Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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lung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen qualifizierten Mehrheiten im Rahmen von Abstimmungen<br />
über Satzungsän<strong>der</strong>ungen grundsätzlich nicht auf die Mehrheit <strong>der</strong> erschienenen<br />
Mitglie<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n auf die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen abzustellen<br />
ist. Stimmenthaltungen - die grundsätzlich nicht als „abgegebene Stimmen“<br />
gelten - sind dagegen nicht zu berücksichtigen.<br />
15. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu A Teil II Ziffer 2 (9) <strong>der</strong> Versammlungs- und<br />
Wahlordnung (Jahrbuch Seiten 264 und 265) den nachstehend abgedruckten<br />
Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
2.<br />
. . .<br />
Bisherige Fassung:<br />
II.<br />
Hauptversammlung<br />
(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
über einen in den Berufsgruppenversammlungen<br />
bereits verabschiedeten<br />
Antrag eine nochmalige Diskussion<br />
und Abstimmung verlangt, so ist diesem<br />
Verlangen zu entsprechen, wenn<br />
dieser Antrag von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> anwesenden<br />
Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von Dreiviertel<br />
<strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> einer<br />
Berufsgruppe unterstützt wird.<br />
Ausgenommen hiervon ist die in<br />
§ 11 a) <strong>der</strong> Satzung geregelte Wahl<br />
des Aufsichtsrats.<br />
2.<br />
. . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
II.<br />
Hauptversammlung<br />
(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
über einen von den Berufsgruppen<br />
bereits angenommenen o<strong>der</strong> abgelehnten<br />
Antrag vor Abschluss<br />
des betreffenden <strong>Tagesordnung</strong>spunktes<br />
eine nochmalige<br />
Diskussion und Abstimmung verlangt,<br />
so ist diesem Verlangen zu entsprechen,<br />
wenn dieser Antrag von <strong>der</strong><br />
Hälfte <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />
o<strong>der</strong> von Dreiviertel <strong>der</strong> anwesenden<br />
Mitglie<strong>der</strong> einer Berufsgruppe unterstützt<br />
wird. Über Anträge, die<br />
von allen Berufsgruppen angenommen<br />
worden sind, jedoch<br />
nicht in <strong>der</strong>selben Fassung,<br />
findet in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />
stets eine nochmalige Diskussion<br />
und Abstimmung statt.<br />
Ausgenommen hiervon sind Wahlen.<br />
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