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10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 56 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />

Urlaub macht am meisten Spaß, wenn man dank einer Auslandsreise-<br />

Krankenversicherung gegen Arzt-, Krankenhaus- und Rücktransportkosten<br />

abgesichert ist. Foto: MV-Versicherungen/interPress<br />

Unbeschwert den Urlaub genießen<br />

Auslandsreisekrankenversicherung schützt vor hohen<br />

Kosten<br />

(iPr). Im Urlaub will man sich<br />

erholen und ganz sicher nicht<br />

krank werden. Doch davor<br />

kann sich niemand schützen,<br />

ebenso nicht vor einem Unfall.<br />

Aus diesem Grund sollte man<br />

nicht nachlässig sein und bei<br />

jeder Reise ins Ausland eine<br />

Auslandsreisekrankenversicherung<br />

abschließen. Zwar gibt es<br />

einige Länder, in denen man<br />

vom so genannten Sozialversicherungsabkommenprofitieren<br />

kann, doch auch hier<br />

müsste man ohne Zusatzversicherung<br />

Arztrechnungen selbst<br />

bezahlen. Diese werden von<br />

den gesetzlichen Kassen nicht<br />

erstattet. Ohne Auslandsreise-<br />

krankenversicherung wird man<br />

in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen<br />

wie ein<br />

Privatpatient behandelt. Diese<br />

Kosten übernimmt die Kasse<br />

nicht. Dabei kostet eine Zusatzversicherung<br />

kaum etwas,<br />

denn schon für unter fünf Euro<br />

im Jahr bekommt man einen<br />

ausreichenden Schutz. Wichtig<br />

vor einem Abschluss ist, dass<br />

die Versicherung nicht nur die<br />

ambulante, sondern auch die<br />

stationäre Behandlung beinhaltet,<br />

ebenso wie Medikamente<br />

und schmerzstillende<br />

Zahnbehandlungen. Alle Informationen<br />

dazu gibt es bei den<br />

örtlichen Versicherern.<br />

Reisen im gesunden Zustand buchen<br />

Mit einer Reiserücktrittskostenversicherung<br />

kann sich<br />

völlig sicher fühlen, wer zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

auch tatsächlich gesund<br />

ist, also kein chronisches<br />

Leiden mit akuten Schüben<br />

hat oder sich in einem schlechten<br />

Gesundheitszustand befindet.<br />

Rechtschutz-Experten<br />

weisen darauf hin, dass ein<br />

chronisches Leiden keine unerwartete<br />

Krankheit darstellt,<br />

die eine Rücktrittsversiche-<br />

rung zur Zahlung verpflichten<br />

würde. Dies gilt auch dann,<br />

wenn die Verschlechterung des<br />

Zustands für den Betroffenen<br />

selbst überraschend kommt, da<br />

es sich um eine rein subjektive<br />

Wertung handelt.<br />

Chronische Krankheiten treten<br />

immer wieder in akute<br />

Stadien und werden dadurch<br />

nicht objektiv zur unerwarteten<br />

Krankheit (AG Hamburg,<br />

AZ: 18B C 200/02). (Quelle:<br />

ARAG)<br />

Vertrag genau prüfen<br />

Wenn der Sommer naht, packt<br />

viele Leute das Sportfieber<br />

und der Ansturm auf die Fitness-Studios<br />

beginnt.<br />

Bevor der Neusportler übereifrig<br />

einen Vertrag unterschreibt,<br />

sollte er ein Probetraining absolvieren,<br />

um zu sehen, ob es<br />

ihm überhaupt gefällt. Denn<br />

ist der Vertrag einmal unterzeichnet,<br />

so kommt er meist so<br />

schnell nicht mehr da raus.<br />

Auch nach Abschluss sollte<br />

akribisch auf die Kündigungsklauseln<br />

geachtet werden.<br />

Häufig verlängert sich der Vertrag<br />

automatisch, wenn nicht<br />

bestimmte Kündigungszeiten<br />

eingehalten werden. Lediglich<br />

in Ausnahmefällen darf außerordentlich<br />

gekündigt werden.<br />

Häufig versuchen Studiobetreiber<br />

auch, das Mitbringen<br />

von eigenen Getränken zu<br />

untersagen. Dies ist allerdings<br />

nicht gestattet. Lediglich das<br />

Mitführen von Glasflaschen<br />

kann aufgrund des möglichen<br />

Verletzungsrisikos verboten<br />

werden (BHG, Az.: XII ZR<br />

193/95, BGH, Az.: XII ZR<br />

55/95, OLG Brandenburg, Az.:<br />

7 U 36/03).<br />

Wenn Kollegen Kollegen quälen<br />

Welche Möglichkeiten und<br />

Rechte haben Mobbing-Opfer?<br />

Mobbing-Opfer haben<br />

vorrangig den Wunsch, dass die<br />

Schikanen aufhören.<br />

Empfehlenswert ist daher, erst<br />

einmal eine Klärung innerhalb<br />

des Betriebs anzustreben.<br />

Hierfür eignet sich das<br />

Gespräch mit dem Vorgesetzten<br />

oder gegebenenfalls die<br />

Einschaltung des Betriebsrats.<br />

„Juristisch besteht die<br />

Möglichkeit, mit Hilfe eines<br />

Fachanwalts bei Gericht einen<br />

Unterlassungsanspruch<br />

geltend zu machen. Der gemobbte<br />

Arbeitnehmer kann<br />

zudem Schadenersatzansprüche<br />

geltend machen. Das reicht<br />

von der Rückerstattung von<br />

Behandlungskosten bis hin zu<br />

Schmerzensgeld. Durch ärzt-<br />

liche Atteste und Gutachten<br />

muss glaubhaft dargestellt<br />

werden, dass zwischen dem<br />

Mobbing und einer möglichen<br />

Gesundheitsbeeinträchtigung<br />

oder Persönlichkeitsverletzung<br />

ein Zusammenhang besteht.<br />

Wenn der Arbeitgeber<br />

von den Mobbing- Aktivitäten<br />

Kenntnis hatte und keine Abhilfe<br />

geschaffen hat, kann der<br />

Geschädigte auch gegen ihn<br />

juristisch vorgehen und Schadensersatz<br />

verlangen.<br />

Auch wenn die Beweislage<br />

häufig nicht einfach ist, in jedem<br />

Fall sollten Betroffene einen<br />

Anwalt zurate ziehen, der<br />

auf derartige Fälle spezialisiert<br />

ist. Es ist schwierig nachzuweisen,<br />

wann es sich um Mobbing<br />

handelt und wann hieraus Ersatzansprüche<br />

entstehen.

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