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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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27. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 18 <strong>der</strong> Satzung (Jahrbuch Seite 173) den<br />

nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 18<br />

Der Aufsichtsrat legt die Abrechnungstermine<br />

(Zahlungsplan) und die<br />

Vorauszahlungstermine jeweils für<br />

das kommende Geschäftsjahr fest.<br />

Soweit Einnahmen, die die GEMA außerhalb<br />

des gewöhnlichen Geschäftsverlaufs<br />

für bereits abgerechnete Abrechnungszeiträume<br />

erzielt, als prozentualer<br />

Zuschlag zu diesen Abrechnungszeiträumen<br />

o<strong>der</strong> werk- und<br />

nutzungsbezogen verteilt werden,<br />

legt <strong>der</strong> Aufsichtsrat die Abrechnungstermine<br />

geson<strong>der</strong>t fest. Die<br />

Abrechnungs- und Vorauszahlungstermine<br />

sind zu veröffentlichen.<br />

Begründung:<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 18<br />

Der Aufsichtsrat legt die Abrechnungstermine<br />

(Zahlungsplan) und die<br />

Vorauszahlungstermine jeweils für<br />

das kommende Geschäftsjahr aufgrund<br />

<strong>der</strong> Vorschläge des Vorstands<br />

fest. Soweit Einnahmen, die<br />

die GEMA außerhalb des gewöhnlichen<br />

Geschäftsverlaufs für bereits abgerechnete<br />

Abrechnungszeiträume<br />

erzielt, als prozentualer Zuschlag zu<br />

diesen Abrechnungszeiträumen o<strong>der</strong><br />

werk- und nutzungsbezogen verteilt<br />

werden, legt <strong>der</strong> Aufsichtsrat die Abrechnungstermine<br />

aufgrund <strong>der</strong><br />

Vorschläge des Vorstands geson<strong>der</strong>t<br />

fest. Die Abrechnungs- und Vorauszahlungstermine<br />

sind zu veröffentlichen.<br />

Es entspricht <strong>der</strong> gängigen Praxis, dass <strong>der</strong> Aufsichtsrat die Abrechnungstermine<br />

und die Vorauszahlungstermine auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> Vorschläge des Vorstands<br />

festlegt. Dies soll nun auch ausdrücklich geregelt werden.<br />

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