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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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22. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Markus Friedrich Aust, FAB Squad Publishing Matthias<br />

Bröcker e. K., John Alistair Groves, Will-Bertold Hirsch, Matthias Hornschuh,<br />

Marcus Loeber, Iris Paech-Ulatowski, Piranha Womex AG, Progressive Musikverlag<br />

GmbH, Edition Roland Musikverlag Dr. Sabine Meier, Roof Music Schallplatten-<br />

und Verlagsgesellschaft mbH und Songs United Publishing Jörg Fukking e. K.<br />

sowie die Delegierten <strong>der</strong> außerordentlichen und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong><br />

BMC Bennett Music and Consulting Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas<br />

Ritter, Hans Lothar Hafner und PKM GmbH Patricks Kleiner Musikverlag stellen<br />

zu § 10 Ziffer 5 <strong>der</strong> Satzung (Jahrbuch Seiten 164 und 165) den nachstehend abgedruckten<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

32<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 10<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

5. Die Einladung erfolgt schriftlich<br />

drei Wochen vorher unter Bekanntgabe<br />

<strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> und eines<br />

Auszuges aus dem Geschäftsbericht.<br />

Die Frist ist gewahrt, wenn die Einladung<br />

drei Wochen vor dem Termin<br />

<strong>der</strong> Versammlung zur Post gegeben<br />

worden ist. Über Gegenstände, die<br />

nicht in <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> aufgeführt<br />

sind, können Beschlüsse nicht gefasst<br />

werden.<br />

. . .<br />

Anträge für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

müssen spätestens acht Wochen<br />

vorher eingegangen sein.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 10<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

5. Die Einladung erfolgt schriftlich<br />

sechs Wochen vorher unter Bekanntgabe<br />

<strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> und eines<br />

Auszuges aus dem Geschäftsbericht.<br />

Die Frist ist gewahrt, wenn die<br />

Einladung sechs Wochen vor dem<br />

Termin <strong>der</strong> Versammlung zur Post<br />

gegeben worden ist. Über Gegenstände,<br />

die nicht in <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong><br />

aufgeführt sind, können Beschlüsse<br />

nicht gefasst werden.<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

Anträge für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

müssen spätestens zwölf Wochen<br />

vorher eingegangen sein.<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> GEMA entscheidet als Souverän des Vereins über<br />

die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Satzung und des Verteilungsplanes und damit auch<br />

über die Zukunftsfähigkeit <strong>der</strong> Sozialgemeinschaft GEMA. Hierzu muss jedem<br />

einzelnen Mitglied die umfassende Möglichkeit <strong>der</strong> fundierten Erarbeitung und<br />

Einarbeitung in die entscheidungsrelevanten Themen und Antragsgegenstände<br />

möglich sein.<br />

Die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre zeigen, dass ein Zeitraum von 3 Wochen hierzu<br />

nicht ausreichend ist. Die Verlängerung des Ladungszeitraums und in <strong>der</strong> Folge<br />

auch Verkürzung des Antragszeitraums sind hier die einzige mögliche Maßnahme<br />

zur Bereitstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zeiträume.

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