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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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VIII. Anträge zum Verteilungsplan<br />

A. Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

30. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Markus Friedrich Aust, Reinhard Besser, John Alistair<br />

Groves, Harald Gutowski, Will-Bertold Hirsch, Steffen Kaltschmid, Oliver Kels,<br />

Volker Kretschmer, Dr. Anselm Kreuzer, Marcus Loeber, Andreas Lucas, Christoph<br />

Rinnert, Martin Albert Sponticcia, Olaf Weitzl und Alfred Zeitler sowie die Delegierten<br />

<strong>der</strong> außerordentlichen und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong> BMC Bennett<br />

Music and Consulting Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas Ritter und<br />

Hans Lothar Hafner stellen zu § 1 Ziffer 2 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Verteilungsplan<br />

für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seite 291) den<br />

nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 1<br />

2. Alle Verrechnungssparten werden<br />

mit den Unkosten <strong>der</strong> GEMA unter<br />

einheitlicher Anwendung des Kostensatzes<br />

belastet.<br />

Begründung:<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 1<br />

2. Die einzelnen Verrechnungssparten<br />

werden mit den jeweils dort<br />

anfallenden Kosten belastet.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Musikerfassung bei öffentlichen Aufführungen (Konzerten, etc.)<br />

entstehen im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Sparten vergleichsweise hohe Kosten, die<br />

dann z. B. im Sen<strong>der</strong>echt zu einer Reduzierung <strong>der</strong> Ausschüttung von mehr als<br />

15 % führen. Die Verwaltung möge hierzu Zahlen vorlegen. Diese sehr pauschale<br />

und alte Regelung ist ungerecht und nicht mehr zeitgemäß.<br />

Die Verwaltung ist heute durchaus in <strong>der</strong> Lage, mittels Kostenstellen, Aufwand<br />

dort abzuziehen, wo er entsteht und ihn nicht pauschal auf alle zu verteilen. Die<br />

zu än<strong>der</strong>nde Regel benachteiligt die Sparten, die durch mo<strong>der</strong>ne Erfassung deutlich<br />

geringere Kosten produzieren.<br />

Ferner könnte eine Neuregelung den Weg für Monitoringsysteme in den einzelnen<br />

Sparten freimachen. An<strong>der</strong>e Sparten müssten nicht die Kosten mittragen.<br />

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