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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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41. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Fab Squad Publishing Matthias Bröckel e. K., Will-<br />

Bertold Hirsch, Matthias Hornschuh, Marcus Loeber, Micki Meuser, Iris Paech-<br />

Ulatowski, Piranha Womex AG, Edition Roland Musikverlag Dr. Sabine Meier e. K.,<br />

Roof Music Schallplatten- und Verlagsgesellschaft mbH und Songs United<br />

Publishing Jörg Fukking Musikverlag e. K. sowie die Delegierten <strong>der</strong> außerordentlichen<br />

und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong> BMC Bennett Music and Consulting<br />

Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas Ritter, Hans Lothar Hafner und PKM<br />

GmbH Patricks Kleiner Musikverlag stellen zu Abschnitt XIII B <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch<br />

Seite 321) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />

Bisherige Fassung:<br />

XIII. Nettoeinzelverrechnung<br />

Die Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen<br />

wird durchgeführt in folgenden<br />

Fällen:<br />

. . .<br />

B. (1) . . .<br />

Beantragte Neufassung:<br />

XIII. Nettoeinzelverrechnung<br />

Die Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen<br />

wird durchgeführt in folgenden<br />

Fällen:<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

B. (1) Auf Antrag erfolgt die Netto-<br />

einzelverrechnung (Direktverrechnung)<br />

von Werkwie<strong>der</strong>gaben<br />

im Bereich <strong>der</strong> U-Musik, in<br />

denen fast ausschließlich (mindestens<br />

80 % <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gegebenen<br />

Werke) eines Urhebers<br />

bzw. einer Urhebergemeinschaft<br />

im Sinne <strong>der</strong> §§ 8 und 9 UrhG<br />

wie<strong>der</strong>gegeben werden. Weiterhin<br />

gelten die Regelungen<br />

<strong>der</strong> nachfolgenden Nr. C entsprechend.<br />

C. (1) . . .<br />

Durch die beantragte Neufassung wird die Ungleichbehandlung zwischen Werken<br />

im Aufführungs- und Wie<strong>der</strong>gaberecht beseitigt. Insbeson<strong>der</strong>e wird durch<br />

die vorgeschlagene Regelung die Direktverrechnung für Werke ermöglicht, die<br />

bei Veranstaltungen wie Firmen- und Produktpräsentationsevents, Theatermusiken<br />

o<strong>der</strong> als Musiken für Kunstobjekte (wie audiovisuelle Installationen) wie<strong>der</strong>gegeben<br />

werden. Bisher konnten die für die Nutzung dieser Werke vereinnahmten<br />

Entgelte gemäß <strong>der</strong> Systematik des Verteilungsplanes diesen Werken nicht<br />

werk- und nutzungsbezogen zugeordnet werden. Damit blieben diese Werke in<br />

<strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabeentgelte unberücksichtigt.<br />

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