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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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1996 erfolgt die Abrechnung in diesen Fällen<br />

ebenfalls mit einem Drittel.<br />

Zu Abschnitt XI: In <strong>der</strong> Sparte R erfolgt die Verrechnung<br />

ab Geschäftsjahr 1999:<br />

über 5 000 Minuten bis 10 000 Minuten mit einem<br />

Sechstel<br />

über 10 000 Minuten mit einem Zehntel<br />

(jeweils nach Abschnitt V Ziffer 3 gewichtete<br />

Minuten).<br />

33) Ziffer 6 gilt für Einstufungen ab Geschäftsjahr<br />

2009 und ist befristet für die Geschäftsjahre<br />

2009 bis <strong>2012</strong>.<br />

108<br />

. . .<br />

Begründung:<br />

33) Ziffer 6 gilt für Einstufungen ab Geschäftsjahr<br />

2009 und ist befristet für die Geschäftsjahre<br />

2009 bis 2015.<br />

Die Regelung in Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />

für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt wurde durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

2008 als Teil einer umfassenden Überarbeitung von Abschnitt XI beschlossen.<br />

Ziel war die Einführung einer zeitgemäßen Terminologie und die Möglichkeit,<br />

größer besetzte Werke bzw. Werkfassungen angemessener einstufen zu<br />

können. Außerdem können unter Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt nunmehr<br />

auch entsprechend qualifizierte Bearbeitungen eingestuft werden.<br />

Bislang wurden 391 vorgelegte Fassungen von insgesamt 378 Werken nach U<br />

gemäß Abschnitt XI Ziffer 6 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />

für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt eingestuft, und zwar:<br />

- im Jahr 2009: 125 Werkfassungen von 124 Werken,<br />

- im Jahr 2010: 173 Werkfassungen von 165 Werken und<br />

- im Jahr 2011: 93 Werkfassungen von 92 Werken.<br />

Abgerechnet wurden nach <strong>der</strong> neuen Regelung in <strong>der</strong> Sparte U-Musik:<br />

- im Geschäftsjahr 2009: 63 Werkfassungen (= 0,02 % aller abgerechneten<br />

Werkfassungen bzw. 0,218 % des abgerechneten Gesamtbetrags)<br />

und<br />

- im Geschäftsjahr 2010: 94 Werkfassungen (= 0,03 % aller abgerechneten<br />

Werkfassungen bzw. 0,263 % des abgerechneten Gesamtbetrags).<br />

Die Sparten R und FS sind zu vernachlässigen, da für das Geschäftsjahr 2010 für<br />

die gesamte gehobene U-Musik (Faktor > 1) jeweils insgesamt unter 1 % Werke<br />

und Ausschüttungsbetrag abgerechnet wurde.<br />

Da sich die Regelung in <strong>der</strong> Praxis bewährt hat und zur besseren Verständlichkeit<br />

des Verteilungsplans beiträgt und um die Auswirkungen <strong>der</strong> Regelung weiterhin<br />

beobachten zu können, wird eine Verlängerung <strong>der</strong> Befristung um weitere drei<br />

Jahre vorgeschlagen.<br />

Darüber hinaus kann die Einschränkung „(ausgenommen Potpourris gemischten<br />

Inhalts)“ gestrichen werden, da die Verrechnung von Nutzungen gemäß Verteilungsplan<br />

A von gemischten Potpourris bereits abschließend in Abschnitt VII <strong>der</strong><br />

Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />

geregelt ist.

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