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03321 / 403 54 18 - CDU Dallgow

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Sämtliche Angaben unterliegen dem Datenschutz und<br />

werden entsprechend behandelt.<br />

Sämtliche Angaben unterliegen dem Datenschutz und<br />

werden entsprechend behandelt.<br />

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle<br />

von Ihnen auf der Rückseite gemachten Angaben<br />

richtig sind.<br />

Landkreis Havelland<br />

Der Landrat<br />

Sachgebiet Abfallwirtschaft<br />

Postfach 1352<br />

14703 Rathenow<br />

Mit dieser Postkarte (evtl. im geschlossenen<br />

Umschlag) teilen Sie dem Landkreis Havelland<br />

personenbezogene Veränderungen mit.<br />

Dadurch kann der Landkreis satzungsgemäße<br />

Gebühren erheben.<br />

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle<br />

von Ihnen auf der Rückseite gemachten Angaben<br />

richtig sind.<br />

Als Nachweis für die Veränderungen legen Sie<br />

bitte entsprechende Bescheinigungen, Urkunden<br />

usw. als Kopie oder zur Einsicht vor.<br />

Landkreis Havelland<br />

Der Landrat<br />

Sachgebiet Abfallwirtschaft<br />

Postfach 1352<br />

14703 Rathenow<br />

Der Grundstückseigentümer ist nach §19 der<br />

Abfallsatzung verpflichtet, das Grundstück zur<br />

Abfallentsorgung anzumelden.<br />

Jeder Haushalt erhält dann, wenn noch nicht<br />

vorhanden, einen Restabfallbehälter und eine<br />

Papiertonne.<br />

Die Notwendigkeit dieser Mitteilung ergibt sich nach<br />

§ 26 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland<br />

BESTELLUNG ABFALLBEHÄLTER<br />

VERÄNDERUNGSMITTEILUNG<br />

HAW mbH<br />

Schwanebecker Weg 4<br />

14641 Nauen<br />

Sämtliche Angaben unterliegen dem Datenschutz und<br />

werden entsprechend behandelt.<br />

Landkreis Havelland<br />

Der Landrat<br />

Sachgebiet Abfallwirtschaft<br />

Postfach 1352<br />

14703 Rathenow<br />

Mit Ihrer Unterschrift versichern Sie, dass alle<br />

von Ihnen auf der Rückseite gemachten Angaben<br />

richtig sind.<br />

Bemerkung:<br />

z. B. abweichende Benachrichtigungsadresse<br />

Die Notwendigkeit dieser Mitteilung ergibt sich nach<br />

§ 26 der Abfallsatzung des Landkreises Havelland<br />

SPERRMÜLLKARTE<br />

WECHSEL DES GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERS

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