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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Anhang zur Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E<br />

Bisherige Fassung:<br />

III. Än<strong>der</strong>ungen dieses Anhangs sind<br />

nur durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln zulässig, die für eine<br />

Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

III. Än<strong>der</strong>ungen dieses Anhangs sind<br />

nur durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln zulässig, die für eine<br />

Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong> Satzung<br />

<strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />

Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Textdichter in <strong>der</strong> Sparte E<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 4<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

beschließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für eine<br />

Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 4<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

beschließt die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für eine<br />

Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong> Satzung<br />

<strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />

Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

in <strong>der</strong> Unterhaltungs- und Tanzmusik<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 12<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 12<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />

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