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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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16<br />

IV. Anträge zur<br />

Versammlungs- und Wahlordnung<br />

A. Versammlungsordnung<br />

14. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu A Teil II Ziffer 2 (6) <strong>der</strong> Versammlungs- und<br />

Wahlordnung (Jahrbuch Seite 264) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

2. . . .<br />

Bisherige Fassung:<br />

II.<br />

Hauptversammlung<br />

(6) Bei Abstimmungen mit einfacher<br />

Mehrheit entscheidet das Verhältnis<br />

zwischen Ja- und Nein-Stimmen. Vorgeschriebene<br />

qualifizierte Mehrheiten<br />

werden nur durch die Zahl <strong>der</strong> Ja-<br />

Stimmen im Verhältnis zur Zahl <strong>der</strong><br />

Nein-Stimmen und Enthaltungen erreicht.<br />

Bei Stimmengleichheit gelten<br />

Anträge als abgelehnt.<br />

2. . . .<br />

Begründung:<br />

Beantragte Neufassung:<br />

II.<br />

Hauptversammlung<br />

(6) Bei Abstimmungen kommt es<br />

für das Erreichen <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Mehrheit auf das Verhältnis<br />

<strong>der</strong> Ja-Stimmen zur<br />

Summe <strong>der</strong> Ja- und Nein-Stimmen<br />

an. Bei Stimmengleichheit gelten<br />

Anträge als abgelehnt. Stimmenthaltungen<br />

werden nicht berücksichtigt.<br />

Ausdrücklich erklärte<br />

Stimmenthaltungen werden<br />

jedoch im Protokoll erfasst.<br />

Durch die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung soll das Abstimmungsverfahren dahingehend<br />

vereinheitlicht und vereinfacht werden, dass bei allen Abstimmungen künftig<br />

nur noch das Verhältnis <strong>der</strong> Ja-Stimmen zur Summe <strong>der</strong> Ja- und Nein-<br />

Stimmen maßgeblich ist. Stimmenthaltungen, die bislang bei - insbeson<strong>der</strong>e für<br />

Än<strong>der</strong>ungen von Satzung, Berechtigungsvertrag und Verteilungsplan - vorgeschriebenen<br />

qualifizierten Mehrheiten für das Abstimmungsergebnis zu berücksichtigen<br />

waren, sollen dagegen nur noch im Protokoll erfasst werden, aber für<br />

das Abstimmungsergebnis nicht mehr relevant sein.<br />

Der Vorschlag folgt einer Reform des Vereinsrechts aus dem Jahr 2009. Durch die<br />

Neufassung von § 33 BGB hat <strong>der</strong> Gesetzgeber klargestellt, dass bei <strong>der</strong> Ermitt-

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