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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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denbaren Werknutzungen werden umsatzpriorisiert manuell abgearbeitet. Insgesamt<br />

können somit regelmäßig 83 - 86 % des Umsatzes per Nettoeinzelverrechnung<br />

verteilt werden.<br />

Dennoch verbleibt ein offener Rest an Werknutzungen, <strong>der</strong> we<strong>der</strong> maschinell<br />

noch manuell zugeordnet werden kann, entwe<strong>der</strong> weil das genutzte Werk kein<br />

Werk des GEMA-Repertoires ist, o<strong>der</strong> weil die Kosten für die manuelle Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Nutzungsmeldungen in keinem Verhältnis zu den Einnahmen stehen.<br />

Außerdem hat die GEMA Lizenzeinnahmen aus Online-Nutzungen, für die keine<br />

o<strong>der</strong> keine verwertbaren Nutzungsmeldungen vom Anbieter vorgelegt werden<br />

(z. B. Mediatheken <strong>der</strong> Fernsehsen<strong>der</strong>).<br />

Grundlage für die Verteilung dieser Lizenzeinnahmen an die Berechtigten sind<br />

die Regelungen in § 1 Ziffer 1 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum<br />

Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online. Die ursprüngliche<br />

Befristung dieser Regelungen für die Geschäftsjahre 2008, 2009 und 2010 wurde<br />

durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung im Jahr 2010 bis einschließlich Geschäftsjahr<br />

<strong>2012</strong> verlängert.<br />

Da sich die Regelung in <strong>der</strong> gegenwärtigen Praxis bewährt hat, ihr Auslaufen <strong>der</strong><br />

Verteilung <strong>der</strong> programmlosen Lizenzeinnahmen die rechtliche Grundlage im<br />

Verteilungsplan entziehen würde und um gleichzeitig offen zu bleiben für zukünftige<br />

technische Möglichkeiten in diesem dynamischen Umfeld, wird beantragt,<br />

die geson<strong>der</strong>te Befristung dieser Regelungen aufzuheben. Damit unterliegen<br />

auch diese Regelungen <strong>der</strong> grundsätzlichen Befristung des Vorläufigen Verteilungsplans<br />

für den Nutzungsbereich Online bis Geschäftsjahr 2014 (vgl. § 4<br />

<strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich<br />

Online).<br />

46. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum Vorläufigen<br />

Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online (Jahrbuch Seite 346)<br />

den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

. . .<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 1<br />

. . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 1<br />

4. Für Reklamationen finden die<br />

Regelungen <strong>der</strong> Verteilungspläne<br />

A für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

und B für das mechanische<br />

Vervielfältigungsrecht mit<br />

<strong>der</strong> Maßgabe Anwendung, dass<br />

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