Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Anhang zur Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E<br />
Bisherige Fassung:<br />
III. Än<strong>der</strong>ungen dieses Anhangs sind<br />
nur durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln zulässig, die für eine<br />
Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
III. Än<strong>der</strong>ungen dieses Anhangs sind<br />
nur durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln zulässig, die für eine<br />
Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong> Satzung<br />
<strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />
Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Textdichter in <strong>der</strong> Sparte E<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 4<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
beschließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für eine<br />
Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 4<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
beschließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für eine<br />
Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong> Satzung<br />
<strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />
Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 12<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 12<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />
Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />
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