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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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90<br />

B. Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 1<br />

2. Zinserträge, Aufnahme- sowie Verwaltungsgebühren,Konventionalstrafen<br />

und an<strong>der</strong>e unverteilbare Beträge<br />

werden für soziale und kulturelle<br />

Zwecke bereitgestellt.<br />

In Erfüllung des sozialen Zweckes geschieht<br />

dies zugunsten <strong>der</strong> GEMA-<br />

Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />

Im Übrigen werden die Mittel im<br />

Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen Wertungs-<br />

und Schätzungsverfahren verteilt.<br />

Das Beteiligungsverhältnis wird<br />

von Vorstand und Aufsichtsrat einvernehmlich<br />

festgelegt.<br />

2. . . .<br />

§ 5<br />

Gegebenenfalls in den außerordentlichen<br />

Einnahmen enthaltene unverteilbare<br />

Beträge werden als prozentualer<br />

Zuschlag zu den betreffenden<br />

Geschäftsjahren <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />

sowie <strong>der</strong> Alterssicherung verrechnet.<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

2. . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 1<br />

In Erfüllung des sozialen Zweckes geschieht<br />

dies zugunsten <strong>der</strong> GEMA-<br />

Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />

Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />

zur Verfügung zu stellenden<br />

Betrags bestimmt sich nach <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse. Im Übrigen<br />

werden die Mittel im Rahmen<br />

<strong>der</strong> verschiedenen Wertungs- und<br />

Schätzungsverfahren verteilt. Das Beteiligungsverhältnis<br />

wird von Vorstand<br />

und Aufsichtsrat einvernehmlich<br />

festgelegt.<br />

2. . . .<br />

. . .<br />

§ 5<br />

Vorab erhält die Sozialkasse<br />

Mittel aus diesen unverteilbaren<br />

Beträgen zur Verteilung für<br />

das Geschäftsjahr, in dem die<br />

außerordentlichen Einnahmen er-<br />

zielt worden sind, sofern die

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