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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Mitglie<strong>der</strong> nach § 8 Ziffer 4 aufgenommen,<br />

so haben die zu einem Konzern<br />

i. S. von § 18 AktG gehörenden<br />

Verlage nur eine Stimme.“<br />

5.<br />

Passives Wahlrecht<br />

a) Wählbar zum Aufsichtsrat sind nur<br />

ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

§ 13 Ziffer 1 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung bestimmt:<br />

„Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit<br />

eines Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft und solche, denen<br />

vor 1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />

Gründen aberkannt ist und<br />

die nunmehr ihren steuerlichen<br />

Wohnsitz in Deutschland o<strong>der</strong> in einem<br />

an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft haben. Sie<br />

müssen überdies dem Verein mindestens<br />

fünf Jahre lang als ordentliches<br />

Mitglied angehören.“<br />

glie<strong>der</strong> nach § 8 Ziffer 4 aufgenommen,<br />

so haben die zu einem Konzern<br />

i. S. von § 18 AktG gehörenden Verlage<br />

nur eine Stimme.“<br />

5.<br />

Passives Wahlrecht<br />

a) . . .<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

„Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit<br />

eines Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union und solche, denen vor<br />

1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />

Gründen aberkannt ist und die nunmehr<br />

ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />

Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

haben. Sie müssen überdies dem<br />

Verein mindestens fünf Jahre lang als<br />

ordentliches Mitglied angehören.“<br />

Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1.12.2009 ist die „Europäische<br />

Union“ Rechtsnachfolgerin <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft geworden. Die Vorschriften<br />

im Regelwerk <strong>der</strong> GEMA sind daher entsprechend anzupassen.<br />

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