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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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Begründung:<br />

Nachdem mit Annahme des Antrags zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 35 <strong>der</strong> ordentlichen<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 bereits die Reklamationsfrist in den Sparten des<br />

Sen<strong>der</strong>echts auf 18 Monate verlängert wurde, soll die Reklamationsfrist für die<br />

Sparten des mechanischen Rechts im Sendebereich hieran angepasst werden.<br />

Zudem soll die Reklamationsfrist in den Auslandssparten einheitlich 18 Monate<br />

betragen.<br />

Die Reklamationsfrist in den übrigen Sparten des mechanischen Rechts soll maßvoll<br />

von bisher 6 auf 12 Monate verlängert werden. Da die Abrechnung in allen<br />

diesen Sparten wenigstens halbjährig erfolgt, können die Berechtigten jeweils<br />

die Folgeabrechnung abwarten, ohne die Reklamationsfrist zu versäumen.<br />

Darüber hinaus soll <strong>der</strong> Mindestbetrag, ab dem eine Reklamation berücksichtigt<br />

wird, entsprechend dem Antrag zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 35/2011 nun auch für<br />

die Sparten des mechanischen Rechts auf EUR 5,00 pro Werk abgerundet werden.<br />

C. Vorläufiger Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online<br />

Allgemeine Grundsätze<br />

45. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 Ziffer 1 Absatz 3 Fußnote 1 <strong>der</strong> Allgemeinen<br />

Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich<br />

Online (Jahrbuch Seiten 345 und 346) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

§ 1<br />

1. Die Verteilung von Erträgen aus<br />

dem Nutzungsbereich Online erfolgt<br />

im Wege <strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung<br />

und richtet sich – soweit es <strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung<br />

nicht wi<strong>der</strong>spricht<br />

– nach den Allgemeinen<br />

Grundsätzen und den Ausführungsbestimmungen<br />

zu den Verteilungsplänen<br />

A für das Aufführungs- und<br />

Sen<strong>der</strong>echt und B für das mechanische<br />

Vervielfältigungsrecht.<br />

1. . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

§ 1<br />

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