Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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36<br />
B. Wahlordnung für die Wahl zum Aufsichtsrat<br />
Bisherige Fassung:<br />
III.<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
Diese Wahlordnung kann als Teil <strong>der</strong><br />
Versammlungsordnung mit <strong>der</strong> für<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Mehrheit durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
geän<strong>der</strong>t werden.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
III.<br />
Än<strong>der</strong>ungen<br />
Diese Wahlordnung kann als Teil <strong>der</strong><br />
Versammlungsordnung mit <strong>der</strong> für<br />
Satzungsän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Mehrheit durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
geän<strong>der</strong>t werden. § 20<br />
<strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt<br />
unberührt.<br />
Geschäftsordnung für den Werkausschuss<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 7<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 7<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />
Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />
Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 12<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 12<br />
Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />
erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
nach den Regeln, die für<br />
eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />
vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />
Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.