Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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1996 erfolgt die Abrechnung in diesen Fällen<br />
ebenfalls mit einem Drittel.<br />
Zu Abschnitt XI: In <strong>der</strong> Sparte R erfolgt die Verrechnung<br />
ab Geschäftsjahr 1999:<br />
über 5 000 Minuten bis 10 000 Minuten mit einem<br />
Sechstel<br />
über 10 000 Minuten mit einem Zehntel<br />
(jeweils nach Abschnitt V Ziffer 3 gewichtete<br />
Minuten).<br />
33) Ziffer 6 gilt für Einstufungen ab Geschäftsjahr<br />
2009 und ist befristet für die Geschäftsjahre<br />
2009 bis <strong>2012</strong>.<br />
108<br />
. . .<br />
Begründung:<br />
33) Ziffer 6 gilt für Einstufungen ab Geschäftsjahr<br />
2009 und ist befristet für die Geschäftsjahre<br />
2009 bis 2015.<br />
Die Regelung in Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt wurde durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2008 als Teil einer umfassenden Überarbeitung von Abschnitt XI beschlossen.<br />
Ziel war die Einführung einer zeitgemäßen Terminologie und die Möglichkeit,<br />
größer besetzte Werke bzw. Werkfassungen angemessener einstufen zu<br />
können. Außerdem können unter Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt nunmehr<br />
auch entsprechend qualifizierte Bearbeitungen eingestuft werden.<br />
Bislang wurden 391 vorgelegte Fassungen von insgesamt 378 Werken nach U<br />
gemäß Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />
für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt eingestuft, und zwar:<br />
- im Jahr 2009: 125 Werkfassungen von 124 Werken,<br />
- im Jahr 2010: 173 Werkfassungen von 165 Werken und<br />
- im Jahr 2011: 93 Werkfassungen von 92 Werken.<br />
Abgerechnet wurden nach <strong>der</strong> neuen Regelung in <strong>der</strong> Sparte U-Musik:<br />
- im Geschäftsjahr 2009: 63 Werkfassungen (= 0,02 % aller abgerechneten<br />
Werkfassungen bzw. 0,218 % des abgerechneten Gesamtbetrags)<br />
und<br />
- im Geschäftsjahr 2010: 94 Werkfassungen (= 0,03 % aller abgerechneten<br />
Werkfassungen bzw. 0,263 % des abgerechneten Gesamtbetrags).<br />
Die Sparten R und FS sind zu vernachlässigen, da für das Geschäftsjahr 2010 für<br />
die gesamte gehobene U-Musik (Faktor > 1) jeweils insgesamt unter 1 % Werke<br />
und Ausschüttungsbetrag abgerechnet wurde.<br />
Da sich die Regelung in <strong>der</strong> Praxis bewährt hat und zur besseren Verständlichkeit<br />
des Verteilungsplans beiträgt und um die Auswirkungen <strong>der</strong> Regelung weiterhin<br />
beobachten zu können, wird eine Verlängerung <strong>der</strong> Befristung um weitere drei<br />
Jahre vorgeschlagen.<br />
Darüber hinaus kann die Einschränkung „(ausgenommen Potpourris gemischten<br />
Inhalts)“ gestrichen werden, da die Verrechnung von Nutzungen gemäß Verteilungsplan<br />
A von gemischten Potpourris bereits abschließend in Abschnitt VII <strong>der</strong><br />
Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
geregelt ist.