GB 2006_inhalt.indd - Herlitz PBS AG
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Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller<br />
Vermögenswerte werden als Differenz<br />
zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem<br />
Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der<br />
Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam<br />
erfasst.<br />
e) Wertminderung von Vermögenswerten<br />
Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob<br />
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert<br />
wertgemindert sein könnte, d. h. dass der<br />
Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren<br />
Betrag übersteigt. Liegen solche Anhaltspunkte vor<br />
oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts<br />
auf Wertminderung erforderlich, nimmt<br />
der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags<br />
vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist<br />
der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem<br />
Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden<br />
Einheit abzüglich Veräußerungskosten<br />
und dem Nutzungswert. Der erzielbare<br />
Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu<br />
bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt<br />
keine Mittelzufl üsse, die weitestgehend unabhängig<br />
von denen anderer Vermögenswerte oder anderer<br />
Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der<br />
Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren<br />
Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert<br />
betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag<br />
abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts<br />
werden die geschätzten künftigen Cashfl ows unter<br />
Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern,<br />
der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich<br />
des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des<br />
Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert<br />
abgezinst. Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden<br />
Geschäftsbereiche werden in den Aufwandskategorien<br />
erfasst, die der Funktion des wertgeminderten<br />
Vermögenswerts entsprechen.<br />
Ausschließlich auf steuerlichen Regelungen beruhende<br />
Abschreibungen werden nicht angesetzt.<br />
f) Finanzinstrumente und fi nanzielle<br />
Vermögenswerte<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden grundsätzlich in<br />
die folgenden Kategorien eingeteilt:<br />
• vom Unternehmen ausgereichte Kredite<br />
und Forderungen,<br />
• bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,<br />
• zu Handelszwecken gehaltene fi nanzielle<br />
Vermögenswerte und<br />
• zur Veräußerung verfügbare fi nanzielle<br />
Vermögenswerte.<br />
Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder<br />
bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die<br />
die Gesellschaft bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt<br />
und halten kann, ausgenommen von der<br />
Gesellschaft ausgereichte Kredite und Forderungen,<br />
werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen<br />
klassifi ziert. Finanzielle Vermögenswerte,<br />
die hauptsächlich erworben wurden, um einen<br />
Gewinn aus kurzfristigen Preis- bzw. Kursschwankungen<br />
zu erzielen, werden als zu Handelszwecken<br />
gehaltene fi nanzielle Vermögenswerte klassifi ziert.<br />
Alle sonstigen fi nanziellen Vermögenswerte, ausgenommen<br />
vom Unternehmen ausgereichte Kredite<br />
und Forderungen, werden als zur Veräußerung verfügbare<br />
fi nanzielle Vermögenswerte eingestuft. Die<br />
<strong>Herlitz</strong>-Gruppe klassifiziert die von ihr gehaltenen<br />
fi nanziellen Vermögenswerte als vom Unternehmen<br />
ausgereichte Kredite und Forderungen („Kredite und<br />
Forderungen“) oder als zur Veräußerung verfügbare<br />
fi nanzielle Vermögenswerte.<br />
Bei der erstmaligen Erfassung eines fi nanziellen Vermögenswertes<br />
werden diese mit den Anschaff ungskosten<br />
angesetzt, die dem Zeitwert der gegebenen<br />
Gegenleistung entsprechen; Transaktionskosten<br />
werden einbezogen. Die Bilanzierung der finanziellen<br />
Vermögenswerte aus dem üblichen Kauf und<br />
Verkauf erfolgt zum Handelstag.<br />
Kredite und Forderungen sind nicht derivative fi nanzielle<br />
Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren<br />
Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt<br />
notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten unter Anwendung<br />
der Eff ektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste<br />
werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die<br />
Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert<br />
sind sowie im Rahmen von Amortisationen.<br />
Finanzielle Vermögenswerte werden zu jedem Bilanzstichtag<br />
auf Wertminderung überprüft. Ist es wahrscheinlich,<br />
dass bei zu fortgeführten Anschaff ungskosten<br />
bilanzierten fi nanziellen Vermögenswerten<br />
die Gesellschaft nicht alle laut Vertragsbedingungen<br />
fälligen Beträge von Darlehen, Forderungen oder von<br />
bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinvestitionen<br />
eintreiben kann, so wird eine Wertminderung oder<br />
Wertberichtigung auf Forderungen ergebniswirksam<br />
erfasst. Eine zuvor aufwandswirksam erfasste Wertminderung<br />
wird ertragswirksam korrigiert, wenn die<br />
50 Geschäftsbericht der <strong>Herlitz</strong> <strong>AG</strong> <strong>2006</strong>