Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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1. Neuordnung <strong>der</strong> Verteilung in den Sparten U und UD<br />
Kernstück <strong>der</strong> vorgeschlagenen Regelung ist die Unterteilung <strong>der</strong> Sparte U in<br />
zwölf so genannte Inkassosegmente, in denen jeweils Veranstaltungen mit einem<br />
Inkasso in einer bestimmten, eng gewählten Bandbreite zur gemeinsamen<br />
Abrechnung zusammengefasst werden (Abschnitt IX Ziffer 2.1). Hierbei werden<br />
auch Sachverhalte, die bislang in <strong>der</strong> Sparte UD verrechnet wurden, in die Sparte<br />
U überführt.<br />
Die Abrechnung von Veranstaltungen mit einem Inkasso bis zu EUR 500,00 erfolgt<br />
in den Inkassosegmenten 2 - 8 (nachfolgend: untere Inkassosegmente) nach<br />
einem vereinfachten Verfahren aufgrund von Punktwerten (Abschnitt IX Zif-<br />
fer 2.2). Veranstaltungen mit einem Inkasso ab EUR 500,01 werden in den Inkassosegmenten<br />
9 - 12 (nachfolgend: obere Inkassosegmente) auf <strong>der</strong> Basis einer Direktverrechnung<br />
abgerechnet (Abschnitt IX Ziffer 2.3). Inkassosegment 1 stellt<br />
einen Auffangtatbestand für solche Fälle dar, in denen eine Zuordnung des Inkassos<br />
zu einzelnen Veranstaltungen nicht durchgeführt werden kann, insbeson<strong>der</strong>e<br />
aufgrund tariflicher Bestimmungen.<br />
Im Detail erfolgt in den unteren Inkassosegmenten für jedes Segment geson<strong>der</strong>t<br />
eine kollektive Verrechnung <strong>der</strong> Veranstaltungen. Dies bedeutet, dass die bisherige<br />
Abrechnung <strong>der</strong> Sparte U, in <strong>der</strong> jede Werkaufführung den gleichen Punktwert<br />
erhalten hat, ersetzt wird durch insgesamt acht segmentbezogene Abrechnungen,<br />
bei denen für jedes Segment ein eigener Punktwert ermittelt wird. Indem<br />
innerhalb eines jeden Inkassosegments Veranstaltungen verrechnet werden,<br />
für die annähernd gleich hohe Inkassi erzielt werden, wirkt sich die mit <strong>der</strong><br />
Bildung von Punktwerten verbundene Pauschalierung nur noch innerhalb enger<br />
Grenzen aus. Hierdurch wird <strong>der</strong> vielfach gefor<strong>der</strong>ten Leistungsgerechtigkeit im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Verteilung in weit höherem Maße Rechnung getragen als bisher.<br />
Für diejenigen Veranstaltungen, für die kein Programm vorliegt, werden die Aufführungszahlen<br />
in den unteren Inkassosegmenten unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
jeweiligen Programmabdeckungsquote des Segments durch eine lineare Hochrechnung<br />
ermittelt. Die bisherige Hochrechnung nach dem PRO-Verfahren, die<br />
einheitlich für die gesamte Sparte U erfolgt, wird insoweit durch segmentbezogene<br />
lineare Hochrechnungen ersetzt. Auf dieser Grundlage wird unter Anwendung<br />
<strong>der</strong> im Verteilungsplan vorgesehenen Punktzahlen, Multiplikatoren (für bestimmte<br />
Tarife) und Divisoren (z. B. für fragmentarische Werkaufführungen) für<br />
jedes Inkassosegment ein einheitlicher Punktwert errechnet.<br />
In den oberen Inkassosegmenten (so genannte Abrechnung nach Veranstaltungen)<br />
erfolgt im ersten Schritt die bisherige Direktverrechnung. In einem zweiten<br />
Schritt wird das Inkasso, das in den jeweiligen Segmenten auf die nicht durch<br />
Programme belegten Veranstaltungen entfällt, proportional als Zuschlag auf die<br />
programmbelegten Veranstaltungen verrechnet. Diese Vorgehensweise führt<br />
wegen <strong>der</strong> Direktverrechnung im ersten Schritt zu einem noch stärkeren Bezug<br />
zwischen Einnahme und Ausschüttung als in den unteren Inkassosegmenten. Mit<br />
<strong>der</strong> Anwendung dieses Abrechnungsmodells ab einem Veranstaltungsinkasso<br />
von EUR 500,01 wird dem vielfach geäußerten Wunsch nach einer Absenkung<br />
<strong>der</strong> Direktverrechnungsgrenze Rechnung getragen.<br />
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