10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
10. September 2012 - Verbandsgemeinde Schweich
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<strong>Schweich</strong> - 18 - Ausgabe 35/<strong>2012</strong><br />
Abwasserableitung in der Stadt <strong>Schweich</strong><br />
und dem Stadtteil Issel<br />
Hinweise zum Einleiten von Abwässern<br />
in die Regenwasserkanalisation<br />
Ein großer Teil der <strong>Verbandsgemeinde</strong> und des Stadtgebietes<br />
<strong>Schweich</strong> wird im so genannten Trennsystem entwässert. Dies<br />
betrifft in der Stadt <strong>Schweich</strong> beispielsweise die Neubaugebiete<br />
„Ermesgraben“, „Madell III“, „Im Flürchen“, aber auch die<br />
Gewerbegebiete „In den Schlimmfuhren“ oder „Am Bahnhof“,<br />
sowie den gesamten Stadtteil Issel.<br />
Das bedeutet, dass das abfließende Regenwasser von Dächern,<br />
Plätzen und Straßen in vom Schmutzwasser (Sanitärabwässer,<br />
Toiletten, Küchen etc.) getrennten Kanalleitungen abgeleitet<br />
wird. Während das Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt<br />
wird, gelangt das Regenwasser unmittelbar in das nächstgelegene<br />
Gewässer oder in einen Graben. Es erklärt sich von selbst,<br />
dass Abwässer aus der Fahrzeugwäsche, der Fassadenreinigung<br />
udgl. nicht dem Regenwassersystem zugeführt werden dürfen,<br />
weil damit zwangsweise eine Gewässerverunreinigung zu befürchten<br />
ist! Diese Abwässer sind dem Schmutzwasserkanal<br />
zuzuleiten, wobei die Regeln der Abwassersatzung (Allgemeine<br />
Entwässerungssatzung) der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong><br />
zu beachten sind.<br />
Wir bitten diese Vorgaben zu berücksichtigen, damit unsere<br />
Gewässer nicht beeinträchtigt werden.<br />
Weitere Informationen können Sie bei uns in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />
oder im Netz unter: www.wasser-schweich.<br />
de erhalten.<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>werke <strong>Schweich</strong><br />
-Abwasserwerk-<br />
Brückenstraße 26, 54338 <strong>Schweich</strong><br />
06502-407707, info@wasser-schweich.de<br />
Elektro-Oldie unterwegs für Kinder<br />
Der E-Oldie von RWE Deutschland macht sich auf einer Tour durch<br />
Rheinland-Pfalz stark für die Kleinen. Auf der „<strong>Schweich</strong>er Stadtwoche“<br />
legt er Station ein.<br />
Sie ist einzigartig, himmelblau, hat drei Räder und fährt elektrisch:<br />
Die Heinkel-Elektrokabine von RWE Deutschland zieht Blicke auf<br />
sich. Nun zeigt RWE Deutschland das „elektrische Ei“ in der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Schweich</strong>. Am Montag, dem <strong>10.</strong> <strong>September</strong> <strong>2012</strong> ist<br />
das E-Mobil von 12.00 bis 18.30 Uhr auf der „<strong>Schweich</strong>er Stadtwoche“<br />
zu sehen. Dabei ist das Strom-Mobil für einen guten Zweck im<br />
Einsatz. Die Bürger in <strong>Schweich</strong> und Umgebung, Oldtimerfans und<br />
Familienoberhäupter mit großem Kuscheltiervorrat, lädt das Unternehmen<br />
zu Mitmachaktionen rund um den mit Elektroantrieb<br />
nachgerüsteten Kabinenroller ein.<br />
Der Kleinstwagen macht sich in diesem Sommer auf einer Tour<br />
durch Rheinland Pfalz stark für die Kleinen. Dort sammelt der E-<br />
Oldie Stofftiere für hilfsbedürftige Kinder. Die Kuscheltiere gibt<br />
RWE an die Malteser Betreuung Franziskus und die Aktion Kleiner<br />
Prinz weiter. Jede Stofftierspende hilft doppelt: RWE spendet für<br />
jedes abgegebene Kuscheltier einen Euro an den Förderverein Seniorenbetreuung<br />
in der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Schweich</strong>.<br />
Wer möchte, kann Hase, Igel oder Teddy auch mit einem Gruß an<br />
das beschenkte Kind versehen. Jeder Spender kann bis zu fünf Kuscheltiere<br />
in den Heinkel legen.<br />
Rund 30 junge Leute, die am RWE Standort Rauschermühle eine<br />
Ausbildung zum Betriebselektroniker machen, haben das Auto aus<br />
dem Baujahr 1963 in ein Elektroauto umgebaut und gehen jetzt mit<br />
ihm auf die Tour. Damit bringen Sie Elektromobilität einem breiten<br />
Publikum näher. Auszubildende erklären, wie sie die Original-<br />
Karosserie zum High-Tech Auto mit MP3-Musikspieler, umbauten.<br />
Außerdem erzählen sie mehr zum Umbauprojekt und zu der spannenden<br />
Ausbildung bei RWE.<br />
Bekanntmachung<br />
An alle Bauherren im Neubaugebiet Ermesgraben!<br />
Entlang der öffentlichen Verkehrsflächen im Neubaugebiet „Ermesgraben“<br />
haben Einfriedungen und bauliche Anlagen einen Mindestabstand<br />
von 0,5 m einzuhalten. Im Bereich der Wendeanlagen<br />
sogar einen Abstand von 1,0 m. Verschiedene Bauherren hatten in<br />
der Vergangenheit diese Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht<br />
eingehalten und stehen derzeit vor großen Problemen.<br />
Die Stadt <strong>Schweich</strong> bittet daher alle Bauherren, die vorgeschriebenen<br />
Abstände einzuhalten und eventuell bereits zu nah errichtete<br />
bauliche Anlagen umgehend wieder zurück zu versetzen. Die zuständigen<br />
Gremien haben bisher jede Abweichung von dieser sinnvollen<br />
Vorgabe versagt, so dass diesbezügliche Befreiungsanträge<br />
grundsätzlich keine Aussicht auf Erfolg haben. Zur Vermeidung von<br />
Fehlinvestitionen bitten wir dringend um Berücksichtigung dieser<br />
Vorgabe, die ja auch von nahezu allen Bauherren berücksichtigt<br />
wurde.<br />
<strong>Schweich</strong>, den 27. August <strong>2012</strong><br />
Otmar Rößler, Stadtbürgermeister<br />
Dienstleistungszentrum 54295 Trier, den 23.08.<strong>2012</strong><br />
Ländlicher Raum (DLR) Mosel Tessenowstr. 6<br />
Abteilung Landentwicklung Telefon: 0651-9776209<br />
Obermosel Telefax: 0651-9776330<br />
Vereinfachtes E-Mail: Landentwicklung-<br />
Flurbereinigungsverfahren Mosel410@dlr.rlp.de<br />
Kylltalmündung Internet: www.dlr.rlp.de<br />
Az.: 71098-HA<strong>10.</strong>2.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Kylltalmündung<br />
1. Ladung zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum<br />
Anhörungstermin über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes<br />
2. Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung<br />
I. Im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Kylltalmündung,<br />
Stadt Trier wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß §<br />
59 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794),<br />
am<br />
Dienstag, den 18.09.<strong>2012</strong>, vormittags von 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr<br />
im Bürgerhaus Ehrang, Niederstr. 143/144, 54293 Trier-Ehrang<br />
bekannt gegeben.<br />
Der Flurbereinigungsplan liegt in dieser Zeit zur Einsichtnahme<br />
für die Beteiligten aus. Beauftragte des DLR werden die neue Feldeinteilung<br />
erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne<br />
Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen. Es liegt<br />
im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der eigens zur<br />
Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung<br />
bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (vgl. Ziffer<br />
II. dieser Ladung) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit,<br />
eingehende Auskünfte über die Abfindung einzelner Teilnehmer zu<br />
erteilen.<br />
II. Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes<br />
wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG Termin anberaumt<br />
auf<br />
Dienstag, dem 18.09.<strong>2012</strong>, vormittags um 11.30 Uhr im Bürgerhaus<br />
Ehrang, Niederstr. 143/144, 54293 Trier-Ehrang.<br />
Die Beteiligten werden hiermit geladen als<br />
1) Teilnehmer für ihre dem Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren<br />
unterliegenden Grundstücke und<br />
2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Vereinfachten<br />
Flurbereinigungsverfahren unterliegen.<br />
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan,<br />
der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das<br />
Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten<br />
nachweist. Der Auszug ist zu den Terminen mitzubringen.