Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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2. . . .<br />
<strong>der</strong> Sozialkasse für dieses Geschäftsjahr<br />
insgesamt zur Verfügung<br />
gestellten Mittel zur<br />
Deckung des Bedarfs <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>kehrenden<br />
Leistungen im<br />
Sinne <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse<br />
nicht ausreichen. Die Höhe<br />
des <strong>der</strong> Sozialkasse aus den<br />
vorgenannten unverteilbaren Be-<br />
trägen zur Verfügung zu stellenden<br />
Betrags bestimmt sich<br />
nach <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse.<br />
C. Vorläufiger Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 3<br />
Abzüge für soziale und kulturelle<br />
Zwecke, die sich aus den außerordentlichen<br />
Einnahmen entsprechend<br />
§ 1 Ziffer 1 dieser Allgemeinen Grundsätze<br />
in Verbindung mit § 6 Ziffer 2<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze des Verteilungsplans<br />
für das Aufführungs-<br />
und Sen<strong>der</strong>echt ergeben, sowie gegebenenfalls<br />
in den außerordentlichen<br />
Einnahmen enthaltene unverteilbare<br />
Beträge werden als prozentualer Zuschlag<br />
zu den betreffenden Geschäftsjahren<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Wertungs-<br />
und Schätzungsverfahren sowie<br />
<strong>der</strong> Alterssicherung verrechnet.<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
2. . . .<br />
. . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 3<br />
Vorab erhält die Sozialkasse<br />
Mittel aus diesen Abzügen und<br />
unverteilbaren Beträgen zur<br />
Verteilung für das Geschäftsjahr,<br />
in dem die außerordentlichen<br />
Einnahmen erzielt worden<br />
sind, sofern die <strong>der</strong> Sozialkasse<br />
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