Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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denbaren Werknutzungen werden umsatzpriorisiert manuell abgearbeitet. Insgesamt<br />
können somit regelmäßig 83 - 86 % des Umsatzes per Nettoeinzelverrechnung<br />
verteilt werden.<br />
Dennoch verbleibt ein offener Rest an Werknutzungen, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> maschinell<br />
noch manuell zugeordnet werden kann, entwe<strong>der</strong> weil das genutzte Werk kein<br />
Werk des GEMA-Repertoires ist, o<strong>der</strong> weil die Kosten für die manuelle Bearbeitung<br />
<strong>der</strong> Nutzungsmeldungen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen.<br />
Außerdem hat die GEMA Lizenzeinnahmen aus Online-Nutzungen, für die keine<br />
o<strong>der</strong> keine verwertbaren Nutzungsmeldungen vom Anbieter vorgelegt werden<br />
(z. B. Mediatheken <strong>der</strong> Fernsehsen<strong>der</strong>).<br />
Grundlage für die Verteilung dieser Lizenzeinnahmen an die Berechtigten sind<br />
die Regelungen in § 1 Ziffer 1 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum<br />
Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online. Die ursprüngliche<br />
Befristung dieser Regelungen für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 wurde<br />
durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung im Jahr 2010 bis einschließlich Geschäftsjahr<br />
<strong>2012</strong> verlängert.<br />
Da sich die Regelung in <strong>der</strong> gegenwärtigen Praxis bewährt hat, ihr Auslaufen <strong>der</strong><br />
Verteilung <strong>der</strong> programmlosen Lizenzeinnahmen die rechtliche Grundlage im<br />
Verteilungsplan entziehen würde und um gleichzeitig offen zu bleiben für zukünftige<br />
technische Möglichkeiten in diesem dynamischen Umfeld, wird beantragt,<br />
die geson<strong>der</strong>te Befristung dieser Regelungen aufzuheben. Damit unterliegen<br />
auch diese Regelungen <strong>der</strong> grundsätzlichen Befristung des Vorläufigen Verteilungsplans<br />
für den Nutzungsbereich Online bis Geschäftsjahr 2014 (vgl. § 4<br />
<strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich<br />
Online).<br />
46. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Vorläufigen<br />
Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online (Jahrbuch Seite 346)<br />
den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
. . .<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 1<br />
. . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 1<br />
4. Für Reklamationen finden die<br />
Regelungen <strong>der</strong> Verteilungspläne<br />
A für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
und B für das mechanische<br />
Vervielfältigungsrecht mit<br />
<strong>der</strong> Maßgabe Anwendung, dass<br />
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