Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Begründung:<br />
Die Vergabe <strong>der</strong> Mittel zur För<strong>der</strong>ung des zeitgenössischen Musikschaffens folgt<br />
dem Auftrag des § 7 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz an die Verwertungsgesellschaften,<br />
kulturell bedeutende Leistungen und Werke zu för<strong>der</strong>n. Durch die<br />
Regelung in § 4 (3) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten<br />
in <strong>der</strong> Sparte E hat <strong>der</strong> Wertungsausschuss die Möglichkeit, diesem Auftrag<br />
auf direktem Wege nachzukommen.<br />
Bei <strong>der</strong> Zuerkennung <strong>der</strong> Mittel werden <strong>der</strong> Solidargedanke <strong>der</strong> GEMA gewürdigt<br />
und diverse Aspekte zur kulturellen Resonanz einer Urheberpersönlichkeit berücksichtigt.<br />
Die im Jahr 2006 beschlossene Neuregelung, die erstmals für die<br />
Wertung Geschäftsjahr 2006 durchgeführt und im Jahr 2008 von 10 % auf 20 %<br />
erhöht wurde, hat sich sehr bewährt und ist zu einem unerlässlichen gezielten<br />
Instrument <strong>der</strong> kulturellen För<strong>der</strong>ung geworden. Es wird daher vorgeschlagen,<br />
die Befristung <strong>der</strong> Regelung aufzuheben.<br />
49. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 5 (3) C) und H) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für<br />
das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E (Jahrbuch Seiten 368<br />
und 369) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 5<br />
(3) Die Punktzahl errechnet sich<br />
wie folgt:<br />
. . .<br />
C) Aufkommen in den Sparten KI und<br />
FKI<br />
je EUR 50,00 1 Punkt bis zu<br />
20 Punkten<br />
. . .<br />
H) . . .<br />
Bei erstmals am Wertungsverfahren<br />
zu beteiligenden Komponisten erfolgt<br />
eine Prüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen für<br />
eine Bewertung <strong>der</strong> künstlerischen<br />
Persönlichkeit und des Gesamtschaffens<br />
nur, wenn mindestens vier Punkte<br />
zu § 5 (3) B) bis G) errechnet worden<br />
sind, wobei die Punkte zu D), F)<br />
und G) nur berücksichtigt werden,<br />
wenn mindestens 2 Punkte zu B), C)<br />
o<strong>der</strong> E) erreicht sind.<br />
. . .<br />
(3) . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 5<br />
C) Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte KI (- - -)<br />
. . .<br />
je EUR 75,00 1 Punkt bis zu<br />
20 Punkten<br />
H) . . .<br />
Bei erstmals am Wertungsverfahren<br />
zu beteiligenden Komponisten erfolgt<br />
eine Prüfung <strong>der</strong> Voraussetzungen für<br />
eine Bewertung <strong>der</strong> künstlerischen<br />
Persönlichkeit und des Gesamtschaffens<br />
nur, wenn mindestens vier Punkte<br />
zu § 5 (3) B) bis G) errechnet worden<br />
sind, wobei die Punkte zu C), D),<br />
F) und G) nur berücksichtigt werden,<br />
wenn mindestens 2 Punkte zu B)<br />
(- - -) o<strong>der</strong> E) erreicht sind.