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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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(5) Die Hauptversammlung kann den Schluss <strong>der</strong> Debatte beschließen. In diesem Falle ist nur noch<br />

den bereits vorgemerkten Rednern das Wort zu erteilen. Die Redezeit für den Einzelnen verkürzt sich<br />

dann auf 5 Minuten.<br />

2.<br />

(1) Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen mit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Berufsgruppenversammlung dem Mitglied<br />

ausgehändigten Stimmkarte, und zwar in <strong>der</strong> Reihenfolge: Zustimmung, Ablehnung, Stimmenthaltung.<br />

(2) Wird durch Handzeichen abgestimmt, so ist <strong>der</strong> Versammlungsleiter mit Zustimmung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

berechtigt, das Stimmergebnis festzustellen, indem er die Nein-Stimmen und die Enthaltungen<br />

ermittelt (Subtraktionsverfahren).<br />

(3) Werden die Ergebnisse solcher Abstimmungen angezweifelt, so erfolgt Stimmauszählung.<br />

(4) Die Hauptversammlung kann mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> Verwendung eines elektronischen<br />

Abstimmungssystems zustimmen. Die Abstimmung unter Verwendung eines elektronischen Abstimmungssystems<br />

gilt als geheim.<br />

(5) Soweit die Hauptversammlung <strong>der</strong> Verwendung eines elektronischen Abstimmungssystems nicht<br />

zustimmt, muss auf Antrag eines Zwanzigstels <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abstimmung anwesenden Mitglie<strong>der</strong> schriftlich<br />

und geheim abgestimmt werden.<br />

(6) Bei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit entscheidet das Verhältnis zwischen Ja- und Nein-<br />

Stimmen. Vorgeschriebene qualifizierte Mehrheiten werden nur durch die Zahl <strong>der</strong> Ja-Stimmen im Verhältnis<br />

zur Zahl <strong>der</strong> Nein-Stimmen und Enthaltungen erreicht. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als<br />

abgelehnt.<br />

(7) Während einer Abstimmung bleiben die Türen des Versammlungsraumes geschlossen.<br />

(8) Jedes Abstimmungsergebnis ist zu protokollieren. Bei satzungsän<strong>der</strong>nden Anträgen ist auch das<br />

Stimmverhältnis beziffert im Protokoll nie<strong>der</strong>zulegen.<br />

(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung über einen in den Berufsgruppenversammlungen bereits verabschiedeten<br />

Antrag eine nochmalige Diskussion und Abstimmung verlangt, so ist diesem Verlangen zu<br />

entsprechen, wenn dieser Antrag von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von drei Viertel <strong>der</strong> anwesenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> einer Berufsgruppe unterstützt wird.<br />

Ausgenommen hiervon ist die in § 11 a) <strong>der</strong> Satzung geregelte Wahl des Aufsichtsrats.<br />

III. Berufsgruppenversammlungen<br />

1.<br />

Die Berufsgruppenversammlung muss die <strong>Tagesordnung</strong>spunkte <strong>der</strong> Hauptversammlung beraten und<br />

über diejenigen Punkte abstimmen, für die getrennte Abstimmung nach Berufsgruppen vorgeschrieben<br />

ist. Das Abstimmungsergebnis kann auf Zustimmung, Ablehnung o<strong>der</strong> Stimmenthaltung <strong>der</strong> Berufsgruppe<br />

lauten.<br />

Einem Antragsteller kann Re<strong>der</strong>echt in einer an<strong>der</strong>en Kurie eingeräumt werden, wenn in dieser kein Mitglied<br />

an <strong>der</strong> Antragstellung beteiligt ist. Der Redewunsch sollte im Antrag angekündigt werden.<br />

2.<br />

Jede Berufsgruppenversammlung wird geleitet von dem Aufsichtsratsvorsitzenden, wenn er <strong>der</strong> betreffenden<br />

Berufsgruppe angehört, o<strong>der</strong> von demjenigen seiner Stellvertreter, <strong>der</strong> dieser Berufsgruppe angehört,<br />

o<strong>der</strong> durch ein von den anwesenden Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong>n gewähltes Aufsichtsratsmitglied.<br />

3.<br />

Im Übrigen sind die Bestimmungen des Teils II bis auf Ziffer 1 (1) entsprechend anzuwenden.<br />

4.<br />

(Mitglie<strong>der</strong>versammlungsbeschluss vom 30.6. / 1.7.1981)<br />

(1) Die Vorsitzenden <strong>der</strong> Berufsgruppen unterrichten sich gegenseitig und den Vorstand über die Abstimmungsergebnisse.<br />

(2) Wird ein Antrag, für den getrennte Abstimmung <strong>der</strong> Berufsgruppen vorgeschrieben ist, abgelehnt<br />

o<strong>der</strong> mit Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen angenommen, so kann <strong>der</strong> Vermittlungsausschuss angerufen<br />

werden.<br />

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