GB 2006_inhalt.indd - Herlitz PBS AG
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zur Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />
enthält, auf das die Bilanzierungsvorschriften<br />
für Leasingverhältnisse anzuwenden sind. Diese Änderung<br />
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />
hatte keinen wesentlichen Einfl uss auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum<br />
31. Dezember <strong>2006</strong> und zum 31. Dezember 2005.<br />
n) Zuwendungen der öff entlichen Hand<br />
Zuwendungen der öff entlichen Hand werden erfasst,<br />
wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht,<br />
dass die Zuwendungen gewährt werden und das<br />
Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen<br />
erfüllt.<br />
Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen<br />
werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum<br />
erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden<br />
Aufwendungen, die sie kompensieren sollen,<br />
zu verrechnen. Zuwendungen der öff entlichen<br />
Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungs-<br />
und Herstellungskosten des entsprechenden<br />
Vermögenswertes abgesetzt. Gemäß § 1 Investitionszulagengesetz<br />
besteht für Gesellschaften, die im Fördergebiet<br />
begünstigte Investitionen im Sinne des § 2<br />
vornehmen, ein Anspruch auf eine Investitionszulage<br />
in Abhängigkeit der Anschaff ungskosten und der Art<br />
des angeschaff ten Vermögenswertes. Diese Zuwendungen<br />
werden deshalb bereits mit dem Abschluss<br />
der begünstigten Investition erfasst.<br />
o) Ertragserfassung<br />
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist,<br />
dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern<br />
fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />
bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur<br />
Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien<br />
erfüllt sein:<br />
Verkauf von Waren und Erzeugnissen<br />
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum<br />
an den verkauften Waren und Erzeugnisse verbundenen<br />
maßgeblichen Risiken und Chancen auf den<br />
Käufer übergegangen sind.<br />
Erbringung von Dienstleistungen<br />
Erträge aus Logistikdienstleistungen und Lagerung<br />
(eCom Logistik) sowie aus IT-Dienstleistungen (Mercoline)<br />
werden nach Maßgabe der Leistungserbringung<br />
erfasst.<br />
Zinserträge<br />
Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden<br />
sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode,<br />
d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte<br />
künftige Zahlungsmittelzufl üsse über die erwartete<br />
Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert<br />
des finanziellen Vermögenswerts abgezinst<br />
werden).<br />
p) Steuern<br />
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus tatsächlichen<br />
und latenten Ertragsteuern dar.<br />
Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und<br />
Steuerschulden<br />
Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und<br />
Steuerschulden für die laufende Periode und für<br />
frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten,<br />
in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden<br />
bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden<br />
erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden<br />
die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt,<br />
die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten<br />
werden.<br />
Latente Steuern<br />
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung<br />
der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />
auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären<br />
Diff erenzen zwischen dem Wertansatz eines<br />
Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und<br />
dem steuerlichen Wertansatz.<br />
Latente Steueransprüche aufgrund von ungenutzten<br />
steuerlichen Verlustvorträgen werden angesetzt, soweit<br />
IAS 12 dies zulässt.<br />
Grundsätzlich werden latente Steuerschulden für alle<br />
zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.<br />
Latente Steueransprüche werden in dem Umfang<br />
erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />
versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird,<br />
gegen das die abzugsfähige temporäre Diff erenz verwendet<br />
werden kann. Latente Steuern werden nicht<br />
gebildet, wenn die temporäre Diff erenz aus einem<br />
Geschäfts- oder Firmenwert oder aus dem erstmaligen<br />
Ansatz anderer Vermögenswerte und Schulden<br />
in einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss<br />
ist, entsteht, die sich weder auf das steuerliche<br />
noch auf das Ergebnis nach IFRS auswirkt.<br />
Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde<br />
temporäre Diff erenzen gebildet, es sei denn, dass das<br />
Geschäftsbericht der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> <strong>2006</strong> 53