19.01.2013 Aufrufe

Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

38. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu Abschnitt VIII Ziffer 4 d) Absatz 2 Fußnote 9,<br />

Absatz 3 Fußnote 10 und Absatz 4 Fußnote 11 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />

zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seiten 310<br />

und 311) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag für den Fall, dass <strong>der</strong><br />

Antrag unter <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 28 bzw. die darin enthaltene Neufassung von<br />

Abschnitt VIII Ziffer 4 d) <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für<br />

das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt nicht angenommen wird:<br />

104<br />

Bisherige Fassung:<br />

VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />

einzelnen Sparten<br />

4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />

mittels mechanischer und elektronischer<br />

Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />

nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />

Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />

. . .<br />

d) Die Verrechnung in <strong>der</strong> Sparte M<br />

erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:<br />

In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />

verrechnet, die in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäftsjahr<br />

festgestellt worden sind. 9)<br />

Die Abrechnung von mehr als 50<br />

(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />

für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />

M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />

o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />

zwei gemäß Abschnitt V<br />

Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet<br />

worden sind. 10)<br />

Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />

gemäß Abschnitt XIII A und B erfolgt<br />

ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />

Zuschlag in Höhe von 20 %. 11)<br />

_______<br />

9)<br />

Befristet für die Geschäftsjahre 2008 bis <strong>2012</strong>.<br />

10)<br />

Befristet für die Geschäftsjahre 2009 bis einschließlich<br />

2014.<br />

11)<br />

Befristet bis einschließlich Geschäftsjahr <strong>2012</strong>.<br />

Beantragte Neufassung:<br />

VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />

einzelnen Sparten<br />

4. . . .<br />

. . .<br />

d) . . .<br />

In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />

verrechnet, die in<br />

<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäfts-<br />

(- - -)<br />

jahr festgestellt worden sind.<br />

Die Abrechnung von mehr als 50<br />

(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />

für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />

M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />

o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />

in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />

<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />

zwei gemäß Abschnitt V<br />

Ziffer 3 gewichtete Minuten abge-<br />

(- - -)<br />

rechnet worden sind.<br />

Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />

gemäß Abschnitt XIII A und B er-<br />

folgt ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />

(- - -)<br />

Zuschlag in Höhe von 20 %.<br />

_______<br />

(- - -)<br />

(- - -)<br />

(- - -)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!