Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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22. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Markus Friedrich Aust, FAB Squad Publishing Matthias<br />
Bröcker e. K., John Alistair Groves, Will-Bertold Hirsch, Matthias Hornschuh,<br />
Marcus Loeber, Iris Paech-Ulatowski, Piranha Womex AG, Progressive Musikverlag<br />
GmbH, Edition Roland Musikverlag Dr. Sabine Meier, Roof Music Schallplatten-<br />
und Verlagsgesellschaft mbH und Songs United Publishing Jörg Fukking e. K.<br />
sowie die Delegierten <strong>der</strong> außerordentlichen und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong><br />
BMC Bennett Music and Consulting Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas<br />
Ritter, Hans Lothar Hafner und PKM GmbH Patricks Kleiner Musikverlag stellen<br />
zu § 10 Ziffer 5 <strong>der</strong> Satzung (Jahrbuch Seiten 164 und 165) den nachstehend abgedruckten<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
32<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 10<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
5. Die Einladung erfolgt schriftlich<br />
drei Wochen vorher unter Bekanntgabe<br />
<strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> und eines<br />
Auszuges aus dem Geschäftsbericht.<br />
Die Frist ist gewahrt, wenn die Einladung<br />
drei Wochen vor dem Termin<br />
<strong>der</strong> Versammlung zur Post gegeben<br />
worden ist. Über Gegenstände, die<br />
nicht in <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> aufgeführt<br />
sind, können Beschlüsse nicht gefasst<br />
werden.<br />
. . .<br />
Anträge für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
müssen spätestens acht Wochen<br />
vorher eingegangen sein.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 10<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
5. Die Einladung erfolgt schriftlich<br />
sechs Wochen vorher unter Bekanntgabe<br />
<strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong> und eines<br />
Auszuges aus dem Geschäftsbericht.<br />
Die Frist ist gewahrt, wenn die<br />
Einladung sechs Wochen vor dem<br />
Termin <strong>der</strong> Versammlung zur Post<br />
gegeben worden ist. Über Gegenstände,<br />
die nicht in <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong><br />
aufgeführt sind, können Beschlüsse<br />
nicht gefasst werden.<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
Anträge für die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
müssen spätestens zwölf Wochen<br />
vorher eingegangen sein.<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> GEMA entscheidet als Souverän des Vereins über<br />
die Weiterentwicklung <strong>der</strong> Satzung und des Verteilungsplanes und damit auch<br />
über die Zukunftsfähigkeit <strong>der</strong> Sozialgemeinschaft GEMA. Hierzu muss jedem<br />
einzelnen Mitglied die umfassende Möglichkeit <strong>der</strong> fundierten Erarbeitung und<br />
Einarbeitung in die entscheidungsrelevanten Themen und Antragsgegenstände<br />
möglich sein.<br />
Die Erfahrungen <strong>der</strong> letzten Jahre zeigen, dass ein Zeitraum von 3 Wochen hierzu<br />
nicht ausreichend ist. Die Verlängerung des Ladungszeitraums und in <strong>der</strong> Folge<br />
auch Verkürzung des Antragszeitraums sind hier die einzige mögliche Maßnahme<br />
zur Bereitstellung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Zeiträume.