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10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich

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<strong>Schweich</strong> - 18 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />

Abwasserableitung in der Stadt <strong>Schweich</strong><br />

und dem Stadtteil Issel<br />

Hinweise zum Einleiten von Abwässern<br />

in die Regenwasserkanalisation<br />

Ein großer Teil der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und des Stadtgebietes<br />

<strong>Schweich</strong> wird im so genannten Trennsystem entwässert. Dies<br />

betrifft in der Stadt <strong>Schweich</strong> beispielsweise die Neubaugebiete<br />

„Ermesgraben“, „Madell III“, „Im Flürchen“, aber auch die<br />

Gewerbegebiete „In den Schlimmfuhren“ oder „Am Bahnhof“,<br />

sowie den gesamten Stadtteil Issel.<br />

Das bedeutet, dass das abfließende Regenwasser von Dächern,<br />

Plätzen und Straßen in vom Schmutzwasser (Sanitärabwässer,<br />

Toiletten, Küchen etc.) getrennten Kanalleitungen abgeleitet<br />

wird. Während das Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt<br />

wird, gelangt das Regenwasser unmittelbar in das nächstgelegene<br />

Gewässer oder in einen Graben. Es erklärt sich von selbst,<br />

dass Abwässer aus der Fahrzeugwäsche, der Fassadenreinigung<br />

udgl. nicht dem Regenwassersystem zugeführt werden dürfen,<br />

weil damit zwangsweise eine Gewässerverunreinigung zu befürchten<br />

ist! Diese Abwässer sind dem Schmutzwasserkanal<br />

zuzuleiten, wobei die Regeln der Abwassersatzung (Allgemeine<br />

Entwässerungssatzung) der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong><br />

zu beachten sind.<br />

Wir bitten diese Vorgaben zu berücksichtigen, damit unsere<br />

Gewässer nicht beeinträchtigt werden.<br />

Weitere Informationen können Sie bei uns in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

oder im Netz unter: www.wasser-schweich.<br />

de erhalten.<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Schweich</strong><br />

-Abwasserwerk-<br />

Brückenstraße 26, 54338 <strong>Schweich</strong><br />

06502-407707, info@wasser-schweich.de<br />

Elektro-Oldie unterwegs für Kinder<br />

Der E-Oldie von RWE Deutschland macht sich auf einer Tour durch<br />

Rheinland-Pfalz stark für die Kleinen. Auf der „<strong>Schweich</strong>er Stadtwoche“<br />

legt er Station ein.<br />

Sie ist einzigartig, himmelblau, hat drei Räder und fährt elektrisch:<br />

Die Heinkel-Elektrokabine von RWE Deutschland zieht Blicke auf<br />

sich. Nun zeigt RWE Deutschland das „elektrische Ei“ in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Schweich</strong>. Am Montag, dem <strong>10.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong> ist<br />

das E-Mobil von 12.00 bis 18.30 Uhr auf der „<strong>Schweich</strong>er Stadtwoche“<br />

zu sehen. Dabei ist das Strom-Mobil für einen guten Zweck im<br />

Einsatz. Die Bürger in <strong>Schweich</strong> und Umgebung, Oldtimerfans und<br />

Familienoberhäupter mit großem Kuscheltiervorrat, lädt das Unternehmen<br />

zu Mitmachaktionen rund um den mit Elektroantrieb<br />

nachgerüsteten Kabinenroller ein.<br />

Der Kleinstwagen macht sich in diesem Sommer auf einer Tour<br />

durch Rheinland Pfalz stark für die Kleinen. Dort sammelt der E-<br />

Oldie Stofftiere für hilfsbedürftige Kinder. Die Kuscheltiere gibt<br />

RWE an die Malteser Betreuung Franziskus und die Aktion Kleiner<br />

Prinz weiter. Jede Stofftierspende hilft doppelt: RWE spendet für<br />

jedes abgegebene Kuscheltier einen Euro an den Förderverein Seniorenbetreuung<br />

in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong>.<br />

Wer möchte, kann Hase, Igel oder Teddy auch mit einem Gruß an<br />

das beschenkte Kind versehen. Jeder Spender kann bis zu fünf Kuscheltiere<br />

in den Heinkel legen.<br />

Rund 30 junge Leute, die am RWE Standort Rauschermühle eine<br />

Ausbildung zum Betriebselektroniker machen, haben das Auto aus<br />

dem Baujahr 1963 in ein Elektroauto umgebaut und gehen jetzt mit<br />

ihm auf die Tour. Damit bringen Sie Elektromobilität einem breiten<br />

Publikum näher. Auszubildende erklären, wie sie die Original-<br />

Karosserie zum High-Tech Auto mit MP3-Musikspieler, umbauten.<br />

Außerdem erzählen sie mehr zum Umbauprojekt und zu der spannenden<br />

Ausbildung bei RWE.<br />

Bekanntmachung<br />

An alle Bauherren im Neubaugebiet Ermesgraben!<br />

Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen im Neubaugebiet „Ermesgraben“<br />

haben Einfriedungen und bauliche Anlagen einen Mindestabstand<br />

von 0,5 m einzuhalten. Im Bereich der Wendeanlagen<br />

sogar einen Abstand von 1,0 m. Verschiedene Bauherren hatten in<br />

der Vergangenheit diese Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht<br />

eingehalten und stehen derzeit vor großen Problemen.<br />

Die Stadt <strong>Schweich</strong> bittet daher alle Bauherren, die vorgeschriebenen<br />

Abstände einzuhalten und eventuell bereits zu nah errichtete<br />

bauliche Anlagen umgehend wieder zurück zu versetzen. Die zuständigen<br />

Gremien haben bisher jede Abweichung von dieser sinnvollen<br />

Vorgabe versagt, so dass diesbezügliche Befreiungsanträge<br />

grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Zur Vermeidung von<br />

Fehlinvestitionen bitten wir dringend um Berücksichtigung dieser<br />

Vorgabe, die ja auch von nahezu allen Bauherren berücksichtigt<br />

wurde.<br />

<strong>Schweich</strong>, den 27. August <strong>2012</strong><br />

Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />

Dienstleistungszentrum 54295 Trier, den 23.08.<strong>2012</strong><br />

Ländlicher Raum (DLR) Mosel Tessenowstr. 6<br />

Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776209<br />

Obermosel Telefax: 0651-9776330<br />

Vereinfachtes E-Mail: Landentwicklung-<br />

Flurbereinigungsverfahren Mosel410@dlr.rlp.de<br />

Kylltalmündung Internet: www.dlr.rlp.de<br />

Az.: 71098-HA<strong>10.</strong>2.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kylltalmündung<br />

1. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum<br />

Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes<br />

2. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />

I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kylltalmündung,<br />

Stadt Trier wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß §<br />

59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),<br />

am<br />

Dienstag, den 18.09.<strong>2012</strong>, vormittags von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr<br />

im Bürgerhaus Ehrang, Niederstr. 143/144, 54293 Trier-Ehrang<br />

bekannt gegeben.<br />

Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme<br />

für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung<br />

erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne<br />

Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt<br />

im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur<br />

Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung<br />

bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer<br />

II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit,<br />

eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu<br />

erteilen.<br />

II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes<br />

wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG Termin anberaumt<br />

auf<br />

Dienstag, dem 18.09.<strong>2012</strong>, vormittags um 11.30 Uhr im Bürgerhaus<br />

Ehrang, Niederstr. 143/144, 54293 Trier-Ehrang.<br />

Die Beteiligten werden hiermit geladen als<br />

1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren<br />

unterliegenden Grundstücke und<br />

2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten<br />

Flurbereinigungsverfahren unterliegen.<br />

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan,<br />

der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das<br />

Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten<br />

nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen.

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