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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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(2) . . .<br />

Für die Beteiligung am Wertungsverfahren<br />

ist eine Punktzahl von mindestens<br />

10 erfor<strong>der</strong>lich, wobei mindestens<br />

2 Punkte in einer <strong>der</strong> Sparten<br />

U, VK, R, FS o<strong>der</strong> T FS ohne Werbung<br />

erreicht werden müssen.<br />

(5) . . .<br />

_______<br />

b) Für alle an einem Werk beteiligten<br />

GEMA-Subverleger<br />

werden insgesamt in keinem<br />

Fall mehr als 3/12, in <strong>der</strong> Sparte<br />

T FS (ohne Werbung) 1/12<br />

Verlegeranteile am Werk zugrunde<br />

gelegt. Höhere Verlagsbeteiligungen<br />

werden - bei<br />

mehreren beteiligten Verlegern<br />

im Verhältnis <strong>der</strong> Anteile<br />

- gekürzt.<br />

2) Der Wertungszuschlag stellt zunächst nur eine<br />

Verrechnungseinheit dar, aus <strong>der</strong> sich die später<br />

zu ermittelnde sogenannte Wertungsmark ergibt.<br />

Die Höhe <strong>der</strong> Wertungsmark wird errechnet aus<br />

dem Verhältnis <strong>der</strong> Verteilungssumme zu <strong>der</strong><br />

im Rahmen des Wertungsverfahrens verfügbaren<br />

Summe.<br />

Bei Urhebern, die ihre Werke durch einen o<strong>der</strong><br />

mehrere Zessionare <strong>der</strong> GEMA bis zum 31.5.2003<br />

zur Wahrnehmung übertragen haben, liegt <strong>der</strong><br />

Berechnung des Wertungszuschlags das Gesamtaufkommen<br />

des Urhebers aus allen Zessionen zugrunde.<br />

Aufkommen, das im Wege einer Zuschlagsverrechnung<br />

von außerordentlichen Einnahmen gemäß<br />

§ 6 Ziffer 2 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze des<br />

Verteilungsplans für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

erzielt worden ist, wird bei <strong>der</strong> Berechnung<br />

des Wertungszuschlags nicht berücksichtigt.<br />

(2) . . .<br />

Für die Beteiligung am Wertungsverfahren<br />

ist eine Punktzahl von mindestens<br />

10 erfor<strong>der</strong>lich, wobei mindestens<br />

2 Punkte in einer <strong>der</strong> Sparten<br />

U, VK, R, FS o<strong>der</strong> T FS (- - -) erreicht<br />

werden müssen.<br />

(5) . . .<br />

_______<br />

2) . . .<br />

Begründung:<br />

b) Für alle an einem Werk beteiligten<br />

GEMA-Subverleger<br />

werden insgesamt in keinem<br />

Fall mehr als 3/12, in <strong>der</strong> Sparte<br />

T FS (- - -) 1/12 Verlegeranteile<br />

am Werk zugrunde gelegt.<br />

Höhere Verlagsbeteiligungen<br />

werden - bei mehreren<br />

beteiligten Verlegern im Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Anteile - gekürzt.<br />

Dieser Antrag soll nach Jahren <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzungen über das Thema „Abrechnung<br />

von Musik in Werbespots“ endlich eine Befriedung für alle Seiten herstellen.<br />

Einerseits müssten Komponisten von Werbemusik eine deutliche Reduzierung<br />

ihres Aufkommens hinnehmen, an<strong>der</strong>erseits wäre die Zustimmung <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung zu einer gleichberechtigten Beteiligung <strong>der</strong> Werbemusik<br />

im Wertungsverfahren erfor<strong>der</strong>lich.<br />

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