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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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verrechnet, jedoch mit <strong>der</strong> Maßgabe,<br />

dass die in den Sparten VK und<br />

U-K festgestellten Aufführungszahlen<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> Zirkusveranstaltungen<br />

mit 2 zu multiplizieren<br />

sind.<br />

c) Die Einnahmen aus den Sparten<br />

R, FS und T werden aufgrund <strong>der</strong><br />

Programmverrechnung an die Bezugsberechtigten<br />

<strong>der</strong> GEMA sowie<br />

an die mit <strong>der</strong> GEMA im Vertragsverhältnis<br />

stehenden ausländischen<br />

Gesellschaften zur Auszahlung<br />

gebracht, jedoch wird aus <strong>der</strong><br />

für die Sparte T zur Verteilung stehenden<br />

Summe ein dem Abschnitt<br />

IV Ziffer 3 entsprechen<strong>der</strong> festzustellen<strong>der</strong><br />

Gegenwert <strong>der</strong> Verteilungssumme<br />

<strong>der</strong> Sparte U bzw. VK<br />

überwiesen.<br />

d) Soweit Programme aus Kur- und<br />

Bä<strong>der</strong>veranstaltungen in <strong>der</strong> Sparte<br />

U zu verrechnen sind, werden<br />

die festgestellten Aufführungszahlen<br />

mit 3 multipliziert. Im Geschäftsjahr<br />

2007 beträgt <strong>der</strong> Multiplikator:<br />

2,5, im Geschäftsjahr<br />

2008: 2, ab Geschäftsjahr 2009:<br />

1,5.<br />

. . .<br />

4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />

mittels mechanischer und elektronischer<br />

Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />

nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />

Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />

verrechnet, jedoch mit <strong>der</strong> Maßgabe,<br />

dass bei <strong>der</strong> Verrechnung<br />

nach Abschnitt IX Ziffer<br />

2.2 FN1) die in den Sparten VK<br />

und U-K festgestellten Aufführungszahlen<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Zirkusveranstaltungen mit 2 zu<br />

multiplizieren sind.<br />

c) Die Einnahmen aus den Sparten<br />

R, FS und T werden aufgrund <strong>der</strong><br />

Programmverrechnung an die Bezugsberechtigten<br />

<strong>der</strong> GEMA sowie<br />

an die mit <strong>der</strong> GEMA im Vertragsverhältnis<br />

stehenden ausländischen<br />

Gesellschaften zur Auszahlung<br />

gebracht (- - -).<br />

d) Soweit Programme aus Kur- und<br />

Bä<strong>der</strong>veranstaltungen in <strong>der</strong> Sparte<br />

U nach Abschnitt IX Zif-<br />

fer 2.2 FN2) zu verrechnen sind,<br />

werden die festgestellten Aufführungszahlen<br />

mit 3 multipliziert. Im<br />

Geschäftsjahr 2007 beträgt <strong>der</strong><br />

Multiplikator: 2,5, im Geschäftsjahr<br />

2008: 2, ab Geschäftsjahr<br />

2009: 1,5.<br />

. . .<br />

_______<br />

FN1) Der Zusatz „bei <strong>der</strong> Verrechnung<br />

nach Abschnitt IX Ziffer 2.2“ gilt für<br />

die Verrechnung ab Geschäftsjahr<br />

2013.<br />

FN2) Der Zusatz „nach Abschnitt IX Zif-<br />

fer 2.2“ gilt für die Verrechnung ab<br />

Geschäftsjahr 2013.<br />

4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />

mittels mechanischer und elektronischer<br />

Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />

nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />

Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />

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