Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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Anlass für diese Än<strong>der</strong>ung war ein Mitglie<strong>der</strong>antrag, <strong>der</strong> durch einen Än<strong>der</strong>ungsantrag<br />
von Aufsichtsrat und Vorstand modifiziert und in dieser modifizierten<br />
Fassung von <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung beschlossen wurde. Da <strong>der</strong> in <strong>der</strong> <strong>Tagesordnung</strong><br />
abgedruckte Antrag keine Neufassung <strong>der</strong> korrespondierenden Regelung<br />
in Abschnitt I Ziffer 1 Absatz 2 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das mechanische Vervielfältigungsrecht vorsah, konnte eine solche<br />
Neufassung durch die ordentliche Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 nicht beschlossen<br />
werden. Um eine einheitliche Fristenregelung zu gewährleisten, wird<br />
vorgeschlagen, die von <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2011 für Abschnitt<br />
I Ziffer 1 Absatz 3 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt beschlossene Ergänzung auch in Abschnitt<br />
I Ziffer 1 Absatz 2 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das<br />
mechanische Vervielfältigungsrecht vorzunehmen.<br />
43. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu Abschnitt I Ziffer 11 Absatz 3 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan für das mechanische Vervielfältigungsrecht<br />
(Jahrbuch Seiten 337 und 338) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
I. Anmeldung und Registrierung <strong>der</strong><br />
Werke<br />
11. . . .<br />
. . .<br />
Rechtzeitig ist eine Anmeldung dann,<br />
wenn sie bei Abrechnung für die Zeit<br />
vom 1. Januar bis 30. Juni bis zum 31.<br />
Juli des laufenden Jahres, für die Zeit<br />
vom 1. Juli bis 31. Dezember bis zum<br />
31. Januar des darauffolgenden Jahres<br />
und bei Abrechnungen für die Zeit<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember bis<br />
zum 1. August des laufenden Jahres<br />
eingeht.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
I. Anmeldung und Registrierung <strong>der</strong><br />
Werke<br />
11. . . .<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
Rechtzeitig ist eine Anmeldung dann,<br />
wenn sie bei Abrechnung für die Zeit<br />
vom 1. Januar bis 30. Juni bis zum 31.<br />
Juli des laufenden Jahres, für die Zeit<br />
vom 1. Juli bis 31. Dezember bis zum<br />
31. Januar des darauffolgenden Jahres<br />
und bei Abrechnungen für die Zeit<br />
vom 1. Januar bis 31. Dezember bis<br />
zum 1. Oktober des laufenden Jahres<br />
eingeht.<br />
Durch Beschluss <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung 2009 wurde Ab-<br />
schnitt I Ziffer 14 Absatz 3 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt auf <strong>der</strong> Grundlage eines Antrags von Aufsichtsrat<br />
und Vorstand dahingehend geän<strong>der</strong>t, dass eine Anmeldung von Verän<strong>der</strong>ungen<br />
an einem Werk auch dann noch rechtzeitig für eine Berücksichtigung<br />
bei <strong>der</strong> nächsten Abrechnung erfolgt, wenn sie bei Abrechnungen für die Zeit<br />
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