Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
19. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Reinhard Besser, Ulrich Fischer, Will-Bertolt Hirsch,<br />
Sebastian Horn, Matthias Hornschuh, Marcus Loeber, Micki Meuser, Piranha<br />
Womex AG, Florian Rein, Harald Reitinger, Roof Music Schallplatten- und Verlagsgesellschaft<br />
mbH, Songs United Publishing Jörg Fukking Musikverlag e. K.<br />
und Südpol Music GmbH sowie die Delegierten <strong>der</strong> außerordentlichen und angeschlossenen<br />
Mitglie<strong>der</strong> BMC Bennett Music and Consulting Stephan Benn,<br />
Elbmusikverlag Inh. Thomas Ritter, Hans Lothar Hafner und PKM GmbH Patricks<br />
Kleiner Musikverlag stellen zu § 3 a) <strong>der</strong> Satzung (Jahrbuch Seite 158) den nachstehend<br />
abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
24<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 3<br />
Wahrnehmung<br />
Der Berechtigungsvertrag muss enthalten:<br />
a) dass sämtliche dem Berechtigten<br />
gegenwärtig zustehenden und<br />
alle zukünftig entstehenden Rechte<br />
mit <strong>der</strong> Maßgabe übertragen<br />
werden, dass die Übertragung für<br />
drei Jahre, jedoch mindestens bis<br />
zum Jahresende nach Ablauf des<br />
dritten Jahres erfolgt und sich die<br />
Übertragung jeweils um drei Jahre<br />
verlängert, falls <strong>der</strong> Berechtigungsvertrag<br />
nicht unter Einhaltung<br />
einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende des jeweiligen Drei-<br />
Jahres-Zyklus schriftlich gekündigt<br />
wird 6) ; <strong>der</strong> Berechtigungsvertrag<br />
kann für Onlinenutzungen kürzere<br />
Kündigungsfristen vorsehen.<br />
_______<br />
6) Für die Berechnung <strong>der</strong> Drei-Jahres-Zyklen für am<br />
8. Juni 1971 bereits bestehende Berechtigungsverträge<br />
mit Angehörigen und Verlagsfirmen <strong>der</strong><br />
Mitgliedsstaaten <strong>der</strong> Europäischen Gemeinschaft<br />
gilt § 3 Ziffer 2 Absatz 3 <strong>der</strong> Satzung in <strong>der</strong> Fassung<br />
vor den Beschlüssen <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
vom 21./22. Juni 2011. Hiernach<br />
war die Rechtsübertragung für diese Berechtigungsverträge<br />
erstmals zum 31. Dezember 1973<br />
kündbar.<br />
. . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 3<br />
Wahrnehmung<br />
a) dass sämtliche dem Berechtigten<br />
gegenwärtig zustehenden und<br />
alle zukünftig entstehenden Rechte<br />
mit <strong>der</strong> Maßgabe übertragen<br />
werden, dass die Übertragung für<br />
drei Jahre, jedoch mindestens bis<br />
zum Jahresende nach Ablauf des<br />
dritten Jahres erfolgt und sich die<br />
Übertragung jeweils um drei Jahre<br />
verlängert, falls <strong>der</strong> Berechtigungsvertrag<br />
nicht unter Einhaltung<br />
einer Frist von sechs Monaten<br />
zum Ende des jeweiligen Drei-<br />
Jahres-Zyklus schriftlich gekündigt<br />
wird 6) ; <strong>der</strong> Berechtigungsvertrag<br />
muss für Teilkündigungen<br />
hinsichtlich einzelner Rechte<br />
und Territorien eine kürzere<br />
Kündigungsfrist von 3 Monaten<br />
auf das Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
vorsehen.<br />
_______<br />
6) . . .