Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Begründung:<br />
Soweit ein überleben<strong>der</strong> Ehegatte<br />
die in a) bzw. b) geregelte<br />
Voraussetzung <strong>der</strong> Ehedauer<br />
nicht erfüllt, kann er<br />
mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />
als Beteiligter anerkannt<br />
werden, wenn er Erbe<br />
ist und vor <strong>der</strong> Eheschließung<br />
langjähriger Lebensgefährte<br />
des Urhebers war.<br />
Die vorgeschlagene Ergänzung <strong>der</strong> Regelung in § 3 II (2) <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />
für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E soll <strong>der</strong> potenziellen<br />
Benachteiligung langjähriger Lebensgefährten vorbeugen, die einen am Wertungsverfahren<br />
beteiligten Urheber erst kurz vor dessen Tod geheiratet haben.<br />
Diese Benachteiligung kann daraus resultieren, dass solche Ehegatten wegen <strong>der</strong><br />
Eheschließung nicht mehr unter die Regelung in § 3 II (3) <strong>der</strong> Geschäftsordnung<br />
für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E für die Beteiligung<br />
langjähriger Lebensgefährten an <strong>der</strong> Wertung fallen und aufgrund <strong>der</strong> zu kurzen<br />
Ehedauer auch noch nicht die Voraussetzungen für die Beteiligung von Ehegatten<br />
gemäß § 3 II (2) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren <strong>der</strong> Komponisten<br />
in <strong>der</strong> Sparte E erfüllen. Diese Regelungslücke soll mit <strong>der</strong> vorgeschlagenen<br />
Neuregelung geschlossen werden.<br />
48. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 4 (3) <strong>der</strong> Geschäftsordnung für das Wertungsverfahren<br />
<strong>der</strong> Komponisten in <strong>der</strong> Sparte E (Jahrbuch Seite 366) den nachstehend<br />
abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 4<br />
(3) Bis zu 20 % <strong>der</strong> bereitgestellten<br />
E-Wertungssumme können <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
des zeitgenössischen Musikschaffens<br />
zur Verfügung gestellt werden.<br />
2)<br />
_______<br />
2)<br />
Befristet für die Wertung <strong>der</strong> Geschäftsjahre<br />
2008, 2009, 2010 und 2011.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 4<br />
(3) Bis zu 20 % <strong>der</strong> bereitgestellten<br />
E-Wertungssumme können <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />
des zeitgenössischen Musik-<br />
schaffens zur Verfügung gestellt wer-<br />
(- - -)<br />
den.<br />
_______<br />
(- - -)<br />
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