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Tagesordnung der Mitgliederversammlung 2012

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100<br />

fentlicht. Reklamationen einzelner<br />

Aufführungen sind wegen <strong>der</strong><br />

stichprobenartigen Erhebung <strong>der</strong><br />

Aufführungszahlen ausgeschlossen.<br />

Die Verrechnung <strong>der</strong> Werke erfolgt<br />

in <strong>der</strong> Weise, dass dem/den Urheber/Urhebern<br />

jeweils zwei Anteile<br />

und dem/den Verleger/Verlegern<br />

ein Anteil gutgeschrieben wird/<br />

werden. Ausfälle werden hierbei<br />

nicht gebildet.<br />

In <strong>der</strong> Sparte KI gilt bei <strong>der</strong> Aufführung<br />

von Werken:<br />

_______<br />

- mit über 10 Minuten Spiel-<br />

dauer: Faktor 3,<br />

- mit über 20 Minuten Spiel-<br />

dauer: Faktor 6.<br />

7) Entfällt ab Geschäftsjahr 2008.<br />

werden veröffentlicht. Reklamationen<br />

einzelner Aufführungen sind<br />

wegen <strong>der</strong> stichprobenartigen Erhebung<br />

<strong>der</strong> Aufführungszahlen<br />

ausgeschlossen.<br />

Abweichend von Absatz 1<br />

werden längere Werke mit<br />

einer Spieldauer von über 10<br />

Minuten, die nicht bereits im<br />

Rahmen stichprobenartiger<br />

Erhebungen erfasst wurden,<br />

aufgrund von Einzelmeldungen<br />

<strong>der</strong> Kirchen berücksichtigt.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Verrechnung<br />

in <strong>der</strong> Sparte KI erhalten<br />

diese Werke bei über 10<br />

Minuten Spieldauer Faktor 3,<br />

bei über 20 Minuten Spieldauer<br />

Faktor 6.<br />

Die Verrechnung aller Werke erfolgt<br />

in <strong>der</strong> Weise, dass dem/den<br />

Urheber/Urhebern jeweils zwei<br />

Anteile und dem/den Verleger/<br />

Verlegern ein Anteil gutgeschrieben<br />

wird/werden. Ausfälle werden<br />

hierbei nicht gebildet.<br />

(- - -)<br />

_______<br />

(- - -)<br />

Begründung:<br />

Gemäß Abschnitt VIII Ziffer 3 e) <strong>der</strong> Ausführungsbestimmungen zum Verteilungsplan<br />

für das Aufführungs- und Sen<strong>der</strong>echt werden die Einnahmen aus <strong>der</strong><br />

Sparte KI grundsätzlich aufgrund stichprobenartiger Erhebungen <strong>der</strong> Kirchen<br />

verrechnet. Um Urheber von Werken mit überdurchschnittlicher Länge (z. B.<br />

Messen, Oratorien, Kantaten) angemessen zu beteiligen, erhalten diese längeren<br />

Werke bei Einzelmeldung den Faktor 3 (bei Werken mit über 10 Minuten Spieldauer)<br />

bzw. den Faktor 6 (bei Werken mit über 20 Minuten Spieldauer). Die neue<br />

Vorschrift dient <strong>der</strong> Klarstellung dieser Praxis: Auch weiterhin wird <strong>der</strong> Großteil

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