Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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verrechnet, jedoch mit <strong>der</strong> Maßgabe,<br />
dass die in den Sparten VK und<br />
U-K festgestellten Aufführungszahlen<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong> Zirkusveranstaltungen<br />
mit 2 zu multiplizieren<br />
sind.<br />
c) Die Einnahmen aus den Sparten<br />
R, FS und T werden aufgrund <strong>der</strong><br />
Programmverrechnung an die Bezugsberechtigten<br />
<strong>der</strong> GEMA sowie<br />
an die mit <strong>der</strong> GEMA im Vertragsverhältnis<br />
stehenden ausländischen<br />
Gesellschaften zur Auszahlung<br />
gebracht, jedoch wird aus <strong>der</strong><br />
für die Sparte T zur Verteilung stehenden<br />
Summe ein dem Abschnitt<br />
IV Ziffer 3 entsprechen<strong>der</strong> festzustellen<strong>der</strong><br />
Gegenwert <strong>der</strong> Verteilungssumme<br />
<strong>der</strong> Sparte U bzw. VK<br />
überwiesen.<br />
d) Soweit Programme aus Kur- und<br />
Bä<strong>der</strong>veranstaltungen in <strong>der</strong> Sparte<br />
U zu verrechnen sind, werden<br />
die festgestellten Aufführungszahlen<br />
mit 3 multipliziert. Im Geschäftsjahr<br />
2007 beträgt <strong>der</strong> Multiplikator:<br />
2,5, im Geschäftsjahr<br />
2008: 2, ab Geschäftsjahr 2009:<br />
1,5.<br />
. . .<br />
4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />
mittels mechanischer und elektronischer<br />
Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />
nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />
Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />
verrechnet, jedoch mit <strong>der</strong> Maßgabe,<br />
dass bei <strong>der</strong> Verrechnung<br />
nach Abschnitt IX Ziffer<br />
2.2 FN1) die in den Sparten VK<br />
und U-K festgestellten Aufführungszahlen<br />
mit Ausnahme <strong>der</strong><br />
Zirkusveranstaltungen mit 2 zu<br />
multiplizieren sind.<br />
c) Die Einnahmen aus den Sparten<br />
R, FS und T werden aufgrund <strong>der</strong><br />
Programmverrechnung an die Bezugsberechtigten<br />
<strong>der</strong> GEMA sowie<br />
an die mit <strong>der</strong> GEMA im Vertragsverhältnis<br />
stehenden ausländischen<br />
Gesellschaften zur Auszahlung<br />
gebracht (- - -).<br />
d) Soweit Programme aus Kur- und<br />
Bä<strong>der</strong>veranstaltungen in <strong>der</strong> Sparte<br />
U nach Abschnitt IX Zif-<br />
fer 2.2 FN2) zu verrechnen sind,<br />
werden die festgestellten Aufführungszahlen<br />
mit 3 multipliziert. Im<br />
Geschäftsjahr 2007 beträgt <strong>der</strong><br />
Multiplikator: 2,5, im Geschäftsjahr<br />
2008: 2, ab Geschäftsjahr<br />
2009: 1,5.<br />
. . .<br />
_______<br />
FN1) Der Zusatz „bei <strong>der</strong> Verrechnung<br />
nach Abschnitt IX Ziffer 2.2“ gilt für<br />
die Verrechnung ab Geschäftsjahr<br />
2013.<br />
FN2) Der Zusatz „nach Abschnitt IX Zif-<br />
fer 2.2“ gilt für die Verrechnung ab<br />
Geschäftsjahr 2013.<br />
4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />
mittels mechanischer und elektronischer<br />
Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />
nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />
Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />
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