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Planung für das Geschäftsjahr und mittelfristiger ... - St. Marien

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<strong>Planung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Geschäftsjahr</strong><br />

2008<br />

<strong>und</strong> <strong>mittelfristiger</strong> Finanzplan 3. Fassung<br />

<strong>für</strong> die Jahre 2009 bis 2012


Geschäftsplanung 2008<br />

Allgemeines zur Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />

Die Konzeption der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG ermöglicht es der Gemeinde<br />

<strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>, den Vorsteuerabzug auch im Hoheitsbereich zu sichern.<br />

Der größte Nutzen entsteht natürlich aufgr<strong>und</strong> der Umsatzsummen bei der<br />

Verwirklichung von konkreten Bauprojekten, welche bei Abwicklung auf<br />

Gemeindeebene aufgr<strong>und</strong> ihres hoheitlichen Charakters nicht zum<br />

Vorsteuerabzug berechtigen würden.<br />

Die Kosten <strong>für</strong> <strong>das</strong> Bauvorhaben „Sanierung der Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> BA II<br />

<strong>und</strong> III“ zum Beispiel können so um € 812.000,00 gesenkt werden.<br />

Umsatzsteuerrückflüsse durch die Miete sind gering <strong>und</strong> direkt abhängig von<br />

der Höhe der Bedarfszuweisungen <strong>und</strong> Landeszuschüsse.<br />

Die Optierungsmöglichkeit in die <strong>St</strong>euerfreiheit nach 10 Jahren ist zusätzlich<br />

eine Absicherung des Vorsteuervorteils. Bei einem verantwortungsbewussten<br />

Umgang mit diesem <strong>St</strong>euerungsinstrument kann der <strong>St</strong>euervorteil nur zu<br />

maximal 15 % verloren gehen.<br />

Zugegeben resultiert daraus ein größeres Einsparungspotential an<br />

Förderungsmittel, der direkte Finanzerfolg <strong>für</strong> die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> ist<br />

bedeutend geringer. Nicht zu unterschätzen sind aber hier die Faktoren Zeit<br />

<strong>und</strong> Solidarität.<br />

��Die erforderlichen Zusagen <strong>für</strong> eine ordentliche Finanzierung <strong>für</strong> ein<br />

netto veranschlagtes Bauvorhaben zu bekommen, sind aufgr<strong>und</strong> der<br />

Einsparung von 20 % der Förderungsmittel bedeutend höher.<br />

��Außerdem ergibt sich die einfache Rechnung, <strong>das</strong>s bei fünf<br />

privatrechtlich umgesetzten Vorhaben – bei annähernd gleichen<br />

Investitionskosten - die Möglichkeit der Bewilligung eines sechsten<br />

Vorhabens besteht.<br />

In Zeiten der Mittelknappheit ist die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG <strong>das</strong> Instrument<br />

zur Finanzoptimierung. Aufgr<strong>und</strong> der direktproportionalen Vorteilsschöpfung<br />

bei hohen Bedarfszuweisungsanteilen wird die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> mit Ihrer<br />

schwierigen Finanzstruktur eine jener Körperschaften sein, die größtmöglichen<br />

finanziellen Nutzen aus dieser Gesellschaft ziehen wird können.<br />

Mit der Ausgliederung sämtlicher Gemeindeimmobilien wurde sozusagen dem<br />

Filetstück des Gemeindevermögens der passende Rahmen gegeben.<br />

Die bestmögliche Ausnutzung der steuer- <strong>und</strong> handelsrechtlichen<br />

Bestimmungen geben der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> in Zukunft mehr Spielraum.<br />

Der Name der Gesellschaft soll stets <strong>das</strong> Motto des Handeln sein.<br />

Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>:<br />

��eine gute Zukunft<br />

��innovative Ideen<br />

��eine absolut positive Entwicklung<br />

Für die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />

Der Geschäftsführer<br />

wAR Adolf Schöngruber<br />

Seite 2 <strong>Planung</strong> 2008


Geschäftsplanung 2008<br />

Formelles <strong>und</strong> Informelles:<br />

Aufgr<strong>und</strong> des UGB 2007 ist die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG zur<br />

Rechnungslegung verpflichtet. Um zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten zu<br />

haben, wird zur Organisation der Buchhaltung <strong>das</strong> <strong>für</strong> Gemeinden<br />

verpflichtende kamerale System gewählt. Die handelsrechtliche doppische<br />

Darstellung wird mit der Buchungssoftware BMD erreicht.<br />

Zur technischen Unterstützung wird DefaktoXP der OÖ Gemdat GesmbH & Co<br />

KG eingesetzt. Da auch die Gemeindebuchhaltung auf dieser Software basiert,<br />

ist <strong>für</strong> die Beteiligten keine Einschulung notwendig. Die Auswertungen, wie<br />

Budgetierung <strong>und</strong> mittelfristige Finanzplanung kann den Kollegialorganen in<br />

gewohnter Form präsentiert werden. Der Jahresabschluss erfolgt in Form der<br />

Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung <strong>und</strong> letztendlich als Bilanz.<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen werden damit „mehr“ als erfüllt.<br />

Die mittelfristige Finanzplanung wird in gewohnter Weise um ein Jahr ergänzt<br />

<strong>und</strong> umfasst somit fünf <strong>Planung</strong>sjahre (Voranschlagsjahr + vier weitere MFP-<br />

Perioden).<br />

NEU<br />

Für <strong>das</strong> Jahr 2006 wurde erstmals Bilanz gelegt. Diese wurde wie rechtlich<br />

vorgesehen beim Firmenbuchgericht hinterlegt.<br />

HAFTUNG<br />

Die Geschäftsführung obliegt Herrn wAR Adolf Schöngruber, welcher durch<br />

den Gesellschaftsvertrag in Verbindung mit dem Vereinsgesetz letztendlich mit<br />

seinem Privatvermögen haftet. Durch die Gesellschaftsform („verdeckte<br />

Kapitalgesellschaft) trägt Herr Schöngruber die gesamte Palette an<br />

gesellschaftsrechtlichem Haftungsrisiko.<br />

Rechtlicher Hintergr<strong>und</strong><br />

(Auszug aus dem Leitfaden <strong>für</strong> Facility-Management des<br />

Österreichischen <strong>St</strong>ädteb<strong>und</strong>es)<br />

Die Verwaltungspraxis, wonach die Vermietung von Gr<strong>und</strong>stücken durch die<br />

Körperschaft öffentlichen Rechts als unternehmerische Tätigkeit – mit<br />

entsprechendem Vorsteuerabzug – bereits dann gilt, wenn ein bloß die<br />

Betriebskosten deckendes Entgelt verrechnet wird, kann auf die<br />

ausgegliederten Rechtsträger nicht übertragen werden (ausdrücklich U<strong>St</strong>R<br />

2000 Rz 274).<br />

Werden Liegenschaften von Gemeinden (oder anderen Gebietskörperschaften)<br />

in einen eigenen Rechtsträger des Privatrechts (z.B. KG, KEG,<br />

GmbH) ausgegliedert <strong>und</strong> wieder an die Gemeinde oder an einen Dritten<br />

vermietet oder verpachtet, wird <strong>für</strong> Zwecke der Umsatzsteuer ein Miet-<br />

(Pacht)Verhältnis zwischen dem ausgegliederten Rechtsträger <strong>und</strong> der<br />

Gebietskörperschaft oder dem Dritten nach Aussage des B<strong>und</strong>esministeriums<br />

<strong>für</strong> Finanzen nur unter folgenden Voraussetzungen anerkannt (U<strong>St</strong>R 2000 Rz<br />

274):<br />

��Die Gebietskörperschaft ist am ausgegliederten Rechtsträger zu mehr<br />

als 50 Prozent beteiligt;<br />

��nur die Errichtung <strong>und</strong> Überlassung von Gebäuden fällt darunter, nicht<br />

hingegen <strong>St</strong>raßen, Plätze oder Ortsbildgestaltungen (U<strong>St</strong>-Protokoll<br />

2004 vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G)<br />

��im Rahmen der Ausgliederung wird <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück in <strong>das</strong> Eigentum<br />

des ausgegliederten Rechtsträgers übertragen. Dabei ist nach<br />

Auffassung des BMF nur die Übertragung des zivilrechtlichen<br />

Eigentums angesprochen. Die Einräumung von Baurechten oder<br />

Superädifikatsverträgen wäre demnach unzulässig (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004<br />

vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G). Allerdings kann <strong>das</strong> Erfordernis der<br />

Übertragung des Eigentums nur dann gelten, wenn die Liegenschaft<br />

bisher im Eigentum der ausgliedernden Gebietskörperschaft steht oder<br />

angekauft werden soll. Soll <strong>das</strong> Gebäude auf einem Gr<strong>und</strong>stück<br />

errichtet werden, <strong>das</strong> im Eigentum eines Dritten (z.B. Pfarre) steht, darf<br />

die Errichtung durch den ausgegliederten Rechtsträger auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

eines Baurechts- oder Superädifikatsvertrages der Anerkennung des<br />

Mietverhältnisses mit der Gebietskörperschaft oder einem Dritten nicht<br />

entgegenstehen. Ein von der Gebieteskörperschaft verschiedener<br />

Rechtsträger kann nämlich nicht zum Verkauf seines Gr<strong>und</strong>stückes<br />

Seite 3 <strong>Planung</strong> 2008


Geschäftsplanung 2008<br />

gezwungen werden (Pilz, Vermietung von Gr<strong>und</strong>stücken durch<br />

ausgegliederte Rechtsträger – Aktuelle Entwicklungen, RFG 2004,<br />

153);<br />

��<strong>das</strong> Entgelt übersteigt die Betriebskosten im Umfang der §§ 21 bis 24<br />

MRG zuzüglich einer jährlichen AfA-Komponente.<br />

Als AfA-Komponente pro Jahr sind mindestens 1,5 Prozent der Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten einschließlich aktivierungspflichtige Aufwendungen<br />

<strong>und</strong> Kosten von Großreparaturen anzusetzen.<br />

Bei der Übertragung (Ausgliederung) eines bereits bestehenden Gebäudes<br />

sind pro Jahr mindestens 1,5 Prozent des Wertes anzusetzen, der<br />

einkommensteuerrechtlich als AfA-Bemessungsgr<strong>und</strong>lage gilt (damit nur<br />

Gebäudewert, ohne Gr<strong>und</strong>anteil, weil Gr<strong>und</strong> mangels Wertverzehr nie zur AfA-<br />

Bemessungsgr<strong>und</strong>lage gehört).<br />

Soweit <strong>für</strong> die übertragene Liegenschaft kein Vorsteuerabzug geltend gemacht<br />

werden konnte, ist mindestens der gesamte Einheitswert der übertragenen<br />

Liegenschaft anzusetzen. Der „gesamte Einheitswert“ bedeutet in diesem<br />

Zusammenhang, <strong>das</strong>s – im Gegensatz zum Ansatz des einkommensteuerlich<br />

maßgeblichen Wertes – bei Ansatz des Einheitswertes der Anteil <strong>für</strong> Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden nicht ausgeschieden werden darf. Konnte <strong>für</strong> die ausgegliederte<br />

Liegenschaft in der Vergangenheit ein Vorsteuerabzug teilweise geltend<br />

gemacht werden, ist nach Auffassung des BMF (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004 vom<br />

6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G) bei der Ermittlung des <strong>für</strong> die Berechnung der AfA-<br />

Komponente maßgeblichen Wertes eine Aufteilung vorzunehmen:<br />

��Soweit ein Vorsteuerabzug nicht vorgenommen werden konnte: Ansatz<br />

des anteiligen Einheitswertes.<br />

��Soweit ein Vorsteuerabzug vorgenommen werden konnte: Ansatz des<br />

anteiligen einkommenssteuerlich maßgeblichen Wertes).<br />

Bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich<br />

aktivierungspflichtige Aufwendungen <strong>und</strong> Kosten von Großreparaturen, die<br />

dem Erwerber <strong>für</strong> diese übertragenen Gebäude entstehen, ist zusätzlich eine<br />

AfA-Tangente pro Jahr von mindestens 1,5 Prozent dieser Kosten bzw.<br />

Aufwendungen anzusetzen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze der Rz 274 U<strong>St</strong>R 2000 sind aus Gründen der Gleichbehandlung<br />

auch anzuwenden, wenn <strong>das</strong> Gr<strong>und</strong>stück unmittelbar durch die z.B.<br />

Gemeinde-KEG angeschafft <strong>und</strong> anschließend an die Gemeinde vermietet<br />

wird (U<strong>St</strong>-Protokoll 2004 vom 6.10.2004 zu § 2 U<strong>St</strong>G).<br />

Von den auf diese Weise ermittelten Beträgen dürfen nur die<br />

Bedarfzuweisungen der Länder nach § 12 Abs. 1 Finanzausgleichgesetz 2001,<br />

die von den Gemeinden an die ausgegliederten Rechtsträger weitergeleitet<br />

werden, abgezogen werden. Entsprach ein bereits bestehendes Miet-<br />

(Pacht)Verhältnis nicht diesen Erfordernissen, wird es von der<br />

Finanzverwaltung dennoch anerkannt, wenn eine Anpassung an die<br />

aufgestellten Kriterien bis zum Ablauf des Jahres 2004 erfolgte.<br />

Festsetzung der Mieten:<br />

Die Mieten wurden unter Bedachtnahme auf den Inhalt der Erledigung der<br />

Finanzamtsanfrage festgelegt.<br />

Auswirkung auf die Ertragsanteile:<br />

Vor vielen Jahren haben noch B<strong>und</strong>, Länder <strong>und</strong> Gemeinden gleichsam<br />

Beiträge geleistet zum „Umsatzsteuerkuchen“ aus öffentlichen Gebäudemanagement.<br />

Von diesem Kuchen, in 18 gleichgroße <strong>St</strong>ücke geteilt, nahm sich<br />

der B<strong>und</strong> 13, die Länder 2. Die restlichen 3 <strong>St</strong>ück teilten sich die<br />

österreichischen Gemeinden.<br />

Einige Jahre <strong>und</strong> viele BIG- <strong>und</strong> LIG-Gründungen später – auch große <strong>St</strong>ädte,<br />

wie Linz, haben ein privatisiertes Gebäude-Service, bringen nur noch die<br />

Gemeinden Zutaten <strong>für</strong> diesen speziellen Umsatzsteuerkuchen. Trotzdem<br />

dieser nun schon sehr klein ist, bekommt der B<strong>und</strong> immer noch drei Viertel <strong>und</strong><br />

auch die Länder holen Ihre Anteile ab.<br />

Mit der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG bleiben die Zutaten <strong>für</strong> diesen speziellen<br />

Kuchen in der Gemeinde. Und <strong>das</strong> Ergebnis teilen wir nur noch mit den<br />

Bürgern von <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>.<br />

Vermögenswerte:<br />

Sowohl die Gr<strong>und</strong>stücke, als auch die im Eigentum der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co<br />

KEG stehenden Gebäude wurden von einem gerichtlich beeideten<br />

Sachverständigen mit <strong>St</strong>ichtag 1. Jänner 2006 bewertet. Einschließlich der<br />

ermittelten Restnutzungsdauer bilden diese Daten die Basis <strong>für</strong> die<br />

betriebswirtschaftlich korrekt zu berechnende Abschreibung.<br />

Die Werte im bestehenden Anlagenverzeichnis mussten somit im Hinblick auf<br />

<strong>das</strong> UGB 2007 angepasst werden!<br />

Seite 4 <strong>Planung</strong> 2008


Geschäftsplanung 2008<br />

Gebäudeverwaltung:<br />

Folgende Gebäude werden von der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG verwaltet:<br />

��846001<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 1+2<br />

�� Gemeindeamt<br />

�� Musikprobenräume <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />

�� ARBÖ (Vereinsraum)<br />

�� Postamt<br />

�� 1 Wohnung<br />

��846002<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> ohne HNr.<br />

�� Bauhof<br />

��846003<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 3<br />

�� 2 Wohnungen<br />

�� 1 Bücherei<br />

��846022<br />

o Weichstetten-W 22<br />

�� Volksschule Weichstetten<br />

�� Musikprobenräume Weichstetten<br />

�� Hort<br />

��846023<br />

o Weichstetten-W 23<br />

�� Kindergarten Weichstetten<br />

��846029<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 29<br />

�� Feuerwehrzeughaus <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />

��846030<br />

o keine Anschrift<br />

�� Aufbahrungshalle<br />

��846035<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 35<br />

�� künftige Verwendung als Heimatmuseum<br />

�� Tagesheimstätte<br />

��846036<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 36<br />

�� Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />

�� Zahnarztpraxis<br />

��846043<br />

o <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> 43<br />

�� Kindergarten <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong><br />

��846101<br />

o Weichstetten-S 1<br />

�� Feuerwehrzeughaus Weichstetten<br />

��846103<br />

o Kindergartenstraße 3<br />

�� Kindergarten Nöstlbach<br />

��846999<br />

o Sportplatzstraße 2<br />

�� drei Sozialwohnungen (W2, W5, W7)<br />

Seite 5 <strong>Planung</strong> 2008


Geschäftsplanung 2008<br />

Fakten der Planjahre:<br />

Anlagevermögen:<br />

Das Anlagevermögen der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG setzt sich zusammen aus<br />

dem Wert der Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> dem Zeitwert der Immobilien. Mit Anfang 2007<br />

ergibt sich daher <strong>für</strong> die Gesellschaft folgender Anlagevermögensstand:<br />

Gr<strong>und</strong>stücke 763.200,00 €<br />

Anlagen in Bau 19.154,00 €<br />

Wohn- <strong>und</strong> Geschäftsgebäude 5.405.689,02 €<br />

Anlage Vermögen 6.188.043,02 €<br />

Im <strong>Planung</strong>szeitraum wird sich <strong>das</strong> Anlagevermögen aufgr<strong>und</strong> der geplanten<br />

Investitionen um r<strong>und</strong> 3,7 Mio. € erhöhen.<br />

Abschreibung <strong>für</strong> Abnutzung:<br />

Für den Liegenschaftsbesitz wird die AfA nach betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten angesetzt. Basis hie<strong>für</strong> bilden die ermittelten Werte <strong>und</strong><br />

Restnutzungsdauern. Sowohl kameral als auch doppisch werden die selben<br />

Ansätze gewählt. Die Jahres-Afa beträgt derzeit r<strong>und</strong> 150.000,00 € <strong>und</strong> wird<br />

sich im Jahr 2010 auf r<strong>und</strong> 230.000,00 € erhöhen.<br />

Mittelfristiges Investitionsvolumen:<br />

Im mittelfristigen Investitionsplan sind Nettokosten von 5.230.000,00 € <strong>für</strong> vier<br />

Vorhaben vorgesehen. Das größte Vorhaben stellt die Sanierung der<br />

Volksschule <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> mit 4.060.000,00 € dar. Hier liegen bereits alle<br />

Genehmigungen vor. Baubeginn ist Jänner 2008.<br />

Maastricht-Ergebnis:<br />

Die Maastricht-Ergebnisse wurden fiktiv ermittelt um der Gemeinde die<br />

Möglichkeit zu geben, die Auswirkungen auf <strong>das</strong> eigene Maastricht-Ergebnis<br />

durch die Ausgliederung festzustellen.<br />

In Summe <strong>für</strong> den <strong>Planung</strong>szeitraum übernimmt die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG<br />

718.100,00 € Finanzierungssaldo von der Gemeinde.<br />

Gesellschafterbeiträge:<br />

Der laufende Betrieb <strong>und</strong> die Umsetzung von Bauprojekten ist abhängig von<br />

Zuschüssen (Gesellschafterbeiträgen) der Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong>. Die<br />

2500000<br />

2000000<br />

1500000<br />

1000000<br />

500000<br />

0<br />

-500000<br />

4642,39<br />

104955,01<br />

Gesellschafterzuschüsse<br />

73600<br />

118500<br />

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012<br />

laufende Gesellschafterbeiträge Weitergabe Bedarfszuweisungen Weitergabe Landeszuschüsse<br />

laufenden Gesellschafterbeiträge dienen derzeit hauptsächlich zur Deckung<br />

des übernommenen Annuitätendienstes <strong>und</strong> zur Begleichung diverser<br />

Finanzierungskosten. Die Zuschüsse <strong>für</strong> die im MFP enthaltenen<br />

außerordentlichen Vorhaben werden widmungsgemäß verwendet.<br />

Die steuerschonende Umsetzung von Investitionen, vor allem im<br />

Hoheitsbereich, zeigen sehr deutlich <strong>das</strong> finanzielle Potential, <strong>das</strong>s durch die<br />

Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG frei gesetzt wurde. So kann man durchaus davon<br />

ausgehen, <strong>das</strong>s der Vorsteuerabzug im <strong>Planung</strong>szeitraum eine Höhe von<br />

mehr als einer Million Euro betragen wird.<br />

Seite 6 <strong>Planung</strong> 2008<br />

179800<br />

174300<br />

119500<br />

76700


Geschäftsplanung 2008<br />

Beratung<br />

Bei steuerrechtlichen <strong>und</strong> buchungstechnischen Fragen wird die KPMG<br />

Alpentreuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>St</strong>euerberatungsgesellschaft,<br />

in Anspruch genommen. Bisher sind durch die Beratung aufgr<strong>und</strong> eines<br />

gemeinsamen Buchhaltungsprojekts keine Honorare angefallen.<br />

Ab 2007 wird aber <strong>für</strong> die Leistungen zu zahlen sein.<br />

Rechtliche Basis<br />

Die Bilanz entspricht den Vorschriften über die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>für</strong><br />

die Gliederung, der Gliederung <strong>und</strong> den Vorschriften zu den einzelnen Posten<br />

der Bilanz nach dem UGB §223 bis 225. Die Richtlinie RL4 des Institutes<br />

Österreichischer Wirtschaftsprüfer über die Darstellung des Eigenkapitals der<br />

GmbH & CO KG nach dem RLG (1990) fand ebenfalls Berücksichtigung.<br />

Jahresabschluss 2006<br />

Die Gewinn- <strong>und</strong> Verlustrechnung zeigt einen Verlust von 204.226,84 €. Zu<br />

73 % wird dieser durch die nicht gedeckte Afa verursacht.<br />

Die Bilanzsumme sinkt dadurch von 6.548.808,28 € auf 6.216.279,77 €.<br />

Details können dem Jahresabschluss 2006 entnommen werden.<br />

Seite 7 <strong>Planung</strong> 2008


Geschäftsplanung 2008<br />

Betriebswirtschaftliche Betrachtung:<br />

Für <strong>das</strong> Jahr 2008 ist voraussichtlich mit einem Verlust von r<strong>und</strong> € 218.000,00 Euro zu rechnen.<br />

Durch die vorgegebenen niedrigen Mieten kann nicht genügend erlöst werden um den Aufwand zu decken. Insbesondere die laufende Abschreibung - derzeit:<br />

ca 150.000,00 € - verursacht diesen negativen Betriebserfolg.<br />

Anmerkung<br />

Im kameralen Rechnungswesen wird der Abschreibung <strong>für</strong> Abnutzung keine, bzw. nur eine sehr geringe Bedeutung beigemessen. Die Werte werden wohl ermittelt,<br />

haben aber auf <strong>das</strong> Jahresergebnis keinen Einfluss. Die Aufzeichnungen der Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG zeigen hier sehr deutlich, welch unterschiedlichen<br />

Ergebnischarakter betriebswirtschaftliche <strong>und</strong> kamerale Aussagen haben können.<br />

Kamerales Ergebnis<br />

Die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> & Co KEG wird mit Erhalt eines laufenden<br />

Gesellschafterzuschusses von € 118.500,00 € die ihr <strong>für</strong> 2008 übertragen<br />

Aufgaben erfüllen können <strong>und</strong> im „ordentlichen Haushalt“ (Bereich der<br />

laufenden Geschäftsgebarung ohne Investitionshaushalt) den Ausgleich<br />

finden.<br />

Betriebswirtschaftliches Ergebnis<br />

Der zu erwartende Verlust aus der GuV-Rechnung wird voraussichtlich<br />

€ 218.000,00 betragen. Dieses Ergebnis schmälert <strong>das</strong> Eigenkapital. Durch<br />

die Zuführung des laufenden Gesellschafterzuschusses von € 118.500,00<br />

sinkt die Eigenkapitalhöhe nur um r<strong>und</strong> 100.000,00 €. Die Give <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> &<br />

Co KEG <strong>und</strong> somit auch die Gemeinde <strong>St</strong>. <strong>Marien</strong> lebt sozusagen auf Kosten<br />

Ihrer Substanz.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der Investitionen im Jahr 2008 wird aber der Wertverlust um die<br />

Hälfte reduziert.<br />

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Geschäftsplanung 2008<br />

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Geschäftsplanung 2008<br />

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