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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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48<br />

. . .<br />

d) Die Verrechnung in <strong>der</strong> Sparte M<br />

erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:<br />

In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />

verrechnet, die in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäftsjahr<br />

festgestellt worden sind. 9)<br />

Die Abrechnung von mehr als 50<br />

(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />

für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />

M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />

o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />

zwei gemäß Abschnitt V<br />

Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet<br />

worden sind. 10)<br />

Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />

gemäß Abschnitt XIII A und B erfolgt<br />

ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />

Zuschlag in Höhe von 20 %. 11)<br />

_______<br />

9)<br />

Befristet für die Geschäftsjahre 2008 bis <strong>2012</strong>.<br />

10)<br />

Befristet für die Geschäftsjahre 2009 bis einschließlich<br />

2014.<br />

11)<br />

Befristet bis einschließlich Geschäftsjahr <strong>2012</strong>.<br />

. . .<br />

d) Die Verrechnung in <strong>der</strong> Sparte M<br />

erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:<br />

Für die Verrechnung bis einschließlich<br />

Geschäftsjahr <strong>2012</strong><br />

gilt:<br />

In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />

verrechnet, die in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäfts-<br />

(- - -)<br />

jahr festgestellt worden sind.<br />

Die Abrechnung von mehr als 50<br />

(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />

für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />

M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />

o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />

zwei gemäß Abschnitt V<br />

Ziffer 3 gewichtete Minuten abge-<br />

(- - -)<br />

rechnet worden sind.<br />

Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />

gemäß Abschnitt XIII A und B er-<br />

folgt ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />

(- - -)<br />

Zuschlag in Höhe von 20 %.<br />

Für die Verrechnung ab Geschäftsjahr<br />

2013 gilt:<br />

Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte U<br />

gemäß Abschnitt IX Ziffer<br />

2.3 sowie Aufkommen in <strong>der</strong><br />

Sparte UD mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Werkaufführungen nach Ab-<br />

schnitt XIII A 6 – 9 und 11<br />

erhält einen M-Zuschlag in<br />

Höhe von 20 %.<br />

Die nach Abzug dieses Zuschlags<br />

verbleibende Nettoverteilungssumme<br />

<strong>der</strong> Sparte<br />

M wird auf die in U-Ver-<br />

_______<br />

(- - -)<br />

(- - -)<br />

(- - -)

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