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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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21. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 8 Ziffer 3 Absatz 2 Fußnote 9 <strong>der</strong> Satzung<br />

(Jahrbuch Seite 162) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

3. . . .<br />

30<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 8<br />

Antragsteller, die als Musikverwerter<br />

(z. B. Veranstalter, Tonträgerhersteller<br />

o<strong>der</strong> Sendeunternehmen) mit <strong>der</strong><br />

GEMA o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Verwertungsgesellschaft<br />

nicht nur vorübergehend<br />

o<strong>der</strong> in Einzelfällen in Vertragsbeziehungen<br />

stehen, können als<br />

ordentliche Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />

werden, wenn sie damit einverstanden<br />

sind, dass, solange die Vertragsbeziehungen<br />

bestehen, ihre Mitgliedschaftsrechte<br />

nicht ausgeübt werden<br />

können 9)<br />

a) bei Beschlussfassungen, die die<br />

tarifliche Gestaltung von Verträgen<br />

mit Musikverwertern zum Gegenstand<br />

haben,<br />

b) hinsichtlich <strong>der</strong> passiven Wählbarkeit<br />

zum Mitglied des Aufsichtsrats,<br />

vorbehaltlich <strong>der</strong> Regelung in<br />

§ 13 Ziffer 1 Absatz 2 <strong>der</strong> Satzung.<br />

Antragstellern dieser Art stehen<br />

gleich diejenigen, welche von Musikverwertern<br />

wirtschaftlich abhängig<br />

sind.<br />

Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,<br />

begründen sie als solche nicht<br />

die Anwendung des § 3 Ziffer 1 e) <strong>der</strong><br />

Satzung.<br />

_______<br />

9) Die von <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2010 beschlossenen Formulierungen „(z. B. Veranstalter,<br />

Tonträgerhersteller o<strong>der</strong> Sendeunternehmen)“<br />

und „nicht nur vorübergehend o<strong>der</strong> in Einzelfällen“<br />

sind befristet für die Geschäftsjahre bis<br />

einschließlich <strong>2012</strong>.<br />

3. . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 8<br />

Antragsteller, die als Musikverwerter<br />

(z. B. Veranstalter, Tonträgerhersteller<br />

o<strong>der</strong> Sendeunternehmen) mit <strong>der</strong><br />

GEMA o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Verwertungsgesellschaft<br />

nicht nur vorübergehend<br />

o<strong>der</strong> in Einzelfällen in Vertragsbeziehungen<br />

stehen, können als<br />

ordentliche Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />

werden, wenn sie damit einverstanden<br />

sind, dass, solange die Vertragsbeziehungen<br />

bestehen, ihre Mitglied-<br />

schaftsrechte nicht ausgeübt werden<br />

(- - -)<br />

können<br />

. . .<br />

. . .<br />

. . .<br />

. . .<br />

_______<br />

(- - -)

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