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zur Ermittlung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis<br />

enthält, auf das die Bilanzierungsvorschriften<br />

für Leasingverhältnisse anzuwenden sind. Diese Änderung<br />

der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden<br />

hatte keinen wesentlichen Einfl uss auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum<br />

31. Dezember <strong>2006</strong> und zum 31. Dezember 2005.<br />

n) Zuwendungen der öff entlichen Hand<br />

Zuwendungen der öff entlichen Hand werden erfasst,<br />

wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht,<br />

dass die Zuwendungen gewährt werden und das<br />

Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen<br />

erfüllt.<br />

Im Falle von aufwandsbezogenen Zuwendungen<br />

werden diese planmäßig als Ertrag über den Zeitraum<br />

erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden<br />

Aufwendungen, die sie kompensieren sollen,<br />

zu verrechnen. Zuwendungen der öff entlichen<br />

Hand für Vermögenswerte werden von den Anschaffungs-<br />

und Herstellungskosten des entsprechenden<br />

Vermögenswertes abgesetzt. Gemäß § 1 Investitionszulagengesetz<br />

besteht für Gesellschaften, die im Fördergebiet<br />

begünstigte Investitionen im Sinne des § 2<br />

vornehmen, ein Anspruch auf eine Investitionszulage<br />

in Abhängigkeit der Anschaff ungskosten und der Art<br />

des angeschaff ten Vermögenswertes. Diese Zuwendungen<br />

werden deshalb bereits mit dem Abschluss<br />

der begünstigten Investition erfasst.<br />

o) Ertragserfassung<br />

Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist,<br />

dass der wirtschaftliche Nutzen an den Konzern<br />

fließen wird und die Höhe der Erträge verlässlich<br />

bestimmt werden kann. Darüber hinaus müssen zur<br />

Realisation der Erträge die folgenden Ansatzkriterien<br />

erfüllt sein:<br />

Verkauf von Waren und Erzeugnissen<br />

Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum<br />

an den verkauften Waren und Erzeugnisse verbundenen<br />

maßgeblichen Risiken und Chancen auf den<br />

Käufer übergegangen sind.<br />

Erbringung von Dienstleistungen<br />

Erträge aus Logistikdienstleistungen und Lagerung<br />

(eCom Logistik) sowie aus IT-Dienstleistungen (Mercoline)<br />

werden nach Maßgabe der Leistungserbringung<br />

erfasst.<br />

Zinserträge<br />

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden<br />

sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode,<br />

d. h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte<br />

künftige Zahlungsmittelzufl üsse über die erwartete<br />

Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert<br />

des finanziellen Vermögenswerts abgezinst<br />

werden).<br />

p) Steuern<br />

Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe aus tatsächlichen<br />

und latenten Ertragsteuern dar.<br />

Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und<br />

Steuerschulden<br />

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und<br />

Steuerschulden für die laufende Periode und für<br />

frühere Perioden sind mit dem Betrag zu bewerten,<br />

in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden<br />

bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden<br />

erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden<br />

die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt,<br />

die am Bilanzstichtag gelten oder in Kürze gelten<br />

werden.<br />

Latente Steuern<br />

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung<br />

der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode<br />

auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären<br />

Diff erenzen zwischen dem Wertansatz eines<br />

Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und<br />

dem steuerlichen Wertansatz.<br />

Latente Steueransprüche aufgrund von ungenutzten<br />

steuerlichen Verlustvorträgen werden angesetzt, soweit<br />

IAS 12 dies zulässt.<br />

Grundsätzlich werden latente Steuerschulden für alle<br />

zu versteuernden temporären Differenzen erfasst.<br />

Latente Steueransprüche werden in dem Umfang<br />

erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu<br />

versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird,<br />

gegen das die abzugsfähige temporäre Diff erenz verwendet<br />

werden kann. Latente Steuern werden nicht<br />

gebildet, wenn die temporäre Diff erenz aus einem<br />

Geschäfts- oder Firmenwert oder aus dem erstmaligen<br />

Ansatz anderer Vermögenswerte und Schulden<br />

in einer Transaktion, die kein Unternehmenszusammenschluss<br />

ist, entsteht, die sich weder auf das steuerliche<br />

noch auf das Ergebnis nach IFRS auswirkt.<br />

Latente Steuerschulden werden für zu versteuernde<br />

temporäre Diff erenzen gebildet, es sei denn, dass das<br />

Geschäftsbericht der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> <strong>2006</strong> 53

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