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03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow

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Noch Fragen? ☎ <strong>03321</strong> / <strong>403</strong> <strong>54</strong> <strong>18</strong> ABFALLGEBÜHREN FÜR PRIVATE HAUSHALTE<br />

Abfallgebührensatzung<br />

Am 29. November 2010 wurde vom Kreistag die neue Abfallgebührensatzung für den Landkreis Havelland beschlossen. Den vollständigen<br />

Text der Abfallgebührensatzung finden Sie im Internet unter www.havelland.de auf der Seite Umwelt.<br />

Die Gebühren für private Haushalte werden wie bisher geteilt erhoben, und zwar als personenbezogene Basisgebühr und als Entleerungsgebühr.<br />

Die Basisgebühr entspricht der bisherigen Grundgebühr. Da auch mengenabhängige Bestandteile wie die Sperrmüll- und<br />

Papierentsorgung pauschaliert enthalten sind, muss es richtig Basisgebühr heißen.<br />

Abfallbasisgebühr<br />

Die Basisgebühr umfasst die folgenden Leistungen:<br />

• die Bereitstellung eines Restabfallbehälters einschließlich Datenträger / Chip und einer Papiertonne,<br />

• das Einsammeln und die Entsorgung des haushaltsüblichen Sperrmülls,<br />

• das Einsammeln der Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten,<br />

• die Schadstoffsammlung,<br />

• das Einsammeln und Verwerten von Pappe und Papier, außer Verpackungen,<br />

• die Entsorgung der illegal abgelagerten Abfälle,<br />

• die Abfallberatung,<br />

• anteilige Kosten für das Vorhalten der Abfallentsorgungsanlagen<br />

• sowie Anteile der Verwaltungskosten.<br />

Die Basisgebühr für private Haushalte wird nach der Anzahl der in einem Haushalt mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen<br />

erhoben. Jeder Eigentümer oder Verwalter ist verpflichtet, gebührenrelevante Änderungen dem Landkreis schriftlich mitzuteilen.<br />

Bei einer über drei Monate hinausgehenden Abwesenheit kann die Basisgebühr auf Antrag reduziert werden. Fügen Sie bitte entsprechende<br />

Nachweise wie z. B. eine Studienbescheinigung bei. Die Änderungen gelten frühestens ab Antragstellung bzw. ab dem beantragten<br />

Termin des laufenden Jahres.<br />

Nutzen Sie bitte für diese Mitteilungen an den Landkreis die Karten von der Rückseite des Kalenders!<br />

Wer muss sich melden?<br />

• Bei Neubezug der Grundstückseigentümer bzw. Wohnungseigentümer,<br />

• bei Wechsel des Grundstückseigentümers der neue und der alte Eigentümer (die neue Adresse des alten Eigentümers ist wichtig<br />

für die Endabrechnung.),<br />

• bei Mietwohnungen der Grundstückseigentümer bzw. Verwalter,<br />

• Pächter oder Besitzer von Wochenendgrundstücken.<br />

Entleerungsgebühr<br />

Die Entleerungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Behältergröße und der Anzahl der Entleerungen. Sie wird für die Kosten der<br />

Entsorgung des Restabfalls erhoben.<br />

Die Zählung der Entleerungen erfolgt seit 2002 mit Hilfe eines elektronischen Identifikationssystems.<br />

Die Entleerungsgebührenpflicht entsteht unabhängig vom Befüllungsgrad mit jeder Entleerung der Restabfallbehälter. Bei Erstaufstellung<br />

eines Abfallbehälters werden zunächst 6 Entleerungen pro Jahr berechnet und im Folgejahr auf die Anzahl der tatsächlichen Entleerungen<br />

angepasst.<br />

Es erfolgt keine Verwiegung.<br />

Basisgebühr<br />

Basisgebühr für Haushalte 30,55 € pro Person und Jahr<br />

Grundgebühr für nur vorübergehend genutzte Objekte wie Lauben und Ferienhäuser 30,55 € pro Jahr<br />

Entleerungsgebühr<br />

Behältergröße Gebühr pro Entleerung<br />

60 l Abfallbehälter 2,09 €<br />

120 l Abfallbehälter/Müllsack 4,<strong>18</strong> €<br />

240 l Abfallbehälter 8,36 €<br />

360 l Abfallbehälter 12,55 €<br />

1,1 m 3 Container 38,33 €<br />

ABFALLKALENDER 2011 LANDKREIS HAVELLAND 9

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