Planung für das Geschäftsjahr und mittelfristiger ... - St. Marien
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<strong>Planung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Geschäftsjahr</strong><br />
2008<br />
<strong>und</strong> <strong>mittelfristiger</strong> Finanzplan 3. Fassung<br />
<strong>für</strong> die Jahre 2009 bis 2012
Geschäftsplanung 2008<br />
Allgemeines zur Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />
Die Konzeption der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG ermöglicht es der Gemeinde<br />
<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>, den Vorsteuerabzug auch im Hoheitsbereich zu sichern.<br />
Der größte Nutzen entsteht natürlich aufgr<strong>und</strong> der Umsatzsummen bei der<br />
Verwirklichung von konkreten Bauprojekten, welche bei Abwicklung auf<br />
Gemeindeebene aufgr<strong>und</strong> ihres hoheitlichen Charakters nicht zum<br />
Vorsteuerabzug berechtigen würden.<br />
Die Kosten <strong>für</strong> <strong>das</strong> Bauvorhaben „Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> BA II<br />
<strong>und</strong> III“ zum Beispiel können so um € 812.000,00 gesenkt werden.<br />
Umsatzsteuerrückflüsse durch die Miete sind gering <strong>und</strong> direkt abhängig von<br />
der Höhe der Bedarfszuweisungen <strong>und</strong> Landeszuschüsse.<br />
Die Optierungsmöglichkeit in die <strong>St</strong>euerfreiheit nach 10 Jahren ist zusätzlich<br />
eine Absicherung des Vorsteuervorteils. Bei einem verantwortungsbewussten<br />
Umgang mit diesem <strong>St</strong>euerungsinstrument kann der <strong>St</strong>euervorteil nur zu<br />
maximal 15 % verloren gehen.<br />
Zugegeben resultiert daraus ein größeres Einsparungspotential an<br />
Förderungsmittel, der direkte Finanzerfolg <strong>für</strong> die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> ist<br />
bedeutend geringer. Nicht zu unterschätzen sind aber hier die Faktoren Zeit<br />
<strong>und</strong> Solidarität.<br />
��Die erforderlichen Zusagen <strong>für</strong> eine ordentliche Finanzierung <strong>für</strong> ein<br />
netto veranschlagtes Bauvorhaben zu bekommen, sind aufgr<strong>und</strong> der<br />
Einsparung von 20 % der Förderungsmittel bedeutend höher.<br />
��Außerdem ergibt sich die einfache Rechnung, <strong>das</strong>s bei fünf<br />
privatrechtlich umgesetzten Vorhaben – bei annähernd gleichen<br />
Investitionskosten - die Möglichkeit der Bewilligung eines sechsten<br />
Vorhabens besteht.<br />
In Zeiten der Mittelknappheit ist die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG <strong>das</strong> Instrument<br />
zur Finanzoptimierung. Aufgr<strong>und</strong> der direktproportionalen Vorteilsschöpfung<br />
bei hohen Bedarfszuweisungsanteilen wird die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> mit Ihrer<br />
schwierigen Finanzstruktur eine jener Körperschaften sein, die größtmöglichen<br />
finanziellen Nutzen aus dieser Gesellschaft ziehen wird können.<br />
Mit der Ausgliederung sämtlicher Gemeindeimmobilien wurde sozusagen dem<br />
Filetstück des Gemeindevermögens der passende Rahmen gegeben.<br />
Die bestmögliche Ausnutzung der steuer- <strong>und</strong> handelsrechtlichen<br />
Bestimmungen geben der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> in Zukunft mehr Spielraum.<br />
Der Name der Gesellschaft soll stets <strong>das</strong> Motto des Handeln sein.<br />
Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>:<br />
��eine gute Zukunft<br />
��innovative Ideen<br />
��eine absolut positive Entwicklung<br />
Für die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />
Der Geschäftsführer<br />
wAR Adolf Schöngruber<br />
Seite 2 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Formelles <strong>und</strong> Informelles:<br />
Aufgr<strong>und</strong> des UGB 2007 ist die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG zur<br />
Rechnungslegung verpflichtet. Um zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten zu<br />
haben, wird zur Organisation der Buchhaltung <strong>das</strong> <strong>für</strong> Gemeinden<br />
verpflichtende kamerale System gewählt. Die handelsrechtliche doppische<br />
Darstellung wird mit der Buchungssoftware BMD erreicht.<br />
Zur technischen Unterstützung wird DefaktoXP der OÖ Gemdat GesmbH & Co<br />
KG eingesetzt. Da auch die Gemeindebuchhaltung auf dieser Software basiert,<br />
ist <strong>für</strong> die Beteiligten keine Einschulung notwendig. Die Auswertungen, wie<br />
Budgetierung <strong>und</strong> mittelfristige Finanzplanung kann den Kollegialorganen in<br />
gewohnter Form präsentiert werden. Der Jahresabschluss erfolgt in Form der<br />
Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung <strong>und</strong> letztendlich als Bilanz.<br />
Die gesetzlichen Bestimmungen werden damit „mehr“ als erfüllt.<br />
Die mittelfristige Finanzplanung wird in gewohnter Weise um ein Jahr ergänzt<br />
<strong>und</strong> umfasst somit fünf <strong>Planung</strong>sjahre (Voranschlagsjahr + vier weitere MFP-<br />
Perioden).<br />
NEU<br />
Für <strong>das</strong> Jahr 2006 wurde erstmals Bilanz gelegt. Diese wurde wie rechtlich<br />
vorgesehen beim Firmenbuchgericht hinterlegt.<br />
HAFTUNG<br />
Die Geschäftsführung obliegt Herrn wAR Adolf Schöngruber, welcher durch<br />
den Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit dem Vereinsgesetz letztendlich mit<br />
seinem Privatvermögen haftet. Durch die Gesellschaftsform („verdeckte<br />
Kapitalgesellschaft) trägt Herr Schöngruber die gesamte Palette an<br />
gesellschaftsrechtlichem Haftungsrisiko.<br />
Rechtlicher Hintergr<strong>und</strong><br />
(Auszug aus dem Leitfaden <strong>für</strong> Facility-Management des<br />
Österreichischen <strong>St</strong>ädteb<strong>und</strong>es)<br />
Die Verwaltungspraxis, wonach die Vermietung von Gr<strong>und</strong>stücken durch die<br />
Körperschaft öffentlichen Rechts als unternehmerische Tätigkeit – mit<br />
entsprechendem Vorsteuerabzug – bereits dann gilt, wenn ein bloß die<br />
Betriebskosten deckendes Entgelt verrechnet wird, kann auf die<br />
ausgegliederten Rechtsträger nicht übertragen werden (ausdrücklich U<strong>St</strong>R<br />
2000 Rz 274).<br />
Werden Liegenschaften von Gemeinden (oder anderen Gebietskörperschaften)<br />
in einen eigenen Rechtsträger des Privatrechts (z.B. KG, KEG,<br />
GmbH) ausgegliedert <strong>und</strong> wieder an die Gemeinde oder an einen Dritten<br />
vermietet oder verpachtet, wird <strong>für</strong> Zwecke der Umsatzsteuer ein Miet-<br />
(Pacht)Verhältnis zwischen dem ausgegliederten Rechtsträger <strong>und</strong> der<br />
Gebietskörperschaft oder dem Dritten nach Aussage des B<strong>und</strong>esministeriums<br />
<strong>für</strong> Finanzen nur unter folgenden Voraussetzungen anerkannt (U<strong>St</strong>R 2000 Rz<br />
274):<br />
��Die Gebietskörperschaft ist am ausgegliederten Rechtsträger zu mehr<br />
als 50 Prozent beteiligt;<br />
��nur die Errichtung <strong>und</strong> Überlassung von Gebäuden fällt darunter, nicht<br />
hingegen <strong>St</strong>raßen, Plätze oder Ortsbildgestaltungen (U<strong>St</strong>-Protokoll<br />
2004 vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G)<br />
��im Rahmen der Ausgliederung wird <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück in <strong>das</strong> Eigentum<br />
des ausgegliederten Rechtsträgers übertragen. Dabei ist nach<br />
Auffassung des BMF nur die Übertragung des zivilrechtlichen<br />
Eigentums angesprochen. Die Einräumung von Baurechten oder<br />
Superädifikatsverträgen wäre demnach unzulässig (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004<br />
vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G). Allerdings kann <strong>das</strong> Erfordernis der<br />
Übertragung des Eigentums nur dann gelten, wenn die Liegenschaft<br />
bisher im Eigentum der ausgliedernden Gebietskörperschaft steht oder<br />
angekauft werden soll. Soll <strong>das</strong> Gebäude auf einem Gr<strong>und</strong>stück<br />
errichtet werden, <strong>das</strong> im Eigentum eines Dritten (z.B. Pfarre) steht, darf<br />
die Errichtung durch den ausgegliederten Rechtsträger auf Gr<strong>und</strong>lage<br />
eines Baurechts- oder Superädifikatsvertrages der Anerkennung des<br />
Mietverhältnisses mit der Gebietskörperschaft oder einem Dritten nicht<br />
entgegenstehen. Ein von der Gebieteskörperschaft verschiedener<br />
Rechtsträger kann nämlich nicht zum Verkauf seines Gr<strong>und</strong>stückes<br />
Seite 3 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
gezwungen werden (Pilz, Vermietung von Gr<strong>und</strong>stücken durch<br />
ausgegliederte Rechtsträger – Aktuelle Entwicklungen, RFG 2004,<br />
153);<br />
��<strong>das</strong> Entgelt übersteigt die Betriebskosten im Umfang der §§ 21 bis 24<br />
MRG zuzüglich einer jährlichen AfA-Komponente.<br />
Als AfA-Komponente pro Jahr sind mindestens 1,5 Prozent der Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten einschließlich aktivierungspflichtige Aufwendungen<br />
<strong>und</strong> Kosten von Großreparaturen anzusetzen.<br />
Bei der Übertragung (Ausgliederung) eines bereits bestehenden Gebäudes<br />
sind pro Jahr mindestens 1,5 Prozent des Wertes anzusetzen, der<br />
einkommensteuerrechtlich als AfA-Bemessungsgr<strong>und</strong>lage gilt (damit nur<br />
Gebäudewert, ohne Gr<strong>und</strong>anteil, weil Gr<strong>und</strong> mangels Wertverzehr nie zur AfA-<br />
Bemessungsgr<strong>und</strong>lage gehört).<br />
Soweit <strong>für</strong> die übertragene Liegenschaft kein Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />
werden konnte, ist mindestens der gesamte Einheitswert der übertragenen<br />
Liegenschaft anzusetzen. Der „gesamte Einheitswert“ bedeutet in diesem<br />
Zusammenhang, <strong>das</strong>s – im Gegensatz zum Ansatz des einkommensteuerlich<br />
maßgeblichen Wertes – bei Ansatz des Einheitswertes der Anteil <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong><br />
<strong>und</strong> Boden nicht ausgeschieden werden darf. Konnte <strong>für</strong> die ausgegliederte<br />
Liegenschaft in der Vergangenheit ein Vorsteuerabzug teilweise geltend<br />
gemacht werden, ist nach Auffassung des BMF (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004 vom<br />
6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G) bei der Ermittlung des <strong>für</strong> die Berechnung der AfA-<br />
Komponente maßgeblichen Wertes eine Aufteilung vorzunehmen:<br />
��Soweit ein Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte: Ansatz<br />
des anteiligen Einheitswertes.<br />
��Soweit ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte: Ansatz des<br />
anteiligen einkommenssteuerlich maßgeblichen Wertes).<br />
Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich<br />
aktivierungspflichtige Aufwendungen <strong>und</strong> Kosten von Großreparaturen, die<br />
dem Erwerber <strong>für</strong> diese übertragenen Gebäude entstehen, ist zusätzlich eine<br />
AfA-Tangente pro Jahr von mindestens 1,5 Prozent dieser Kosten bzw.<br />
Aufwendungen anzusetzen.<br />
Die Gr<strong>und</strong>sätze der Rz 274 U<strong>St</strong>R 2000 sind aus Gründen der Gleichbehandlung<br />
auch anzuwenden, wenn <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück unmittelbar durch die z.B.<br />
Gemeinde-KEG angeschafft <strong>und</strong> anschließend an die Gemeinde vermietet<br />
wird (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004 vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G).<br />
Von den auf diese Weise ermittelten Beträgen dürfen nur die<br />
Bedarfzuweisungen der Länder nach § 12 Abs. 1 Finanzausgleichgesetz 2001,<br />
die von den Gemeinden an die ausgegliederten Rechtsträger weitergeleitet<br />
werden, abgezogen werden. Entsprach ein bereits bestehendes Miet-<br />
(Pacht)Verhältnis nicht diesen Erfordernissen, wird es von der<br />
Finanzverwaltung dennoch anerkannt, wenn eine Anpassung an die<br />
aufgestellten Kriterien bis zum Ablauf des Jahres 2004 erfolgte.<br />
Festsetzung der Mieten:<br />
Die Mieten wurden unter Bedachtnahme auf den Inhalt der Erledigung der<br />
Finanzamtsanfrage festgelegt.<br />
Auswirkung auf die Ertragsanteile:<br />
Vor vielen Jahren haben noch B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden gleichsam<br />
Beiträge geleistet zum „Umsatzsteuerkuchen“ aus öffentlichen Gebäudemanagement.<br />
Von diesem Kuchen, in 18 gleichgroße <strong>St</strong>ücke geteilt, nahm sich<br />
der B<strong>und</strong> 13, die Länder 2. Die restlichen 3 <strong>St</strong>ück teilten sich die<br />
österreichischen Gemeinden.<br />
Einige Jahre <strong>und</strong> viele BIG- <strong>und</strong> LIG-Gründungen später – auch große <strong>St</strong>ädte,<br />
wie Linz, haben ein privatisiertes Gebäude-Service, bringen nur noch die<br />
Gemeinden Zutaten <strong>für</strong> diesen speziellen Umsatzsteuerkuchen. Trotzdem<br />
dieser nun schon sehr klein ist, bekommt der B<strong>und</strong> immer noch drei Viertel <strong>und</strong><br />
auch die Länder holen Ihre Anteile ab.<br />
Mit der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG bleiben die Zutaten <strong>für</strong> diesen speziellen<br />
Kuchen in der Gemeinde. Und <strong>das</strong> Ergebnis teilen wir nur noch mit den<br />
Bürgern von <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>.<br />
Vermögenswerte:<br />
Sowohl die Gr<strong>und</strong>stücke, als auch die im Eigentum der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co<br />
KEG stehenden Gebäude wurden von einem gerichtlich beeideten<br />
Sachverständigen mit <strong>St</strong>ichtag 1. Jänner 2006 bewertet. Einschließlich der<br />
ermittelten Restnutzungsdauer bilden diese Daten die Basis <strong>für</strong> die<br />
betriebswirtschaftlich korrekt zu berechnende Abschreibung.<br />
Die Werte im bestehenden Anlagenverzeichnis mussten somit im Hinblick auf<br />
<strong>das</strong> UGB 2007 angepasst werden!<br />
Seite 4 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Gebäudeverwaltung:<br />
Folgende Gebäude werden von der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG verwaltet:<br />
��846001<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 1+2<br />
�� Gemeindeamt<br />
�� Musikprobenräume <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />
�� ARBÖ (Vereinsraum)<br />
�� Postamt<br />
�� 1 Wohnung<br />
��846002<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> ohne HNr.<br />
�� Bauhof<br />
��846003<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 3<br />
�� 2 Wohnungen<br />
�� 1 Bücherei<br />
��846022<br />
o Weichstetten-W 22<br />
�� Volksschule Weichstetten<br />
�� Musikprobenräume Weichstetten<br />
�� Hort<br />
��846023<br />
o Weichstetten-W 23<br />
�� Kindergarten Weichstetten<br />
��846029<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 29<br />
�� Feuerwehrzeughaus <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />
��846030<br />
o keine Anschrift<br />
�� Aufbahrungshalle<br />
��846035<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 35<br />
�� künftige Verwendung als Heimatmuseum<br />
�� Tagesheimstätte<br />
��846036<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 36<br />
�� Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />
�� Zahnarztpraxis<br />
��846043<br />
o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 43<br />
�� Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />
��846101<br />
o Weichstetten-S 1<br />
�� Feuerwehrzeughaus Weichstetten<br />
��846103<br />
o Kindergartenstraße 3<br />
�� Kindergarten Nöstlbach<br />
��846999<br />
o Sportplatzstraße 2<br />
�� drei Sozialwohnungen (W2, W5, W7)<br />
Seite 5 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Fakten der Planjahre:<br />
Anlagevermögen:<br />
Das Anlagevermögen der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG setzt sich zusammen aus<br />
dem Wert der Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> dem Zeitwert der Immobilien. Mit Anfang 2007<br />
ergibt sich daher <strong>für</strong> die Gesellschaft folgender Anlagevermögensstand:<br />
Gr<strong>und</strong>stücke 763.200,00 €<br />
Anlagen in Bau 19.154,00 €<br />
Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsgebäude 5.405.689,02 €<br />
Anlage Vermögen 6.188.043,02 €<br />
Im <strong>Planung</strong>szeitraum wird sich <strong>das</strong> Anlagevermögen aufgr<strong>und</strong> der geplanten<br />
Investitionen um r<strong>und</strong> 3,7 Mio. € erhöhen.<br />
Abschreibung <strong>für</strong> Abnutzung:<br />
Für den Liegenschaftsbesitz wird die AfA nach betriebswirtschaftlichen<br />
Gesichtspunkten angesetzt. Basis hie<strong>für</strong> bilden die ermittelten Werte <strong>und</strong><br />
Restnutzungsdauern. Sowohl kameral als auch doppisch werden die selben<br />
Ansätze gewählt. Die Jahres-Afa beträgt derzeit r<strong>und</strong> 150.000,00 € <strong>und</strong> wird<br />
sich im Jahr 2010 auf r<strong>und</strong> 230.000,00 € erhöhen.<br />
Mittelfristiges Investitionsvolumen:<br />
Im mittelfristigen Investitionsplan sind Nettokosten von 5.230.000,00 € <strong>für</strong> vier<br />
Vorhaben vorgesehen. Das größte Vorhaben stellt die Sanierung der<br />
Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> mit 4.060.000,00 € dar. Hier liegen bereits alle<br />
Genehmigungen vor. Baubeginn ist Jänner 2008.<br />
Maastricht-Ergebnis:<br />
Die Maastricht-Ergebnisse wurden fiktiv ermittelt um der Gemeinde die<br />
Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen auf <strong>das</strong> eigene Maastricht-Ergebnis<br />
durch die Ausgliederung festzustellen.<br />
In Summe <strong>für</strong> den <strong>Planung</strong>szeitraum übernimmt die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />
718.100,00 € Finanzierungssaldo von der Gemeinde.<br />
Gesellschafterbeiträge:<br />
Der laufende Betrieb <strong>und</strong> die Umsetzung von Bauprojekten ist abhängig von<br />
Zuschüssen (Gesellschafterbeiträgen) der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>. Die<br />
2500000<br />
2000000<br />
1500000<br />
1000000<br />
500000<br />
0<br />
-500000<br />
4642,39<br />
104955,01<br />
Gesellschafterzuschüsse<br />
73600<br />
118500<br />
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />
laufende Gesellschafterbeiträge Weitergabe Bedarfszuweisungen Weitergabe Landeszuschüsse<br />
laufenden Gesellschafterbeiträge dienen derzeit hauptsächlich zur Deckung<br />
des übernommenen Annuitätendienstes <strong>und</strong> zur Begleichung diverser<br />
Finanzierungskosten. Die Zuschüsse <strong>für</strong> die im MFP enthaltenen<br />
außerordentlichen Vorhaben werden widmungsgemäß verwendet.<br />
Die steuerschonende Umsetzung von Investitionen, vor allem im<br />
Hoheitsbereich, zeigen sehr deutlich <strong>das</strong> finanzielle Potential, <strong>das</strong>s durch die<br />
Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG frei gesetzt wurde. So kann man durchaus davon<br />
ausgehen, <strong>das</strong>s der Vorsteuerabzug im <strong>Planung</strong>szeitraum eine Höhe von<br />
mehr als einer Million Euro betragen wird.<br />
Seite 6 <strong>Planung</strong> 2008<br />
179800<br />
174300<br />
119500<br />
76700
Geschäftsplanung 2008<br />
Beratung<br />
Bei steuerrechtlichen <strong>und</strong> buchungstechnischen Fragen wird die KPMG<br />
Alpentreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>St</strong>euerberatungsgesellschaft,<br />
in Anspruch genommen. Bisher sind durch die Beratung aufgr<strong>und</strong> eines<br />
gemeinsamen Buchhaltungsprojekts keine Honorare angefallen.<br />
Ab 2007 wird aber <strong>für</strong> die Leistungen zu zahlen sein.<br />
Rechtliche Basis<br />
Die Bilanz entspricht den Vorschriften über die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>für</strong><br />
die Gliederung, der Gliederung <strong>und</strong> den Vorschriften zu den einzelnen Posten<br />
der Bilanz nach dem UGB §223 bis 225. Die Richtlinie RL4 des Institutes<br />
Österreichischer Wirtschaftsprüfer über die Darstellung des Eigenkapitals der<br />
GmbH & CO KG nach dem RLG (1990) fand ebenfalls Berücksichtigung.<br />
Jahresabschluss 2006<br />
Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung zeigt einen Verlust von 204.226,84 €. Zu<br />
73 % wird dieser durch die nicht gedeckte Afa verursacht.<br />
Die Bilanzsumme sinkt dadurch von 6.548.808,28 € auf 6.216.279,77 €.<br />
Details können dem Jahresabschluss 2006 entnommen werden.<br />
Seite 7 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Betriebswirtschaftliche Betrachtung:<br />
Für <strong>das</strong> Jahr 2008 ist voraussichtlich mit einem Verlust von r<strong>und</strong> € 218.000,00 Euro zu rechnen.<br />
Durch die vorgegebenen niedrigen Mieten kann nicht genügend erlöst werden um den Aufwand zu decken. Insbesondere die laufende Abschreibung - derzeit:<br />
ca 150.000,00 € - verursacht diesen negativen Betriebserfolg.<br />
Anmerkung<br />
Im kameralen Rechnungswesen wird der Abschreibung <strong>für</strong> Abnutzung keine, bzw. nur eine sehr geringe Bedeutung beigemessen. Die Werte werden wohl ermittelt,<br />
haben aber auf <strong>das</strong> Jahresergebnis keinen Einfluss. Die Aufzeichnungen der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG zeigen hier sehr deutlich, welch unterschiedlichen<br />
Ergebnischarakter betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> kamerale Aussagen haben können.<br />
Kamerales Ergebnis<br />
Die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG wird mit Erhalt eines laufenden<br />
Gesellschafterzuschusses von € 118.500,00 € die ihr <strong>für</strong> 2008 übertragen<br />
Aufgaben erfüllen können <strong>und</strong> im „ordentlichen Haushalt“ (Bereich der<br />
laufenden Geschäftsgebarung ohne Investitionshaushalt) den Ausgleich<br />
finden.<br />
Betriebswirtschaftliches Ergebnis<br />
Der zu erwartende Verlust aus der GuV-Rechnung wird voraussichtlich<br />
€ 218.000,00 betragen. Dieses Ergebnis schmälert <strong>das</strong> Eigenkapital. Durch<br />
die Zuführung des laufenden Gesellschafterzuschusses von € 118.500,00<br />
sinkt die Eigenkapitalhöhe nur um r<strong>und</strong> 100.000,00 €. Die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> &<br />
Co KEG <strong>und</strong> somit auch die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> lebt sozusagen auf Kosten<br />
Ihrer Substanz.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der Investitionen im Jahr 2008 wird aber der Wertverlust um die<br />
Hälfte reduziert.<br />
Seite 8 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Seite 9 <strong>Planung</strong> 2008
Geschäftsplanung 2008<br />
Seite 10 <strong>Planung</strong> 2008