Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012 Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
106 Begründung: Im Rahmen des Antrags zu Tagesordnungspunkt 35 der ordentlichen Mitgliederversammlung 2011 wurden die Reklamationsfristen im Aufführungs- und Senderecht spartenbezogen geregelt. Nicht ausdrücklich genannt wurde die Auslandssparte (A). Für diese soll ebenfalls die lange Reklamationsfrist von 18 Monaten gelten, so dass es der beantragten Änderung bedarf. Der Fristbeginn bestimmt sich nach § 18 der Satzung nach dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zahlungsplan, der derzeit als Zahlungstermin den Ersten eines jeden Quartals vorsieht. Die Zahlungstermine für die einzelnen Länder werden regelmäßig in den Pflichtmitteilungen in der „virtuos“ bekanntgegeben. Die nicht mehr vorgesehene ausdrückliche Aufzählung der Sparten soll fortlaufende Anpassungen der Reklamationsvorschrift bei der Neueinführung, Umbenennung oder Streichung von Sparten verhindern.
40. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu Abschnitt XI Ziffer 6 der Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Senderecht (Jahrbuch Seite 318) den nachstehend abgedruckten Änderungsantrag: Bisherige Fassung: XI. Verrechnungsschlüssel für Unterhaltungsmusikwerke in Verbindung mit Rundfunkbewertung 6. Konzertwerke für Orchester bzw. Bigband-, große Fusion- und Jazzbesetzungen ab 10 selbständig geführten Stimmen (ausgenommen Potpourris gemischten Inhalts) 33) Punktbewertung U-Mu- Rundsik 32) 31) 32) funk bis zu 2 Minuten ............... .... über 2 Minuten 24 1 bis zu 4 Minuten ................. .. über 4 Minuten 36 1 bis zu 10 Minuten ................. über 10 Minuten 60 1 ¼ bis zu 15 Minuten ................. 120 über 15 Minuten 1 ½ bis zu 20 Minuten ................. 180 über 20 Minuten 1 ¾ bis zu 30 Minuten …………… .. 360 1 ¾ über 30 Minuten …………….. .. 480 2 _______ 31) Zu Abschnitt XI: Kommen Werke oder Werkfragmente in den Sparten R und FS als Pausen- und Vorlaufmusik, Einleitungs-, Zwischen- und Schlussmusik, Titel- und Erkennungsmusiken zu regelmäßig wiederkehrenden Sendungen, d. h. zu sich mindestens an 5 aufeinanderfolgenden Tagen oder wöchentlich einmal in 7 aufeinanderfolgenden Wochen wiederholenden Sendungen zur Verrechnung, so erhalten sie die Punktbewertung 1. 32) Zu Abschnitt XI Ziffer 1: Werden Werke oder Werkfragmente in den Sparten U und R als Pausen- und Vorlaufmusik, Einleitungs-, Zwischen- und Schlussmusik, Titel- und Erkennungsmusiken aufgeführt oder regelmäßig wiederkehrend im Sinne der Fußnote 31) gesendet, so werden solche Aufführungen bzw. Sendungen ab Geschäftsjahr 1993 mit einem Drittel verrechnet. Zu Abschnitt XI Ziffer 2 bis 6: Ab Geschäftsjahr Beantragte Neufassung: XI. Verrechnungsschlüssel für Unterhaltungsmusikwerke in Verbindung mit Rundfunkbewertung 6. Konzertwerke für Orchester bzw. Bigband-, große Fusion- und Jazzbesetzungen ab 10 selbständig geführten Stimmen (- - -) 33) . . . _______ 31) . . . 32) . . . Punktbewertung U-Mu- Rundsik 32) 31) 32) funk 107
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Begründung:<br />
Im Rahmen des Antrags zu <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 35 <strong>der</strong> ordentlichen Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
2011 wurden die Reklamationsfristen im Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt<br />
spartenbezogen geregelt. Nicht ausdrücklich genannt wurde die Auslandssparte<br />
(A). Für diese soll ebenfalls die lange Reklamationsfrist von 18 Monaten<br />
gelten, so dass es <strong>der</strong> beantragten Än<strong>der</strong>ung bedarf. Der Fristbeginn bestimmt<br />
sich nach § 18 <strong>der</strong> Satzung nach dem vom Aufsichtsrat festgelegten Zahlungsplan,<br />
<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit als Zahlungstermin den Ersten eines jeden Quartals vorsieht.<br />
Die Zahlungstermine für die einzelnen Län<strong>der</strong> werden regelmäßig in den<br />
Pflichtmitteilungen in <strong>der</strong> „virtuos“ bekanntgegeben.<br />
Die nicht mehr vorgesehene ausdrückliche Aufzählung <strong>der</strong> Sparten soll fortlaufende<br />
Anpassungen <strong>der</strong> Reklamationsvorschrift bei <strong>der</strong> Neueinführung, Umbenennung<br />
o<strong>der</strong> Streichung von Sparten verhin<strong>der</strong>n.