Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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38. Aufsichtsrat und Vorstand stellen zu Abschnitt VIII Ziffer 4 d) Absatz 2 Fußnote 9,<br />
Absatz 3 Fußnote 10 und Absatz 4 Fußnote 11 <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen<br />
zum Verteilungsplan für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt (Jahrbuch Seiten 310<br />
und 311) den nachstehend abgedruckten Än<strong>der</strong>ungsantrag für den Fall, dass <strong>der</strong><br />
Antrag unter <strong>Tagesordnung</strong>spunkt 28 bzw. die darin enthaltene Neufassung von<br />
Abschnitt VIII Ziffer 4 d) <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan für<br />
das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt nicht angenommen wird:<br />
104<br />
Bisherige Fassung:<br />
VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />
einzelnen Sparten<br />
4. Für Aufführungen von Tonträgern<br />
mittels mechanischer und elektronischer<br />
Vorrichtungen ist <strong>der</strong> aus den<br />
nachstehenden Bestimmungen ersichtliche<br />
Verteilungsschlüssel anzuwenden:<br />
. . .<br />
d) Die Verrechnung in <strong>der</strong> Sparte M<br />
erfolgt nach den folgenden Bestimmungen:<br />
In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />
verrechnet, die in<br />
<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäftsjahr<br />
festgestellt worden sind. 9)<br />
Die Abrechnung von mehr als 50<br />
(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />
für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />
M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />
o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />
in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />
zwei gemäß Abschnitt V<br />
Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet<br />
worden sind. 10)<br />
Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />
gemäß Abschnitt XIII A und B erfolgt<br />
ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />
Zuschlag in Höhe von 20 %. 11)<br />
_______<br />
9)<br />
Befristet für die Geschäftsjahre 2008 bis <strong>2012</strong>.<br />
10)<br />
Befristet für die Geschäftsjahre 2009 bis einschließlich<br />
2014.<br />
11)<br />
Befristet bis einschließlich Geschäftsjahr <strong>2012</strong>.<br />
Beantragte Neufassung:<br />
VIII. Die Verrechnung innerhalb <strong>der</strong><br />
einzelnen Sparten<br />
4. . . .<br />
. . .<br />
d) . . .<br />
In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />
verrechnet, die in<br />
<strong>der</strong> Abrechnung U im Geschäfts-<br />
(- - -)<br />
jahr festgestellt worden sind.<br />
Die Abrechnung von mehr als 50<br />
(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />
für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />
M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />
o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />
in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk mindestens<br />
zwei gemäß Abschnitt V<br />
Ziffer 3 gewichtete Minuten abge-<br />
(- - -)<br />
rechnet worden sind.<br />
Bei Aufkommen in <strong>der</strong> Sparte UD<br />
gemäß Abschnitt XIII A und B er-<br />
folgt ab Geschäftsjahr 2007 ein M-<br />
(- - -)<br />
Zuschlag in Höhe von 20 %.<br />
_______<br />
(- - -)<br />
(- - -)<br />
(- - -)