Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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VIII. Anträge zum Verteilungsplan<br />
A. Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
30. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Markus Friedrich Aust, Reinhard Besser, John Alistair<br />
Groves, Harald Gutowski, Will-Bertold Hirsch, Steffen Kaltschmid, Oliver Kels,<br />
Volker Kretschmer, Dr. Anselm Kreuzer, Marcus Loeber, Andreas Lucas, Christoph<br />
Rinnert, Martin Albert Sponticcia, Olaf Weitzl und Alfred Zeitler sowie die Delegierten<br />
<strong>der</strong> außerordentlichen und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong> BMC Bennett<br />
Music and Consulting Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas Ritter und<br />
Hans Lothar Hafner stellen zu § 1 Ziffer 2 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seite 291) den<br />
nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 1<br />
2. Alle Verrechnungssparten werden<br />
mit den Unkosten <strong>der</strong> GEMA unter<br />
einheitlicher Anwendung des Kostensatzes<br />
belastet.<br />
Begründung:<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 1<br />
2. Die einzelnen Verrechnungssparten<br />
werden mit den jeweils dort<br />
anfallenden Kosten belastet.<br />
Im Bereich <strong>der</strong> Musikerfassung bei öffentlichen Aufführungen (Konzerten, etc.)<br />
entstehen im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Sparten vergleichsweise hohe Kosten, die<br />
dann z. B. im Sen<strong>der</strong>echt zu einer Reduzierung <strong>der</strong> Ausschüttung von mehr als<br />
15 % führen. Die Verwaltung möge hierzu Zahlen vorlegen. Diese sehr pauschale<br />
und alte Regelung ist ungerecht und nicht mehr zeitgemäß.<br />
Die Verwaltung ist heute durchaus in <strong>der</strong> Lage, mittels Kostenstellen, Aufwand<br />
dort abzuziehen, wo er entsteht und ihn nicht pauschal auf alle zu verteilen. Die<br />
zu än<strong>der</strong>nde Regel benachteiligt die Sparten, die durch mo<strong>der</strong>ne Erfassung deutlich<br />
geringere Kosten produzieren.<br />
Ferner könnte eine Neuregelung den Weg für Monitoringsysteme in den einzelnen<br />
Sparten freimachen. An<strong>der</strong>e Sparten müssten nicht die Kosten mittragen.<br />
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