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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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36<br />

B. Wahlordnung für die Wahl zum Aufsichtsrat<br />

Bisherige Fassung:<br />

III.<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

Diese Wahlordnung kann als Teil <strong>der</strong><br />

Versammlungsordnung mit <strong>der</strong> für<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mehrheit durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

III.<br />

Än<strong>der</strong>ungen<br />

Diese Wahlordnung kann als Teil <strong>der</strong><br />

Versammlungsordnung mit <strong>der</strong> für<br />

Satzungsän<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mehrheit durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

geän<strong>der</strong>t werden. § 20<br />

<strong>der</strong> Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt<br />

unberührt.<br />

Geschäftsordnung für den Werkausschuss<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 7<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 7<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.<br />

Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 12<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- und Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 12<br />

Än<strong>der</strong>ungen dieser Geschäftsordnung<br />

erfolgen durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

nach den Regeln, die für<br />

eine Satzungs- o<strong>der</strong> Verteilungsplanän<strong>der</strong>ung<br />

vorgesehen sind. § 20 <strong>der</strong><br />

Satzung <strong>der</strong> GEMA bleibt unberührt.

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