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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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1. . . .<br />

28<br />

§ 13<br />

Aufsichtsrat<br />

Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit eines<br />

Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft und solche, denen vor<br />

1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />

aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />

Gründen aberkannt ist und die nunmehr<br />

ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />

Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />

haben. Sie müssen überdies<br />

dem Verein mindestens fünf Jahre<br />

lang als ordentliches Mitglied angehören.<br />

1. . . .<br />

Versammlungs- und Wahlordnung<br />

§ 13<br />

Aufsichtsrat<br />

Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />

mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />

sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit eines<br />

Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union und solche, denen vor 1946<br />

die deutsche Staatsangehörigkeit aus<br />

politischen o<strong>der</strong> „rassischen“ Gründen<br />

aberkannt ist und die nunmehr<br />

ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />

Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />

haben. Sie müssen überdies dem<br />

Verein mindestens fünf Jahre lang als<br />

ordentliches Mitglied angehören.<br />

B. Wahlordnung für die Wahl zum Aufsichtsrat<br />

Bisherige Fassung:<br />

I.<br />

Satzungsbestimmungen für die Wahl<br />

zum Aufsichtsrat<br />

3.<br />

Aktives Wahlrecht<br />

§ 10 Ziffer 7 <strong>der</strong> Satzung bestimmt:<br />

„7. . . .<br />

. . .<br />

Werden Verlagsfirmen, die in wirtschaftlichem<br />

und personellem Zusammenhang<br />

mit ausländischen Verlegern<br />

o<strong>der</strong> Musikverwertern außerhalb<br />

des Gebiets <strong>der</strong> Europäischen<br />

Gemeinschaft stehen, als ordentliche<br />

Beantragte Neufassung:<br />

I.<br />

Satzungsbestimmungen für die Wahl<br />

zum Aufsichtsrat<br />

3.<br />

Aktives Wahlrecht<br />

. . .<br />

„7. . . .<br />

. . .<br />

Werden Verlagsfirmen, die in wirtschaftlichem<br />

und personellem Zusammenhang<br />

mit ausländischen Verlegern<br />

o<strong>der</strong> Musikverwertern außerhalb<br />

des Gebiets <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union stehen, als ordentliche Mit-

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