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GB 2006_inhalt.indd - Herlitz PBS AG

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Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller<br />

Vermögenswerte werden als Differenz<br />

zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem<br />

Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der<br />

Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam<br />

erfasst.<br />

e) Wertminderung von Vermögenswerten<br />

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob<br />

Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert<br />

wertgemindert sein könnte, d. h. dass der<br />

Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren<br />

Betrag übersteigt. Liegen solche Anhaltspunkte vor<br />

oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts<br />

auf Wertminderung erforderlich, nimmt<br />

der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags<br />

vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist<br />

der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem<br />

Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden<br />

Einheit abzüglich Veräußerungskosten<br />

und dem Nutzungswert. Der erzielbare<br />

Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu<br />

bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt<br />

keine Mittelzufl üsse, die weitestgehend unabhängig<br />

von denen anderer Vermögenswerte oder anderer<br />

Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der<br />

Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren<br />

Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert<br />

betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag<br />

abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts<br />

werden die geschätzten künftigen Cashfl ows unter<br />

Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern,<br />

der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich<br />

des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des<br />

Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert<br />

abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden<br />

Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien<br />

erfasst, die der Funktion des wertgeminderten<br />

Vermögenswerts entsprechen.<br />

Ausschließlich auf steuerlichen Regelungen beruhende<br />

Abschreibungen werden nicht angesetzt.<br />

f) Finanzinstrumente und fi nanzielle<br />

Vermögenswerte<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in<br />

die folgenden Kategorien eingeteilt:<br />

• vom Unternehmen ausgereichte Kredite<br />

und Forderungen,<br />

• bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,<br />

• zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle<br />

Vermögenswerte und<br />

• zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle<br />

Vermögenswerte.<br />

Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder<br />

bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die<br />

die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt<br />

und halten kann, ausgenommen von der<br />

Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />

werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen<br />

klassifi ziert. Finanzielle Vermögenswerte,<br />

die hauptsächlich erworben wurden, um einen<br />

Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw. Kursschwankungen<br />

zu erzielen, werden als zu Handelszwecken<br />

gehaltene fi nanzielle Vermögenswerte klassifi ziert.<br />

Alle sonstigen fi nanziellen Vermögenswerte, ausgenommen<br />

vom Unternehmen ausgereichte Kredite<br />

und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare<br />

fi nanzielle Vermögenswerte eingestuft. Die<br />

<strong>Herlitz</strong>-Gruppe klassifiziert die von ihr gehaltenen<br />

fi nanziellen Vermögenswerte als vom Unternehmen<br />

ausgereichte Kredite und Forderungen („Kredite und<br />

Forderungen“) oder als zur Veräußerung verfügbare<br />

fi nanzielle Vermögenswerte.<br />

Bei der erstmaligen Erfassung eines fi nanziellen Vermögenswertes<br />

werden diese mit den Anschaff ungskosten<br />

angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen<br />

Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten<br />

werden einbezogen. Die Bilanzierung der finanziellen<br />

Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf und<br />

Verkauf erfolgt zum Handelstag.<br />

Kredite und Forderungen sind nicht derivative fi nanzielle<br />

Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />

Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt<br />

notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten<br />

Anschaffungskosten unter Anwendung<br />

der Eff ektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste<br />

werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die<br />

Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert<br />

sind sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />

Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag<br />

auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich,<br />

dass bei zu fortgeführten Anschaff ungskosten<br />

bilanzierten fi nanziellen Vermögenswerten<br />

die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen<br />

fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von<br />

bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen<br />

eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder<br />

Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam<br />

erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung<br />

wird ertragswirksam korrigiert, wenn die<br />

50 Geschäftsbericht der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> <strong>2006</strong>

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