Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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34<br />
d) die Ernennung von Ehrenpräsidenten<br />
und die Verleihung von Ehrenmitgliedschaften<br />
auf Vorschlag<br />
des Aufsichtsrats,<br />
e) die Beschlussfassung über Satzungsän<strong>der</strong>ungen,<br />
f) die Beschlussfassung über Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Berechtigungsvertrages,<br />
g) die Beschlussfassung über Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Verteilungsplanes,<br />
h) die Beschlussfassung über die<br />
Auflösung des Vereins.<br />
§ 11<br />
b) Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Berechtigungsvertrages,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />
und Beschlüsse über die Auflösung<br />
des Vereins werden getrennt nach<br />
Berufsgruppen beschlossen, wobei<br />
jede Berufsgruppe eine Stimme<br />
hat und Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Berechtigungsvertrages,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />
und Beschlüsse über<br />
Auflösung des Vereins nur wirksam<br />
sind, wenn Einstimmigkeit <strong>der</strong><br />
drei Berufsgruppen vorliegt.<br />
d) . . .<br />
e) . . .<br />
f) . . .<br />
g) . . .<br />
h) . . .<br />
§ 20 bleibt unberührt.<br />
§ 11<br />
b) Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Berechtigungsvertrages,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />
und Beschlüsse über die Auflösung<br />
des Vereins werden getrennt nach<br />
Berufsgruppen beschlossen, wobei<br />
jede Berufsgruppe eine Stimme<br />
hat und Satzungsän<strong>der</strong>ungen, Än<strong>der</strong>ungen<br />
des Berechtigungsvertrages,<br />
Än<strong>der</strong>ungen des Verteilungsplanes<br />
und Beschlüsse über<br />
Auflösung des Vereins nur wirksam<br />
sind, wenn Einstimmigkeit <strong>der</strong><br />
drei Berufsgruppen vorliegt. § 20<br />
bleibt unberührt.<br />
§ 20<br />
Redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
Der Aufsichtsrat ist im Einvernehmen<br />
mit dem Vorstand befugt,<br />
redaktionelle Än<strong>der</strong>ungen<br />
von Satzung, Verteilungsplan<br />
und den von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>-