Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Eine Nettoeinzelverrechnung wird<br />
nicht durchgeführt, soweit für Einnahmen<br />
aus Online-Nutzungen keine<br />
Programme erhältlich sind o<strong>der</strong> die<br />
Kosten für eine Verteilung im Wege<br />
<strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung außer<br />
Verhältnis zu den Einnahmen stünden.<br />
In solchen Fällen erfolgt die Verteilung<br />
in den Nutzungsbereichen Music-on-<br />
Demand und Ruftonmelodien als Zuschlag<br />
in den Sparten des jeweiligen<br />
Nutzungsbereichs. Die Erträge im<br />
Nutzungsbereich Internetradio werden<br />
zugunsten <strong>der</strong> Sparten des Tonrundfunks<br />
gemäß den Verteilungsplänen<br />
A und B verrechnet. In den<br />
Nutzungsbereichen Internet-TV, Websites<br />
und Cinema-/Video-on-Demand<br />
werden die Erträge zugunsten <strong>der</strong><br />
Sparten des Fernsehrundfunks gemäß<br />
den Verteilungsplänen A und B verrechnet.<br />
Für das Filmherstellungsrecht<br />
erfolgt die Verteilung in den genannten<br />
Fällen zugunsten <strong>der</strong> mechanischen<br />
Vervielfältigungsrechte <strong>der</strong><br />
Sparte des Fernsehrundfunks gemäß<br />
dem Verteilungsplan B. 1)<br />
_______<br />
1) Befristet bis einschließlich Geschäftsjahr <strong>2012</strong>.<br />
114<br />
Begründung:<br />
Eine Nettoeinzelverrechnung wird<br />
nicht durchgeführt, soweit für Einnahmen<br />
aus Online-Nutzungen keine<br />
Programme erhältlich sind o<strong>der</strong> die<br />
Kosten für eine Verteilung im Wege<br />
<strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung außer<br />
Verhältnis zu den Einnahmen stünden.<br />
In solchen Fällen erfolgt die Verteilung<br />
in den Nutzungsbereichen Music-on-<br />
Demand und Ruftonmelodien als Zuschlag<br />
in den Sparten des jeweiligen<br />
Nutzungsbereichs. Die Erträge im<br />
Nutzungsbereich Internetradio werden<br />
zugunsten <strong>der</strong> Sparten des Tonrundfunks<br />
gemäß den Verteilungsplänen<br />
A und B verrechnet. In den<br />
Nutzungsbereichen Internet-TV, Websites<br />
und Cinema-/Video-on-Demand<br />
werden die Erträge zugunsten <strong>der</strong><br />
Sparten des Fernsehrundfunks gemäß<br />
den Verteilungsplänen A und B verrechnet.<br />
Für das Filmherstellungsrecht<br />
erfolgt die Verteilung in den genannten<br />
Fällen zugunsten <strong>der</strong> mechanischen<br />
Vervielfältigungsrechte <strong>der</strong><br />
Sparte des Fernsehrundfunks gemäß<br />
(- - -)<br />
dem Verteilungsplan B.<br />
_______<br />
(- - -)<br />
Die Regelungen in § 1 Ziffer 1 Absatz 2 und 3 <strong>der</strong> Allgemeinen Grundsätze zum<br />
Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online wurden von <strong>der</strong><br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2008 zunächst mit Befristung für die Geschäftsjahre<br />
2008, 2009 und 2010 beschlossen.<br />
Gleichzeitig wurde die bis zur Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2008 geltende Bestimmung<br />
des Vorläufigen Verteilungsplans für den Nutzungsbereich Online, wonach<br />
Umsätze bis zu EUR 5,00 pro Werk mit den Lizenzeinnahmen in <strong>der</strong> betreffenden<br />
Sparte als Zuschlag ausgeschüttet werden, abgeschafft.<br />
Seit 1.1.2009 verfährt die GEMA deshalb wie folgt: Alle Lizenzeinnahmen für<br />
Werknutzungen, die sich maschinell einem bei <strong>der</strong> GEMA angemeldeten und registrierten<br />
Werk eindeutig zuordnen lassen, werden ohne Anwendung eines<br />
Schwellenwerts wertgenau an die Berechtigten verteilt. Durch verbesserte maschinelle<br />
Zuordnungsverfahren werden <strong>der</strong>zeit auf diesem Wege, abhängig von<br />
<strong>der</strong> Qualität <strong>der</strong> vom Lizenznehmer gelieferten Nutzungsdaten, bereits 70 - 80 %<br />
des Umsatzes per Nettoeinzelverrechnung verteilt. Die nicht maschinell zuor-