Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012
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In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />
verrechnet, die in <strong>der</strong><br />
Abrechnung U im Geschäftsjahr<br />
festgestellt worden sind. 9)<br />
Die Abrechnung von mehr als 50<br />
(nach PRO gewichteten) Aufführungen<br />
für ein Werk in <strong>der</strong> Sparte<br />
M ist nur möglich, wenn im gleichen<br />
o<strong>der</strong> im vorhergehenden Geschäftsjahr<br />
in <strong>der</strong> Sparte R o<strong>der</strong> in<br />
<strong>der</strong> Sparte FS für dieses Werk min-<br />
destens zwei gemäß Abschnitt V<br />
Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet<br />
worden sind. 10)<br />
_______<br />
9) Befristet für die Geschäftsjahre 2008 bis <strong>2012</strong>.<br />
10) Befristet für die Geschäftsjahre 2009 bis einschließlich<br />
2014.<br />
In <strong>der</strong> Sparte M werden die Aufführungszahlen<br />
verrechnet, die in <strong>der</strong><br />
Abrechnung U im Geschäftsjahr<br />
(- - -)<br />
festgestellt worden sind.<br />
(- - -)<br />
_______<br />
(- - -)<br />
(- - -)<br />
Begründung:<br />
Es wird vorgeschlagen, den sich bewährten Zustand vor 2009 wie<strong>der</strong> herzustellen.<br />
Angesichts von 2 Jahren <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung sind nicht unerheblich viele Härtefälle<br />
durch die Urheber zu beklagen. Durch die Min<strong>der</strong>ung des M Punktes in Verbindung<br />
mit 2 gewichteten Minuten <strong>der</strong> Sparten R o<strong>der</strong> FS, sind in nicht seltenen<br />
Fällen 35 % Verlust bei <strong>der</strong> Ausschüttung U entstanden, die keineswegs akzeptierbar<br />
sind.<br />
Die Beurteilung eines Werkes, allein nur durch eine Rundfunk- o<strong>der</strong> Fernsehsendung,<br />
ist anmaßend und kann nicht ausschlaggebend sein. Durch den formatartigen<br />
Sendebetrieb in R sowie FS werden im Vergleich zu Werken aller Sparten<br />
nur wenige Musikstücke berücksichtigt. Diese in R sowie FS gespielten Werke<br />
dann noch mit einem Bonus aus dem M-Topf (<strong>der</strong> durch Live-Aufführungen gefüllt<br />
wird) zu ergänzen, setzt bei <strong>der</strong> jetzigen Regelung eine Benachteiligung aller<br />
Urheber voraus. Somit wird erneut das Solidaritätsprinzip geschwächt, denn jedes<br />
Werk sollte in <strong>der</strong> GEMA doch gleichwertig gestellt sein.<br />
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