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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Begründung:<br />

Soweit ein überleben<strong>der</strong> Ehegatte<br />

die in a) bzw. b) geregelte<br />

Voraussetzung <strong>der</strong> Ehedauer<br />

nicht erfüllt, kann er<br />

mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

als Beteiligter anerkannt<br />

werden, wenn er Erbe<br />

ist und vor <strong>der</strong> Eheschließung<br />

langjähriger Lebensgefährte<br />

des Urhebers war.<br />

Die vorgeschlagene Ergänzung <strong>der</strong> Regelung in § 3 II (2) <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />

für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E soll <strong>der</strong> potenziellen<br />

Benachteiligung langjähriger Lebensgefährten vorbeugen, die einen am Wertungsverfahren<br />

beteiligten Urheber erst kurz vor dessen Tod geheiratet haben.<br />

Diese Benachteiligung kann daraus resultieren, dass solche Ehegatten wegen <strong>der</strong><br />

Eheschließung nicht mehr unter die Regelung in § 3 II (3) <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />

für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E für die Beteiligung<br />

langjähriger Lebensgefährten an <strong>der</strong> Wertung fallen und aufgrund <strong>der</strong> zu kurzen<br />

Ehedauer auch noch nicht die Voraussetzungen für die Beteiligung von Ehegatten<br />

gemäß § 3 II (2) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten<br />

in <strong>der</strong> Sparte E erfüllen. Diese Regelungslücke soll mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />

Neuregelung geschlossen werden.<br />

48. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 4 (3) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />

<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E (Jahrbuch Seite 366) den nachstehend<br />

abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 4<br />

(3) Bis zu 20 % <strong>der</strong> bereitgestellten<br />

E-Wertungssumme können <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

des zeitgenössischen Musikschaffens<br />

zur Verfügung gestellt werden.<br />

2)<br />

_______<br />

2)<br />

Befristet für die Wertung <strong>der</strong> Geschäftsjahre<br />

2008, 2009, 2010 und 2011.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 4<br />

(3) Bis zu 20 % <strong>der</strong> bereitgestellten<br />

E-Wertungssumme können <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

des zeitgenössischen Musik-<br />

schaffens zur Verfügung gestellt wer-<br />

(- - -)<br />

den.<br />

_______<br />

(- - -)<br />

117

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