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10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 19 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />

Miteigentümer und gemeinschaftliche Eigentümer erhalten nur<br />

einen Auszug; dieser wird entweder dem gemeinsamen Bevollmächtigten,<br />

dem in der Flurbereinigungsgemeinde wohnenden<br />

Miteigentümer, gemeinschaftlichen Eigentümer oder dem in den<br />

Eigentumsunterlagen des DLR an erster Stelle Eingetragenen zugesandt.<br />

Diese haben die Verpflichtung, den Auszug auch den übrigen<br />

Eigentümern zugänglich zu machen.<br />

III. Mit dem Flurbereinigungsplan werden auch die den Teilnehmern<br />

bekannt gegebenen Ergebnisse der Wertermittlung gemäß §<br />

32 Satz 3 FlurbG festgestellt. Die Ergebnisse der Wertermittlung<br />

bilden die verbindliche Grundlage für die Berechnung des Abfindungsanspruches,<br />

der Land- und Geldabfindung sowie der Geld-<br />

und Sachbeiträge.<br />

IV. Widersprüche gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplanes, insbesondere<br />

gegen die Abfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung<br />

des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen<br />

oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem<br />

19.09.<strong>2012</strong> schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Tessenowstraße 6, 54295<br />

Trier erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche<br />

sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die<br />

schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen<br />

Frist bei der o.g. Behörde eingegangen sein. Hierauf wird besonders<br />

hingewiesen.<br />

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum Mosel oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos<br />

und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.<br />

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum<br />

Anhörungstermin nicht zu erscheinen.<br />

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstattet.<br />

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhindert ist, kann sich<br />

durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte<br />

muss seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße<br />

Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies<br />

gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebenspartnerschaftsgesetz,<br />

falls sie sich gegenseitig vertreten.<br />

Vollmachtsvordrucke können bei dem Vorsitzenden des Vorstands<br />

der Teilnehmergemeinschaft Kylltalmündung, Herrn Matthias Johaentges,<br />

LoÅNwenermühle, 54298 Igel oder beim DLR Mosel in<br />

Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift<br />

amtlich beglaubigen zu lassen (z.B. durch die Stadt-, Verbands-<br />

oder Ortsgemeindeverwaltung).<br />

Als Geschäft, das der Durchführung der Vereinfachten Flurbereinigung<br />

dient, ist die Beglaubigung gemäß § 108 FlurbG kosten- und<br />

gebührenfrei.<br />

V. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grundstücken<br />

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grundbuch ersichtlich sind,<br />

erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan.<br />

Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten<br />

Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke<br />

können anhand der im Auszug gemachten Angaben über<br />

die Grundbucheintragungen festgestellt werden. Die eingetragenen<br />

Rechte bleiben im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren durch<br />

die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt<br />

und der neue Grundbesitz tritt bezüglich der Belastungen anstelle<br />

des alten Grundbesitzes.<br />

VI. Die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, so insbesondere<br />

der Übergang der neuen Grundstücke in den Besitz und<br />

die Nutzung der neuen Planempfänger werden durch die vorläufige<br />

Besitzeinweisung des DLR Mosel vom 30.08.<strong>2012</strong> und die Überleitungsbestimmungen<br />

vom 20.06.<strong>2012</strong> geregelt.<br />

Die Überleitungsbestimmungen werden zusammen mit der vorläufigen<br />

Besitzeinweisung, deren Bestandteil sie sind, öffentlich bekanntgemacht<br />

und zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.<br />

Zudem erhalten alle Teilnehmer einen Abdruck der Überleitungsbestimmungen.<br />

Im Auftrag<br />

(Siegel)<br />

gez. Manfred Heinzen<br />

Unterrichtung der Einwohner<br />

über die Sitzung des Ortsbeirates Issel am 7. August <strong>2012</strong><br />

Unter dem Vorsitz von Ortsvorsteher Kurt Heinz und in Anwesenheit<br />

von Stadtbürgermeister Rößler, der 1. Beigeordneten Anita<br />

Kruppert und des 2. Beigeordneten Achim Schmitt fand am 7. August<br />

<strong>2012</strong> im Gasthaus Monzel in Issel eine Sitzung des Ortsbeirates<br />

Issel statt.<br />

In dieser Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:<br />

1. Begrüßung, Feststellung der Tagesordnung<br />

Ortsvorsteher Kurt Heinz begrüßte nochmals Stadtbürgermeister<br />

Rößler, die 1. Beigeordnete Anita Kruppert und den 2. Beigeordneten<br />

Achim Schmitt recht herzlich.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden auf Ergänzung der Tagesordnung um<br />

den Punkt 4 „Vorstellung der neuen pädagogischen Fachkraft“ wurde<br />

einstimmig entsprochen.<br />

2. Mitteilungen<br />

- Ortsvorsteher Heinz teilte mit, dass nach Rücksprache mit dem<br />

Landesbetrieb Mobilität mit dem Ausbau des Fuß- und Radweges<br />

zwischen Firma Bojahr und Brücke noch in diesem Jahr begonnen<br />

werden soll.<br />

- Im Bereich des Pappelweges sollen neue Bäume im Zuge der<br />

Bepflanzung des Handwerkerhofes gesetzt werden.<br />

- Herr Heinz teilte weiterhin mit, dass mit dem Straßenendausbau<br />

Handwerkerhof Mitte August begonnen werden soll.<br />

- Der Vorsitzende führte weiter aus, dass bezüglich des Brandschutzes<br />

in der Kindertagesstätte Issel eine Begehung mit dem<br />

Architekten stattgefunden habe. Laut Stadtbürgermeister Rößler<br />

sollen die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden. Herr<br />

Heinz teilte mit, dass die mobile Lösung vermutlich über den<br />

geplanten Zweijahreszeitraum genutzt werden müsse. Vor dem<br />

Winter wolle man dort noch zusätzliche Isolierungsmaßnahmen<br />

durchführen.<br />

- Sowohl der Schönfelder Hof als auch die Lebenshilfe werden im<br />

Bereich des Handwerkerhofes und dem Gewerbegebiet Werkstätten<br />

einrichten.<br />

- Der Vorsitzende teilte abschließend mit, dass am 31.07.<strong>2012</strong> eine<br />

Verkehrsbegehung der K35 und der St. Georgstraße bezüglich<br />

der Parksituation stattgefunden habe.<br />

3. Verabschiedung eines Ratsmitgliedes und Verpflichtung eines<br />

neuen Ratsmitgliedes<br />

Mit Schreiben vom 19.07.<strong>2012</strong> hat Frau Iris Hess mitgeteilt, dass sie<br />

in die Stadt <strong>Schweich</strong> umgezogen ist. Damit endet auch ihre ehrenamtliche<br />

Tätigkeit als Mitglied des Ortsbeirates Issel.<br />

Der Vorsitzende führte aus, dass Frau Hess seit 1989 dem Ortsbeirat<br />

Issel angehört hat. In dieser Zeit habe sich Frau Hess mit großem<br />

Engagement für die Belange Issels eingesetzt. Er bedankte sich für<br />

die geleistete Arbeit mit einem Blumenpräsent. Stadtbürgermeister<br />

Rößler bedankte sich ebenfalls bei Frau Hess für ihren engagierten<br />

Einsatz als Mitglied des Ortsbeirates Issel.<br />

Da Herr Hans-Dieter Natus auf sein Amt als Mitglied des Ortsbeirates<br />

verzichtet hat, wird aufgrund des Wahlergebnisses der Kommunalwahl<br />

vom 07.06.2009 Herr Raimund Wagner als Ersatzperson<br />

einberufen.<br />

Der Vorsitzende verpflichtete Herrn Wagner gemäß § 30 Abs. II der<br />

Gemeindeordnung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung<br />

seiner Pflichten.<br />

4. Vorstellung der neuen pädagogischen Fachkraft<br />

Frau Isabell Ziehm, Diplomsozialpädagogin, stellte sich den Mitgliedern<br />

des Ortsbeirates kurz vor. Sie wurde zum 01.05.<strong>2012</strong> von<br />

der Stadt <strong>Schweich</strong> als pädagogische Fachkraft für die Jugendarbeit<br />

eingestellt. Derzeit arbeite sie überwiegend im Jugendtreff der Alten<br />

Schule in <strong>Schweich</strong>. Der Jugendtreff hat an 3 Nachmittagen pro<br />

Woche für jeweils 4 Stunden geöffnet. Frau Ziehm führte aus, dass<br />

derzeit ca. 60 Jugendliche den Jugendtreff besuchten, davon 30 Jugendliche<br />

regelmäßig. Aus Issel würden nur 2 Jugendliche das Angebot<br />

nutzen.<br />

5. Lärmschutz B 53<br />

Der Vorsitzende bezog sich auf die durchgeführte Umfrage bei den<br />

Anwohnern des Baugebietes. Die meisten Anwohner hätten sich<br />

für eine Erhöhung des Lärmschutzwalles ausgesprochen. Geplant<br />

ist eine Erhöhung des Lärmschutzwalles aus Überschussmassen von<br />

anderen Baumaßnahmen.<br />

Stadtbürgermeister Rößler erläuterte, dass hierfür ein Bebauungsplan<br />

erstellt werden müsse. Er hob hervor, dass es sich um eine kostenneutrale<br />

Maßnahme handele. Auf Nachfrage teilte er mit, dass<br />

geklärt werden müsse, ob die momentan noch vorhandenen Durchgänge<br />

aufgefüllt werden sollen. Ebenfalls solle sichergestellt werden,<br />

dass nur unbelasteteter Bodenaushub eingebracht würde. Herr<br />

Heinz und Herr Rößler teilten mit, dass die Umfrage im kompletten<br />

Baugebiet verteilt wurde.<br />

6. Investitionsprogramm 2013 (<strong>2012</strong> - 2016)<br />

Ortsvorsteher Heinz erläuterte die einzelnen Positionen des Investitionsplanes<br />

für den Planungszeitraum <strong>2012</strong> bis 2016.<br />

Der 2. Beigeordnete Schmitt bat darum zu klären, ob die Sanierung<br />

des Moselradweges Aufgabe der Stadt <strong>Schweich</strong> oder <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Schweich</strong> ist.<br />

Alsdann beschloss der Ortsbeirat einstimmig den als Anlage beigefügten<br />

Investitionsplan für den Planungszeitraum <strong>2012</strong> bis 2016.

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