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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Eine Nettoeinzelverrechnung wird<br />

nicht durchgeführt, soweit für Einnahmen<br />

aus Online-Nutzungen keine<br />

Programme erhältlich sind o<strong>der</strong> die<br />

Kosten für eine Verteilung im Wege<br />

<strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung außer<br />

Verhältnis zu den Einnahmen stünden.<br />

In solchen Fällen erfolgt die Verteilung<br />

in den Nutzungsbereichen Music-on-<br />

Demand und Ruftonmelodien als Zuschlag<br />

in den Sparten des jeweiligen<br />

Nutzungsbereichs. Die Erträge im<br />

Nutzungsbereich Internetradio werden<br />

zugunsten <strong>der</strong> Sparten des Tonrundfunks<br />

gemäß den Verteilungsplänen<br />

A und B verrechnet. In den<br />

Nutzungsbereichen Internet-TV, Websites<br />

und Cinema-/Video-on-Demand<br />

werden die Erträge zugunsten <strong>der</strong><br />

Sparten des Fernsehrundfunks gemäß<br />

den Verteilungsplänen A und B verrechnet.<br />

Für das Filmherstellungsrecht<br />

erfolgt die Verteilung in den genannten<br />

Fällen zugunsten <strong>der</strong> mechanischen<br />

Vervielfältigungsrechte <strong>der</strong><br />

Sparte des Fernsehrundfunks gemäß<br />

dem Verteilungsplan B. 1)<br />

_______<br />

1) Befristet bis einschließlich Geschäftsjahr <strong>2012</strong>.<br />

114<br />

Begründung:<br />

Eine Nettoeinzelverrechnung wird<br />

nicht durchgeführt, soweit für Einnahmen<br />

aus Online-Nutzungen keine<br />

Programme erhältlich sind o<strong>der</strong> die<br />

Kosten für eine Verteilung im Wege<br />

<strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung außer<br />

Verhältnis zu den Einnahmen stünden.<br />

In solchen Fällen erfolgt die Verteilung<br />

in den Nutzungsbereichen Music-on-<br />

Demand und Ruftonmelodien als Zuschlag<br />

in den Sparten des jeweiligen<br />

Nutzungsbereichs. Die Erträge im<br />

Nutzungsbereich Internetradio werden<br />

zugunsten <strong>der</strong> Sparten des Tonrundfunks<br />

gemäß den Verteilungsplänen<br />

A und B verrechnet. In den<br />

Nutzungsbereichen Internet-TV, Websites<br />

und Cinema-/Video-on-Demand<br />

werden die Erträge zugunsten <strong>der</strong><br />

Sparten des Fernsehrundfunks gemäß<br />

den Verteilungsplänen A und B verrechnet.<br />

Für das Filmherstellungsrecht<br />

erfolgt die Verteilung in den genannten<br />

Fällen zugunsten <strong>der</strong> mechanischen<br />

Vervielfältigungsrechte <strong>der</strong><br />

Sparte des Fernsehrundfunks gemäß<br />

(- - -)<br />

dem Verteilungsplan B.<br />

_______<br />

(- - -)<br />

Die Regelungen in § 1 Ziffer 1 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum<br />

Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online wurden von <strong>der</strong><br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2008 zunächst mit Befristung für die Geschäftsjahre<br />

2008, 2009 und 2010 beschlossen.<br />

Gleichzeitig wurde die bis zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2008 geltende Bestimmung<br />

des Vorläufigen Verteilungsplans für den Nutzungsbereich Online, wonach<br />

Umsätze bis zu EUR 5,00 pro Werk mit den Lizenzeinnahmen in <strong>der</strong> betreffenden<br />

Sparte als Zuschlag ausgeschüttet werden, abgeschafft.<br />

Seit 1.1.2009 verfährt die GEMA deshalb wie folgt: Alle Lizenzeinnahmen für<br />

Werknutzungen, die sich maschinell einem bei <strong>der</strong> GEMA angemeldeten und registrierten<br />

Werk eindeutig zuordnen lassen, werden ohne Anwendung eines<br />

Schwellenwerts wertgenau an die Berechtigten verteilt. Durch verbesserte maschinelle<br />

Zuordnungsverfahren werden <strong>der</strong>zeit auf diesem Wege, abhängig von<br />

<strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> vom Lizenznehmer gelieferten Nutzungsdaten, bereits 70 - 80 %<br />

des Umsatzes per Nettoeinzelverrechnung verteilt. Die nicht maschinell zuor-

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