Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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(5) Die Hauptversammlung kann den Schluss <strong>der</strong> Debatte beschließen. In diesem Falle ist nur noch<br />
den bereits vorgemerkten Rednern das Wort zu erteilen. Die Redezeit für den Einzelnen verkürzt sich<br />
dann auf 5 Minuten.<br />
2.<br />
(1) Die Abstimmung erfolgt durch Handzeichen mit <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Berufsgruppenversammlung dem Mitglied<br />
ausgehändigten Stimmkarte, und zwar in <strong>der</strong> Reihenfolge: Zustimmung, Ablehnung, Stimmenthaltung.<br />
(2) Wird durch Handzeichen abgestimmt, so ist <strong>der</strong> Versammlungsleiter mit Zustimmung <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
berechtigt, das Stimmergebnis festzustellen, indem er die Nein-Stimmen und die Enthaltungen<br />
ermittelt (Subtraktionsverfahren).<br />
(3) Werden die Ergebnisse solcher Abstimmungen angezweifelt, so erfolgt Stimmauszählung.<br />
(4) Die Hauptversammlung kann mit einfacher Mehrheit <strong>der</strong> Verwendung eines elektronischen<br />
Abstimmungssystems zustimmen. Die Abstimmung unter Verwendung eines elektronischen Abstimmungssystems<br />
gilt als geheim.<br />
(5) Soweit die Hauptversammlung <strong>der</strong> Verwendung eines elektronischen Abstimmungssystems nicht<br />
zustimmt, muss auf Antrag eines Zwanzigstels <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abstimmung anwesenden Mitglie<strong>der</strong> schriftlich<br />
und geheim abgestimmt werden.<br />
(6) Bei Abstimmungen mit einfacher Mehrheit entscheidet das Verhältnis zwischen Ja- und Nein-<br />
Stimmen. Vorgeschriebene qualifizierte Mehrheiten werden nur durch die Zahl <strong>der</strong> Ja-Stimmen im Verhältnis<br />
zur Zahl <strong>der</strong> Nein-Stimmen und Enthaltungen erreicht. Bei Stimmengleichheit gelten Anträge als<br />
abgelehnt.<br />
(7) Während einer Abstimmung bleiben die Türen des Versammlungsraumes geschlossen.<br />
(8) Jedes Abstimmungsergebnis ist zu protokollieren. Bei satzungsän<strong>der</strong>nden Anträgen ist auch das<br />
Stimmverhältnis beziffert im Protokoll nie<strong>der</strong>zulegen.<br />
(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung über einen in den Berufsgruppenversammlungen bereits verabschiedeten<br />
Antrag eine nochmalige Diskussion und Abstimmung verlangt, so ist diesem Verlangen zu<br />
entsprechen, wenn dieser Antrag von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von drei Viertel <strong>der</strong> anwesenden<br />
Mitglie<strong>der</strong> einer Berufsgruppe unterstützt wird.<br />
Ausgenommen hiervon ist die in § 11 a) <strong>der</strong> Satzung geregelte Wahl des Aufsichtsrats.<br />
III. Berufsgruppenversammlungen<br />
1.<br />
Die Berufsgruppenversammlung muss die <strong>Tagesordnung</strong>spunkte <strong>der</strong> Hauptversammlung beraten und<br />
über diejenigen Punkte abstimmen, für die getrennte Abstimmung nach Berufsgruppen vorgeschrieben<br />
ist. Das Abstimmungsergebnis kann auf Zustimmung, Ablehnung o<strong>der</strong> Stimmenthaltung <strong>der</strong> Berufsgruppe<br />
lauten.<br />
Einem Antragsteller kann Re<strong>der</strong>echt in einer an<strong>der</strong>en Kurie eingeräumt werden, wenn in dieser kein Mitglied<br />
an <strong>der</strong> Antragstellung beteiligt ist. Der Redewunsch sollte im Antrag angekündigt werden.<br />
2.<br />
Jede Berufsgruppenversammlung wird geleitet von dem Aufsichtsratsvorsitzenden, wenn er <strong>der</strong> betreffenden<br />
Berufsgruppe angehört, o<strong>der</strong> von demjenigen seiner Stellvertreter, <strong>der</strong> dieser Berufsgruppe angehört,<br />
o<strong>der</strong> durch ein von den anwesenden Aufsichtsratsmitglie<strong>der</strong>n gewähltes Aufsichtsratsmitglied.<br />
3.<br />
Im Übrigen sind die Bestimmungen des Teils II bis auf Ziffer 1 (1) entsprechend anzuwenden.<br />
4.<br />
(Mitglie<strong>der</strong>versammlungsbeschluss vom 30.6. / 1.7.1981)<br />
(1) Die Vorsitzenden <strong>der</strong> Berufsgruppen unterrichten sich gegenseitig und den Vorstand über die Abstimmungsergebnisse.<br />
(2) Wird ein Antrag, für den getrennte Abstimmung <strong>der</strong> Berufsgruppen vorgeschrieben ist, abgelehnt<br />
o<strong>der</strong> mit Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Ergänzungen angenommen, so kann <strong>der</strong> Vermittlungsausschuss angerufen<br />
werden.<br />
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