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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Der Solidargedanke <strong>der</strong> GEMA kann nicht dafür herhalten, dass auf <strong>der</strong> einen Seite<br />

die Kosten auf alle verteilt werden, aber auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite die Erträge nach<br />

Sparten getrennt verteilt werden.<br />

31. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 Ziffer 4 a) Absatz 2 und b) sowie § 6 Ziffer<br />

2 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und<br />

Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seiten 291 und 296), § 1 Ziffer 2 Absatz 2 und § 5 Ziffer 2<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />

(Jahrbuch Seiten 330 und 334) und § 3 Ziffer 2 <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online<br />

(Jahrbuch Seite 349) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

88<br />

A. Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 1<br />

4. a) Es werden aufgrund <strong>der</strong> Gegenseitigkeitsverträge<br />

jeweils 10 % von<br />

<strong>der</strong> Verteilungssumme für soziale<br />

und kulturelle Zwecke bereitgestellt.<br />

Soweit Zinserträge, Aufnahme-<br />

sowie Verwaltungsgebühren,<br />

Konventionalstrafen und an<strong>der</strong>e<br />

unverteilbare Beträge anfallen,<br />

werden sie gleichen Zwecken zugeführt.<br />

In Erfüllung des sozialen Zweckes<br />

geschieht dies zugunsten <strong>der</strong><br />

GEMA-Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />

Im Übrigen werden die<br />

Mittel im Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />

verteilt. Das Beteiligungsverhältnis<br />

wird von Vorstand und<br />

Aufsichtsrat einvernehmlich festgelegt.<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

4. a) . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 1<br />

In Erfüllung des sozialen Zweckes<br />

geschieht dies zugunsten <strong>der</strong><br />

GEMA-Sozialkasse und <strong>der</strong> Alterssicherung.<br />

Die Höhe des <strong>der</strong> Sozialkasse<br />

zur Verfügung zu<br />

stellenden Betrags bestimmt<br />

sich nach <strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> Sozialkasse.<br />

Im Übrigen werden die<br />

Mittel im Rahmen <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Wertungs- und Schätzungsverfahren<br />

verteilt. Das Beteiligungs-

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