dem Unternehmensgegenstand<br />
dienen. Zuständiges Registergericht für den Emittenten<br />
ist das Amtsgericht Mainz. Eine Eintragung in das<br />
dortige Handelsregister wurde am 17.06.2008 beantragt.<br />
Eine Handelsregisternummer ist im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht zugeteilt und kann daher<br />
nicht angegeben werden.<br />
43
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
44<br />
KapiTel8<br />
Angaben über das Kapital des Emittenten<br />
Im Zeitpunkt der Prospektaufstellung beträgt das Kapital<br />
des Emittenten 2.000 Euro. Dies setzt sich zusammen aus<br />
jeweils zwei Kommanditanteilen von 1.000 Euro, die jeder<br />
der beiden Gründungskommanditisten übernommen hat.<br />
Die Einlagen sind noch nicht erbracht. Sie stehen aus. Be-<br />
teiligungsbeträge, die in US-Dollar übernommen werden,<br />
werden am Tage der Gutschrift auf dem Mittelverwen-<br />
dungskonto der Gesellschaft nach dem amtlichen Mittel-<br />
kurs in Euro umgerechnet. Maßgeblich sind alsdann diese<br />
Euro-Beträge. Die Beteiligungsbeträge entsprechen der<br />
Hafteinlage, sie sind zu 100% als Haftkapital im Handels-<br />
register einzutragen.<br />
Hiernach richten sich die Stimm- und Ergebnisbeteiligungsrechte,<br />
wobei letztere auch vom Beitrittszeitpunkt<br />
abhängig sind.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt über 50<br />
Stimmen. Im übrigen sind die Rechte und Pflichten der<br />
Gründungskommanditisten gleich. Es bestehen bis auf<br />
die Sonderstimmrechte der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
auch keine Unterschiede zu den Rechten und<br />
Pflichten beitretender Gesellschafter.<br />
Angaben über die Gründungsgesellschafter<br />
des Emittenten<br />
Der Emittent wurde gegründet von<br />
1. Komplementär: Trend Capital Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse: Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz, HRB 8796, AG Mainz. Eine Einlage wurde von<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin nicht über-<br />
nommen.<br />
ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />
2. Kommanditisten: a) mit der Funktion der geschäftsfüh-<br />
renden Kommanditistin Trend Capital Middle East GmbH,<br />
Sitz Mainz, Geschäftsadresse: Weißliliengasse 5, 55116<br />
Mainz, HRB 40672, AG Mainz. Übernommener Komman-<br />
ditanteil in Höhe von 1.000 Euro. Die Einlage wurde noch<br />
nicht eingezahlt.<br />
b) mit der Funktion der Treuhandkommanditistin MVT<br />
Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Sitz Mainz, Geschäftsadresse:Weißliliengasse 5,<br />
55116 Mainz, HRB 40631, AG Mainz. Übernommener Kom-<br />
manditanteil in Höhe von 1.000 Euro. Die Einlage wurde<br />
noch nicht eingezahlt.<br />
Die den vorgenannten Gründungsgesellschaftern zustehenden<br />
Honorare und Vergütungen sind in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
(Kapitel 20) geregelt.<br />
Die Gesamthöhe der Vergütungen der Gründungsgesellschafter<br />
beträgt 6,84% vom Eigenkapital der Gesellschaft<br />
inkl. Agio. Sie sind im Kapitel „Wirtschaftliche Angaben“<br />
Seite 56 unter der Position der Mittelverwendung einzeln<br />
aufgeführt.<br />
Den Gründungsgesellschaftern stehen keine weiteren<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte oder sonstige Bezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen<br />
jeder Art zu. Ihre Gewinnbeteiligungen entsprechen den<br />
Gewinnbeteiligungen der übrigen Gesellschafter.<br />
Gründungsgesellschafter sind weder unmittelbar noch<br />
mittelbar an Unternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb<br />
der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind, oder<br />
solchen, die dem Emittenten Fremdkapital zur Verfügung<br />
stellen, oder an solchen Unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur<br />
geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
Zu bestehenden Verpflechtungen wird auf das Kapitel 18<br />
„Kapitalmäßige und personelle Verpflechtungen“ ab Seite<br />
102 verwiesen.
Angaben über die Geschäftstätigkeit<br />
des Emittenten<br />
Der wichtigste Tätigkeitsbereich des Emittenten besteht<br />
in der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft in Dubai.<br />
Das konkrete Projekt für welches die Nettoeinnahmen aus<br />
dem Angebot genutzt werden, ist diese Kapitalbeteiligung<br />
an der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
Neben dieser geplanten Investitionstätigkeit in Umsetzung<br />
des vorliegenden Angebotes ist der Emittent nicht<br />
tätig.<br />
Als Realisierungsgrad der Kapitalbeteiligung wurde bisher<br />
erreicht, das der Beteiligungsvertrag unterzeichnet wurde.<br />
Weitere Schritte sind zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
noch nicht unternommen worden.<br />
Der Emittent ist nicht abhängig von Patenten, Lizenzen<br />
oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher<br />
Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder der Ertragslage<br />
des Emittenten sind.<br />
Vertragspartner des unter der aufschiebenden Bedingung<br />
der Genehmigung durch die Free-Zone Authority der Jebel<br />
Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrages ist<br />
die Trend Capital Qatar Investments Ltd., ansässig P.O. Box<br />
333 55 Dubai, UAE. Aus dieser Beteiligung erziehlt der<br />
Emittent seine Einkünfte. Mit Ausnahme von diesem Beteiligungsvertrag<br />
ist der Emittent nicht von Verträgen abhängig,<br />
die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit<br />
oder die Ertragslage des Emittenten sind.<br />
Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen<br />
Einfluss auf die wirtschaftliche Lage des Emittenten haben<br />
können, sind nicht gegeben. Auch ist die Tätigkeit des<br />
Emittenten nicht durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst<br />
worden.<br />
Wichtige laufende Investitionen existieren zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht.<br />
Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik<br />
Zur Angabe über Anlageziele und Anlagepolitik finden<br />
sich Ausführungen an diversen Stellen dieses Prospektes.<br />
Insbesondere ist hierzu auf das Kapitel 10 „Wirtschafliche<br />
Angaben“ sowie das Kapitel 11 „Beteiligungsphase“ zu verweisen.<br />
Anlageobjekt des Emittenten ist die Beteiligung<br />
an der Kapitalgesellschaft Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. in Dubai. Der Beteiligungsvertrag ist abgeschlossen.<br />
Er steht unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung<br />
durch die Free-Zone Authority. Sein Inhalt ist auf<br />
Seite 85 beschrieben.<br />
Die den Immobilienhandel in Qatar betreffenden Anlageziele<br />
und die diesbezügliche Anlagepolitik werden von der<br />
Kapitalgesellschaft in Dubai bestimmt. Gleiches gilt für<br />
konkrete Immobilienobjekte, in welche die in Dubai ansässige<br />
Gesellschaft investieren wird, die zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung noch nicht feststehen. Eine Beschreibung<br />
derselben ist daher nicht möglich. Es kann<br />
auch nicht angegeben werden, ob der Emittent, deren<br />
Gründungsgesellschafter, Mitglieder der Geschäftsführung<br />
oder des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten<br />
des Emittenten, oder solchen Personen, welche die<br />
Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, Eigentum oder sonstige<br />
dingliche Berechtigungen an Anlageobjekten zustehen<br />
wird. Dies ist jedoch äußerst unwahrscheinlich. Auch zu<br />
dinglichen Belastungen, rechtlichen oder tatsächlichen<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten von Immobilienobjekten<br />
sowie zum Vorliegen erforderlicher behördlicher<br />
Genehmigungen – ausgenommen der ausstehenden<br />
Genehmigung der Free-Zone Authority der Jebel<br />
Ali Free-Zone zum Beteiligungsvertrag zwischen der<br />
Fondsgesellschaft und der Immobilienhandelsgesellschaft<br />
in Dubai – kann eine Aussage im Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
nicht getroffen werden.<br />
45
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
46<br />
KapiTel8<br />
ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />
Verträge über die Anschaffung oder die Herstellung von<br />
Anlageobjekten oder wesentliche Teile davon sind im Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung nicht geschlossen.<br />
Bewertungsgutachten für das Anlageobjekt sind nicht<br />
erstellt, was die Angabe eines Datums und des Ergebnisses<br />
eines solchen Gutachtens ebenso unmöglich macht, wie<br />
die Angabe des Namens des Gutachters.<br />
Zur Beteiligung an der Trend Capital Qatar Investements<br />
Ltd. reichen die Nettoeinnahmen des Emittenten aus, die<br />
Aufnahme einer Finanzierung ist nicht vorgesehen.<br />
Die Nettoeinnahmen des Emittenten werden nicht für<br />
sonstige Zwecke genutzt.<br />
Das Eigentum an der Trend Capital Qatar Investements<br />
Ltd. steht Herrn Frank Simon zu, der u.a. Geschäftsführer<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin des Emittenten<br />
ist. Im übrigen stehen dem Emittenten, dessen Gründungsgesellschaftern,<br />
Mitgliedern der Geschäftsführung oder<br />
des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten des<br />
Emittenten oder solchen Personen welche die Herausgabe<br />
oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe oder<br />
den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />
beeinflusst haben weder Eigentum am Anlageobjekt<br />
oder an wesentlichen Teiles desselben noch eine dingliche<br />
Berechtigung am Anlageobjekt zu.<br />
Nicht nur unerhebliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
existieren ebensowenig wie rechtliche und/oder tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes.<br />
Die zur Wirksamkeit der Beteiligung am Anlageobjekt<br />
notwendige Genehmigung der Free-Zone Authority der<br />
Jebel Ali Free-Zone steht aus, darüber hinaus sind keine<br />
behördlichen Genehmigungen erforderlich.<br />
Vom Prospektverantworlichen, dem Emittenten, den<br />
Gründungsgesellschaftern, Mitgliedern der Geschäftsführung<br />
oder des Vorstandes von Aufsichtsgremien oder Beiräten<br />
des Emittenten, sowie von solchen Personen, die die<br />
Herausgabe oder den Inhalt des Prospektes oder die Abgabe<br />
oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage<br />
wesentlich beeinflusst haben, werden keine nicht nur<br />
geringfügige Leistungen oder Lieferungen erbracht.<br />
Zu den voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageangebotes<br />
und deren Aufgliederung wird auf das Kapitel 10<br />
„Wirtschaftliche Angaben“ verwiesen.<br />
Angaben über die Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage des Emittenten<br />
Der Emittent ist vor weniger als 18 Monaten gegründet<br />
worden und hat noch keinen Jahresabschluss erstellt.
Eröffnungsbilanz und Zwischenübersicht (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 1 und 2 VermVerkProspV)<br />
Eröffnungsbilanz (in TEUR) der Zwischenübersicht auf den 30.06.2008 (in TEUR) der<br />
Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />
Aktiva 17.06.2008 Aktiva 17.06.2008<br />
A. Ausstehende Einlagen 2 A. Ausstehende Einlagen 2<br />
Summe Aktiva zum 17.06.2008 2 Summe Aktiva zum 17.06.2008 2<br />
Passiva Passiva<br />
A. Kapital A. Kapital<br />
I. Eigenkapital I. Eigenkapital<br />
Komplementär Komplementär<br />
Kommanditisten 2 Kommanditisten 2<br />
Fehlbetrag der Periode *) -1 1<br />
B. Verbindlichkeiten 1<br />
Summe Passiva zum 17.06.2008 2 Summe Passiva zum 17.06.2008 2<br />
G+V der Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />
Zwischenübersicht für die Zeit vom 17. – 30.06.2008 (in TEUR)<br />
30.06.2008<br />
1. Einnahmen 0<br />
Summe Erträge 0<br />
2. Gründungskosten 1<br />
Summe Aufwendungen 1<br />
3. Gewinn zum 30.06.2008 -1<br />
*) Der Fehlbetrag der Periode resultiert aus Gründungskosten.<br />
47
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer den emiTTenTen<br />
48<br />
KapiTel8<br />
Prognoseberechnungen (nach § 15 (1) S. 1 Nr. 3 und 4 VermVerkProspV)<br />
Prognose der Vermögenslage (Planbilanz in TEUR) der Prognose der Finanzlage (Planliquiditätsrechnung in TEUR) der<br />
Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />
Aktiva 31.12.2008 31.12.2009 Aktiva 31.12.2008 31.12.2009<br />
A. Anlage Vermögen Einnahmen aus KG-Beteiligungen 17.000<br />
I. Finanzlagen 14.060 14.060 Zufluss Agio 850<br />
B. Umlaufvermögen Summe Zuflüsse 17.850<br />
I. Guthaben bei Kreditinstituten 194 96<br />
Summe Aktiva zum 31.12.2008 14.254 14.156 Beteiligungskapital 14.060<br />
Fondskosten Investitionsphase 3.571<br />
Passiva Fondskosten Nutzungsphase 20 93<br />
A. Kapital<br />
Allgemeine Verwaltungskosten 5 5<br />
I. Eigenkapital Summe Abflüsse 17.656 98<br />
Komplementär<br />
ANGABeN ÜBer DeN emITTeNTeN<br />
Kommanditisten 17.000 17.000 Liquiditätsergebnis lfd. Jahr 194 - 98<br />
II. Jahresfehlbetrag - 2.746 - 98 Ban<strong>kg</strong>uthaben 194<br />
III. Verlustvortrag - 2.746 Ausschüttungen<br />
Summe Passiva zum 31.12. 14.254 14.156 Liquidität zum 31.12. 194 96
Prognose der Ertragslage (Plan G+V in TEUR) der<br />
Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG (Plan G+V in TEUR)<br />
1. Einnahmen aus Finanzlagen<br />
Investition<br />
31.12.2008 31.12.2009<br />
Summe Erträge 0 0<br />
2. Fondskosten Investitionsphase (ohne Agio) 2.721<br />
Fondskosten Nutzungsphase 20 93<br />
3. Allgemeine Verwaltungskosten 5 5<br />
Summe Aufwendungen 2.746 98<br />
4. Gewinn -2.746 -98<br />
Prognose der Planzahlen der Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />
(Investitionen, Umsatz und Ergebnis in TEUR) *)<br />
2008 2009 2010 2011<br />
Beteiligungen 14.060<br />
Summe Investition 14.060 0 0 0<br />
Umsatz 0 0 0 0<br />
Einnahmen (Beteiligung) 6.174<br />
Summe Umsatz 0 0 6.174 0<br />
Ergebnis -2.746 - 98 6.078 0<br />
*) nach § 15 VermVerkProspV geforderte Angaben zu Planzahlen zu Produktionen entfallen,<br />
da die vorliegende Vermögensanlage derartige Betätigungen nicht zum Inhalt hat.<br />
Wesentliche Annahmen und<br />
Wirkungszusammenhänge zur<br />
voraussichtlichen Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage sowie<br />
zu den Planzahlen:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
Die im Jahr 2008 erworbene<br />
Beteiligung wurde mit den Anschaffungskosten<br />
angesetzt.<br />
Beteiligungserträge fallen<br />
planmäßig im Jahr 2010 an.<br />
Zinseinnahmen aus der kurz-<br />
bis mittelfristigen Anlage tem-<br />
porär nicht benötigter Liquidi-<br />
tät wurden nicht erfasst.<br />
Die einzelnen Aufwendungen<br />
entsprechen den vorliegenden<br />
vertraglichen Vereinbarungen.<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter<br />
erfolgen planmäßig<br />
im Jahr 2010.<br />
Wegen der detaillierten Zusammensetzung<br />
der vorgenannten<br />
Planzahlen und<br />
ergänzender Informationen<br />
wird auf die Angaben im<br />
Kapitel 10 „Wirtschaftliche<br />
Angaben“ verwiesen.<br />
49
50<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer Trend CapiTal emiSSionen<br />
KapiTel<br />
9<br />
QATAr PeArL KG<br />
A N G A B e N Ü B e r<br />
TreND cAPITAL emIssIoNeN
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I anGaBen ÜBer Trend CapiTal emiSSionen<br />
52<br />
KapiTel9<br />
ANGABeN ÜBer TreND cAPITAL emIssIoNeN<br />
Die Trend Capital war bei diversen Kapitalmarktemissi-<br />
onen der jüngsten Vergangenheit involviert. Der nachfol-<br />
genden Übersicht kann entnommen werden, um welche<br />
Emissionen es sich im Einzelnen handelte. Hierbei wird<br />
Auskunft über das Emissionsvolumen, die jeweils ange-<br />
strebten wirtschaftlichen und steuerlichen Ergebnisse<br />
sowie über den Grad der Realisierung der angestrebten<br />
Ergebnisse gegeben. Die jeweiligen Daten beziehen sich<br />
auf den Stand zum 30.06.2008.<br />
Kapitalmarktemission Emissions- Emissionsvolumen Wirtschaftliches Ergebnis Steuerliches Ergebnis<br />
zeitraum geplant /erreicht geplant /erreicht geplant /erreicht<br />
Trend Capital GmbH & Co. 01.03.2005 - 1.885.000 Ja, im Plan n.a.*1<br />
Algatec Solarwerke 30.06.2005 1.885.000<br />
Brandenburg KG<br />
Trend Capital GmbH & Co. 01.07.2005 - 8.260.000 Ja, im Plan n.a.*2<br />
Dubai Sports City KG 31.12.2005 9.026.105<br />
Trend Capital GmbH & Co. 09.12.2005 - 16.370.500 11,4 / 18,92 Ja, steuerfreie Aus-<br />
Dubai Business Bay KG 20.10.2006 16.370.500 schüttungen erreicht<br />
Trend Capital GmbH & Co. 01.01.2007 - 20.000.000 Ja, es erfolgt nur eine Endaus- Ja, steuerfreie Aus-<br />
Dubai Business Bay II KG 30.09.2007 20.665.481 schüttung. Ende 2008 schüttungen erreicht<br />
Trend Capital GmbH & Co. 17.06.2007 - 2.905.000 Rumpfgeschäftsjahr 2007 Ja, im Plan<br />
Solarfonds 2 KG 30.05.2008 2.905.000 wurde übertroffen<br />
Trend Capital GmbH & Co. 01.12.2007 - 20.000.000 Ja, es erfolgt nur eine Endaus- Ja, im Plan<br />
Dubai Business Bay III KG 28.02.2008 31.390.705 schüttung. Ende 2008<br />
*1 Keine weiteren Angaben möglich, da die Geschäftsführung in 2007 planmäßig abgegeben wurde.<br />
*2 Keine weiteren Angaben möglich, da die Geschäftsführung in 2006 planmäßig abgegeben wurde.
54<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />
10<br />
KapiTel<br />
QATAr PeArL KG<br />
wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />
56<br />
KapiTel10<br />
wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN<br />
Die nachfolgende Darstellung zeigt auf, in welchem<br />
Umfang Kapital durch die Kommanditisten bzw. Anleger<br />
aufzubringen ist und welche konkreten Mittelverwen-<br />
dungspositionen hieraus bedient werden.<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung<br />
für die Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />
Mittelherkunft in Euro in % vom in % vom<br />
Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />
Komplementärin 0 0,00 0,00<br />
Geschäftsführende Kommanditistin/<br />
Treuhandkommanditistin 2.000 0,01 0,01<br />
Kapitalanleger 16.998.000 99,99 95,23<br />
17.000.000 100,00 95,24<br />
zzgl. Agio Kapitalanleger 849.900 5,00 4,76<br />
Mittelverwendung<br />
Zielinvestitionen 14.060.000 82,70 78,77<br />
Konzeption 489.000 2,88 2,74<br />
Eigenkapitalbeschaffung 1.699.800 10,00 9,52<br />
Marketing 80.000 0,47 0,45<br />
Geschäftsführung, Fondsverwaltung 30.000 0,18 0,17<br />
Haftungsvergütung Komplementärin 2.500 0,01 0,01<br />
Prospekterstellung 166.600 0,98 0,93<br />
Treuhandschaft 40.460 0,24 0,23<br />
Mittelverwendungskontrolle 20.230 0,12 0,11<br />
Rechts- & Steuerberatung 192.185 1,13 1,08<br />
Liquiditätsrücklage allg. Verwaltungskosten 12.615 0,07 0,07<br />
Rückstellung Dienstleistungshonorare 206.610 1,22 1,16<br />
17.000.000 100,00 95,24<br />
Vertriebskosten aus Agio 849.900 5,00 4,76
Eine Klassifizierung, bei der zwischen der eigentlichen<br />
Zielinvestition, anfallenden Vergütungen und Neben-<br />
kosten unterschieden wird, hat folgendes Aussehen:<br />
in Euro in % vom in % vom<br />
Gesamtaufwand EK inkl. Agio<br />
1. Aufwand für den Erwerb der 14.060.000 82,70 78,77<br />
Vermögensanlage<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen 3.570.675 21,00 20,00<br />
2.2. Nebenkosten der<br />
Vermögensanlage 12.615 0,07 0,07<br />
3. Liquiditätsreserve 206.610 1,22 1,16<br />
gesamt 17.849.900 105,00 100,00<br />
57
58<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I wirTSCHafTliCHe anGaBen<br />
10<br />
KapiTel wIrTscHAfTLIcHe ANGABeN<br />
Positionen der Mittelherkunft<br />
Kommanditkapital<br />
Die Treuhandkommanditistin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin haben jeweils einen Kommanditanteil in<br />
Höhe von 1.000 Euro übernommen. Für die Kapitalanleger<br />
ist ein verbleibendes Kommanditkapital von 16.998.000<br />
Euro reserviert.<br />
Agio<br />
Zusätzlich zu dem auf die Anleger entfallenden Kommanditanteil<br />
haben diese ein Agio in Höhe von 5% bezogen<br />
auf den gezeichneten Kapitalanteil zu entrichten. Die<br />
Zahlungen der Gesellschafter sind binnen 14 Tagen nach<br />
Mitteilung über die erfolgte Annahme der Beitrittserklärung<br />
durch die Treuhandkommanditistin und der hiermit<br />
verbundenen Aufforderung zur Zahlung zu leisten.<br />
Positionen der Mittelverwendung<br />
Zielinvestitionen<br />
Vom gesamten Kommanditkapital wird ein Betrag in Höhe<br />
von 14.060.000 Euro (82,71% des Gesellschaftskapitals)<br />
in den Erwerb einer 96,25%-igen Beteiligung an der Trend<br />
Capital Qatar Investments Ltd. investiert.<br />
Konzeptionskosten<br />
Für die Konzeption der Vermögensanlage erhält die Trend<br />
Capital Middle East GmbH oder eine von ihr beauftragte<br />
Gesellschaft eine Vergütung in Höhe von 2,88% des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung<br />
Das Ziel-Kommanditkapital soll planmäßig bis zum<br />
31.10.2008 eingeworben werden, wobei die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft berechtigt ist, diesen Zeitraum<br />
um bis zu 6 Monate, also maximal bis zum 30.04.2009, zu<br />
verlängern.<br />
Mit der Platzierung des Eigenkapitals der Fondsgesellschaft<br />
wurde die Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />
mit Sitz in Mainz exklusiv beauftragt und erhält hierfür<br />
eine prozentuale Vergütung bezogen auf das eingeworbene<br />
Eigenkapital in Höhe von 10% und das Agio. Die von<br />
der Trend Capital Servicegesellschaft mbH beauftragten<br />
Kooperationspartner sind nicht berechtigt, vom Verkaufsprospekt<br />
abweichende Aussagen zu treffen und Zusagen<br />
zu erteilen. Die Vergütung für die Einwerbung des<br />
Eigenkapitals wird anteilig nach wirksamem Beitritt der<br />
Anleger fällig und wöchentlich gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
abgerechnet.<br />
Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sieht das Umsatzsteuergesetz<br />
(UStG) keine Umsatzsteuerpflicht für die<br />
Leistungen der Trend Capital Servicegesellschaft mbH und<br />
deren Kooperationspartner vor, so dass dieser Kostenpunkt<br />
ohne Umsatzsteuer kalkuliert wurde. Sollte sich diese<br />
Rechtslage ändern, würden höhere fondsbezogene Kosten<br />
entstehen.<br />
Marketing- und PR-Kosten<br />
Die Trend Capital Middle East GmbH erhält für Marketing-<br />
und PR-Maßnahmen eine einmalige Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 0,47% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Kosten für die Geschäftsführung<br />
Die Geschäftsführung obliegt der Trend Capital Middle<br />
East GmbH, die für die Übernahme eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,18% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />
Mehrwertsteuer erhält.
Haftungsvergütung Komplementär<br />
Für die Übernahme der Haftung erhält die Trend Capital<br />
Verwaltungsgesellschaft mbH eine Vergütung in Höhe<br />
von 0,01% des gezeichneten Kommanditkapitals inkl.<br />
Mehrwertsteuer.<br />
Prospekterstellung<br />
Die Aufwendungen für die Prospekterstellung umfassen<br />
im Wesentlichen die Kosten für Grafik, Bildrechte, redaktionelle<br />
Arbeiten und Druck. Für die Übernahme diesbezüglicher<br />
Tätigkeiten und Kosten werden der Trend Capital<br />
Middle East GmbH 0,98% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />
Treuhandvergütung<br />
Mit der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH, Mainz, wird jeweils ein Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag geschlossen, der im vollen Wortlaut<br />
indem Kapitel „Die Verträge“ abgedruckt ist.<br />
Die Treuhandgesellschaft erhält für die Übernahme der<br />
Treuhandschaft eine Vergütung in Höhe von 0,24% des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Mit der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
wurde am 20.06.2008 ein Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
geschlossen, der während der planmäßigen Dauer<br />
der Fondsgesellschaft in den Geschäftsjahren 2008 bis<br />
Anfang 2010 eine Gesamtvergütung von 0,11% des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer<br />
vorsieht.<br />
Kosten für Rechts- und Steuerberatung<br />
Für die Übernahme von Rechts- und Steuerberatungskosten<br />
im Zusammenhang mit der Gründung der Fondsgesellschaft<br />
und der Konzeption der Vermögensanlage<br />
werden der Trend Capital Middle East GmbH 1,13% des gezeichneten<br />
Kommanditkapitals inkl. Mehrwertsteuer vergütet.<br />
Allgemeine Verwaltungskosten<br />
Für allgemeine Verwaltungskosten (Porto, Telefon, Kontoführungsgebühren<br />
u.a.) wurde insgesamt 0,07% des<br />
gezeichneten Kommanditkapitals veranschlagt.<br />
Rückstellung Dienstleistungshonorar<br />
Zur Bestreitung der Kosten für die Geschäftsführung, die<br />
Haftungsvergütung des Komplementärs, die Treuhandschaft<br />
sowie die Rechts- und Steuerberatung werden<br />
Rückstellungen in Höhe von 1,22% des gezeichneten Kommanditkapitals<br />
gebildet. Hierdurch werden die Kosten bis<br />
Mitte 2010 abgedeckt.<br />
59
60<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I proGnoSe<br />
11<br />
KapiTel<br />
QATAr PeArL KG<br />
BeTeILIGuNGsPHAse
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />
62<br />
KapiTel11 BeTeILIGuNGsPHAse<br />
Beteiligungsphase<br />
Im Rahmen der nachfolgenden Prognoserechnungen (alle<br />
in Euro) wurden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt,<br />
wie sie sich aus vertraglichen Vereinbarungen<br />
oder auf Schätzungen beruhend einstellen sollen. Die<br />
Zahlungsflüsse wurden hierbei dem jeweiligen Verursachungszeitraum<br />
zugeordnet. Durch zeitliche Verschiebungen<br />
können sich Abweichungen ergeben.<br />
Des Weiteren können Abweichungen deshalb auftreten,<br />
weil die zuverlässige Vorhersage zukünftiger Entwick-<br />
lungen bei Einnahmen und Ausgaben aktuell nicht mög-<br />
lich ist. Dennoch ermöglichen es die nachfolgenden Prog-<br />
noserechnungen, die auf realistischen Annahmen beru-<br />
henden geplanten Zahlungsströme zu veranschaulichen.<br />
Das wirtschaftliche Ergebnis der Fondsgesellschaft wird<br />
wesentlich davon beeinflusst, mit welchem Erfolg die<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. ihre Geschäftstätig-<br />
keit betreibt. Deshalb soll zunächst aufgezeigt werden,<br />
von welchen wirtschaftlichen Ergebnissen dort ausge-<br />
gangen wird.<br />
Die planmäßigen Einnahmen resultieren aus der Zuführung<br />
von Kapital aus dem Erwerb der Beteiligung durch<br />
die Fondsgesellschaft, erzielten Erlösen aus der Veräußerung<br />
von zuvor erworbenen Immobilien sowie aus Zinserträgen,<br />
die aus der Anlage temporär nicht benötigter<br />
Finanzmitteln stammen.<br />
Der Erwerb der Immobilien ist per Oktober 2008 geplant.<br />
Von den gesamten Anschaffungskosten sollen zunächst<br />
lediglich 10% sofort fällig werden. Weitere 5% sollen<br />
sechs Monate nach Erwerb, der Rest bei Fertigstellung fäl-<br />
lig sein. Der Abfluss kalkulierter Maklerkosten wird jedoch<br />
bereits vollständig zum Zeitpunkt des Immobilienerwerbs<br />
erwartet.<br />
Neben obligatorischen Kosten (Personal-, Büro-, Reise-,<br />
Rechts- und Steuerberatungskosten) werden weitere projektspezifische<br />
Kosten angesetzt. Hierbei handelt es sich<br />
um Marketingkosten, die mit dem Bewerben der zum Verkauf<br />
bestimmten Immobilien anfallen sowie die Kosten<br />
für die Bauabnahme der Projekte.<br />
Bei planmäßigem Verlauf wird die Trend Capital Qatar In-<br />
vestments Ltd. im Juni 2010 ein kumuliertes handelsrecht-<br />
liches Ergebnis von rd. 9,5 Mio. Euro erwirtschaftet haben.<br />
Hieran partizipiert die Fondsgesellschaft mit 96,25%.
Prognose Geschäftsverlauf Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
Liquiditätsergebnis 2008 2009 2010 Summen<br />
Beteiligungskapital TC GmbH & Co. Qatar Pearl KG 14.060.000 14.060.000<br />
Veräußerungserlöse 6.000.000 91.500.000 97.500.000<br />
Zinseinnahmen 105.750 18.473 124.223<br />
Summe Einnahmen 14.060.000 6.105.750 91.518.473 111.684.223<br />
Anschaffungskosten Immobilien 8.500.000 8.500.000 68.000.000 85.000.000<br />
Maklerkosten 1.700.000 1.700.000<br />
Personalkosten 90.000 180.000 180.000 450.000<br />
Büro- und Reisekosten 90.000 180.000 180.000 450.000<br />
Rechts- und Steuerberatung 35.000 35.000 35.000 105.000<br />
Marketingkosten 120.000 120.000 120.000 360.000<br />
Qualitätskontrolle/TÜV-Abnahmen 90.000 90.000<br />
Ausschüttungen an TC GmbH & Co. Qatar Pearl KG 23.174.127 23.174.127<br />
Summe Ausgaben 10.535.000 9.015.000 91.779.127 111.329.127<br />
Liquiditätsergebnis 3.525.000 -2.909.250 -260.654 335.096<br />
Liquiditätsergebnis, kumuliert 3.525.000 615.750 355.096<br />
Handelsrechtliches Ergebnis<br />
Erträge ohne Immobilienhandel 105.750 18.473 124.223<br />
Gewinne aus Immobilienhandel 664.615 10.135.385 10.800.000<br />
Aufwand -335.000 -515.000 -605.000 -1.455.000<br />
Handelsrechtliches Ergebnis -335.000 255.365 9.548.857 9.469.223<br />
Handelsrechtliches Ergebnis, kumuliert -335.000 - 79.635 9.469.223<br />
63
64<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />
11<br />
KapiTel<br />
BeTeILIGuNGsPHAse<br />
Prognose Fondsgesellschaft<br />
Wirtschaftliche Prognose 2008 2009 2010<br />
Der Fondsgesellschaft werden im Jahr 2008 planmäßig<br />
Mittel in Höhe von 17.849.900 Euro (Kommanditkapital<br />
zzgl. Agio der Anleger) zur Verfügung gestellt. Hieraus<br />
werden die Anschaffungskosten für die Beteiligung an<br />
der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Höhe von<br />
14.060.000 Euro sowie die Fondskosten der Investitionsphase<br />
bestritten.<br />
(6 Monate) (6 Monate)<br />
Einnahmen<br />
Kommanditkapital 17.000.000<br />
Agio 849.000<br />
Ausschüttungen Trend Capital Qatar Investments Ltd. 23.174.127<br />
Summe 17.849.900 23.174.127<br />
Ausgaben<br />
Beteiligungskapital 14.060.000<br />
Fondskosten Investitionsphase 3.570.675<br />
Geschäftsführung 30.000 30.000<br />
Haftungsvergütung Komplementär 2.500 2.500<br />
Treuhandschaft 40.460 40.460<br />
Rechts- und Steuerberatung 20.230 20.230 20.230<br />
Allgemeine Verwaltungskosten 5.000 5.000 2.615<br />
Ausschüttungen Anleger 23.174.127<br />
Summe 17.655.905 98.190 23.269.932<br />
Anfangsbestand Liquidität 193.995 95.805<br />
Einnahmen 17.849.900 23.174.127<br />
Ausgaben - 17.655.905 - 98.190 -23.269.932<br />
Endbestand Liquidität 193.995 95.805<br />
Die anfallenden laufenden Fondskosten (ab zweite Jahreshälfte<br />
2008 bis Mitte 2010) werden aus den in der<br />
Investitionsphase gebildeten Rücklagen bedient.<br />
Im Zeitpunkt der Liquidation der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. sollen an die Fondsgesellschaft und sodann<br />
im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft,<br />
neben dem investierten Beteiligungskapital deren Anteile<br />
an den kumulierten Gewinnen der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. an die Anleger ausgeschüttet werden.
Prognose Anleger<br />
Nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
kommt es für den konkreten Anteil des Anlegers am Ergeb-<br />
nis der Fondsgesellschaft darauf an, welcher Tranche er an-<br />
gehört. Der Zeitpunkt des Eingangs des Zeichnungsbe-<br />
trages bei der Fondsgesellschaft bzw. letztlich der Um-<br />
stand, zur Aufbringung welchen Teiles des Kommanditka-<br />
pitals der Fondsgesellschaft der eingezahlte Beteiligungs-<br />
betrag führt, ist hierbei maßgeblich für die Zugehörigkeit<br />
zu den Tranchen A bis E. Die ersten Zahlungseingänge ver-<br />
mitteln eine Zugehörigkeit zur Tranche A, die letzten zur<br />
Tranche E. Die einzelnen Tranchen und die mit ihnen ver-<br />
bundenen Gewinnbezugsrechte stellen sich wie folgt dar:<br />
Stufe Tranche in Euro Gewinn (*)<br />
A 2.000.000 21,00% p.a.<br />
B 4.000.000 20,00% p.a.<br />
C 3.000.000 19,00% p.a.<br />
D 4.000.000 18,00% p.a.<br />
E 4.000.000 17,00% p.a.<br />
Summe 17.000.000<br />
* (Hierbei handelt es sich nicht um eine vereinbarte feste jährliche<br />
Verzinsung, sondern um eine rechnerische Verteilung des geplanten<br />
Ergebnisses während der Dauer der Beteiligung.)<br />
Zieht man die Prognose der Fondsgesellschaft heran, um<br />
im Rahmen einer Kapitalflussrechnung aufzuzeigen,<br />
welches durchschnittliche wirtschaftliche Ergebnis Anleger<br />
mit einem Kommanditanteil von 50.000 Euro planmäßig<br />
erzielen, sind zusätzlich planmäßig anfallende Steuerzahlungen<br />
des Anlegers zu berücksichtigen.<br />
65
66<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeTeiliGunGSpHaSe<br />
KapiTel<br />
11 BeTeILIGuNGsPHAse<br />
Gemäß dieser Darstellung erzielt der Anleger Beteili-<br />
gungserträge vor Steuern in Höhe von 18.159 Euro, mithin<br />
36,32% bezogen auf sein anteiliges Kommanditkapital.<br />
Nach Berücksichtigung der pauschalen Einkommensteuer<br />
(in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5%<br />
bezogen auf die Einkommensteuer) verbleiben Beteiligungserträge<br />
von 13.370 Euro bzw. 26,74% bezogen auf<br />
sein anteiliges Kommanditkapital.<br />
Wegen der zu berücksichtigenden steuerlichen Sachver-<br />
halte wird auf das Kapitel 16 „Steuerliche Angaben“<br />
verwiesen.<br />
2008 2009 2010 in % v. KG-Kapital<br />
Kapitaleinzahlung 52.500 105,00%<br />
Ausschüttungen 68.159 136,32%<br />
• davon Beteiligungserträge 18.159 36,32%<br />
• davon Kapitalrückzahlungen 50.000 100,00%<br />
Steuerzahlungen 4.789 - 9,58%<br />
Summe des Rückflusses 63.370 126,74%<br />
Gebundenes Kapital 52.500 52.500
68<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I SenSiTiViTäTSanalySe<br />
12<br />
KapiTel<br />
QATAr PeArL KG<br />
s e N s I T I V I T ä TsANALy s e
70<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I SenSiTiViTäTSanalySe<br />
12<br />
KapiTel<br />
s e N s I T I V I T ä TsANALy s e<br />
Abweichung von Prognoserechnungen<br />
Alle Betrachtungen innerhalb dieser Sensitivitätsanalyse<br />
dienen dem Zweck, interessierten Anlegern Abweichungen<br />
von den Prognosen und damit eine Einschätzungshilfe<br />
hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen zu geben, die sich<br />
bei sich ändernden Parametern ergeben können. Es ist darauf<br />
hinzuweisen, dass alle in der Sensitivitätsanalyse getroffenen<br />
Annahmen von prognostizierten Annahmen abhängen,<br />
deren Eintritt weder vorhergesagt noch gewährleistet<br />
werden kann.<br />
Um die für den wirtschaftlichen Erfolg der Investition<br />
wesentlichen Parameter und die bei einer Abweichung<br />
von der Prognose zu erwartenden Rückflüsse darzustellen,<br />
wurden unterschiedliche Szenarien aufgestellt, die<br />
Rückschlüsse auf das zu erwartende Ergebnis bei Abweichung<br />
der Einflussparameter vom Prognosewert zulassen<br />
sollen. Zu diesem Zweck wurden mögliche Szenarien<br />
berechnet, die<br />
a.) von den Planungen abweichende Preisnachlässe<br />
beim Einkauf von Immobilien durch die Trend Capital<br />
Qatar Investments Ltd. (Bandbreite von 3% bis 7%),<br />
b.) von den Planungen abweichende Preisaufschläge<br />
beim Verkauf von Immobilien der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. (Bandbreite von 2,5% bis 15%) und<br />
c.) Wechselkursschwankungen<br />
(Bandbreite des Verhältnisses USD zu EUR von USD 1,30:<br />
EUR 1,00 bis USD 1,70 : EUR 1,00)<br />
miteinander kombinieren.<br />
Der im Szenario 1 in der Mitte der Matrix dargestellte<br />
Wert von rd. 18% entspricht dem bereits ermittelten<br />
durchschnittlichen Vermögenszuwachs pro Jahr bei Eintreten<br />
der Planungsannahmen.<br />
Zusammenfassend ergeben sich nach dieser Sensitivitätsanalyse<br />
unterschiedliche Investitionsergebnisse von<br />
-4% bis + 44% jeweils bezogen auf das Kommanditkapital.<br />
Dies lässt den Anleger erkennen, welchen möglichen<br />
Einfluss bestimmte Faktoren auf das schlussendlich festzustellende<br />
Investitionsergebnis haben können.<br />
Eine Gewähr dafür, dass sich das Ergebnis innerhalb der<br />
genannten Bandbreite tatsächlich einstellt, kann indes<br />
nicht gegeben werden.
Abweichung von der Prognose<br />
Szenario 1: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />
1,50 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />
Einkauf 7,0% 38% 31% 23% 13% 7%<br />
Einkauf 6,0% 36% 28% 21% 11% 4%<br />
Einkauf 5,0% 33% 26% 18%* 8% 2%<br />
Einkauf 4,0% 31% 23% 16% 6% -1%<br />
Einkauf 3,0% 28% 21% 13% 3% -3%<br />
Szenario 2: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />
1,60 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />
Einkauf 7,0% 36% 29% 22% 12% 6%<br />
Einkauf 6,0% 34% 27% 19% 10% 4%<br />
Einkauf 5,0% 31% 24% 17% 8% 2%<br />
Einkauf 4,0% 29% 22% 15% 5% -1%<br />
Einkauf 3,0% 27% 19% 12% 3% -3%<br />
Szenario 3: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />
1,70 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />
Einkauf 7,0% 34% 27% 21% 12% 6%<br />
Einkauf 6,0% 32% 25% 18% 9% 4%<br />
Einkauf 5,0% 29% 23% 16% 7% 2%<br />
Einkauf 4,0% 27% 21% 14% 5% -1%<br />
Einkauf 3,0% 25% 18% 12% 3% -3%<br />
Szenario 4: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />
1,40 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />
Einkauf 7,0% 41% 33% 25% 14% 7%<br />
Einkauf 6,0% 39% 30% 22% 11% 5%<br />
Einkauf 5,0% 36% 28% 20% 9% 2%<br />
Einkauf 4,0% 33% 25% 17% 6% - 1%<br />
Einkauf 3,0% 30% 22% 14% 3% - 4%<br />
Szenario 5: Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf Verkauf<br />
1,30 USD: 1,00 EUR (bei Exit) 15,0% 12,0% 9,0% 5,0% 2,5%<br />
Einkauf 7,0% 44% 36% 27% 15% 8%<br />
Einkauf 6,0% 41% 33% 24% 12% 5%<br />
Einkauf 5,0% 39% 30% 21% 9% 2%<br />
Einkauf 4,0% 36% 27% 18% 6% -1%<br />
Einkauf 3,0% 33% 24% 15% 4% -4%<br />
*Basis-Szenario<br />
71
72<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />
13<br />
KapiTel<br />
QATAr PeArL KG<br />
D I e B e T e I L I G u N G<br />
Des INVesTors
74<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />
13<br />
KapiTel<br />
Der Beitritt<br />
Die Investoren beteiligen sich mittelbar über die Treuhandkommanditistin,<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH,Weißliliengasse 5, 55116<br />
Mainz, an der Fondsgesellschaft.<br />
Grundlage für das Treuhandverhältnis ist der im Prospekt<br />
Kapitel 20 abgedruckte Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
nebst dem auch insoweit in Bezug genommenen<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft.<br />
Die Treugeber haben das Recht, sich auch direkt als Kom-<br />
manditisten an der Fondsgesellschaft zu beteiligen.<br />
Hierfür hat der Treugeber eine notariell beglaubigte Han-<br />
delsregistervollmacht. Die Handelsregistervollmacht ist<br />
unwiderruflich und über den Tod hinaus zu erteilen und<br />
notariell zu beglaubigen. Eine Vorlage für die Vollmachts-<br />
erklärung kann bei der Treuhandkommanditistin angefor-<br />
dert werden. Bereits im Treuhand- und Verwaltungsver-<br />
trag erteilt der Anleger zudem der Treuhänderin für die-<br />
sen Fall eine umfassende Vollmacht, seine Rechte aus der<br />
Beteiligung, insbesondere das Stimmrecht, für ihn wahr-<br />
zunehmen.<br />
An der Gesellschaft können sich grundsätzlich nur volljäh-<br />
rige, natürliche Personen und juristische Personen als<br />
Kommanditisten beteiligen. Eine Beteiligung von Ehe-<br />
paaren oder BGB-Gesellschaften ist ausgeschlossen.<br />
Als Hauptmerkmal der Anteile ist das anteilige Bezugs-<br />
recht an den entstehenden Gewinnen der Gesellschaft zu<br />
erwähnen.<br />
DIe BeTeILIGuNG Des INVesTors<br />
Die Fondsanteile sind grundsätzlich nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrages, der im vollen Wortlaut in dem<br />
Kapitel „Die Verträge“ abgedruckt ist, übertragbar. Der Anleger<br />
haftet maximal mit seiner Kapitaleinlage. Diese<br />
Haftungsbegrenzung gilt für Direktkommanditisten ab<br />
Eintragung in das Handelsregister, die von der Komplementärin<br />
veranlasst wird.<br />
Die Vermögensanlage wird ausschließlich in Deutschland<br />
angeboten.<br />
Die Mindestbeteiligung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro oder 10.000<br />
USD; höhere Beteiligungen müssen durch 1.000 ohne<br />
Rest teilbar sein. Neben der Beteiligungssumme ist vom<br />
Anleger ein Agio in Höhe von 5% zu entrichten. Eine Mindestanzahl<br />
von Gesellschaftsanteilen und damit an Kommanditgesellschaftern<br />
ist nicht vorgesehen. Die Zahl der<br />
Anleger, die das angestrebte Kommanditkapital von<br />
17 Mio. Euro bzw. das Mindestkommanditkapital von 2,5<br />
Mio. Euro aufbringen, hängt von der Höhe der jeweils<br />
übernommenen Anteile ab. Bei Zugrundelegung des angestrebten<br />
Emissionsvolumens von 17 Mio. Euro ergeben<br />
sich maximal 3.400 Beteiligungen.<br />
Die Kosten, weitere Zahlungen<br />
Neben der Beteiligungssumme ist vom Anleger ein Agio<br />
in Höhe von 5% bezogen auf den Beteiligungsbetrag zu<br />
leisten. Außerdem hat er im Falle des Wunsches nach<br />
einer Direktbeteiligung als im Handelsregister eingetragener<br />
Kommanditist die Kosten für die Vollmachtserteilung<br />
und die Handelsregistereintragung zu tragen.<br />
Soweit der Anleger selbst außerhalb der Konzeption<br />
Kosten veranlasst, z.B. für Beratung durch Rechts- und/<br />
oder Steuerberater im Rahmen des Beitritts oder einer<br />
Übertragung der Beteiligung, hat der Anleger diese<br />
Kosten zusätzlich zu tragen. Gleiches gilt für eventuelle<br />
Porto-, Telefon- und Reisekosten bei Teilnahme an Gesellschafterversammlungen<br />
sowie eventuelle Kosten im Zusammenhang<br />
mit der Anmeldung von Sonderwerbungskosten<br />
bei der geschäftsführenden Kommanditistin (§ 18<br />
des Gesellschaftsvertrages). Darüber hinaus entstehen mit<br />
dem Erwerb der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlage<br />
keine weiteren Kosten.
Der Platzierungszeitraum<br />
Die Platzierung des Kommanditkapitals soll planmäßig<br />
bis zum 30.10.2008 erfolgen. Mindestkommanditkapital<br />
sind 2,5 Mio. Euro. Angestrebtes Kommanditkapital innerhalb<br />
des planmäßigen Platzierungszeitraumes sind 17<br />
Mio. Euro. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist<br />
berechtigt, die Platzierungsphase um maximal 6 Monate<br />
zu verlängern. Es ist nicht vorgesehen, die Zeichnungen,<br />
Anteile oder Beteiligungen zu kürzen. Die Zeichnungsfrist<br />
beginnt einen Werktag nach gestatteter Veröffentlichung<br />
des Verkaufsprospektes.<br />
Bislang wurden noch keine Anteile veräußert.<br />
Die Laufzeit der Beteiligung<br />
Die Gesellschaft endet zum 31. August 2010. Sollte das<br />
Projekt zu diesem Zeitpunkt nicht wie geplant abgeschlossen<br />
sein, kann durch Beschluss der Gesellschafterversammlung<br />
die Laufzeit entsprechend verlängert<br />
werden.<br />
Die prognostizierten Ausschüttungen<br />
Es ist nur eine Ausschüttung an die Investoren zum Ende<br />
der Laufzeit der Fondsgesellschaft geplant. Die Ausschüttung<br />
erfolgt nach Beschluss durch die Gesellschafterversammlung.<br />
Die Ausschüttungen und sonstige Zahlungen<br />
an die Investoren erfolgen durch die Fondsgesellschaft<br />
vertreten durch die Trend Capital Middle East GmbH in ihrer<br />
Funktion als Geschäftsführerin der Fondsgesellschaft.<br />
Im Mittel (abhängig von der Tranchenzugehörigkeit des<br />
Anlegers) sind Ausschüttungen in Höhe von rund 136,32%,<br />
bezogen auf das Kommanditkapital des Anlegers und einschließlich<br />
der Rückzahlung des Beteiligungsbetrages im<br />
Jahr 2010 geplant.<br />
Die einkommensteuerliche Behandlung<br />
Die Ergebnisanteile aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
stellen auf Seiten des Investors Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen dar. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer.<br />
Nähere Ausführungen zur steuerlichen Behandlung sind<br />
im Kapitel 16 „Die steuerlichen Angaben“ nachzulesen.<br />
Abwicklungshinweise<br />
Die Beitrittserklärung ist vom Investor vollständig<br />
auszufüllen, an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben<br />
und per Fax (06131-5539999) vorab an die Treuhandgesellschaft<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH zu senden.<br />
Das Original ist per Post an die Adresse der Treuhandgesellschaft<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
zu senden.<br />
75
76<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die BeTeiliGunG deS inVeSTorS<br />
13<br />
KapiTel<br />
DIe BeTeILIGuNG Des INVesTors<br />
Die Annahmeerklärung<br />
Die Treuhandgesellschaft wird das Angebot des Anlegers<br />
auf Abschluss des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />
annehmen und dem Anleger eine Bestätigung per Post<br />
unverzüglich nach Eingang des Originals der Beitrittserklärung<br />
zusenden.<br />
Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
Der Beteiligungsbetrag ist zzgl. des zu entrichtenden<br />
Agios innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung<br />
über die Annahme der Treuhänderin auf das Mittelverwendungskonto<br />
(Zahlstelle) der Gesellschaft<br />
Kontoinhaber: Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl KG<br />
Kontonummer: 01 383 450 00<br />
Bankleitzahl: 700 303 00<br />
Institut: Reuschel Bank<br />
zu überweisen. Die Verfügungsberechtigung über das<br />
Mittelverwendungskonto obliegt aufgrund des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
im Innenverhältnis untereinander<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft nur<br />
gemeinsam mit dem Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Leistet der Investor die zu erbringende Einlage verspätet,<br />
nur teilweise oder gar nicht, wird die Treuhandkommanditistin<br />
für ihn keine Beteiligung an der Gesellschaft begründen.<br />
Der Beteiligungsbetrag kann herabgesetzt werden.<br />
Die genannte Zahlstelle ist ebenfalls zuständig für<br />
die bestimmungsgemäßen Zahlungen an die Investoren.<br />
Das Widerrufsrecht<br />
Der Investor kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufsfrist<br />
von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen<br />
widerrufen.<br />
Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung.<br />
Diese Widerrufsbelehrung ist auf dem Zeichnungsschein<br />
in drucktechnisch hervorgehobener Art und Weise<br />
enthalten.
78<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />
14<br />
KapiTel<br />
QATAr PeArL KG<br />
DIe recHTLIcHeN ANGABeN
Rechtliche Angaben<br />
Der Anleger beteiligt sich an einer deutschen Kommandit-<br />
gesellschaft, der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG.<br />
Dies ist nach Wahl des Anlegers dergestalt möglich, dass<br />
er entweder ohne persönliche Eintragung im Handelsregister<br />
mittelbar über die Treuhandkommanditistin an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligt ist oder dass er selbst namentlich<br />
als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />
wird.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung macht der<br />
Anleger der MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH das Angebot auf Abschluss eines<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrages, der dann mit entsprechender<br />
Annahme durch die Treuhandkommanditistin<br />
zustande kommt. Binnen 14 Tagen nach Information<br />
des Anlegers über die erfolgte Annahme hat der Anleger<br />
dann den übernommenen Beteiligungsbetrag nebst Agio<br />
auf das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />
– diese hat ein Konto für Einzahlungen in Euro und für Einzahlungen<br />
in USD eingerichtet – einzuzahlen. Beim<br />
Wunsch der eigenen namentlichen Eintragung als Kommanditist<br />
im Handelsregister hat der Anleger zudem auf<br />
eigene Kosten eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
an die Treuhandkommanditistin zu senden.<br />
Nach Eingang der Zahlung und für den letzten Fall auch<br />
der Vollmacht, wird die Treuhandkommanditistin in Ausführung<br />
des ihr erteilten Auftrages die Beteiligung des<br />
Anlegers an der Fondsgesellschaft herbeiführen, wobei<br />
nach den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag die Beteiligung<br />
des Anlegers im Innenverhältnis wirksam wird<br />
mit der Erklärung der Treuhandkommanditistin an die<br />
geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft. Im<br />
Außenverhältnis wird die Beteiligung wirksam mit der<br />
entsprechenden Eintragung im Handelsregister. Diese Eintragungen<br />
wird die Treuhandkommanditistin halbjährlich<br />
für die Anleger veranlassen, die im abgelaufenen Kalenderhalbjahr<br />
beigetreten sind.<br />
79
80<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />
14<br />
KapiTel<br />
DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt der<br />
Trend Capital Middle East GmbH. Dieser Gesellschaft ist<br />
im Gesellschaftsvertrag auch die Vollmacht erteilt, die<br />
Fondsgesellschaft im Außenverhältnis zu vertreten.<br />
Sie wird daher im Rahmen ihrer Geschäftsführungstätigkeit<br />
nach Genehmigung des Beteiligungsvertrages<br />
mit der Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
durch die Free-Zone Authority der Jebel Ali Freezone<br />
in Ausführung dieses Vertrages das zur Beteiligung<br />
an dieser Gesellschaft in Dubai vereinbarte Kapital<br />
an diese auszahlen, soweit das hierfür nach<br />
Gesellschaftsvertrag erforderliche Mindestkapital<br />
von 2,5 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt ist.<br />
Entsprechend den vereinbarten Verfügungsberechtigungen<br />
für das Mittelverwendungskonto der Fondsgesellschaft<br />
wird die Bank Überweisungsaufträge der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin betreffend das<br />
Mittelverwendungskonto der Gesellschaft nur ausführen,<br />
wenn der Mittelverwendungskontrolleur, die West<br />
Audit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, den Überweisungsauftrag<br />
mit unterzeichnet. Dies wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />
dann tun, wenn die hierzu im<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen ihm und<br />
der Fondsgesellschaft geregelten Freigabevoraussetzungen<br />
nach seiner Prüfung erfüllt sind. Im Einzelnen:<br />
1. Vertrag der Kommanditgesellschaft (KG-Vertrag)<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Trend Capital GmbH &<br />
Co. Qatar Pearl KG vom 17.06.2008 ist im Kapitel 20 in<br />
vollem Wortlaut abgedruckt. Gemäß § 2 dieses Vertrages<br />
bildet den Gegenstand des Unternehmens die<br />
Begründung einer kapitalistischen Beteiligung an<br />
einer Kapitalgesellschaft in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel<br />
in Qatar betreibt. Die Gesellschaft<br />
darf dabei alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen ergreifen,<br />
die dem Unternehmensgegenstand dienen.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft obliegt allein<br />
der Trend Capital Middle East GmbH, der auch Vollmacht<br />
zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft unter<br />
Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen des<br />
§ 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) erteilt ist. In<br />
Ausführung der Geschäftsführungs- und Vertretungsaufgaben<br />
wird die Trend Capital Middle East GmbH zum<br />
einen unter Beachtung des gemäß § 13 des KG-Vertrages<br />
vereinbarten Investitions- und Finanzplans die vertraglich<br />
geschuldeten Vergütungen, Honorare bzw. Kostenerstattungen<br />
für Aufbereitung und Vertrieb des vorliegenden<br />
Angebotes bei Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche unter<br />
Einschaltung des Mittelverwendungskontrolleurs anweisen<br />
und zum anderen nach Erreichung des im Gesellschaftsvertrag<br />
vorgesehenen Mindestkommanditkapitals<br />
sowie Erteilung der Genehmigung durch die<br />
Freezone Authority in Ausführung des mit der Trend Capital<br />
Qatar Investments Ltd. unter der aufschiebenden<br />
Bedingung der Genehmigung durch die Free-Zone<br />
Authority der Jebel Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrages<br />
die in diesem Beteiligungsvertrag vereinbarte<br />
Einlage der Gesellschaft in Qatar überweisen.<br />
Die Gesellschaft fasst Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher<br />
Mehrheit der in einer Gesellschafterversammlung<br />
anwesenden Gesellschafter. Treugeber sind gleichermaßen<br />
zur Teilnahme und Stimmabgabe berechtigt.<br />
Sie können sich auf der Versammlung durch einen mit<br />
schriftlicher Vollmacht ausgestatteten anderen Gesellschafter,<br />
einen Ehegatten, ein volljähriges Kind<br />
oder einen ständigen Generalbevollmächtigten vertreten<br />
lassen. Je volle 1.000 Euro an eingezahltem Gesellschaftskapital<br />
wird eine Stimme gewährt. Besonders<br />
wichtige Beschlussgegenstände wie Änderung des Gesellschaftsvertrages,<br />
Ausschluss von Kommanditisten<br />
und Auflösung der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit<br />
von 75%. Die Unwirksamkeit von Beschlüssen kann<br />
nur binnen 4 Wochen nach Versendung des Protokolls
durch Klageerhebung geltend gemacht werden.<br />
Beschlüsse sind auch im schriftlichen Verfahren mög-<br />
lich. Insoweit gelten die Regelungen zur Beschlussfas-<br />
sung in Gesellschafterversammlungen entsprechend.<br />
Regelmäßige Gesellschafterversammlungen sollen,<br />
sofern keine Beschlussfassung im schriftlichen Ver-<br />
fahren erfolgt, bis zum 31.10. eines jeden Jahres abge-<br />
halten werden. In der ordentlichen Gesellschafterver-<br />
sammlung wird insbesondere über die Genehmigung<br />
des Jahresabschlusses entschieden. Außerordentliche<br />
Gesellschafterversammlungen beruft der geschäftsführende<br />
Kommanditist bei Bedarf ein. Sie sind zudem<br />
dann einzuberufen, wenn Gesellschafter, die zusammen<br />
mindestens 25% aller Stimmen repräsentieren,<br />
unter Angabe einer Tagesordnung die Einberufung<br />
einer außerordentlichen Versammlung beantragen.<br />
Die Frist, mit der zu einer Gesellschafterversammlung einzuberufen<br />
ist, soll mindestens zwei Wochen betragen, in<br />
Eilfällen kann diese Frist auf eine Woche verkürzt werden.<br />
Die Beteiligung am Ergebnis ist in § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Neben der Höhe der übernommenen<br />
und eingezahlten Beteiligungssumme – bei Einzahlungen<br />
in US-Dollar ist maßgebend der in Euro unter<br />
Berücksichtigung des amtlichen Mittelwertes am Tage<br />
des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft umgerechnete Eurowert – ist für<br />
die Ergebnisbeteiligung des einzelnen Anlegers maßgebend,<br />
wann er der Gesellschaft beigetreten ist. Einzahlungen<br />
in einer früheren Phase gewären eine höhere<br />
Beteiligung als solche in einer späteren Phase.<br />
Laufende Gewinne werden grundsätzlich nicht ausgeschüttet.<br />
Planmäßig erfolgt nur eine Ausschüttung<br />
zum Ende der Gesellschaft im Rahmen der Liquidation.<br />
Die Vergütung und insbesondere die Honorierung<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin sowie der<br />
Treuhandkommanditistin sind in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelt. Weitere Erläuterungen hierzu finden<br />
sich auch im Abschnitt „Beteiligungsphase“ im Kapitel 11.<br />
Die Fondsgesellschaft ist befristet bis zum 31.08.2010 abgeschlossen.<br />
Sie endet zu diesem Datum, sofern die Gesellschafterversammlung<br />
nichts anderes beschließt.<br />
Sonderwerbungskosten hat der Anleger der geschäfts-<br />
führenden Kommanditistin im ersten Quartal des Folgejahres<br />
mitzuteilen und durch Belege nachzuweisen.<br />
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung kann wegen des Verwaltungsmehraufwandes<br />
eine Bearbeitungsgebühr von<br />
150,00 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erhoben werden. Eine<br />
Gewähr dafür, dass verspätet eingereichte Sonderwerbungskosten<br />
noch berücksichtigt werden können, wird<br />
nicht übernommen. Rechtsbehelfe im Zusammenhang<br />
mit der Steuerveranlagung der Gesellschaft dürfen vom<br />
Kommanditisten nur mit vorheriger Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin eingelegt werden.<br />
Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrages<br />
ist nicht vorgesehen. Ein Gesellschafter kann daher ausschließlich<br />
dann kündigen, wenn ein wichtiger Grund<br />
hierfür vorliegt.<br />
Eine Übertragung der Beteiligung ist mit nur aus wichtigem<br />
Grund zu verweigernder Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin möglich. Teilübertragungen<br />
setzen voraus, dass die beiden entstehenden<br />
Beteiligungen jeweils mindestens 5.000 Euro betragen.<br />
Im Falle des Versterbens eines Gesellschafters geht dessen<br />
Beteiligung auf die Erben über. Erben sind verpflichtet,<br />
sich durch Vorlage eines Erbscheins zu legitimieren,<br />
mehrere Erben sind zudem verpflichtet, einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten schriftlich mitzuteilen.<br />
81
82<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />
14<br />
KapiTel<br />
DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />
Im Falle des Ausscheidens eines Gesellschafters erhält<br />
dieser ein Abfindungsguthaben, das sich nach dem tat-<br />
sächlichen Wert seiner Beteiligung am Tage des Ausschei-<br />
dens richtet. Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in<br />
zwei gleichen Raten, die erste innerhalb von 6 Monaten<br />
nach Feststellung, die zweite innerhalb von weiteren 6<br />
Monaten.<br />
Die Haftung der Anleger entspricht den gesetzlichen Re-<br />
gelungen über die Kommanditistenhaftung. Wenn die<br />
übernommene, zu 100% im Handelsregister als Haftkapi-<br />
tal eingetragene Kommanditeinlage – bei Einzahlungen<br />
in US-Dollar wiederum der nach dem amtlichen Mittelkurs<br />
am Tage des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft in Euro umgerechnete<br />
Betrag – eingezahlt ist, besteht so lange keine weitere<br />
Haftung des Kommanditisten, bis diese durch Entnahmen<br />
zu einem Zeitpunkt, zu dem keine entsprechenden<br />
Gewinne gegeben sind, herabgemindert ist oder wird<br />
bzw. zu dem die Einlage zurückerstattet wird. Alsdann<br />
haftet der Kommanditist wiederum bis zur Höhe der im<br />
Handelsregister eingetragenen Hafteinlage.<br />
Da die Treuhandkommanditistin, soweit sie ihren eigenen<br />
Kommanditanteil in Erfüllung des Treuhandauftrages<br />
eines Anlegers erhöht und diesen erhöhten Anteil treuhänderisch<br />
für den Anleger hält, von diesem verlangen<br />
kann, von ihrer Haftung freigestellt zu werden, ergibt sich<br />
für die Haftung des Anlegers auch im Fall der mittelbaren<br />
Beteiligung eine entsprechende Lage.<br />
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Gesell-<br />
schaft, Mainz, vereinbart.<br />
2. Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
Die wesentlichen Rechte und Pflichten der Treuhandkommanditistin<br />
sind im Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
geregelt. In diesem Vertrag, dessen Abschluss der Anleger<br />
der Treuhandkommanditistin mit Unterzeichnung der<br />
Beitrittserklärung, in welcher dieser die Höhe des von ihm<br />
gewünschten Beteiligungsbetrages und die Art seiner Beteiligung,<br />
nämlich als mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligter Treugeber oder als unmittelbar im<br />
Handelsregister einzutragender Kommanditist festlegt,<br />
anbietet, beauftragt der Anleger die Treuhandkommanditistin<br />
damit, seine Beteiligung zur Gesellschaft herbeizuführen<br />
und alsdann seine Beteiligung zu halten und zu<br />
verwalten. Die auch im Prospekt vollständig genannten<br />
Rechte und Pflichten des Anlegers und der Treuhandkommanditistin<br />
haben ihre Grundlage in dem im Kapitel 20<br />
im vollen Wortlaut abgedruckten Treuhandvertrag.<br />
Die Treuhandkommanditistin wird das Angebot des Anlegers<br />
annehmen und ihm von dieser erfolgten Annahme<br />
Mitteilung machen. Innerhalb von 14 Tagen nach dieser<br />
Mitteilung hat der Anleger unter Angabe seines Namens<br />
und der ihm von der Treuhandkommanditistin mitgeteilten<br />
Beteiligungsnummer den von ihm übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag zu 100% zzgl. des zu zahlenden Agio<br />
auf den Beteiligungsbetrag in Höhe von 5% auf das für<br />
die entsprechende Währung, in welcher der Anleger seinen<br />
Beteiligungsbetrag einzahlt, eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft einzuzahlen. Beim<br />
Wunsch nach einer eigenen Eintragung als Kommanditist<br />
im Handelsregister hat der Anleger der Treuhandkommanditistin<br />
zusätzlich und auf eigene Kosten – auch die<br />
Kosten seiner Eintragung im Handelsregister hat er selbst<br />
zu tragen – eine mit notariell beglaubigter Unterschrift<br />
versehene unwiderrufliche Handelsregistervollmacht zuzuleiten,<br />
wonach die persönlich haftende Gesellschafterin,<br />
die geschäftsführende Kommanditistin sowie die<br />
Treuhandkommanditistin und zwar jeweils einzeln und<br />
mit dem Recht zur Erteilung von Untervollmachten und<br />
unter Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) berechtigt<br />
sind, Anmeldungen zum Handelsregister auch namens<br />
des Anlegers zu erklären und entgegenzunehmen.
Die Aufgaben der Treuhandkommanditistin aufgrund<br />
dieses Vertrags sind folgende:<br />
Nach Einzahlung des Beteiligungsbetrages – und im Falle<br />
des Wunsches der unmittelbaren Beteiligung als im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist nach Vorlage<br />
der notariellen Handelsregistervollmacht – wird die Treuhandkommanditistin<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Gesellschaft gegenüber den Beitritt des Anlegers<br />
erklären, im Falle der mittelbaren Beteiligung über<br />
die Treuhandkommanditistin dergestalt, dass sie ihren eigenen<br />
Kommanditanteil entsprechend erhöht. Außerdem<br />
wird sie halbjährlich die entsprechenden Eintragungen<br />
der Erhöhung ihres Anteils bzw. Neubeitritts im Handelsregister<br />
für die im abgelaufenen Kalenderhalbjahr beigetretenen<br />
Anleger veranlassen.<br />
Soweit ein Anleger mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligt sein möchte, ist im Treuhandvertrag geregelt,<br />
dass die Treuhandkommanditistin den entsprechend<br />
erhöhten Anteil ihres eigenen Kommanditanteils<br />
an der Fondsgesellschaft treuhänderisch für den Anleger<br />
hält und verwaltet, wirtschaftlich so, als sei der Anleger<br />
unmittelbar beteiligt. Er hat insbesondere die Treuhandkommanditistin<br />
von allen Ansprüchen freizustellen, soweit<br />
sie aus dem treuhänderisch für ihn gehaltenen Anteil<br />
erwachsen. Die Treuhänderin wird alles, was sie im Zusammenhang<br />
mit dem treuhänderisch gehaltenen Anteil<br />
erhält, insbesondere Gewinnansprüche, Ansprüche auf<br />
Auszahlung anteiligen Liquidationserlöses und sonstige<br />
Ansprüche an den Anleger herausgeben. Soweit der Anleger<br />
selbst als Kommanditist im Handelsregister eingetragen<br />
wird, erteilt er im Treuhandvertrag bereits Vollmacht<br />
an die Treuhandkommanditistin, seinen Kommanditanteil<br />
für ihn zu halten und zu verwalten, insbesondere Ansprüche<br />
hieraus geltend zu machen. Die Treuhandkommanditistin<br />
wird sowohl mittelbar als auch unmittelbar beteiligte<br />
Anleger über die Verhältnisse der Gesellschaft informieren.<br />
Dritten gegenüber darf die Treuhandkommanditistin –<br />
ausgenommen der Finanzverwaltung – die Beteiligung<br />
nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anlegers offen<br />
legen, es sei denn, eine solche Offenlegung wäre zwingend<br />
gesetzlich vorgeschrieben oder durch den Gesellschaftszweck<br />
zwingend erforderlich. Die Treuhandkommanditistin<br />
erhält für die Übernahme der Treuhandschaft ein Honorar<br />
von 0,24% und für die Treuhandtätigkeit 2009 und 2010<br />
nochmals 0,24% jeweils bezogen auf das Kommanditkapital<br />
des Emittenten.<br />
Die Haftung der Treuhandkommanditistin ist auf grob<br />
fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der ihr oblie-<br />
genden Verpflichtungen beschränkt. Eine Haftung für den<br />
Eintritt erwarteter wirtschaftlicher oder steuerlicher Ziele<br />
wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Haftung ist auf<br />
die Höhe des jeweiligen Beteiligungsbetrages beschränkt.<br />
Nach dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag verjähren<br />
Ansprüche, soweit sie nicht kraft Gesetzes einer kürzeren<br />
Verjährungsfrist unterliegen, in drei Jahren gerechnet ab<br />
Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen haf-<br />
tungsbegründenden Umstände. Die Vergütung der Treu-<br />
handkommanditistin ist im Gesellschaftsvertrag geregelt.<br />
Für die Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag gelten die bereits<br />
zuvor beschriebenen Regelungen zur Übertragung des<br />
Gesellschaftsanteils entsprechend.<br />
Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Es endet automatisch mit Beendigung der<br />
Gesellschaft. Im Falle der Kündigung des Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrages aus wichtigem Grund wird die<br />
Treuhandkommanditistin dem Anleger anbieten, seine<br />
bisher mittelbare Beteiligung in eine unmittelbare Beteiligung<br />
als unmittelbar im Handelsregister eingetragener<br />
Kommanditist umzuwandeln. Dabei hat der Anleger eine<br />
notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen<br />
und die Kosten dieser Vollmacht sowie seiner Eintragung<br />
im Handelsregister zu tragen.<br />
83
84<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e r e C H T l i C H e n a n G a B e n<br />
14<br />
KapiTel<br />
DIe recHTLIcHeN ANGABeN<br />
Verlangt der Anleger trotz diesbezüglicher Aufforderung<br />
mit Hinweis auf die Folgen des Unterbleibens keine eigene<br />
Eintragung als Kommanditist, wird die Treuhandkomman-<br />
ditistin insoweit ihre Kommanditbeteiligung an der Fonds-<br />
gesellschaft kündigen und das daraufhin erhaltene Abfin-<br />
dungsguthaben bei Eingang an den ausgeschiedenen Anleger<br />
weiterleiten.<br />
Die Treuhänderin ist berechtigt, die Treuhandfunktion auf<br />
eine andere geeignete Treuhandgesellschaft zu übertragen,<br />
sofern die Rechte der Treugeber aus dem Treuhandvertrag<br />
gewahrt bleiben.<br />
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Streitigkeiten aus<br />
dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist Sitz der Treuhänderin,<br />
somit Mainz, vereinbart.<br />
3. Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Im Mittelverwendungskontrollvertrag werden die wesentlichen<br />
Rechte und Pflichten des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
wie folgt geregelt:<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert die erstmalige/einmalige<br />
Verwendung des Kommanditkapitals. Im<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und der WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
wird geregelt, dass der Mittelverwendungskontrolleur<br />
im Rahmen der zwischen der Fondsgesellschaft<br />
und der kontoführenden Bank vereinbarten gemeinschaftlichen<br />
Verfügungsbefugnis über das Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft (ein Konto sowohl für Beträge in<br />
Euro als auch für Beträge in US-Dollar) notwendigen Mitunterzeichnung<br />
der Überweisungsaufträge das Vorliegen<br />
bestimmter Voraussetzungen zu prüfen und bei Vorliegen<br />
dieser Voraussetzungen die Überweisungsaufträge mit zu<br />
unterzeichnen hat. Der Vertrag ist in vollem Wortlaut im<br />
Kapitel 20 abgedruckt. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
wird dem Mittelverwendungskontrolleur Unterlagen<br />
in deutscher oder englischer Sprache vorlegen, aus denen<br />
neben der Höhe des Geldbetrages und Kontoverbindung<br />
des Empfängers der Zweck der Zahlung zu ersehen ist. Soweit<br />
es sich um die Erstattung verauslagter Mittel handelt,<br />
sind darüber hinaus Nachweise vorzulegen, aus denen die<br />
Verauslagung zu ersehen ist.<br />
Soweit es um die Begleichung der in § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
geregelten Vergütungen und Kosten geht, wird<br />
der Mittelverwendungskontrolleur die Verfügungen freigeben,<br />
wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen die Übereinstimmung<br />
mit dem Investitionsplan der Gesellschaft<br />
ergibt.<br />
Verfügungen betreffend die Investition in eine Kapitalgesellschaft<br />
in Dubai dürfen nur erfolgen, wenn durch Vorlage<br />
des entsprechenden Vertrages und der notwendigen<br />
Genehmigungen der Free-Zone Authority die wirksame Beteiligung<br />
an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen und<br />
zudem ein Mindestkommanditkapital von 2,5 Mio Euro<br />
ohne Agio vorhanden ist.<br />
Sollte es bis zum Ende der Zeichnungsfrist, also bis zum<br />
31.10.2008 bzw. der ggf. von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
mit Zustimmung der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin verlängerten Zeichnungsfrist, nicht zur<br />
Erreichung dieses Kommanditkapitals kommen, ist der<br />
Mittelverwendungskontrolleur beauftragt, die alsdann<br />
nach Bedienung der Kosten auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft vorhandenen Finanzmittel anteilig<br />
in Höhe der ursprünglichen Einzahlung ohne Berücksichtigung<br />
von Zeitfaktoren an die beteiligten Anleger auszuzahlen.<br />
Die Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />
0,11% des eingezahlten Kommanditkapitals der<br />
Fondsgesellschaft.<br />
Der Vertrag mit dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
endet mit Beendigung der Fondsgesellschaft bzw. zuvor<br />
dann, wenn feststeht, dass die Voraussetzungen für die<br />
Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten mit Rückzahlung<br />
der zu dieser Zeit auf dem Mittelverwendungskonto vorhandenen<br />
Gesellschaftereinlagen.
Die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs wird nur<br />
für die Kontrolle der erstmaligen Verwendung des Kom-<br />
manditkapitals übernommen. Die Haftung des Mittelver-<br />
wendungskontrolleurs wird in Ergänzung der Geltung der<br />
allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01.01.2002<br />
betragsmäßig auf 5 Mio. Euro begrenzt.<br />
4. Beteiligungsvertrag<br />
In dem unter der aufschiebenden Bedingung der Erteilung<br />
der Genehmigung einer solchen Beteiligung durch die Free-<br />
Zone Authority der Jebel Ali Freezone abgeschlossenen Beteiligungsvertrag<br />
zwischen der Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar KG, also der Fondsgesellschaft einerseits und der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai andererseits,<br />
wird geregelt, dass die Fondsgesellschaft mit einem bestimmten<br />
Kapitalanteil bei Erreichung des Platzierungszieles<br />
von 17 Mio. Euro und Umsetzung des in Kapitel 10<br />
abgedruckten Investitions- und Finanzplanes mit 96,25%<br />
an der eine entsprechende Kapitalerhöhung durchführenden<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai als Gesellschafter<br />
beteiligt ist. Die Fondsgesellschaft hat entsprechend<br />
diesem Vertrag Einlagen in Höhe von 82,70% des<br />
eingezahlten Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft zu<br />
leisten und ist am Gewinn und Verlust der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. beteiligt. Diese Beteiligung entspricht<br />
bis zum Erreichen eines handelsrechtlichen Ergebnisses der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. per 31.07.2010 in Höhe<br />
eines Betrages von 70% bezogen auf das Beteiligungskapital<br />
der Quote, mit der die Fondsgesellschaft an der Trend<br />
Capital Qatar Investments Ltd. beteiligt ist. An einem darüber<br />
hinausgehenden Gewinn ist die Fondsgesellschaft zu<br />
50% beteiligt.<br />
Der Vertrag wird auf eine feste Dauer bis zum 31.07.2010<br />
abgeschlossen. Eine vorherige Kündigung ist nur aus wichtigem<br />
Grunde möglich. Zum vereinbarten Endzeitpunkt<br />
wird das Beteiligungsverhältnis mit der Trend Capital Qatar<br />
Investments Ltd. aufgelöst und das nach dem Ausgleich<br />
eventueller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen im<br />
Verhältnis der an dieser Gesellschaft bestehenden Beteiligungen<br />
zur Verteilung gebracht. Die Fondsgesellschaft ist<br />
aufgrund ihrer Beteiligung bei den Gesellschafterversammlungen<br />
der Trend Capital Qatar Investments Ltd. stimmberechtigt.<br />
Je 1.000 Euro Beteiligungsbetrag sollen eine<br />
Stimme gewähren. Der Geschäftsführer/Direktor der Trend<br />
Capital Qatar Investments Ltd., Herr Frank Simon, führt die<br />
Geschäfte dieser Gesellschaft, die im Grundstückhandel in<br />
Qatar bestehen, indessen aufgrund der ihm erteilten Geschäftsführungs-<br />
und Vertretungsbefugnis, ohne dass zuvor<br />
die Gesellschafterversammlung über Einzelmaßnahmen<br />
abstimmt. Die Abstimmung der Gesellschafter ist auf die<br />
Genehmigung des jeweils aufzustellenden Jahresabschlusses<br />
beschränkt.Weitere Gesellschafterbeschlüsse<br />
sind nur in außerordentlichen Fällen vorgesehen.<br />
Im Rahmen der Beschlussfassung über Jahresabrechnung<br />
wird auch über die Verwendung von Gewinnen beschlossen.<br />
Der Beteiligungsvertrag sieht jedoch vor, dass keine<br />
laufenden Ausschüttungen erfolgen, sondern nur eine Ausschüttung<br />
im Zuge der Beendigung der Beteiligung per<br />
31.07.2010 erfolgt.<br />
Der Beteiligungsvertrag unterliegt dem Recht der United<br />
Arab Emirates.<br />
5. Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung<br />
In einem Vertrag zwischen der Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl KG und der Trend Capital Servicegesellschaft<br />
mbH wird die letztgenannte Gesellschaft von der Fondsgesellschaft<br />
beauftragt, Kapitalanleger nachzuweisen oder zu<br />
vermitteln, die bereit sind, sich an der Fondsgesellschaft zu<br />
beteiligen. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung bzw.<br />
eines erfolgreichen Nachweises erhält die Trend Capital Servicegesellschaft<br />
mbH eine Provision in Höhe von 10% des<br />
jeweils übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrages<br />
sowie einen Betrag in Höhe des 5%-igen Agio auf<br />
diesen Beteiligungsbetrag.<br />
85
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I reCHTliCHe anGaBen zur BeendiGunG der VermöGenSanlaGe<br />
86<br />
KapiTel15<br />
QATAr PeArL KG<br />
r e c H T L I c H e A N G A B e N<br />
z u r B e e N D I G u N G<br />
Der VermöGeNsANLAGe
88<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I reCHTliCHe anGaBen zur BeendiGunG der VermöGenSanlaGe<br />
15<br />
KapiTel<br />
recHTLIcHe ANGABeN zur BeeNDIGuNG<br />
Der VermöGeNsANLAGe<br />
Die Gesellschaftsbeteiligung ist vertraglich bis zum<br />
31.08.2010 eingegangen. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt daher<br />
die Liquidation der Gesellschaft. Das heißt aus der Beendi-<br />
gung des zum 31.07.2010 endenden Beteiligungsvertrages<br />
mit der Trend Capital Qatar Investments Ltd. in Dubai<br />
zurückfließenden Mitteln bestehend aus dem investierten<br />
Beteiligungsbetrag und noch nicht ausgezahlten Gewin-<br />
nen werden eventuelle Verbindlichkeiten der Fondsgesell-<br />
schaft ausgeglichen. Der hiernach verbleibende Betrag<br />
wird anteilig unter Berücksichtigung des im Gesellschaftsvertrag<br />
(§ 14) vereinbarten Beteiligungsschlüssels von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
in ihrer Eigenschaft als Liquidatorin der Gesellschaft zur<br />
Verteilung gebracht. Eine vorherige Beendigung ist sowohl<br />
im Falle mittelbarer Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
als auch im Falle unmittelbarer Beteiligung als<br />
Kommanditist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
möglich. Endet die Beteiligung infolge einer solchen Kündigung,<br />
so erhält ein unmittelbar beteiligter Kommanditist<br />
gem. § 24 des Gesellschaftsvertrages eine Abfindung. Dieser<br />
richtet sich nach dem tatsächlichen Wert der Beteiligung<br />
am Tage des Ausscheidens. Die Auszahlung der Abfindung<br />
erfolgt in zwei gleichen Raten, eine erste innerhalb<br />
von 6 Monaten nach Feststellung der Abfindungshöhe und<br />
die zweite innerhalb eines halben Jahres nach Zahlung der<br />
ersten Rate. Sofern die Liquiditätslage eine Zahlung zum<br />
vereinbarten Zeitpunkt nicht zuläßt hat die Gesellschaft<br />
Anspruch auf zinslose Stundung bis zur Liquidation der<br />
Fondsgesellschaft. Sämtliche Raten sind spätestens mit<br />
Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />
zu zahlen. Eine Sicherstellung ausstehender<br />
Abfindungsansprüche kann nicht verlangt werden. Bei<br />
Beendigung einer mittelbaren Beteiligung über die Treuhandkommanditistin<br />
wird die Treuhandkommanditistin<br />
dem betreffenden Anleger anbieten, ab Beendigung des<br />
Treuhandvertrages selbst als unmittelbar im Handelsregister<br />
eingetragener Kommanditist seine Beteiligung fortzusetzen.<br />
Sie wird ihn für diesen Fall auffordern, eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die<br />
Kosten der Handelsregistervollmacht und der unmittelbaren<br />
Eintragung gehen zu Lasten des Anlegers.<br />
Erklärt der Anleger daraufhin nicht, die Beteiligung als<br />
unmittelbar im Handelsregister eingetragener Gesellschafter<br />
fortsetzen zu wollen, wird die Treuhandkommanditistin<br />
betreffend des treuhänderisch gehaltenen Anteils<br />
ihre Kommanditbeteiligung an der Trend Capital GmbH &<br />
Co. Qatar Pearl KG kündigen und dem Anleger ein ihr<br />
zufließendes Abfindungsguthaben jeweils bei Zufluss<br />
auszahlen.<br />
Zu steuerlichen Auswirkungen der Beendigung wird auf<br />
das Kapitel 16 „Steuerliche Angaben“ verwiesen.
90<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />
16<br />
KapiTel<br />
Wesentliche steuerliche Grundlagen<br />
Nachstehende Ausführungen gelten nur für natürliche<br />
Personen, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten,<br />
keinen steuerlichen Wohnsitz in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten haben und keine weiteren Einkünfte<br />
in den Vereinigten Arabischen Emiraten erzielen. Sie<br />
beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
geltende Steuergesetzgebung, die veröffentlichte<br />
Rechtsprechung sowie die gängige Praxis der Finanzverwaltung.<br />
Gesetzgebung, Rechtsprechung und die Auffassung<br />
der Finanzverwaltung zu einzelnen Besteuerungsfragen<br />
unterliegen einem stetigen Wandel. Über die steuerliche<br />
Anerkennung der Konzeption wird im Steuerveranlagungsverfahren<br />
sowie im Rahmen einer steuerlichen<br />
Außenprüfung entschieden. Eine Haftung für die Anerkennung<br />
der steuerlichen Konzeption im Ganzen oder in<br />
Teilen durch die Finanzverwaltung kann von der Anbieterin<br />
nicht übernommen werden. Vor einer entsprechenden Beteiligung<br />
sollte sich der Anleger auch wegen seiner individuellen<br />
steuerlichen Situation mit seinem persönlichen<br />
steuerlichen Berater abstimmen.<br />
Die Gesellschaft übernimmt keine Steuern der Investoren,<br />
sondern ggf. nur solche Steuern, für die sie selbst als Steu-<br />
erschuldner anzusehen ist.<br />
DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />
Die Einkunftsart<br />
Die Fondsgesellschaft, die Trend Capital GmbH & Co.<br />
Qatar Pearl KG, erzielt aus dem Erwerb einer Beteiligung<br />
an der Trend Capital Qatar Investments Ltd., Dubai, Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.<br />
Diese Einkünfte unterliegen beim Anleger in Höhe seines<br />
Anteils an diesen Einkünften der Besteuerung in<br />
Deutschland.<br />
Sowohl unter Berücksichtigung ihres Gesellschaftszweckes<br />
als auch wegen des Umstandes, dass ein Kommanditist<br />
zur Geschäftsführung befugt ist, werden die<br />
Voraussetzungen einer gewerblich tätigen oder gewerblich<br />
geprägten Personenhandelsgesellschaft gemäß § 15<br />
Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht erfüllt. Die Fondsgesellschaft ist<br />
vermögensverwaltend tätig. Bei den Vermögensgegenständen<br />
der Gesellschaft handelt es sich um anteiliges<br />
Privatvermögen der Anleger.<br />
Die Verteilung von Gewinn und Verlust<br />
Am Vermögen und am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
sind die Kommanditisten im Verhältnis ihrer Festkapitalkonten<br />
beteiligt. Dabei ist es erheblich, zu<br />
welchem Zeitpunkt die Gesellschafter der KG beigetreten<br />
sind. Diese zeitliche Abhängigkeit der Gewinnverteilung<br />
ist im Tranchenmodell des § 14 des Gesellschaftsvertrages<br />
festgehalten. Die Komplementärin ist nicht am Ergebnis<br />
der Gesellschaft beteiligt.<br />
Die Besteuerungsverfahren<br />
Die den Gesellschaftern zuzurechnenden einkommensteuerpflichtigen<br />
Einkünfte sind gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a<br />
AO gesondert und einheitlich für alle Gesellschafter festzustellen.<br />
Zuständig ist dabei das Betriebsfinanzamt<br />
gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 AO. Das Ergebnis der gesonderten<br />
Feststellung wird vom Betriebsfinanzamt den Wohnsitzfinanzämtern<br />
der jeweiligen Kommanditisten mitgeteilt<br />
und ist für diese bindend. Die Einkünfte werden beim<br />
einzelnen Kommanditisten nach seiner individuellen<br />
steuerlichen Situation berücksichtigt und besteuert und<br />
unterliegen neben der Einkommensteuer dem Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. der Kirchensteuer. Für die Höhe der<br />
steuerlichen Belastung ist zwischen den nachfolgend<br />
genannten Besteuerungszeiträumen und steuerlichen<br />
Tatbeständen zu unterscheiden.
a) Besteuerung bis 31.12.2008<br />
Laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die bis<br />
zum 31.12.2008 erzielt werden, sind in Höhe ihrer Hälfte<br />
nach § 3 Nr. 40 EStG der Besteuerung zu unterwerfen<br />
(sog.„Halbeinkünfte-Verfahren“). Kosten, die der Anle-<br />
ger bis zum v.g. Zeitpunkt selbst getragen hat, wie z.B.<br />
Zinsen aus einer Anteilsfinanzierung, Notar-, Bearbei-<br />
tungs- und Vermittlungsgebühren, Reisekosten, Porto-<br />
und Telefongebühren sowie andere Kosten, die im Zu-<br />
sammenhang mit dem Erwerb oder dem Halten der Be-<br />
teiligung entstanden sind, können grundsätzlich als<br />
Sonderwerbungskosten berücksichtigt werden. Soweit<br />
diese jedoch mit steuerfreien Einnahmen in unmittel-<br />
barem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, schei-<br />
det eine Berücksichtigung gemäß den Bestimmungen<br />
des § 3c EStG aus. Dies bedeutet, dass solche Kosten<br />
wegen der hälftigen Steuerfreiheit der Einkünfte auch<br />
lediglich mit der Hälfte ihrer Summe berücksichti-<br />
gungsfähig sind.<br />
Die Sonderwerbungskosten sind zwingend in das Fest-<br />
stellungsverfahren bei der Gesellschaft einzubeziehen,<br />
da nur diese die Kosten im Rahmen der einheitlichen<br />
und gesonderten Feststellung der Einkünfte für den<br />
einzelnen Gesellschafter geltend machen kann. Die gesonderte<br />
Berücksichtigung bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung<br />
ist hingegen nicht möglich.<br />
Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten kann<br />
nur erfolgen, wenn diese bis spätestens zum Ende des<br />
ersten Quartals des darauf folgenden Geschäftsjahres<br />
der Gesellschaft mitgeteilt und durch geeignete Originalbelege<br />
nachgewiesen werden. Die Gesellschaft ist<br />
berechtigt, von Investoren nicht fristgerecht eingereichte<br />
Sonderwerbungskosten im Rahmen der Feststellungserklärung<br />
nicht mehr zu berücksichtigen oder<br />
eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.<br />
b) Besteuerung ab 01.01.2009<br />
Für laufende Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab<br />
dem Jahr 2009 gilt der mit Wirkung zum 01.01.2009<br />
eingeführte § 32d EStG, wonach solche Einkünfte<br />
grundsätzlich mit einem pauschalen Steuersatz von<br />
25% zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die pauschalierte<br />
Einkommensteuer besteuert werden.<br />
Die Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />
scheidet dann nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 9<br />
EStG aus.<br />
Ausnahmen hiervon bestehen in den auf Grundlage<br />
des vorliegenden Konzeptes kaum denkbaren Konstellationen,<br />
dass ein Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 25% an der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd. oder zu mindestens<br />
1% beteiligt und beruflich für diese tätig ist. Dann<br />
könnte auf Antrag eine Besteuerung beantragt werden,<br />
bei der die Einkünfte nach § 3 Nr. 40 EStG n.F. in Höhe<br />
von 40% von der Besteuerung freigestellt würden und<br />
der steuerpflichtige Teil gemeinsam mit den übrigen<br />
steuerpflichtigen Einkünften des Anlegers mit dem<br />
persönlichen Steuersatz besteuert würden.<br />
Zur möglichen Berücksichtigung von Sonderwerbungskosten<br />
gilt dann, dass nach den Bestimmungen des<br />
§ 3c EStG die Berücksichtigung eines Anteils dieser Kosten<br />
analog zur Steuerfreistellung der diesbezüglichen<br />
Einkünfte (in Höhe von 40%) ausscheidet.<br />
91
92<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />
16<br />
KapiTel<br />
DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />
Die Gewinnerzielungsabsicht<br />
Grundsätzliche Voraussetzung für die Berücksichtigung<br />
von Einkünften – insbesondere im Falle des Entstehens<br />
steuerlicher Verluste – durch das Finanzamt ist das<br />
Bestehen einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine Gewinnerzielungsabsicht<br />
muss dabei sowohl auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
als auch auf der Ebene des jeweiligen<br />
Kommanditisten gegeben sein. Nach Rechtsprechung des<br />
Bundesfinanzhofes (BFH) erzielt eine Personengesellschaft<br />
dann der Besteuerung zugrunde zu legende<br />
Einkünfte, wenn sie beabsichtigt, aus ihrer Tätigkeit einen<br />
Gewinn zu erzielen. Eine Gewinnerzielungsabsicht liegt<br />
dann vor, wenn die Gesellschaft eine Vermögensmehrung<br />
in Form eines Totalgewinnes anstrebt. Die Erzielung eines<br />
Totalgewinns liegt dann vor, wenn die Summe aller steuerlichen<br />
Jahresergebnisse positiv ist. Erzielte oder erzielbare<br />
Steuervorteile sind für diese Betrachtung nicht<br />
relevant. Die Prognoserechnung lässt aufgrund plausibler<br />
Annahmen erwarten, dass die Gesellschaft einen Totalgewinn<br />
erzielen wird. Die Fondsgesellschaft handelt nach<br />
Auffassung der Anbieterin somit mit Gewinnerzielungsabsicht.<br />
Wie bei der Gesellschaft werden auch bei jedem einzel-<br />
nen Kommanditisten die steuerlichen Ergebnisse nur<br />
dann als Einkünfte klassifiziert, wenn er mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
tätig wird. Dies bedeutet, dass jeder einzelne<br />
Gesellschafter unter Berücksichtigung seiner persönlichen<br />
Sonderwerbungskosten einen Totalgewinn anstreben<br />
muss. Würden allerdings während der Totalperiode<br />
auf Gesellschafterebene die zusätzlichen Sonderwerbungskosten<br />
den kalkulierten Totalgewinn der Gesellschaft<br />
aufzehren, entstünde insgesamt beim Anleger kein<br />
Totalgewinn. Insbesondere im Falle einer teilweisen oder<br />
vollständigen Fremdfinanzierung der Einlage wird jedem<br />
Anleger empfohlen, das Bestehen seiner persönlichen<br />
Gewinnerzielungsabsicht zu prüfen und zu dokumentie-<br />
ren sowie den Zeitpunkt des Eintritts seines Totalgewinns<br />
von seinem persönlichen steuerlichen Berater ermitteln<br />
zu lassen.<br />
Eine Anerkennung der individuellen Gewinnerzielungsab-<br />
sicht eines Gesellschafters durch das Finanzamt kann<br />
auch durch die Veräußerung des Kommanditanteils vor<br />
dem Zeitpunkt des Eintritts des Totalgewinns beeinflusst<br />
werden. Im Falle einer vorzeitigen Anteilsveräußerung<br />
könnte die Finanzverwaltung zu dem Schluss gelangen,<br />
dass beim Gesellschafter von Anfang an keine Gewinner-<br />
zielungsabsicht bestanden habe. Auch im Falle eines<br />
möglicherweise beabsichtigten vorzeitigen Ausscheidens<br />
aus der Beteiligungsgesellschaft oder einer Schenkung<br />
sollte daher der Gesellschafter seinen steuerlichen Berater<br />
zu Rate ziehen.<br />
Die Begrenzung des Verlustausgleichs<br />
a) § 15a EStG<br />
Gemäß § 15a Abs. 1 EStG werden Verlustzuweisungen<br />
nur bis zur Höhe der geleisteten Kommanditeinlage<br />
anerkannt. Der Kommanditist kann (grundsätzlich,<br />
vorbehaltlich nachstehender Ausführungen) steuerliche<br />
Verluste der Gesellschaft bis zu dieser Höhe mit<br />
seinen anderen positiven Einkünften verrechnen. Steuerliche<br />
Verluste, die über das genannte Verlustausgleichsvolumen<br />
des § 15a Abs. 1 EStG hinausgehen,<br />
dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften des<br />
Steuerpflichtigen im Jahr ihrer Entstehung ausgeglichen<br />
werden (§ 15a Abs. 1 Satz 1 EStG). In dieser Höhe<br />
entsteht ein negatives Kapitalkonto des Gesellschafters.<br />
Diese sog. verrechenbaren Verluste können jedoch<br />
mit aus der Gesellschaft in den Folgejahren zugewiesenen<br />
und zu versteuernden Gewinnanteilen ausgeglichen<br />
werden (§ 15a Abs. 2 EStG).
Das Fondskonzept sieht bei planmäßigem Verlauf keine<br />
Ausschüttungen an die Gesellschafter vor. Sollte die<br />
Gesellschafterversammlung während der Laufzeit eine<br />
Ausschüttung beschließen, handelt es sich hierbei um<br />
Entnahmen. Soweit durch Entnahmen ein negatives<br />
Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich<br />
erhöht (Einlagenminderung) und soweit nicht auf<br />
Grund der Entnahme die Haftung des Kommanditisten<br />
gegenüber den Gläubigern wieder auflebt, ist der<br />
Betrag der Einlagenminderung grundsätzlich in dem<br />
Umfang als Gewinn zu versteuern, wie ein negatives<br />
Kapitalkonto entsteht oder sich ein bereits bestehendes<br />
negatives Kapitalkonto erhöht (§ 15a Abs. 3 EStG).<br />
Nach § 172 Abs. 4 HGB lebt die Haftung bis zur Höhe der<br />
gezeichneten Kommanditeinlage des Kommanditisten<br />
wieder auf, soweit die Einlage an ihn zurüc<strong>kg</strong>ezahlt<br />
wird oder soweit er Gewinnanteile entnimmt, während<br />
sein Kapitalkonto durch Verluste unter den Betrag der<br />
geleisteten Einlage herabgemindert ist oder soweit<br />
durch die Entnahme der Kapitalanteil unter den<br />
bezeichneten Betrag herabgemindert wird.<br />
Das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung führt<br />
damit steuerlich dazu, dass insoweit die Verluste ausgleichsfähig<br />
sind und ein Gewinn nach § 15a Abs. 3 Satz<br />
1 EStG nicht zu versteuern ist.<br />
Vom Kommanditisten selbst getragene Sonderwerbungskosten<br />
unterliegen nicht der Verlustausgleichsbeschränkung<br />
nach § 15a EStG, da sie nicht als Anteil<br />
am Verlust der Gesellschaft – also als Verlust aus dem<br />
Gesamthandbereich im Sinne von § 15a Abs. 1 EStG – zu<br />
qualifizieren sind.<br />
b) Fondserlass<br />
Eine steuerliche Berücksichtigung von laufenden handelsrechtlichen<br />
Verlusten der Fondsgesellschaft<br />
scheitert jedoch unter Berücksichtigung des sog.<br />
„Fondserlasses“ der Finanzverwaltung. In Bezug auf die<br />
steuerliche Behandlung der in der Investitionsphase<br />
entstehenden Kosten, insbesondere von Dienstleistungsvergütungen,<br />
ist nach der BFH-Rechtsprechung<br />
und dem dazu ergangenen BMF-Schreiben vom<br />
20.10.2003 (BStBl. I 2003, S. 546) entscheidend, ob die<br />
Anleger die Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche<br />
Teile des Konzeptes der Vermögensanlage haben.<br />
Ist dies – wie vorliegend – nicht der Fall, werden die<br />
Kosten der Investitionsphase vollständig als Anschaffungskosten<br />
behandelt. Eine Berücksichtigung als Werbungskosten<br />
scheidet demnach aus. Gleiches gilt für<br />
laufende Aufwendungen, die die Nutzungsphase<br />
betreffen und planmäßig aus der gebildeten Rücklage<br />
bestritten werden. Sämtliche Aufwendungen des Anlegers<br />
bzw. anteilig auf ihn entfallende Aufwendungen<br />
der Fondsgesellschaft stellen demnach steuerlich Anschaffungskosten<br />
dar.<br />
c) § 20 Abs. 6 EStG<br />
Verluste aus Kapitalvermögen sind nicht mit Einkünften<br />
aus anderen Einkunftsarten auszugleichen. Sie mindern<br />
jedoch solche Einkünfte aus Kapitalvermögen, die<br />
der Anleger in folgenden Veranlagungszeiträumen<br />
erzielt.<br />
Positive Einkünfte aus Kapitalvermögen sind nach Maßgabe<br />
des § 20 Abs. 6 EStG in der ab 01.01.2009 geltenden<br />
Fassung mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
gem. § 23 Abs. 3 Satz 9 und 10 zu<br />
verrechnen. Dies gilt auch für gesondert festgestellte<br />
Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften aus<br />
vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.<br />
93
94<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />
16<br />
KapiTel<br />
DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />
Der Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn<br />
Im Falle der Veräußerung eines Kommanditanteils durch<br />
einen Gesellschafter bzw. im Falle der (Teil-)Veräußerung<br />
der Beteiligung der Fondsgesellschaft an der Trend Capital<br />
Qatar Investments Ltd. kann bei dem einzelnen Gesell-<br />
schafter grundsätzlich ein (anteiliger) einkommensteuer-<br />
pflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen. Der Veräuße-<br />
rungsgewinn ist der Betrag, um den der erzielte Veräuße-<br />
rungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die<br />
Anschaffungskosten des Kommanditisten übersteigt.<br />
Solche Gewinne sind nach derzeitiger Rechtslage auf der<br />
Ebene von Anlegern, die ihre Beteiligung im Privatvermögen<br />
halten, gemäß § 22 Nr. 2 i.V.m. § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG<br />
nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr seit dem<br />
Erwerb der Beteiligung steuerfrei. Bei Unterschreiten der<br />
vorgenannten Frist wäre ein Veräußerungsgewinn mit<br />
dem individuellen Steuersatz des Anlegers zu besteuern.<br />
Zu einer Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim<br />
Anleger könnte es nach derzeitiger Rechtslage auch dann<br />
kommen, wenn er die Voraussetzungen, die der Gesetzgeber<br />
an eine Mindestbeteiligung (1%) innerhalb der letzten<br />
fünf Jahre knüpft, erfüllt. Gemäß § 17 EStG ist sowohl eine<br />
unmittelbare als auch eine mittelbare Beteiligung zu<br />
beachten. Ein Veräußerungsgewinn wäre dann nach<br />
§ 3 Nr. 40 EStG in Höhe von 50% (ab 01.01.2009: 60%) der<br />
Besteuerung zu unterwerfen.<br />
Bei einem angestrebten Kommanditkapital von 17 Mio.<br />
Euro und einem Beteiligungskapital von 14,06 Mio. Euro,<br />
welches eine Beteiligung von 96,25% an der Trend Capital<br />
Qatar Investments Ltd. vermittelt, gilt ein Anleger mit<br />
einem anteiligen Kommanditkapital von bis zu rd. 175.000<br />
Euro als nicht wesentlich beteiligt.<br />
Die Steuersätze<br />
Nach Überschreiten eines Grundfreibetrages von<br />
7.664 Euro p.a. wird das zu versteuernde Einkommen nach<br />
§ 32a EStG bis zu einem Höchstsatz von 45% besteuert.<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden nach den obigen<br />
Ausführungen ab dem 01.01.2009 nach den Bestimmungen<br />
des § 32d EStG pauschal mit 25% besteuert.<br />
Zur festgesetzten Einkommensteuer kommt der Solidaritätszuschlag<br />
hinzu, der aktuell 5,5% bezogen auf die<br />
Einkommensteuer beträgt. Eine zeitliche Begrenzung des<br />
Solidaritätszuschlags ist derzeit nicht vorgesehen, so dass<br />
eine Änderung hinsichtlich dieser Steuerart nicht abzusehen<br />
ist. Eine Kirchensteuerbelastung liegt zwischen 8 %<br />
und 9% jeweils bezogen auf die Einkommensteuer.<br />
Die Gewerbesteuer<br />
Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich tätig ist, unterliegt<br />
sie nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft wird nicht als Unternehmer im Sinne<br />
des UStG tätig. Betätigungen, die sich nur als Leistungen<br />
im Rechtssinn, nicht aber zugleich auch als Leistungen im<br />
wirtschaftlichen Sinne darstellen, werden von der Umsatzsteuer<br />
nicht erfasst. Das bloße Halten von Beteiligungen<br />
begründet für sich allein noch keine nachhaltige gewerbliche<br />
oder berufliche Tätigkeit i.S. des § 2. Abs. (1) UStG.<br />
Demnach ist die Fondsgesellschaft wegen ihr in Rechnung<br />
gestellter Umsatzsteuer nicht abzugsberechtigt.<br />
So wurden zum Beispiel die Kosten für die Steuerberatung,<br />
Mittelverwendungskontrolle, Treuhandschaft,<br />
Rechtsberatung, Fondskonzeption als Bruttobeträge<br />
berechnet und bei der Erstellung des Fondskonzeptes und<br />
der Kalkulationen berücksichtigt.
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Im Falle des unentgeltlichen Übergangs einer Fondsbeteiligung<br />
durch Erbschaft oder Schenkung kann Erbschaftbzw.<br />
Schenkungsteuer anfallen.<br />
Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
ist nach §§ 12 (1) ErbStG i.V.m. 9 BewG der sog.<br />
gemeine Wert, womit der Verkehrswert bezeichnet wird.<br />
Hierzu werden die Wirtschaftsgüter und sonstigen Besitzposten<br />
des Gesamthandvermögens bewertet und anteilig<br />
als Bruchteilseigentum zugerechnet. Die Höhe der<br />
Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer bemisst sich nach unterschiedlichen<br />
Steuerklassen (§ 15 ErbStG), Freibeträgen<br />
(§§ 16, 17 ErbStG) und Steuersätzen (§ 19 ErbStG; zwischen<br />
7 und 50%).<br />
Mit Beschluss vom 07.11.2006 hat das Bundesverfassungs-<br />
gericht die ungleiche Behandlung von unterschiedlichen<br />
Vermögenspositionen für verfassungswidrig erklärt,<br />
da bisher die Erbschaftsteuer an Steuerwerte anknüpft,<br />
deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermö-<br />
gensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen,<br />
Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forst-<br />
wirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des<br />
Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 I GG nicht genügt.<br />
Da dem Gesetzgeber aufgegeben wurde, bis spätestens<br />
31.12.2008 eine Neuregelung zu treffen, wird allgemein<br />
erwartet, dass sich in absehbarer Zeit die Bemessungsgrundlagen<br />
für die Besteuerung von Erbschaft und<br />
Schenkung näher am Verkehrswert der übertragenen<br />
Wirtschaftsgüter orientieren als bisher. Ob dies, wie<br />
aktuell vermutet, mit höheren Freibeträgen einhergehen<br />
wird, ist zur Zeit ungewiss.<br />
Steuerliche Sachverhalte mit Auslandsbezug<br />
1. Grundzüge des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)<br />
zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen<br />
Emiraten (VAE)<br />
Allgemeine Grundzüge<br />
Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder<br />
ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen mit<br />
allen in- und ausländischen Einkünften der unbeschränkten<br />
Einkommensteuerpflicht (Welteinkommensprinzip<br />
> H 1a {Allgemeines} EStR 2005). Es kommt hierbei<br />
nicht darauf an, ob der inländische Wohnsitz den Mittelpunkt<br />
der Lebensinteressen darstellt (BFH 24.01.2001,<br />
BFH/NV 2001, S. 1402). Der Umfang der Besteuerung kann<br />
insbesondere durch ein DBA eingeschränkt werden.<br />
Die DBA sehen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />
entweder die Anrechnungsmethode oder die Freistellungsmethode<br />
vor. Das Abkommen zur Vermeidung der<br />
Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten (im Folgenden: DBA/BRD-<br />
VAE) gilt gemäß Artikel 1 DBA/BRD-VAE für die einzelnen<br />
Anteilseigner, da sie in der Bundesrepublik Deutschland<br />
ansässig sind. Personengesellschaften haben nach deutschem<br />
Recht keine steuerliche Eigenständigkeit. Deshalb<br />
steht deutschen Personengesellschaften der Abkommensschutz<br />
nicht aus eigenem Recht zu; die Abkommensberechtigung<br />
mit dem Erfordernis der Ansässigkeit ist vielmehr<br />
auf den einzelnen Gesellschafter zu beziehen.<br />
Für die Berücksichtigung des DBA/BRD-VAE ist von<br />
entscheidender Bedeutung, welche Einkunftsart maßgeb-<br />
lich ist.<br />
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96<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I d i e S T e u e r l i C H e n a n G a B e n<br />
16<br />
KapiTel<br />
DIe sTeuerLIcHeN ANGABeN<br />
Die für die Fondsgesellschaft relevante Einkunftsart<br />
Dividenden, die eine in einem Vertragsstaat ansässige<br />
Gesellschaft an eine im anderen Vertragsstaat ansässige<br />
Person zahlt, können im anderen Staat besteuert werden<br />
(Art. 10 Abs. 1 DBA/BRD-VAE vom 09.04.1995). Der hierbei<br />
verwendete Ausdruck „Dividenden“ bedeutet auch sonstige<br />
Einkünfte, die nach dem Recht des Staates, in dem die<br />
ausschüttende Gesellschaft ansässig ist, den Einkünften<br />
aus Aktien gleichgestellt sind.<br />
Nach Art. 10 Abs. 2 des DBA können diese Dividenden<br />
auch im Vertragsstaat, in dem die die Dividenden zahlende<br />
Gesellschaft ansässig ist, nach dem Recht dieses<br />
Staates besteuert werden. Als Höchstsatz sind im DBA<br />
15% vereinbart. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung<br />
regelt Art. 24 Abs. 1 b), dass eine in den Vereinigten<br />
Arabischen Emiraten gezahlte Steuer unter Beachtung<br />
der Vorschriften des deutschen Steuerrechts auf die deutsche<br />
Einkommensteuer angerechnet wird. Hierbei ist<br />
jedoch zu beachten, dass § 34c EStG bestimmt, dass die<br />
Anrechnung ausländischer Steuern nur in dem Umfang<br />
erfolgt, wie Einkommensteuer anteilig auf die ausländischen<br />
Einkünfte entfällt. Alternativ kann die gezahlte<br />
ausländische Steuer bei der Ermittlung der inländischen<br />
Einkünfte abgezogen werden. In der Regel ergibt sich<br />
durch diese Verfahrensweise keine vollständige Anrechnung<br />
ausländischer Steuern.<br />
Da die VAE von ihren Besteuerungsrechten jedoch keinen<br />
Gebrauch machen, erfolgt die Besteuerung der Einkünfte<br />
im Inland nach den Ausführungen des Kapitels „Das Be-<br />
steuerungsverfahren“ und den hiernach folgenden<br />
Kapiteln.<br />
Geltungsdauer des Doppelbesteuerungsabkommens<br />
Nach Art. 30 Abs. 1 des Abkommens vom 09.04.1995 sollte<br />
es zehn Jahre nach seinem Inkrafttreten am 10.08.2006<br />
außer Kraft treten. In einer Verhandlungsrunde zwischen<br />
Delegationen beider Staaten im Juni 2006 wurde vereinbart,<br />
das Abkommen um zwei Jahre bis zum 09.08.2008<br />
zu verlängern. Ein diesbezügliches Protokoll datiert vom<br />
04.07.2006.<br />
Da Art. 30 Abs. 2 bestimmt, dass das Abkommen in beiden<br />
Vertragsstaaten letztmalig auf Steuern anzuwenden ist,<br />
die für den Veranlagungszeitraum erhoben werden, der in<br />
dem Jahr endet, in dem das Abkommen letztmalig in<br />
Kraft ist, gilt das Abkommen zunächst bis zum 31.12.2008.<br />
Aus derzeit stattfindenden Verhandlungen über die Aus-<br />
gestaltung eines neuen DBA werden keine für die Anleger<br />
nachteiligen Entwicklungen erwartet.<br />
2. Die steuerliche Behandlung der Gewinne der<br />
Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
Die Trend Capital Qatar Investments Ltd. hat ihren Sitz in<br />
der Freihandelszone Jebel Ali (Jebel Ali Free-Zone Authority<br />
– JAFZA). Die Freihandelszone liegt rd. 35 km von<br />
Dubai entfernt und bietet u.a. den Vorteil, dass erzielte<br />
Unternehmensgewinne unbesteuert bleiben.<br />
Auch solche Unternehmensgewinne, die aus der gewinnbringenden<br />
Veräußerung von in Qatar gelegenen<br />
Immobilien resultieren, bleiben sowohl in der Freihandelszone<br />
als auch in Qatar steuerfrei.
3. Rechtsfolgen nach dem Außensteuergesetz (AStG)<br />
Eine ausländische Gesellschaft wird nach §§ 7 Abs. 2 und 8<br />
Abs. 1, 3 als sog.„Zwischengesellschaft“ für Einkünfte, die<br />
einer niedrigen Besteuerung unterliegen, angesehen,<br />
wenn unbeschränkt Steuerpflichtige (hier: die Fondsgesellschafter)<br />
mehr als die Hälfte der Anteile oder der<br />
Stimmrechte an der Gesellschaft halten und die Ertragsteuerbelastung<br />
der Gesellschaft weniger als 25%<br />
beträgt. In einem solchen Fall bestimmt § 10 AStG, dass<br />
den Einkünften der unbeschränkt Steuerpflichtigen<br />
(Fondsgesellschafter) die Einkünfte hinzuzurechnen sind,<br />
die sich aus den Einkünften der ausländischen Gesellschaft<br />
abzgl. anteilig für sie erhobener Steuern ergeben.<br />
Eine ausländische Gesellschaft gilt jedoch dann nicht als<br />
Zwischengesellschaft, wenn ihre Einkünfte unter ande-<br />
rem aus dem Handel stammen und keiner der vorher<br />
genannten Beteiligten oder eine ihm nahestehende Person<br />
der ausländischen Gesellschaft die Verfügungsmacht<br />
an den gehandelten Gütern oder Waren verschafft. Selbst<br />
dann, wenn diese Voraussetzung – was im vorliegenden<br />
Fall nicht so ist – erfüllt wäre, würde die Gesellschaft dennoch<br />
nicht als Zwischengesellschaft anzusehen sein, da<br />
sie einen für derartige Handelsgeschäfte in kaufmännischer<br />
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb unter Teilnahme<br />
am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr unterhält<br />
und die Tätigkeiten ohne Mitwirkung der vorher<br />
genannten Beteiligten ausübt.<br />
Danach ist das AStG nach Auffassung der Prospekt-<br />
herausgeberin nicht anwendbar.<br />
97
98<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weSenTliCHe VerTraGSparTner<br />
17<br />
KapiTel<br />
1) Emittentin, Fondsgesellschaft<br />
Firma Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Gründung 17.06.2008<br />
Die Anmeldung zum Handelsregister des zuständigen Registergerichts, des AG Mainz, ist am 19.06.2008 erfolgt.<br />
Eine Eintragung und die Zuteilung einer HRA-Nummer sind im Zeitpunkt der Prospektaufstellung noch nicht erfolgt.<br />
Gesellschafter:<br />
weseNTLIcHe VerTrAGsPArTNer<br />
A) Komplementärin:<br />
Firma Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19<br />
Gründung 17.02.2005<br />
Handelsregister-Nr. HRB 8796<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 08.03.2005<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital Global Research GmbH, Mainz<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8266 des AG Mainz<br />
2. Trend Capital AG, Mainz,<br />
HRB 8223 des AG Mainz<br />
B) Kommanditisten:<br />
Geschäftsführende Kommanditistin:<br />
Firma Trend Capital Middle East GmbH<br />
(vormals: Trend Capital USA Immobilien GmbH)<br />
Sitz: Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Peter Käsberger, 55271 Stadecken-Elsheim, Talstraße 73<br />
Gründung 10.05.2006<br />
Handelsregister-Nr. HRB 40672<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz
Tag der ersten Eintragung im Handelsregister 16.05.2006<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital AG, Mainz,<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />
2. Peter Käsberger, Stadecken-Elsheim<br />
An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (ausstehend)<br />
übernommene Kommanditeinlage<br />
Treuhandkommanditistin:<br />
Firma MVT Mittelrheinische Verwaltungsund<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführerin Gabriela Knauber, Sulzbach<br />
Gründung 28.02.2006<br />
Handelsregister-Nr. HRB 40631<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Tag der ersten Eintragung<br />
im Handelsregister<br />
11.05.2006<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Trend Capital AG, Mainz,<br />
Stimmrechten von mind. 25% HRB 8223 des AG Mainz<br />
2. Gabriela Knauber, Sulzbach<br />
An der Fondsgesellschaft 1.000 Euro (ausstehend)<br />
übernommene Kommanditeinlage<br />
99
100<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weSenTliCHe VerTraGSparTner<br />
17<br />
KapiTel<br />
2) Mittelverwendungskontrolleur<br />
Firma WestAudit AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Sitz Bad Oeynhausen<br />
Geschäftsadresse Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />
Vorstände Wilhelm Bollmann, Hüllhorst<br />
Hermann Kruse, Bielefeld<br />
Joachim Möbius, Minden<br />
Gerhard Spielmann, Herford<br />
Herbert Wilkening, Hille<br />
Geschäftsadresse je Industriestr. 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />
Gründung 17.05.1980<br />
Handelsregister-Nr. HRB 3231<br />
Registergericht Amtsgericht Bad Oeynhausen<br />
Tag der ersten Eintragung 28.06.1980<br />
Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder 1. Cent Audit GmbH, Bad Oeynhausen<br />
Stimmrechten von mind. 25% 2. Revisions- und Treuhand Minden – Ravensburg GmbH<br />
3) Zielgesellschaft<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Porta Westfalica<br />
Firma Trend Capital Qatar Investments Ltd.<br />
Sitz Dubai, UAE<br />
Geschäftsadresse Sultan Business Center, Office 130, Dubai, P.O. Box 333 558<br />
Geschäftsführer (Director General) Frank Simon, 65479 Raunheim, Sudetenstraße 19<br />
Geschäftsadresse P.O. Box 333 558, Dubai, UAE<br />
Gründung 10.06.2008<br />
Registergericht JAFZA, Gouvernment of Dubai<br />
Tag der ersten Eintragung 15.06.2008<br />
im Handelsregister JAFZA, Jebel Ali Freezone Authority<br />
Zustängige Behörde Gouvernment of Dubai<br />
Handelsregister-Nr. Commercial Registration Certificate No. 001<br />
Stammkapital 1.000 UAE AED (voll eingezahlt)<br />
Gesellschafter mit Anteilen oder Frank Simon<br />
Stimmrechten von mind. 25%<br />
weseNTLIcHe VerTrAGsPArTNer
4) Vertriebsgesellschaft<br />
Firma Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />
Sitz Mainz<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Geschäftsführer Alexander Karg, Heimenkirch<br />
Geschäftsadresse Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
Gründung 01.08.2007<br />
Handelsregister-Nr. HRB 41101<br />
Registergericht Amtsgericht Mainz<br />
Stammkapital 25.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Tag der ersten Eintragung 26.09.2007<br />
Gesellschafter mit Anteilen von mind. 25% 1. Trend Capital AG, Mainz<br />
2. Alexander Karg, Heimenkirch<br />
101
102<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I KapiTalmäSSiGe und perSonelle VerfleCHTunGen<br />
18<br />
KapiTel<br />
Die<br />
Trend Capital AG<br />
Weißliliengasse 5 in 55116 Mainz, HRB 8266 AG Mainz,<br />
Grundkapital 50.000 Euro (voll eingezahlt)<br />
Vorstand: Frank Simon, Raunheim<br />
Aufsichtsratsvorsitzender: Kurt Simon, Raunheim<br />
hält<br />
48% der Anteile an der Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH,<br />
51% der Anteile an der Trend Capital Middle East GmbH und<br />
51% der Anteile an der MVT Mittelrheinische<br />
Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH sowie<br />
70% der Anteile an der Trend Capital Servicegesellschaft mbH.<br />
Frank Simon ist<br />
Vorstand der Trend Capital AG sowie<br />
Geschäftsführer der Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH und der<br />
Trend Capital Global Research GmbH sowie der Trend Capital Qatar Investments Ltd.,<br />
deren Alleingesellschafter er zudem ist.<br />
Kurt Simon ist der Vater von Frank Simon.<br />
Vereinbarungen betreffend die Anlageobjekte, ihre Herstellung,<br />
ihre Finanzierung, Nutzung oder Verwertung zwischen den<br />
wesentlichen Vertragspartnern<br />
bestehen nicht.<br />
KAPITALmässIGe uND<br />
PersoNeLLe VerfLecHTuNGeN
103
104<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I weiTere pfliCHTanGaBen GemäSS „VermVerKproSpV“<br />
19<br />
KapiTel<br />
Negativtestate<br />
Die Vermögensanlagenverkaufsprospektverordnung,<br />
welche für den Inhalt von Prospekten maßgeblich ist, in<br />
denen ein öffentliches Angebot von Beteiligungen u.a. an<br />
geschlossenen Fonds enthalten ist, verlangt aufgrund<br />
ihres Bestrebens möglichst umfassend für unterschied-<br />
lichste Beteiligungsformen die angabepflichtigen Umstände<br />
aufzulisten regelmäßig auch Punkte, die im<br />
Einzelfall nicht einschlägig sind. Diese Punkte werden,<br />
soweit sie nicht im laufenden Text des Prospektes bereits<br />
abgehandelt sind, hier zusammenhängend dargestellt:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
w e I T e r e P f L I c H TA N G A B e N<br />
Gemäss „VermVerKProsPV“<br />
Der Emittent ist kein Konzernunternehmen, so dass<br />
eine Beschreibung des Konzerns und der Einordnung<br />
des Emittenten in ihn nicht möglich ist.<br />
Bei dem prospektgegenständlichen Angebot auf Beteiligung<br />
an der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl<br />
KG handelt es sich um das erste Angebot des Emittenten.<br />
Bisher sind keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen<br />
im Sinne des § 8 F Abs. 1 des Vermögensverkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben worden.<br />
Beim Emittenten handelt es sich nicht um eine Aktiengesellschaft<br />
oder um eine Kommanditgesellschaft<br />
auf Aktien, so dass ein Nennbetrag umlaufender<br />
Wertpapiere, die den Gläubigern ein Umtausch- oder<br />
Bezugsrecht auf Aktien einräumen, nicht anzugeben<br />
ist. Ebenso wenig sind dann natürlich die Bedingungen<br />
und das Verfahren für einen Umtausch oder<br />
einen Bezug zu nennen.<br />
Ein abgeschlossenes Geschäftsjahr des Emittenten ist<br />
wegen seiner erst kürzlich erfolgten Gründung noch<br />
nicht gegeben, so dass Angaben für das letzte<br />
abgeschlossene Geschäftsjahr zu den Mitgliedern der<br />
Geschäftsführung oder des Vorstandes, von Aufsichtsgremien<br />
und Beiräten des Emittenten gewährten Gesamtbezügen,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungs-<br />
entgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art,<br />
getrennt nach Geschäftsführung oder Vorstand, Aufsichtsgremien<br />
und Beiräten, nicht gemacht werden<br />
können.<br />
5. Die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes,<br />
von Aufsichtsgremien und Beiträten des<br />
Emittenten sind nicht tätig für Unternehmen, die mit<br />
dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />
sind, die dem Emittenten Fremdkapital gewähren<br />
bzw. solchen, die im Zusammenhang mit der Herstellung<br />
des Anlageobjektes nicht nur geringfügige<br />
Lieferungen oder Leistungen erbringen. Auf Verpflechtungen<br />
wurde bereits auf Seite 102 hingewiesen.<br />
6. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
der Treuhänderin begründen können, sind nicht gegeben.<br />
7. Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs begründen können,<br />
sind nicht gegeben.<br />
8. Es gibt keine solchen Personen, die nicht in den Kreis<br />
der nach dieser Verordnung angabepflichtigen Personen<br />
fallen, welche die Herausgabe oder den Inhalt<br />
des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes der Vermögensanlage wesentlich aber beeinflusst<br />
haben.<br />
9. Für die angebotene Vermögensanlage hat keine juristische<br />
Person oder Gesellschaft die Gewährleistung<br />
für die Verzinsung oder Rückzahlung übernommen.<br />
10. Ein Beirat oder sonstige Aufsichtsgremien des Emittenten<br />
sind nicht gebildet.<br />
11. Eine Funktionsaufteilung der Geschäftsführung des<br />
Emittenten ist nicht vereinbart.
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106<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
Gesellschaftsvertrag der Trend Capital GmbH &<br />
Co. Qatar Pearl KG vom 17.06.2008<br />
Die unterzeichnenden Personen haben am 17.06.2008<br />
eine Kommanditgesellschaft nach Maßgabe der Bestimmungen<br />
der §§ 161 ff HGB gegründet. Mit ihrer Unterschrift<br />
setzen sie den nachfolgenden Gesellschaftsvertrag<br />
mit sofortiger Wirkung in Kraft:<br />
Die Kommanditgesellschaft beginnt im Innenverhältnis<br />
mit der Unterschrift des Gesellschaftsvertrages, im Außenverhältnis<br />
mit der Eintragung ins Handelsregister.<br />
Der Gesellschaftsvertrag wird wie folgt neu gefasst:<br />
§ 1 Firma, Sitz<br />
Die Firma der Gesellschaft lautet:<br />
„Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG”,<br />
Sitz der Gesellschaft ist Mainz.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die Begründung einer<br />
kapitalistischen Beteiligung an einer Kapital-Gesellschaft<br />
in Dubai, die ihrerseits Immobilienhandel in Qatar betreibt.<br />
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte tätigen und Maßnahmen<br />
ergreifen, die dem Unternehmensgegenstand dienen.<br />
§ 3 Dauer, Geschäftsjahr<br />
Die Gesellschaft beginnt im Außenverhältnis mit Eintragung<br />
in das Handelsregister. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr,<br />
das am 31. Dezember 2008 endet.<br />
Die Gesellschaft wird auf bestimmte Zeit bis zum 31.<br />
August 2010 eingegangen und endet mit diesem Datum,<br />
sofern die Gesellschafterversammlung nicht anderes<br />
beschließt.<br />
§ 4 Gesellschafter, Kapitaleinlagen<br />
1)<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin)<br />
ist die Trend Capital Verwaltungsgesellschaft<br />
mbH, Mainz, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Mainz unter HRB 8796. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin erbringt keine Kapitaleinlage.<br />
Sie ist am Ergebnis der Gesellschaft nicht beteiligt.<br />
2) Kommanditisten sind<br />
a. die Trend Capital Middle East GmbH, Mainz, eingetra-<br />
gen im Handelsregister des Amtsgerichts Mainz unter<br />
HRB 40672. Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe<br />
von 1.000 Euro übernommen. Diese ist zu 100% als<br />
Haftsumme im Handelsregister einzutragen. Diese<br />
Kommanditistin übernimmt die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft mit dem Recht und der Pflicht, die<br />
Gesellschaft befreit von den beschränkenden Bestimmungen<br />
des § 181 BGB allein zu vertreten. Sie wird<br />
nachfolgend bezeichnet als „geschäftsführende Kommanditistin“.<br />
b.<br />
die MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treu-<br />
handgesellschaft mbH, Mainz, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Mainz unter HRB 40631.<br />
Sie hat eine Kommanditeinlage in Höhe von 1.000<br />
Euro, die vollständig als Haftsumme in das Handelsregister<br />
einzutragen ist, übernommen. Diese Kommanditistin<br />
wird nachfolgend „Treuhandkommanditistin“<br />
genannt.<br />
3) Die Treuhandkommanditistin kann begrenzt auf einen<br />
Zeitraum bis zum 31.10.2008 das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft auf bis zu 17 Mio. Euro erhöhen. Bei<br />
Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
und der geschäftsführenden Kommanditistin kann<br />
diese Frist einmalig um bis zu 6 Monate verlängert<br />
werden.
§ 5 Aufnahme weiterer Gesellschafter, Beteiligungsbeträge<br />
Die Treuhandkommanditistin ist im in § 4 Abs. 3 aufgezeigten<br />
zeitlichen und betragsmäßigen Umfang berechtigt<br />
unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181<br />
BGB und ohne ausdrückliche Zustimmung der weiteren<br />
Gesellschafter ermächtigt und bevollmächtigt, das Kommanditkapital<br />
durch Erhöhung ihrer Einlage oder durch<br />
Aufnahme von Anlegern als unmittelbar ins Handelsregister<br />
einzutragende Kommanditisten einmalig oder in<br />
mehreren Abschnitten aufzustocken.<br />
Die Erhöhung kann dergestalt erfolgen, dass die Treu-<br />
handkommanditistin ihren eigenen Kommanditkapitalanteil<br />
erhöht und insoweit zwar rechtlich im eigenen Namen<br />
aber wirtschaftlich für Anleger hält und verwaltet,<br />
die sich so mittelbar an der Fondsgesellschaft beteiligen.<br />
Grundlage für solche Treuhandverhältnisse ist der, der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bekannte Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag.<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 5.000 Euro oder 10.000<br />
USD. Höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar<br />
sein. Zusätzlich ist von neu beitretenden Gesellschaftern<br />
ein Agio in Höhe von 5% auf den Beteiligungsbetrag<br />
zu zahlen.<br />
Sowohl für die Festlegung der im Handelsregister einzutragenden<br />
Haftsumme als auch für die Gesellschafterkonten<br />
und die Ergebnisbeteiligung sowie die Stimmrechte<br />
wird vereinbart, dass bei der Übernahme von Beteiligungen<br />
in US-Dollar der nach dem amtlichen Devisenmittelkurs<br />
am Tage der Gutschrift des Beteiligungsbetrages<br />
auf dem Mittelverwendungskonto umgerechnete Wert in<br />
Euro maßgeblich ist.<br />
Die Aufnahme der Treugeber bzw. die Erhöhung des Anteils<br />
der Treuhandkommanditistin erfolgt durch Mitteilung<br />
der Treuhandkommanditistin an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin. Im Zeitraum zwischen der Mitteilung<br />
der Erhöhung bzw. des gewünschten unmittelbaren<br />
Beitritts und der entsprechenden Eintragung im Handelsregister<br />
gilt die Beteiligung als atypisch stille Beteiligung<br />
mit den Wirkungen einer entsprechenden Kommanditbeteiligung.<br />
Die Erhöhung der Kommanditbeteiligung bzw.<br />
der Beitritt als Kommanditist werden im Außenverhältnis<br />
wirksam mit der Eintragung im Handelsregister. Der Erhöhungs-<br />
bzw. Beitrittsbetrag ist zu 100% als Haftsumme<br />
im Handelsregister einzutragen. Die Eintragung eines eigenen<br />
erhöhten Kommanditkapitals bei gewünschter<br />
mittelbarer Beteiligung bzw. eines neuen Kommanditkapitals<br />
eines unmittelbar beitretenden Anlegers im Handelsregister<br />
hat die Treuhandkommanditistin halbjährlich<br />
zu beantragen jeweils für die Anleger, die im abgelaufenen<br />
Kalenderhalbjahr beigetreten sind und den übernommenen<br />
Beteiligungsbetrag nebst Agio eingezahlt haben.<br />
An der Gesellschaft können sich als unmittelbare Kommanditisten<br />
grundsätzlich nur volljährige, natürliche Personen<br />
und juristische Personen einzeln beteiligen. Eine<br />
Beteiligung von Ehepaaren, BGB-Gesellschaften und sonstigen<br />
Gesellschaften oder Gemeinschaften ist ausgeschlossen.<br />
In Einzelfällen mögliche Ausnahmen bedürfen<br />
im Innenverhältnis der vorherigen Genehmigung durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin, ohne dass hierdurch<br />
die Vollmacht der Treuhandkommanditistin gem.<br />
Absatz 1 im Außenverhältnis eingeschränkt ist.<br />
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108<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
§ 6 Unmittelbarer Beitritt, Vollmachten, Übertragung der<br />
Treuhänderstellung<br />
Die Anleger können von Anfang an oder auch später von<br />
der Treuhandkommanditistin schriftlich verlangen, mit<br />
dem übernommenen und eingezahlten Beteiligungsbetrag<br />
als Kommanditisten in das Handelsregister eingetragen<br />
zu werden. Voraussetzung ist, dass der Treugeber unverzüglich<br />
eine umfassende Handelsregistervollmacht mit<br />
der Berechtigung zur jeweiligen Alleinvertretung erteilt,<br />
welche die persönlich haftende Gesellschafterin, die geschäftsführende<br />
Kommanditistin und die Treuhandkommanditistin<br />
zu allen Anmeldungen im Handelsregister<br />
bevollmächtigt, an denen ein Kommanditist mitzuwirken<br />
verpflichtet ist. Den Bevollmächtigten ist zu gestatten,<br />
Untervollmachten zu erteilen im gleichen Umfang, wie<br />
sie auch selbst bevollmächtigt sind.<br />
Die Vollmacht ist unwiderruflich und über den Tod hinaus<br />
zu erteilen und notariell zu beglaubigen. Die Kosten für<br />
die Vollmachtserteilung und die entsprechende Handelsregistereintragung<br />
sind vom jeweils einzutragenden Kommanditisten<br />
zu tragen.<br />
Beim Wunsch einer Direktbeteiligung nachdem die Treuhandkommanditistin<br />
bereits insoweit ihren eigenen Kommanditanteil<br />
erhöht hat, ist die Treuhandkommanditistin<br />
verpflichtet, ihren bis dahin für diesen Anleger treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil unter entsprechender Eintragung<br />
im Handelsregister auf diesen zu übertragen. Sie hat alsdann<br />
für diese Beteiligung nur noch die Funktion der Verwaltungstreuhänderin<br />
auszuüben. Dabei ist die Verwaltungstreuhänderin<br />
entsprechend der bereits im Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag enthaltenen Vollmacht zur vertretungsweisen<br />
Wahrnehmung der auf die Beteiligung des<br />
Direktkommanditisten entfallenden Rechte berechtigt.<br />
Die Treuhandkommanditistin kann die Treuhandfunktion<br />
an geeignete Dritte ganz oder teilweise übertragen,<br />
soweit hierbei die Rechte der Treugeber gewahrt bleiben.<br />
§ 7 Kapitaleinzahlungen<br />
Die Einzahlung des Beteiligungsbetrages eines mittelbar<br />
beitretenden Treugebers oder eines unmittelbar beitretenden<br />
Kommanditisten, jeweils zuzüglich Agio in Höhe<br />
von 5% hierauf, ist fällig mit der Mitteilung der Treuhandkommanditistin<br />
über die Erhöhung bzw. den Beitritt. Sie<br />
hat zu erfolgen auf das jeweilige von der Gesellschaft für<br />
Einzahlungen in Euro bzw. in US-Dollar eingerichtete, auf<br />
das noch zu benennendes Mittelverwendungskonto der<br />
Gesellschaft.<br />
§ 8 Haftung der Kommanditisten<br />
Die Haftung des Kommanditisten ist auf die im Handelsregister<br />
eingetragene Haftsumme beschränkt. Der Beteiligungsbetrag<br />
wird zu 100% als Haftsumme in das Handelsregister<br />
eingetragen. Mit Einzahlung der eingetragenen<br />
Haftsumme ist die Haftung Dritten gegenüber<br />
erfüllt. Sie kann jedoch durch Entnahmen bis zu der im<br />
Handelsregister eingetragenen Haftsumme wieder aufleben.<br />
Im Zeitraum zwischen dem Beitritt zur Gesellschaft<br />
und der Eintragung im Handelsregister haften die Kommanditisten<br />
als atypisch stille Gesellschafter nur gegenüber<br />
der Gesellschaft in Höhe ihres übernommenen Beteiligungsbetrages<br />
zuzüglich 5% Agio.<br />
§ 9 Geschäftsführung, Vertretung<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin allein berechtigt und verpflichtet.<br />
Der geschäftsführenden Kommanditistin wird hiermit<br />
unwiderruflich Vollmacht erteilt, die Gesellschaft im Außenverhältnis<br />
allumfassend zu vertreten. Sie ist berechtigt,<br />
die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften mit ihr<br />
selbst oder als Vertreter eines Dritten alleine zu vertreten;<br />
sie ist zudem berechtigt, ganz oder teilweise Dritte unterzubevollmächtigen.<br />
Zur Ausübung der Geschäftsführungstätigkeit<br />
darf sie sich geeigneter Personen oder
Gesellschaften als Erfüllungsgehilfen bedienen. Sie ist<br />
vom Wettbewerbsverbot des § 112 HGB befreit und be-<br />
rechtigt, Beratungsleistungen und Geschäftsführungsauf-<br />
gaben auch für andere Gesellschaften zu erbringen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat die Geschäfte<br />
der Gesellschaft mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kauf-<br />
manns zu führen. Sie ist in der Geschäftsführung frei, so-<br />
weit nicht Beschlüsse der Gesellschafterversammlung<br />
Anweisung für die Geschäftsführung geben. Die in Verfol-<br />
gung des Gesellschaftszweckes vorzunehmende Zahlung<br />
einer Beteiligung an einer Immobilienhandelsgesellschaft<br />
in Dubai setzt jedoch voraus, dass das gezeichnete und<br />
eingezahlte Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />
mindestens 2,5 Mio. Euro beträgt und die Beteiligung der<br />
Fondsgesellschaft an der Trend Capital Qatar Investments<br />
Ltd. von der Free-Zone Authority der Jebel Ali Freezone genehmigt<br />
wurde. Im Übrigen bedürfen Geschäfte und<br />
Handlungen, die nach Art, Umfang und Risiko den Rahmen<br />
des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes überschreiten, der<br />
Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Dies gilt<br />
insbesondere für:<br />
a.<br />
b.<br />
c.<br />
d.<br />
e.<br />
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstü-<br />
cken und grundstücksgleichen Rechten,<br />
die Übernahme von Bürgschaften und bürg-<br />
schaftsähnlichen Verpflichtungen, Eingehung von<br />
Wechselverbindlichkeiten sowie die Aufnahme von<br />
Krediten und Hingabe von Sicherheiten,<br />
die Gewährung von Darlehen an Gesellschafter und<br />
Dritte,<br />
den Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen,<br />
ausgenommen die nach dem Gesellschaftszweck vorgesehene<br />
Beteiligung an der Kapitalgesellschaft in<br />
Dubai,<br />
die Errichtung und die Aufgabe von Zweigniederlas-<br />
sungen.<br />
In Eilfällen hat die geschäftsführende Kommanditistin<br />
das Recht und die Pflicht, unaufschiebbare Rechtsgeschäfte<br />
und/oder Rechtshandlungen, die über den gewöhnlichen<br />
Geschäftsbetrieb hinausgehen, mit der Sorgfalt<br />
eines ordentlichen Kaufsmanns auch ohne vorherige<br />
Zustimmung der Gesellschafter vorzunehmen. In einem<br />
solchen Fall hat sie die Gesellschaft unverzüglich zu unterrichten.<br />
Sofern am 30.10.2008 bzw. dem ggf. von der geschäfts-<br />
führenden Kommanditistin festgelegten späteren Termin,<br />
spätestens jedoch am 30.04.2009, nicht das Mindestkapi-<br />
tal von 2,5 Mio. Euro übernommen und eingezahlt ist,<br />
wird die Gesellschaft ohne Liquidationsverfahren aufge-<br />
löst. Der Mittelverwendungskontrolleur wird im Mittel-<br />
verwendungskontrollvertrag für diesen Fall beauftragt<br />
werden, die nach Begleichung der unabhängig von einem<br />
Mindestkapital anfallenden Kosten, Vergütungen und Pro-<br />
visionen auf dem Mittelverwendungskontrollkonto ver-<br />
bliebenen Mittel auf die vorhandenen Gesellschafter<br />
anteilig entsprechend der eingezahlten Beträge zueinander<br />
auszuzahlen. Mit dieser Auszahlung ist alsdann die<br />
Gesellschaft beendet.<br />
Die Gesellschaft wird im Übrigen durch ihre persönlich<br />
haftende Gesellschafterin stets einzeln vertreten. Die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin und ihre jeweiligen Geschäftsführer<br />
sind berechtigt, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften<br />
mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten<br />
uneingeschränkt zu vertreten. Sie ist zudem vom Wettbewerbsverbot<br />
befreit. Insbesondere ist sie auch berechtigt,<br />
Beratungsleistungen und Geschäftsführungsleistungen<br />
auch für andere Gesellschaften zu erbringen. Im Innenverhältnis<br />
der Gesellschaft verpflichtet sich die persönlich<br />
haftende Gesellschafterin die geschäftsführende Kommanditistin<br />
alleine als Geschäftsführerin und Vertreterin<br />
der Gesellschaft handeln zu lassen.<br />
109
110<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
§ 10 Rechenschaftsbericht, Kontrollrechte<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin verschickt einmal<br />
im Jahr, spätestens mit der Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
bzw. der Aufforderung zur Stimmabgabe<br />
im schriftlichen Abstimmungsverfahren, einen<br />
Rechenschaftsbericht zur Lage der Gesellschaft. Dieser Bericht<br />
informiert über die wesentlichen geschäftlichen Vorgänge<br />
und die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft.<br />
Dem Rechenschaftsbericht ist der Jahresabschluss beizufügen.<br />
Die mit der Erstellung des Rechenschaftsberichts<br />
verbundenen Kosten sind Aufwendungen der Gesellschaft.<br />
Den Kommanditisten steht das Kontrollrecht nach § 166<br />
HGB zu. Des Weiteren haben sie das Recht, die Handelsbücher<br />
und Papiere der Gesellschaft durch einen zur Berufsverschwiegenheit<br />
verpflichteten Sachverständigen am Sitz<br />
der Gesellschaft einsehen zu lassen. Die hiermit verbundenen<br />
Kosten sind vom Gesellschafter zu tragen.<br />
§ 11 Gesellschafterkonten<br />
Für die Kommanditisten werden bei der Gesellschaft zwei<br />
Festkapitalkonten (I und II), ein Verrechnungskonto (III)<br />
und ein Verlustvortragskonto (IV) geführt. Auf das Festkapitalkonto<br />
(I) werden die Kommanditeinlagen gebucht.<br />
Das Kapitalkonto (I) ist fest und unveränderlich. Es ist<br />
maßgebend für das Stimmrecht, die Ergebnisverteilung<br />
sowie den Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Auf das Kapitalkonto (II) wird das Agio gemäß § 5 Abs.<br />
2 dieses Vertrages gebucht. Auf das Verlustvortragskonto<br />
(IV) werden Verlustanteile sowie Gewinnanteile bis zum<br />
Ausgleich des Verlustvortragskontos gebucht. Darüber hinausgehende<br />
Gewinnanteile werden auf dem Verrechnungskonto<br />
erfasst. Im Übrigen wird der Zahlungsverkehr<br />
zwischen Gesellschaften und Gesellschaftern auf dem Verrechnungskonto<br />
erfasst. Guthaben auf diesem Konto werden<br />
nicht verzinst. Negative Salden begründen keine Forderungen<br />
gegenüber den Kommanditisten (keine Nachschusspflicht).<br />
§ 12 Mittelverwendungskontrolle<br />
Die von den Kommanditisten zu leistenden Einlagen sind<br />
auf das Mittelverwendungskontrollkonto der Gesellschaft<br />
einzuzahlen. Die Mittelverwendungskontrolle wird vom<br />
Mittelverwendungskontrolleur unter Berücksichtigung des<br />
Investitions- und Finanzplans bis zur Vollbeendigung der<br />
Gesellschaft durchgeführt.<br />
§ 13 Investitions- und Finanzplan<br />
Die Gesellschaft wird ihrem Gesellschaftszweck nach<br />
Maßgabe des als Anlage beigefügten Investitions- und<br />
Finanzplans, der Teil des Gesellschaftsvertrags ist, nachkommen.<br />
Mit Beitritt zur Gesellschaft stimmt jeder Gesellschafter<br />
dem Investitions- und Finanzplan, der im Prospekt<br />
abgedruckt und Teil des Gesellschaftsvertrags ist, zu. (siehe<br />
Kapitel 11)<br />
§ 14 Ergebnisverteilung/Eigenkapitaltranchen<br />
Die Gesellschafter sind im Verhältnis des Kapitalkontos (I)<br />
gemäß § 11 S. 2 am Gewinn und Verlust der Gesellschaft<br />
beteiligt; dabei ist es erheblich, zu welchem Zeitpunkt die<br />
Gesellschafter der KG beigetreten sind.<br />
Je nach Zeitpunkt der Einzahlung trägt die Beteiligung des<br />
einzelnen Anlegers zur Aufbringung bestimmter Tranchen<br />
des Fondskapitals bei. Die Ergebnisbeteiligung des einzelnen<br />
ist dabei davon abhängig, in welche der nachstehend<br />
festgesetzten Tranchen sein Beteiligungskapital eingegangen<br />
ist. Die Eigenkapitaltranchen und die daraus resultierende<br />
Gewinnbeteiligung des Gesellschafters am Ergebnis<br />
der Gesellschaft werden wie folgt festgelegt:
Die Verteilung der Gewinne der Gesellschafter ist an die<br />
Tranchenaufstellung gekoppelt.<br />
Tranche Beitritt bis zu einem Gewinn-<br />
Kommanditkapital in Euro beteiligung<br />
A von 2 Mio. Euro 21% p.a.<br />
B zwischen 2.001.000 – 6 Mio. 20% p.a.<br />
C zwischen 6.001.000 – 9 Mio. 19% p.a.<br />
D zwischen 9.001.000 – 13 Mio. 18% p.a.<br />
E zwischen 13.001.000 – 17 Mio. 17% p.a.<br />
Sie erfolgt dergestalt, dass die zur Verteilung zu brin-<br />
genden Gewinne entsprechend vorstehendem Prozent-<br />
satz-Schlüssel bezogen auf das jeweilige Kapitalkonto I<br />
berechnet und dem einzelnen zugewiesen werden.<br />
111
112<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
§ 15 Ausschüttungen<br />
Planmäßig ist nur eine Ausschüttung zum Ende der Gesellschaft<br />
vorgesehen. Sofern durch die Gesellschafterversammlung<br />
nichts Gegenteiliges beschlossen wird, schüttet<br />
die Gesellschaft einmal zum 31. August 2010 ihre Gewinne<br />
im Zuge der durchzuführenden Liquidation aus.<br />
Beschlüsse über zu tätigende Ausschüttungen bedürfen<br />
der einfachen Mehrheit der Gesellschafterversammlung,<br />
die im Umlaufverfahren abgehalten werden kann. Soweit<br />
Ausschüttungen Kapitalentnahmen im Sinne des § 172<br />
Abs. 4 HGB darstellen, lebt die Haftung des Kommanditisten<br />
bis zu seiner im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme wieder auf.<br />
§ 16 Vergütungen, sonstige Aufwendungen der<br />
Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft trägt alle Vergütungen und Aufwendungen,<br />
die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit anfallen.<br />
Die entstehenden Kosten sind als Aufwendungen vor der<br />
Gewinn- und Verlustverteilung im Jahresabschluss der<br />
Gesellschaft zu erfassen.<br />
a) Anfängliche Vergütungen<br />
aa)<br />
DIe VerTräGe<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />
im Zusammenhang mit der Erstellung des Angebotes<br />
erbrachte Konzeptionsleistungen und in diesem<br />
Zusammenhang getätigte Aufwendungen pauschale<br />
Erstattungen, ohne dass es eines Nachweises<br />
der Leistungserbringung im Einzelnen bedarf<br />
aaa) für Konzeptionsleistungen 2,88% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
bbb) für die Prospekterstellung 0,98% des eingezahlten<br />
Kommanditkapitals der Gesellschaft<br />
bb)<br />
cc)<br />
dd)<br />
ee)<br />
ccc) für Rechts- und Steuerberatungsleistungen<br />
1,31% des eingezahlten Kommanditkapitals der<br />
Gesellschaft.<br />
Diese Erstattungen sind anteilig fällig in monatlichen<br />
Teilbeträgen am Ende eines jeden Monats, erstmals<br />
am 31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />
Monat erfolgten Einzahlungen auf das Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft, bei Zahlung zum 31.7.2008<br />
bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten Einzahlungen.<br />
Außerdem erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
für die Geschäftsführung und Fondsverwaltung<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,18% bezogen auf das<br />
eingezahlte Kommanditkapital der Gesellschaft, fällig<br />
in monatlichen Teilbeträgen am Ende eines jeden Monats,<br />
erstmals am 31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden<br />
Monat erfolgten Einzahlungen auf das<br />
Kommanditkapital der Gesellschaft, bei Zahlung zum<br />
31.7.2008 bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten<br />
Einzahlungen.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für<br />
Marketingaufwendungen 0,47%, fällig zum<br />
31.10.2008.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />
die Haftungsübernahme für 2008 eine pauschale<br />
Vergütung von 2.500 Euro fällig zum 31.10.2008.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Übernahme<br />
der Treuhandschaft ein Honorar in Höhe von<br />
0,24% bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft, fällig in monatlichen Teilbeträgen<br />
am Ende eines jeden Monats, erstmals am<br />
31.7.2008, bezogen auf die im ablaufenden Monat<br />
erfolgten Einzahlungen auf das Kommanditkapital
der Gesellschaft, bei der Zahlung zum 31.07.2008,<br />
bezogen auf die bis zu diesem Tag erfolgten Einzah-<br />
lungen.<br />
b) Vergütungen während des Bestehens der Gesellschaft<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin erhält für<br />
die Übernahme der Haftung im Jahr 2009 eine Vergü-<br />
tung in Höhe von 5.000 Euro und für das Jahr 2010<br />
eine Vergütung in Höhe von 2.500 Euro. Dieses Honorar<br />
wird jeweils am 30.06. fällig.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für ihre<br />
Tätigkeit in den Jahren 2009 und 2010 als geschäftsführende<br />
Gesellschafterin eine Geschäftsführungsvergütung<br />
in Höhe von 0,18%. Dieses Honorar wird in<br />
monatlichen Teilbeträgen zum Monatsende fällig.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für die Treuhandschaft<br />
gemäß Treuhandvertrag eine Vergütung in<br />
Höhe von 0,24% des endgültig platzierten Kommanditkapitals<br />
der Gesellschaft (Summe der Salden aller<br />
Kapitalkonten I). Dieses Honorar wird in Teilbeträgen<br />
von jeweils 1/3 am 30.06.2009, 31.12.2009 und<br />
30.06.2010 fällig.<br />
c) Soweit auf vorstehende Honorare bzw. sonstige Zah-<br />
lungspositionen Umsatzsteuer anfällt, ist sie in den<br />
jeweiligen prozentual vereinbarten Beträgen enthalten<br />
und nicht gesondert zu entrichten.<br />
§ 17 Jahresabschluss, Steuererklärung<br />
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des HGB<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin binnen<br />
sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres zu erstellen<br />
und – sofern ein solcher von der Gesellschafterversammlung<br />
bestimmt wurde – durch einen Abschlussprüfer<br />
zu testieren. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
hat den – ggf. testierten – Jahresabschluss umgehend,<br />
spätestens jedoch mit Einladung zur Gesellschafterversammlung<br />
bzw. der Aufforderung zur Stimmabgabe im<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren, allen Gesellschaftern<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
§ 18 Sonderbetriebsausgaben, Werbungskosten, Steuerfestsetzungsverfahren<br />
Die Kommanditisten müssen zum Zwecke der gesonderten<br />
und einheitlichen Gewinnfeststellung ihre Sonderwerbungskosten<br />
des Geschäftsjahres der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin im ersten Quartal des folgenden<br />
Geschäftsjahres melden und durch geeignete Belege<br />
nachweisen. Die Gesellschaft ist berechtigt, nicht fristgerecht<br />
eingereichte Sonderwerbungskosten im Rahmen<br />
der Feststellungserklärung nicht zu berücksichtigen oder<br />
eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 Euro zzgl.<br />
Mehrwertsteuer aufgrund des Verwaltungsmehraufwands<br />
zu erheben. Rechtsbehelfe, sonstige Rechtsmittel<br />
oder Anträge im Rahmen der Steuerveranlagungen der<br />
Gesellschaft dürfen von den Kommanditisten nur mit vorheriger<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
eingelegt werden.<br />
113
114<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
§ 19 Gesellschafterversammlungen, Beschlüsse, schrift-<br />
liches Abstimmungsverfahren<br />
Beschlüsse werden grundsätzlich in Gesellschafterversammlungen<br />
gefasst. Die ordentliche Gesellschafterversammlung<br />
ist einmal pro Jahr von der geschäftsführenden<br />
Gesellschafterin bis zum 31.10. eines jeden Jahres<br />
abzuhalten. Die geschäftsführende Kommanditistin ruft<br />
darüber hinaus dann eine Gesellschafterversammlung<br />
ein, wenn sie dies aus besonderem Grund für erforderlich<br />
hält oder wenn Gesellschafter, die zusammen mindestens<br />
25% des Kommanditkapitals der Gesellschaft auf sich vereinigen,<br />
dies unter Angabe einer Tagesordnung verlangen.<br />
Die Einladungen zur Gesellschafterversammlung sind von<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin mindestens<br />
zwei Wochen vor dem Termin allen Gesellschaftern und<br />
Treugebern schriftlich per Post an die der Gesellschaft zuletzt<br />
schriftlich mitgeteilte Adresse zuzuleiten. In Fällen<br />
besonderer Eilbedürftigkeit kann die Ladungsfrist auf eine<br />
Woche verkürzt werden.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin führt in der Gesellschafterversammlung<br />
den Vorsitz oder ernennt einen<br />
Dritten, der sie vertritt. Von der Versammlung ist ein Protokoll<br />
anzufertigen, das den Gesellschaftern spätestens<br />
zwei Wochen nach der Gesellschaftsversammlung per<br />
Post zuzusenden ist. Der Protokollführer wird von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin bestimmt.<br />
Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann sich auf der Ver-<br />
sammlung nur durch die Treuhandkommanditistin oder<br />
durch einen mit schriftlicher Vollmacht legitimierten an-<br />
deren Gesellschafter, einen Ehegatten, sein volljähriges<br />
Kind oder einen ständigen Generalbevollmächtigten ver-<br />
treten lassen. Dies gilt nicht für die Treuhandkommandi-<br />
tistin, die wegen des treuhänderisch gehaltenen Anteils<br />
auch vom jeweiligen Treugeber vertreten werden kann.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
alle Gesellschafter und Treugeber ordnungsgemäß gela-<br />
den sind, die persönlich haftende Gesellschafterin, die ge-<br />
schäftsführende Kommanditistin sowie die Treuhand-<br />
kommanditistin anwesend oder vertreten sind und mindestens<br />
50% des abstimmungsberechtigten Kapitals vertreten<br />
ist.<br />
Sollte die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfä-<br />
hig sein, ist binnen vier Wochen eine neue Versammlung<br />
nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages einzu-<br />
berufen. Diese ist bezüglich der Tagesordnungspunkte der<br />
ehemals beschlussunfähigen Versammlung in jedem Falle<br />
beschlussfähig, worauf in der Einladung hinzuweisen ist.<br />
Die Gesellschafterversammlung ist außer in den sonst in<br />
diesem Vertrag bezeichneten Fällen zuständig für:<br />
a.<br />
b.<br />
c.<br />
d.<br />
e.<br />
f.<br />
g.<br />
h.<br />
i.<br />
j.<br />
Entgegennahme des Geschäftsberichtes,<br />
Genehmigung des Jahresabschlusses des abgelaufe-<br />
nen Geschäftsjahres,<br />
Entlastung der geschäftsführenden Kommanditistin;<br />
Wahl eines Abschlussprüfers,<br />
Verwendung von Liquiditätsüberschüssen,<br />
außergewöhnliche Rechtsgeschäfts gemäß § 9 und<br />
Entscheidung über Entnahmen und die Verwendung<br />
des Jahresergebnisses,<br />
Aufnahme einer weiteren persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin oder Aufnahme einer persönlich<br />
haftenden Gesellschafterin anstelle der bisherigen<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin,<br />
Änderung des Gesellschaftervertrages,<br />
Ausschluss von Kommanditisten mit Ausnahme der in<br />
§ 23 dieses Vertrages vorgesehenen Fällen,<br />
Auflösung der Gesellschaft.<br />
Je volle 1.000 Euro des Gesellschaftskapitals gem. Kapital-<br />
konto I gewährt den Kommanditisten eine Stimme.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin verfügt über 50
Stimmen. Jeder Gesellschafter bzw. Treugeber kann seine<br />
Stimmen nur einheitlich abgeben. Dies gilt insoweit für<br />
die Treuhandkommanditistin nicht, als diese berechtigt ist,<br />
Stimmen bezogen auf einzelne treuhänderisch gehaltene<br />
Anteile abzugeben.<br />
Beschlüsse in der Gesellschafterversammlung werden in<br />
allen Angelegenheiten mit einfacher Mehrheit gefasst,<br />
soweit dieser Vertrag oder das Gesetz nicht zwingend eine<br />
andere Mehrheit vorschreiben. Beschlüsse gemäß Ziffer<br />
h) – j) bedürfen einer Mehrheit von 75% der abgegebenen<br />
Stimmen.<br />
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stim-<br />
men. Die Unwirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen<br />
kann nur binnen vier Wochen nach der Versendung des<br />
Protokolls an die Gesellschafter geltend gemacht werden,<br />
indem binnen dieser Frist Klage auf Feststellung der Un-<br />
wirksamkeit gegen die Gesellschaft erhoben wird. Nach<br />
Ablauf der Frist gilt ein evtl. Mangel des Beschlusses als<br />
geheilt.<br />
Alternativ kann die geschäftsführende Kommanditistin<br />
auch zu Abstimmungen im schriftlichen Verfahren auffordern.<br />
Sie wird hierzu den Gesellschaftern und Treugebern<br />
an die der Gesellschaft zuletzt schriftlich mitgeteilte<br />
Adresse einen Stimmzettel, in dem zu den anzugebenden<br />
Punkten mit „Ja“,„Nein“ oder „Enthaltung“ abgestimmt<br />
werden kann, mit einer Erläuterung zu den abstimmungsbedürftigen<br />
Punkten und einem Beschlussvorschlag zuleiten<br />
und eine Frist von mindestens 4 Wochen bestimmen,<br />
in denen der Stimmzettel bei der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin wieder eingegangen sein muss. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin wird unverzüglich nach<br />
Ablauf der Abstimmungsfrist die Stimmen auszählen und<br />
das Ergebnis den Gesellschaftern und Treugebern schriftlich<br />
bekannt geben. Die Klagefrist zur Geltendmachung<br />
der Unwirksamkeit eines Beschlusses beginnt in diesem<br />
Falle am Tage der Absendung des Schreibens, mit welchem<br />
das Ergebnis mitgeteilt wird. Beschlussfähigkeit für<br />
Beschlüsse im schriftlichen Verfahren ist dann gegeben,<br />
wenn mindestens 50% des stimmberechtigten Kapitals<br />
der Gesellschaft an der Abstimmung teilnimmt.<br />
§ 20 Kündigung durch einen Gesellschafter<br />
Den Gesellschaftern steht nur ein außerordentliches Kündigungsrecht<br />
aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung<br />
hat durch eingeschriebenen Brief an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu erfolgen.<br />
Nach Ausscheiden eines Gesellschafters wird die Gesellschaft<br />
zwischen den anderen Gesellschaftern fortgeführt.<br />
Dem ausscheidenden Gesellschafter steht ein Abfindungsanspruch<br />
gemäß § 24 zu.<br />
Darüber hinaus ist die Treuhandkommanditistin bezogen<br />
auf einen treuhänderisch gehaltenen Anteil zur Kündigung<br />
berechtigt, wenn sie nachweist, dass der zugrunde<br />
liegende Treuhandvertrag sein Ende gefunden hat.<br />
§ 21 Tod eines Kommanditisten<br />
Verstirbt ein Kommanditist, so wird die Gesellschaft mit<br />
seinem Erben bzw. der Erbengemeinschaft fortgeführt.<br />
Die Erben haben sich durch Vorlage des Erbscheins zu<br />
legitimieren. Geht die Beteiligung auf mehrere Erben<br />
über, so sind diese verpflichtet, einen Bevollmächtigten zu<br />
ernennen, der die Ausübung der Rechte aus der Beteiligung<br />
übernimmt.<br />
115
116<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
§ 22 Übertragung oder Belastung von Kommanditanteilen<br />
Eine vollständige oder teilweise Übertragung oder Belastung<br />
von Kommanditanteilen ist mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
möglich. Sie kann die Zustimmung nur aus wichtigem<br />
Grund verweigern. Ein solcher liegt insbesondere dann<br />
vor, wenn die Gesellschaft noch Ansprüche gegen den<br />
betreffenden Gesellschafter hat. Die Übertragung von<br />
Treugeberanteilen ist nur zusammen mit der gleichzeitigen<br />
Übertragung der Rechte und Pflichten aus dem jeweils<br />
geschlossenen Treuhandvertrag möglich.<br />
Die Treuhänderin ist zur Übertragung ihrer treuhänderisch<br />
gehaltenen Kommanditbeteiligung auf einen Dritten<br />
oder einen Treugeber nur dann berechtigt, wenn sie<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin nachweist, dass<br />
dies in Übereinstimmung mit dem Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
geschieht.<br />
Soll eine Beteiligung an der Gesellschaft auf einen Dritten<br />
übertragen werden, ist die Übertragung mindestens vier<br />
Wochen vor Vertragsabschluss dem Treuhänder anzuzeigen,<br />
der die geschäftsführende Kommanditistin unmittelbar<br />
in Kenntnis setzt. Bei teilweiser Übertragung müssen<br />
der zu übertragende und der verbleibende Anteil mindestens<br />
5.000 Euro betragen. Ausnahmen können von der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin genehmigt werden.<br />
§ 23 Ausscheiden, Ausschließung eines Gesellschafters<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin kann einen<br />
Gesellschafter fristlos aus der Gesellschaft ausschließen,<br />
sofern<br />
• das Insolvenzverfahren über das Vermögen des<br />
Gesellschafters eröffnet oder die Eröffnung eines<br />
solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt<br />
worden ist,<br />
• oder ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist insoweit unter<br />
Befreiung von den beschränkenden Bestimmungen des<br />
§ 181 BGB zur Abgabe aller in diesem Zusammenhang<br />
notwendigen oder zweckmäßigen Erklärungen bevollmächtigt.<br />
Der Gesellschafter scheidet mit Zugang der<br />
Ausschließungserklärung oder zu einem in der Ausschlusserklärung<br />
zu nennenden späteren Zeitpunkt aus der Gesellschaft<br />
aus. Die Ausschließungserklärung gilt drei Tage<br />
nach Absendung an die der Fondsgesellschaft zuletzt<br />
schriftlich mitgeteilte Anschrift als zugegangen.<br />
Liegt in der Person eines Treugebers ein solcher Grund vor,<br />
kann die Treuhandkommanditistin bezogen auf den entsprechenden<br />
treuhänderischen Anteil ausgeschlossen<br />
werden.<br />
§ 24 Abfindungsansprüche bei Ausscheiden, Kündigung<br />
und Ausschluss eines Gesellschafters<br />
Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so<br />
richtet sich sein Abfindungsanspruch nach dem tatsächlichen<br />
Wert seiner Beteiligung am Tage seines Ausscheidens.<br />
Die Auszahlung der Abfindung erfolgt in zwei gleichen<br />
Raten. Die Zahlung der ersten Rate hat in den ersten 6<br />
Monaten nach Feststellung der Abfindungshöhe zu erfolgen,<br />
die der zweiten Rate innerhalb eines halben Jahres<br />
nach Zahlung der ersten Rate. Die Raten sind spätestens<br />
mit Auflösung der Gesellschaft und Rückzahlung aller Gesellschaftsanteile<br />
zu begleichen.<br />
Soweit die Liquiditätslage der Gesellschaft eine Auszah-<br />
lung nicht zulässt, kann die Gesellschaft vom ausgeschie-<br />
denen Gesellschafter eine Stundung längstens jedoch bis<br />
zur Beendigung der Gesellschaft verlangen.<br />
Ausscheidende Gesellschafter können keine Verzinsung<br />
oder Sicherstellung ihrer Abfindung verlangen.
§ 25 Liquidation der Gesellschaft<br />
Die Gesellschaft tritt in Liquidation mit Ablauf der Zeit,<br />
für die sie eingegangen wurde bzw. dann, wenn die<br />
Gesellschafterversammlung die Auflösung beschließt. Die<br />
Liquidation obliegt der geschäftsführenden Kommanditistin.<br />
Sie kann sich in ihrer Funktion als Liquidator durch<br />
eine andere – natürliche oder juristische – Person vertreten<br />
lassen.<br />
Bei Auflösung der Gesellschaft wird das Vermögen der<br />
Gesellschaft verwertet, sodann werden die Verbindlichkeiten<br />
der Gesellschaft beglichen. Hiernach sowie nach<br />
Verteilung noch nicht verteilter Gewinne gem. § 14 verbleibendes<br />
Vermögen wird allen Gesellschaftern entsprechend<br />
dem Verhältnis ihrer Anteile am Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft zugerechnet und ausgezahlt.<br />
§ 26 Schriftform<br />
Mündliche Vereinbarungen und Nebenabreden wurden<br />
nicht getroffen und sind unwirksam. Änderungen und<br />
Ergänzungen des Gesellschaftsvertrages bedürfen der<br />
Schriftform, um Wirksamkeit zu erlangen.<br />
§ 27 Salvatorische Klausel<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nichtig, unwirksam<br />
oder undurchführbar sein, so berührt dies nicht die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der<br />
nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
tritt eine Regelung, die dem tatsächlich und wirtschaftlich<br />
von den Parteien Gewollten am nächsten<br />
kommt. Enthält der Vertrag eine Lücke, so gilt die Regelung,<br />
welche die Parteien vereinbart hätten, hätten sie<br />
den fehlenden Punkt bedacht. Beruht die Unwirksamkeit<br />
oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem<br />
darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder<br />
Termin), gilt das der Bestimmung am nächsten kommende<br />
zulässige Maß als vereinbart.<br />
§ 28 Erfüllungsort, Gerichtsstand<br />
Am Sitz der Gesellschaft sind alle Verpflichtungen aus diesem<br />
Vertrag zu erfüllen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag sowie über das Zustandekommen<br />
dieses Vertrages ist ebenfalls Sitz der Gesellschaft.<br />
§ 29 Anwendbares Recht<br />
Der Gesellschaftsvertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland.<br />
Mainz, 17.06.2008<br />
Trend Capital Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Mainz, 17.06.2008<br />
Trend Capital Middle East GmbH<br />
Mainz, 17.06.2008<br />
Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
117
118<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
zwischen der<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesell-<br />
schaft mbH, vertreten durch die Geschäftsführerin<br />
Gabriela Knauber,Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ genannt –<br />
und<br />
der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG, vertreten<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin, die<br />
Trend Capital Middle East GmbH, diese wiederum<br />
vertreten durch den Geschäftsführer Peter Käsberger,<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz<br />
– nachfolgend auch „Gesellschaft“ genannt –<br />
sowie<br />
dem Anleger, der der vorgenannten Gesellschaft beitreten<br />
möchte<br />
DIe VerTräGe<br />
– nachfolgend auch „Treugeber“ genannt –<br />
§1 Abschluss und Inhalt des Treuhand- und Verwaltungsvertrags,<br />
Vollmacht<br />
1) Dieser Treuhandvertrag kommt durch die Annahme der<br />
vom Treugeber unterzeichneten Beitrittserklärung zur<br />
Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG durch die<br />
Treuhänderin zustande. Auf den Zugang der Annahmeerklärung<br />
der Treuhänderin wird verzichtet; sie wird den<br />
Treugeber jedoch über die erfolgte Annahme informieren.<br />
2) Der Treugeber beauftragt die Treuhänderin auf der<br />
Grundlage dieses Vertrages, ihren Kommanditanteil an<br />
der Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG in Höhe des<br />
vom Treugeber in der Beitrittserklärung gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages zu erhöhen. Sie wird die Erhöhung<br />
ihres Kommanditanteils an der genannten Kommanditgesellschaft<br />
durch Erklärung gegenüber der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin dieser Gesellschaft vornehmen,<br />
sobald der Treuhandvertrag zustande gekommen ist und<br />
der Treugeber eine Zahlung in Höhe des von ihm gewünschten<br />
Beteiligungsbetrages zuzüglich Agio in Höhe<br />
von 5% auf das von der Gesellschaft für Einzahlungen in<br />
Euro bzw. in US-Dollar eingerichtete Mittelverwendungskonto<br />
geleistet hat.<br />
3) Die Treuhänderin erwirbt den auftragsgemäß erhöhten<br />
Kommanditanteil im Auftrag des Treugebers im<br />
eigenen Namen aber für Rechnung des Treugebers, so<br />
dass wirtschaftlich der Treugeber Kommanditist ist. Die<br />
Treuhänderin wird den erhöhten Anteil der Kommanditbeteiligung<br />
treuhänderisch für den Treugeber halten und<br />
verwalten nach Maßgabe dieses Vertrages sowie ergänzend<br />
nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
der Beteiligungsgesellschaft. Der Gesellschaftsvertrag ist<br />
wesentlicher Bestandteil auch dieses Treuhandvertrages<br />
und ergänzend zu berücksichtigen, soweit in diesem<br />
Vertrag nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vereinbart<br />
wird. Das Treuhandverhältnis erstreckt sich nach Maßgabe<br />
des Gesellschaftsvertrages auf den Teil der Beteiligung,<br />
um den die Treuhänderin in Ausführung des ihr vom Treugeber<br />
erteilten Auftrags ihren Kommanditanteil an der<br />
Beteiligungsgesellschaft erhöht hat, und insoweit bezogen<br />
auf alle Rechte und Pflichten. Die sich aus dieser Beteiligung<br />
ergebenden wirtschaftlichen und steuerlichen<br />
Wirkungen treffen ausschließlich den Treugeber. Der Treugeber<br />
trägt in Höhe seiner Beteiligung das anteilige wirtschaftliche<br />
Risiko wie ein im Handelsregister eingetragener<br />
Kommanditist. Entsprechend nimmt er am Gewinn<br />
und Verlust der Gesellschaft teil.
4) Der Treugeber kann auch verlangen gemäß den<br />
nachfolgenden Bestimmungen des § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
unmittelbar als Kommanditist in das Handelsregister<br />
eingetragen zu werden. In diesem Fall wird die<br />
Treuhänderin die auch rechtlich dem Treugeber unmittelbar<br />
zustehende Beteiligung als Vertreter des Anlegers in<br />
dessen Namen verwalten und insbesondere auch die<br />
hierauf entfallenden Stimmrechte in Vertretung wahrnehmen,<br />
soweit nicht der Anleger seine Rechte selbst<br />
wahrnimmt oder die Treuhänderin anders anweist.<br />
Für diesen Fall bevollmächtigt der Treugeber die Treuhänderin<br />
hiermit unter Befreiung von den beschränkenden<br />
Bestimmungen des § 181 BGB, die auf seinen Anteil entfallenden<br />
Ansprüche und Rechte geltend zu machen und<br />
alle den Anteil des Treugebers betreffenden Erklärungen<br />
gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern sowie<br />
gegenüber Dritten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Es gelten die Rechte und Pflichten dieses Vertrages in<br />
entsprechender Weise fort, soweit sich aus der unmittelbaren<br />
Beteiligung nicht zwingend etwas anderes ergibt.<br />
5) Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers<br />
zusammen mit weiteren Beteiligungen anderer Treugeber<br />
nach außen als einheitliche Beteiligung halten.<br />
§ 2 Einzahlung des Beteiligungsbetrages<br />
1) Der Treugeber ist verpflichtet, den von ihm gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrag zzgl. eines Agios von 5% innerhalb<br />
von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung über die erfolgte<br />
Annahme der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin<br />
auf das eingerichtete Mittelverwendungskonto der<br />
Gesellschaft zu überweisen.<br />
2) Zahlt der Treugeber den Beteiligungsbetrag und/oder<br />
das Agio trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht oder<br />
nicht in voller Höhe ein, so hat er Verzugszinsen in Höhe<br />
von 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszins auf den<br />
rückständigen Betrag zu zahlen. Alternativ ist die Treu-<br />
händerin berechtigt, die beauftragte Erhöhung auf den<br />
vom Treugeber eingezahlten Betrag zu beschränken oder<br />
von diesem Treuhandvertrag zurückzutreten und von der<br />
Ausführung des Auftrags abzusehen, so dass eine Beteiligung<br />
des Anlegers an der Beteiligungsgesellschaft unterbleibt.<br />
§ 3 Handelsregistereintragungen<br />
Die Treuhänderin erhöht ihre Einlage gegenüber der<br />
Gesellschaft in Höhe des vom Treugeber gezeichneten<br />
und auf dem Mittelverwendungskonto eingezahlten Beteiligungsbetrages,<br />
bei Einzahlungen in US-Dollar in Höhe<br />
des sich bei Umrechnung in Euro nach dem am Tage des<br />
Eingangs auf dem Mittelverwendungskonto geltenden<br />
amtlichen Devisenmittelkurs ergebenden Betrages.<br />
Diese Einlage ist in gleicher Höhe als Haftsumme im<br />
Handelsregister einzutragen. Die Veranlassung der Eintragungen<br />
im Handelsregister hat durch die Treuhänderin<br />
halbjährlich zu erfolgen jeweils für die Treugeber, die im<br />
vorausgegangenen Kalenderhalbjahr ihren Beitritt erklärt<br />
und ihre Einzahlungen (Beteiligungsbetrag und vereinbartes<br />
Agio) vorgenommen haben. Die Kosten der Handelsregistereintragung<br />
einschließlich Notarkosten werden<br />
für mittelbar über die Treuhandkommanditistin<br />
beteiligte Treugeber von der Gesellschaft, im Übrigen vom<br />
jeweiligen unmittelbar beitretenden Treugeber getragen.<br />
§ 4 Mitwirkungs- und Teilhaberechte der Treugeber<br />
1) Die Treuhänderin nimmt unter Berücksichtigung der berechtigten<br />
Interessen aller Treugeber die gesetzlichen und<br />
gesellschaftsvertraglichen Rechte und Pflichten des Treugebers<br />
aus der von ihr treuhänderisch für diesen<br />
gehaltenen bzw. aus dem von ihr für den unmittelbar eingetragenen<br />
Treugeber verwalteten Anteil wahr.<br />
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Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
2) Der Treugeber ist jedoch auch berechtigt, selbst an den<br />
Gesellschafterversammlungen teilzunehmen. Die Treuhän-<br />
derin bevollmächtigt den nur mittelbar beteiligten Treuge-<br />
ber dort, die auf den von ihr treuhänderisch für diesen Treu-<br />
geber gehaltenen Anteil entfallenden Kommanditistenrechte,<br />
insbesondere die Stimm- und Widerspruchsrechte<br />
sowie die nach § 166 HGB bestehenden Kontrollrechte<br />
wahrzunehmen. Entsprechendes gilt für schriftliche<br />
Abstimmungen.<br />
§ 5 Rechte und Pflichten der Treuhänderin<br />
1) Die Treuhänderin wird die Beteiligung des Treugebers im<br />
Sinne einer uneigennützigen Verwaltungstreuhand verwalten<br />
und dabei die Vereinbarungen in diesem Treuhandund<br />
Verwaltungsvertrag und im Gesellschaftsvertrag beachten.<br />
Sie ist verpflichtet, die im Rahmen ihrer Treuhandtätigkeit<br />
erhaltenen Vermögenswerte von ihrem eigenen<br />
Vermögen getrennt zu halten. Die Treuhänderin wird<br />
alles, was sie aufgrund des Treuhandverhältnisses erhält,<br />
insbesondere anteilige Gewinnansprüche, Ausschüttungen<br />
und den Anteil des Treugebers an einem Liquiditätsüberschuss<br />
an den Treugeber herausgeben, soweit dies auf den<br />
treuhänderisch gehaltenen Anteil entfällt. Zurückbehaltungsrechte<br />
stehen der Treuhänderin nur insoweit zu, wie<br />
es zur Abwendung einer persönlichen Haftungsinanspruchnahme<br />
der Treuhänderin aufgrund ihrer Stellung als<br />
Treuhandkommanditistin betreffend den treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil erforderlich ist.<br />
2) Die Treuhänderin wird den Treugeber im erforderlichen<br />
Rahmen über die Verhältnisse der Gesellschaft informieren.<br />
3) Die Treuhänderin darf gegenüber Dritten – mit Ausnah-<br />
me der Finanzverwaltung – die Beteiligung des Treugebers<br />
nur mit dessen ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung<br />
offenlegen, soweit eine solche Offenlegung nicht zwin-<br />
gend gesetzlich vorgeschrieben ist oder der Gesellschafts-<br />
zweck sie erfordert.<br />
DIe VerTräGe<br />
4) Für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
über das Vermögen der Treuhänderin oder für den Fall,<br />
dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Mas-<br />
se abgelehnt wird oder für den Fall, dass ein Gläubiger der<br />
Treuhänderin Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den<br />
Kommanditanteil betreibt, tritt die Treuhänderin hiermit<br />
dem dies annehmenden Treugeber den für den Treugeber<br />
treuhänderisch gehaltenen Anteil an ihrer Kommanditbeteiligung<br />
ab.<br />
§ 6 Freistellungsverpflichtung gegenüber der Treuhänderin<br />
Die Treuhänderin hat Anspruch darauf, von dem Treugeber<br />
von allen Verbindlichkeiten freigestellt zu werden, denen<br />
sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und der pflichtgemäßen<br />
Verwaltung der Beteiligung des Treugebers ausgesetzt<br />
ist.<br />
§ 7 Haftung der Treuhänderin<br />
1) Die Treuhänderin wird ihre Rechte und Pflichten mit der<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrnehmen. Sie<br />
haftet dem Treugeber nur für grob fahrlässige oder vorsätzliche<br />
Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen<br />
aus diesem Vertrag. Eine Haftung für weitergehende Ansprüche,<br />
insbesondere die vom Treugeber verfolgten wirtschaftlichen<br />
und steuerlichen Ziele, wird nicht übernommen.<br />
2) Der Umfang der Haftung ist auf die jeweilige Höhe des<br />
Beteiligungsbetrages des Treugebers beschränkt.<br />
3) Vorstehende Einschränkungen gelten nicht für Schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Ge-<br />
sundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der<br />
Treuhänderin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfül-<br />
lungsgehilfen der Treuhänderin beruhen.
4) Ansprüche gegen die Treuhänderin aus Schäden<br />
infolge Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten verjähren in drei<br />
Jahren, soweit nicht kraft Gesetzes eine kürzere Verjäh-<br />
rung gilt. Die Verjährungsfrist beginnt für alle Ansprüche<br />
mit der Möglichkeit der Kenntnisnahme der tatsächlichen<br />
Umstände durch den Treugeber, die eine Haftung der Treu-<br />
händerin begründen. Die Ausführung von Beschlüssen der<br />
Mehrheit der Treugeber stellt die Treuhänderin von jeder<br />
Verantwortlichkeit frei, soweit dem nicht zwingende ge-<br />
setzliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
§ 8 Vergütung<br />
1) Die Vergütung der Treuhänderin bemisst sich nach<br />
§ 16 des Gesellschaftsvertrages und wird von der Gesellschaft<br />
getragen. Außergewöhnliche Aufwendungen der<br />
Treuhänderin für Prozess-, Verfahrens- und Beratungskosten,<br />
die im Interesse der Gesellschaft anfallen oder durch<br />
die Übernahme der Treuhandverwaltung entstehen, werden<br />
der Treuhänderin durch die Gesellschaft zusätzlich<br />
erstattet. Die Treuhänderin ist berechtigt, angemessene<br />
Vorschüsse zu verlangen.<br />
2) Zusätzlichen Aufwand für Sondertätigkeiten, die in der<br />
Person des einzelnen Treugebers begründet oder durch<br />
diesen veranlasst sind, kann die Treuhänderin dem Treuge-<br />
ber zusätzlich direkt in Rechnung stellen.<br />
§ 9 Sonderbetriebsausgaben/Werbungskosten<br />
Sonderbetriebsausgaben,Werbungskosten und sonstige<br />
steuerlich relevante Umstände sind entsprechend der<br />
Regelung in § 18 des Gesellschaftsvertrages der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Gesellschaft mitzuteilen<br />
und zu belegen. Für verspätete Mitteilungen kann gem.<br />
den Regelungen im Gesellschaftsvertrag eine pauschale<br />
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro zzgl. gesetzlicher<br />
Mehrwertsteuer erhoben werden.<br />
§ 10 Übertragung der Beteiligung/Rechtsnachfolge<br />
1) Die Übertragung und die Belastung der Beteiligung des<br />
Treugebers ist nur unter den Voraussetzungen des<br />
§ 22 des Gesellschaftsvertrages bei gleichzeitiger Übertragung<br />
der Rechte und Pflichten aus diesem Treuhandvertrag<br />
zulässig.<br />
2) Verstirbt ein Treugeber, so wird das Treuhandverhältnis<br />
mit dessen Erben fortgesetzt. Auf Verlangen der Treuhänderin<br />
sind die Erben verpflichtet, die Rechtsnachfolge<br />
durch Vorlage eines Erbscheins nachzuweisen. Mehrere Erben<br />
sind verpflichtet, einen gemeinsamen Bevollmächtigten<br />
zu bestellen. Bis zur Bestellung des Bevollmächtigten<br />
kann die Treuhänderin Zustellungen und Handlungen gegenüber<br />
jedem einzelnen Rechtsnachfolger mit Wirkung<br />
für und gegen alle Rechtsnachfolger vornehmen.<br />
§ 11 Vertragslaufzeit, Kündigung und Ausscheiden der Treuhandkommanditistin<br />
1) Das Treuhandverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.<br />
Es endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf mit Abwicklung/Vollbeendigung der Gesellschaft.<br />
2) Die Treuhänderin kann bei gleichzeitiger Kündigung aller<br />
Treuhandverhältnisse über Beteiligungen an der Gesellschaft<br />
das Treuhandverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen<br />
zum Monatsende kündigen. In diesem Fall ist durch die<br />
Komplementärin eine neue Treuhänderin zu bestellen und<br />
dem Treugeber anzubieten, entweder mit der neuen Treuhänderin<br />
den Treuhandvertrag fortzusetzen oder als unmittelbarer<br />
Kommanditist entsprechend § 6 des Gesellschaftsvertrages<br />
ins Handelsregister eingetragen zu werden.<br />
3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wich-<br />
tigem Grund bleibt unberührt.<br />
121
122<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
Im Falle einer solchen Kündigung ist die Treuhänderin ver-<br />
pflichtet, dem Treugeber betreffend den treuhänderisch<br />
gehaltenen Anteil anzubieten, seine unmittelbare Eintra-<br />
gung als Kommanditist im Handelsregister gem. § 6 des<br />
Gesellschaftsvertrages zu verlangen.<br />
Unterlässt der Treugeber trotz Fristsetzung und Ankündi-<br />
gung ein solches Verlangen, wird die Treuhänderin<br />
insoweit ihre Beteiligung gegenüber der Gesellschaft<br />
kündigen und ein daraufhin von der Gesellschaft zur<br />
Auszahlung gelangendes Abfindungsguthaben dem<br />
ehemaligen Treugeber auskehren.<br />
4) Kündigungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.<br />
5) Die Treuhänderin ist jederzeit berechtigt, die Treuhand-<br />
funktion sowie den von ihr treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditanteil an der Gesellschaft auf eine andere,<br />
geeignete Treuhandverwaltungsgesellschaft zu übertra-<br />
gen, sofern die Rechte der Treugeber aus diesem Vertrag<br />
gewahrt werden. Die Treuhandfunktion und der Kom-<br />
manditanteil können nur gemeinschaftlich und vollständig<br />
übertragen werden.<br />
§ 12 Schlussbestimmungen/Sonstiges<br />
1) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.<br />
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen<br />
der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung<br />
dieser Vereinbarung selbst.<br />
2) Der Treugeber erklärt sich damit einverstanden, dass<br />
seine personenbezogenen Daten auf der EDV der Treuhänderin<br />
gespeichert und für Zwecke der Durchführung<br />
dieses Vertrages verarbeitet werden. Eine Weitergabe der<br />
personenbezogenen Daten ist ausschließlich an die Komplementärin<br />
bzw. die geschäftsführende Kommanditistin<br />
im Rahmen von § 5 Ziffer 3 zulässig.<br />
3) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />
aus diesem Vertrag ist der Sitz der Treuhänderin.<br />
4) Der Treugeber ist verpflichtet, Änderungen seiner<br />
persönlichen Verhältnisse, insbesondere Wohnsitz, Anschrift,<br />
Finanzamt und Steuernummer, unverzüglich der<br />
Treuhänderin schriftlich mitzuteilen.<br />
5) Schriftliche Mitteilungen der Treuhänderin an den Treugeber<br />
gelten zwei Tage nach Aufgabe zur Post an die<br />
zuletzt schriftlich mitgeteilte Anschrift des Treugebers als<br />
dem Treugeber zugegangen.<br />
6) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Treuhand- und<br />
Verwaltungsvertrags, aus welchen Gründen auch immer,<br />
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird<br />
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung<br />
bzw. den unwirksamen Teil durch eine wirksame<br />
Bestimmung bzw. einen wirksamen Teil ersetzen,<br />
die im rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen<br />
Bestimmung und dem Gesamtzweck des<br />
Vertrages entspricht. Das gleiche gilt, wenn sich nach Abschluss<br />
des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke<br />
ergeben sollte.<br />
Mainz, den 20.06.2008<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Knauber<br />
Mainz, den 20.06.2008<br />
Trend Capital GmbH & Co Qatar Pearl KG<br />
vertreten durch Trend Capital Middle East GmbH<br />
als geschäftsführende Kommanditistin,<br />
diese vertreten durch Peter Käsberger als Geschäftsführer
Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
zwischen<br />
Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG,<br />
Weißliliengasse 5, 55116 Mainz,<br />
– nachfolgend „Gesellschaft“ genannt –<br />
und<br />
WestAudit AG,Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Industriestrasse 25, 32549 Bad Oeynhausen<br />
– nachfolgend „Wirtschaftsprüfer“ genannt –<br />
Vorbemerkung<br />
Nach Maßgabe des Beteiligungsprospektes sowie der<br />
betreffenden Vertrags- und sonstigen Zeichnungsunterlagen<br />
wird Anlegern angeboten, sich mit einem jeweils von<br />
ihnen übernommenen Beteiligungsbetrag zuzüglich<br />
eines Agios in Höhe von 5% auf den übernommenen Beteiligungsbetrag<br />
(nachfolgend zusammen als „Gesellschaftereinlagen“<br />
bezeichnet) der Gesellschaft mittelbar<br />
über die Mittelrheinische Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH als Treuhandkommanditistin oder als<br />
unmittelbar im Handelsregister einzutragender Kommanditist<br />
beizutreten. Zur Sicherstellung der zwec<strong>kg</strong>erechten<br />
Verwendung der Gesellschaftereinlagen wird folgendes<br />
vereinbart.<br />
§ 1 Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Die Fondsgesellschaft hat ein Mittelverwendungskontrollkonto<br />
beim Bankhaus Reuschel & Co. BLZ 700 303 00,<br />
Konto-Nummer 01 383 450 00 eingerichtet, auf das sämtliche<br />
Gesellschaftereinlagen einzuzahlen sind. Über<br />
dieses Mittelverwendungskontrollkonto dürfen im Innenverhältnis<br />
ausschließlich die Gesellschaft und der Wirtschaftsprüfer<br />
gemeinsam nach Maßgabe dieses Vertrages<br />
verfügen. Die Gesellschaft verpflichtet sich ausdrücklich,<br />
die ausschließlich gemeinsame Kontoverfügungsberechtigung<br />
an diesem Mittelverwendungskonto nicht ohne<br />
Zustimmung des Wirtschaftsprüfers zu ändern. Darüber<br />
hinaus ist zu gewährleisten, dass der Wirtschaftsprüfer<br />
jederzeit Einblick in das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
und sämtliche Kontounterlagen hat. Auf Verlangen des<br />
Wirtschaftsprüfers wird die Fondsgesellschaft dem Wirtschaftsprüfer<br />
ein Unterschriftenblatt der Personen zur<br />
Verfügung stellen, die der Bank gegenüber zu Kontoverfügungen<br />
berechtigt sind.<br />
§ 2 Durchführung der Mittelverwendung<br />
1) Die Gesellschaft wird erforderliche Finanzmittel schriftlich<br />
beim Wirtschaftsprüfer anfordern.<br />
2) Bei Anforderung der Mittel werden dem Wirtschaftsprüfer<br />
der Verwendungszweck mitgeteilt und schriftliche<br />
Nachweise in deutscher oder englischer Sprache, insbesondere<br />
Verträge, Rechnungen, Zahlungsaufforderungen<br />
und dergleichen vorgelegt, denen der Verwendungszweck,<br />
die Höhe des Geldbetrages und die Kontoverbindung<br />
des Zahlungsempfängers zu entnehmen sind.<br />
Verauslagen die Fondsgesellschaft oder für sie ein Dritter<br />
Gelder, deren Erstattung begehrt wird, so sind über die<br />
vorerwähnten Unterlagen hinaus geeignete schriftliche<br />
Nachweise vorzulegen, die die Verauslagung dokumentieren<br />
und aus denen die Kontoverbindung des Verauslagenden<br />
ersichtlich ist, und ob diese mit dem Konto übereinstimmt,<br />
auf welches die Erstattung erfolgen soll.<br />
123
124<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I die VerTräGe<br />
20<br />
KapiTel<br />
DIe VerTräGe<br />
3) Der Wirtschaftsprüfer wird die angeforderten Mittel<br />
nur dann anweisen, wenn er sich von dem Eintritt der fol-<br />
genden Voraussetzungen überzeugt hat.<br />
a.<br />
b.<br />
c.<br />
Nachweis der Platzierung von mindestens 2,5 Mio.<br />
Euro Kommanditkapital (ohne Agio) – vereinbarte Einzahlungen<br />
in USD werden dabei mit dem jeweiligen<br />
amtlichen Umrechnungskurs am Tage des Eingang<br />
des Beteiligungsbetrages auf dem Mittelverwendungskonto<br />
berücksichtigt und des Wirksamwerdens<br />
der Beteiligung der Gesellschaft an der Trend Capital<br />
Qatar Investments Ltd. durch Erteilung der Genehmigung<br />
zu dieser Beteiligung durch die Free-Zone<br />
Authority der Jebel Ali Freezone.<br />
Die Vergütungen gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
sowie die von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
zwischen- oder vorfinanzierten Kosten zur Vorbereitung<br />
der Durchführung der Vermögensanlage sind<br />
hiervon insoweit nicht betroffen, als die für diese<br />
Zwecke erforderlichen Mittel von dem Wirtschaftsprüfer<br />
bereits ausgezahlt werden dürfen, wenn weniger<br />
als 2,5 Mio. Euro Kommanditkapital platziert sind<br />
und<br />
Verwendungszweck und Höhe der angeforderten Mit-<br />
tel entsprechen dem Investitions- und Finanzplan der<br />
Gesellschaft.<br />
Die Zahlung der dem Gesellschaftszweck entspre-<br />
chenden Investitionen in eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft<br />
in Dubai darf nur erfolgen, wenn<br />
durch Vorlage des entsprechenden Vertrages nebst erforderlichen<br />
Genehmigungen die wirksame Beteiligung<br />
an einer solchen Gesellschaft nachgewiesen ist.<br />
4) Der Wirtschaftsprüfer ist zur Mittelfreigabe verpflichtet,<br />
wenn die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt<br />
sind.<br />
5) Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers beschränkt sich<br />
darauf, ob hinsichtlich der von der Gesellschaft angefor-<br />
derten Mittel die in Abs. 3 genannten Voraussetzungen<br />
vorliegen.<br />
Der Wirtschaftsprüfer prüft insbesondere nicht, ob die<br />
von der Gesellschaft erwünschten Zahlungen rechtmäßig<br />
oder unter wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen<br />
Gesichtspunkten notwendig, zweckdienlich oder sinnvoll<br />
sind.<br />
6) Soweit nach den vorstehenden Regelungen schriftliche<br />
Nachweise zu erbringen sind, genügt die Vorlage von<br />
Fotokopien. Die Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit<br />
den jeweiligen Originalen übereinstimmen oder die<br />
Unterschriften auf den Fotokopien oder Originalurkunden<br />
von zeichnungsberechtigten Personen stammen, ist nicht<br />
Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />
7) Sofern am 30.10.2008 bzw. am Ende der ggf. von der ge-<br />
schäftsführenden Kommanditistin gemeinsam mit der<br />
persönlich haftenden Gesellschafterin verlängerten Frist,<br />
spätestens jedoch am 30.04.2009 nicht das Mindestkapi-<br />
tal von 2,5 Mio. Euro vertrieben und eingezahlt ist, wird<br />
die Gesellschaft gem. § 9 des Gesellschaftsvertrages rück-<br />
abgewickelt. In diesem Fall wird der Mittelverwendungs-<br />
kontrolleur die auf den Mittelverwendungskonten der<br />
Gesellschaft dann noch vorhandenen, ggf. um bereits beglichene<br />
Kosten und Vergütungen gem. § 16 des Gesellschaftsvertrages<br />
geminderten Mittel an die Anleger<br />
anteilig im Verhältnis ihrer Einzahlungen zueinander auszahlen.
§ 3 Vergütung und Haftung<br />
1) Der Wirtschaftsprüfer erhält für seine Tätigkeit eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe 0,12% inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
bezogen auf das eingezahlte Kommanditkapital<br />
der Gesellschaft, fällig in monatlichen Teilbeträgen am<br />
Ende eines jeden Monats, erstmals am 31.07.2008, bezogen<br />
auf die im ablaufenden Monat erfolgten Einzahlungen<br />
auf das Kommanditkapital der Gesellschaft, bei der Zahlung<br />
zum 31.07.2008 bezogen auf die bis zu diesem Tag<br />
erfolgten Einzahlungen.<br />
2) Für die Durchführung der Mittelverwendung und die<br />
Haftung des Wirtschaftsprüfers auch gegenüber Dritten<br />
gelten die vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen<br />
und als wesentlicher Bestandteil diesem Vertrag<br />
beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom 1. Januar 2002“. In Ergänzung zu deren Ziffer 9 Abs. 2<br />
ist die Summe sämtlicher Schadensersatzansprüche gegen<br />
den Wirtschaftsprüfer aus diesem Vertrag auf einen<br />
Betrag von 5 Mio. Euro begrenzt. Letzteres gilt nicht für<br />
Ansprüche, die aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit<br />
resultieren.<br />
§ 4 Vertragsdauer<br />
Der Vertrag endet mit der Vollbeendigung der Gesellschaft<br />
bzw. in dem Fall, dass die Voraussetzungen für<br />
die Mittelfreigabe endgültig nicht eintreten, mit der Rückzahlung<br />
der zu dieser Zeit noch auf dem Mittelverwendungskonto<br />
vorhanden Gesellschaftereinlagen an die<br />
Investoren.<br />
§ 5 Schlussbestimmungen<br />
Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Jede Änderung<br />
oder Ergänzung dieses Vertrages bedarf der Schriftform,<br />
die mündlich nicht abbedungen werden kann.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
sein oder werden, so wird die Gültigkeit des<br />
Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />
Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die<br />
dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, wenn dieser<br />
Vertrag lückenhaft sein sollte.<br />
Mainz, 20.06.2008<br />
Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />
Bad Oeynhausen, 20.06.2008<br />
WestAuditAG<br />
125
126<br />
Trend CapiTal I QaTar <strong>pearl</strong> KG I BeiTriTTSunTerlaGen und HinweiSe<br />
21<br />
KapiTel<br />
BeITrITTsuNTerLAGeN uND HINweIse<br />
Beitrittsunterlagen und Hinweise<br />
Sofern Sie sich zu einem Beitritt entschlossen haben, fül-<br />
len Sie bitte die Beitrittserklärung vollständig aus und unterzeichnen<br />
diese sowie die auf der Beitrittserklärung abgedruckte<br />
Widerrufsbelehrung sowie die Bestätigung<br />
über den Erhalt des Prospektes.<br />
Mit der Beitrittserklärung erklärt der Anleger, dass er sich<br />
mit einem von ihm festzulegenden Betrag (mindestens<br />
5.000 Euro oder 10.000 USD, Mehrbeträge müssen durch<br />
1.000 teilbar sein – hinzu kommt das Agio in Höhe von<br />
5% bezogen auf den übernommenen Beteiligungsbetrag)<br />
an der<br />
Trend Capital GmbH & Co. Qatar Pearl KG<br />
beteiligen will.<br />
Mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung unterbreitet<br />
der Anleger der Treuhandkommanditistin ein Angebot auf<br />
Abschluss des in Kapitel 20 abgedruckten Treuhandver-<br />
trages. Sofern der Anleger nicht ausdrücklich erklärt, als<br />
selbst im Handelsregister eingetragener Kommanditist<br />
beteiligt sein zu wollen, wird die Treuhandkommanditis-<br />
tin rechtlich im eigenen Namen aber wirtschaftlich für<br />
Rechnung des Anlegers ihre Kommanditbeteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft um den vom Anleger gewünschten<br />
Betrag erhöhen und die Eintragung ihres entsprechend<br />
erhöhten Kommanditkapitalanteils an der Gesellschaft<br />
veranlassen.<br />
Alternativ kann der Anleger von Anfang an oder auch später<br />
die unmittelbare Eintragung als Kommanditist der<br />
Fondsgesellschaft wählen. In diesem Fall hat er zusätzlich<br />
der Treuhandkommanditistin auf seine Kosten eine notariell<br />
beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen,<br />
aufgrund derer die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die persönlich haftende Gesellschafterin und die Treu-<br />
handkommanditistin die entsprechende Eintragung im<br />
Handelsregister für den Anleger auf dessen Kosten sowie<br />
auch sonstige Eintragungen im Handelsregister, an denen<br />
ein Kommanditist mitwirken muss, beantragen kann.<br />
Die unterzeichnete Beitrittserklärung ist dann zu senden<br />
an die<br />
MVT Mittelrheinische Verwaltungs- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH<br />
Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Die Treuhandkommanditistin nimmt das Treuhandver-<br />
tragsangebot an und übersendet dem Anleger eine Nach-<br />
richt über die erfolgte Annahme. Gleichzeitig teilt sie das<br />
maßgebliche Mittelverwendungskonto der Gesellschaft,<br />
auf das der Anleger seinen Beteiligungsbetrag zzgl. 5%<br />
Agio binnen 14 Tagen nach Zugang dieser Mitteilung un-<br />
ter Angabe des Namens und der mitgeteilten Beteiligungsnummer<br />
einzuzahlen hat, nochmals mit.<br />
Nach Zahlungseingang wird die Treuhandkommanditistin<br />
dann den gewünschten Beitritt zur Fondsgesellschaft<br />
erklären.<br />
Für eine in US-Dollar erfolgte Beteiligung wird zudem bezogen<br />
auf den Tag des Zahlungseingangs auf dem Mittelverwendungskonto<br />
der Gesellschaft unter Anwendung<br />
des amtlichen Mittelkurses dieses Tages der US-Dollar<br />
Betrag in Euro umgerechnet. Für die Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft ist dann dieser Euro-Betrag maßgebend.
127
Trend Capital Servicegesellschaft mbH<br />
Weißliliengasse 5<br />
55116 Mainz<br />
Telefon +49 (0)6131 55 3 99 0<br />
Telefax +49 (0)6131 55 3 99 99<br />
www.trendcapital.com