Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Mitglie<strong>der</strong> nach § 8 Ziffer 4 aufgenommen,<br />
so haben die zu einem Konzern<br />
i. S. von § 18 AktG gehörenden<br />
Verlage nur eine Stimme.“<br />
5.<br />
Passives Wahlrecht<br />
a) Wählbar zum Aufsichtsrat sind nur<br />
ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
§ 13 Ziffer 1 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung bestimmt:<br />
„Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit<br />
eines Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft und solche, denen<br />
vor 1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />
Gründen aberkannt ist und<br />
die nunmehr ihren steuerlichen<br />
Wohnsitz in Deutschland o<strong>der</strong> in einem<br />
an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft haben. Sie<br />
müssen überdies dem Verein mindestens<br />
fünf Jahre lang als ordentliches<br />
Mitglied angehören.“<br />
glie<strong>der</strong> nach § 8 Ziffer 4 aufgenommen,<br />
so haben die zu einem Konzern<br />
i. S. von § 18 AktG gehörenden Verlage<br />
nur eine Stimme.“<br />
5.<br />
Passives Wahlrecht<br />
a) . . .<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
„Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit<br />
eines Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union und solche, denen vor<br />
1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />
Gründen aberkannt ist und die nunmehr<br />
ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />
Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
haben. Sie müssen überdies dem<br />
Verein mindestens fünf Jahre lang als<br />
ordentliches Mitglied angehören.“<br />
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon zum 1.12.2009 ist die „Europäische<br />
Union“ Rechtsnachfolgerin <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft geworden. Die Vorschriften<br />
im Regelwerk <strong>der</strong> GEMA sind daher entsprechend anzupassen.<br />
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