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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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92<br />

Begründung:<br />

für dieses Geschäftsjahr insgesamt<br />

zur Verfügung gestellten<br />

Mittel zur Deckung des Bedarfs<br />

<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen<br />

im Sinne <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />

Sozialkasse nicht ausreichen.<br />

Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />

aus den vorgenannten Abzügen<br />

und unverteilbaren Beträgen<br />

zur Verfügung zu stellenden<br />

Betrags bestimmt sich nach <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 12. Januar 2011<br />

wurde eine Neuregelung zur Verteilung außerordentlicher Einnahmen beschlossen.<br />

Anlass für diese Neuregelung war, dass die GEMA im Jahr 2010 von <strong>der</strong><br />

Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Nachzahlungen in Höhe von<br />

rund 47 Millionen Euro aus <strong>der</strong> Geräteabgabe für PCs für den Zeitraum 2002 bis<br />

2007 erhalten hat.<br />

Die Neuregelung sieht <strong>der</strong>zeit grundsätzlich keine Beteiligung <strong>der</strong> GEMA-Sozialkasse<br />

an außerordentlichen Einnahmen vor. Grund hierfür ist insbeson<strong>der</strong>e, dass<br />

eine solche Beteiligung für den Zeitraum 2002 bis 2007 we<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich noch<br />

möglich war, da in den entsprechenden Geschäftsjahren (und auch in den Geschäftsjahren<br />

2008 bis 2010) <strong>der</strong> Bedarf <strong>der</strong> Sozialkasse bereits in vollem Umfang<br />

gedeckt werden konnte.<br />

Für das Geschäftsjahr 2011 ergab sich erstmalig eine an<strong>der</strong>e Situation: Da die<br />

insgesamt für soziale und kulturelle Mittel zur Verfügung stehenden Gel<strong>der</strong> in<br />

den letzten Jahren erheblich zurückgegangen sind, wurde § 2 (1) <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />

GEMA-Sozialkasse dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Sozialkasse grundsätzlich<br />

auch künftig <strong>der</strong> zur Bedarfsdeckung benötigte Betrag zur Verfügung gestellt<br />

wird, allerdings nur bis zu einer Grenze von 17 % <strong>der</strong> insgesamt für soziale und<br />

kulturelle Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel. Im Geschäftsjahr 2011 musste<br />

diese Regelung erstmals angewandt werden. Der Sozialkasse konnte daher nur<br />

ein Betrag in Höhe von knapp 95 % des angemeldeten Bedarfs zur Verfügung gestellt<br />

werden.<br />

Vor diesem Hintergrund haben Aufsichtsrat und Vorstand im Rahmen <strong>der</strong> ordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 um ein Stimmungsbild zu <strong>der</strong> Frage<br />

gebeten, ob ein Antrag zur Beteiligung <strong>der</strong> GEMA-Sozialkasse bei <strong>der</strong> Verteilung<br />

außerordentlicher Einnahmen für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>2012</strong> vorbereitet<br />

werden soll.<br />

In Umsetzung des positiven Beschlusses zu diesem Antrag wird eine Neuregelung<br />

vorgeschlagen, nach <strong>der</strong> die GEMA-Sozialkasse bei <strong>der</strong> Verteilung künftiger<br />

außerordentlicher Einnahmen unter bestimmten Umständen berücksichtigt<br />

werden soll. Im Einzelnen sieht die vorgeschlagene Neuregelung Folgendes vor:

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