Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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VI. Ermittlung <strong>der</strong> Abrechnungsziffern<br />
<strong>der</strong> Werke<br />
Die Abrechnungsabteilungen haben<br />
für jedes Werk in E- und U-Veranstaltungen<br />
die ermittelten Aufführungen<br />
mit den im Verteilungsplan<br />
festgelegten Verrechnungsschlüsseln<br />
zu multiplizieren.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Matrixkennzahl<br />
eines Werkes, für das es neben<br />
<strong>der</strong> Originalfassung eine o<strong>der</strong> mehrere<br />
Umgestaltungen (Werkversionen,<br />
z. B. Bearbeitungen und Übersetzungen)<br />
gibt, sind die Matrix-Punkte aller<br />
festgestellten Aufführungen aller Fassungen<br />
(d. h. Originalfassung und<br />
Umgestaltungen) für die Komponisten,<br />
Textdichter, Verlage und Subverlage<br />
dieses Werkes für Aufführungen<br />
ab 2001 bis zur höchsten Matrixkennzahl<br />
zu kumulieren.<br />
. . .<br />
46<br />
VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />
einzelnen Sparten<br />
3. Die Verrechnung erfolgt alsdann in<br />
nachstehen<strong>der</strong> Weise:<br />
a) Die Einnahmen aus den Sparten<br />
E, ED, EM, BM, U, UD sowie VK und<br />
U-K werden ausschließlich nach<br />
Programmen verrechnet.<br />
b) Die Einnahmen aus den Sparten<br />
VK und U-K werden zusammen mit<br />
den Einnahmen aus <strong>der</strong> Sparte U<br />
VI. Ermittlung <strong>der</strong> Abrechnungsziffern<br />
<strong>der</strong> Werke<br />
Die Abrechnungsabteilungen haben<br />
für jedes Werk die in E-Veranstaltungen<br />
sowie in U-Veranstaltungen<br />
gemäß Abschnitt IX Zif-<br />
fer 2.2 FN1) ermittelten Aufführungen<br />
mit den im Verteilungsplan festgelegten<br />
Verrechnungsschlüsseln zu<br />
multiplizieren.<br />
Bei <strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Matrixkennzahl<br />
eines Werkes, für das es neben<br />
<strong>der</strong> Originalfassung eine o<strong>der</strong> mehrere<br />
Umgestaltungen (Werkversionen,<br />
z. B. Bearbeitungen und Übersetzungen)<br />
gibt, sind die Matrix-Punkte aller<br />
festgestellten Aufführungen aller Fassungen<br />
(d. h. Originalfassung und<br />
Umgestaltungen) für die Komponisten,<br />
Textdichter, Verlage und Subverlage<br />
dieses Werkes für Aufführungen<br />
ab 2001 bis zur höchsten Matrixkennzahl<br />
zu kumulieren. FN2)<br />
. . .<br />
_______<br />
FN1) Der Zusatz „gemäß Abschnitt IX Ziffer<br />
2.2“ gilt für die Verrechnung ab<br />
Geschäftsjahr 2013.<br />
FN2) Abschnitt VI Absatz 2 entfällt für die<br />
Verrechnung ab Geschäftsjahr 2013.<br />
VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />
einzelnen Sparten<br />
3. Die Verrechnung erfolgt alsdann in<br />
nachstehen<strong>der</strong> Weise:<br />
a) . . .<br />
b) Die Einnahmen aus den Sparten<br />
VK und U-K werden zusammen mit<br />
den Einnahmen aus <strong>der</strong> Sparte U