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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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1. Neuordnung <strong>der</strong> Verteilung in den Sparten U und UD<br />

Kernstück <strong>der</strong> vorgeschlagenen Regelung ist die Unterteilung <strong>der</strong> Sparte U in<br />

zwölf so genannte Inkassosegmente, in denen jeweils Veranstaltungen mit einem<br />

Inkasso in einer bestimmten, eng gewählten Bandbreite zur gemeinsamen<br />

Abrechnung zusammengefasst werden (Abschnitt IX Ziffer 2.1). Hierbei werden<br />

auch Sachverhalte, die bislang in <strong>der</strong> Sparte UD verrechnet wurden, in die Sparte<br />

U überführt.<br />

Die Abrechnung von Veranstaltungen mit einem Inkasso bis zu EUR 500,00 erfolgt<br />

in den Inkassosegmenten 2 - 8 (nachfolgend: untere Inkassosegmente) nach<br />

einem vereinfachten Verfahren aufgrund von Punktwerten (Abschnitt IX Zif-<br />

fer 2.2). Veranstaltungen mit einem Inkasso ab EUR 500,01 werden in den Inkassosegmenten<br />

9 - 12 (nachfolgend: obere Inkassosegmente) auf <strong>der</strong> Basis einer Direktverrechnung<br />

abgerechnet (Abschnitt IX Ziffer 2.3). Inkassosegment 1 stellt<br />

einen Auffangtatbestand für solche Fälle dar, in denen eine Zuordnung des Inkassos<br />

zu einzelnen Veranstaltungen nicht durchgeführt werden kann, insbeson<strong>der</strong>e<br />

aufgrund tariflicher Bestimmungen.<br />

Im Detail erfolgt in den unteren Inkassosegmenten für jedes Segment geson<strong>der</strong>t<br />

eine kollektive Verrechnung <strong>der</strong> Veranstaltungen. Dies bedeutet, dass die bisherige<br />

Abrechnung <strong>der</strong> Sparte U, in <strong>der</strong> jede Werkaufführung den gleichen Punktwert<br />

erhalten hat, ersetzt wird durch insgesamt acht segmentbezogene Abrechnungen,<br />

bei denen für jedes Segment ein eigener Punktwert ermittelt wird. Indem<br />

innerhalb eines jeden Inkassosegments Veranstaltungen verrechnet werden,<br />

für die annähernd gleich hohe Inkassi erzielt werden, wirkt sich die mit <strong>der</strong><br />

Bildung von Punktwerten verbundene Pauschalierung nur noch innerhalb enger<br />

Grenzen aus. Hierdurch wird <strong>der</strong> vielfach gefor<strong>der</strong>ten Leistungsgerechtigkeit im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Verteilung in weit höherem Maße Rechnung getragen als bisher.<br />

Für diejenigen Veranstaltungen, für die kein Programm vorliegt, werden die Aufführungszahlen<br />

in den unteren Inkassosegmenten unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Programmabdeckungsquote des Segments durch eine lineare Hochrechnung<br />

ermittelt. Die bisherige Hochrechnung nach dem PRO-Verfahren, die<br />

einheitlich für die gesamte Sparte U erfolgt, wird insoweit durch segmentbezogene<br />

lineare Hochrechnungen ersetzt. Auf dieser Grundlage wird unter Anwendung<br />

<strong>der</strong> im Verteilungsplan vorgesehenen Punktzahlen, Multiplikatoren (für bestimmte<br />

Tarife) und Divisoren (z. B. für fragmentarische Werkaufführungen) für<br />

jedes Inkassosegment ein einheitlicher Punktwert errechnet.<br />

In den oberen Inkassosegmenten (so genannte Abrechnung nach Veranstaltungen)<br />

erfolgt im ersten Schritt die bisherige Direktverrechnung. In einem zweiten<br />

Schritt wird das Inkasso, das in den jeweiligen Segmenten auf die nicht durch<br />

Programme belegten Veranstaltungen entfällt, proportional als Zuschlag auf die<br />

programmbelegten Veranstaltungen verrechnet. Diese Vorgehensweise führt<br />

wegen <strong>der</strong> Direktverrechnung im ersten Schritt zu einem noch stärkeren Bezug<br />

zwischen Einnahme und Ausschüttung als in den unteren Inkassosegmenten. Mit<br />

<strong>der</strong> Anwendung dieses Abrechnungsmodells ab einem Veranstaltungsinkasso<br />

von EUR 500,01 wird dem vielfach geäußerten Wunsch nach einer Absenkung<br />

<strong>der</strong> Direktverrechnungsgrenze Rechnung getragen.<br />

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