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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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- Die Absenkung des Abrechnungskoeffizienten für Musik in Fernsehwerbespots<br />

von 3 auf 2 würde eine Anhebung des Minutenwertes AR von mehr als<br />

3 % bewirken.<br />

- Aufgrund eines rechtskräftigen Gerichtsurteils ist die Sparte T FS am mechanischen<br />

Vervielfältigungsrecht („VR“) zu beteiligen. Bislang hatte eine Beteiligung<br />

an diesen 33 % <strong>der</strong> Verteilungssumme nicht stattgefunden. Der beantragte<br />

Anteil ist mit lediglich 10 % (d. h. weniger als 4 % <strong>der</strong> gesamten Verteilungssumme)<br />

im Sinne einer möglichst geringen Belastung des Minutenwertes<br />

VR außerordentlich niedrig angesetzt.<br />

- Der dritte, wesentliche Bestandteil des Antrags ist die gleichberechtigte Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Werbemusik im Wertungsverfahren. Bislang hatte hier<br />

überhaupt keine Beteiligung stattgefunden, was - nicht nur - nach <strong>der</strong><br />

Rechtsauffassung des Kammergerichts Berlin eine willkürliche Benachteiligung<br />

darstellt. Komponisten von Werbemusik erwirtschaften gleichermaßen<br />

die Erträge, von denen 10 % (überwiegend für das Wertungsverfahren) abgezogen<br />

werden, und sie sind genauso an unverteilbaren Erträgen wie Zinsen<br />

o<strong>der</strong> Kommissionen zu beteiligen, wie z. B. Komponisten von Musik in Spielfilmen,<br />

Serien, Dokus, Gameshows, Nachrichten, Wetterberichten und Trailern.<br />

Für eine nicht gleichberechtigte Beteiligung <strong>der</strong> Werbemusik sind keine<br />

sachlichen Gründe vorhanden.<br />

Die Annahme dieses Antrags würde für Komponisten von Werbemusik eine Reduzierung<br />

ihres Aufkommens von durchschnittlich etwa 19 % bedeuten, für alle<br />

an<strong>der</strong>en Fernseh- und Hörfunksparten wäre eine durchschnittliche Erhöhung<br />

von etwa 1 % zu erwarten.<br />

Eine Neubewertung des Koeffizienten für dargestellte Musik stellt nach Ansicht<br />

<strong>der</strong> Antragsteller einen geson<strong>der</strong>ten Themenbereich dar und ist aus diesem<br />

Grund bewusst nicht Teil des Antrags.<br />

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