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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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lung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen qualifizierten Mehrheiten im Rahmen von Abstimmungen<br />

über Satzungsän<strong>der</strong>ungen grundsätzlich nicht auf die Mehrheit <strong>der</strong> erschienenen<br />

Mitglie<strong>der</strong>, son<strong>der</strong>n auf die Mehrheit <strong>der</strong> abgegebenen Stimmen abzustellen<br />

ist. Stimmenthaltungen - die grundsätzlich nicht als „abgegebene Stimmen“<br />

gelten - sind dagegen nicht zu berücksichtigen.<br />

15. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu A Teil II Ziffer 2 (9) <strong>der</strong> Versammlungs- und<br />

Wahlordnung (Jahrbuch Seiten 264 und 265) den nachstehend abgedruckten<br />

Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

2.<br />

. . .<br />

Bisherige Fassung:<br />

II.<br />

Hauptversammlung<br />

(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

über einen in den Berufsgruppenversammlungen<br />

bereits verabschiedeten<br />

Antrag eine nochmalige Diskussion<br />

und Abstimmung verlangt, so ist diesem<br />

Verlangen zu entsprechen, wenn<br />

dieser Antrag von <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> anwesenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> o<strong>der</strong> von Dreiviertel<br />

<strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong> einer<br />

Berufsgruppe unterstützt wird.<br />

Ausgenommen hiervon ist die in<br />

§ 11 a) <strong>der</strong> Satzung geregelte Wahl<br />

des Aufsichtsrats.<br />

2.<br />

. . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

II.<br />

Hauptversammlung<br />

(9) Wird in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

über einen von den Berufsgruppen<br />

bereits angenommenen o<strong>der</strong> abgelehnten<br />

Antrag vor Abschluss<br />

des betreffenden <strong>Tagesordnung</strong>spunktes<br />

eine nochmalige<br />

Diskussion und Abstimmung verlangt,<br />

so ist diesem Verlangen zu entsprechen,<br />

wenn dieser Antrag von <strong>der</strong><br />

Hälfte <strong>der</strong> anwesenden Mitglie<strong>der</strong><br />

o<strong>der</strong> von Dreiviertel <strong>der</strong> anwesenden<br />

Mitglie<strong>der</strong> einer Berufsgruppe unterstützt<br />

wird. Über Anträge, die<br />

von allen Berufsgruppen angenommen<br />

worden sind, jedoch<br />

nicht in <strong>der</strong>selben Fassung,<br />

findet in <strong>der</strong> Hauptversammlung<br />

stets eine nochmalige Diskussion<br />

und Abstimmung statt.<br />

Ausgenommen hiervon sind Wahlen.<br />

17

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