10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 56 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />
Urlaub macht am meisten Spaß, wenn man dank einer Auslandsreise-<br />
Krankenversicherung gegen Arzt-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten<br />
abgesichert ist. Foto: MV-Versicherungen/interPress<br />
Unbeschwert den Urlaub genießen<br />
Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen<br />
Kosten<br />
(iPr). Im Urlaub will man sich<br />
erholen und ganz sicher nicht<br />
krank werden. Doch davor<br />
kann sich niemand schützen,<br />
ebenso nicht vor einem Unfall.<br />
Aus diesem Grund sollte man<br />
nicht nachlässig sein und bei<br />
jeder Reise ins Ausland eine<br />
Auslandsreisekrankenversicherung<br />
abschließen. Zwar gibt es<br />
einige Länder, in denen man<br />
vom so genannten Sozialversicherungsabkommenprofitieren<br />
kann, doch auch hier<br />
müsste man ohne Zusatzversicherung<br />
Arztrechnungen selbst<br />
bezahlen. Diese werden von<br />
den gesetzlichen Kassen nicht<br />
erstattet. Ohne Auslandsreise-<br />
krankenversicherung wird man<br />
in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen<br />
wie ein<br />
Privatpatient behandelt. Diese<br />
Kosten übernimmt die Kasse<br />
nicht. Dabei kostet eine Zusatzversicherung<br />
kaum etwas,<br />
denn schon für unter fünf Euro<br />
im Jahr bekommt man einen<br />
ausreichenden Schutz. Wichtig<br />
vor einem Abschluss ist, dass<br />
die Versicherung nicht nur die<br />
ambulante, sondern auch die<br />
stationäre Behandlung beinhaltet,<br />
ebenso wie Medikamente<br />
und schmerzstillende<br />
Zahnbehandlungen. Alle Informationen<br />
dazu gibt es bei den<br />
örtlichen Versicherern.<br />
Reisen im gesunden Zustand buchen<br />
Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />
kann sich<br />
völlig sicher fühlen, wer zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
auch tatsächlich gesund<br />
ist, also kein chronisches<br />
Leiden mit akuten Schüben<br />
hat oder sich in einem schlechten<br />
Gesundheitszustand befindet.<br />
Rechtschutz-Experten<br />
weisen darauf hin, dass ein<br />
chronisches Leiden keine unerwartete<br />
Krankheit darstellt,<br />
die eine Rücktrittsversiche-<br />
rung zur Zahlung verpflichten<br />
würde. Dies gilt auch dann,<br />
wenn die Verschlechterung des<br />
Zustands für den Betroffenen<br />
selbst überraschend kommt, da<br />
es sich um eine rein subjektive<br />
Wertung handelt.<br />
Chronische Krankheiten treten<br />
immer wieder in akute<br />
Stadien und werden dadurch<br />
nicht objektiv zur unerwarteten<br />
Krankheit (AG Hamburg,<br />
AZ: 18B C 200/02). (Quelle:<br />
ARAG)<br />
Vertrag genau prüfen<br />
Wenn der Sommer naht, packt<br />
viele Leute das Sportfieber<br />
und der Ansturm auf die Fitness-Studios<br />
beginnt.<br />
Bevor der Neusportler übereifrig<br />
einen Vertrag unterschreibt,<br />
sollte er ein Probetraining absolvieren,<br />
um zu sehen, ob es<br />
ihm überhaupt gefällt. Denn<br />
ist der Vertrag einmal unterzeichnet,<br />
so kommt er meist so<br />
schnell nicht mehr da raus.<br />
Auch nach Abschluss sollte<br />
akribisch auf die Kündigungsklauseln<br />
geachtet werden.<br />
Häufig verlängert sich der Vertrag<br />
automatisch, wenn nicht<br />
bestimmte Kündigungszeiten<br />
eingehalten werden. Lediglich<br />
in Ausnahmefällen darf außerordentlich<br />
gekündigt werden.<br />
Häufig versuchen Studiobetreiber<br />
auch, das Mitbringen<br />
von eigenen Getränken zu<br />
untersagen. Dies ist allerdings<br />
nicht gestattet. Lediglich das<br />
Mitführen von Glasflaschen<br />
kann aufgrund des möglichen<br />
Verletzungsrisikos verboten<br />
werden (BHG, Az.: XII ZR<br />
193/95, BGH, Az.: XII ZR<br />
55/95, OLG Brandenburg, Az.:<br />
7 U 36/03).<br />
Wenn Kollegen Kollegen quälen<br />
Welche Möglichkeiten und<br />
Rechte haben Mobbing-Opfer?<br />
Mobbing-Opfer haben<br />
vorrangig den Wunsch, dass die<br />
Schikanen aufhören.<br />
Empfehlenswert ist daher, erst<br />
einmal eine Klärung innerhalb<br />
des Betriebs anzustreben.<br />
Hierfür eignet sich das<br />
Gespräch mit dem Vorgesetzten<br />
oder gegebenenfalls die<br />
Einschaltung des Betriebsrats.<br />
„Juristisch besteht die<br />
Möglichkeit, mit Hilfe eines<br />
Fachanwalts bei Gericht einen<br />
Unterlassungsanspruch<br />
geltend zu machen. Der gemobbte<br />
Arbeitnehmer kann<br />
zudem Schadenersatzansprüche<br />
geltend machen. Das reicht<br />
von der Rückerstattung von<br />
Behandlungskosten bis hin zu<br />
Schmerzensgeld. Durch ärzt-<br />
liche Atteste und Gutachten<br />
muss glaubhaft dargestellt<br />
werden, dass zwischen dem<br />
Mobbing und einer möglichen<br />
Gesundheitsbeeinträchtigung<br />
oder Persönlichkeitsverletzung<br />
ein Zusammenhang besteht.<br />
Wenn der Arbeitgeber<br />
von den Mobbing- Aktivitäten<br />
Kenntnis hatte und keine Abhilfe<br />
geschaffen hat, kann der<br />
Geschädigte auch gegen ihn<br />
juristisch vorgehen und Schadensersatz<br />
verlangen.<br />
Auch wenn die Beweislage<br />
häufig nicht einfach ist, in jedem<br />
Fall sollten Betroffene einen<br />
Anwalt zurate ziehen, der<br />
auf derartige Fälle spezialisiert<br />
ist. Es ist schwierig nachzuweisen,<br />
wann es sich um Mobbing<br />
handelt und wann hieraus Ersatzansprüche<br />
entstehen.