Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Der Solidargedanke <strong>der</strong> GEMA kann nicht dafür herhalten, dass auf <strong>der</strong> einen Seite<br />
die Kosten auf alle verteilt werden, aber auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite die Erträge nach<br />
Sparten getrennt verteilt werden.<br />
31. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 Ziffer 4 a) Absatz 2 und b) sowie § 6 Ziffer<br />
2 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und<br />
Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seiten 291 und 296), § 1 Ziffer 2 Absatz 2 und § 5 Ziffer 2<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />
(Jahrbuch Seiten 330 und 334) und § 3 Ziffer 2 <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online<br />
(Jahrbuch Seite 349) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
88<br />
A. Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 1<br />
4. a) Es werden aufgrund <strong>der</strong> Gegenseitigkeitsverträge<br />
jeweils 10 % von<br />
<strong>der</strong> Verteilungssumme für soziale<br />
und kulturelle Zwecke bereitgestellt.<br />
Soweit Zinserträge, Aufnahme-<br />
sowie Verwaltungsgebühren,<br />
Konventionalstrafen und an<strong>der</strong>e<br />
unverteilbare Beträge anfallen,<br />
werden sie gleichen Zwecken zugeführt.<br />
In Erfüllung des sozialen Zweckes<br />
geschieht dies zugunsten <strong>der</strong><br />
GEMA-Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />
Im Übrigen werden die<br />
Mittel im Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />
verteilt. Das Beteiligungsverhältnis<br />
wird von Vorstand und<br />
Aufsichtsrat einvernehmlich festgelegt.<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
4. a) . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 1<br />
In Erfüllung des sozialen Zweckes<br />
geschieht dies zugunsten <strong>der</strong><br />
GEMA-Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />
Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />
zur Verfügung zu<br />
stellenden Betrags bestimmt<br />
sich nach <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse.<br />
Im Übrigen werden die<br />
Mittel im Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />
Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />
verteilt. Das Beteiligungs-