Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Begründung:<br />
Der Wertungsausschuss <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E musste in den letzten<br />
Jahren feststellen, dass an <strong>der</strong> Wertung <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E überwiegend<br />
Mitglie<strong>der</strong> neu zu beteiligen waren, <strong>der</strong>en Aufkommen sich ausschließlich<br />
auf die Sparte KI (Musik im Gottesdienst) beschränkt. Bei näherer Betrachtung<br />
stellte sich zudem heraus, dass darunter zahlreiche Urheber zu finden sind,<br />
<strong>der</strong>en Werke stilistisch zweifelsfrei <strong>der</strong> Unterhaltungsmusik zuzuordnen wären<br />
(z. B. „Sakropop“ o<strong>der</strong> „Contemporary Christian Music“). Mit den hier vorgeschlagenen<br />
Maßnahmen soll zum einen das für einen Punkt im Wertungsverfahren<br />
benötigte Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte KI heraufgesetzt und damit den Voraussetzungen<br />
für einen Punkt in <strong>der</strong> Sparte E (d. h. EUR 75,00 pro Punkt, hier im Dreijahresdurchschnitt)<br />
angepasst werden. Zum an<strong>der</strong>en soll es zukünftig nicht mehr<br />
möglich sein, an <strong>der</strong> Wertung <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E allein aufgrund<br />
von Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte KI zu partizipieren. Damit sichergestellt ist, dass es<br />
sich um E-Musik handelt, sollen die Aufkommenspunkte unter § 5 (3) C) zukünftig<br />
an mindestens zwei Punkte in <strong>der</strong> Sparte E bzw. in den Sparten R und FS (hier:<br />
E-Bewertungen) gekoppelt sein, um die Voraussetzungen zur Wertungsbeteiligung<br />
zu erfüllen.<br />
Die Sparte FKI wurde mit dem Geschäftsjahr 2008 abgeschafft und kann daher in<br />
§ 5 (3) C) gestrichen werden.<br />
50. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 5 (3) E) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das<br />
Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E (Jahrbuch Seite 368) den<br />
nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 5<br />
(3) Die Punktzahl errechnet sich<br />
wie folgt:<br />
. . .<br />
E) Aufkommen in den Sparten R und<br />
FS<br />
Dreijahresdurchschnitt<br />
je EUR 150,00 1 Punkt bis zu<br />
30 Punkten<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
(3) . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 5<br />
E) Aufkommen in den Sparten R und<br />
FS<br />
Dreijahresdurchschnitt<br />
je EUR 100,00 1 Punkt bis zu<br />
30 Punkten<br />
Es ist festzustellen, dass von den Rundfunkanstalten immer weniger zeitgenössische<br />
E-Musik gesendet wird. Daher erfüllen immer weniger (auch namhafte) Urheber<br />
die bisherigen Voraussetzungen für Punkte zu § 5 (3) E) im Wertungsver-<br />
119