Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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41. Die ordentlichen Mitglie<strong>der</strong> Fab Squad Publishing Matthias Bröckel e. K., Will-<br />
Bertold Hirsch, Matthias Hornschuh, Marcus Loeber, Micki Meuser, Iris Paech-<br />
Ulatowski, Piranha Womex AG, Edition Roland Musikverlag Dr. Sabine Meier e. K.,<br />
Roof Music Schallplatten- und Verlagsgesellschaft mbH und Songs United<br />
Publishing Jörg Fukking Musikverlag e. K. sowie die Delegierten <strong>der</strong> außerordentlichen<br />
und angeschlossenen Mitglie<strong>der</strong> BMC Bennett Music and Consulting<br />
Stephan Benn, Elbmusikverlag Inh. Thomas Ritter, Hans Lothar Hafner und PKM<br />
GmbH Patricks Kleiner Musikverlag stellen zu Abschnitt XIII B <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch<br />
Seite 321) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag:<br />
Bisherige Fassung:<br />
XIII. Nettoeinzelverrechnung<br />
Die Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen<br />
wird durchgeführt in folgenden<br />
Fällen:<br />
. . .<br />
B. (1) . . .<br />
Beantragte Neufassung:<br />
XIII. Nettoeinzelverrechnung<br />
Die Nettoeinzelverrechnung von Aufführungen<br />
wird durchgeführt in folgenden<br />
Fällen:<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
B. (1) Auf Antrag erfolgt die Netto-<br />
einzelverrechnung (Direktverrechnung)<br />
von Werkwie<strong>der</strong>gaben<br />
im Bereich <strong>der</strong> U-Musik, in<br />
denen fast ausschließlich (mindestens<br />
80 % <strong>der</strong> wie<strong>der</strong>gegebenen<br />
Werke) eines Urhebers<br />
bzw. einer Urhebergemeinschaft<br />
im Sinne <strong>der</strong> §§ 8 und 9 UrhG<br />
wie<strong>der</strong>gegeben werden. Weiterhin<br />
gelten die Regelungen<br />
<strong>der</strong> nachfolgenden Nr. C entsprechend.<br />
C. (1) . . .<br />
Durch die beantragte Neufassung wird die Ungleichbehandlung zwischen Werken<br />
im Aufführungs- und Wie<strong>der</strong>gaberecht beseitigt. Insbeson<strong>der</strong>e wird durch<br />
die vorgeschlagene Regelung die Direktverrechnung für Werke ermöglicht, die<br />
bei Veranstaltungen wie Firmen- und Produktpräsentationsevents, Theatermusiken<br />
o<strong>der</strong> als Musiken für Kunstobjekte (wie audiovisuelle Installationen) wie<strong>der</strong>gegeben<br />
werden. Bisher konnten die für die Nutzung dieser Werke vereinnahmten<br />
Entgelte gemäß <strong>der</strong> Systematik des Verteilungsplanes diesen Werken nicht<br />
werk- und nutzungsbezogen zugeordnet werden. Damit blieben diese Werke in<br />
<strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabeentgelte unberücksichtigt.<br />
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