Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
92<br />
Begründung:<br />
für dieses Geschäftsjahr insgesamt<br />
zur Verfügung gestellten<br />
Mittel zur Deckung des Bedarfs<br />
<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden Leistungen<br />
im Sinne <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />
Sozialkasse nicht ausreichen.<br />
Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />
aus den vorgenannten Abzügen<br />
und unverteilbaren Beträgen<br />
zur Verfügung zu stellenden<br />
Betrags bestimmt sich nach <strong>der</strong><br />
Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse.<br />
Im Rahmen <strong>der</strong> außerordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung am 12. Januar 2011<br />
wurde eine Neuregelung zur Verteilung außerordentlicher Einnahmen beschlossen.<br />
Anlass für diese Neuregelung war, dass die GEMA im Jahr 2010 von <strong>der</strong><br />
Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) Nachzahlungen in Höhe von<br />
rund 47 Millionen Euro aus <strong>der</strong> Geräteabgabe für PCs für den Zeitraum 2002 bis<br />
2007 erhalten hat.<br />
Die Neuregelung sieht <strong>der</strong>zeit grundsätzlich keine Beteiligung <strong>der</strong> GEMA-Sozialkasse<br />
an außerordentlichen Einnahmen vor. Grund hierfür ist insbeson<strong>der</strong>e, dass<br />
eine solche Beteiligung für den Zeitraum 2002 bis 2007 we<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich noch<br />
möglich war, da in den entsprechenden Geschäftsjahren (und auch in den Geschäftsjahren<br />
2008 bis 2010) <strong>der</strong> Bedarf <strong>der</strong> Sozialkasse bereits in vollem Umfang<br />
gedeckt werden konnte.<br />
Für das Geschäftsjahr 2011 ergab sich erstmalig eine an<strong>der</strong>e Situation: Da die<br />
insgesamt für soziale und kulturelle Mittel zur Verfügung stehenden Gel<strong>der</strong> in<br />
den letzten Jahren erheblich zurückgegangen sind, wurde § 2 (1) <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong><br />
GEMA-Sozialkasse dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass <strong>der</strong> Sozialkasse grundsätzlich<br />
auch künftig <strong>der</strong> zur Bedarfsdeckung benötigte Betrag zur Verfügung gestellt<br />
wird, allerdings nur bis zu einer Grenze von 17 % <strong>der</strong> insgesamt für soziale und<br />
kulturelle Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel. Im Geschäftsjahr 2011 musste<br />
diese Regelung erstmals angewandt werden. Der Sozialkasse konnte daher nur<br />
ein Betrag in Höhe von knapp 95 % des angemeldeten Bedarfs zur Verfügung gestellt<br />
werden.<br />
Vor diesem Hintergrund haben Aufsichtsrat und Vorstand im Rahmen <strong>der</strong> ordentlichen<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 um ein Stimmungsbild zu <strong>der</strong> Frage<br />
gebeten, ob ein Antrag zur Beteiligung <strong>der</strong> GEMA-Sozialkasse bei <strong>der</strong> Verteilung<br />
außerordentlicher Einnahmen für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>2012</strong> vorbereitet<br />
werden soll.<br />
In Umsetzung des positiven Beschlusses zu diesem Antrag wird eine Neuregelung<br />
vorgeschlagen, nach <strong>der</strong> die GEMA-Sozialkasse bei <strong>der</strong> Verteilung künftiger<br />
außerordentlicher Einnahmen unter bestimmten Umständen berücksichtigt<br />
werden soll. Im Einzelnen sieht die vorgeschlagene Neuregelung Folgendes vor: