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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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34<br />

d) die Ernennung von Ehrenpräsidenten<br />

und die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften<br />

auf Vorschlag<br />

des Aufsichtsrats,<br />

e) die Beschlussfassung über Satzungsän<strong>der</strong>ungen,<br />

f) die Beschlussfassung über Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Berechtigungsvertrages,<br />

g) die Beschlussfassung über Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Verteilungsplanes,<br />

h) die Beschlussfassung über die<br />

Auflösung des Vereins.<br />

§ 11<br />

b) Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Berechtigungsvertrages,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />

und Beschlüsse über die Auflösung<br />

des Vereins werden getrennt nach<br />

Berufsgruppen beschlossen, wobei<br />

jede Berufsgruppe eine Stimme<br />

hat und Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Berechtigungsvertrages,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />

und Beschlüsse über<br />

Auflösung des Vereins nur wirksam<br />

sind, wenn Einstimmigkeit <strong>der</strong><br />

drei Berufsgruppen vorliegt.<br />

d) . . .<br />

e) . . .<br />

f) . . .<br />

g) . . .<br />

h) . . .<br />

§ 20 bleibt unberührt.<br />

§ 11<br />

b) Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Berechtigungsvertrages,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />

und Beschlüsse über die Auflösung<br />

des Vereins werden getrennt nach<br />

Berufsgruppen beschlossen, wobei<br />

jede Berufsgruppe eine Stimme<br />

hat und Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Berechtigungsvertrages,<br />

Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />

und Beschlüsse über<br />

Auflösung des Vereins nur wirksam<br />

sind, wenn Einstimmigkeit <strong>der</strong><br />

drei Berufsgruppen vorliegt. § 20<br />

bleibt unberührt.<br />

§ 20<br />

Redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

Der Aufsichtsrat ist im Einvernehmen<br />

mit dem Vorstand befugt,<br />

redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />

von Satzung, Verteilungsplan<br />

und den von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-

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