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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Begründung:<br />

Der Wertungsausschuss <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E musste in den letzten<br />

Jahren feststellen, dass an <strong>der</strong> Wertung <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E überwiegend<br />

Mitglie<strong>der</strong> neu zu beteiligen waren, <strong>der</strong>en Aufkommen sich ausschließlich<br />

auf die Sparte KI (Musik im Gottesdienst) beschränkt. Bei näherer Betrachtung<br />

stellte sich zudem heraus, dass darunter zahlreiche Urheber zu finden sind,<br />

<strong>der</strong>en Werke stilistisch zweifelsfrei <strong>der</strong> Unterhaltungsmusik zuzuordnen wären<br />

(z. B. „Sakropop“ o<strong>der</strong> „Contemporary Christian Music“). Mit den hier vorgeschlagenen<br />

Maßnahmen soll zum einen das für einen Punkt im Wertungsverfahren<br />

benötigte Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte KI heraufgesetzt und damit den Voraussetzungen<br />

für einen Punkt in <strong>der</strong> Sparte E (d. h. EUR 75,00 pro Punkt, hier im Dreijahresdurchschnitt)<br />

angepasst werden. Zum an<strong>der</strong>en soll es zukünftig nicht mehr<br />

möglich sein, an <strong>der</strong> Wertung <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E allein aufgrund<br />

von Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte KI zu partizipieren. Damit sichergestellt ist, dass es<br />

sich um E-Musik handelt, sollen die Aufkommenspunkte unter § 5 (3) C) zukünftig<br />

an mindestens zwei Punkte in <strong>der</strong> Sparte E bzw. in den Sparten R und FS (hier:<br />

E-Bewertungen) gekoppelt sein, um die Voraussetzungen zur Wertungsbeteiligung<br />

zu erfüllen.<br />

Die Sparte FKI wurde mit dem Geschäftsjahr 2008 abgeschafft und kann daher in<br />

§ 5 (3) C) gestrichen werden.<br />

50. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 5 (3) E) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das<br />

Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E (Jahrbuch Seite 368) den<br />

nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 5<br />

(3) Die Punktzahl errechnet sich<br />

wie folgt:<br />

. . .<br />

E) Aufkommen in den Sparten R und<br />

FS<br />

Dreijahresdurchschnitt<br />

je EUR 150,00 1 Punkt bis zu<br />

30 Punkten<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

(3) . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 5<br />

E) Aufkommen in den Sparten R und<br />

FS<br />

Dreijahresdurchschnitt<br />

je EUR 100,00 1 Punkt bis zu<br />

30 Punkten<br />

Es ist festzustellen, dass von den Rundfunkanstalten immer weniger zeitgenössische<br />

E-Musik gesendet wird. Daher erfüllen immer weniger (auch namhafte) Urheber<br />

die bisherigen Voraussetzungen für Punkte zu § 5 (3) E) im Wertungsver-<br />

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