Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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B. Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 1<br />
2. Zinserträge, Aufnahme- sowie Verwaltungsgebühren,Konventionalstrafen<br />
und an<strong>der</strong>e unverteilbare Beträge<br />
werden für soziale und kulturelle<br />
Zwecke bereitgestellt.<br />
In Erfüllung des sozialen Zweckes geschieht<br />
dies zugunsten <strong>der</strong> GEMA-<br />
Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />
Im Übrigen werden die Mittel im<br />
Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen Wertungs-<br />
und Schätzungsverfahren verteilt.<br />
Das Beteiligungsverhältnis wird<br />
von Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich<br />
festgelegt.<br />
2. . . .<br />
§ 5<br />
Gegebenenfalls in den außerordentlichen<br />
Einnahmen enthaltene unverteilbare<br />
Beträge werden als prozentualer<br />
Zuschlag zu den betreffenden<br />
Geschäftsjahren <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />
sowie <strong>der</strong> Alterssicherung verrechnet.<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
2. . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 1<br />
In Erfüllung des sozialen Zweckes geschieht<br />
dies zugunsten <strong>der</strong> GEMA-<br />
Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />
Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />
zur Verfügung zu stellenden<br />
Betrags bestimmt sich nach <strong>der</strong><br />
Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse. Im Übrigen<br />
werden die Mittel im Rahmen<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Wertungs- und<br />
Schätzungsverfahren verteilt. Das Beteiligungsverhältnis<br />
wird von Vorstand<br />
und Aufsichtsrat einvernehmlich<br />
festgelegt.<br />
2. . . .<br />
. . .<br />
§ 5<br />
Vorab erhält die Sozialkasse<br />
Mittel aus diesen unverteilbaren<br />
Beträgen zur Verteilung für<br />
das Geschäftsjahr, in dem die<br />
außerordentlichen Einnahmen er-<br />
zielt worden sind, sofern die