10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 19 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />
Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten nur<br />
einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten,<br />
dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden<br />
Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in den<br />
Eigentumsunterlagen des DLR an erster Stelle Eingetragenen zugesandt.<br />
Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen<br />
Eigentümern zugänglich zu machen.<br />
III. Mit dem Flurbereinigungsplan werden auch die den Teilnehmern<br />
bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung gemäß §<br />
32 Satz 3 FlurbG festgestellt. Die Ergebnisse der Wertermittlung<br />
bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches,<br />
der Land- und Geldabfindung sowie der Geld-<br />
und Sachbeiträge.<br />
IV. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere<br />
gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung<br />
des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen<br />
oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem<br />
19.09.<strong>2012</strong> schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstraße 6, 54295<br />
Trier erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche<br />
sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die<br />
schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen<br />
Frist bei der o.g. Behörde eingegangen sein. Hierauf wird besonders<br />
hingewiesen.<br />
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum<br />
Ländlicher Raum Mosel oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos<br />
und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.<br />
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum<br />
Anhörungstermin nicht zu erscheinen.<br />
Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.<br />
Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich<br />
durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte<br />
muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße<br />
Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies<br />
gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />
falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />
Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstands<br />
der Teilnehmergemeinschaft Kylltalmündung, Herrn Matthias Johaentges,<br />
LoÅNwenermühle, 54298 Igel oder beim DLR Mosel in<br />
Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift<br />
amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Stadt-, Verbands-<br />
oder Ortsgemeindeverwaltung).<br />
Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung<br />
dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und<br />
gebührenfrei.<br />
V. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken<br />
Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind,<br />
erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.<br />
Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten<br />
Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke<br />
können anhand der im Auszug gemachten Angaben über<br />
die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Die eingetragenen<br />
Rechte bleiben im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch<br />
die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt<br />
und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle<br />
des alten Grundbesitzes.<br />
VI. Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, so insbesondere<br />
der Übergang der neuen Grundstücke in den Besitz und<br />
die Nutzung der neuen Planempfänger werden durch die vorläufige<br />
Besitzeinweisung des DLR Mosel vom 30.08.<strong>2012</strong> und die Überleitungsbestimmungen<br />
vom 20.06.<strong>2012</strong> geregelt.<br />
Die Überleitungsbestimmungen werden zusammen mit der vorläufigen<br />
Besitzeinweisung, deren Bestandteil sie sind, öffentlich bekanntgemacht<br />
und zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.<br />
Zudem erhalten alle Teilnehmer einen Abdruck der Überleitungsbestimmungen.<br />
Im Auftrag<br />
(Siegel)<br />
gez. Manfred Heinzen<br />
Unterrichtung der Einwohner<br />
über die Sitzung des Ortsbeirates Issel am 7. August <strong>2012</strong><br />
Unter dem Vorsitz von Ortsvorsteher Kurt Heinz und in Anwesenheit<br />
von Stadtbürgermeister Rößler, der 1. Beigeordneten Anita<br />
Kruppert und des 2. Beigeordneten Achim Schmitt fand am 7. August<br />
<strong>2012</strong> im Gasthaus Monzel in Issel eine Sitzung des Ortsbeirates<br />
Issel statt.<br />
In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />
1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung<br />
Ortsvorsteher Kurt Heinz begrüßte nochmals Stadtbürgermeister<br />
Rößler, die 1. Beigeordnete Anita Kruppert und den 2. Beigeordneten<br />
Achim Schmitt recht herzlich.<br />
Dem Antrag des Vorsitzenden auf Ergänzung der Tagesordnung um<br />
den Punkt 4 „Vorstellung der neuen pädagogischen Fachkraft“ wurde<br />
einstimmig entsprochen.<br />
2. Mitteilungen<br />
- Ortsvorsteher Heinz teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem<br />
Landesbetrieb Mobilität mit dem Ausbau des Fuß- und Radweges<br />
zwischen Firma Bojahr und Brücke noch in diesem Jahr begonnen<br />
werden soll.<br />
- Im Bereich des Pappelweges sollen neue Bäume im Zuge der<br />
Bepflanzung des Handwerkerhofes gesetzt werden.<br />
- Herr Heinz teilte weiterhin mit, dass mit dem Straßenendausbau<br />
Handwerkerhof Mitte August begonnen werden soll.<br />
- Der Vorsitzende führte weiter aus, dass bezüglich des Brandschutzes<br />
in der Kindertagesstätte Issel eine Begehung mit dem<br />
Architekten stattgefunden habe. Laut Stadtbürgermeister Rößler<br />
sollen die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Herr<br />
Heinz teilte mit, dass die mobile Lösung vermutlich über den<br />
geplanten Zweijahreszeitraum genutzt werden müsse. Vor dem<br />
Winter wolle man dort noch zusätzliche Isolierungsmaßnahmen<br />
durchführen.<br />
- Sowohl der Schönfelder Hof als auch die Lebenshilfe werden im<br />
Bereich des Handwerkerhofes und dem Gewerbegebiet Werkstätten<br />
einrichten.<br />
- Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass am 31.07.<strong>2012</strong> eine<br />
Verkehrsbegehung der K35 und der St. Georgstraße bezüglich<br />
der Parksituation stattgefunden habe.<br />
3. Verabschiedung eines Ratsmitgliedes und Verpflichtung eines<br />
neuen Ratsmitgliedes<br />
Mit Schreiben vom 19.07.<strong>2012</strong> hat Frau Iris Hess mitgeteilt, dass sie<br />
in die Stadt <strong>Schweich</strong> umgezogen ist. Damit endet auch ihre ehrenamtliche<br />
Tätigkeit als Mitglied des Ortsbeirates Issel.<br />
Der Vorsitzende führte aus, dass Frau Hess seit 1989 dem Ortsbeirat<br />
Issel angehört hat. In dieser Zeit habe sich Frau Hess mit großem<br />
Engagement für die Belange Issels eingesetzt. Er bedankte sich für<br />
die geleistete Arbeit mit einem Blumenpräsent. Stadtbürgermeister<br />
Rößler bedankte sich ebenfalls bei Frau Hess für ihren engagierten<br />
Einsatz als Mitglied des Ortsbeirates Issel.<br />
Da Herr Hans-Dieter Natus auf sein Amt als Mitglied des Ortsbeirates<br />
verzichtet hat, wird aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl<br />
vom 07.06.2009 Herr Raimund Wagner als Ersatzperson<br />
einberufen.<br />
Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Wagner gemäß § 30 Abs. II der<br />
Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung<br />
seiner Pflichten.<br />
4. Vorstellung der neuen pädagogischen Fachkraft<br />
Frau Isabell Ziehm, Diplomsozialpädagogin, stellte sich den Mitgliedern<br />
des Ortsbeirates kurz vor. Sie wurde zum 01.05.<strong>2012</strong> von<br />
der Stadt <strong>Schweich</strong> als pädagogische Fachkraft für die Jugendarbeit<br />
eingestellt. Derzeit arbeite sie überwiegend im Jugendtreff der Alten<br />
Schule in <strong>Schweich</strong>. Der Jugendtreff hat an 3 Nachmittagen pro<br />
Woche für jeweils 4 Stunden geöffnet. Frau Ziehm führte aus, dass<br />
derzeit ca. 60 Jugendliche den Jugendtreff besuchten, davon 30 Jugendliche<br />
regelmäßig. Aus Issel würden nur 2 Jugendliche das Angebot<br />
nutzen.<br />
5. Lärmschutz B 53<br />
Der Vorsitzende bezog sich auf die durchgeführte Umfrage bei den<br />
Anwohnern des Baugebietes. Die meisten Anwohner hätten sich<br />
für eine Erhöhung des Lärmschutzwalles ausgesprochen. Geplant<br />
ist eine Erhöhung des Lärmschutzwalles aus Überschussmassen von<br />
anderen Baumaßnahmen.<br />
Stadtbürgermeister Rößler erläuterte, dass hierfür ein Bebauungsplan<br />
erstellt werden müsse. Er hob hervor, dass es sich um eine kostenneutrale<br />
Maßnahme handele. Auf Nachfrage teilte er mit, dass<br />
geklärt werden müsse, ob die momentan noch vorhandenen Durchgänge<br />
aufgefüllt werden sollen. Ebenfalls solle sichergestellt werden,<br />
dass nur unbelasteteter Bodenaushub eingebracht würde. Herr<br />
Heinz und Herr Rößler teilten mit, dass die Umfrage im kompletten<br />
Baugebiet verteilt wurde.<br />
6. Investitionsprogramm 2013 (<strong>2012</strong> - 2016)<br />
Ortsvorsteher Heinz erläuterte die einzelnen Positionen des Investitionsplanes<br />
für den Planungszeitraum <strong>2012</strong> bis 2016.<br />
Der 2. Beigeordnete Schmitt bat darum zu klären, ob die Sanierung<br />
des Moselradweges Aufgabe der Stadt <strong>Schweich</strong> oder <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Schweich</strong> ist.<br />
Alsdann beschloss der Ortsbeirat einstimmig den als Anlage beigefügten<br />
Investitionsplan für den Planungszeitraum <strong>2012</strong> bis 2016.