Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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1. . . .<br />
28<br />
§ 13<br />
Aufsichtsrat<br />
Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit eines<br />
Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft und solche, denen vor<br />
1946 die deutsche Staatsangehörigkeit<br />
aus politischen o<strong>der</strong> „rassischen“<br />
Gründen aberkannt ist und die nunmehr<br />
ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />
Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
haben. Sie müssen überdies<br />
dem Verein mindestens fünf Jahre<br />
lang als ordentliches Mitglied angehören.<br />
1. . . .<br />
Versammlungs- und Wahlordnung<br />
§ 13<br />
Aufsichtsrat<br />
Wählbar sind nur ordentliche Mitglie<strong>der</strong><br />
mit deutscher Staatsangehörigkeit<br />
sowie <strong>der</strong> Staatsangehörigkeit eines<br />
Mitgliedstaates <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union und solche, denen vor 1946<br />
die deutsche Staatsangehörigkeit aus<br />
politischen o<strong>der</strong> „rassischen“ Gründen<br />
aberkannt ist und die nunmehr<br />
ihren steuerlichen Wohnsitz in<br />
Deutschland o<strong>der</strong> in einem an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat <strong>der</strong> Europäischen Union<br />
haben. Sie müssen überdies dem<br />
Verein mindestens fünf Jahre lang als<br />
ordentliches Mitglied angehören.<br />
B. Wahlordnung für die Wahl zum Aufsichtsrat<br />
Bisherige Fassung:<br />
I.<br />
Satzungsbestimmungen für die Wahl<br />
zum Aufsichtsrat<br />
3.<br />
Aktives Wahlrecht<br />
§ 10 Ziffer 7 <strong>der</strong> Satzung bestimmt:<br />
„7. . . .<br />
. . .<br />
Werden Verlagsfirmen, die in wirtschaftlichem<br />
und personellem Zusammenhang<br />
mit ausländischen Verlegern<br />
o<strong>der</strong> Musikverwertern außerhalb<br />
des Gebiets <strong>der</strong> Europäischen<br />
Gemeinschaft stehen, als ordentliche<br />
Beantragte Neufassung:<br />
I.<br />
Satzungsbestimmungen für die Wahl<br />
zum Aufsichtsrat<br />
3.<br />
Aktives Wahlrecht<br />
. . .<br />
„7. . . .<br />
. . .<br />
Werden Verlagsfirmen, die in wirtschaftlichem<br />
und personellem Zusammenhang<br />
mit ausländischen Verlegern<br />
o<strong>der</strong> Musikverwertern außerhalb<br />
des Gebiets <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union stehen, als ordentliche Mit-