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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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VI. Ermittlung <strong>der</strong> Abrechnungsziffern<br />

<strong>der</strong> Werke<br />

Die Abrechnungsabteilungen haben<br />

für jedes Werk in E- und U-Veranstaltungen<br />

die ermittelten Aufführungen<br />

mit den im Verteilungsplan<br />

festgelegten Verrechnungsschlüsseln<br />

zu multiplizieren.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Matrixkennzahl<br />

eines Werkes, für das es neben<br />

<strong>der</strong> Originalfassung eine o<strong>der</strong> mehrere<br />

Umgestaltungen (Werkversionen,<br />

z. B. Bearbeitungen und Übersetzungen)<br />

gibt, sind die Matrix-Punkte aller<br />

festgestellten Aufführungen aller Fassungen<br />

(d. h. Originalfassung und<br />

Umgestaltungen) für die Komponisten,<br />

Textdichter, Verlage und Subverlage<br />

dieses Werkes für Aufführungen<br />

ab 2001 bis zur höchsten Matrixkennzahl<br />

zu kumulieren.<br />

. . .<br />

46<br />

VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />

einzelnen Sparten<br />

3. Die Verrechnung erfolgt alsdann in<br />

nachstehen<strong>der</strong> Weise:<br />

a) Die Einnahmen aus den Sparten<br />

E, ED, EM, BM, U, UD sowie VK und<br />

U-K werden ausschließlich nach<br />

Programmen verrechnet.<br />

b) Die Einnahmen aus den Sparten<br />

VK und U-K werden zusammen mit<br />

den Einnahmen aus <strong>der</strong> Sparte U<br />

VI. Ermittlung <strong>der</strong> Abrechnungsziffern<br />

<strong>der</strong> Werke<br />

Die Abrechnungsabteilungen haben<br />

für jedes Werk die in E-Veranstaltungen<br />

sowie in U-Veranstaltungen<br />

gemäß Abschnitt IX Zif-<br />

fer 2.2 FN1) ermittelten Aufführungen<br />

mit den im Verteilungsplan festgelegten<br />

Verrechnungsschlüsseln zu<br />

multiplizieren.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Matrixkennzahl<br />

eines Werkes, für das es neben<br />

<strong>der</strong> Originalfassung eine o<strong>der</strong> mehrere<br />

Umgestaltungen (Werkversionen,<br />

z. B. Bearbeitungen und Übersetzungen)<br />

gibt, sind die Matrix-Punkte aller<br />

festgestellten Aufführungen aller Fassungen<br />

(d. h. Originalfassung und<br />

Umgestaltungen) für die Komponisten,<br />

Textdichter, Verlage und Subverlage<br />

dieses Werkes für Aufführungen<br />

ab 2001 bis zur höchsten Matrixkennzahl<br />

zu kumulieren. FN2)<br />

. . .<br />

_______<br />

FN1) Der Zusatz „gemäß Abschnitt IX Ziffer<br />

2.2“ gilt für die Verrechnung ab<br />

Geschäftsjahr 2013.<br />

FN2) Abschnitt VI Absatz 2 entfällt für die<br />

Verrechnung ab Geschäftsjahr 2013.<br />

VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />

einzelnen Sparten<br />

3. Die Verrechnung erfolgt alsdann in<br />

nachstehen<strong>der</strong> Weise:<br />

a) . . .<br />

b) Die Einnahmen aus den Sparten<br />

VK und U-K werden zusammen mit<br />

den Einnahmen aus <strong>der</strong> Sparte U

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