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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Gruppe IV 40 Punkte und mehr 20 %<br />

Gruppe V 20 Punkte und mehr 10 %<br />

Gruppe VI 10 Punkte und mehr 5 %<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

_______<br />

FN) Der Zusatz „bei Verrechnung gemäß<br />

Abschnitt IX Ziffer 2.2 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verteilungsplan<br />

A und 50%ig bei Verrechnung<br />

gemäß Abschnitt IX Ziffer 2.3<br />

<strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum<br />

Verteilungsplan A“ gilt für die Wertung<br />

ab Geschäftsjahr 2014.<br />

Mit den beantragten Neuregelungen schlagen Aufsichtsrat und Vorstand eine<br />

grundlegende Neuordnung <strong>der</strong> Verteilung im Live-U-Bereich mit Folgeanpassungen<br />

in den Sparten M und in <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik vor. Ziel ist es, ein für die Berechtigten<br />

leicht nachvollziehbares Abrechnungsmodell mit einem unmittelbaren Inkassobezug<br />

zu etablieren. Ermöglicht wird dies nicht zuletzt durch technische Neuerungen<br />

(z. B. die Einführung einer neuen Lizenzierungssoftware für den Außendienst),<br />

die eine neue Abrechnungssystematik für Live-Veranstaltungen im U-<br />

Bereich erlauben.<br />

Erste Grundzüge des neuen Abrechnungsmodells wurden bereits <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2011 präsentiert und von den Mitglie<strong>der</strong>n im Rahmen eines Stimmungsbildes<br />

einhellig befürwortet. Um einen reibungslosen Übergang zum neuen<br />

Abrechnungsmodell zu gewährleisten, soll dieses erstmals für das Geschäftsjahr<br />

2013 (Wertung: Geschäftsjahr 2014) zur Anwendung kommen.<br />

Für die Verrechnung <strong>der</strong> Einnahmen, die die GEMA aus <strong>der</strong> Lizenzierung von Live-<br />

Aufführungen von Unterhaltungsmusik erzielt, sind im Verteilungsplan die Sparten<br />

U und UD gebildet. Dabei erfolgt in <strong>der</strong> Sparte U <strong>der</strong>zeit eine kollektive Verrechnung<br />

auf Grundlage <strong>der</strong> mittels des PRO-Verfahrens hochgerechneten Aufführungszahlen<br />

und eines einheitlichen Punktwerts. In <strong>der</strong> Sparte UD erfolgt eine<br />

Direktverrechnung einzelner Veranstaltungen. Werke mit Abrechnung in <strong>der</strong><br />

Sparte U erhalten zusätzlich für mechanische Wie<strong>der</strong>gaben eine Abrechnung in<br />

<strong>der</strong> Sparte M auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Abrechnung U im jeweiligen Geschäftsjahr<br />

festgestellten Aufführungszahlen. Werke mit Abrechnung in <strong>der</strong><br />

Sparte UD erhalten einen pauschalen M-Zuschlag von 20 % auf das Aufkommen<br />

in <strong>der</strong> Sparte UD. Bei <strong>der</strong> Berechnung des Wertungszuschlags nach § 5 Ziffer 1<br />

<strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und<br />

Tanzmusik wird bislang lediglich das Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte U berücksichtigt,<br />

nicht dagegen das Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD.<br />

Mit dem Än<strong>der</strong>ungsantrag wird angestrebt, in <strong>der</strong> Sparte U künftig einen direkten<br />

Bezug zwischen Veranstaltungsinkasso und <strong>der</strong> Ausschüttung für die in den<br />

Veranstaltungen aufgeführten Werke herzustellen. Bislang sieht <strong>der</strong> Verteilungsplan<br />

einen solchen direkten Bezug in <strong>der</strong> Sparte U nicht vor. Die Grundzüge<br />

<strong>der</strong> neuen inkassobezogenen Abrechnung stellen sich wie folgt dar:<br />

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