Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
für Musik zu Werbespots; bei Werbespots<br />
und sonstigen Werbefilmen erfolgt<br />
eine Kappung über 5 000 Minuten<br />
auf ein Drittel und über 10 000<br />
Minuten auf ein Zehntel (<strong>der</strong> jeweils<br />
nach Abschnitt V Ziffer 3 gewichteten<br />
Minuten); im Übrigen bleiben unberührt<br />
die in Abschnitt XIV mit Koeffizient<br />
1 in <strong>der</strong> Sparte FS abzurechnenden<br />
Sachverhalte (wie z. B. Tonsignete).<br />
Für Musik in täglichen, d. h. in <strong>der</strong><br />
Regel an 5 Tagen pro Woche und in<br />
mehreren Wochen eines Jahres ausgestrahlten<br />
Sen<strong>der</strong>eihen o<strong>der</strong> Serien<br />
(Eigen- und Auftragsproduktionen, z. B.<br />
Fernsehfilm-, Sport- und Info-Serien),<br />
die nicht unter Koeffizient 1 fällt:<br />
ab Geschäftsjahr 1998 Koeffizient 2<br />
für dargestellte Musik ab Geschäftsjahr<br />
1999 Koeffizient 3,5<br />
(- - -)<br />
Koeffizient 3,5<br />
für dargestellte Musik.<br />
B. Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />
Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />
Bisherige Fassung:<br />
V. Rundfunk<br />
6. Für die Sparte R gilt <strong>der</strong> Koeffi-<br />
zient 1, und für die Sparte FS finden<br />
die sich aus Abschnitt XIV Ziffer 3 <strong>der</strong><br />
Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und<br />
Sen<strong>der</strong>echt ergebenden Koeffizienten<br />
Anwendung, bis auf die Filme gemäß<br />
Abschnitt VI <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan B.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
V. Rundfunk<br />
6. Für die Sparte R gilt <strong>der</strong> Koeffi-<br />
zient 1 (- - -). Für die Sparten FS<br />
und T FS finden die sich aus Abschnitt<br />
XIV Ziffer 3 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
ergebenden Koeffizienten mit <strong>der</strong><br />
Maßgabe Anwendung, dass die<br />
Verrechnung insoweit, als die<br />
GEMA das Herstellungsrecht nicht<br />
an die Sen<strong>der</strong> vergibt, nach Anwendung<br />
<strong>der</strong> Koeffizienten zu<br />
83