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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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29 c. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Markus Friedrich Aust, Michael Duwe, John Alistair<br />

Groves, Oliver Heck, Will-Bertold Hirsch, Steffen Kahles, Jan-Hendrick Krueger,<br />

Andreas Lehnert, Peter Schirmann, Martin Albert Sponticcia, Christoph Rinnert,<br />

Ralph Thiekötter, Olaf Weitzl, Christian Wilckens und Lutz Wollersen stellen zu<br />

Abschnitt XIV Ziffer 3 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für<br />

das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seiten 322 und 323), zu Abschnitt V<br />

Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das mechanische<br />

Vervielfältigungsrecht (Jahrbuch Seite 342) und zu § 5 (1), (2) Absatz 3 und<br />

(5) b) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren in <strong>der</strong> Unterhaltungs-<br />

und Tanzmusik (Jahrbuch Seiten 381 und 383) den nachstehend abgedruckten<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

80<br />

A. Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

Bisherige Fassung:<br />

XIV. Verteilungsschlüssel<br />

für Fernsehsendungen<br />

3. Die Verrechnung erfolgt unter Anwendung<br />

folgen<strong>der</strong> Koeffizienten:<br />

Koeffizient 1<br />

für Tonsignete; Pausen- und Vorlaufmusik;<br />

Einleitungs- und Schlussmusik<br />

zu Sen<strong>der</strong>eihen o<strong>der</strong> Serien (Eigen-<br />

und Auftragsproduktionen), bei denen<br />

die jeweiligen Einzelsendungen<br />

im Programm eines Sen<strong>der</strong>s mindestens<br />

an 5 aufeinan<strong>der</strong>folgenden<br />

Tagen o<strong>der</strong> wöchentlich einmal in<br />

7 aufeinan<strong>der</strong>folgenden Wochen ausgestrahlt<br />

werden; für Musik in Sendungen,<br />

die im Sinne dieses Absatzes<br />

mit Koeffizient 1 abzurechnen ist, erfolgt<br />

eine Kappung über 5 000 Minu-<br />

3. . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

XIV. Verteilungsschlüssel<br />

für Fernsehsendungen<br />

Koeffizient 0,1<br />

für Musik zu Videotextprogrammen.<br />

Koeffizient 1<br />

für Tonsignete; Pausen- und Vorlaufmusik;<br />

Einleitungs- und Schlussmusik<br />

zu Sen<strong>der</strong>eihen o<strong>der</strong> Serien (Eigen-<br />

und Auftragsproduktionen), bei denen<br />

die jeweiligen Einzelsendungen<br />

im Programm eines Sen<strong>der</strong>s mindestens<br />

an 5 aufeinan<strong>der</strong>folgenden<br />

Tagen o<strong>der</strong> wöchentlich einmal in<br />

7 aufeinan<strong>der</strong>folgenden Wochen ausgestrahlt<br />

werden; für Musik in Sendungen,<br />

die im Sinne dieses Absatzes<br />

mit Koeffizient 1 abzurechnen ist, erfolgt<br />

eine Kappung <strong>der</strong> jeweils

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