Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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21. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 8 Ziffer 3 Absatz 2 Fußnote 9 <strong>der</strong> Satzung<br />
(Jahrbuch Seite 162) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
3. . . .<br />
30<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 8<br />
Antragsteller, die als Musikverwerter<br />
(z. B. Veranstalter, Tonträgerhersteller<br />
o<strong>der</strong> Sendeunternehmen) mit <strong>der</strong><br />
GEMA o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Verwertungsgesellschaft<br />
nicht nur vorübergehend<br />
o<strong>der</strong> in Einzelfällen in Vertragsbeziehungen<br />
stehen, können als<br />
ordentliche Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />
werden, wenn sie damit einverstanden<br />
sind, dass, solange die Vertragsbeziehungen<br />
bestehen, ihre Mitgliedschaftsrechte<br />
nicht ausgeübt werden<br />
können 9)<br />
a) bei Beschlussfassungen, die die<br />
tarifliche Gestaltung von Verträgen<br />
mit Musikverwertern zum Gegenstand<br />
haben,<br />
b) hinsichtlich <strong>der</strong> passiven Wählbarkeit<br />
zum Mitglied des Aufsichtsrats,<br />
vorbehaltlich <strong>der</strong> Regelung in<br />
§ 13 Ziffer 1 Absatz 2 <strong>der</strong> Satzung.<br />
Antragstellern dieser Art stehen<br />
gleich diejenigen, welche von Musikverwertern<br />
wirtschaftlich abhängig<br />
sind.<br />
Soweit diese Voraussetzungen vorliegen,<br />
begründen sie als solche nicht<br />
die Anwendung des § 3 Ziffer 1 e) <strong>der</strong><br />
Satzung.<br />
_______<br />
9) Die von <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2010 beschlossenen Formulierungen „(z. B. Veranstalter,<br />
Tonträgerhersteller o<strong>der</strong> Sendeunternehmen)“<br />
und „nicht nur vorübergehend o<strong>der</strong> in Einzelfällen“<br />
sind befristet für die Geschäftsjahre bis<br />
einschließlich <strong>2012</strong>.<br />
3. . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 8<br />
Antragsteller, die als Musikverwerter<br />
(z. B. Veranstalter, Tonträgerhersteller<br />
o<strong>der</strong> Sendeunternehmen) mit <strong>der</strong><br />
GEMA o<strong>der</strong> einer an<strong>der</strong>en Verwertungsgesellschaft<br />
nicht nur vorübergehend<br />
o<strong>der</strong> in Einzelfällen in Vertragsbeziehungen<br />
stehen, können als<br />
ordentliche Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />
werden, wenn sie damit einverstanden<br />
sind, dass, solange die Vertragsbeziehungen<br />
bestehen, ihre Mitglied-<br />
schaftsrechte nicht ausgeübt werden<br />
(- - -)<br />
können<br />
. . .<br />
. . .<br />
. . .<br />
. . .<br />
_______<br />
(- - -)