Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Begründung:<br />
Nachdem mit Annahme des Antrags zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 35 <strong>der</strong> ordentlichen<br />
Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 bereits die Reklamationsfrist in den Sparten des<br />
Sen<strong>der</strong>echts auf 18 Monate verlängert wurde, soll die Reklamationsfrist für die<br />
Sparten des mechanischen Rechts im Sendebereich hieran angepasst werden.<br />
Zudem soll die Reklamationsfrist in den Auslandssparten einheitlich 18 Monate<br />
betragen.<br />
Die Reklamationsfrist in den übrigen Sparten des mechanischen Rechts soll maßvoll<br />
von bisher 6 auf 12 Monate verlängert werden. Da die Abrechnung in allen<br />
diesen Sparten wenigstens halbjährig erfolgt, können die Berechtigten jeweils<br />
die Folgeabrechnung abwarten, ohne die Reklamationsfrist zu versäumen.<br />
Darüber hinaus soll <strong>der</strong> Mindestbetrag, ab dem eine Reklamation berücksichtigt<br />
wird, entsprechend dem Antrag zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 35/2011 nun auch für<br />
die Sparten des mechanischen Rechts auf EUR 5,00 pro Werk abgerundet werden.<br />
C. Vorläufiger Verteilungsplan für den Nutzungsbereich Online<br />
Allgemeine Grundsätze<br />
45. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu § 1 Ziffer 1 Absatz 3 Fußnote 1 <strong>der</strong> Allgemeinen<br />
Grundsätze zum Vorläufigen Verteilungsplan für den Nutzungsbereich<br />
Online (Jahrbuch Seiten 345 und 346) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
§ 1<br />
1. Die Verteilung von Erträgen aus<br />
dem Nutzungsbereich Online erfolgt<br />
im Wege <strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung<br />
und richtet sich – soweit es <strong>der</strong> Nettoeinzelverrechnung<br />
nicht wi<strong>der</strong>spricht<br />
– nach den Allgemeinen<br />
Grundsätzen und den Ausführungsbestimmungen<br />
zu den Verteilungsplänen<br />
A für das Aufführungs- und<br />
Sen<strong>der</strong>echt und B für das mechanische<br />
Vervielfältigungsrecht.<br />
1. . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
§ 1<br />
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