Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Gruppe III 60 Punkte und mehr 30 %<br />
Gruppe IV 40 Punkte und mehr 20 %<br />
Gruppe V 20 Punkte und mehr 10 %<br />
Gruppe VI 10 Punkte und mehr 5 %<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
_______<br />
FN) Der Zusatz „bei Verrechnung gemäß<br />
Abschnitt IX Ziffer 2.2 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan<br />
A und 50%ig bei Verrechnung<br />
gemäß Abschnitt IX Ziffer 2.3<br />
<strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum<br />
Verteilungsplan A“ gilt für die Wertung<br />
ab Geschäftsjahr 2014.<br />
Mit den beantragten Neuregelungen schlagen Aufsichtsrat und Vorstand eine<br />
grundlegende Neuordnung <strong>der</strong> Verteilung im Live-U-Bereich mit Folgeanpassungen<br />
in den Sparten M und in <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik vor. Ziel ist es, ein für die Berechtigten<br />
leicht nachvollziehbares Abrechnungsmodell mit einem unmittelbaren Inkassobezug<br />
zu etablieren. Ermöglicht wird dies nicht zuletzt durch technische Neuerungen<br />
(z. B. die Einführung einer neuen Lizenzierungssoftware für den Außendienst),<br />
die eine neue Abrechnungssystematik für Live-Veranstaltungen im U-<br />
Bereich erlauben.<br />
Erste Grundzüge des neuen Abrechnungsmodells wurden bereits <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2011 präsentiert und von den Mitglie<strong>der</strong>n im Rahmen eines Stimmungsbildes<br />
einhellig befürwortet. Um einen reibungslosen Übergang zum neuen<br />
Abrechnungsmodell zu gewährleisten, soll dieses erstmals für das Geschäftsjahr<br />
2013 (Wertung: Geschäftsjahr 2014) zur Anwendung kommen.<br />
Für die Verrechnung <strong>der</strong> Einnahmen, die die GEMA aus <strong>der</strong> Lizenzierung von Live-<br />
Aufführungen von Unterhaltungsmusik erzielt, sind im Verteilungsplan die Sparten<br />
U und UD gebildet. Dabei erfolgt in <strong>der</strong> Sparte U <strong>der</strong>zeit eine kollektive Verrechnung<br />
auf Grundlage <strong>der</strong> mittels des PRO-Verfahrens hochgerechneten Aufführungszahlen<br />
und eines einheitlichen Punktwerts. In <strong>der</strong> Sparte UD erfolgt eine<br />
Direktverrechnung einzelner Veranstaltungen. Werke mit Abrechnung in <strong>der</strong><br />
Sparte U erhalten zusätzlich für mechanische Wie<strong>der</strong>gaben eine Abrechnung in<br />
<strong>der</strong> Sparte M auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Abrechnung U im jeweiligen Geschäftsjahr<br />
festgestellten Aufführungszahlen. Werke mit Abrechnung in <strong>der</strong><br />
Sparte UD erhalten einen pauschalen M-Zuschlag von 20 % auf das Aufkommen<br />
in <strong>der</strong> Sparte UD. Bei <strong>der</strong> Berechnung des Wertungszuschlags nach § 5 Ziffer 1<br />
<strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und<br />
Tanzmusik wird bislang lediglich das Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte U berücksichtigt,<br />
nicht dagegen das Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD.<br />
Mit dem Än<strong>der</strong>ungsantrag wird angestrebt, in <strong>der</strong> Sparte U künftig einen direkten<br />
Bezug zwischen Veranstaltungsinkasso und <strong>der</strong> Ausschüttung für die in den<br />
Veranstaltungen aufgeführten Werke herzustellen. Bislang sieht <strong>der</strong> Verteilungsplan<br />
einen solchen direkten Bezug in <strong>der</strong> Sparte U nicht vor. Die Grundzüge<br />
<strong>der</strong> neuen inkassobezogenen Abrechnung stellen sich wie folgt dar:<br />
57