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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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anstaltungen gemäß Ab-<br />

schnitt IX Ziffer 2.2 aufgeführten<br />

Werke nach hochgerechneten<br />

und gewichteten<br />

Aufführungszahlen abgerechnet.<br />

Für jedes Werk wird durch<br />

Multiplikation <strong>der</strong> hochgerechneten<br />

und gegebenenfalls<br />

gewichteten Aufführungszahlen<br />

mit den Punktbewertungen<br />

<strong>der</strong> Abschnitte XI und XII<br />

eine Punktzahl errechnet. Der<br />

Wert eines Punkts ergibt sich<br />

durch Division <strong>der</strong> Nettoverteilungssumme<br />

durch die Gesamtzahl<br />

aller Punkte. Die Ausschüttung<br />

pro Werk erfolgt<br />

durch Multiplikation <strong>der</strong> für<br />

ein Werk errechneten Punktzahl<br />

mit dem Punktwert.<br />

Die Berücksichtigung von<br />

mehr als 100 tatsächlichen<br />

Aufführungen für ein Werk<br />

in <strong>der</strong> Sparte M ist nur möglich,<br />

wenn im gleichen o<strong>der</strong><br />

im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

in <strong>der</strong> Sparte R<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Sparte FS für dieses<br />

Werk mindestens zwei<br />

gemäß Abschnitt V Ziffer 3<br />

gewichtete Minuten abgerechnet<br />

worden sind. Die<br />

Gewichtungen in <strong>der</strong> Fußnote<br />

zur Punktbewertung U-<br />

Musik nach Abschnitt XI werden<br />

bereits bei <strong>der</strong> Ermittlung<br />

<strong>der</strong> tatsächlichen Aufführungszahl<br />

berücksichtigt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Verrechnung<br />

von Potpourris nach Abschnitt<br />

VII Ziffer 1 a) in <strong>der</strong><br />

Sparte M werden die in einem<br />

Potpourri enthaltenen<br />

Werke bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong><br />

tatsächlichen Aufführungszahl<br />

zu je einem Sechstel berücksichtigt.<br />

Im Falle einer<br />

Kappung auf 100 tatsächliche<br />

Aufführungen werden die<br />

durchschnittliche Gewichtung<br />

sowie die durchschnittliche<br />

Punktbewertung aller<br />

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